Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Mai 2003 |
Nr. 2098
Begrüssung
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
begrüsst die Kolleginnen und Kollegen zur Landratssitzung.
Mitteilungen
Aufruf der Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
weist auf die grosse Anzahl noch zu behandelnder, teilweise sehr umfangreicher Geschäfte bis zum Ende der Legislaturperiode hin und appelliert in diesem Zusammenhang an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sich möglichst kurz zu fassen und bei nicht kontroversen Themen auch mal auf ein Votum zu verzichten.
Rücktritt von Max Ribi aus dem Verwaltungsrat der BLT
Sehr geehrte Frau Landratspräsidentin
Am 30. Juni 2003 endet meine Landratstätigkeit und auch das mir vom Landrat anvertraute Mandat als Verwaltungsrat der BLT. Die Verwaltungsratstätigkeit war sehr vielfältig und ich habe sie gerne gemacht.
Ich danke dem Landrat für das mir geschenkte Vertrauen.
Max Ribi
Geburtstage
Mirko Meier wurde am 29. April 30 Jahre alt. Am heutigen Tage feiert auch Peter Zwick seinen Geburtstag.
Die beiden Herren erhalten den Applaus des Plenums.
Entschuldigungen
Vormittag: Anderegg Romy, Brassel Ruedi, Friedli Thomas, Hasler Gerhard, Hintermann Urs, Maag Esther, Schmidlin Stephan, Wegmüller Helen und Wüthrich Urs
Nachmittag: Anderegg Romy, Brassel Ruedi, Franz Remo, Friedli Thomas, Gerber Fredy, Hasler Gerhard, Hintermann Urs, Jermann Walter, Meier Mirko, Rudin Karl, Schmidlin Stephan, Schneider Elisabeth, Wüthrich Urs und Zoller Matthias
Landratsabend vom 22. Mai auf Schloss Wildenstein
Gerne nimmt die Landratspräsidentin Anmeldungen für den Abend entgegen, weniger erfreuen sie Abmeldungen.
EKK-Bericht 2001/309A HPSA BB
Leider gelangte ein nicht zutreffender Text in die Datei, weshalb die Kolleginnen und Kollegen gebeten sind, das zugestellte Berichtsexemplar zu vernichten und das in Kürze per Post erscheinende Rektifikat in die Akten aufzunehmen.
StimmenzählerInnen
Seite FDP : Thomas Haegler
Seite SP : Patrizia Bognar
Mitte / Büro : Daniela Schneeberger
Traktandenliste
://: Die Traktandenliste ist unbestritten.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2099
1
2003/031
Bericht des Kantonsgerichts vom 23. Januar 2003: Ersatzwahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichts für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2006
Paul Schär
schlägt Landrat Peter Tobler, Guntengarten 39, 4107 Ettingen, als Richter am Kantonsgericht für den Rest der laufenden Amtsperiode (1. Juli 2003 bis 31. März 2006) vor.
://: Peter Tobler wird vom Landrat in Stiller Wahl für den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zum 31. März 2006 als Richter am Kantonsgericht gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2100
2
2003/061
Bericht des Kantonsgerichts vom 14. Februar 2003: Ersatzwahl eines/einer Richter/in des Verfahrensgerichts in Strafsachen für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2006
Paul Schär
schlägt William Müller, Hauptstrasse 22a, 4147 Aesch als Richter am Verfahrensgericht in Strafsachen für den Rest der laufenden Amtsperiode, bis 31. März 2006, vor.
://: Der Landrat wählt William Müller in Stiller Wahl für den Rest der laufenden Amtsperiode, bis 31. März 2006, als Richter am Verfahrensgericht in Strafsachen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2101
3
2003/079
Bericht der Petitionskommission vom 4. April 2003: Begnadigung
Heinz Mattmüller
gibt bekannt, dass Gesuchsteller H.L. wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 2 1/4 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Als Selbständigerwerbender betrog H.L. seinerzeit Privatleute mit leeren Versprechungen; im landläufigen Sinne würde man von einem Hochstapler sprechen. Die Deliktsumme beträgt mehrere Millionen Franken.
Weil er sein Begnadigungsgesuch zu spät eingereicht hatte, musste er hinter Gitter. Die Petitionskommission kam zum Schluss, dass H.L. vorläufig, bis zum Beschluss des Landrates, wieder auf freien Fuss gesetzt werden könnte. Aus diesem Grunde befindet sich H.L. zurzeit draussen im Arbeitsprozess. Sein Arbeitgeber hat sich sehr für ihn eingesetzt. Für eine Begnadigung des H.L. spricht, dass er bereits vor zwei Jahren verurteilt wurde und seither sein Leben verändert hat. Im Gegensatz zu früher ist er heute - soweit dies seine schwere Krankheit zulässt - im 80 Prozentpensum unselbständig Erwerbender. Er ist dabei, die Schulden zurückzubezahlen. Würde er im Gefängnis zurückgehalten, könnte er diese Leistungen nicht erbringen, was die Allgemeinheit hoch belasten würde. Bei seiner späteren Entlassung wäre er als 55 Jähriger auf dem Arbeitsmarkt wohl chancenlos und somit für alle Zeit von der Sozialhilfe abhängig.
H.L. ist der Auffassung, der einmonatige Gefängnisaufenthalt habe seinen Gesinnungswandel gefördert, er möchte nicht mehr ins Gefängnis zurück.
Die Kommission rechnet H.L. positiv an, dass er nicht vorbestraft ist und sich während der vergangenen zwei Jahre tadellos verhalten hat, was auch sein Arbeitgeber bestätigt.
Aufgrund der geschilderten Umstände gelangte die Petitionskommission zum Schluss, H.L. könnte zumindest teilbegnadigt werden. Ein Jahr der Strafe könnte er im Electronic Monitoring verbüssen und den Rest der Strafe würde ihm mit einer Bewährung auf fünf Jahre bedingt erlassen.
Die Petitionskommission bittet den Landrat, dem Antrag in diesem Sinne stattzugeben.
Elsbeth Schmied
führt aus, das Verschulden von H.L. wiege schwer, weshalb die Kommission die Bewährungsfrist auf fünf Jahre angesetzt habe. Reue, das Bemühen um Wiedergutmachung und auch die schwere Krankheit des H.L. sprächen ebenso für die Begnadigung wie sein inzwischen wieder stabiles berufliches und privates Umfeld.
Toni Fritschi
unterstützt im Namen der FDP-Fraktion die Teilerlassung der Strafe. Sowohl im Beruf wie im zivilen Leben sei der Gesuchsteller vollumfänglich integriert und resozialisiert. Auch die erkennbaren Anzeichen der Reue erachtet die FDP als Grund für eine Teilbegnadigung. Die schwere, unheilbare Krankheit des H.L. dürfe nicht als Hauptgrund für die Begnadigung, aber doch als mildernder Grund ins Feld geführt werden.
Für unschön hält die FDP, dass das Begnadigungsgesuch von einem Anwalt gestellt wurde, womit die persönlichen Aspekte nicht unmittelbar spürbar wurden.
Die FDP unterstützt den Antrag der Petitionskommission.
Hans Jermann
ergänzt als wesentliches Element für die Befürwortung einer Begnadigung durch die CVP/EVP-Fraktion die eingeschlagene Änderung des Lebenswandels von H.L.
René Rudin
sieht, da das Gesuch vom Rechtsvertreter und nicht von H.L. selber eingereicht wurde, wenig Ansätze zur Reue. Die SVP-Fraktion ist der Auffassung, dass das Gerichtsurteil angesichts des hohen, ertrogenen und erschlichenen Geldbetrages durchaus angemessen ist; die SVP-Fraktion wird der Teilbegnadigung nicht zustimmen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Petitionskommission zu.
1. Dem Gesuchsteller wird derjenige Teil seiner noch nicht verbüssten Strafe, welcher über 12 Monate hinaus geht, mit einer Bewährungsfrist von 5 Jahren bedingt zu erlassen.
2. Es wird empfohlen, für die verbleibenden 12 Monate den Vollzug der Strafe mittels Electronic Monitoring oder in Halbgefangenschaft zu prüfen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2102
4
2001/278
Parlamentarische Initiative von Eva Chappuis vom 8. November 2001: Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zwischenbericht der Justiz- und Polizeikommission vom 17. März 2003
Dieter Völlmin
betont vorab, dass die Justizkommission zur Parlamentarischen Initiative "Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" nicht einen Bericht, sondern einen Zwischenbericht vorlegt. Die Kommission beantragt dem Landrat mit 9 zu 4 Stimmen die Initiative zu sistieren, bis ein Beschluss zur Botschaft zum "Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare" vorliegt.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die schon weit fortgeschrittenen Arbeiten - die Botschaft liegt bereits bei den eidgenössischen Räten - abgewartet werden sollten.
Zudem erweist sich die rechtliche Umsetzung des Themas als sehr komplex. Die Botschaft des Bundesrates zeigt, dass bei 30 Bundesgesetzen Änderungen notwendig werden.
Eine kantonale Regelung erwiese sich als territorial und von der Tragweite her (Sozialversicherung, Steuerrecht, Obligationenrecht) als beschränkt.
Für die kurze Zeit bis zu einem Bundesbeschluss sollte, so die Meinung der Kommissionsmehrheit, kein kantonaler Erlass, der womöglich kurz nach Inkraftsetzung wieder revidiert werden müsste, eingeführt werden.
Peter Küng
meldet sich als Vertreter der SP und der Minderheitsmeinung, die sich gegen die Sistierung der Parlamentarischen Initiative stellen. Nach wie vor ist die SP vom Inhalt der Initiative überzeugt und will ein kantonales Gesetz forcieren. Damit könnte ein politisches Zeichen nach Bern gesendet werden, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Sollte der Landrat die Sistierung gutheissen und Bern gleichzeitig nicht vorwärts machen, würde sich die SP vorbehalten, die Sistierung wieder aufheben zu lassen.
Peter Tobler
bittet, die Parlamentarische Initiative zu sistieren, weil für die Realisierung auf kantonaler Ebene ein gerüttelt Mass an Arbeit notwendig wäre, Arbeit, die zudem nur unvollkommen ausfallen könnte.
Elisabeth Schneider
betont, wenn die CVP/EVP-Fraktion für die Sistierung eintrete, heisse dies nicht, sie stehe nicht hinter der Parlamentarischen Initiative.
Die in vielen Punkten weiter gehende Bundeslösung dürfte aber innerhalb der folgenden zwei bis zwei Jahre realisiert werden. Im Bundesparlament dürfte dann das Gesetz nicht auf grossen Widerstand stossen, zumal die Vernehmlassungen zum grössten Teil positiv ausfielen.
Die CVP/EVP-Fraktion, die den Betroffenen nicht schon bald wieder eine Änderung ihrer Rechtsstellung zumuten möchte, bittet, die Parlamentarische Initiative zu sistieren.
Fredy Gerber
meint im Namen der SVP, seine Fraktion habe grundsätzlich nichts gegen gleichgeschlechtliche Paare, die im Konkubinat leben. Einen kantonalen Schnellschuss aber lehne die SVP ab. In Bern habe man realisiert, dass die Bundesgesetzrevision forciert werden muss. Da sollte es der Kanton unterlassen, mit hohem administrativem Aufwand ein bald wieder anzupassendes Gesetz zu kreieren. Zudem befürchtet die SVP eine Abwertung der traditionellen Ehe und Familie und spricht sich deshalb für den Antrag der Kommission auf Sistierung der Parlamentarischen Initiative aus.
Bruno Steiger
hat auch nichts gegen gleichgeschlechtliche Leute, die sich sexuell zueinander hingezogen fühlen. Eine Verherrlichung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und deren Statuierung auf Staatsebene aber lehnen die Schweizer Demokraten ab; sie hoffen, dass auch auf Bundesebene keine Einigung erzielt wird. Die SD sprechen sich deshalb für die Sistierung gemäss Kommissionsantrag aus.
Eduard Gysin
erklärt im Namen der grünen Fraktion, das Anliegen sei völlig unbestritten, die Gefahr von 26 verschiedenen Kantonslösungen aber möchten die Grünen nicht eingehen und unterstützen deshalb den Kommissionsantrag auf Sisitierung der Parlamentarischen Initiative.
Eva Chappuis
führt aus, nicht zum ersten Male müsse in den Kantonen Vorarbeit geleistet werden, ehe eine gute eidgenössische Lösung zustande komme. Niemand wisse heute, wie die Botschaft nach der Beratung in der eidgenössischen Justizkommission aussehen wird.
Was jetzt vorliege, entspreche in etwa dem Gesetz von Zürich, 26 unterschiedliche Lösungen müssten nicht befürchtet werden. Der von den gleichgeschlechtlichen Paaren noch zu unternehmende administrative Schritt nach Einsetzung einer Bundeslösung wäre zumutbar.
Peter Tobler
ist der Auffassung, die Materie sei eben nicht so einfach, würde beispielsweise die Steuergesetzgebung auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt, müsste eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Justiz- und Polizeikommission - Sistierung der Parlamentarischen Initiative "Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften" - zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 2103
5
2002/294
Berichte des Regierungsrates vom 26. November 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 9. April 2003: Teilrevision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (StPO). 1. Lesung
Ursula Jäggi-Baumann
begrüsst alt Obergerichtspräsident Toni Walter zu den Beratungen.
Dieter Völlmin
erinnert an den vor 25 Jahren begonnenen und vor vier Jahren abgeschlossenen Reformprozess der Strafprozessordnung. Schon damals war klar, dass sich einzelne Punkte erst noch in der Praxis bewähren müssen. Die nun entdeckten Mängel führten zur aktuellen Vorlage. Es handelt sich dabei um technische Details, um Präzisierungen, um Anpassungen an das Bundesrecht, aber auch um einzelne politische Entscheide, die nun im Bericht näher beleuchtet sind.
Beim Bund ist der Vorentwurf in Vernehmlassung geschickt worden. Diese soll abgeschlossen sein, mit der Botschaft des Bundesrates an das Parlament darf im Jahre 2004 gerechnet werden. Die Behandlung dürfte mindestens zwei Jahre dauern und in der Folge wird noch eine Anpassungsphase der Kantone einzuberechnen sein, so dass die Inkraftsetzung des Bundesrechtes zwischen 2008 und 2010 erfolgen wird.
Die höchstzulässige Dauer der Untersuchungshaft
Baselland reduzierte in der Strafprozessordnung 1999 die höchstzulässige Dauer auf die Hälfte der zu erwartenden Freiheitsstrafe. Dies führte im Zusammenhang mit dem Ausbau der Rechte für Angeschuldigte dazu, dass die Zeit für die Untersuchung komplexer Verfahren knapp wurde. Sowohl der regierungsrätliche wie der landrätliche Entwurf sehen deshalb - analog zum Bundesgesetzgeber - vor, die Höchstdauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe anzusetzen.
Haftüberprüfung, Untersuchungshaftverlängerung
Nach vier Wochen Untersuchungshaft wird von Amtes wegen überprüft und die Haft kann jeweils um höchstens acht Wochen verlängert werden. Bei besonderen, aufwändigen grossen Fällen kann die Haft, dies ist neu, um höchstens sechs Monate verlängert werden. Der Betroffene kann jederzeit ein - anfechtbares - Haftentlassungsgesuch stellen.
Entscheidfristen in Beschwerdesachen
Zurzeit gilt eine Entscheidungsfrist von fünf Tagen. Diese Frist ist bei kaum einem Fall einzuhalten. Die Kommission schlägt vor, die Fünftagefrist durch den Begriff "raschmöglichst" zu ersetzen. Ausdrücklich ist damit nicht gemeint, die Behandlungsfristen sollten verlängert werden.
Dauer der Einsprachefrist im Strafbefehlsverfahren
Diesen Punkt änderte die Kommission wesentlich gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag. Als Strafbefehle gelten Erledigungsvorschläge des Statthalteramtes bei nicht allzu schweren Delikten. Rechtswirksamkeit im Sinne eines Urteils erhalten diese Vorschläge, wenn dagegen kein Einspruch erhoben wird. Heute gilt eine Einsprachefrist von 10 Tagen. Eine gründliche Überprüfung aller Fälle innerhalb von nur 10 Tagen erachtet die Staatsanwaltschaft als nicht möglich, sie beantragt deshalb die Einführung einer Frist von 30 Tagen. Die Kommissionsmehrheit spricht sich mit dem Argument, nicht allzu schwere Delikte sollten in raschen Verfahren abgewickelt werden, für die Frist von 10 Tagen aus. Dass die Staatsanwaltschaft nicht mehr jeden Fall a fonds überprüfen kann, wird in Kauf genommen.
Die Kommission bittet mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Gesetzesrevision gemäss Entwurf zuzustimmen.
Christoph Rudin
spricht sich namens der SP-Fraktion für Eintreten auf die Revision der Strafprozessordnung aus, damit die Gesetzgebungsarbeiten im Sinne einer Beseitigung von Kinderkrankheiten kritisch überprüft werden und administrative Vereinfachungen durchgesetzt werden können. Politische Fragen aber, wie die Höchstdauer der Untersuchungshaft, soll die Revision nicht neu aufrollen. Christoph Rudin wird deshalb unter § 78 einen Antrag einbringen.
Sabine Pegoraro
meint vorab, auch eine Strafprozessordnung müsse nicht in Stein gemeisselt sein. Wenn Behörden Schwachstellen feststellen, sollen diese behoben werden. Die Anhörungen in der Kommission zeigten, dass jetzt und nicht erst wenn die Bundesgesetzgebung kommt, Handlungsbedarf gegeben ist.
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten.
Elisabeth Schneider
ist im Namen der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls für Eintreten auf die Vorlage.
Fredy Gerber
schliesst sich den VorrednerInnen an, weil mit der Teilrevision die Verfahren beschleunigt und die Effizienz gesteigert werden.
Bruno Steiger
meint, voraussehbar sei gewesen, dass sich die bestehende Strafprozessordnung, die leider sehr auf den Täterschutz ausgerichtet sei, in der Praxis nicht bewähren werde. Als wichtigsten Punkt erkennen die Schweizer Demokraten die Verlängerung der U-Haft-Dauer. Die Schweizer Demokraten treten auf das Geschäft ein, werden den Kommissionsantrag unterstützen und jeglichen Antrag der so genannt linken Seite ablehnen.
Edi Gysin
tritt namens der Grünen auf die Vorlage ein und wird der Revision zustimmen.
RR Andreas Koellreuter
erinnert an die lange dauernden, intensiven Kommissionsberatungen zur StPO, die schon erahnen liessen, dass die eine oder andere Reparaturarbeit an diesem grossen Werk notwendig werden dürfte. Es kommt der landrätlichen Justiz- und Polizeikommission ein grosses Verdienst zu für die Durchführung des Hearings bereits im Mai 2001. Die täglich direkt damit Arbeitenden konnten dadurch aufzeigen, was sich in der Praxis bewährt und was nicht.
Nicht einverstanden ist die Regierung mit dem Vorschlag zu § 134 Absatz 1, die Einsprachefrist im Strafbefehlsverfahren betreffend. Die Kommission möchte bei 10 Tagen Einsprachefrist bleiben, während die Regierung für 30 Tage plädiert. Zu Handen des Protokolls hält der Justizdirektor dezidiert fest, der bis anhin gute Standard mit dem Vorprüfungsverfahren und den darauf folgenden Einsprachemöglichkeiten fielen mit der von der landrätlichen Kommission propagierten Lösung weg, weil die Zehntagefrist in den meisten Fällen nicht ausreichen werde. Dass die gewohnt seriöse Überprüfung der Staatsanwaltschaft einer summarischen wird weichen müssen, sollte allerdings nicht hinterher mit persönlichen Vorstössen beklagt werden. Der Justizdirektor, dem es leider versagt ist, Anträge zu stellen, hätte sich im Sinne eines Kompromisses auch eine Frist von 20 Tagen vorstellen können.
Gesetz betreffend die Strafprozessordnung (StPO)
Erste Lesung
Titel und Ingress
Bis § 54
Keine Wortmeldungen
§ 78 Absatz 2 Buchstabe b
Christoph Rudin
beantragt, bei der U-Haft den bedingten Vollzug zu berücksichtigen. U-Haft ist die schwerste, eingreifendste prozessuale Zwangsmassnahme. Dabei wird einerseits die noch als unschuldig geltende Person vollständig ihrer Freiheit beraubt und andererseits arbeiten die Strafverfolgungsbehörden mit den in U-Haft befindlichen Personen. Dies ist als Gratwanderung zwischen Verfahrenseffizienz und den rechtsstaatlichen Grundsätzen zu verstehen. Heute wird die Verhältnismässigkeit gewahrt, indem die U-Haft maximal halb so lange dauert, wie die voraussichtliche Höchststrafe dauern wird. Die Revision will nun die maximal geltende Dauer verdoppeln. Die neue Lösung, die zwar für die Strafverfolgungsbehörden etwas Bequemlichkeit brächte, schafft eine Ungleichbehandlung zwischen den Untersuchungshäftlingen, bei denen die mögliche bedingte Entlassung nicht berücksichtigt wird, und den Häftlingen im Normalvollzug , bei denen die bedingte Entlassung, gestützt auf Artikel 38 des Strafgesetzbuches, von Bundesrechts wegen berücksichtigt wird. Die Strafvollzugsstatistik des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahre 1999 belegt, dass immerhin 92 Prozent aller Häftlinge ein Drittel geschenkt wird, weil sie sich gut benehmen.
Die Verfahrenseffizienz wird gewährleistet und gefördert, weil die Überprüfung, die jetzt alle 8 Wochen stattfinden muss, bis auf 6 Monate verlängert werden kann.
Aufgrund dieser Überlegungen soll § 78 Absatz 2 Buchstabe b wie folgt ergänzt werden:
- sie die Dauer einer zu erwartenden Freiheitsstrafe unter Berücksichtigung der bedingten Entlassung gemäss Artikel 38 Strafgesetzbuch erreicht.
Sabine Pegoraro
rät dem Landrat, den Antrag von Christoph Rudin abzulehnen. Ein Haftrichter soll das Urteil beziehungsweise den Strafvollzug nicht vorwegnehmen können. Auch das Bundesgericht vertritt diese Auffassung, indem es sagt, dass die maximale Haftdauer dann gegeben ist, wenn die Dauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe nicht überschritten wird. Die bisher im Baselbiet geltende, liberale Regelung hat sich - und deshalb kommt die Revision - nicht bewährt. Es entstand die Situation, dass Untersuchungshäftlinge vor Abschluss der Untersuchung vorzeitig entlassen werden mussten. Auf freiem Fuss konnten sie untertauchen und sich der Strafverfolgung entziehen.
Elisabeth Schneider
erachtet den Entscheid, ob eine Strafe bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden soll, als sehr komplex, er sollte keinesfalls dem Haftrichter überlassen werden. Aus diesem Grunde beantragt die CVP/EVP-Fraktion, den Vorschlag gemäss Vorlage zu beschliessen und den Antrag von Christoph Rudin abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Christoph Rudin, (Ergänzung von § 78 Absatz 2 Buchstabe b) siehe oben, ab.
§ 79 Absatz 1 bis § 228 Absatz 2 zweiter Satz
Keine Wortmeldungen
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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