Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2004

Nr. 543

4 2004/080
Bericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung vom 17. März 2004: Allgemeiner Zwischenbericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung sowie Bericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung betreffend der parlamentarischen Oberaufsicht im Statut von Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften

Dieter Völlmin erinnert das Parlament an die Einsetzung der Spezialkommission Parlament und Verwaltung PVK vor rund einem Jahr.
Um nicht völlig in Vergessenheit zu geraten, hat die Kommission nun einen Zwischenbericht über ihre bisherige Tätigkeit erstellt und diesen mit einer Vorlage kombiniert.
Trotz der etwas abstrakten Materie geht es um ein wichtiges Thema, das die Arbeit des Parlaments in Zukunft vermehrt beeinflussen wird.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Kommissionen, ist es Aufgabe der Spezialkommission Parlament und Verwaltung, die Politik über die Tagesthemen hinaus zu beleuchten.
Eine Auslegeordnung machte deutlich, der dringendste Handlungsbedarf besteht bei der Oberaufsicht interkantonaler Institutionen. Hier kam es in jüngster Vergangenheit zwischen den beteiligten Kantonen und deren Kommissionen des öftern zu Missverständnissen und Kooperationsschwierigkeiten.
In Anbetracht der laufenden Verhandlungen neuer interkantonaler Institutionen, wie der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Uni Basel, war es der Kommission ein Anliegen, ihren Lösungsvorschlag zeitgerecht zu präsentieren, damit er in die Verhandlungen mit einfliessen kann.
Der dem Bericht beigelegte Entwurf einer Musterregelung soll, die Oberaufsicht bei interkantonalen Institutionen und Trägerschaften regeln.
Da das Aushandeln von Verträgen für gewöhnlich in das Aufgabengebiet der Regierung fällt, erteilt das Parlament der Regierung den Auftrag, die Musterregelung in den Verhandlungen zum Vertragsbestandteil zu erheben.
Dieter Völlmin bittet den Rat, den Entwurf des Reglements zu genehmigen und stellt fest, die Kommission habe der BKSD den Vorschlag bereits im März unterbreiten dürfen.
Er hoffe, es gelinge der BKSD, die Vorstellungen in die laufenden Verträgen mit einfliessen zu lassen.
Mit der Bitte um eine Stellungnahme, und dem Vorschlag
gemeinsam darüber zu diskutieren, wurde der Vorstoss auch dem Grossen Rat Basel-Stadt zugestellt.
Die neue Regelung benötigt weder eine Gesetzes- noch eine Dekretsänderung.
In einem nächsten Schritt soll dann die Rechtsordnung dem internen Organisationsrecht angepasst werden.
Gleichzeitig kann die überarbeitete Musterregelung dann allenfalls ins Landratsdekret aufgenommen werden.
Abschliessend unterstreicht Dieter Völlmin, die beiden Anträge seien von der Kommission einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen worden.

Ruedi Brassel teilt mit, die SP-Fraktion schliesse sich den Anträgen der PVK einstimmig an.
Wie bereits erwähnt, sind die aktuellen Vertragsverhandlungen mit der Fachhochschule Nordwestschweiz Auslöser für die dringliche Behandlung.
Wohl wurde in den Verträgen bisher die Oberaufsicht erwähnt, nicht definiert wurde jedoch die Form, in der sie wahrzunehmen ist, und deren Auswirkungen auf den Parlamentsablauf.
An diesem Punkt setzt der Vorschlag der PVK mit dem Musterreglement an.
In einem nächsten Schritt ist die Organisation der landrätlichen "Oberaufsichtswahrnehmung" an die Hand zu nehmen.
Ziel dieser Massnahmen ist es, den Kantonen ein grösstmögliches Mass an Flexibilität und Eigenständigkeit einzuräumen, ohne dabei die Transparenz der Oberaufsicht zu gefährden.

Hildy Haas bemerkt, die SVP-Fraktion nimmt vom Bericht Kenntnis und unterstützt die von der PVK vorgeschlagene Musterregelung.
Die PVK hat vom Landrat den Auftrag erhalten, zu überprüfen, wie das Parlament künftig seine Aufgaben der Verwaltung gegenüber wahrnehmen soll und ob dafür neue Instrumente erforderlich sind.
Die wirkungsorientierte Verwaltungsführung beeinflusst auch die Rolle des Landrats. Es ist darum wichtig, dass sich der Landrat mit der Frage auseinander setzt, wie er unter den gegebenen Voraussetzungen seine Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen will.
Aufgrund der Dringlichkeit beschloss die Kommission, als erstes das Thema Oberaufsicht über kantonsübergreifende Institutionen zu bearbeiten. Denn, wie sich mehrfach gezeigt hat, wirken sich fehlende Regeln in der Praxis unliebsam aus.
Zudem sind sich Organisationen, die in die Selbständigkeit entlassen werden, oft nicht bewusst, dass dadurch das Oberaufsichtsrecht der Geldgeber nicht hinfällig wird.
Es ist deshalb nützlich, bereits im Vorfeld Klarheit zu schaffen.
Zur Effizienzsteigerung und um die Belastung in Grenzen zu halten, sollte sich die Aufsichtskommission aus ParlamentarierInnen aller beteiligten Kantone zusammen setzen.
Die SVP würde es begrüssen, wenn der Regierungsrat bei der Ueberarbeitung von Verträgen und neuen kantonsübergreifenden Aufgaben von der Musterregelung Gebrauch machen würde.

Dieter Schenk erklärt, auch die FDP-Fraktion nehme den Zwischenbericht und die Arbeit der PVK positiv zur Kenntnis.
Da für die Kommission keine eindeutigen Vorgaben existieren, sei eine regelmässige Berichterstattung zweckmässig.
Eine nähere Betrachtung der gemeinsamen Institutionen mit Basel-Stadt macht die unterschiedlichen Regelungen deutlich.
Im Rahmen der Vorlage des Neuen Finanzausgleichs stiess die Kommission auf eine Interkantonale Rahmenvereinbarung, die für eine gemeinsame interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission postuliert.
Im Hinblick auf die Fachhochschule Nordwestschweiz begrüsst die FDP die vorliegende Regelung und unterstützt sie.

Eugen Tanner erscheint es wichtig, dass das Parlament seine Aufgaben und Organisationsformen periodisch hinterfragt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich auch das Umfeld laufend verändert und die räumlichen Grenzen eine zunehmend geringere Rolle spielen.
Mit dem Musterreglement liegt nun ein Vorschlag vor, der den Weg für eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzeigt.
Vor einer gesetzlichen Verankerung ist das Reglement mit den Partnern, vor allem aber mit Basel-Stadt, abzustimmen.
Die CVP-Fraktion nimmt von den beiden Anträgen der PVK Kenntnis und stimmt ihnen vorbehaltlos zu.

Esther Maag legt dar, die Tatsache, dass die Kommission praktisch bei Null starten musste, erklärt das der Bericht nicht wie üblich einer Vorlage entspringt.
Eine hilfreiche Unterstützung waren die Richtlinien aus dem NFA.
Obwohl, wie von Dieter Völlmin bereits angemerkt, die Materie zuerst abstrakt erscheint, werde sie mit der Umsetzung in die Praxis (be)greifbar.
Die Praxis hat gezeigt, dass nur mit einer klaren Regelung eine für alle nachvollziehbare Ausgangslage zu schaffen ist.
Esther Maag begrüsst die Vorreiterrolle, die Baselland in diesem Fall einnimmt.
Die Fraktion der Grünen schliesst sich den Anträgen der Kommission an.

RR Adrian Ballmer führt aus, der Regierungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und erklärt sich bereit, das Musterreglement in den Staatsvertragsverhandlungen zu berücksichtigen.

://: Der Landrat stimmt den beiden Anträgen aus dem Zwischenbericht der Spezialkommission Parlament und Verwaltung ohne Gegenstimme zu.

Anträge:

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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