Protokoll der Landratssitzung vom 5. Februar 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 5. Februar 2004 |
Nr. 366
4 2003/229
Berichte des Regierungsrates vom 23. September 2003 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 19. Januar 2004: Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag) (Partnerschaftliches Geschäft)
Karl Willimann-Klaus stellt fest, der Universitätsvertrag sehe vor, dass die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft anstreben.
Eine regierungsrätliche Arbeitsgruppe beider Kantone hat darüber in den letzten beiden Jahren beraten und sich mit der Entwicklungsplanung der Universität auseinandergesetzt. Basel-Stadt hat zwei Elemente in die Verhandlungen eingebracht: Erstens den Wunsch, dass auch bei der Universität gemäss dem Modell der gemeinsamen Fachhochschulen die Beiträge der Kantone nach den Studierendenzahlen berechnet werden, und zweitens die Bereitschaft, die von der Universität genutzten Liegenschaften aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und sie in Kostengemeinschaft mit Basel-Landschaft der Führung durch die Universität zu unterstellen.
Die jetzige Vorlage hat die Regelung des Bereiches Immobilien zum Ziel
Dabei müssen die Bauten den sich verändernden Anforderungen angepasst und unterhalten werden.
Die Beiträge der beiden Kantone und die Bundessubventionen sollen in einem separaten Immobilienfonds verwaltet werden. Die Verwaltung und zweckgebundene Verwendung der Mittel dieses Fonds in Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung der Universität obliegen dem Universitätsrat. Die Universität muss mit dem von den beiden Kantonen überwiesenen Beitrag - es handelt sich dabei um ein Kostendach - für den Unterhalt und die Veränderungen der Liegenschaften auskommen.
Zur Begleitung des Universitätsrates in Immobilienfragen wird eine Fachkommission eingesetzt, die sich aus Immobilien- und Finanzfachleuten beider Kantone zusammensetzt.
Ein zwischen den beiden Kantonen abzuschliessender Vertrag soll die Beteiligung der Vertragspartner an den Kosten für Unterhalt und Veränderung der betreffenden Liegenschaften regeln. Es handelt sich dabei um Immobilien, die im Eigentum des Kantons Basel-Stadt oder der Universität stehen sowie um bestimmte Liegenschaften, die im Eigentum Dritter stehen und von der Universität genutzt werden.
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben vereinbart, den Immobilienfonds mit je 7 Millionen Franken pro Jahr zu speisen. Zudem überführt Basel-Stadt die bisher vom Kanton vereinnahmten Bundessubventionen im Umfang von rund 20% der jeweiligen Investitionskosten in die Kompetenz der Fondsverwaltung. Gesamthaft stehen der Universität aus dem Immobilienfonds damit rund 17 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 20. November und 4. Dezember 2003 beraten. An beiden Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär, und Frau Anja Huovinen, Leiterin der Stabsstelle für Hochschulfragen BKSD, anwesend.
Innerhalb der Kommission ergaben sich diverse Fragen zur Definition des Unterhaltes/Veränderungen an Immobilien im Eigentum der Stadt Basel/Uni und bei denjenigen Liegenschaften, bei denen ein Mietverhältnis besteht. Des Weiteren wurde generell über die Höhe der Beitragsleistungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft an die Uni sowie über diejenige von anderen Kantonen/Staaten, welche Studierende an der Uni Basel stellen. Diskutiert wurde auch die Frage, welche weiteren finanziellen Forderungen zu erwarten seien und wie - oder ob - Baselland diese zu finanzieren gedenke.
Die Frage, ob die Mittel aus dem Universitätsvertrag nicht für den Unterhalt ausreichen würden, wurde klar verneint. Die Uni brauche dringend zusätzliche Mittel. Bisher habe Basel-Stadt alle Unterhalts- und Veränderungskosten übernommen. Es gebe aber das klare Versprechen gegenüber Basel-Stadt im Rahmen des Uni-Vertrages, dereinst Mitträger der Universität zu werden.
Mit der jetzigen Zwischenetappenlösung seien die Bereiche klinische Medizin und Forschung noch offen.
Es sind demzufolge weitere Vorlagen zu erwarten.
Ein Diskussionspunkt war auch die vorgetragene Meinung, Unterhalt und Veränderungen an Gebäuden seien Sache des Eigentümers bzw. Dritter, welche Miete kassieren. Dabei wurde festgehalten, dass Basel-Stadt seine Liegenschaften der Uni unentgeltlich zur Verfügung stellt und somit nur Fr. 6,2 Mio. Fremdmiete anfallen. Es gehe nicht nur um den Unterhalt, sondern auch um Veränderungen gemäss SIA Norm. Bei den privaten Vermietern sei es hingegen so, dass unter Unterhalt und Veränderungen bauliche Massnahmen zu verstehen sind, die spezifisch der Lehre dienten wie z.B. Unterhalt von Laboreinrichtungen, Netzwerke etc.. Dabei werde klar unterschieden zwischen Investitionen, die über ein anderes Konto abgebucht werden und dem eigentlichen Unterhalt. Allerdings wurde eingeräumt, dass es in der Praxis oft anders aussieht.. Da werde mithin eine Investition zum Unterhalt und umgekehrt. Für grössere Vorhaben seien allerdings Planungsvorlagen notwendig, die nicht über den Unterhalt abgerechnet werden.
Die totalen finanziellen Aufwendungen für den Unterhalt und die Veränderungen an den Gebäuden werden von Basel-Stadt auf Fr. 30 Mio. pro Jahr geschätzt. Basel-Stadt hätte sich ursprünglich einen Beitrag von Fr. 15 Mio. von Basel-Landschaft gewünscht. Weil aber der Erfahrungswert für den Unterhalt in den letzen Jahren mit Fr. 17 Mio. beziffert wurde, hat man sich auf die 7 Mio. CHF geeinigt.
Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage nach Altlasten und allfälligen damit verbundenen Sanierungsmassnahmen sowie Nachholbedarf im Rahmen des Heimatschutzes. Seitens der BKSD wurde erklärt, all diese Dinge - sofern vorhanden - würden nicht über den Immobilienfonds laufen, da dafür der Eigentümer zuständig sei. Die Frage nach der Veränderungsmöglichkeit der aktuellen Liste der zu unterhaltenden 74 Gebäude wurde damit beantwortet, dass von der Uni allein keine Änderungen vorgenommen werden können, sondern diese von den beiden Regierungen bewilligt werden müssen.
Einen Hauptpunkt der Beratung bildete die Frage der finanziellen Gesamtbeteiligung Basel-Landschafts an der Uni. Eine Minderheit war der Auffassung, Baselland bezahle bereits genug und man lehne die "Salamitaktik" von Basel-Stadt ab. Dem wurde entgegen gehalten, man dürfe das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen verlieren. Mit dem nun eingeschlagenen Weg in Richtung einer gemeinsamen Universität halte man lediglich den Vertrag ein, der notabene im Parlament gründlich diskutiert worden sei. Bei der Aufstockung des Uni- Beitrages um 10 Mio. Franken durch den Landrat im Jahre 2001 war bereits klar, dass eine entsprechende Vorlage folgen wird, und zwar zusätzlich zum beschlossenen Betrag, da die Liegenschaftsfrage zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt war. Die Vorlage komme also keinesfalls aus heiterem Himmel. Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte, ebenso gut hätte der Uni-Beitrag erhöht werden können. Man befand aber, mit der vorliegenden Variante könnten dort Mittel gezielt eingesetzt werden, wo sie zur Entschärfung eines Problems konkret beitragen und damit die Handlungsfähigkeit der Uni in besagtem Bereich verbessern. Mit der Immobilienvorlage werde ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Gesamtschau getan.
Eine Kommissionsminderheit befand, wenn diese Entwicklung, wie angekündigt, weiter gehe, so komme Baselland nicht um eine Steuererhöhung herum und die heutigen Befürworter/innen weiterer Beiträge müssten dann auch dafür einstehen. Seitens der BKSD wurde eingeräumt, eine Mitträgerschaft könne letztlich nicht 50:50 bedeuten. Es sei in der Tat so, dass nur die beiden Basel an den Unterhalt der Uni-Immobilien Beiträge leisten. Basel-Stadt und Baselland, die 49% der Studierenden stellen, müssten zukünftig auch noch auf Beiträge anderer Kantone, u.a. via IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung), z.B. von Solothurn und Aargau sowie vom Bund, zählen können.
Die Kommission beschloss auf Antrag folgende Änderungen im Landratsbeschluss:
4 2003/229
Berichte des Regierungsrates vom 23. September 2003 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 19. Januar 2004: Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag) (Partnerschaftliches Geschäft)
Karl Willimann-Klaus stellt fest, der Universitätsvertrag sehe vor, dass die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft anstreben.
Eine regierungsrätliche Arbeitsgruppe beider Kantone hat darüber in den letzten beiden Jahren beraten und sich mit der Entwicklungsplanung der Universität auseinandergesetzt. Basel-Stadt hat zwei Elemente in die Verhandlungen eingebracht: Erstens den Wunsch, dass auch bei der Universität gemäss dem Modell der gemeinsamen Fachhochschulen die Beiträge der Kantone nach den Studierendenzahlen berechnet werden, und zweitens die Bereitschaft, die von der Universität genutzten Liegenschaften aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und sie in Kostengemeinschaft mit Basel-Landschaft der Führung durch die Universität zu unterstellen.
Die jetzige Vorlage hat die Regelung des Bereiches Immobilien zum Ziel
Dabei müssen die Bauten den sich verändernden Anforderungen angepasst und unterhalten werden.
Die Beiträge der beiden Kantone und die Bundessubventionen sollen in einem separaten Immobilienfonds verwaltet werden. Die Verwaltung und zweckgebundene Verwendung der Mittel dieses Fonds in Übereinstimmung mit der strategischen Ausrichtung der Universität obliegen dem Universitätsrat. Die Universität muss mit dem von den beiden Kantonen überwiesenen Beitrag - es handelt sich dabei um ein Kostendach - für den Unterhalt und die Veränderungen der Liegenschaften auskommen.
Zur Begleitung des Universitätsrates in Immobilienfragen wird eine Fachkommission eingesetzt, die sich aus Immobilien- und Finanzfachleuten beider Kantone zusammensetzt.
Ein zwischen den beiden Kantonen abzuschliessender Vertrag soll die Beteiligung der Vertragspartner an den Kosten für Unterhalt und Veränderung der betreffenden Liegenschaften regeln. Es handelt sich dabei um Immobilien, die im Eigentum des Kantons Basel-Stadt oder der Universität stehen sowie um bestimmte Liegenschaften, die im Eigentum Dritter stehen und von der Universität genutzt werden.
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben vereinbart, den Immobilienfonds mit je 7 Millionen Franken pro Jahr zu speisen. Zudem überführt Basel-Stadt die bisher vom Kanton vereinnahmten Bundessubventionen im Umfang von rund 20% der jeweiligen Investitionskosten in die Kompetenz der Fondsverwaltung. Gesamthaft stehen der Universität aus dem Immobilienfonds damit rund 17 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung.
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an den Sitzungen vom 20. November und 4. Dezember 2003 beraten. An beiden Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär, und Frau Anja Huovinen, Leiterin der Stabsstelle für Hochschulfragen BKSD, anwesend.
Innerhalb der Kommission ergaben sich diverse Fragen zur Definition des Unterhaltes/Veränderungen an Immobilien im Eigentum der Stadt Basel/Uni und bei denjenigen Liegenschaften, bei denen ein Mietverhältnis besteht. Des Weiteren wurde generell über die Höhe der Beitragsleistungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft an die Uni sowie über diejenige von anderen Kantonen/Staaten, welche Studierende an der Uni Basel stellen. Diskutiert wurde auch die Frage, welche weiteren finanziellen Forderungen zu erwarten seien und wie - oder ob - Baselland diese zu finanzieren gedenke.
Die Frage, ob die Mittel aus dem Universitätsvertrag nicht für den Unterhalt ausreichen würden, wurde klar verneint. Die Uni brauche dringend zusätzliche Mittel. Bisher habe Basel-Stadt alle Unterhalts- und Veränderungskosten übernommen. Es gebe aber das klare Versprechen gegenüber Basel-Stadt im Rahmen des Uni-Vertrages, dereinst Mitträger der Universität zu werden.
Mit der jetzigen Zwischenetappenlösung seien die Bereiche klinische Medizin und Forschung noch offen.
Es sind demzufolge weitere Vorlagen zu erwarten.
Ein Diskussionspunkt war auch die vorgetragene Meinung, Unterhalt und Veränderungen an Gebäuden seien Sache des Eigentümers bzw. Dritter, welche Miete kassieren. Dabei wurde festgehalten, dass Basel-Stadt seine Liegenschaften der Uni unentgeltlich zur Verfügung stellt und somit nur Fr. 6,2 Mio. Fremdmiete anfallen. Es gehe nicht nur um den Unterhalt, sondern auch um Veränderungen gemäss SIA Norm. Bei den privaten Vermietern sei es hingegen so, dass unter Unterhalt und Veränderungen bauliche Massnahmen zu verstehen sind, die spezifisch der Lehre dienten wie z.B. Unterhalt von Laboreinrichtungen, Netzwerke etc.. Dabei werde klar unterschieden zwischen Investitionen, die über ein anderes Konto abgebucht werden und dem eigentlichen Unterhalt. Allerdings wurde eingeräumt, dass es in der Praxis oft anders aussieht.. Da werde mithin eine Investition zum Unterhalt und umgekehrt. Für grössere Vorhaben seien allerdings Planungsvorlagen notwendig, die nicht über den Unterhalt abgerechnet werden.
Die totalen finanziellen Aufwendungen für den Unterhalt und die Veränderungen an den Gebäuden werden von Basel-Stadt auf Fr. 30 Mio. pro Jahr geschätzt. Basel-Stadt hätte sich ursprünglich einen Beitrag von Fr. 15 Mio. von Basel-Landschaft gewünscht. Weil aber der Erfahrungswert für den Unterhalt in den letzen Jahren mit Fr. 17 Mio. beziffert wurde, hat man sich auf die 7 Mio. CHF geeinigt.
Eine weiterer Diskussionspunkt war die Frage nach Altlasten und allfälligen damit verbundenen Sanierungsmassnahmen sowie Nachholbedarf im Rahmen des Heimatschutzes. Seitens der BKSD wurde erklärt, all diese Dinge - sofern vorhanden - würden nicht über den Immobilienfonds laufen, da dafür der Eigentümer zuständig sei. Die Frage nach der Veränderungsmöglichkeit der aktuellen Liste der zu unterhaltenden 74 Gebäude wurde damit beantwortet, dass von der Uni allein keine Änderungen vorgenommen werden können, sondern diese von den beiden Regierungen bewilligt werden müssen.
Einen Hauptpunkt der Beratung bildete die Frage der finanziellen Gesamtbeteiligung Basel-Landschafts an der Uni. Eine Minderheit war der Auffassung, Baselland bezahle bereits genug und man lehne die "Salamitaktik" von Basel-Stadt ab. Dem wurde entgegen gehalten, man dürfe das übergeordnete Ziel nicht aus den Augen verlieren. Mit dem nun eingeschlagenen Weg in Richtung einer gemeinsamen Universität halte man lediglich den Vertrag ein, der notabene im Parlament gründlich diskutiert worden sei. Bei der Aufstockung des Uni- Beitrages um 10 Mio. Franken durch den Landrat im Jahre 2001 war bereits klar, dass eine entsprechende Vorlage folgen wird, und zwar zusätzlich zum beschlossenen Betrag, da die Liegenschaftsfrage zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt war. Die Vorlage komme also keinesfalls aus heiterem Himmel. Regierungsrat Urs Wüthrich erklärte, ebenso gut hätte der Uni-Beitrag erhöht werden können. Man befand aber, mit der vorliegenden Variante könnten dort Mittel gezielt eingesetzt werden, wo sie zur Entschärfung eines Problems konkret beitragen und damit die Handlungsfähigkeit der Uni in besagtem Bereich verbessern. Mit der Immobilienvorlage werde ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Gesamtschau getan.
Eine Kommissionsminderheit befand, wenn diese Entwicklung, wie angekündigt, weiter gehe, so komme Baselland nicht um eine Steuererhöhung herum und die heutigen Befürworter/innen weiterer Beiträge müssten dann auch dafür einstehen. Seitens der BKSD wurde eingeräumt, eine Mitträgerschaft könne letztlich nicht 50:50 bedeuten. Es sei in der Tat so, dass nur die beiden Basel an den Unterhalt der Uni-Immobilien Beiträge leisten. Basel-Stadt und Baselland, die 49% der Studierenden stellen, müssten zukünftig auch noch auf Beiträge anderer Kantone, u.a. via IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung), z.B. von Solothurn und Aargau sowie vom Bund, zählen können.
Die Kommission beschloss auf Antrag folgende Änderungen im Landratsbeschluss:
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Bei der Beschlussziffer 1 ist das Datum des Immobilienvertrages
23. September
2003 einzufügen
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In Beschlussziffer 2 muss es heissen:
Ziffer 1 dieses Beschlusses
und nicht: "Ziffer 3"
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Die Erziehungs- und Kulturkommission beantragt dem Landrat mit 9 : 2 Stimmen bei einer Enthaltung, dem abgeänderten Landratsbeschluss zur Vorlage 2003/229 zuzustimmen.
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Eva Chappuis
hält fest, die SP-Fraktion stimme dem Liegenschaftsvertrag der Uni Basel einstimmig zu.
Verfolgt man die derzeitigen Situation der Uni Basel, wird rasch klar, dass die Universität, die für beide Kantone eine wichtigen Faktor darstellt, massiven Problemen gegenüber steht.
Mit der Erhöhung des Unibeitrags wurde seitens Baselland deklariert, dass Basel-Stadt erst mit Beiträgen rechnen kann, wenn der Kanton in den Bereichen Immobilien und klinische Lehre und Forschung Transparenz hergestellt hat.
Bei den Immobilien besteht inzwischen diese Transparenz.
Dort wo für die Universität Unterhalts- und Anpassungsbedarf zugunsten des Unibetriebs besteht, wird sie den Immobilienfonds in Anspruch nehmen.
Von Salamitaktik zu sprechen ist daher unangebracht.
Sollte der Unirat wider Erwarten die Mittel aus dem Fonds missbrauchen, haben die beiden Finanzkontrollen die Möglichkeit sofort einzuschreiten.
Bereits im Vorfeld einen Generalverdacht auszusprechen hält Eva Chappuis allerdings für verfehlt.
Fredy Gerber ist der Ansicht, beim vorliegenden Immobilienvertrag handle es sich im Wesentlichen um einen weiteren Ausbau der finanziellen Beteiligung Basellands an die Uni Basel. Mit je 7 Mio. CHF von Baselland und Basel-Stadt sollen Unterhalt und allfällige Veränderungen an von der Uni benutzten Gebäuden finanziert werden.
Dass Baselland als Mitträger der Uni Basel an einem guten bauliche Zustand der Räumlichkeiten der Uni interessiert ist, liegt auf der Hand.
Nebst den vom Kanton zur Verfügung gestellten Gebäuden hat die Uni noch zusätzliche 34 Räumlichkeiten in Privatliegenschaften angemietet.
Dabei handelt es sich um ein normales Mietverhältnis, bei dem der Gebäudeunterhalt eigentlich Bestandteil der Miete sein müsste. Vor dem Hintergrund, dass die beiden Basel lediglich 49% der Stundenten stellen, bezahlt Baselland der Uni bereits heute genug.
Gemäss interkantonaler Universitätsvereinbarung müssten sich die umliegenden Kantone ebenfalls an den Kosten beteiligen.
Die SVP-Fraktion befürchtet, dass bei einem anhaltenden Anstieg der Uni-Beiträge, Baselland nicht mehr um eine Steuererhöhung herum kommen wird.
Die neuerdings geforderten 7 Mio. CHF entsprechen nahezu einem Steuerprozent der Steuereinnahmen natürlicher Personen.
Die SVP kann dem Immobilienvertrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Sie stellt einstimmig den Antrag auf die Vorlage nicht einzutreten.
Urs Kunz verweist einleitend darauf, dass die Uni aktuell 8700 Studenten ausbildet, was einer Zunahme von 8% gegenüber dem Vorjahr entspricht und zusätzliche Kosten auslöst.
Die Beiträge Basellands sollen sukzessive bis zu einer Mitträgerschaft erhöht werden.
Für die FDP-Fraktion ist bei der Verwendung der Fondsgelder aus dem immobilienfonds ausschlaggebend, dass die KMU aus dem Baselbiet bei der Ausschreibung der Aufträge mitberücksichtigt werden.
Entsprechend sollen die Baselbieter Vertreter in der Fachkommission bei der Vergabe der Aufträge den Anteil Basellands im Auge behalten.
Vom vorliegenden SVP-Antrag hatte die FDP keine Kenntnis.; sie erwartet darauf eine Reaktion seitens der Regierung.
Relevant erscheint der FDP, dass die Immobilien auch künftig, gemäss neuem Gebrauchsleihvertrag, der Uni kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die FDP unterstützt den Vertrag und empfiehlt ihn zur Annahme.
Christian Steiner bemerkt vorab, die CVP/EVP-Fraktion stimme der Vorlage einstimmig zu, da sie der Meinung sei, es handle sich um ein transparentes Geschäft, das einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Unistandorts Basel leistet.
Da Basel-Stadt und Baselland hinsichtlich der Submissionsverordnung unterschiedliche Philosophien vertreten, teilt die CVP/EVP die Bedenken der FDP.
Sie beantragt deshalb im Landratsbeschluss unter Punkt 4. neu folgende Forderung aufzunehmen:
Antrag der CVP/EVP-Fraktion:
"4. Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Regierungsrat Basel-Stadt vorstellig zu werden, dass die Vergabepraxis so gehandhabt wird, dass für Betriebe des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt die gleichen Chancen bestehen."
Florence Brenzikofer sieht den Immobilienvertrag zwischen den Kantonen Baselland und Basel-Stadt als weiteren Schritt zu einer gemeinsamen Uni beider Basel.
Die Fraktion der Grünen unterstützt das Geschäft einstimmig.
Der Vertrag regelt die Pflichten beider Vertragsparteien transparent. Sowohl von Basel-Stadt als auch von Baselland sollen jährlich 7 Mio. CHF in den Immobilienfonds fliessen. Die Beiträge sollen eingesetzt werden für Unterhalt und Veränderungen an den von der Uni genutzten Liegenschaften.
Die Zahl der Studenten verdeutlicht, dass das Anstreben einer Mitträgerschaft Sinn macht. 64% der Studenten Basellands sind an der Uni Basel immatrikuliert.
Aus dem Kanton Solothurn sind es gerade mal 25%.
Bruno Steiger erinnert an den vorhandenen Univertrag und meint, Baselland bezahle "weiss Gott" schon genug. Nun versuche Basel-Stadt über den Immobilienvertrag den Beitrag Basellands indirekt zu erhöhen.
Die auswärtigen Studenten, die 51% der Studierenden ausmachen, profitieren von der Uni, ohne sich jedoch an den Kosten zu beteiligen.
Die Schweizer Demokraten lehnen eine Steuererhöhung sowie den pseudointellektuellen Grössenwahn kategorisch ab und schliessen sich dem Nichteintretensantrag der SVP an.
Dieter Völlmin erklärt, anlässlich der Beratung innerhalb der Fraktion sind Fragen aufgetaucht, auf die weder die Vorlage noch der Kommissionsbericht eine Antwort gibt.
§ 3 Absatz 3 des Univertrags legt die 89 Mio. CHF fest, die Baselland der Uni jährlich zahlt.
Daneben hält er fest: "Von diesem Beitrag fliessen 10% in einen Fonds. Aus ihm sind Leistungen für den universitären Nachholbedarf und die Weiterentwicklung in den Bereichen Betrieb, Immobilien und Mobilien zu finanzieren. Ueber die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Universitätsrat."
Die Vorlage enthält weder einen Hinweise zu diesem Fonds, noch zeigt er den Zusammenhang zum Immobilienfonds auf.
Seite 3 der Vorlage führt aus, dass die Mitfinanzierung der Immobilien nicht geregelt ist, was aus Sicht der SVP nicht korrekt ist.
Es sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen aufgetaucht?
Verfolgt man die derzeitigen Situation der Uni Basel, wird rasch klar, dass die Universität, die für beide Kantone eine wichtigen Faktor darstellt, massiven Problemen gegenüber steht.
Mit der Erhöhung des Unibeitrags wurde seitens Baselland deklariert, dass Basel-Stadt erst mit Beiträgen rechnen kann, wenn der Kanton in den Bereichen Immobilien und klinische Lehre und Forschung Transparenz hergestellt hat.
Bei den Immobilien besteht inzwischen diese Transparenz.
Dort wo für die Universität Unterhalts- und Anpassungsbedarf zugunsten des Unibetriebs besteht, wird sie den Immobilienfonds in Anspruch nehmen.
Von Salamitaktik zu sprechen ist daher unangebracht.
Sollte der Unirat wider Erwarten die Mittel aus dem Fonds missbrauchen, haben die beiden Finanzkontrollen die Möglichkeit sofort einzuschreiten.
Bereits im Vorfeld einen Generalverdacht auszusprechen hält Eva Chappuis allerdings für verfehlt.
Fredy Gerber ist der Ansicht, beim vorliegenden Immobilienvertrag handle es sich im Wesentlichen um einen weiteren Ausbau der finanziellen Beteiligung Basellands an die Uni Basel. Mit je 7 Mio. CHF von Baselland und Basel-Stadt sollen Unterhalt und allfällige Veränderungen an von der Uni benutzten Gebäuden finanziert werden.
Dass Baselland als Mitträger der Uni Basel an einem guten bauliche Zustand der Räumlichkeiten der Uni interessiert ist, liegt auf der Hand.
Nebst den vom Kanton zur Verfügung gestellten Gebäuden hat die Uni noch zusätzliche 34 Räumlichkeiten in Privatliegenschaften angemietet.
Dabei handelt es sich um ein normales Mietverhältnis, bei dem der Gebäudeunterhalt eigentlich Bestandteil der Miete sein müsste. Vor dem Hintergrund, dass die beiden Basel lediglich 49% der Stundenten stellen, bezahlt Baselland der Uni bereits heute genug.
Gemäss interkantonaler Universitätsvereinbarung müssten sich die umliegenden Kantone ebenfalls an den Kosten beteiligen.
Die SVP-Fraktion befürchtet, dass bei einem anhaltenden Anstieg der Uni-Beiträge, Baselland nicht mehr um eine Steuererhöhung herum kommen wird.
Die neuerdings geforderten 7 Mio. CHF entsprechen nahezu einem Steuerprozent der Steuereinnahmen natürlicher Personen.
Die SVP kann dem Immobilienvertrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Sie stellt einstimmig den Antrag auf die Vorlage nicht einzutreten.
Urs Kunz verweist einleitend darauf, dass die Uni aktuell 8700 Studenten ausbildet, was einer Zunahme von 8% gegenüber dem Vorjahr entspricht und zusätzliche Kosten auslöst.
Die Beiträge Basellands sollen sukzessive bis zu einer Mitträgerschaft erhöht werden.
Für die FDP-Fraktion ist bei der Verwendung der Fondsgelder aus dem immobilienfonds ausschlaggebend, dass die KMU aus dem Baselbiet bei der Ausschreibung der Aufträge mitberücksichtigt werden.
Entsprechend sollen die Baselbieter Vertreter in der Fachkommission bei der Vergabe der Aufträge den Anteil Basellands im Auge behalten.
Vom vorliegenden SVP-Antrag hatte die FDP keine Kenntnis.; sie erwartet darauf eine Reaktion seitens der Regierung.
Relevant erscheint der FDP, dass die Immobilien auch künftig, gemäss neuem Gebrauchsleihvertrag, der Uni kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Die FDP unterstützt den Vertrag und empfiehlt ihn zur Annahme.
Christian Steiner bemerkt vorab, die CVP/EVP-Fraktion stimme der Vorlage einstimmig zu, da sie der Meinung sei, es handle sich um ein transparentes Geschäft, das einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Unistandorts Basel leistet.
Da Basel-Stadt und Baselland hinsichtlich der Submissionsverordnung unterschiedliche Philosophien vertreten, teilt die CVP/EVP die Bedenken der FDP.
Sie beantragt deshalb im Landratsbeschluss unter Punkt 4. neu folgende Forderung aufzunehmen:
Antrag der CVP/EVP-Fraktion:
"4. Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Regierungsrat Basel-Stadt vorstellig zu werden, dass die Vergabepraxis so gehandhabt wird, dass für Betriebe des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt die gleichen Chancen bestehen."
Florence Brenzikofer sieht den Immobilienvertrag zwischen den Kantonen Baselland und Basel-Stadt als weiteren Schritt zu einer gemeinsamen Uni beider Basel.
Die Fraktion der Grünen unterstützt das Geschäft einstimmig.
Der Vertrag regelt die Pflichten beider Vertragsparteien transparent. Sowohl von Basel-Stadt als auch von Baselland sollen jährlich 7 Mio. CHF in den Immobilienfonds fliessen. Die Beiträge sollen eingesetzt werden für Unterhalt und Veränderungen an den von der Uni genutzten Liegenschaften.
Die Zahl der Studenten verdeutlicht, dass das Anstreben einer Mitträgerschaft Sinn macht. 64% der Studenten Basellands sind an der Uni Basel immatrikuliert.
Aus dem Kanton Solothurn sind es gerade mal 25%.
Bruno Steiger erinnert an den vorhandenen Univertrag und meint, Baselland bezahle "weiss Gott" schon genug. Nun versuche Basel-Stadt über den Immobilienvertrag den Beitrag Basellands indirekt zu erhöhen.
Die auswärtigen Studenten, die 51% der Studierenden ausmachen, profitieren von der Uni, ohne sich jedoch an den Kosten zu beteiligen.
Die Schweizer Demokraten lehnen eine Steuererhöhung sowie den pseudointellektuellen Grössenwahn kategorisch ab und schliessen sich dem Nichteintretensantrag der SVP an.
Dieter Völlmin erklärt, anlässlich der Beratung innerhalb der Fraktion sind Fragen aufgetaucht, auf die weder die Vorlage noch der Kommissionsbericht eine Antwort gibt.
§ 3 Absatz 3 des Univertrags legt die 89 Mio. CHF fest, die Baselland der Uni jährlich zahlt.
Daneben hält er fest: "Von diesem Beitrag fliessen 10% in einen Fonds. Aus ihm sind Leistungen für den universitären Nachholbedarf und die Weiterentwicklung in den Bereichen Betrieb, Immobilien und Mobilien zu finanzieren. Ueber die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Universitätsrat."
Die Vorlage enthält weder einen Hinweise zu diesem Fonds, noch zeigt er den Zusammenhang zum Immobilienfonds auf.
Seite 3 der Vorlage führt aus, dass die Mitfinanzierung der Immobilien nicht geregelt ist, was aus Sicht der SVP nicht korrekt ist.
Es sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen aufgetaucht?
1.
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Existiert obgenannter Fonds?
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2.
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Falls nein, weshalb nicht?
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3.
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Falls er existiert, welche Summe enthält der Fonds und für welche Zwecke werden die Mittel eingesetzt ?
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4.
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In welchem Zusammenhang steht der Fonds zum neu geschaffenen Immobilienfonds?
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5.
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Weshalb wurde der bestehende Fonds in der Vorlage nicht erwähnt?
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Es wird versichert, die Mittel des Immobilienvertrags seien für den Unterhalt und die Veränderungen der Liegenschaften bestimmt.
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Seite 7 der Vorlage ist zu entnehmen:
"Nicht in den Geltungsbereich des Vertrags fallen Kosten für den Neubau und Ersatz von Liegenschaften, für den Erwerb weiterer Liegenschaften sowie die dauernde Uebernahme von Mietkosten durch den Immobilienfond. Die vorübergehende Kostenübernahme von Mietlösungen, wie sie z.B. im Rahmen von Ersatz- oder Umbauprojekten notwendig sind, soll hingegen möglich sein."
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In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Regierungsrat gewillt ist, sich an diese Vereinbarung zu halten.
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Zweifel kommen deshalb auf, weil der Universitätsrat im Budget 2004 bemerkt, ".....
im Sinne einer Ueberbrückungsmassnahme für das Jahr 2004 die Finanzierung der Fremdmieten von 6,2 Mio. CHF teilweise oder ganz aus dem neu zu schaffenden Immobilienfonds erfolgt"
.
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Besteht eine solche Absicht, ist sie im Vertrag zu deklarieren, andernfalls ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich.
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Als Mitglied der Finanzkommission hat
Hans-Jürgen Ringgenberg
bereits anlässlich der Kommissionssitzung darauf hingewiesen, leider wurde es im Kommissionsbericht nicht erwähnt, dass die 7 Mio. CHF zweckentfremdet eingesetzt werden sollen.
Die Tatsache, dass seine Frage, ob der Betrag auch in Tranchen überwiesen werden könnte, verneint wurde, bestärke ihn in seiner Annahme.
Zudem halte der Univertrag fest, dass was die Fremdmieten angeht, auch nach 2005 noch keine Lösung existiert.
Er befürchte, das Geld werde wie bis anhin in irgend einem Kanal versickert.
Im Uebrigen habe er in der Finanzkommission darauf hingewiesen, dass der Vertrag keinerlei Regelung für die Vergabe der Aufträge enthält.
Der Kommissionsbericht enthalte dazu allerdings nur den lapidaren Satz, man könne davon aus gehen, dass die Baselbieter Unternehmen Aufträge erhalten werden.
Aufgrund der Praxis bei der Auftragsvergabe in Basel-Stadt kann davon ausgegangen werden, dass Baselbieter Firmen nicht gross zum Zug kommen werden.
Angesichts der Finanzkraft Basel-Stadts empfinde er die Halbierung des Betrags zudem als äusserst störend. Damit schaffe man ein Präjudiz für die Zukunft.
Weiter fehlen in der Vorlage konkrete Angaben zur Zusammensetzung der Fachkommission.
Abschliessend betont Hans-Jürgen Ringgenberg, Hauptgrund, weshalb die SVP Nichteintreten auf das Geschäft beantrage, sei dessen fehlende Transparenz.
Regierungsrat Urs Wüthrich erinnert an die Begeisterung, mit welcher das Parlament an seiner letzten Sitzung die Beteiligung am ETH-Projekt beschloss.
Dieselben Argumente haben auch für das vorliegende Geschäft Gültigkeit.
Die angesprochene öffentliche Auseinandersetzung für die künftige Positionierung und Finanzierung der Uni macht die Aktualität und Bedeutung der Vorlage deutlich.
Klar stellen wolle er vorab, dass kein Geld an Basel-Stadt fliesse sondern der Uni zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, auf die sie dringend angewiesen ist.
Mit ihrer offensiven Haltung haben Universitätsrat und -leitung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Konfrontation mit verschiedensten Interessengruppen nicht scheuen.
Der Bildungsdirektor ruft dem Parlament zwei zentrale Ueberlegungen in Erinnerung
Der Kanton Basel-Landschaft sollte sich seine Glaubwürdigkeit bewahren. Der Universitätsvertrag enthält die Zusicherung, die Zusammenarbeit hinsichtlich einer Mitträgerschaft zu vertiefen. Stillstand käme daher einem Wortbruch gleich.
Die laufenden Verhandlungen bestätigen, dass es sich um einen sehr komplexen Prozess mit unterschiedlichen Einflussgrössen handelt. Es ist deshalb unrealistisch anzunehmen, dass innert kürzester Zeit ein "grosser Wurf" gelandet werden kann.
aus diesem Grund macht es Sinn, in klar umschriebenen Teilbereichen, zusätzliche Mittel für den Betrieb der Uni zur Verfügung zu stellen.
Abgeklärt wurde auch die Frage der Beteiligung der Studierenden aus dem Ausland. Da davon auszugehen ist, dass die ausländischen Institute dann Gegenrecht halten würden, was die Region teuer zu stehen käme, ist man von dieser Idee rasch wieder abgekommen.
Dem von Bruno Steiger angesprochenen pseudointellektuelle Grössenwahn hält der Bildungsdirektor entgegen, Tatsache sei, dass die Pharmaindustrie 70% ihrer Forscher im Ausland rekrutieren müssen.
Zur künftigen Rolle Basellands in Zusammenhang mit dem Immobilienfonds bemerkt RR Urs Wüthrich, der Kanton Baselland habe sich mit der Beteiligung am immobilienfonds Mitwirkungsrechte gesichert.
Mit dem finanziellen Engagement und die Einsitznahme in der Fachkommission übernehme der Kanton Baselland Mitverantwortung für die wirtschaftliche und wirksame Mittelverwendung.
Als entscheidend für die mehrfach gestellte Frage nach dem Gewinn für die KMU Baselland, ist für RR Urs Wüthrich, dass nicht mehr der Kanton Basel-Stadt sondern die Uni Basel Auftraggeber ist.
Vor diesem Hintergrund macht eine Intervention beim Regierungsrat Baselland keinen Sinn, denn es geht darum, die Interessen Basellands in den Universitätsgremien zu vertreten.
Zur Frage Dieter Völlmins, weshalb der Erneuerungsfonds bei der Vorbereitung des Geschäfts nicht diskutiert wurde, entgegnet RR Urs Wüthrich, weil sich bisher niemand danach erkundigt hat...
Die beiden Instrumente weisen deutliche Unterschiede auf.
Während es sich beim immobilienfonds um ein Instrument für den "Courrant normal" handelt, über welches bisher von Basel-Stadt für die Unterhaltsleistungen erbracht wurden,
werden mit dem Erneuerungsfonds Leistungen finanziert, die in keinem Budget oder einer Mehrjahresleistungsvereinbarung enthalten sind. Im Sinne eines Dispositionsfonds kann die Universität autonom darüber verfügen.
Zur Problematik des Grauzonenbereichs Mietkostenübernahme erklärt der Bildungsdirektor, nach längerem Ringen habe man sich auf eine restriktive Formulierung geeinigt. Allerdings gestehe er ein, dass eine unterschiedliche Beurteilung in der Praxis nicht von der Hand zu weisen sei.
Ein Indiz dafür, dass die Universität nicht davon ausgeht, aus dem immobilienfonds die Fremdmieten finanzieren zu können, liefert der Antrag zu ihrem Bericht zur zukünftigen Finanzierung. Darin wird gefordert, dass die Fremdmieten zusätzlich von Basel-Stadt zu übernehmen sind.
Regierungsrat Urs Wüthrich erinnert an die grossen Anstrengungen, die in den vergangen Wochen nötig waren, um sich mit dem Partnerkanton Basel-Stadt über die Eckwerte in Sachen Partnerschaft zu verständigen. Der Immobilienvertrag bildet dabei einen wichtigen Baustein, um diese Partnerschaft zu untermauern.
Hanspeter Ryser lässt über den Nichteintretensantrag der SVP abstimmen.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
Thomas de Courten stellt Namens der SVP-Fraktion formell den Antrag auf Rückweisung und Neubearbeitung des Geschäfts.
Aus dem Immobilienvertrag sollen vornehmlich Unterhalts- und Veränderungsarbeiten an den Universitätsbauten bezahlt werden.
Dabei handelt es sich grösstenteils um Arbeiten innerhalb der Schwellenwerte, die nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt durch das Submissionsbüro Basel-Stadt. Entgegen der Aussage Regierungsrat Urs Wüthrichs hält § 7 des Immobilienvertrags fest, "Für die Planung und Ausführung der über den Fonds finanzierten Bauvorhaben, muss die Universität die Dienste von kantonalen Stellen oder externen Experten in Anspruch nehmen."
Das Submissionsbüro Basel-Stadt ist dafür bekannt, dass es bei Vergaben weitgehend baselstädtische Unternehmen berücksichtigt.
Damit werden die Unternehmen aus dem Baselbiet im vornherein vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Bei einem partnerschaftlichen Geschäft wie der Universität ist es besonders wichtig, Voraussetzung zu schaffen, um auch bei einem allfälligen Referendum eine Mehrheit zu finden.
Thomas de Courten ist der Ansicht, indem die Verhandlungsdelegation Basellands nicht darauf bestand, dass bei der Arbeitsvergabe den Baselbieter Anbietern die gleichen Chancen wie den Städtern eingeräumt werden, habe sie es verpasst, eine partnerschaftliche Lösung zu finden.
Das mündliche Bekenntnis sei unzureichend. Thomas de Courten stellt darum den Antrag, das Geschäft an die Regierung zurück zu weisen, mit dem Auftrag eine Klausel, einzubauen, wonach die zuständigen Vergabebehörden dazu verpflichtet werden, bei den aus dem Immobilienvertrag finanzierten Unterhalts- und Veränderungsarbeiten die Unternehmen beider Kantone gleichwertig zu berücksichtigen, dies insbesondere beim freihändigen und beim Einladungsverfahren.
Hanspeter Ryser erklärt, eine Detailberatung finde nur zum Landratsbeschluss, nicht aber zum eigentlichen Vertrag statt. Spezifische Anliegen könnten deshalb nur über eine Rückweisung der Vorlage an die Regierung geltend gemacht werden.
Eva Chappuis berichtigt, nachdem Eintreten beschlossen wurde, sei keine Rückweisung an die Regierung mehr möglich.
Sie beschränke sich deshalb auf eine Stellungnahme zum Antrag der CVP.
Dass die Wirtschaftskammer die Vergabepraxis Basel-Stadts lobt, wenn es darum geht, diejenige Basellands zu kritisieren, nun aber, wo der Verdacht besteht, die Vergabepraxis Basel-Stadts könnte sich auf Baselland ungünstig auswirken, den Spiess umdreht, empfinde sie als störend.
Die Uni Basel müsse sich an das Submissionsgesetz halten. Ausserdem wohnen auch MitarbeiterInnen der Basler KMU teilweise in Baselland und liefern hier ihre Einkommenssteuern ab.
Auf einem derart kleinen Wirtschaftsraum sei zu viel Heimatschutz nicht angebracht. Es bringe auch nichts, eine Differenz zu Basel-Stadt zu schaffen.
Keine der beiden Kommissionen, in denen das Geschäft behandelt wurde, hat zudem einen entsprechenden Antrag gestellt.
Mit einer Rückweisung würde das Baselbieter Parlament einmal mehr dazu beitragen, dass ein Geschäft im letzten Moment verunglückt.
Mit Blick auf das gültige Submissionsgesetz bittet Eva Chappuis den Rat inständig, auf eine Rückweisung des Geschäfts zu verzichten und den Anträgen in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Anton Fritschi . legt Wert darauf, dass vermieden wird, dass mit dem Fonds künftig Mieten, für die zur Zeit von Basel-Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellten Liegenschaften bezahlt werden.
Es ist zudem sicher zu stellen, dass die Nutzung der Liegenschaften keine zeitliche Limitierung erfährt.
Die Finanzkontrolle ist anzuhalten, die zweckmässige Verwendung des Fonds zu überwachen.
Da eine Verletzung des Gebrauchsleihvertrags einer Verletzung des Gesamtvertrags gleichkommt, wäre die logische Konsequenz die Kündigung des Vertrags.
Christian Steiner weist darauf hin, dass die Problematik der Auftragsvergabe in der CVP-Fraktion rege Diskussionen ausgelöst hat.
Da man vermeiden wollte in Richtung Stadt ein negatives Zeichen zu setzen, verlangt die CVP in ihrem Antrag lediglich, den Finger auf die Vergabepraxis zu halten.
Die CVP-Fraktion hält damit an ihrem Antrag fest.
Paul Schär unterstreicht, die FDP unterstütze die Vorlage.
Allerdings sei es auch der FDP-Fraktion ein Anliegen, dass die KMU Basellands bei der Arbeitsvergabe den Städtern gleichgestellt werden. Sie unterstützen deshalb den Antrag der CVP.
Kaspar Birkhäuser hat den Eindruck, die Frage der Vergabepraxis werde hochstilisiert, sei vor allem ein psychologisches Problem und Ausdruck eines unglaublichen Misstrauens Basel-Stadt gegenüber.
Die Uni befinde sich in einem derart engen finanziellen Korsett, dass sie die günstigsten Anbieter werdr berücksichtigen müssen.
Zur Diskussion von bürgerlicher Seite bemerkt Hildy Haas, wenn Baselland 7 Mio. CHF in ein Gebäude oder eine Strassensanierung investiert, fliesst davon Geld in den Kanton zurück. Die Frage in Zusammenhang mit der Uni sei deshalb legitim und habe nichts mit Misstrauen zu tun.
Da ohnehin nicht die Absicht besteht, die Gelder vertragsgemäss einzusetzen, kann auf die Vertragsunterzeichnung grundsätzlich verzichtet werden.
Im Uebrigen habe die Finanzkommission an ihrer Sitzung vom 3.12.2003 die Frage bezüglich des Erneuerungsfonds gestellt.
Dass die Gebrauchsleihe unentgeltlich sei, treffe überdies nicht zu, denn es handelt sich dabei um eine geldwerte Leistung Basel-Stadts, die angerechnet wird. Konsequenterweise müssten die Mieten damit von Basel-Stadt und nicht von der Uni bezahlt werden.
Abschliessend will Hildy Haas wissen, welche Stelle in der Praxis für die Auftragsvergabe zuständig ist.
Thomas de Courten erinnert daran, dass der Vertrag erst nach Unterzeichnung beider Parteien verbindlich ist. Bis dahin gilt es für beide Seiten, in Verhandlungen das beste aus dem Vertrag zu machen.
Nicht aus Misstrauen sondern aus praktischer Erfahrung wisse er, dass eine Absichtserklärung allein unzureichend ist und es einer vertraglichen Verankerung bedarf.
Deshalb ist der Vertrag zurückzuweisen.
RR Adrian Ballmer erklärt, im Gegensatz zur Miete und Pacht wird bei der Gebrauchsleihe der Gegenstand unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung, die Basel-Stadt schon seit ewigen Zeiten mit der Uni eingegangen ist, gelte ebenso für Baselland.
RR Urs Wüthrich ergänzt, dass sowohl das Parlament, vor allem aber die Finanzkontrolle Basellands die praktische Umsetzung des Vertrags durchaus kontrollieren könne.
Er betont, nicht mehr Basel-Stadt sondern die Uni sei neu Auftraggeberin und er gehe davon aus, dass sich diese im Hinblick auf die Auftragsabwicklung zweckmässig organisiere. Die kantonalen Stellen seien als Fachstellen dazwischen geschaltet.
Seine zuversichtliche Haltung hinsichtlich des Projekts habe einen doppelten Grund.
Baselland ist auf allen Stufen, egal ob im Universitätsrat oder in der Fachkommission vertreten.
Ausserdem habe er keinerlei Bedenken, was die Wettbewerbsfähigkeit der Baselbieter Unternehmen angeht.
Da der Antrag der CVP-Fraktion nicht Gegenstand des Vertrags ist, ist die Regierung bereit, ihn im Sinne eines Auftrags an die Regierung entgegen zu nehmen.
Abschliessend bemerkt Urs Wüthrich, dass das Misstrauen Basellands nicht gerechtfertigt ist, zeige sich dadurch, dass der Kanton Basel-Stadt mit Baselland momentan Verhandlungen in weit grösseren Dimensionen führt. Es wäre daher unklug, würde er das Resultat mit einer ungeschickten Vergabepraxis gefährden.
Da es sich um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, möchte Eric Nussbaumer vor der Abstimmung wissen, ob der CVP-Antrag aus Sicht des Landratspräsidenten resp. des 2. Landschreibers eine Differenz gegenüber Basel-Stadt auslösen würde.
Hanspeter Ryser erwidert, der CVP-Antrag könne problemlos in den Landratsbeschluss integriert werden, umso mehr Basel-Stadt die 1. Lesung des Geschäfts noch vor sich hat.
Eine Differenz entsteht dadurch nicht.
Georges Thüring meint, um richtig entscheiden zu können, müsste er vollumfänglich informiert sein.
Misstrauen entstehe durch mangelnde Information.
Er sei darum der Ansicht, das Geschäft müsse zurückgegeben werden.
Peter Zwick präzisiert, der Antrag der CVP stelle keine Absichtserklärung sondern einen Auftrag an die Regierung dar.
Hanspeter Frey bittet, den CVP-Antrag nochmals vorzulesen.
Hanspeter Ryser zitiert:
"Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Regierungsrat Basel-Stadt vorstellig zu werden, dass die Vergabepraxis so gehandhabt wird, dass für Betriebe des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt die gleichen Chancen bestehen."
Hanspeter Ryser lässt vorab über nachfolgenden SVP-Antrag abstimmen:
"Die Vorlage wird an die Regierung zurückgewiesen, mit dem Auftrag, im Vertrag eine Klausel zu verankern, wonach die zuständigen Vergabebehörden verpflichtet werden, basellandschaftliche und baselstädtische Auftragnehmer bei der Vergabe der Unterhalts- und Veränderurngsarbeiten, die aus Mitteln dieses Vertrages finanziert werden, gleichwertig zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Anwendung des freihändigen und des Einladungsverfahrens."
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP grossmehrheitlich ab.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der CVP, einen vierten Punkt im Landratsbeschluss aufzunehmen, zu.
Landratsbeschluss
Die Tatsache, dass seine Frage, ob der Betrag auch in Tranchen überwiesen werden könnte, verneint wurde, bestärke ihn in seiner Annahme.
Zudem halte der Univertrag fest, dass was die Fremdmieten angeht, auch nach 2005 noch keine Lösung existiert.
Er befürchte, das Geld werde wie bis anhin in irgend einem Kanal versickert.
Im Uebrigen habe er in der Finanzkommission darauf hingewiesen, dass der Vertrag keinerlei Regelung für die Vergabe der Aufträge enthält.
Der Kommissionsbericht enthalte dazu allerdings nur den lapidaren Satz, man könne davon aus gehen, dass die Baselbieter Unternehmen Aufträge erhalten werden.
Aufgrund der Praxis bei der Auftragsvergabe in Basel-Stadt kann davon ausgegangen werden, dass Baselbieter Firmen nicht gross zum Zug kommen werden.
Angesichts der Finanzkraft Basel-Stadts empfinde er die Halbierung des Betrags zudem als äusserst störend. Damit schaffe man ein Präjudiz für die Zukunft.
Weiter fehlen in der Vorlage konkrete Angaben zur Zusammensetzung der Fachkommission.
Abschliessend betont Hans-Jürgen Ringgenberg, Hauptgrund, weshalb die SVP Nichteintreten auf das Geschäft beantrage, sei dessen fehlende Transparenz.
Regierungsrat Urs Wüthrich erinnert an die Begeisterung, mit welcher das Parlament an seiner letzten Sitzung die Beteiligung am ETH-Projekt beschloss.
Dieselben Argumente haben auch für das vorliegende Geschäft Gültigkeit.
Die angesprochene öffentliche Auseinandersetzung für die künftige Positionierung und Finanzierung der Uni macht die Aktualität und Bedeutung der Vorlage deutlich.
Klar stellen wolle er vorab, dass kein Geld an Basel-Stadt fliesse sondern der Uni zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, auf die sie dringend angewiesen ist.
Mit ihrer offensiven Haltung haben Universitätsrat und -leitung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Konfrontation mit verschiedensten Interessengruppen nicht scheuen.
Der Bildungsdirektor ruft dem Parlament zwei zentrale Ueberlegungen in Erinnerung
Der Kanton Basel-Landschaft sollte sich seine Glaubwürdigkeit bewahren. Der Universitätsvertrag enthält die Zusicherung, die Zusammenarbeit hinsichtlich einer Mitträgerschaft zu vertiefen. Stillstand käme daher einem Wortbruch gleich.
Die laufenden Verhandlungen bestätigen, dass es sich um einen sehr komplexen Prozess mit unterschiedlichen Einflussgrössen handelt. Es ist deshalb unrealistisch anzunehmen, dass innert kürzester Zeit ein "grosser Wurf" gelandet werden kann.
aus diesem Grund macht es Sinn, in klar umschriebenen Teilbereichen, zusätzliche Mittel für den Betrieb der Uni zur Verfügung zu stellen.
Abgeklärt wurde auch die Frage der Beteiligung der Studierenden aus dem Ausland. Da davon auszugehen ist, dass die ausländischen Institute dann Gegenrecht halten würden, was die Region teuer zu stehen käme, ist man von dieser Idee rasch wieder abgekommen.
Dem von Bruno Steiger angesprochenen pseudointellektuelle Grössenwahn hält der Bildungsdirektor entgegen, Tatsache sei, dass die Pharmaindustrie 70% ihrer Forscher im Ausland rekrutieren müssen.
Zur künftigen Rolle Basellands in Zusammenhang mit dem Immobilienfonds bemerkt RR Urs Wüthrich, der Kanton Baselland habe sich mit der Beteiligung am immobilienfonds Mitwirkungsrechte gesichert.
Mit dem finanziellen Engagement und die Einsitznahme in der Fachkommission übernehme der Kanton Baselland Mitverantwortung für die wirtschaftliche und wirksame Mittelverwendung.
Als entscheidend für die mehrfach gestellte Frage nach dem Gewinn für die KMU Baselland, ist für RR Urs Wüthrich, dass nicht mehr der Kanton Basel-Stadt sondern die Uni Basel Auftraggeber ist.
Vor diesem Hintergrund macht eine Intervention beim Regierungsrat Baselland keinen Sinn, denn es geht darum, die Interessen Basellands in den Universitätsgremien zu vertreten.
Zur Frage Dieter Völlmins, weshalb der Erneuerungsfonds bei der Vorbereitung des Geschäfts nicht diskutiert wurde, entgegnet RR Urs Wüthrich, weil sich bisher niemand danach erkundigt hat...
Die beiden Instrumente weisen deutliche Unterschiede auf.
Während es sich beim immobilienfonds um ein Instrument für den "Courrant normal" handelt, über welches bisher von Basel-Stadt für die Unterhaltsleistungen erbracht wurden,
werden mit dem Erneuerungsfonds Leistungen finanziert, die in keinem Budget oder einer Mehrjahresleistungsvereinbarung enthalten sind. Im Sinne eines Dispositionsfonds kann die Universität autonom darüber verfügen.
Zur Problematik des Grauzonenbereichs Mietkostenübernahme erklärt der Bildungsdirektor, nach längerem Ringen habe man sich auf eine restriktive Formulierung geeinigt. Allerdings gestehe er ein, dass eine unterschiedliche Beurteilung in der Praxis nicht von der Hand zu weisen sei.
Ein Indiz dafür, dass die Universität nicht davon ausgeht, aus dem immobilienfonds die Fremdmieten finanzieren zu können, liefert der Antrag zu ihrem Bericht zur zukünftigen Finanzierung. Darin wird gefordert, dass die Fremdmieten zusätzlich von Basel-Stadt zu übernehmen sind.
Regierungsrat Urs Wüthrich erinnert an die grossen Anstrengungen, die in den vergangen Wochen nötig waren, um sich mit dem Partnerkanton Basel-Stadt über die Eckwerte in Sachen Partnerschaft zu verständigen. Der Immobilienvertrag bildet dabei einen wichtigen Baustein, um diese Partnerschaft zu untermauern.
Hanspeter Ryser lässt über den Nichteintretensantrag der SVP abstimmen.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
Thomas de Courten stellt Namens der SVP-Fraktion formell den Antrag auf Rückweisung und Neubearbeitung des Geschäfts.
Aus dem Immobilienvertrag sollen vornehmlich Unterhalts- und Veränderungsarbeiten an den Universitätsbauten bezahlt werden.
Dabei handelt es sich grösstenteils um Arbeiten innerhalb der Schwellenwerte, die nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Die Vergabe der Arbeiten erfolgt durch das Submissionsbüro Basel-Stadt. Entgegen der Aussage Regierungsrat Urs Wüthrichs hält § 7 des Immobilienvertrags fest, "Für die Planung und Ausführung der über den Fonds finanzierten Bauvorhaben, muss die Universität die Dienste von kantonalen Stellen oder externen Experten in Anspruch nehmen."
Das Submissionsbüro Basel-Stadt ist dafür bekannt, dass es bei Vergaben weitgehend baselstädtische Unternehmen berücksichtigt.
Damit werden die Unternehmen aus dem Baselbiet im vornherein vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Bei einem partnerschaftlichen Geschäft wie der Universität ist es besonders wichtig, Voraussetzung zu schaffen, um auch bei einem allfälligen Referendum eine Mehrheit zu finden.
Thomas de Courten ist der Ansicht, indem die Verhandlungsdelegation Basellands nicht darauf bestand, dass bei der Arbeitsvergabe den Baselbieter Anbietern die gleichen Chancen wie den Städtern eingeräumt werden, habe sie es verpasst, eine partnerschaftliche Lösung zu finden.
Das mündliche Bekenntnis sei unzureichend. Thomas de Courten stellt darum den Antrag, das Geschäft an die Regierung zurück zu weisen, mit dem Auftrag eine Klausel, einzubauen, wonach die zuständigen Vergabebehörden dazu verpflichtet werden, bei den aus dem Immobilienvertrag finanzierten Unterhalts- und Veränderungsarbeiten die Unternehmen beider Kantone gleichwertig zu berücksichtigen, dies insbesondere beim freihändigen und beim Einladungsverfahren.
Hanspeter Ryser erklärt, eine Detailberatung finde nur zum Landratsbeschluss, nicht aber zum eigentlichen Vertrag statt. Spezifische Anliegen könnten deshalb nur über eine Rückweisung der Vorlage an die Regierung geltend gemacht werden.
Eva Chappuis berichtigt, nachdem Eintreten beschlossen wurde, sei keine Rückweisung an die Regierung mehr möglich.
Sie beschränke sich deshalb auf eine Stellungnahme zum Antrag der CVP.
Dass die Wirtschaftskammer die Vergabepraxis Basel-Stadts lobt, wenn es darum geht, diejenige Basellands zu kritisieren, nun aber, wo der Verdacht besteht, die Vergabepraxis Basel-Stadts könnte sich auf Baselland ungünstig auswirken, den Spiess umdreht, empfinde sie als störend.
Die Uni Basel müsse sich an das Submissionsgesetz halten. Ausserdem wohnen auch MitarbeiterInnen der Basler KMU teilweise in Baselland und liefern hier ihre Einkommenssteuern ab.
Auf einem derart kleinen Wirtschaftsraum sei zu viel Heimatschutz nicht angebracht. Es bringe auch nichts, eine Differenz zu Basel-Stadt zu schaffen.
Keine der beiden Kommissionen, in denen das Geschäft behandelt wurde, hat zudem einen entsprechenden Antrag gestellt.
Mit einer Rückweisung würde das Baselbieter Parlament einmal mehr dazu beitragen, dass ein Geschäft im letzten Moment verunglückt.
Mit Blick auf das gültige Submissionsgesetz bittet Eva Chappuis den Rat inständig, auf eine Rückweisung des Geschäfts zu verzichten und den Anträgen in der vorliegenden Form zuzustimmen.
Anton Fritschi . legt Wert darauf, dass vermieden wird, dass mit dem Fonds künftig Mieten, für die zur Zeit von Basel-Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellten Liegenschaften bezahlt werden.
Es ist zudem sicher zu stellen, dass die Nutzung der Liegenschaften keine zeitliche Limitierung erfährt.
Die Finanzkontrolle ist anzuhalten, die zweckmässige Verwendung des Fonds zu überwachen.
Da eine Verletzung des Gebrauchsleihvertrags einer Verletzung des Gesamtvertrags gleichkommt, wäre die logische Konsequenz die Kündigung des Vertrags.
Christian Steiner weist darauf hin, dass die Problematik der Auftragsvergabe in der CVP-Fraktion rege Diskussionen ausgelöst hat.
Da man vermeiden wollte in Richtung Stadt ein negatives Zeichen zu setzen, verlangt die CVP in ihrem Antrag lediglich, den Finger auf die Vergabepraxis zu halten.
Die CVP-Fraktion hält damit an ihrem Antrag fest.
Paul Schär unterstreicht, die FDP unterstütze die Vorlage.
Allerdings sei es auch der FDP-Fraktion ein Anliegen, dass die KMU Basellands bei der Arbeitsvergabe den Städtern gleichgestellt werden. Sie unterstützen deshalb den Antrag der CVP.
Kaspar Birkhäuser hat den Eindruck, die Frage der Vergabepraxis werde hochstilisiert, sei vor allem ein psychologisches Problem und Ausdruck eines unglaublichen Misstrauens Basel-Stadt gegenüber.
Die Uni befinde sich in einem derart engen finanziellen Korsett, dass sie die günstigsten Anbieter werdr berücksichtigen müssen.
Zur Diskussion von bürgerlicher Seite bemerkt Hildy Haas, wenn Baselland 7 Mio. CHF in ein Gebäude oder eine Strassensanierung investiert, fliesst davon Geld in den Kanton zurück. Die Frage in Zusammenhang mit der Uni sei deshalb legitim und habe nichts mit Misstrauen zu tun.
Da ohnehin nicht die Absicht besteht, die Gelder vertragsgemäss einzusetzen, kann auf die Vertragsunterzeichnung grundsätzlich verzichtet werden.
Im Uebrigen habe die Finanzkommission an ihrer Sitzung vom 3.12.2003 die Frage bezüglich des Erneuerungsfonds gestellt.
Dass die Gebrauchsleihe unentgeltlich sei, treffe überdies nicht zu, denn es handelt sich dabei um eine geldwerte Leistung Basel-Stadts, die angerechnet wird. Konsequenterweise müssten die Mieten damit von Basel-Stadt und nicht von der Uni bezahlt werden.
Abschliessend will Hildy Haas wissen, welche Stelle in der Praxis für die Auftragsvergabe zuständig ist.
Thomas de Courten erinnert daran, dass der Vertrag erst nach Unterzeichnung beider Parteien verbindlich ist. Bis dahin gilt es für beide Seiten, in Verhandlungen das beste aus dem Vertrag zu machen.
Nicht aus Misstrauen sondern aus praktischer Erfahrung wisse er, dass eine Absichtserklärung allein unzureichend ist und es einer vertraglichen Verankerung bedarf.
Deshalb ist der Vertrag zurückzuweisen.
RR Adrian Ballmer erklärt, im Gegensatz zur Miete und Pacht wird bei der Gebrauchsleihe der Gegenstand unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung, die Basel-Stadt schon seit ewigen Zeiten mit der Uni eingegangen ist, gelte ebenso für Baselland.
RR Urs Wüthrich ergänzt, dass sowohl das Parlament, vor allem aber die Finanzkontrolle Basellands die praktische Umsetzung des Vertrags durchaus kontrollieren könne.
Er betont, nicht mehr Basel-Stadt sondern die Uni sei neu Auftraggeberin und er gehe davon aus, dass sich diese im Hinblick auf die Auftragsabwicklung zweckmässig organisiere. Die kantonalen Stellen seien als Fachstellen dazwischen geschaltet.
Seine zuversichtliche Haltung hinsichtlich des Projekts habe einen doppelten Grund.
Baselland ist auf allen Stufen, egal ob im Universitätsrat oder in der Fachkommission vertreten.
Ausserdem habe er keinerlei Bedenken, was die Wettbewerbsfähigkeit der Baselbieter Unternehmen angeht.
Da der Antrag der CVP-Fraktion nicht Gegenstand des Vertrags ist, ist die Regierung bereit, ihn im Sinne eines Auftrags an die Regierung entgegen zu nehmen.
Abschliessend bemerkt Urs Wüthrich, dass das Misstrauen Basellands nicht gerechtfertigt ist, zeige sich dadurch, dass der Kanton Basel-Stadt mit Baselland momentan Verhandlungen in weit grösseren Dimensionen führt. Es wäre daher unklug, würde er das Resultat mit einer ungeschickten Vergabepraxis gefährden.
Da es sich um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, möchte Eric Nussbaumer vor der Abstimmung wissen, ob der CVP-Antrag aus Sicht des Landratspräsidenten resp. des 2. Landschreibers eine Differenz gegenüber Basel-Stadt auslösen würde.
Hanspeter Ryser erwidert, der CVP-Antrag könne problemlos in den Landratsbeschluss integriert werden, umso mehr Basel-Stadt die 1. Lesung des Geschäfts noch vor sich hat.
Eine Differenz entsteht dadurch nicht.
Georges Thüring meint, um richtig entscheiden zu können, müsste er vollumfänglich informiert sein.
Misstrauen entstehe durch mangelnde Information.
Er sei darum der Ansicht, das Geschäft müsse zurückgegeben werden.
Peter Zwick präzisiert, der Antrag der CVP stelle keine Absichtserklärung sondern einen Auftrag an die Regierung dar.
Hanspeter Frey bittet, den CVP-Antrag nochmals vorzulesen.
Hanspeter Ryser zitiert:
"Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Regierungsrat Basel-Stadt vorstellig zu werden, dass die Vergabepraxis so gehandhabt wird, dass für Betriebe des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt die gleichen Chancen bestehen."
Hanspeter Ryser lässt vorab über nachfolgenden SVP-Antrag abstimmen:
"Die Vorlage wird an die Regierung zurückgewiesen, mit dem Auftrag, im Vertrag eine Klausel zu verankern, wonach die zuständigen Vergabebehörden verpflichtet werden, basellandschaftliche und baselstädtische Auftragnehmer bei der Vergabe der Unterhalts- und Veränderurngsarbeiten, die aus Mitteln dieses Vertrages finanziert werden, gleichwertig zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der Anwendung des freihändigen und des Einladungsverfahrens."
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP grossmehrheitlich ab.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der CVP, einen vierten Punkt im Landratsbeschluss aufzunehmen, zu.
Landratsbeschluss
Titel und Ingress
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keine Wortmeldungen
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1.,.2, 3.., 4.
|
keine Wortbegehren
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://: Der Landrat stimmt dem abgeänderte Landratsbeschluss mit 61:20 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)
Vom 5. Februar 2004
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
Landratsbeschluss
betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag)
Vom 5. Februar 2004
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag) vom 23. September 2003 wird genehmigt.
|
2.
|
Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz lit. b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
|
3.
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Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer zweiten Lesung gemäss § 66 Absatz 1bis der Geschäftsordnung des Landrats.
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4.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Regierungsrat Basel-Stadt vorstellig zu werden, dass die Vergabepraxis so gehandhabt wird, dass für Betriebe des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt die gleichen Chancen bestehen.
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Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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