Protokoll der Landratssitzung vom 22. April 2004

Nr. 502

4 2003/289
Berichte des Regierungsrates vom 18. November 2003 und der Personalkommission vom 25. Februar 2004: Beantwortung der als Postulat überwiesenen Motion 2002/143 betreffend Stopp der Personalvermehrung von Landrat Remo Franz vom 6. Juni 2002; Abschreibung

Kommissionspräsidentin Christine Mangold hält einleitend fest, das Anliegen von Remo Remo Franz habe in der Kommission offene Türen eingerannt. Niemand stellt sich gegen Anstrengungen, die Personalvermehrung in den Griff zu bekommen. An sich müsste man davon ausgehen dürfen, dass die Verantwortlichen die Personalentwicklung im Griff haben.
Mit einigem Erstaunen musste die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Führung eines Stellenplans nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Kommission unterstützt dieses Instrument.
Immerhin wurde das so genannte Personalcontrolling schon vor dem Postulat von Remo Franz durch das Personalamt initiiert. Einführung soll Mitte 2004 sein.
Die Kommission war sich einig, den Bericht des Regierungsrates zur Kenntnis zu nehmen, doch bezüglich der Abschreibung meinte eine Minderheit, vor der Abschreibung sollten die ersten Resultate dieses Personalcontrolling vorgelegt werden. Letztlich meinte aber eine Kommissionsmehrheit, der Auftrag des Postulates, prüfen und berichten, sei erfüllt. Die Personalkommission verlangt vom Personalamt nun die jährliche Bekanntgabe der Zahlen des Personalcontrolling.
Die Personalkommission beantragt dem Landrat einstimmig, den Bericht des Regierungsrates zur Kenntnis zu nehmen, und empfiehlt mit 4 zu 3 Stimmen, das Postulat 2002/143 von Remo Franz abzuschreiben.

Ursula Jäggi berichtet, dass die Kommission über die Einführung eines quantitativen und qualitativen Personalcontrolling informiert worden ist und dass die Kommission bald schon erste Resultate zu Gesicht bekommen wird. Zudem konnte man dem Bericht entnehmen, wie schwierig es bisher war, sich in den einzelnen Direktionen hinsichtlich des Personals einen Überblick zu verschaffen.
Die SP-Fraktion spricht sich für die Abschreibung des Postulates 2002/143 von Remo Franz aus.

Karl Willimann ist namens der SVP-Fraktion der Meinung, dass die drei nun folgenden Geschäfte in einem Zusammenhang beurteilt werden müssen und das Postulat Franz deshalb nicht abgeschrieben werden darf.

Werner Rufi , FDP, will das wichtige Anliegen von Remo Franz auch im Rahmen von GAP (Generelle Aufgabenüberprüfung) beurteilen.
Der Regierungsrat legte mit seinem Bericht vom 18. November 2003 eine übersichtliche Auslegeordnung über die Entwicklung der Vollstellen sowie des Personalaufwands seit 1992 vor und hat den Auftrag betreffend Prüfung, Entwicklung und Etablierung eines Personalcontrolling im Rahmen von WoV erteilt. Dabei wird auch geprüft, ob ein Stellenplan wieder eingeführt werden soll. Der Regierungsrat stellt sich auf den Standpunkt, dass mit der Einführung eines modernen, Rechner gesteuerten Personalcontrolling die Grundlagen vorhanden sind, um Kostenentwicklungen frühzeitig zu erkennen und allenfalls entsprechend zu handeln. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Bereiche Bildung, polizeiliche Sicherheit und Pflege in den Spitälern an gewisse Grenzen stossen.
Die Personalkommission hat in ihrem Bericht vom 25. 2. 2004 darauf hingewiesen, dass ein Personalcontrolling schon vor der Einreichung des Postulates Remo Franz im Personalamt Basel-Landschaft thematisiert worden war. Zudem konnte festgestellt werden, dass bis zum 31. März 1998 ein Stellenplan geführt wurde.
Zusammen mit der SVP teilt die FDP die Meinung, dass die drei Geschäfte in einem Gesamtzusammenhang zu betrachten sind, das Postulat Remo Franz also noch nicht abgeschrieben werden soll.

Remo Franz dankt der Regierung für den Bericht auf das Postulat vom 6. Juni 2002. Der Bericht zeigt, dass die Entwicklung des Personalbestands in den vergangenen Jahren beunruhigende Formen angenommen hat. Ohne die Schulen und die Spitäler mit einzuberechnen, stieg die Beschäftigtenzahl von 1992 bis 2002 um 490 Stellen oder um 23 Prozent. Mit den Schulen und den Spitälern eingerechnet, ergibt sich ein Zuwachs von 2000 Stellen. 1991 waren 115'000 Personen im Kanton Basel-Landschaft beschäftigt. Im Jahre 2001 waren es noch immer 115'000, die Bevölkerung nahm in dieser Zeit um 4,3 Prozent zu. Die gesamten Steuererträge verharrten stets auf zirka 1,1 Milliarden. 1994 lag der Indexstand bei 139,2 Punkten, im Jahre 2002 bei 149 Punkten. Es zeigt sich, dass bei gleich bleibendem Steueraufkommen ständig steigende Aufwendungen zu bezahlen sind. Dazu kommt, dass die Mitarbeitenden im blauen Gewand zu den Verlierern gehören, die Gewinner sind - das Gegenteil müsste bewiesen werden - jene in den weissen Hemden und Blousen. Folge davon: die Kosten steigen noch deutlicher an.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Die meisten Mitarbeitenden beim Kanton sind motiviert und leisten insgesamt gute Arbeit - und so soll es auch bleiben. Letztlich aber müssen Parlament und Regierung dafür sorgen, dass nicht ständig neue anspruchsvolle Aufgaben dazu kommen.
Das Postulat verlangt einerseits einen Bericht und andererseits einen Lösungsansatz, wie die Personalvermehrung unter Kontrolle gebracht werden kann. Die vorgelegte Auflistung zeigt Letzteres leider nicht auf, erfüllt somit nur die Hälfte des Auftrags und darf deshalb, wie schon von den Vorrednern erwähnt, nicht abgeschrieben werden.

Etienne Morel spricht zu allen drei das Personalproblem betreffenden Vorlagen: Der Bericht des Regierungsrates zum Postulat von Remo Franz kann als Problemerkennung des Status quo und als Erklärung der Personalvermehrung bezeichnet werden. Zusätzlich werden die eingeleiteten Massnahmen erwähnt; so ist der Auftrag, ein Personalcontrolling einzurichten, erteilt. Der Vorwurf der Bürgerlichen, der Bericht lasse die Massnahmen aus, ist somit nicht berechtigt. Ob die aufgeführten Lösungen und Besterbungen wirken werden, wird sich zeigen müssen. Die Grünen begrüssen den eingeschlagenen Weg und unterstützen die Abschreibung.
Zur Motion der SVP, 2003/256, und zur Motion von Remo Franz, 2003/313: Eine Plafonierung, wie sie von beiden Vorstössen gefordert wird, lehnen die Grünen grundsätzlich ab, weil sich ein staatliches Gebilde entwickelt und auch entwickeln soll. Gesellschaftliche Probleme entstehen, werden gelöst, verschwinden und können auch wieder aufgegeben werden. Wo eine Staatsaufgabe entsteht, muss Arbeit geleistet werden. Dabei können Technologien oder effiziente ökonomische Gestaltungsmassnahmen zum Einsatz kommen.
Die Vorstösse suggerieren leider, beim Staat sitze viel Personal herum, das irgendwie beschäftigt werde. Mit dem Personalcontrolling hat die Regierung nun einen Weg gewählt, um der Beantwortung dieser Frage auf die Spur zu kommen.
Für die Grünen heisst Flexibilisierung durchaus nicht nur Aufbau, vielmehr kann es sein, dass gewisse Bereiche abgebaut werden müssen. Persönlich unterstützt Etienne Morel Punkt 4 der Motion Franz, dass auch mit der Privatwirtschaft vergleichbare Anstellungsverhältnisse geschaffen werden, sowie die obligatorische Überprüfung der Wiederbesetzung von natürlichen Personalabgängen (Punkt 2 der SVP-Motion). Die Vorstösse als Ganzes aber lehnt die Fraktion der Grünen ab.

RR Adrian Ballmer spricht Remo Franz das Verdienst zu, den Finger auf einen wunden Punkt gelegt zu haben. Dafür sei ihm vom Finanzdirektor ein Kränzchen gewunden. Dass sich Remo Franz dabei nicht der bekannten Beamtenvorurteile bedient hat, sondern auch die gute Arbeit der Kantonsmitarbeitenden erwähnt hat, sei ihm verdankt.
Die Anamnese zur Stellenvermehrung von Remo Franz ist zwar richtig, doch ist die Personalvermehrung nicht Ursache, sondern Folge der Aufgabenvermehrung. Mit (fast) jeder Gesetzesänderung und (fast) jedem Vorstoss geht eine qualitative oder quantitative Aufgabenvermehrung einher.
Die Regierung hat als Massnahme ein Transparenz schaffendes Personalcontrolling vorgelegt, setzt somit nicht beim Ansatz der Vorstösse, der Plafonierung an, sondern beim Dauerauftrag der Aufgabenüberprüfung.

://: Das Postulat 2002/143 von Remo Franz bleibt stehen. Der Landrat lehnt den Antrag der Personalkommission, das Postulat 2002/143 abzuschreiben, ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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