Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 2004

Nr. 410

1 2003/268
Berichte des Kantonsgerichts vom 3. November 2003 und der Justiz- und Polizeikommission vom 22. Dezember 2003: Einsetzung eines a.o. Strafgerichtspräsidiums mit einem Pensum von 50% ab 1. Januar bis 31. Dezember 2004: Wahl

Ruedi Brassel freut sich, im Namen der SP-Fraktion Andreas Schröder als ausserordentlichen Strafgerichtspräsidenten aus Muttenz vorschlagen zu dürfen. Ein Strafgerichtspräsident muss viele Qualifikationen mitbringen: Er muss zuhören, fragen, abwägen und urteilen können. Andreas Schröder hat nicht nur als bisheriger Vizepräsident am Strafgericht bewiesen, dass er diese Fähigkeiten beherrscht, sondern auch als interimistischer Präsident des Gerichts während fünf Monaten vergangenen Jahres. Andreas Schröders integre, klare Art und seine Erfahrung prädestinieren ihn für die Wahl, zumal er ohne Zeitverlust für die Einarbeitung einsteigen könnte und keine Friktionen mit seiner bisherigen Tätigkeit bestehen.
Ruedi Brassel empfiehlt namens der SP-Fraktion mit Nachdruck Andreas Schröder zur Wahl.

Paul Schär freut sich ebenso, im Namen der FDP-Fraktion die Kandidatin Irene Läuchli-Bosshardt, ausgestattet mit besten Voraussetzungen, für das a. o. Präsidium am Strafgericht vorschlagen zu dürfen. Auch Irene Läuchli könnte das Amt ohne Einarbeitungszeit sofort antreten.

Wahlergebnis
Eingelegte Wahlzettel 79
Leere Wahlzettel 02
Ungültige Wahlzettel 01
Gültige Stimmen 76
Absolutes Mehr 39

://: Gewählt mit 47 Stimmen ist Irene Läuchli-Bosshardt.

Andreas Schröder erhielt 28 Stimmen, Andere erhielten 1 Stimme.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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