Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2004 |
14 2004/294
Fragestunde
1. Urs Hammel: Ewiges Provisorium Autobahnausfahrt Reinach Nord
Auf der Autobahnausfahrt Reinach Nord stehen schon fast ein Jahr lang rot-weisse Pylonen auf der Strassenbrücke, um eine andere Bodenmarkierung anzuzeigen. Durch vorbeifahrende Lastwagen welche knapp an diesen Pylonen vorbeifahren werden diese öfters auf die Fahrbahn gewirbelt. Auch sind schon verunsicherte Autofahrer verkehrt durch diese Markierung gefahren und haben andere Strassenbenützer gefährdet. Fragt man die Gemeinde Reinach an, heisst es nur, dass es sich um eine Kantonsstrasse handle und die Gemeinde nichts unternehmen könne.
Fragen:
1.
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Wie lange dauert dieses ewige Provisorium noch an?
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2.
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Wird die Bodenmarkierung so geändert wie es diese Pylonen theoretisch anzeigen und ist dies eine Verbesserung für die Ein- und Ausfahrten?
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Zu Frage 1: Bei der Einmündung auf der Brücke kam es immer wieder zu Unfällen. Das Tiefbauamt testete und analysierte in den letzten Monaten zusammen mit der Polizei verschiedene Verkehrsführungen. Die aktuelle Verkehrsführung, bei welcher man die so genannten roten Leitbaken aufstellte, habe sich bewährt. Es wurden immer wieder Anpassungen vorgenommen. Das Ziel ist erreicht, so das in den nächsten Wochen aus der provisorischen eine feste Linienführung mit Randsteinen werden kann. Im Übrigen wird die Brücke im Jahr 2006 saniert, sofern es die Kantonsfinanzen in diesem Zeitpunkt erlauben werden.
Zu Frage 2: Zusammen mit dem Einbau der Randsteine wird die Bodenmarkierung optimiert. Die neue Verkehrsführung wird auf der vorgewiesenen Linie entsprechend dargestellt.
2. Sabine Stöcklin: Zukunft der Hebammenausbildung
Die Strukturen der Berufsbildung bei den Gesundheitsberufen sind in der Schweiz im Umbruch. Dabei ist zur Zeit die Zukunft der Hebammenausbildung noch unklar. Es droht unter Umständen, dass die Ausbildung für den seit Menschengedenken wichtigen und fraulichen Beruf nicht mehr angeboten wird.
Fragen:
1.
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Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass es in der Deutschschweiz eine Ausbildung zur Hebamme geben soll?
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2.
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Für Pflege, Ergotherapie und Physiotherapie soll es Fachhochschulstudiengänge geben. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass ein Ausbildungsgang auf Fachhochschulebene das adäquate Bildungsniveau für den Hebammenberuf ist?
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3.
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Wird Regierungsrat Straumann in der Konferenz der Sanitätsdirektorinnen und Sanitätsdirektoren in diesem Sinne sein Wort einlegen?
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4.
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Was wird der Regierungsrat weiter für den Fortbestand der Hebammenausbildung tun?
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Vorbemerkung: Es geht nicht um die Weiterexistenz der Hebammenausbildung als solche, sondern um deren Positionierung: Höhere Fachschule oder Fachhochschule; dies vor dem Hintergrund der Unterstellung der Berufe im Gesundheitswesen unter das neue Berufsbildungsgesetz.
Zu Frage 1: Ja, sicher.
Zu Frage 2 : Die Arbeiten an der Konkretisierung der Bildungssystematik im Bereich der Gesundheitsberufe sind noch nicht abgeschlossen. Sie werden von der Erziehungsdirektorenkonferenz in enger Zusammenarbeit mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz geleistet. In vielen Kantonen, u.a. auch im Kanton Basel-Landschaft, wurde der Bereich in der Zwischenzeit von den Gesundheitsdirektionen zu den Bildungsdirektionen transferiert. Bereits im Mai 1999 entschied man, dass sämtliche Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich auf der Tertiärstufe angesiedelt sind. Dazu zählt auch der Beruf der diplomierten Hebamme. An der Jahrestagung vom 13. Mai 2004 in Engelberg verabschiedete die schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren das überarbeitete Profil für den Fachhochschulbereich Gesundheit. Die Konferenz beschloss weiter in einem ersten Paket, dass die Ausbildungen in Physio- und Ergotherapie künftig nur noch an Fachhochschulen angeboten werden, wie dies in der Westschweiz bereits der Fall ist.
Für die Diplomausbildung in der Pflege sollen in der Deutschschweiz, neben den Ausbildungen an den höheren Fachschulen für ca. 5 bis 10 % der Absolventinnen und Absolventen neu Fachhochschulstudiengänge Pflege errichtet werden, um die Rekrutierung für hochqualifiziertes Fachpersonal und zukünftiges Kaderpersonal sicherzustellen.
Überlegungen zu anderen Berufsbildern, wie z.B. medizinisch-technisch-therapeutische (MTT-) Berufe sowie zum Beruf der Hebamme, sind noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 3: Die Arbeiten im gemeinsamen Steuerungsausschuss Erziehungsdirektoren- /Gesundheitsdirektorenkonferenz (EDK /GDK) dauern noch an. Entsprechend ist das Thema an der heute stattfindenden Plenarversammlung der schweizerischen Konferenz der kantonalen GesundheitsdirektorInnen nicht traktandiert.
Adrian Ballmer verliest zudem ein ihm heute zugegangenes Schreiben zu dieser Frage. Darin schreibt Rolf Ritschard im Namen der GDK Nordwestschweiz an Dr. med. vet. Markus Dürr, den Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Das Schreiben datiert vom 24. November 2004:
Anlässlich unserer Sitzung vom 22. November 2004 hat sich gezeigt, dass die GDK Nordwestschweiz über den zunehmenden Trend zur Höherpositionierung von Ausbildungen sehr besorgt ist. Dies betrifft insbesondere die Positionierung von Ausbildungen im Gesundheitsbereich auf der Tertiärstufe Physio- und Ergotherapie, Hebamme usw.. Die Höherpositionierung der Ausbildungen führt nicht nur zu wesentlich höheren Ausbildungskosten, weit schwer wiegender sind die Auswirkungen auf das Lohngefüge und die damit verbundenen Kostenfolgen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Höherpositionierung arbeitsmarktgerechte Qualifikationen garantieren kann und ob ausreichend qualifizierte FH-Zugänger vorhanden sind. Namens der GDK Nordwestschweiz bitte ich daher den GDK-Vorstand, bei künftigen Entscheiden, unserer Besorgnis Rechnung zu tragen .
Zu Frage 4: Für den Fortbestand der Hebammenausbildung ist das Wichtigste, dass eine Nachfrage nach dem Beruf besteht - ob die Ausbildung nun auf dem Niveau einer Fachhochschule oder auf dem Niveau der Fachschule angesiedelt ist.
3. Eugen Tanner: Fahrzeuge für den privaten Gebrauch
Fragen:
1.
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Ist es zutreffend, dass Angehörige des Polizeikorps Fahrzeuge persönlich zugeteilt erhalten resp. privat nutzen können?
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2.
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Wenn ja, um welche Funktionen handelt es sich und um wie viel?
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3.
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Gibt es dazu Regelungen?
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4.
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Gibt es ausserhalb der Polizei weitere Funktionen, denen ein Fahrzeug des Kantons für den privaten Gebrauch zur Verfügung steht?
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Zu den einzelnen Fragen nimmt Regierungsrätin
Sabine Pegoraro
Stellung:
Zu Frage 1:
Es trifft zu, dass die Mehrzahl der Polizeioffiziere der Polizei Basel-Landschaft Dienstfahrzeuge zur persönlichen Benutzung zugeteilt erhalten. Dies ist notwendig, damit die Arbeit, welche sie regelmässig nicht nur am Arbeitsort sondern auch auf kantonaler und nationaler Ebene wahrnehmen müssen, durch Zurverfügungsstellung von Arbeitsinstrumenten erleichtert wird.
Neben dem Pikettdienst ist jeder Polizeioffizier, welcher über ein Dienstfahrzeug verfügt, vertraglich verpflichtet, sich rund um die Uhr zugunsten des Kantons im Hinblick auf ausserordentliche Lagen zur Verfügung zu halten (Katastrophenfälle, Demonstrationen etc.). Dazu hat der Funktionär auch Pager sowie Handy ständig auf sich zu tragen. Diese Leistung wird von den Polizeioffizieren ohne Zusatzentschädigung erbracht.
Eine private Benutzung der Dienstfahrzeuge ist nur ausnahmsweise vorgesehen und braucht eine Bewilligung. Dazu gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Verwendung von Dienstfahrzeugen in der kantonalen Verwaltung vom 23. März 2004 sowie die Weisungen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion zur Benutzung von Dienstfahrzeugen der Kantonspolizei Basel-Landsschaft vom 1. Mai 2004.
Zu Frage 2:
Es handelt sich um Offiziersfunktionen, also Polizeikommandant, Vizekommandant, Haupt- und Abteilungsleiter sowie um den Leiter des polizeilichen Öffentlichkeitsdienstes (Mediensprecher Polizei), welcher Mitglied des KKS ist. Insgesamt sind 12 Funktionäre mit einem Dienstfahrzeug ausgestattet.
Zu Frage 3:
Die Regierungsrätin verweist nochmals auf die zu Frage 1 erwähnte Verordnung und die Weisungen.
Zu Frage 4:
Die FKD meldet keine zugeteilten Dienstfahrzeuge, die BUD ein Fahrzeug (Kantonsingenieur), die VSD meldet, dass Fahrzeuge bei den Spitälern auf Anfrage für den privaten Gebrauch benutzt werden können; die gefahrenen Kilometer sind nach kantonalen Vorgaben zu bezahlen - diese Möglichkeit werde praktisch nie in Anspruch genommen.
Eugen Tanner
bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Zusatzfrage: Gelten auch für die persönlich zugeteilten Fahrzeuge, welche u.a. privat genutzt werden können, dieselben Regelungen?
Regierungsrätin
Sabine Pegoraro
bestätigt dies. Die erwähnten Weisungen vom 01.05.2004 gelten einerseits speziell für die Fahrzeuge der JPMD, während die Verordnung vom 23.03.2004 für alle Direktionen gilt.
://: Damit ist die Fragestunde beendet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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