Protokoll der Landratssitzung vom 8. Februar 2001

Nr. 876

Begrüssung

Landratspräsident Peter Brunner begrüsst die Damen und Herren des Landrates, der Regierung, der Medien und der Landeskanzlei zur Landratssitzung vom 8. Februar 2001.


Nr. 877

Mitteilungen

Geburtstag

Peter Brunner
gratuliert Esther Bucher zu ihrem runden Geburtstag und beschenkt sie - das Privileg des Präsidenten nutzend - mit einer herzlichen Umarmung.

Benefiz -Veranstaltung in Sissach

Am Samstag,13. Februar 2001, 20.00 Uhr treten der EHC Sissach und eine Truppe des Landrates auf der Kunsteisbahn Sissach gegeneinander an. Der Landratspräsident hofft auf lautstarke Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen vom Rat und auf die Präsenz der Presse an diesem von Regierungsrat Peter Schmid - wie immer - unparteiisch arbitrierten Match.

Entschuldigungen

Ganzer Tag
Heinz Mattmüller, Margrith Blatter, Rita Kohlermann, Dölf Brodbeck, Sabine Stöcklin, Gerold Lusser, Jörg Krähen- bühl, Theo Weller, Peter Meschberger

Vormittag
Urs Wüthrich

Nachmittag
Urs Hintermann

Stimmenzähler

Seite FDP Roland Laube
Seite SP Hildy Haas
Seite Mitte/Büro Daniela Schneeberger

Traktandenliste

://: Die Traktandenliste wird stillschweigend akzeptiert.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 878

1 2000/210
Berichte des Regierungsrates vom 24. Oktober 2000 und der Justiz- und Polizeikommission vom 6. Dezember 2000: Gesetz über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehörigen aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft. 2. Lesung
Bruno Steiger
ist namens der Schweizer Demokraten auch in der zweiten Lesung dezidiert gegen das Jubiläumsgeschenk für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft.
Scharf geht Bruno Steiger mit der Basellandschaftlichen Zeitung ins Gericht, die ihre Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen habe, indem sie die Fraktionsmeinung der Schweizer Demokraten schlicht unterschlagen hat. Dem Parlamentarier bleibt die Hoffnung, dass sich das Blatt in Zukunft bessert.

Fredy Gerber und den übrigen Mitgliedern der SVP-Fraktion gefällt die Aktion gar nicht. Sie provoziere emotionsgeladene Reaktionen. Ein grosser Anteil der Bevölkerung sei nicht einverstanden, dass einem kleinen Anteil von Ausländern ein so grosszügiges Geschenk gemacht werden soll. Als ungerecht wird die Aktion auch empfunden, weil sie nur für eine bestimmte Gruppe von Ausländern gültig ist, die sich im Zeitfenster zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2001 anmelden.
Zwischen der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft und der Reduktion von Einbürgerungsgebühren für ausländische Staatsangehörige kann Fredy Gerber zudem keinen logischen Zusammenhang erkennen. Absolut stossend gar findet er, dass der Kanton in die Gemeindeautonomie eingreift, indem er den Gemeinden diese Gebührenreduktion aufzwingen will. Den Einwand, für die Schweizer sei aus Anlass 150 Jahre Helvetik auch eine Aktion durchgeführt worden, lässt Fredy Gerber nicht gelten, denn für ihn macht es doch einen grossen Unterschied, ob jemand aus Bümpliz Binninger wird, oder ob sich ein Ausländer in Binningen einbürgern lässt. Fredy Gerber ist stolz auf seinen Schweizer Pass, erachtet ihn nicht bloss als Ausweis und schon gar nicht als eine Aktionsware, sondern als Garant dafür, freie, rechtsgültige, nicht von der Ferne gelenkte Entscheide fällen zu können.

Ursula Jäggi bedauert, dass sich Fredy Gerber nicht zum Antrag durchringen konnte, die Schweizer auch in die Aktion einzubeziehen und bittet nicht zu übersehen, dass die Menschen im Raum Basel vor 500 Jahren auf einen Schlag Schweizer geworden sind, Grund genug, diese Aktion heute den ausländischen Staatsangehörigen anzubieten.

Peter Tobler kann nicht abstreiten, dass das Leben ungerecht ist. Man kann seinen Geburtstag nicht selber auswählen, trotzdem ist man irgendwann dreissig, vierzig oder fünfzig - am ungerechtesten trifft es gar jene, die an Weihnachten Geburtstag haben. Die Jubiläumsvorlage aus solchen Gründen abzulehnen, erachtet Peter Tobler aber als überrissen. Zudem gehe es ja nicht um mehr oder weniger Einbürgerungen, sondern nur um weniger Geld. Die FDP sage deshalb völlig gelassen, nüchtern und ohne die Gemeindeautonomie zu ritzen ja zu dieser Vorlage.

Ruedi Brassel meint an die Adresse von Fredy Gerber, hätte der Integrationsschritt Basels im Jahre 1501 nicht stattgefunden, so hätte er heute womöglich keinen Schweizer Pass. Basel habe sich im Schwabenkrieg vornehm neutral verhalten, danach aber unter Druck Habsburgs realisieren müssen, dass nur die Integration in die Eidgenossenschaft vor dem Verlust der Landschaft bewahren könnte. Damit wurde gewissermassen eine Grossstadt in die Eidgenossenschaft eingebürgert.
Zu den Gebühren hält Ruedi Brassel fest, wer die Presseinformationen der letzten Zeit verfolgt und Regierungsrat Koellreuter genau zugehört habe, werde festgestellt haben, dass die Gebühren in nächster Zeit reduziert werden dürften. Vielleicht sei es gar im Interesse der Bürgergemeinden, in diesem Jahr möglichst viele Einbürgerungen zum halben Tarif vorzunehmen, weil danach die Gebühren noch tiefer angesetzt sein könnten.

Esther Maag ist der Ansicht, die Landrätinnen und Landräte sollten sich zu diesem symbolischen Akt bekennen oder eben dagegen sein. Scheinheilig aber sei das Argument, wenn die Schweizer auch in die Aktion mit einbezogen würden, könnte man ja zustimmen.

Hans Schäublin wehrt sich für die SVP, seine Partei habe nichts gegen korrekte Einbürgerungen. Eine Zweiklassengesellschaft strebe die SVP nicht an, wer das Schweizer Bürgerrecht erworben habe, sei Schweizer.
Im vorliegenden Falle stelle sich die SVP einzig gegen die erleichterte Einbürgerung und den dafür gewählten Tarif.

Fredy Gerber wiederholt, der Schweizer Pass dürfe nicht wie ein Ware gehandelt werden.

Heinz Aebi , den die Thematik sehr bewegt, ist mit Fredy Gerber einverstanden, dass die Aktion einen Eingriff in die Gemeindeautonomie darstellt, schränkt aber ein, dass damit kein Eingriff in die Autonomie der Bürgergemeinden vorgenommen wird. Der springende Punkt liegt für Heinz Aebi eher in der Frage, ob es denn in Ordnung sei, dass einem kleinen ausgewählten Kreis von Kantons- und Gemeindebürgern das Recht verliehen wird, über Einbürgerungen zu befinden. Als Zweiklassengesellschaft empfinde er die Tatsache, dass in einem Kanton wie Baselland in den Gemeinden ein Viertel oder gar nur 10 Prozent der Stimmberechtigten das Recht haben, Einbürgerungen vorzunehmen.

Elisabeth Schneider weist darauf hin, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn jemand Schweizer werden möchte, weshalb die Argumentation, der Schweizer Pass dürfe nicht wie eine Aktionsware gehandelt werden, nicht greift. An die Adresse von Fredy Gerber meint die Landrätin, wenn es doch so toll sei, Schweizer Bürger zu sein, so sollte man dieses gute Gefühl doch möglichst vielen Menschen gönnen.

Robert Ziegler bittet die Kolleginnen und Kollegen auf der SVP-Bank, sachlich zu bleiben und nicht den Eindruck zu erwecken, der Schweizer Pass würde für ein paar Franken auf der Strasse verschleudert. Immerhin koste der Erwerb des Rechtes noch immer ein halbes Monatseinkommen, die gesetzlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein und die Wohnsitznahme über 20 Jahre im Kanton sei Voraussetzung.
Die Aktion erachtet Röbi Ziegler als Anerkennung für die ausländischen Staatsangehörigen. Die Geschichte belege mit zahlreichen Beispielen, dass die Schweiz, so wie sie heute in Wohlstand und guter Infrastruktur dasteht, zu einem ganz massgebenden Teil von Ausländern geschaffen worden sei. Diese Leistungen mit einer Geste der Wertschätzung zu würdigen, dürfe nicht als verfehlter Beitrag pamphletartig bekämpft werden.


Namentliche Abstimmung
über das

Gesetz über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft

Vom 8. Februar 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

§ 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger, welche die kommunalen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, und die
a. ihr Einbürgerungsgesuch zwischen dem 1. Januar 2001 und 31. Dezember 2001 einreichen und
b. am 13. Juli 2001 (500 Jahre Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft) während mindestens 20 Jahren im Kanton Basel-Landschaft gewohnt haben.

§ 2 Gebühren

1 Die Gebühr für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts wird erlassen und die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beträgt maximal 1 / 24 des gesamten steuerbaren Jahreseinkommens.
2 Die Regelung von Absatz 1 gilt für die Einbürgerung von Einzelpersonen und von Ehegatten, die gemeinsam eingebürgert werden. Bei Einbezug unmündiger Kinder in die Einbürgerung ihrer Eltern erhöhen sich die Gebühren nicht.

§ 3 Inkrafttreten

Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieses Gesetzes.

§ 4 Aufhebung dieses Gesetzes

Der Regierungsrat wird ermächtigt, dieses Gesetz aufzuheben, wenn alle Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen, bei denen die Voraussetzungen von § 1 vorliegen, abschliessend bearbeitet sind.


Für das Gesetz stimmen:
Simone Abt, Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Rita Bachmann, Urs Baumann, Patrizia Bognar, Ruedi Brassel, Esther Bucher, Eva Chappuis, Remo Franz, Hanspeter Frey, Toni Fritschi, Beatrice Fuchs, Esther Gallacchi, Beatrice Geier, Madeleine Göschke, Maya Graf, Willi Grollimund, Jacqueline Halder, Franz Hilber, Urs Hintermann, Ursula Jäggi, Hans Jermann, Walter Jermann, Marc Joset, Uwe Klein, Bruno Krähenbühl, Roland Laube, Esther Maag, Christine Mangold, Roger Moll, Eric Nussbaumer, Hannelore Nyffenegger, Sabine Pegoraro, Roland Plattner, Heidi Portmann, Max Ribi, Paul Rohrbach, Christoph Rudin, Karl Rudin, Liz Rytz, Paul Schär, Dieter Schenk, Elsbeth Schmied, Elisabeth Schneider, Eugen Tanner, Peter Tobler, Judith Van der Merwe, Daniel Wyss, Röbi Ziegler, Alfred Zimmermann, Peter Zwick


Gegen das Gesetz stimmen:
Franz Ammann, Roland Bächtold, Peter Brunner, Monika Engel, Fredy Gerber, Hildy Haas, Thomas Haegler, Peter Holinger, Hans Ulrich Jourdan, Silvia Liechti, Mirko Meier, Juliana Nufer, Max Ritter, Hanspeter Ryser, Patrick Schäfli, Hans Schäublin, Daniela Schneeberger, Bruno Steiger, Urs Steiner, Ernst Thöni, Heidi Tschopp, Dieter Völlmin, Helen Wegmüller, Hanspeter Wullschleger, Pascal Wyss, Ruedi Zimmermann,

://: 51 Landrätinnen und Landräte stimmen für das Gesetz, 27 Landrätinnen und Landräte stimmen dagegen. Die erforderliche 4/5-Mehrheit ist damit nicht erreicht, der Souverän muss an der Urne entscheiden.

://: Das Postulat 1999/139 der SP-Fraktion wird als erfüllt abgeschrieben.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 879

2 2000/090
Berichte des Regierungsrates vom 18. April 2000 und der Justiz- und Polizeikommission vom 10. Januar 2001: Weiterführung der Gerichtsreform (Revision des Gesetzes betreffend die Organisation der richterlichen Behörden und Änderung der Kantonsverfassung). 1. Lesung

Dieter Völlmin leitet seine Ausführungen mit folgendem Zitat ein: Das Gelände, auf dem Justizreformer agieren müssen, ist keine liebliche Wiese, sondern unwegsames Gebiet, wo hinter jedem Busch Richter, Rechtsanwälte und Lokalpolitiker lauern, die unter der Fahne einer bürgernahen Gerechtigkeit ihr Territorium und ihre Besitzstände mit Zähnen und Klauen verteidigen .
Dieses, auch schon in der Kommission vorgetragene, aus der NZZ vom Mai 2000 stammende Zitat trifft selbstverständlich nicht auf den Kanton Basel-Landschaft zu.
Zu den wichtigsten Punkten der Vorlage gehört der Umbau der zweitinstanzlichen Gerichtsbarkeit, indem das bisherige Verwaltungsgericht und das Obergericht zu einem Kantonsgericht zusammengeführt werden.
Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Stärkung der Justizverwaltung; dabei werden die Statthalterämter und das BUR dem Kantonsgericht unterstellt. Für die Führungsfunktion wurde die Geschäftsleitung (Abteilungspräsidenten und die neue Funktion des Justizverwalters) als neue Ebene eingerichtet. Damit werden die Funktionen Rechtsprechung und Führung klar voneinander getrennt.
Als weitere, interessante Neuerung erhält das Kantonsgericht einen direkteren Zugang zum Parlament.
Mit einer durchlässigeren Gestaltung der Abteilungen am Kantonsgericht soll die Qualität der Rechtsprechung gestärkt werden. Damit wird erreicht, dass der Landrat nicht mehr ständig ausserordentliche Richterstellen und Präsidien genehmigen muss.
Aufgrund der grösseren Geschäftslast wurde die Justiz sehr moderat ausgebaut. Unabhängig von der Zuständigkeit von Einzelrichtern kann neu für Grundsatzentscheide das Plenum beigezogen werden.
Für die Bürgerin und den Bürger ist die Vorlage nicht von besonders spektakulärer Bedeutung. Vergleichbar ist die Gerichtsreform mit dem Bezug eines Neubaus in einer Firma, mit der Umgestaltung einzelner Produktionswege und der Inbetriebnahme neuer Maschinen für die Herstellung des immer noch gleichen Produktes.
Die Gerichtsreformvorlage ist nicht aus finanziellen Erwägungen zustande gekommen, sie ist weder eine Sparvorlage, noch das Gegenteil davon. Vielmehr ging es darum, der Justiz des Kantons Basel-Landschaft für die nächsten vielleicht zwanzig Jahre taugliche Strukturen zu verschaffen. Konkret wird das Pensum Präsidium Sozialversicherungsrecht um 20 Prozent erhöht (Fr. 60'000). Insgesamt werden vier nebenamtliche Richterstellen (Fr. 100'000) und die erwähnte Stelle eines Justizverwalters geschaffen (Fr. 180'000). Zudem wird das Präsidium des Enteignungsgerichtes von 30 auf 50 Prozent angehoben (Fr. 40'000) und aufgrund der Unterstellung der Statthalterämter und des BUR fallen leicht erhöhte Kosten bei der Personaladministration an. An der Tatsache der im Vergleich zu anderen Kantonen sehr günstigen, vielleicht gar günstigsten Justiz schweizweit, ändert die Vorlage nichts.
Die Justizkommission hat vorgesehen, dass der Kantonsgerichtspräsident - analog zu den Direktionsvorstehern - das Budget im Landrat vertritt. Dies aufgrund der Überlegung, dass die autonom verwaltete Justiz vor dem Landrat gerade stehen soll.
Aufgrund von Erfahrungen hat die Kommission angeregt, dass die Ratskonferenz die Abteilungspräsidenten zu Justizvorlagen in den Landratssaal beordern kann. Dies war zwar bisher schon möglich, aber nur, wenn aufsichtsrechtliche Fragen zur Debatte standen.
Zur Frage der Unvereinbarkeit knüpft der Präsident an das Thema "günstige Justiz" an. Die günstige Justiz ist im System der nebenamtlichen Richter mit professionellen Präsidien begründet. Ein Nachteil des Systems liegt in der oft schwierigen Rekrutierung von geeigneten Leuten für die mit diesem Amt verbundene hohe Belastung. Dies führt dazu, dass nicht selten Anwälte als nebenamtliche Richter fungieren, ein vor dem Hintergrund der reinen Lehre nicht ganz unproblematischer, gemäss Kommission aber nicht zu ändernder Umstand. Doch: Kein Anwalt darf an jenem Gericht auftreten, dem er angehört. Die beschlossene Regelung würde auch vor dem Gericht in Strasbourg standhalten.
Abschliessend dankt der Präsident den Kommissionsmitgliedern für die sachliche, meist frei von ideologischem Gezänk erbrachte Mitarbeit, die schliesslich dazu geführt hat, dass die Kommission heute mit dem Resultat von12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragen kann, im vorliegenden Sinne zu beschliessen.

Christoph Rudin startet sein Eintretensvotum mit dem Hinweis, dass das Gerichtsorganisationsgesetz bereits 60 Jahre alt ist, somit in eine Zeit zurückreicht, als sich die Gerichte vorwiegend mit Zivil- und Strafrecht, ab und an durch Staatsrecht ergänzt, zu befassen hatten.
Seither hat das Parlament der Verwaltungs-, Verfassungs- und Sozialversicherungsgerichtsbarkeit eine immer wichtigere Stellung eingeräumt. Materien, die ursprünglich als nicht justiziabel angesehen wurden, werden heute vom Richter beurteilt: Einbürgerungsentscheide etwa oder politische Propaganda und auch Begnadigungen werden sicher bald einer richterlichen Willkür-Überprüfung standhalten müssen. Das Verfassungsgericht hat die Kompetenz, Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen. Damit gerät die Rechtsprechung immer mehr auch in Konkurrenz zum politischen Gesetzgeber.
Die Gerichte bezeichnen diese Tendenz manchmal als Siegeszug der Justiz, aber es stellt sich die Frage, was dieser so genannte Siegeszug der Justiz selbst gebracht hat. Die Geschäftslast an den Gerichten ist in den letzten Jahren enorm gestiegen, verfassungs- und EMRK-konforme Verfahren stellen neue und höhere Anforderungen, die Akzeptanz der Urteile hat stark abgenommen, es wird viel häufiger appelliert, die Zahl der praktizierenden AnwältInnen hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren verdoppelt - nicht aber das Personal an den Gerichten.
Je besser also der Rechtsschutz ist und je mehr davon Gebrauch gemacht wird, desto grösser ist die Gefahr, dass dieser Rechtsschutz durch die Überbelastung der Gerichte wieder neutralisiert wird.
das Parlament, das der Justiz immer mehr Aufgaben zugewiesen hat, muss nun auch einer starken und unabhängigen Justiz optimale Rahmenbedingungen geben. Denn oberstes Ziel bleibt die Stärkung der Justiz.
Stärkung heisst vor allem Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit. Das Verhältnis zwischen den drei Gewalten musste mit der Vorlage geklärt werden, eine Aufgabe, die geglückt ist, denn mit der Zusammenführung des Ober- und des Verwaltungsgerichts zum Kantonsgericht können die Gerichte nun mit einer Stimme direkt ans Parlament gelangen. Sie können ihre Sach- und Finanzangelegenheiten selbst vor dem Parlament vertreten und haben das Recht, selbst Anträge zu stellen. Die Regierung ist nicht mehr Sprachrohr - oder Wasserträger - der Justiz. Insofern hat die Regierung Federn lassen müssen.
Auf das Kantonsgericht warten neue Herausforderungen: So muss das Kantonsgerichtspräsidium seine Anliegen vor dem Parlament vertreten und muss insofern politisch aktiv werden und vom Sonderfalldenken Abschied nehmen.
Definiert und geklärt worden ist mit der Vorlage auch die Oberaufsicht.
Der Grundsatz, dass Selbstverwaltung stark macht, gilt ganz besonders auch für die Gerichte. Schon mit der neuen Kantonsverfassung haben die Gerichte die Kompetenz erhalten, eine eigene Justizverwaltung zu führen. Dies ist eine notwendige Konsequenz der richterlichen Unabhängigkeit. Justizverwaltung bedeutet nichts anderes als die Selbstverwaltung der Gerichte mit eigener Leitungsstruktur.
Gestärkt wurden die Gerichte durch klare, überschaubare Strukturen, die eine einheitliche Praxis und effiziente, qualitativ hochstehende Arbeitsweise fördern. Strukturen, die ihren Zweck nicht mehr erfüllen, sind optimiert worden.
Die Kommission nahm sich viel Zeit für Anhörungen und für die Diskussion, ein Verdienst des Präsidenten, der sehr geduldig und ausdauernd für einen fairen Diskussionsverlauf besorgt war. Auch die Mitarbeitenden der Justizdirektion waren gefordert, sie mussten Neuformulierungen liefern, Anträge bearbeiten und die Kompatibilitäten mit dem Gesetz überprüfen. Ein Dank geht schliesslich auch an die beiden Gerichtspräsidien, die sehr konstruktiv mitgearbeitet haben.
Personelle Überlegungen haben ab und zu dazu geführt, dass sich die Kommission nur für Kompromisse und damit für die zweitbeste Lösung entscheiden konnte, so etwa beim Verzicht auf eine landrätliche Wahlkommission oder bei der nicht ganz konsequent durchgezogenen Entflechtung alter Strukturen, beispielsweise bei den Statthalterämtern.
Die Reform wird bauliche und personelle Konsequenzen nach sich ziehen, Verbesserungen sind nicht zum Nulltarif zu haben und Justizvorlagen können nicht, wie schon vom Präsidenten angemerkt, Sparvorlagen sein.
Die vorliegende Revision des GOG ist nur ein weiterer Meilenstein eines Umbruchprozesses der Justiz. Die Strukturanalyse von 1993 schlägt weitere Massnahmen vor, die noch umgesetzt werden müssen. Offen ist insbesondere die personalrechtliche Stellung der nebenamtlichen Richter.
Schliesslich bietet der Bund neue Möglichkeiten der interkantonalen Zusammenarbeit, die vielleicht auch der Kanton Baselland nutzen wird. So können die Kantone gemeinsam richterliche Behörden vorsehen.
Die SP-Fraktion ist für Eintreten.

Sabine Pegoraro sieht die Justizreform als Grossbaustelle, dessen Hauptgebäude mit der vorliegenden Etappe fertig gestellt wurde. Der Landrat kann "Aufrichte" feiern. Bleibt zu hoffen, dass ein freudvolles Fest gelingt.
Die Justizreform reicht in ihrer Bedeutung weit über die üblichen Tagesgeschäfte hinaus. Vor sechzehn Jahren wurde bei der Verfassungsrevision der Bereich Gerichte bewusst ausgeklammert, weil dieses schwierige und komplexe Geschäft separat abgehandelt werden sollte. Ein grosses Kompliment geht heute an Regierungsrat Koellreuter, der nach Jahren des Stillstandes mit klugen und bedachten Schritten Bewegung in das Justizwesen getragen hat und so den Weg aufgezeigt hat, wie im Kanton Baselland grosse Reformen zum Ziel geführt werden können. Besonders bemerkenswert ist, so Sabine Pegoraro in einer Nebenbemerkung, dass die Justizreform von einem Nichtjuristen gekonnt verwirklicht wurde.
Einen Kranz windet die Landrätin auch den Gerichten, deren Rechtsprechung anerkanntermassen zu den besten im Lande gehört. Damit sie die hohe Qualität auch weiterhin beibehalten können, war es wichtig und richtig, sie mit einer modernen, effizienten Struktur auszustatten. Die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen soll den Gerichten ermöglichen, ihre Führungsrolle in Zukunft noch besser wahrnehmen zu können. Positiv auch, dass die Raumfrage angepackt worden ist.
An wichtigen "Nebengebäuden" stehen nun die Reformen der Bezirksgerichtskreise und beim Vormundschaftswesen an.
Mit dem Kernstück der Revision, der Verschmelzung des heutigen Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes zum Kantonsgericht, der organisatorischen Gliederung in Gesamtgericht und Geschäftsleitung, der Schaffung einer Justizverwaltungsstelle und die Unterstellung der Statthalterämter unter das Gesamtgericht wurde ein Maximum an Synergie und Effizienzsteigerung innerhalb der Justiz erreicht. Die Dritte Gewalt ist gestärkt und hat eine wirksame Verwaltung erhalten.
Mit dieser neuen Struktur kann von einer sechsten Direktion gesprochen werden. Positiv bleibt anzumerken, dass die Gerichte nach aussen einheitlich und mit einer Stimme auftreten können.
Begrüsst werden auch die von der Kommission vorgenommenen Feinabstimmungen in verschiedenen Bereichen, wenn auch einzelne, allerdings durchaus vertretbare Kompromisse eingegangen werden mussten. Die FDP stellt sich hinter die Änderungen, die im Übrigen auch den Anforderungen an eine moderne Unternehmensorgansiation entsprechen.
Dass das Gerichtsorganisationsgesetz schlank gestaltet ist, nur die Grundsatzregelungen enthält und die Detailregelungen dem Dekret überlässt, darf als weitere positive Komponente der Reform angeführt werden.
Das Thema Oberaufsichtsrecht des Parlamentes gab in der Fraktion zu reden, insbesondere in jenem Bereich, in welchem die GPK betroffen ist. Die Kommission wies darauf hin, dass Geschäfte aus der Justiz heikel zu behandeln sind.
Bezüglich der Teilnahme des Gerichtspräsidiums an der Landratssitzung wird die FDP noch eine Änderung beantragen.
Summa summarum wertet die FDP die Reform als gelungen und beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Elisabeth Schneider erklärt die Umsetzung des vorliegenden Revisionspaketes als weiteren wesentlichen Schritt der basellandschaftlichen Gerichtsreform. Die Straffung der Gerichtsstrukturen und die Schaffung einer Gerichtsverwaltung stärken die Justiz, steigern die Effizienz und ermöglichen Synergien.
Im schweizerischen Vergleich hat sich der Kanton Basel-Landschaft nun eine sehr moderne Gerichtsorganisation gegeben.
Die Justiz- und Polizeikommission hat die Vorlage in harter, aber meist konstruktiver Zusammenarbeit geprüft und - im Bericht nachzulesen - verschiedene Akzente gesetzt.
Die Stärkung der Justizverwaltung gegenüber dem regierungsrätlichen Entwurf ist an erster Stelle erwähnenswert. Dass die Kommissionsarbeit vom Obergerichts- und Verwaltungsgerichtspräsidenten begleitet waren, gibt Gewähr dafür, dass die Anliegen der betroffenen Gerichte in die Beratung einfliessen konnten. Die Unterstützung der Vorlage durch die Gerichte ist eine Grundvoraussetzung für den Vollzug der Justizreform.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage, auf eine Wiederholung bereits eingebrachter Argumente wird verzichtet, doch hätte sie gerne vom Regierungsrat beantwortet, wie die neue Organisation in den bestehenden Gebäuden untergebracht werden soll.

Fredy Gerber , der keine Wiederholungen beifügen will, erklärt, dass in den Reihen der SVP Eintreten auf die Vorlage unbestritten ist.

Bruno Steiger erkennt im vorliegenden Entwurf einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Realisierung der Justizreform und der Schaffung eines Kantonsgerichtes. Schon in der Kommissionsberatung zeigte sich aber, dass die Vorlage nicht unumstritten ist. Aufpassen sollte man, dass das Geschäft am eigentlichen Ziel, nämlich der Effizienzsteigerung, nicht vorbeischiesst, und zu einem eigennutzigen Wunschkatalog der auch in der Kommission übervertretenen Juristen verkommt. Als Beispiel wird der Ausbau des Täterschutzes in der Strafprozessordnung genannt.
Positiv bewerten die Schweizer Demokraten, dass für das Budget der Justiz im Interesse der Gewaltentrennung neu nicht mehr der Regierungsrat, sondern die Vertreter des Kantonsgerichts verantwortlich sein werden.
Zu den umstrittenen Punkten werden die Schweizer Demokraten im Verlaufe der ersten Lesung Stellung beziehen und Anträge einreichen. Vorab votiert die Fraktion für Eintreten.

Esther Maag will den vorgetragenen Lobliedern auf den Justizdirektor, die Gerichte und die Kommission nicht widersprechen. Oft empfand sie das politisch wenig interessante Geschäft, das seine Spannung bloss aus der Sicht der Organsiationsentwicklung bezieht, etwas langwierig
Positiv bewertet die Fraktion der Grünen, dass - nachdem sich die Justiz bisher kaum mit Personalplanung auseinandergesetzt hat - nun eine Justizplanung, eine Geschäftsleitung, eingeführt wird.
Ganz besonders erfreut ist die Fraktion der Grünen über § 35 - lex Maya - Offenlegung der Interessensbindung von Richterinnen und Richtern, ein Anliegen, das Maya Graf seinerzeit mit ihrem Postulat lanciert hat.
Nicht abschliessend befriedigend fällt für die Fraktion der Grünen die Stellung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter aus. Die Fraktion erachtet es als wenig zeitgemäss, dieses Amt nebenamtlich auszuüben.
Auch die Gebäudefrage ist ungelöst. Der von Esther Maag eingebrachte Vorschlag, die Gerichte in der Kaserne unterzubringen, könnte aufgrund des Baustopps ja möglicherweise wieder eine Option geworden sein.
Dass Straf- und Zivilgericht in einer Kammer zusammengefasst sind, erscheint der Fraktion der Grünen als Ausdruck der Besitzstandswahrung.
Positiv wertet die Landrätin schliesslich, dass der Kantonsgerichtspräsident an der Budgetdebatte im Landrat wird teilnehmen müssen.

RR Andreas Koellreuter behilft sich zur Beschreibung der Justizreform mit der Metapher einer Bergwanderung, die tief im Juratal beginnt, auf gut ausgebauten, ab und zu von grösseren Jurabrocken verwehrten Wegen in die Höhe führt, wo eine schöne Beiz die Wanderer der drei Gewalten - unterstützt von Wasserträgern der Verwaltung - empfängt.
Ohne in Übertreibung zu verfallen, darf gesagt werden, dass die Baselbieter Judikative gut und günstig arbeitet, was aber kein Hindernis für weitere Verbesserungen darstellen soll. Mit der Einführung der Justizverwaltung kann eine alte Pendenz der neuen Kantonsverfassung erfüllt werden. Einfach dürfte die Arbeit der künftigen Justizverwalterin oder des Justizverwalters allerdings nicht sein und es bleibt dem Justizdirektor die Hoffnung, dass diese Stellung vom Präsidium des Kantonsgerichtes die notwendige Unterstützung erhalten wird.
Sehr gut kann der Regierungsrat damit leben, dass er etwas Federn lassen muss, denn seine bisherige Rolle als Briefträger zwischen Parlament und Gericht gibt er gerne zugunsten einer funktionstüchtigen Organisation ab.
Sehr gespannt sein darf man auf die Entwicklung der Oberaufsicht, auf das Verhältnis zwischen Gericht und Parlament.
Der Justizdirektor bedankt sich für die gute Aufnahme der Vorlage, für die sehr gute Arbeit der Kommission und auch für die enormen Arbeitsleistungen der Gerichte und der Verwaltung.
Zur Frage der Gerichtsgebäulichkeiten hält Regierungsrat Koellreuter fest, dass ein Umzug in die Kaserne mit Sicherheit nicht in Frage kommt, für die nähere Zukunft wird es darum gehen, mit Provisorien zu leben.
Die Stellung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter wird zur Zeit von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen von Verwaltung und Gericht, untersucht. Im Sommer wird ein Vorschlag zumindest bezüglich der Besoldungsfrage präsentiert werden. Entschieden hat die Kommission allerdings, dass sie an nebenamtlichen Richterinnen und Richtern festhalten will.

Peter Brunner geht alle drei Erlasse paragraphenweise durch.

Gerichtsorganisationsgesetz, GOG


§ 25 Weiterleitung des Voranschlags und der Nachtragskreditbegehren zum Voranschlag

Antrag FDP-Fraktion:

§ 25: Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, das Teilnahmerecht beziehungsweise die Teilnahmepflicht des Kantonsgerichtspräsidiums auch für die Beratung der Rechnung und des Amtsberichts vorzusehen.

Sabine Pegoraro erachtet es als konsequent und richtig, dass das Teilnahmerecht beziehungsweise die Teilnahmepflicht des Präsidiums nicht nur bei der Beratung des Voranschlages, sondern auch der Rechnung und des Amtsberichtes vorgesehen wird.

Dieter Völlmin hat persönlich nichts dagegen, eine von der Verwaltung vorzubereitende Lösung in der nächsten Kommissionssitzung zur Diskussion zu stellen.

Christoph Rudin unterstützt den Antrag namens der SP-Fraktion und Elisabeth Schneider im Namen der CVP/EVP-Fraktion.

://: Der FDP-Antrag zu § 25 wird an die Justiz- und Polizeikommission überwiesen.

§ 31 Zuständigkeit für Wahlen

Die Fraktion der SVP und der SD beantragen, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weiterhin vom Landrat wählen zu lassen.
Die Schweizer Demokraten formulieren ihren Antrag konkret wie folgt:

2
Der Landrat wählt:
e. die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte; er bestimmt ihre Zahl und bezeichnet die Erste Staatsanwältin oder den Ersten Staatsanwalt;

Fredy Gerber
sieht keinen Anlass, die Staatsanwältinnen neu vom Regierungsrat anstellen zu lassen, statt sie wie bisher vom Landrat wählen zu lassen. Der Landrat sei durchaus fähig, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu wählen. Dem Trend, immer mehr Kompetenzen vom Landrat auf den Regierungsrat zu übertragen, möchte er Einhalt gebieten.

Bruno Steiger ist der Ansicht, das Parteibüchlein spiele auch dann eine Rolle, wenn die Kompetenz beim Regierungsrat läge. Bleibe die Wahlkompetenz beim Landrat, so behalte dieser die Möglichkeit zu diskutieren und gegebenenfalls zu opponieren, anderenfalls würde die Einstellung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in die Dunkelkammer der Regierung verlegt und das Parlament hätte nichts mehr zu sagen.

Sabine Pegoraro
bittet den Rat, beide Begehren abzulehnen, da es sich bei der Einstellung von Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten nicht um ein vom Landrat unbedingt mitzubestimmendes A-Geschäft handle. Richtig findet die Landrätin die Kompetenzübertragung auch deshalb, weil damit eine Vereinfachung, eine Effizienzsteigerung und eine Entpolitisierung stattfinde. Das Parteibüchlein habe für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt nun wirklich nicht erste Priorität.

Christoph Rudin lehnt die Anträge als Fraktionssprecher der SP ebenfalls ab. Er begründet die Ablehnung mit dem Umstand, dass die Staatsanwaltschaft im Kanton Basel-Landschaft nur Anklage erhebt, nicht aber - wie in einzelnen Kantonen der Westschweiz - auch richterliche Befugnisse hat und auch nicht mehr Aufsichtsinstanz über die Statthalterämter ist.
Damit seien die politischen Komponenten dieser Funktion geschwunden, weshalb es nur noch darum gehe, eine qualitative Auswahl zu treffen - und diese Aufgabe könne der Regierungsrat weit besser lösen als der Landrat. Zudem vermeide man mit dieser Lösung die Peinlichkeit, dass Kandidatinnen oder Kandidaten vor ihrer Wahl fluchtartig in eine Partei eintreten.

Elisabeth Schneider lehnt die beiden Anträge mit der Begründung ab, dass die Auswahl von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nach Sach- und Persönlichkeitskriterien erfolgen muss.

Esther Maag lehnt die Anträge namens der Grünen Fraktion ab. Sie sieht die Funktion der Staatsanwältinnen und der Staatsanwälte nicht als eine politische, sondern als eine kriminalistisch organisatorische.

Dieter Völlmin weist darauf hin, dass der Antrag bereits in der Kommission abgelehnt wurde. Seit der Strafprozessrevision habe die Staatsanwaltschaft kaum noch richterliche Funktionen, sie fungiere praktisch als Dienststelle der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion. Konsequenterweise gehe es nicht mehr um eine Wahl, sondern um eine Anstellung.

RR Andreas Koellreuter ergänzt, für viele MitarbeiterInnen sei die Staatsanwaltschaft eine Durchlaufstation ihrer juristischen Karriere. Dies führe zu relativ häufigen Mutationen und würde bedeuten, dass sich der Landrat in einem Rhythmus von vier bis sechs Monaten mit der Wahl neuer Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte beschäftigen müsste. Im Übrigen sei die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft sehr gross und die Einflussmöglichkeiten der Regierung gering.

Peter Brunner gibt bekannt, dass die Schweizer Demokraten ihren Antrag jenem der SVP gleichstellen.

://: Der Landrat lehnt den Antrag

2
Der Landrat wählt:
e. die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte;

grossmehrheitlich ab.

§ 41 Öffentlichkeit der Urteilsberatungen, Ausnahmen

Antrag Bruno Steiger: Neufassung von Buchstabe a. in Absatz 1

a. in Zivilsachen und in Strafsachen;

Bruno Steiger begründet seinen Antrag mit Bezugnahme auf § 30 der Bundesverfassung, wonach es nicht verboten ist, auch Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündigungen in Strafsachen öffentlich durchzuführen. Aus Sicht der Schweizer Demokraten besteht vorab bei Strafprozessangelegenheiten ein grosser Transparenzbedarf gegenüber der Öffentlichkeit. Die Bevölkerung sollte auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit vorbehaltlos Einblick erhalten, wie die Strafgerichte mutmassliche Straftäter aburteilen. Ein Richter, der dem Druck einer öffentlichen Beratung nicht gewachsen sein sollte, wäre am falschen Platz und das Argument, der Schutz des Beklagten sei höher zu werten als das Bedürfnis nach Transparenz in der Öffentlichkeit, zeigt den Schweizer Demokraten, dass in der Dunkelkammer des Strafgerichtes der Trend, den Täter zum Opfer zu machen, sehr oft vorhanden ist.

Dieter Völlmin erklärt, der Antrag sei in der Kommission abgelehnt worden. Die Vorstellung, unter dem Druck von Hochkriminellen brauche es nur etwas Standfestigkeit und dann sei alles nicht so schlimm, erachtet er als doch etwas romantisch. Dass solche Beratungen nicht öffentlich sind, sei zum Schutz der RichterInnen nötig. Wenn gemäss Vorschriften die Persönlichkeit eines Täters im Rahmen eines Strafurteils mit einbezogen werde, sei es wichtig, dass der Richter seine Meinung frei äussern könne, was vor laufender Kamera oder gezücktem Schreibblock natürlich weit weniger möglich sei.

Bruno Steiger ergänzt, wenn das Gericht die Strafsachen nicht in der Dunkelkammer beraten dürfte, nähme die Qualität der Urteilsfindung sicherlich zu.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Bruno Steiger, Urteilsberatungen in Zivilsachen und in Strafsachen öffentlich zu erklären, grossmehrheitlich ab.


Gerichtsorganisationsdekret (GOD)

Keine Wortmeldungen.

Verfassung

Keine Wortmeldungen

://: Damit ist die erste Lesung zur Gerichtsreform abgeschlossen.

Peter Brunner
bedankt sich - unter Applaus des Plenums - bei der Justiz- und Polizeidirektion für die sehr sorgfältige Vorbereitung des Geschäftes.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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