Protokoll der Landratssitzung vom 9. Januar 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 9. Januar 2003 |
Nr. 1909
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
begrüsst alle Anwesenden und wünscht ihnen im neuen Jahr alles Gute, insbesondere Gesundheit und eine weiterhin gute Zusammenarbeit im Ratsbetrieb.
Entschuldigungen
Vormittag: Bachmann Rita, Friedli Thomas, Gerber Fredy, Gysin Eduard, Ritter Max, Rudin Christoph, Rüegsegger Olivier und Wyss Pascal
Nachmittag: Bachmann Rita, Friedli Thomas, Gerber Fredy, Meier Mirko, Ritter Max, Rudin Christoph, Rüegsegger Olivier und Wyss Pascal
StimmenzählerInnen
Seite FDP: Thomas Haegler
Seite SP: Daniela Schneeberger
Mitte/Büro: Anton Fritschi
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1910
1
2002/289
Berichte des Regierungsrates vom 19. November 2002 und der Petitionskommission vom 3. Dezember 2002: 33 Einbürgerungen
Kommissionspräsident
Heinz Mattmüller
berichtet, die Petitionskommission habe die vorliegenden Einbürgerungsgesuche besprochen und mit 5:0 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, dem Landrat zu beantragen, den Einbürgerungsgesuchen stattzugeben.
://: Der Landrat stimmt den 33 Einbürgerungsgesuchen mit grossem Mehr zu und erteilt den Bewerberinnen und Bewerbern damit das Kantonsbürgerrecht. Die Gebühren werden gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen festgesetzt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1911
2
2002/244
Berichte des Regierungsrates vom 15. Oktober 2002 und der Finanzkommission vom 19. Dezember 2002: Rechtsgültigkeit der formulierten Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft"
Kommissionspräsident
Roland Plattner
informiert, die Finanzkommission beantrage dem Landrat einstimmig, die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" für gültig zu erklären. Damit werde noch keine materielle Aussage zum Inhalt der Initiative gemacht.
://: Der Landrat erklärt die Verfassungsinitiative einstimmig für gültig.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1912
3
2002/234
Berichte des Regierungsrates vom 24. September 2002 und der Finanzkommission vom 19. Dezember 2002: Postulat von Jörg Affentranger (Nr. 1991/285) vom 18. Februar 1993 betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer; Abschreibung
Kommissionspräsident
Roland Plattner
gibt bekannt, die Finanzkommission beantrage dem Landrat einstimmig, das Postulat 1991/285 abzuschreiben. Die Begründung für den Abschreibungsbeschluss sei in der regierungsrätlichen Vorlage in vorbildlicher und überzeugender Art und Weise dargelegt und bedürfe an dieser Stelle keiner nochmaligen Kommentierung. Das Postulat wurde in wesentlichen Teilen von der Zeit überholt, insbesondere durch die beschlossene Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen.
Dieter Völlmin
beantragt dem Landrat im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion, das Postulat stehen zu lassen. Er teile die Meinung des Kommissionspräsidenten nicht, dass es sich hier um eine vorbildliche Vorlage handle. Laut Regierungsprogramm sollen die Standortvorteile des Kantons Basel-Landschaft gepflegt und verbessert werden, dabei sei zu beachten, dass hohe Steuersätze nicht unbedingt mit hohen Steuererträgen einhergehen. Zudem sei es wichtig, dass Steuern berechenbar sind und als Grundsatz der Besteuerung eine gewisse Steuergerechtigkeit gelte. Das Steuergefüge insgesamt müsse also stimmen.
Aus der Vorlage gehe folgendes hervor: Wenn eine alleinstehende Person in unserem Kanton Fr. 500'000.- hinterlässt, bezahlt diejenige Person, welche diesen Betrag erbt, über 40 % Steuern. Hat jemand Kinder, so bezahlen diese für die gleiche Summe aus dem Nachlass keine Steuern. Hier bestehe also eine Diskrepanz zwischen einer exorbitanten Steuerbelastung gegenüber gar keiner Belastung. Diese Situation ist laut Dieter Völlmin nicht haltbar.
Bemerkenswerterweise zeige die Vorlage auch auf, wie wirklich vermögende Personen der Steuerbelastung ausweichen können. Entweder bilden sie mit ihrem Vermögen eine Stiftung oder sie wechseln den Wohnsitz. Einer alleinstehenden Person, wie im oben genannten Beispiel, stehen derartige Möglichkeiten nicht offen. Alleinstehende müssen nun die Zeche dafür bezahlen, dass bei direkten Nachkommen keine Erbschaftssteuer mehr erhoben wird. Diese Situation erscheint einem Grossteil der Mitglieder der SVP als weder gerecht noch sinnvoll. Obwohl die genannte Kritik auch in der Vorlage aufgeführt werde, wird dort folgende Aussage gemacht (Seite 5, 2.6):
"Trotzdem ist eine Anpassung der Progressionskurve und der Maximalsätze zur Zeit nicht opportun."
Die Mehrheit der Mitglieder der SVP verlange, dass dieses Problem weiterhin erkannt werde, weshalb das Postulat stehen gelassen werden soll.
Daniela Schneeberger
gibt Dieter Völlmin Recht, dass Handlungsbedarf bezüglich Tarif der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Nicht-Nachkommen bestehe, dies werde auch aus der Vorlage klar. Die FDP habe die Abschreibung jedoch mit dem Postulanten besprochen und ihn darauf hingewiesen, dass einige Punkte aus seinem Postulat in den Unternehmensbesteuerungs-Vorstössen der FDP enthalten seien, welche später ebenfalls im Landrat zur Behandlung kommen. Für kommende Änderungen der Familien- und Unternehmensbesteuerung soll der Handlungsspielraum erhalten bleiben, weshalb sich die FDP und auch der Postulant mit einer Abschreibung des Postulats einverstanden erklären.
Urs Baumann
zeigt Verständnis für Dieter Völlmins Bemerkungen, sieht aber kein Problem, wenn die hohen Steuersätze vorerst noch bestehen bleiben. Wichtig sei, dass die vorhandenen Mittel sinnvoll eingesetzt und für eine sinnvolle Familienbesteuerung verwendet werden. Die CVP/EVP-Fraktion bittet den Landrat daher, das Postulat abzuschreiben, da auch der Postulant damit einverstanden sei.
Urs Wüthrich
erklärt, auch die SP-Fraktion sei der Auffassung, man wolle nicht gegen den Willen des Postulanten den hier diskutierten Vorstoss aufrecht erhalten. Die bisherigen Diskussionen zu diesem Thema seien jeweils in einem Zick-Zack-Kurs verlaufen, da Erbschaftssteuern im Parlament als die grundsätzlich gerechtesten Steuern bezeichnet wurden, gleichzeitig jedoch schuf man Erleichterungen. Das Hauptanliegen des Postulats sei erfüllt und weitere Diskussionen zum Thema könnten im Zusammenhang mit aktuellen Vorstössen geführt werden.
Peter Tobler
verweist auf die ungerechte Besteuerung von Konkubinatsehen. Mit diesem Thema befasse sich ein Vorstoss von Eva Chappuis und zudem wurde es auch auf Bundesebene aktuell. Weil mit einer neuen, gesamtschweizerischen Regelung zu rechnen sei, rechtfertige sich die Abschreibung des Postulats.
Heinz Mattmüller
kann sich nicht daran erinnern, dass anlässlich der Debatten über die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jemand auf das vorliegende Postulat Bezug genommen hätte. Inzwischen habe das Volk entschieden und die Angelegenheit sei für die Schweizer Demokraten damit erledigt. Die Abschreibung des Postulats werde unterstützt.
Regierungsrat
Adrian Ballmer
bittet den Landrat, das Postulat 1991/285 abzuschreiben. Bereits im Zusammenhang mit der Vorlage zur Abschaffung der Erbschaftssteuer war vorgesehen, das Postulat abzuschreiben, es wurde dann jedoch stehengelassen. Ein weiteres Festhalten am Postulat bringe nichts, da in den nächsten Jahren keine Möglichkeiten bestehen werden, weitere Forderungen zu erfüllen. Mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sei ein wesentlicher Teil des Postulats erfüllt und für eine Gleichstellung von Konkubinatspaaren mit Ehegatten sei das Postulat nicht notwendig. Es sei unbestritten, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer in unserem Kanton im interkantonalen Vergleich eine sehr starke Progressionskurve aufweise. Im Einzelfall könne diese immerhin durch die kantonale Steuertaxationskommission gemildert werden.
Da die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht speziell leistungsfeindlich sei, befinden sich weitere Änderungen in diesem Bereich weit hinten auf der Prioritätenliste. Der Kanton könne sich keine zusätzlichen Ertragsausfälle leisten, da in unserem Kanton ein strukturelles Ungleichgewicht bezüglich Einnahmen und Ausgaben bestehe. Wichtiger als die Erbschafts- und Schenkungssteuer sei sicherlich die Unternehmens- sowie die Familienbesteuerung.
://: Mit grossem Mehr bei wenigen Gegenstimmen wird das Postulat 1991/285 von Jörg Affentranger abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
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