Protokoll der Landratssitzung vom 22. April 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 22. April 2004 |
7 Fragestunde
1. Esther Maag: BLPK
Da die Fragen von Drittpersonen an mich herangetragen worden und aufgrund eines formalen Missverständnisses in der Märzsitzung untergegangen sind, möchte ich sie nochmals stellen.
Die Fragen werden von Regierungsrat Adrian Ballmer beantwortet.
Frage 1
Warum ist überhaupt ein Neubau für die BLPK nötig, obwohl die Immobilien- und Wertschriften-Verwaltung ausgezogen sind? Genügen die bestehenden Räumlichkeiten nicht?
Antwort
Das bestehende Gebäude an der Arisdörferstrasse 2 ist für maximal zehn Personen konzipiert; es wurde 1990 bezogen. Damals waren die Geschäftsführung sowie Versicherungsadministration und das Finanzwesen noch getrennt; letzteres war bei der Kantonalbank angegliedert. Nach einer Strukturanalyse durch ATAG Ernst & Young wurden 1995 die beiden Bereiche zu einer Einheit zusammengeführt und an der Arisdörferstrasse konzentriert. Dadurch wurde Büroraum für zusätzlich 15 Arbeitsplätze benötigt, weshalb zwei Wohnungen in der angrenzenden Wohnsiedlung umgenutzt bzw. zweckentfremdet wurden.
Die aktuelle Situation ist vom Prozess her als auch betriebswirtschaftlich unbefriedigend. Auch die Ausgliederung des Immobilienbereichs und der Wertschriftenverwaltung (2 Arbeitsplätze) brachte kaum Entlastung. Heute beschäftigt die Pensionskasse 24 Personen in 21,7 Vollzeitstellen. Auf Grund des soeben verabschiedeten Dekrets wird der Personalbestand anwachsen wegen der erweiterten Produktepalette.
Für die Behebung des Raumproblems wurden verschiedene Optionen sorgfältig geprüft. Die Evaluation zeigte klar, dass die Erstellung eines Büroneubaus für die Eigen- und Fremdnutzung am Standort des ehemaligen Restaurants Reblaube an der Rheinstrasse die ideale Lösung ist.
Frage 2
Wurde die Möglichkeit eines Umzuges im Rahmen der neuen Bahnhofsarealplanung erwogen?
Antwort
Nein, und zwar aus zeitlichen Gründen. Auf Grund des Konkretisierungsstandes der Bahnhofsplanung ist mit einem Baubeginn nicht vor 2008 zu rechnen; dann möchte die BLPK ihren Neubau schon längst bezogen haben.
Frage 3
Warum wird der Minergie-Standard nur angestrebt und nicht festgeschrieben, obwohl er ein Anliegen des RR-Programmes ist und sich auch wirtschaftlich auszahlt?
Antwort
Die Pensionskasse ist paritätisch organisiert: Die Arbeitnehmervertreter und mindestens Teile der Arbeitgebervertreter sind nicht dem Regierungsprogramm verpflichtet.
Die verantwortlichen Ingenieure bestätigen jedoch, dass der Minergiestandard beim geplanten Neubau erfüllt wird.
Frage 4
Welches ist der Anteil ethisch-ökologischer Anlagen (z.B. Fonds der Kantonalbanken, welche das Label der Living Planet Campaign tragen) bei der BLPK?
Antwort
Für eine Pensionskasse gilt langfristig die Gleichung:
(Leistungen an die Versicherten) + (Kosten der Kasse) = (Beiträge von Arbeitgebern und Versicherten) + (Vermögensertrag).
Zudem wird von der Pensionskasse erwartet, dass sie mit ihren Anlageerträgen einen Beitrag zur Schliessung der Deckungslücke und zum Aufbau notwendiger Schwankungsreserven leistet.
Die Anlagepolitik der BLPK ist im Anlagereglement vom 15. Januar 2003 geregelt und im Internet einsehbar; bei der Bewirtschaftung des Vermögens haben Chancen, Risiken und Performance in erster Linie Priorität, ethische Bedürfnisse in zweiter Linie.
Im Depot «Eigenverwaltung» verfügt die BLPK über zwei grössere Engagements bei den beiden Beteiligungsgesellschaften Sustainable Performance Group und Prime New Energy . Bei ersterem stehen vor allem Anlagen im ethischen Bereich im Vordergrund, bei letzterem liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit und erneuerbaren Energien. Der Einstandswert beider Investments liegt bei ca. CHF 20 Mio.
Der genannte Fonds der Kantonalbanken mit dem Label Living Planet Campaign eignet sich vor allem für Retailkunden und nicht für grosse institutionelle Investoren. Am Markt durchgesetzt hat sich aber der Dow Jones Sustainable Index , auf dem 316 Unternehmen, wovon dreizehn schweizerische, stehen, die eine langfristig ausgerichtete Geschäftspolitik betreiben, eine gute Corporate Governance pflegen und ökonomisch, ökologisch und sozial hervorragend positioniert sind. Die BLPK hält in ihrem Aktienportfolio einen grossen Teil von in diesem Index aufgeführten Titeln. Für die Schweiz machen diese 55 % aus, für das Ausland 41 %. Aus Gründen der Risikodiversifikation kann die BLPK aber nicht nur in solche Titel investieren.
Daneben hat die BLPK als eine der ersten Pensionskassen der Schweiz der Entwicklungshilfeorganisation Oikocredit ein Darlehen von USD 1 Mio. gewährt.
Frage 5
Gibt es Bestrebungen, diesen Anteil zu erhöhen?
Antwort
Die Basellandschaftliche Pensionskasse teilt die Auffassung, dass für die Vermögensanlage nebst den klassischen Kriterien wie Renditeerwartung, Risikofähigkeit und Liquiditätsbedarf auch ethische, soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen sind. Es ist aber nicht sinnvoll, bestimmte Prozentsätze vorzuschreiben.
Frage 6
Wo und wie informiert die BLPK über ihre Anteile an ethisch-ökologischen Anlagen?
Antwort
Die Pensionskasse ist gesetzlich verpflichtet, gegenüber dem Publikum Rechenschaft abzulegen. Sie kommt dieser Pflicht einerseits mit ihrer Homepage, andererseits mit ihrem Publikationsorgan aktuell sowie mit dem Geschäftsbericht nach. In den letzten zehn aktuell -Ausgaben wurde fast jedes Mal über Fragen der Anlagetätigkeit informiert.
Esther Maag dankt für die Beantwortung ihrer Fragen.
2. Hanni Huggel: Lohnabzug für Staats- und Bundessteuern für Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft
Bis zum 31. März 2004 war es möglich, mittels monatlicher Lohnabzüge die jeweiligen Steuerbeträge zu begleichen. Ab 1. April 2004 soll diese Dienstleistung abgeschafft werden. Begründung: «In Anbetracht der notwendigen Investitionskosten in die Schnittstellen und des manuellen Aufwands, der laufend für die Verarbeitung der Daten anfällt und der Anzahl Mitarbeitenden, welche von der Steuerabzugsmöglichkeit Gebrauch macht, ist das Kosten-/Nutzenverhältnis nicht mehr gegeben.»
Zu den Fragen nimmt Regierungsrat Adrian Ballmer Stellung.
Frage 1
Wieviele Mitarbeitende hatten von diesem Service der kantonalen Verwaltung Gebrauch gemacht?
Antwort
Rund 800 MitarbeiterInnen in Verwaltung und Spitälern nutzten die Dienstleistung, was etwa 8,5 % aller Mitarbeitenden entspricht.
Frage 2
Wie gross war der tatsächliche Verwaltungaufwand für diese Dienstleistung? Bezifferung des Kosten-/Nutzenverhältnisses (regelmässige, bezifferbare Steuereinnahmen)?
Antwort
Der Verwaltungsaufwand betrug rund hundert Stunden pro Jahr. Die Summe der vom Lohn abgezogenen Beiträge belief sich auf ca. CHF 5 Mio. Die Abwicklung der Lohnabzüge und die Verbuchung in die Steuerbuchhaltung erfolgte über manuelle und auch technische Schnittstellen (manuell in den Spitälern, automatisiert in der kantonalen Verwaltung).
Bei der Anschaffung einer neuen Ausgangsschnittstelle aus dem Lohnsystem HR Access für die Datenübergabe an die neue Steuersoftware NEST wurde eine Schnittstelle für den Lohnabzug geprüft; sie hätte aber - schon nur für die engere Verwaltung, nicht aber für die Spitäler - ca. CHF 20'000 gekostet. Ausserdem sollten EDV-Probleme vermieden werden, die durch eine zusätzliche Schnittstelle entstehen könnten. Der Gesamtaufwand stünde in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur geringen Zahl der Betroffenen.
Zudem ist es heute sehr einfach, bei der Bank einen Dauerauftrag für regelmässige Überweisungen auszulösen.
Frage 3
Wer wurde abgesehen von den Mitarbeitenden über diese Massnahme noch informiert?
Antwort
Informiert wurden alle Mitarbeitenden, die von diesem Lohnabzug bisher Gebrauch gemacht hatten. Zudem wurde auch die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) orientiert.
Frage 4
Hat es von Betroffenen dieser Massnahme Reaktionen gegeben?
Antwort
Einzelne bisherige Nutzer bedauerten den Verzicht, andere fragten einfach nach, wie sie das künftig mit ihrer Bank regeln sollen. Die Reklamationen liegen bei unter einem Prozent der NutzerInnen, welche wiederum nur 8,5 % aller Mitarbeitenden ausmachen.
Hanni Huggel dankt für die Antworten.
3. Paul Rohrbach: Koordination und Qualitätsverbesserung in der Sozialhilfe
Die 3 Trägerschaften der Sozialhilfe - örtliche Sozialhilfe, Arbeitslosenkasse und Invalidenversicherung - sind zumindest teilweise mit denselben Personen/Klienten beschäftigt, sei dies nacheinander oder durch das Bestehen von aktuellen Schnittstellen.
Regierungsrat Adrian Ballmer beantwortet die Fragen.
Frage 1
Offenbar besteht im Kanton eine Arbeitsgruppe «Interinstitutionelle Zusammenarbeit» IIZ. Worin besteht deren Aufgabe und Zielsetzung? Wie setzt sich diese Kommission zusammen?
Antwort
Am 2. Mai 2000 wurde eine Arbeitsgruppe aus KIGA, Sozialversicherungsanstalt und Sozialamt eingesetzt mit dem Ziel, eine bessere Koordination und Kooperation bei der Eingliederung und Betreuung von Personen im Schnittstellenbereich der drei Institutionen Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und Invalidenversicherung zu erreichen.
Diese interinstitutionelle Zusammenarbeit soll auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene in erster Linie dazu dienen, zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, und zwar mittels schnellerer und transparenterer Bedarfsabklärung und Massnahmeneinleitung, mittels dreidimensionaler Schnittstellenfestlegung ALV/Sozialhilfe/IV, interdisziplinärem Denken und Überschreiten von Grenzen.
Die Arbeitsgruppe wurde am 11. Dezember 2001 als Koordinationsstelle IIZ konstituiert und mit einer Zweiervertretung des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung ergänzt. Mit Beschluss der Arbeitsgruppe vom 13. März 2002 wurden drei Subarbeitsgruppen gebildet:
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KIGA + IV
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öffentliche Berufsberatung + IV-Berufsberatung
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KIGA + Sozialhilfe.
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Ziel der Bildung dieser Subarbeitsgruppen ist es, die Schnittstellen zwischen verschiedenen Einrichtungen zu eruieren und das maximale Koordinationspotenzial zu erreichen. Zudem wurde die kantonale Datenschutzbeauftragte Pascale Leuenberger Friedlin in die Arbeitsgruppe einbezogen.
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Seit wann besteht die IIZ, welche Erfahrungen wurden bisher gemacht? Welche Wirkungsziele werden erwartet?
Antwort
Die IIZ wurde durch den Bund 2001 lanciert; damals bestand die kantonale Arbeitsgruppe bereits.
Von grossen Erfahrungen kann noch nicht gesprochen werden. Nach diversen gesetzlichen, datenschützerischen und weiteren Abklärungen startete der erste Pilotversuch einer IIZ-Zusammenarbeit in den Gemeinden Binningen, Oberwil und Tecknau am 1. Januar 2004. Ziel des Pilotprojekts ist es, anschliessend eine flächendeckende, einheitliche, institutionalisierte Vorgehens- und Arbeitsweise mit entsprechenden Mess- und Wirkungsziele auszutesten und im ganzen Kanton umzusetzen. Mögliche Wirkungen wären
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kundenfreundliche und administrativ schlanke Abläufe mit einer Entlastung der Verwaltung,
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möglichst rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von erwerbslosen Personen in den ersten Arbeitsmarkt und
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Verhinderung der Ausgliederung einzelner Individuen und Gruppen aus dem Erwerbs- und Gesellschaftsleben.
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Die genauen, messbaren Ziele werden nach Abschluss der Pilotphase definiert.
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Frage 3
Besteht eine Datenerhebung/Schätzung über die Anzahl sozial betroffener Personen, wo das «Schnittstellenmanagement» bzw. die Kooperation/Koordination der 3 Trägerschaften von Bedeutung ist?
Antwort
Im Jahr 2002 waren insgesamt 57 Personen beim KIGA angemeldet, die gleichzeitig ein Gesuch um IV-Rente gestellt hatten. Bei den Sozialhilfebezügern ist davon auszugehen, dass etwa 20 % eine Schnittstelle zu RAV oder IV aufweisen - Tendenz steigend.
Frage 4
Hat die Tätigkeit der IIZ womöglich Gesetzesänderungen zur Folge, allenfalls welche?
Antwort
Nach dem momentanen Stand der Dinge ist davon auszugehen, dass es keine Gesetzesänderungen braucht.
Paul Rohrbach
bedankt sich für die Antworten und stellt fest, dass es sich in sozialpolitischer Hinsicht um eine sehr wichtige Arbeit handle. Er stellt eine
Zusatzfrage
Wird das Parlament wieder informiert, und wenn ja, in welcher Form?
Antwort
Das Parlament werde informiert, wann immer es Fragen stelle, sagt Regierungsrat
Adrian Ballmer
. Ausserdem informiert auch der Amtsbericht über die erwähnte Zusammenarbeit. Der Finanzdirektor lobt die ausgezeichnete Initiative, welche die drei federführenden Amtsstellen ergriffen haben.
4. Esther Maag: Trottoirs
Vor einiger Zeit ereignete sich in Allschwil ein tragischer tödlicher Unfall eines Ehepaares, das offensichtlich unvermutet auf die Strasse nach Schönenbuch herausgetreten ist.
Wie eine besorgte Anfrage eines Mitbürgers und ein Augenschein vor Ort ergaben, ist das Trottoir dort streckenweise tatsächlich abgeflacht und nur durch «Bsetzisteine» markiert.
Eine ähnliche Situation herrscht beispielsweise auch auf der Strasse zwischen Bubendorf und Ziefen.
Zu den Fragen nimmt Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
Stellung.
Frage 1
Nach welchen Kriterien werden Trottoirs flach oder mit Aufsatz gestaltet?
Antwort
Massgebend sind die Richtlinien für «Gestaltung der Kantonsstrassen in Ortskernen».
In den Ortszentren wird der Randabschluss vorwiegend abgeschrägt ausgeführt, in den restlichen Innerortsbereichen sind die Randabschlüsse abgesetzt.
Frage 2
Hat der Kanton dabei klare Richtlinien?
Antwort
Ja: seit 1987 gilt für den Randabschluss die zuvor erwähnte Richtlinien. Diese wurden vom Institut für Verkehrsplanung, Transporttechnik, Strassen- und Eisenbahnbau der ETH Zürich und dem Baselbieter Tiefbauamt ausgearbeitet. Diese Richtlinien haben schweizweit ein sehr gutes Echo gefunden; sie werden in diversen Kantonen angewandt.
Frage 3
Gibt es Erfahrungen über die Unfallrisiken der beiden Typen?
Antwort
Die Art der Randabschlüsse hat keinen Einfluss auf die Unfallrisiken.
Frage 4
Wie kann man an solchen Stellen die Fussgänger-Sicherheit erhöhen?
Antwort
Eine höhere Sicherheit für Fussgänger wäre nur noch mit künstlichen Hindernissen wie etwa Leitschranken oder Schutzmauern zu erreichen. Dagegen wehrt sich aber, gerade in Ortskernen, die Bevölkerung.
Frage 5
Ermuntern die abgeflachten Trottoirs zudem nicht geradezu zum Trottoir-Parkieren?
Antwort
Die Art des Randabschlusses hat erfahrungsgemäss keinen Einfluss auf das widerrechtliche Parkierverhalten. Leider ist festzustellen, dass auch bei einem erhöhten Randabschluss von ca. 12 cm hemmungslos auf dem Trottoir parkiert wird.
Esther Maag
dankt für die Antworten auf ihre Fragen.
5. Eugen Tanner: Rheinstrasse/H2
Gemäss einem Bericht in der bz vom 19. April 2004 will ein bekannter FDP-Nationalrat der Baselbieter Regierung Beine machen, damit sie das Stauproblem auf der Rheinstrasse endlich löst.
Die Fragen beantwortet Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
. Sie würde mit grösster Lust auch gleich die frisch eingereichte Motion von Patrick Schäfli mit beantworten und bittet diesen, besonders aufmerksam zuzuhören. Dann könnte er möglicherweise seine Motion zurückziehen.
[Heiterkeit im Saal]
Frage 1
Trifft es zu, dass die Variante «Ausbau Rheinstrasse» als Idee und Möglichkeit nach wie vor im Raum steht?
Antwort
Die Antwort lautet: Nein und nochmals Nein! Die Baudirektorin erhielt von der Regierung den Auftrag, Sondiergespräche mit der Verkehrsliga und den Anstössergemeinden zu führen, gerade aus der Sorge heraus, dass die ganze Baugeschichte zu langsam voran geht. Daher musste geprüft werden, wie das Verkehrschaos schnellstmöglichst gelöst werden kann. So kam es zum vertraulichen Gespräch.
Der Ausbau der Rheinstrasse liegt in der alleruntersten Schublade der Bau- und Umweltschutzdirektion. Er ist kein Thema.
Frage 2
Welche Absicht hat die Regierung mit dieser Sondierung bei den Verkehrsverbänden und den betroffenen Gemeinden verfolgt?
Antwort
Das Gespräch war vertraulich und diente dazu, Ideen für die rasche Entspannung der Verkehrslage zu sammeln. Dass dieses Gespräch jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert wird und Vorwürfe laut werden, ist irritierend.
Die Vorgabe war einfach, nämlich vor dem Hintergrund der beschränkten finanziellen Mittel sowohl des Kantons als auch des Bundes die schnellstmöglich realisierbare Lösung zu suchen. So wollte die Regierung nochmals alle Eventualitäten prüfen lassen - dies stand einzig im Vordergrund; es ging nicht um das Infragestellen von Entscheiden des Souveräns.
Frage 3
In welcher Weise könnte der neue Finanzausgleich die Finanzierung der H2-Tunnelvariante beeinträchtigen?
Antwort
Regierungsrätin Elsbeth Schneider gehört dem schweizerischen Leitungsausschuss für den Neuen Finanzausgleich an und weiss deshalb, wovon sie spricht.
Mit dem NFA, der bei Annahme in der Volksabstimmung im September 2004 am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, wird der Bund die Hauptstrassen nicht mehr direkt subventionieren, sondern für die kantonalen Strassenbauarbeiten nur noch Globalbeiträge leisten. Das erfüllt die Baudirektorin wie auch den Finanzdirektor mit Sorge. Wie hoch dann die Beiträge sein werden, ist noch in der Diskussion zwischen Bund und Kantonen. Bereits heute ist es aber unverkennbar, dass eine Veränderung in der Finanzierung ansteht und dass der Bund künftig nicht mehr die berühmten 62 % an ein solches Hochleistungsstrassenprojekt wie z.B. den Chienbergtunnel bezahlt, sondern nur noch einen Globalbeitrag. Für den Rest muss der Kanton aufkommen. Wie der Kanton den neuen Finanzplan in den Griff bekommt, muss die Regierung noch klären.
Frage 4
Wie sieht der neue Fahrplan für das H2-Tunnelprojekt im Lichte der geforderten Anpassungen und der Finanzknappheit aus?
Antwort
Ein weiteres Mal ist zu betonen, dass sich die Baudirektion mit allem Einsatz für die Realisierung der H2-Tunnelvariante engagiert. Da aber der Baubeginn nicht vor 2006 erfolgen kann - trotz mehrerer Fahrten der Regierungsrätin nach Bern und trotz vieler Diskussionen mit dem BAV und dem ASTRA -, soll zuerst der Chienbergtunnel fertiggestellt werden. Dass danach aber die H2 in Angriff genommen wird, dafür hat sich der Kanton beim Bund vehement eingesetzt, auch mit dem Hinweis darauf, dass es sich bei der Rheinstrasse um die stärkstbefahrene Hauptstrasse der Schweiz handelt.
Ob der Bund mitmacht, ist noch ungewiss. Bei der Problemlösung und vor allem auch bei der Finanzierung ist die Unterstützung der Baselbieter Nationalrätinnen und Nationalräte wichtig.
Frage 5
Hat die Regierung die zweckgebundene Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts als Möglichkeit zur Finanzierung der H2 ins Auge gefasst?
Antwort
Diese Frage muss auf Grund der heutigen finanziellen Rahmenbedingungen geprüft werden. Die Regierung sucht Wege, die Forderungen des Souveräns nach dem Bau der H2 möglichst schnell umzusetzen. Dazu gehört auch die Finanzierung. Eine der möglichen Finanzierungsarten könnte die Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts sein; die Regierung hat noch nicht entschieden.
Eugen Tanner
bedankt sich für die Antworten und stellt zwei Zusatzfragen:
Zusatzfrage 1
Wurden auch mit den betroffenen Anwohnern Gespräche geführt?
Antwort
In dieser aktuellen Frage wurde nur mit den Verantwortlichen der Verkehrsliga und den Gemeinderäten gesprochen. Die Anstösser wurden aber in den letzten Monaten vermehrt eingeladen zur Erarbeitung der Sofortmassnahmen, welche diesen Sommer umgesetzt werden sollen, um den Verkehrsfluss rascher aus Liestal hinaus zu bekommen. Leider ist auch hier mit Einsprachen zu rechnen.
Zusatzfrage 2
Trifft die Annahme zu, dass die Regierung nicht bereit ist, eine Vorfinanzierung in vollem Umfang zu eigenen Lasten zu prüfen?
Antwort
Im Rahmen der Finanzierung der H2-Tunnelvariante wird sich die Regierung mit dieser Frage zu befassen haben.
://: Damit ist die Fragestunde beendet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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