Protokoll der Landratssitzung vom 8. November 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 8. November 2001 |
Nr. 1277
Begrüssung
Landratspräsident
Ernst Thöni
begrüsst die Mitglieder der Regierung, die Kolleginnen und Kollegen vom Landrat, die Gäste auf der Tribüne sowie die VertreterInnen der Medien herzlich zur Landratssitzung.
Nr. 1278
Mitteilungen
Geburtstag
Patrick Schäfli wurde am 30. Oktober 30 Jahre jung. Er erhält dafür den Applaus des Plenums und ein kleines Geschenk des Landratspräsidenten.
Entschuldigungen
Ganzer Tag: RR Peter Schmid, Marc Joset, Franz Ammann, Sabine Stöcklin, Fredy Gerber, Heidi Tschopp
Vormittag: Dölf Brodbeck (bis 15.15 Uhr), Matthias Zoller, Peter Holinger, Elsbeth Schmied
Nachmittag: RR Andreas Koellreuter,
StimmenzählerInnen
Seite FDP : Thomas Haegler
Seite SP : Patrizia Bognar
Mitte/Büro : Daniela Schneeberger
Traktandenliste
://: Die Traktandenliste ist unbestritten.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1279
1 2001/226
Berichte des Regierungsrates vom 25. September 2001 und der Petitionskommission vom 23. Oktober 2001: 33 Einbürgerungsgesuche
Heinz Mattmüller merkt zu Gesuch Nummer 9 an, der Gesuchsteller sei zur Zeit seiner Einbürgerung in Birsfelden wohnhaft gewesen, habe in der Zwischenzeit aber in Pratteln Wohnsitz genommen. Dieser Sachverhalt gehe aus den Akten nicht hervor.
In Gesuch Nummer 20 stimmten Wohnort und Ort der Bürgergemeinde nicht miteinander überein. Es handle sich um eine Vietnamesin, die einen in Münchenstein eingebürgerten Vietnamesen geheiratet habe. Die Frau habe sich früher auch um das Bürgerrecht in Münchenstein beworben. Ihr Gesuch sei aber zurückgestellt worden, weil sie damals nicht genügende Deutschkenntnisse vorweisen konnte. Inzwischen wohnen die beiden verheiratet in Therwil. Weil die Frau aufgrund der Heirat so oder so bald erleichtert in Münchenstein eingebürgert würde, liess man den gewählten Weg gelten.
Bei Gesuch Nummer 25 handelt es sich um Frau D'ippolito, die inzwischen geheiratet hat und neu Frau Messina, geborene D'ippolito heisst.
Auch die Person von Gesuch Nummer 30, Frau Verardi, hat geheiratet und heisst neu Spiesser, geborene Verardi.
Alle übrigen Gesuche gingen anstandslos durch die Kommission, die beantragt, sämtlichen Gesuchen die Zustimmung zu erteilen.
://: Der Landrat stimmt den 33 Einbürgerungsgesuchen, Vorlage 2001/226, zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1280
2 2000/193
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 2000 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 14. Mai 2001: Sieben kleinere organisatorisch-juristisch-sprachliche Änderungen im Bereich der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste / Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes. 1. Lesung (Detailberatung, Fortsetzung der Beratung vom 25. Oktober 2001)
Ernst Thöni erinnert den Rat an die abgeschlossene Eintretensdebatte und die bereits erfolgte Stellungnahme des Sanitätsdirektors anlässlich der letzten Sitzung.
Rita Bachmann nimmt Bezug auf die Aussage von Regierungsrat Erich Straumann, er erachte es, wenn die Spitalkommission aufgelöst werde, nicht für allzu dringlich, eine Spezialkommission beziehungsweise ad hoc-Kommissionen einzusetzen. Diese Aussage kommentiert die Kommissionspräsidentin mit der Erwartung, dass der Regierungsrat, wenn Probleme auftreten sollten, sehr schnell mit der Bildung von Kommissionen, in denen ausgewiesene Fachleute Einsitz haben, reagieren werde.
Bereits im Falle des UKBB wäre es sehr sinnvoll gewesen, wenn eine Fachkommission den in eine falsche Richtung zielenden Weg frühzeitig erfasst hätte.
Ernst Thöni begrüsst die auf der Tribüne eingetroffene Sekundarschulklasse 3b mit ihrem Klassenlehrer, Herrn Thommen.
Spitalgesetz
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Titel und Ingress
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I. § 2 Absatz 1 Buchstabe c
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Zwischentitel II. Kantonsspitäler und Kantonale Psychiatrische Dienste § 4
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Keine Wortmeldungen
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§ 7 Spitalkommission
Rita Kohlermann
verzichtet nach der Eintretensdebatte auf einen Antrag, will dem Landrat aber deutlich machen, warum ein Teil der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mit der Streichung der Spitalkommission seine Mühe hatte: Die Spitalkommission stimmt mit der aktuellen Realität zwar nicht mehr überein und hat deshalb ihre Daseinsberechtigung in der bisherigen Form verloren. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass sich diese Kommission im Spannungsbereich von Verwaltung-Regierung, Ärzte-Spitalpersonal/Spitalverwaltung befand. Alle diese Exponenten trafen sich am runden Tisch mit der Spitalkommission, die damit eine Rolle innehatte, die in Zukunft niemand mehr wahrnehmen wird. Damit ist die von Sabine Stöcklin erwähnte, wichtige Funktion eines "chambre de réflexion", wo auch mal etwas weniger entscheidungsorientiert ein Thema besprochen werden konnte, verloren gegangen.
Die Spitäler, die grössten Betriebe des Kantons, befinden sich in einer sehr sensiblen, emotionalen Landschaft und dürfen, aus dieser Optik betrachtet, nicht einfach mit einem Produktionsbetrieb verglichen werden. An den Regierungsrat geht deshalb die dringende Bitte, eine Analyse vorzunehmen, die aufzeigt, wo durch den Wegfall der Spitalkommission Lücken auftreten und wie, mit welchen Instrumenten, diese Lücken gefüllt werden können. Schliesslich soll auch das Instrument der ad hoc-Kommissionen von der Sanitätsdirektion genutzt werden.
Eric Nussbaumer
teilt die Ansichten von Rita Kohlermann und ergänzt, man sei sich über die Parteigrenzen hinweg in der Kommission einig gewesen, dass die komplexen Zusammenhänge im Gesundheitswesen nach einer beratenden Kommission, nach Drittmeinungen rufen. Schon fast vermessen wäre es, wenn die Regierung darauf verzichten würde.
Enttäuscht ist Eric Nussbaumer, dass die Sanitätsdirektion trotz der dringlichen Situation die von der VGK in Auftrag gegebene Analyse noch nicht abgeschlossen hat.
§ 8 bis 10 Keine Wortmeldungen
II. Das Gesundheitsgesetz vom 10. Dezember wird wie folgt geändert:
§ 3bis § 8 und III. Keine Wortmeldungen
://: Damit ist die erste Lesung des Spitalgesetzes abgeschlossen.
RR Erich Straumann
fügt zu § 7, Aufhebung der Spitalkommission, bei, ad hoc-Kommissionen werde er projektbezogen einsetzen. Dass die Kommission in der aktuellen Form "entlassen" wurde, war in der Schwierigkeit begründet, ihr bestimmte Projekte zuzuteilen. Auch die Kommission selbst konnte, trotz intensiver Suche und Diskussionen, keine Lösungen anbieten. Die entstehende Lücke soll, wie der Regierungsrat schon letztes Mal ankündigte, mit ad hoc-Kommissionen und durch ein Gesundheitsforum, in welchem alle Akteure des Gesundheitswesens versammelt werden können, geschlossen werden. Auch in den Spitälern selbst gibt es Ideen, wie die Lücken geschlossen werden könnten.
Spitaldekret
Keine Wortmeldungen
://: Damit ist die erste Lesung des Spitaldekrets abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1281
3 2001/022
Berichte des Regierungsrates vom 23. Januar 2001 und der Justiz- und Polizeikommission vom 23. Juli 2001: Realisierung der neuen Amtlichen Vermessung (AV93)
Dieter Völlmin zeigt vorab das breite Fundament der Vorlage auf: Gestützt auf einen Beschluss des eidgenössischen Parlaments hat der Bundesrat die Verordnungen über die amtliche Vermessung 93 (AV93) und die gewerbliche Nutzung der Daten der AV93 erlassen. Dies war die Reaktion des Bundes auf die revolutionären Veränderungen in der Vermessungstechnik. Ein weiterer Eckpfeiler des Fundamentes ist ein Landratsbeschluss vom Oktober 1995, der festlegte, dass die Aufgabe in drei Etappen zu erledigen sei. Damals genehmigte der Landrat die Grundsätze des Vorgehens und die erste Etappe. Der dritte Grundstein wurde mit der Zustimmung des Landrates zum GIS, geografisches Informationssystem, gelegt. Für das GIS ist die AV93 übrigens der wichtigste Datenlieferant.
Inhaltlich geht es bei der AV93 um eine Modernisierung der kantonalen Vermessungsdaten, ein grosser Nachholbedarf besteht vor allem im Laufental, wo noch Pläne aus Napoleons Zeiten zu finden sind.
In der ersten Etappe, 1995 bis 2000, wurden die Luftaufnahmen erstellt und die vorhandenen Daten digitalisiert. In der zweiten Etappe, von 2001 bis 2008, geht es um die Fortführung und den Abschluss der Luftaufnahmen mit dem Ziel, den vom Bund vorgegebenen Standard AV93 zu erreichen. In den Bauzonen geht es darum, die 1995 beschlossenen Informationsebenen, zum Beispiel die Baulinien zu erheben und die Informationsebene "Fixpunkte" zu erneuern.
Die Justiz- und Polizeikommission entschied sich dafür, an der Gebührenerhebung und -abrechnung nichts zu ändern, obwohl sie administrativ relativ aufwändig ist. Begründet ist das Beibehalten des Istzustandes mit dem Umstand, dass der Bund eine Änderung bei der Gebührenerhebung erwägt und andererseits mit der Nutzung der Daten, die sich zweifellos intensivieren wird, so dass der Aufwand im Verhältnis zu den abgerechneten Gebühren abnehmen wird.
Bei der Beurteilung der Kostenbeteiligung war unbestritten, dass Kanton und Gemeinden vom Werk profitieren. Deshalb beschloss die Kommission, am bisherigen Schlüssel festzuhalten, zumal die Kostenbeteiligung der Gemeinden auch auf gesetzlicher Ebene statuiert ist.
Weiter beschloss die Kommission, die Investitionen sollten über die zu erhebenden Gebühren mitfinanziert werden. Rund 40 Prozent der Investitionen sollten laut Berechnungen zurückbezahlt werden. Realistischerweise dürfte es sich aber nur um etwa 25 Prozent handeln.
Die Kommission kam zum Schluss, dass das Dekret zu ändern sei, um nicht jahrelang an den gesetzlichen Grundlagen vorbei an diesem teuren Projekt zu arbeiten. Ein weiterer Beschluss der Kommission verlangt die jährliche Berichterstattung über den Stand des Projektes. Schliesslich wurde der vorliegende Landratsbeschluss von der Kommmission einstimmig zur Annahme empfohlen.
Urs Hintermann heisst namens der SP-Fraktion die Anträge der JPK gut. Besonders erfreut zeigt sich der Sprecher der SP, dass die erste Etappe nicht nur erfolgreich abgeschlossen werden konnte, sondern dass auch der Kostenvoranschlag nicht ausgeschöpft werden musste. Heutzutage ein nicht selbstverständlicher Vorgang, da es sich bei bald jeder zweiten Landratsvorlage um einen Nachtragskredit handelt, wie Urs Hintermann anmerkt.
Die amtliche Vermessung ist eine unentbehrliche Basis für das Geografische Informationssystem GIS. Umstritten sind die Gebühren, wobei Urs Hintermann eine Reduktion des Gemeindekostenanteils für nicht gerechtfertigt hält. Die Gemeinden dürfe man getrost als einen der Hauptnutzniesser bezeichnen.
Auch der Dekretsantrag, der beinhaltet, dass der Kanton in bestimmten Fällen die Koordination übernehmen kann, ist sinnvoll.
Roger Moll berichtet, dass auch in der FDP-Fraktion die Gebührenfrage zu Diskussionen Anlass gab.
Mit der Digitalisierung der neuen Vermessung erhöht sich die Genauigkeit des gesamten Vermessungswesens. Davon profitieren auch die Gemeinden, weshalb die FDP-Fraktion den gewählten Verteilschlüssel für richtig hält. Nach dem guten finanziellen Ergebnis bei der ersten Etappe ist es nun an der Verwaltung, bei der zweiten Etappe mit derselben Vorsicht ans Werk zu gehen und das vorhandene Sparpotenzial zu nutzen.
Mit der jährlichen Berichterstattung hat die JPK die Möglichkeit, das Projekt laufend zu überwachen.
Insgesamt steht die FDP-Fraktion, die während der zweiten Etappe genau beobachten wird, wo gespart werden könnte, hinter dem Landratsbeschluss.
Elisabeth Schneider hält vorab fest, dass der Landrat im Jahre 1995 der vom Bund vorgegebenen AV93 zugestimmt und das Projekt in drei Etappen aufgeteilt hat. Die erste Etappe ist erfolgreich abgeschlossen worden. Kritisch wurden für die zweite Etappe die Kosten, insbesondere die hälftige Kostenbeteiligung der Gemeinden diskutiert. Ob die Rechnung für die Gemeinden aufgeht, ist noch nicht mit Sicherheit klar. Sowohl Kanton wie Gemeinden können die im GIS enthaltenen Daten abfragen und nutzen. Somit ist eine Kostenbeteiligung gerechtfertigt, wenn sich auch erst später zeigen wird, ob sie hälftig sein muss. Die Übernahme der administrativen Durchführung der AV93 durch den Kanton erscheint der CVP/EVP-Fraktion sinnvoll, zumal sie die Gemeinden entlastet.
Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.
Hanspeter Wullschleger führt aus, die amtliche Vermessung AV93 sei ein Auftrag des Bundes an die Kantone und bilde gleichzeitig die Grundlage für das vom Landrat beschlossene GIS. Der Kanton Basel-Landschaft realisiert den Beschluss in drei Etappen: Die erste Etappe wurde im Jahre 2000 erfolgreich abgeschlossen und die zweite Etappe mit den mittelfristigen Massnahmen steht jetzt, bis 2008, bevor. Dabei handelt es sich um eine Vervollständigung und Aktualisierung der Daten. Die Vermessungen werden, vor allem in den Bauzonen, auf den neuen Bundesstandard AV93 verbessert. Von diesem technischen Fortschritt profitieren insbesondere die Gemeinden, das Gewerbe und die KMU, aber auch die breite Öffentlichkeit via Internet. Bedenkt man, dass fast 70 Prozent aller Behördenentscheide in irgend einer Form mit Grund und Boden zu tun haben, wird klar, wie sehr dieser Rationalisierungsschub willkommen ist.
Die SVP-Fraktion stimmt der Vorlage und der Dekretsänderung zu.
Bruno Steiger nimmt namens der Schweizer Demokraten zur Kenntnis, dass die erste Etappe positiv abgeschlossen wurde und dass die Kosten nicht überzogen wurden.
Für die zweite Etappe wird der Kanton die Federführung haben, was die Schweizer Demokraten ebenso für richtig halten wie die finanzielle Beteiligung der Gemeinden.
Positiv findet Bruno Steiger auch die geplante transparente Berichterstattung.
Die Schweizer Demokraten stimmen der Vorlage zu.
Esther Maag schliesst sich dem Lob für die verständliche, sich über mehrere Jahre erstreckende Vorlage zu. Offensichtlich ist die Arbeit gut geführt. Die Verteilung der Kosten erscheint der grünen Fraktion in Ordnung.
Ein Anliegen der Grünen ist es, den doch relativ persönlichen Daten aus Sicht des Datenschutzes weiterhin die notwendige Beachtung zu schenken.
Auch die Grünen stimmen der Vorlage zu und wünschen, dass sie erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Juliana Nufer meldet sich nicht als Einzelsprecherin, sondern im Auftrag der Finanzkommission, als Subkopräsidentin:
Bei der Behandlung des Voranschlages 2002 und den finanziellen Perspektiven des Kantons warf die Finanzkommission ein besonderes Augenmerk auf bestimmte, aus ihrer Sicht problematische Bereiche. Aus der Finanzoptik gehört auch das Vermessungsamt zu den kritischen Abteilungen, da die Aufwand-Ertrags-Schere seit 1997 immer weiter auseinanderklafft. Das Vermessungsamt wird für den Steuerzahler in den folgenden acht Jahren rund 45 Millionen Franken Aufwandüberschuss produzieren. Zieht man die Vorlage über die AV93 ab, so sind es etwa 10 Millionen Franken weniger.
Der Bund lässt den Kantonen zur Realisierung von AV93
40 Jahre Zeit. Basel-Landschaft will das Projekt in 20 Jahren beendet haben. Aufgrund des heutigen Wissensstandes wird der Kanton Basel-Landschaft in naher Zukunft einen grossen finanziellen Brocken vom Bund übertragen erhalten. Dass nun die Finanzkommission nicht zu einem Mitbericht über AV93 aufgefordert wurde, berührt seltsam. Die Kommission betont deshalb ganz dezidiert, dass Vorlagen, die über mehrere Jahre einen hohen Aufwand- oder Ertragsüberschuss generieren, von einem Mitbericht der Finanzkommission begleitet sein sollten.
Röbi Ziegler unterstreicht die Intervention von Juliana Nufer. Seine Kritik an der Vorlage entspringt finanzpolitischen Überlegungen, die Sache an sich befürwortet er. Angesichts eines Budgetdefizits von 30 Millionen ist es Aufgabe des Landrates, das Defizit zu verringern. Investitionen sollten dann getätigt werden, wenn man sie sich leisten kann. Aufgrund dieser Überlegung beantragt Röbi Ziegler, die zweite Etappe der AV93 nicht in einem Zeitraum von 8, sondern von 12 Jahren zu verwirklichen. Für das Budget des Jahres 2002 resultierte daraus eine Einsparung von 250'000 Franken. Obwohl die Einsparung gering ist, bleibt doch die Möglichkeit, dass sich der Kanton die Ausgaben zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht besser leisten kann und dass die Verteilung der Investitionen über einen längeren Zeitraum Rechnungen und Budgets entlastet.
Urs Hintermann sieht im Antrag nur eine Scheineinsparung, denn die Kosten werden so oder so anfallen und zudem werden durch die Verzögerung die Einnahmen wegfallen, weshalb das Plenum den Antrag ablehnen sollte.
Dieter Völlmin weist darauf hin, dass die Vorlage noch vor den Sommerferien hätte vors Parlament gebracht werden sollen. Nun, da sich die Meldungen über eine Abschwächung der Konjunktur häuften, sei man offenbar versucht, ein gewisses Zeichen zu setzen.
Der Antrag von Röbi Ziegler sei abzulehnen, weil es natürlich Idee sei, die neuen Technologien möglichst bald nutzen zu können. Zudem sollte nicht übersehen werden, dass hier eine Vorlage präsentiert wird, deren Kosten für die erste Ertappe unterschritten wurden und auch das Geografische Informationssystem mit der AV93 zusammen hängt.
RR Erich Straumann dankt für die grösstenteils gute Aufnahme des vom Vermessungsamt sehr sauber vorbereiteten Geschäftes.
Natürlich können die von Juliana Nufer eingebrachten Überlegungen einbezogen werden, doch über die Arbeitsweise des Landrates möchte sich der Volkswirtschaftsdirektor nicht äussern. Allerdings hat der Regierungsrat den Eindruck, dass auch die Fachkommissionen die finanziellen Aspekte der Vorlagen beachten und hinterfragen.
Den Antrag von Röbi Ziegler sollte der Rat ablehnen, weil das gewählte Vorgehen erlaubt, die Arbeitsspitzen sinnvoll auf die drei Ertappen zu verteilen.
Dekret über die Kostentragung der amtlichen Vermessung
Titel und Ingress und I. § 3 Absatz 3
Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat stimmt der Dekretsänderung einstimmig zu.
Dekret
über die Kostentragung der amtlichen Vermessung
Änderung vom 8. November 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
l.
Das Dekret vom 19. Oktober 1995 1 über die Kostentragung der amtlichen Vermessung wird wie folgt geändert:
§ 3 Absatz 3
3 Sind Erneuerungen Bestandteil eines mehrere oder alle Gemeinden umfassenden Gesamtprojektes, kann der Landrat die administrative Durchführung dem Kanton übertragen.
ll.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Röbi Ziegler, den Zeitraum für die zweite Etappe von 2001 bis 2008 auf 2001 bis 2012 zu verlängern, ab.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2001/022 in vorliegender, unveränderter Fassung zu.
Landratsbeschluss
über die Realisierung der neuen amtlichen Vermessung (AV93), 2. Etappe von 2001 - 2008 und über die Revision des Dekrets über die Kostentragung der amtlichen Vermessung
Vom 8. November 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt von der Vorlage des Regierungsrates über die Realisierung der amtlichen Vermessung vom 23. Januar 2001 zustimmend Kenntnis.
2. Die administrative Durchführung von Etappe 2 der neuen amtlichen Vermessung (AV93) wird dem Kanton übertragen.
3. Der Landrat beschliesst für die Durchführung der 2. Etappe (mittelfristige Massnahmen) einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 13'106'000 zu Lasten Konto 2230.318.90-3. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 2000 werden bewilligt. Die landrätliche Justiz- und Polizeikommission wird jährlich über den Stand des Projektes orientiert.
4. Die Beiträge des Bundes zugunsten Konto 2230.460.00-3 von ca. Fr. 1'303'000 werden zur Kenntnis genommen.
5. Die Beiträge der Gemeinden zugunsten Konto 2230.462-10-2 von ca. Fr. 5'799'000 werden zur Kenntnis genommen.
6. Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen für die Realisierung der mittelfristigen Arbeiten im Zeitraum von 2001 - 2008 in die Wege zu leiten.
7. Nach Abschluss der Arbeiten im mittelfristigen Bereich stellt der Regierungsrat dem Landrat Antrag über den Abschluss der Realisierung der neuen amtlichen Vermessung (langfristige Massnahmen ab 2009).
8. Der Änderung des Dekrets über die Kostentragung der amtlichen Vermessung wird zugestimmt.
9. Ziffer 3 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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