Protokoll der Landratssitzung vom 5. Februar 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 5. Februar 2004 |
Nr. 378
11 2003/189
Motion von Madeleine Göschke vom 4. September 2003: Überprüfung und Nachrüstung erdbebengefährdeter Gebäude und Anlagen der chemischen Industrie
Nr. 379
12 2003/190
Motion von Rudolf Keller vom 4. September 2003: Erdbebensicherheit
Nr. 380
13 2003/191
Postulat von Urs Hintermann vom 4. September 2003: Erdbebensicherheit von Chemieanlagen
Hanspeter Ryser
lässt die Traktanden 11, 12 und 13, die alle dasselbe Thema betreffen, und von der Regierung abgelehnt werden, gemeinsam behandeln. Zum Schluss soll getrennt über jeden Vorstoss abgestimmt werden.
RR Elsbeth Schneider-Kenel
lehnt die drei Vorstösse ab, erachtet die Erdbebenvorsorge aber deswegen nicht als unwichtig. Zu glauben allerdings, die öffentliche Hand könnte die Erdbebensicherheit und die entsprechende Vorsorge garantieren, wäre verfehlt. Gefragt ist auch die Eigenverantwortung der Betriebe. Ein nicht kalkulierbares Risiko bleibt.
Die eingereichten Vorstösse basieren auf einem BAZ-Artikel, der den Eindruck hinterliess, Zuständigkeiten, Vorbeugung und Vorsorge seien im Kanton Basel-Landschaft nicht geklärt. Dieser Eindruck ist falsch. Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist im Bereich Erdbeben mit dem Sicherheitsinspektorat für den Vollzug und die Überwachung der Störfallverordnung verantwortlich. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ist mit dem Amt für Bevölkerungsschutz für den Katastrophenschutz verantwortlich. Neben diesen klaren Regelungen hat die Gebäudeversicherung den Auftrag zu informieren. Aus Sicht der Regierung sind die notwendigen Schritte eingeleitet beziehungsweise umgesetzt. So liegen die seismologischen Grundlagen zur Bestimmung der allgemeinen Erdbebengefährdung vor. Die Erfassung der geologischen Grundlagen zur Mikrozonierung ist - gemäss einem EU-Interregprogramm - in Vorbereitung. Das Inventar der wichtigen Gebäude liegt ebenso vor wie die punktuelle Überprüfungen der Erdbebenresistenz wichtiger Gebäude im Kanton Basel-Landschaft.
In der Chemischen Industrie des Raums Muttenz-Pratteln-Schweizerhalle werden bereits heute laufend Abklärungen zur Erdbebensicherheit der Bauten vorgenommen. Sollte die Notwendigkeit gegeben sein, würde das Sicherheitsinspektorat Massnahmen zum Schutz vor Erdbeben in Auftrag geben. Geeignete Massnahmen sind beispielsweise, die Tanks liegend statt stehend zu montieren und gefährliche Stoffe in kleinere Tanks abzufüllen. Leitungen können bei den Verbindungsstellen mit flexiblen statt starren Komponenten versehen, Lagergestelle können an tragenden Mauern befestigt werden.
Auch die Einhaltung der gültigen SIA-Normen wird in den grossen chemischen Bauten durch das Sicherheitsinspektorat laufend kontrolliert.
Risikoanalysen mit den schlimmst möglichen Störfallszenarien in den Betrieben rund um Muttenz werden durchgeführt. Da die Chemische Industrie in Basel-Stadt deutlich näher bei bewohnten Gebieten steht, ergibt sich für die beiden Kantone eine sehr unterschiedliche Ausgangslage.
Die BUD unternimmt alle erdenklichen Anstrengungen in der Erdbebenvorsorge, wird aber in diesem Bereich nie alles im Griff halten können.
Madeleine Göschke-Chiquet
hat ein wenig Mühe; man könne doch nicht immer der Presse die Schuld geben. Schaue sie beispielsweise den ganzseitigen Artikel der BaZ vom 5. August an, in welchem auch Fachleute Auskunft gegeben haben, so komme dort klar zum Ausdruck, dass zu diesem Zeitpunkt eine Menge Unbekannter vorhanden waren. Unter anderem las sie in diesem Artikel, dass die Chemische Industrie in Basel auf Erdbebensicherheit überprüft worden sei und nun nachgerüstet wird, nicht aber auf der Landschaft. Die Baselbieter Regierung habe bis zum Zeitpunkt der BaZ-Recherche in dieser Hinsicht nichts unternommen und ganz klar habe man nicht gewusst, wer zuständig war; die Auskünfte stammten von Leuten aus dem Departement der Baudirektorin. Beim Katastrophenschutz wisse man das zwar; wer aber zuständig ist für die Vorsorge und Abklärung, wie es in Basel gemacht wurde, war offenbar nicht zu eruieren. Die Basler Regierung hätte der ansässigen Chemie diese Auflagen ganz bestimmt nicht gemacht, wenn sie nicht wissenschaftlich begründet und absolut notwendig gewesen wären. Zudem akzeptierte die Chemie die Auflagen, was ja auch für die Notwendigkeit spreche, fügt sie an.
Geologisch gebe es in Bezug auf den Standort der Baselbieter Chemie keinen wesentlichen Unterschied zu Basel-Stadt. Die Gefahr eines Erdbebens hält sie für real. Rudolf Keller weist in seinem Vorstoss zurecht auf den Rheintalgraben hin, ein geologisch unruhiges Gebiet. Allen sei bekannt, dass Basel 1366 von einem schweren Erdbeben zerstört wurde. In der Basler Zeitung vom vergangenen Montag äusserten sich Geologen, auswärtige Fachleute ebenso: "Die Bevölkerung beider Basel sollte wissen, dass ihre Heimat in West- und Mitteleuropa das höchste Erdbebenrisiko trägt."
Am meisten erstaunt habe sie an der ganzen Geschichte, dass unsere Regierung es offenbar vor Jahren auf eine Anfrage von Basel hin abgelehnt habe, das Problem gemeinsam anzugehen. Man erwarte doch, dass sich die Regierung der Sicherheit unserer Bevölkerung annimmt. Sie bittet das Ratskollegium, die Motion zu überweisen.
Rudolf Keller
war und ist sich als Motionär des sehr hohen Gefahrenpotentials bewusst, insbesondere auch, da man in einem hoch technisierten und entwickelten Raum wohnt und arbeitet, in welchem es sehr viel Chemie und Gefahrengüter gibt. In diesen Bereichen liege einiges im Argen. Nun sei es aber ebenso klar, dass man im Bereich der Vorsorge nicht alles machen kann. Allerdings habe er nicht gewusst, dass vor Kurzem von der Regierung eine Arbeitsgruppe
Strategie Naturgefahr Erdbeben
eingesetzt wurde, was letzthin auf Seite 47 des Regierungsprogramms Baselland zu lesen war. Er zitiert daraus:
Die im Jahr 2003 eingesetzte
Arbeitsgruppe Strategie, Nauturgefahr Erdbeben
hat den Auftrag, bis Mitte 2004 ein strategisches Konzept für die Bereiche Vorbeugung, Vorsorge, Bewältigung und Regeneration in Zusammenhang mit der Naturgefahr Erdbeben auszuarbeiten. Anschliessend sind Handlungsszenarien zu entwickeln und dem Regierungsrat Massnahmenvorschläge zu unterbreiten (...) Aufgrund der bisher geleisteten Vorarbeiten müssen in jedem Fall die beiden folgenden Massnahmen getroffen werden: Erstens der Grad der Gefährdung und das Schadenpotential durch Erdbeben sind im Rheintal und in den unteren Teilen des Birsig-, Birs- und Ergolztales nicht bekannt. Es wird deshalb eine Mikrozonierungs- und Bodenerschütterungskarte erstellt. Zweitens: Die Mindestfunktionen in den kantonalen Lifelines (Wehrdienstmagazine, Polizeistandorte, Telekommunikationseinrichtungen, Spitäler, Brücken) müssen nach Erdebeben bedingten Ausfällen sichergestellt sein. Die Lifelines müssen auf ihre Mindestfunktion und auf ihre Erdbebensicherheit überprüft werden. Aufgrund der Ergebnisse sind die Notkonzepte zu erarbeiten.
Vor Kurzem wurde im Landrat auch über die Gefahrenpotenziale diskutiert. Auch in diesem Bericht war einiges zu finden. Er zitiert daraus:
Die Kenntnisse über die Gefährdungspotentiale, ausgehend von Naturereignissen, zum Beispiel Erdbeben, Sturmwinde, sintflutartige Regenfälle, begleitet von Murgängen und Rutschungen sind für den Kanton Baselland bisher nicht vollständig vorhanden. Aus diesem Grund sind dazu keine gesicherten Aussagen möglich. In den Bezirken Liestal und Arlesheim besteht ein höheres Erdbebenrisiko aufgrund des Zusammenwirkens von naturbedingter Gefährdung (Gefährdungszone 2 gemäss Norm SIA 160), der Verletzbarkeit der Infrastruktur und der möglichen Verluste.
Es sei also durchaus Handlungsbedarf vorhanden, was auch klar von der Regierung anerkannt werde. Irgendwann komme auch bei uns wieder ein grösseres Erdbeben, man wisse einfach nicht wann, meint er. Dass unsere Region aufgrund der hiesigen geologischen Gegebenheiten auf Verschiedenes anfälliger ist als dies anderswo der Fall ist, wisse man ja spätestens seit hier auch Tunnels gebaut werden. Daher sei es verständlich, auf die grossen 'chemischen' Gefährdungspotentiale hinzuweisen und Fragezeichen in den Raum zu stellen. Bereits die Karte mit dem bekannten Gefährdungsspektrum sei beeindruckend, dazu kommen u.a. noch Atomkraftwerke. Schon früher habe er leider vergeblich in diesem Rat versucht, darauf hinzuwirken, dass unsere Behörde Einfluss nimmt, um eine Schliessung des störungsanfälligen AKWs Fessenheim zu erwirken. Wenn man nun vernimmt, wie "schludrig" dort gearbeitet wird - er bezieht sich dabei auf die immer wieder auftretenden Pannen und letztlich gar die kürzliche Verstrahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - so komme ein sehr mulmiges Gefühl auf, gerade wenn man bedenkt, was dort im Falle eines grösseren Erdbebens passieren könnte.
Rudolf Keller ist der Meinung, alle drei Vorstösse sollen als Motionen respektive einer als Postulat überwiesen und stehen gelassen werden. Nichts spreche für eine Überweisung mit Abschreibung, und schon gar nicht sollten die Vorstösse einfach abgelehnt werden, was er als Zeichen der Verantwortungslosigkeit deuten müsste. Er ist der Auffassung, der auszuarbeitende Bericht müsste zumindest dem Parlament zur Kenntnis vorgelegt werden. So lange dieser Bericht nicht vorliegt, ist für ihn alles offen und überhaupt nichts erfüllt. In diesem Sinne hält er an seiner Motion fest und bittet das Ratskollegium, alle drei Vorstösse zu überweisen.
Urs Hintermann
freut es, dass Fortschritte gemacht werden, u.a. viele Arbeiten im Bereich der Erdbebenvorsorge laufen und mittlerweile auch die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Trotzdem ist auch für ihn nicht nachvollziehbar, warum die Regierung alle drei Vorstösse ablehnen will. Aufgrund seiner Informationen seien nämlich noch nicht alle Arbeiten gemacht. So rätselt er, warum erst im kommenden Juli zwischen Industrie und Regierung ein Treffen stattfindet, bei welchem über diese Massnahmen abgestimmt werden soll. Ist es nicht so, dass auch die Firmen erst begonnen haben mit den Evaluationen und Massnahmen? fragt er.
Elsbeth Schneider habe eingangs ihrer Antwort zurecht gesagt, nicht alles sei Aufgabe des Staates, sondern es gebe auch eine Eigenverantwortung. Genau das sei der Grund für sein Postulat gewesen. Die Industrie müsse auf ihre Eigenverantwortung angesprochen werden. Aber: Sage man nun, die Industrie soll Eigenverantwortung zeigen und selber Vorsorgemassnahmen treffen, so werde auch eine Vereinbarung zwischen Staat und Industrie über gewisse Rahmenbedingungen notwendig. Man könne es nicht völlig dem Ermessen der Industrie überlassen, welche Massnahmen sie nun treffen will.
Der Landrat versteht auch nicht, woher die Unterschiede zwischen Basel-Stadt und Baselland stammen. Er habe vernommen, ein Grund liege in der engeren Verwobenheit des Wohnens mit der Industrie im Stadtkanton, was für ihn aber nicht dafür ausreicht, um zu sagen, in Basel-Stadt soll die Eigenverantwortung spielen und in Baselland nicht; seiner Meinung nach müsste es gerade umgekehrt sein. Gerade dort, wo Industrie und Wohnen nahe beieinander sind, reicht seiner Auffassung nach Eigenverantwortung eher nicht aus. Auch Urs Hintermann kommt zu dem Schluss, dass die Industrie so weit als möglich in Eigenverantwortung handeln soll, aber es müssen durch die jetzt geforderte Vereinbarung Rahmenbedingungen geschaffen werden. Er bittet die Ratskolleginnen und -kollegen um Überweisung.
Karl Willimann-Klaus
beantragt namens der SVP-Fraktion, die drei Vorstösse abzulehnen. Einerseits habe man gehört, dass die Regierung Massnahmen eingeleitet hat. Anderseits müsse man sehen, dass eine totale Erdbebensicherheit technisch und finanziell nicht möglich ist. Es gibt noch andere Risiken. Das AKW sei erwähnt worden. Beispielsweise könne aber auch ein Meteorit einschlagen, genauso im Baselbiet wie auch im Rest der Schweiz. Die Fokussierung auf Wirtschaft und Chemie hält die SVP für einseitig. Im Übrigen könne man nicht unterstellen, dass "lottrige" Bauten erstellt worden seien. Es bestehe keine erkennbare Differenz zwischen Bauten im Kanton Basel-Stadt und in Baselland, wenn es auch im Landkanton weniger Vorschriften gebe. Bis anhin sei die Statik, welche Erdbebensicherheit einbezieht, nach SIA-Norm berücksichtigt worden. Neu gibt es eine SIA-Norm 260, welche die Fokussierung auf Erdbebensicherheit noch einmal verstärkt hat. Im Wesentlichen sei gesagt worden, dass die Störfallverordnung nach Schweizerhalle ebenfalls ein Augenmerk auf die Erdbebensicherheit richtet.
Bei den Bauten der Chemie handelt es sich hauptsächlich um Stahlbetonbauten und Stahlkonstruktionen, welche erfahrungsgemäss relativ Erdbeben resistent seien, führt er aus. Die SVP wäre damit einverstanden, einmal diejenigen Bauten zu prüfen, welche wirklich gefährlich sind. Dabei verweist er auf Plattenbauten, welche in solchen Katastrophenfällen wie Kartenhäuser zusammenfallen. In solchen Fällen müsse man handeln, sei es bei privaten oder industriellen Bauten.
Letzte Bemerkung: Vor zwei Wochen habe man die Wichtigkeit der Chemie als Wirtschaftsfaktor für die Region betont. Dies wurde allgemein anerkannt. Heute sollte man sich davor hüten, "überrissene" Nachrüstungsforderungen an die Chemie- und Pharmabranche zu stellen, welche schliesslich zu einer Verlagerung des Produktionsstandorts oder zu einem gänzlichen Wegzug führen könnten.
Patrick Schäfli
kann sich in weiten Teilen seinem Vorredner anschliessen. Auch die FDP-Fraktion setzt auf Eigen- und Selbstverantwortung, namentlich der Wirtschaft und der Chemischen Industrie. Man ist insbesondere auch der Meinung, nicht nur die Chemische Industrie solle einseitig ins Visier genommen werden und somit über Gebühr zu zum Teil sicherheitstechnisch nicht über alle Zweifel erhabenen Nachrüstungen gezwungen werden. Diese würden zwar enorme Summen kosten, aber letztlich auch keine Gewähr für die totale Sicherheit bieten.
Was den Kanton anbelangt, kann er sich Regierungsrätin Elsbeth Schneider anschliessen. Der Kanton konnte glaubhaft machen, dass er seine Hausaufgaben gemacht und namentlich ein Risikokataster erstellt hat, welches gemäss Störfallverordnung erstellt werden muss. Weitere Massnahmen sind bereits eingeleitet worden, es finden Überprüfungen statt, vorerst im Kanton Basel-Stadt, aber auch im Kanton Baselland. Die Chemie überprüfe im Übrigen periodisch selbst die Risikosituation ihrer Anlagen - momentan ist man gerade in Basel-Stadt daran; Schweizerhalle und Rheintal werden folgen - dies nicht zuletzt aus Eigeninteresse; denn es sind auch Versicherungsprämien zu entrichten. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, es brauche die drei Vorstösse nicht. Man möchte die Regierung ermuntern, weiterhin den Anforderungen der Störfallverordnung nachzuleben, wie es bis jetzt auch geschehen sei.
Remo Franz
rekapituliert, dass aufgrund eines Zeitungsartikels drei Vorstösse eingereicht wurden. Die Baudirektorin habe aber plausibel aufgezeigt, dass die Befürchtungen grossenteils unbegründet sind; die Hausaufgaben seien weitgehend gemacht, gewisse Dinge aber noch in Arbeit. Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Vorstösse ab, möchte auch eine Empfehlung in dem Sinne abgeben, dass vor der Einreichung von Vorstössen jeweils die eine oder andere Auskunft von der Verwaltung oder der entsprechenden Stelle eingeholt wird, um sich damit eine Menge Arbeit zu ersparen.
Elsbeth Schneider
findet es etwas mühsam, dass die von der Regierungsbank gemachten Aussagen aufgrund einer Zeitungsmeldung in Frage gestellt werden - dies eine Bemerkung an die Adresse von Madeleine Göschke. Sie habe aufgezeigt, dass die Regierung ihre Aufgaben gemacht hat und die noch offenen Arbeiten gemacht werden. Das allerwichtigste sei die Mikrozonierung. Man sei daran, mit dem EU-Programm / Interreg diese nachzuliefern. Man könne jederzeit dort hineinschauen. Es wurde ein Inventar der gefährdeten Gebäude erstellt, und es gibt eine Liste der Gebäude mit Erdbebenresistenz. Die seismologischen Grundlagen liegen vor. In Richtung der Voten von Karl Willimann und Patrick Schäfli möchte sie sagen, dass die Chemie sehr verantwortungsbewusst handelt und sich freiwillig an die Vereinbarungen hält. Hierbei besteht eine gemeinsame Vertrauensbasis. Zudem führe auch das Sicherheitsinspektorat immer wieder Überprüfungen durch und mahne dort, wo Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt werden. Die Regierungsrätin bittet nochmals, die Vorstösse nicht zu überweisen.
Madeleine Göschke-Chiquet
findet es gut, dass Inventare und Listen gemacht werden. Es gehe aber jetzt um die Umsetzung. Sie weiss von chemischen Betrieben, dass ihre Gebäude nicht mehr genügen und sie weiss, dass ihre Probleme zum Teil finanzieller und existenzieller Art sein werden. Zynisch sei es nun aber, wenn man den Wirtschaftsstandort vor die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner setzt, bemerkt sie zu den Kollegen "da drüben". Sie setzt sich vehement für die Universität ein, gerade aus diesen Gründen, aber irgendwo habe es eine Grenze. Und absolute Sicherheit verlange überhaupt niemand. Denn obwohl es einem immer wieder in der Diskussion um Atomkraftwerke weisgemacht werde, sei ihr genauso wie allen andern bewusst, dass es die absolute Sicherheit nicht gibt. In diesem Fall gehe es aber darum, auf Grundlage der gemachten Erkenntnisse zu handeln, genau so wie man es in Basel gemacht habe.
Urs Hintermann
gibt Remo Franz seinerseits einen praktischen Hinweis: Bevor man Vorstösse einfach ablehnt, sollte man sie genau lesen. Er möchte von den beiden Herren, welche u.a. überrissene Forderungen und Auflagen an die Wirtschaft kritisierten, wissen, wo in seinem Vorstosse die überrissene Forderung steht. Er verlange lediglich eine Vereinbarung, in welcher die möglichen Risiken sowie die damit verbundenen zweckmässigen Massnahmen zu deren Verringerung festgehalten werden.
Patrick Schäfli
kritisiert, die Chemie werde einseitig in die Pflicht genommen. Alinea 2 lautet aber: ... mit anderen Firmen, die ebenfalls erdbebengefährdete Anlagen betreiben, sinngemässe Vereinbarungen abzuschliessen. Es gehe nicht gegen die Chemie, sondern um eine Vereinbarung, in welcher die Probleme gemeinsam angegangen werden sollen, so wie in Basel-Stadt. Abschliessend fragt er, ob Basel-Stadt denn wirtschaftsfeindlich sei.
Elsbeth Schneider
appelliert auch an die Verantwortung von Madeleine Göschke. Habe die Landrätin Kenntnis von einer Firma oder Firmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen, so möge sie der Regierungsrätin deren Namen nach der Landratssitzung persönlich mitteilen. Sie versichert, dass man bereits tags darauf diese Betriebe überprüfen wird.
Eugen Tanner
wirft ein, es hätte nun der Eindruck entstehen können, dass die erwähnte Industrie nur dort tätig ist, wo der Kanton selbst konkreten Druck ausübt, konkret im Kanton Basel-Stadt. Nun sei es aber so, dass verschiedene Chemiefirmen nicht nur im Kanton Basel-Stadt sondern auch auf der Landschaft oder in angrenzenden Gebieten tätig sind. Diese nehmen die Verantwortung wahr, erklärt er, da sie ein (Eigen-) Interesse daran haben, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und so allfällige Schäden verhindern oder vermindern zu können. Im Vorstoss von Madeleine Göschke wird Jost A. Studer zitiert, einer derjenigen Experten, welche seit einigen Jahren der Chemie beratend zur Seite stehen. Die Beratung gehe über das Kantonsgebiet Basel-Stadt hinaus. Er bittet, hier keine Unterstellungen vorzunehmen.
Karl Willimann-Klaus
erklärt, er habe nicht von überrissenen Forderungen geredet sondern von unverhältnismässigem Aufbauschen einer speziellen Gefahr. 1986 ist er selbst vom Regierungsrat ein Jahr lang frei gestellt worden, um die Katastrophe von Schweizerhalle zu untersuchen. Speziell kümmerte er sich damals um die Bereiche Sicherheit, Tankanlagen, Chemie usw. Er wisse also, wovon er rede. Diesbezüglich muss er sagen, dass das Hauptgefährdungspotenzial vom Inhalt der Tankanlagen ausgeht, und zwar im Verhältnis zum Abstand der Wohnhäuser. Dieses Gefahrenpotenzial sei um eine Vielfaches höher als das hier angesprochene. Diesbezüglich müsse er den Mineralölgesellschaften ein Kränzlein winden, denn sie hätten "geschaltet" und die gefährlichen Tankinhalte so verlagert, dass nicht mehr zwei Tanks mit hoch explosiven Inhaltsstoffen nebeneinander stehen. Auch heute noch sei das Sicherheitsinspektorat sehr akribisch darauf bedacht, dass solche Sicherheitsabstände beibehalten werden - die Firmen übrigens auch; sie handeln verantwortungsvoll, fügt er an.
Dasselbe gelte für die Chemie, welche seit Schweizerhalle gewisse Substanzen nicht mehr nebeneinander, sondern dezentral lagert. Auch hier kontrolliere das Sicherheitsinspektorat. Karl Willimann ist der Meinung, es sei eine gute Sache gewesen, dass damals wegen des Schweizerhalle-Brandes das Sicherheitsinspektorat geschaffen wurde. Dieses nehme seines Erachtens seine Aufgabe wahr, auch im Bereich der Erdbebensicherheit.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2003/189 von Madeleine Göschke sowie die Motion 2003/190 von Rudolf Keller und das Postulat 2003/191 von Urs Hintermann ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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