Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 2004

Nr. 419

8 2004/019
Verfahrenspostulat der SVP-Fraktion, der FDP-Fraktion und der CVP/EVP-Fraktion vom 5. Februar 2004: Überprüfung der Ombudsman-Stelle

Landratspräsident Hanspeter Ryser erklärt, für das Büro bedeute die Entgegennahme des Verfahrenspostulats noch nicht automatisch die Abschaffung der Ombudsstelle; es kann auch sein, das die mit der Abklärung beauftragte Spezialkommission neue Wege der Ausübung dieser Aufgabe erörtert, beispielsweise einen externen Auftrag, eine Teilzeitstelle oder sogar eine Erhöhung der Stellenprozente. Das Büro erachtet es, auch im Sinn der Generellen Aufgaben-Überprüfung, als falsch, dem Anliegen von drei Fraktionen schon nur die Überprüfung zu verweigern. Das Büro ist daher bereit zur Entgegennahme des Verfahrenspostulats und zur Erteilung des Auftrags an die Spezialkommission.

Wie seine sozialdemokratischen Fraktionskollegen findet Ruedi Brassel , das Verfahrenspostulat komme zu spät. Für eine Änderung der Ausstattung des Ombudsmans ist eine Gesetzes-, für die Abschaffung sogar eine Verfassungsänderung nötig. Die Stelle zu überprüfen, ist sowieso Aufgabe der Spezialkommission. Das Verfahrenspostulat stellt aber die Institution Ombudsman insgesamt in Frage; dafür wäre eine Motion das richtige Instrument.
Die Ombudsstelle darf nicht, wie es die Postulanten verlangen, ausgesetzt werden - dies wäre verfassungswidrig. Die Spezialkommission hat ihre Arbeit so zu gestalten, dass eine Wiederbesetzung des Ombudsman-Postens auf den ordentlichen Termin, d.h. per 1. November 2004, möglich ist. Die drei bürgerlichen Fraktionen werden daher gebeten, den letzten Satz im vorliegenden Verfahrenspostulat wegzulassen.
Inhaltlich gäbe es viel zu sagen pro Ombudsman. Die Entwicklung hat gezeigt, dass es ein effizientes Instrument zur Konfliktbewältigung und -vermeidung ist, sowohl für private als auch für Staatsstellen. In vielen anderen Bereichen, auch in der Privatwirtschaft, werden weiter neue Ombudsstellen geschaffen. Vielleicht gibt es im Baselbiet gerade dank des guten Funktionierens der Ombudsstelle kaum gravierende Probleme mit der Verwaltung. Die tragischen Ereignisse in Zug 2001 zeigten die Wichtigkeit von staatlichen Anlaufstellen auf. Es wäre falsch, jetzt den Ombudsman in Frage zu stellen und somit ein unverständliches Signal zu setzen.

Jörg Krähenbühl erinnert die linke Ratsseite daran, dass das Verfahrenspostulat unter anderem deshalb so spät beraten wird, weil ihm vor vierzehn Tagen die Dringlichkeit verweigert wurde.
Vor der Neubesetzung eines solchen Postens ist es legitim, sich zu fragen, ob diese Stelle in ihrem jetzigen Umfang noch zeitgemäss ist oder ob ihr - nach einer Lagebeurteilung - neue Aufgaben zugewiesen oder gewisse Kompetenzen weggenommen werden sollen.
Namens der CVP/EVP-, der FDP- und der SVP-Fraktion bittet Jörg Krähenbühl um die Überweisung dieses Verfahrenspostulats.

Für die Ablehnung setzt sich Etienne Morel ein. Die Institution des Ombudsmans ist eine vom Volk beschlossene, sehr wichtige Institution, in der Verfassung als vierte Gewalt verankert. Sie dient als Anlaufstelle vor allem für die Bevölkerung aus bescheidenen Verhältnissen, sie fördert die Beziehung zwischen Volk und Verwaltung und arbeitet auf eine gute Zusammenarbeit hin. Der Ombudsman hört zu, er hilft, Probleme dort, wo sie entstehen, konsensorientiert anzupacken, und verhindert kostspielige Gerichtsprozesse.
Die Optimierung einer frei werdenden Stelle macht Sinn; das ist sowieso der Auftrag. Das Verfahrenspostulat hat aber genau das Gegenteil zum Ziel. Unter dem Deckmantel «Prüfen und Berichten» soll es die Abschaffung der Ombudsstelle vorbereiten. Es ist suboptimal, diesen Auftrag an jene Kommission zu übergeben, die laut Gesetz mit der Wahl eines/einer neuen Ombudsmans/Ombudsfrau beauftragt ist.
Eine saubere Auswertung in der kurzen Zeit vorzunehmen, ist kaum möglich. Bei einer Stellenabschaffung wird eine Verfassungsänderung, d.h. eine Volksabstimmung nötig. Okay wäre eine nicht-politische, externe Evaluation.

Hannes Schweizer konstatiert, dass die Standpunkte recht nahe beieinander sind. Ein Ja zum Verfahrenspostulat muss nicht heissen, dass die Ombudsstelle gebodigt werden soll. Das wird den bürgerlichen Parteien auch nicht unterstellt. Die SP ist nicht gegen die Überprüfung der Stelle und ihrer Ausstattung. Als Kompromiss mögen die Bürgerlichen bitte auf den letzten Satz, dass bis zum Entscheid des Landrats «die Wiederbesetzung der Ombudsman-Stelle» auszusetzen sei, verzichten.

Wollen die bürgerlichen Parteien den Ombudsman nun abschaffen oder die Stelle überprüfen? - Das ist Jürg Wiedemann nicht ganz klar. Von der Notwendigkeit der Ombudsstelle ist er hundertprozentig überzeugt. Wenn es nur darum geht, die Aufgaben zu überprüfen, sollte nicht nur der letzte Satz gestrichen werden, sondern auch der Auftrag, die Stelle hinsichtlich ihrer «Notwendigkeit» zu überprüfen. Dem Auftrag hingegen, Optimierungsmöglichkeiten zu evaluieren, könnten auch die Grünen zustimmen.

Matthias Zoller belehrt Etienne Morel, das «Ombudsman» nur mit einem n geschrieben wird, und rät Jürg Wiedemann, den Antrag genau durchzulesen, damit er weiss, worum es in der Abstimmung geht.
Der Landrat sollte nicht erst jemanden für eine 100%-Stelle wählen und dann drei Monate später nach der Evaluation das Pensum auf 50 % reduzieren - das wäre unfair.

Abstimmung

://: Der Landrat beschliesst mit 45:22 Stimmen, die landrätliche Spezialkommission gemäss § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Ombudsman vom 23. Juni 1988 ergänzend zu beauftragen, die Ombudsman-Stelle im Hinblick auf die Notwendigkeit bzw. auf deren Ausstattung zu überprüfen und dem Landrat darüber zu berichten und Antrag zu stellen. Bis zum Entscheid des Landrates ist die Wiederbesetzung der Ombudsman-Stelle auszusetzen.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top