Protokoll der Landratssitzung vom 7. Februar 2002

Nr. 1468

Begrüssung

Landratspräsident Ernst Thöni begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die Medienvertreter sowie die Gäste auf der Tribüne herzlich zur Landratssitzung.


Nr. 1469

Mitteilungen

Entschuldigungen
Ganzer Tag: Hans Jermann, Liz Rytz, Monika Engel, Esther Bucher, Thomi Jourdan, Judith Van der Merwe

Vormittag: Peter Meschberger

Nachmittag: Urs Hintermann, Mirko Meier, Margrith Blatter, RR Elsbeth Schneider, RR Andreas Koellreuter

StimmenzählerInnen
Seite FDP: Thomas Haegler
Seite SP: Hanspeter Ryser
Mitte/Büro: Jacqueline Halder

Persönliche Erklärung von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel
Im Foyer des Regierungsgebäudes sind die Gestaltungspläne des Bahnhofareals Liestal zu besichtigen. Ab nächster Woche wird das siegreiche Wettbewerbsprojekt im Schild-Areal auch der Bevölkerung zugänglich gemacht.


Nr. 1470

Zur Traktandenliste

Ernst Thöni gibt bekannt, dass die Traktanden 6 und 7 sowie die Traktanden 8 bis 11 je zusammen beraten werden.

Persönliche Erklärung von Röbi Ziegler

Röbi Ziegler erinnert an sein dringliches Postulat (Raurica Nova), das er anlässlich der letzten Landratssitzung eingereicht hat. Der Regierungsrat signalisierte, dass er bereit wäre, auf die Vorschläge einzutreten. Auf die Dringlichkeit verzichtete Röbi Ziegler in der Annahme, dass die Thematik für die heutige Sitzung traktandiert werde. Nun ist das Postulat - zum Befremden Röbi Zieglers - nicht auf der Traktandenliste. Selbstverständlich könnte er sich einverstanden erklären, wenn ihm seine im Postulat aufgeführten Ideen wenigstens in kurzen Sätzen argumentativ widerlegt würden. Ein Anliegen aber einfach auf die lange Bank zu schieben, mit der Überlegung, sie werde bald gegenstandslos, empfinde er als schlechten Stil, der die Debatte und jegliche geistige Anstrengung zu vermeiden trachte. Bleibe die Hoffnung, dass der Landrat wieder zu einem andern parlamentarischen Stil zurückfinde.

Ernst Thöni nimmt die Ausführung Röbi Zieglers zur Kenntnis und erklärt, die Ratskonferenz habe die Frage diskutiert und entschieden, das Postulat nicht für die heutige Sitzung zu traktandieren.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1471

1 2001/314
Bericht der Petitionskommission vom 28. Dezember 2001: Petition betreffend Abbruch der Wohnhäuser Rheinstrasse 86 - 90, Liestal, infolge Strassenbau H2


Heinz Mattmüller weist auf den Kommissionsbericht hin, in welchem das Verständnis der Petitionskommission für den Abbruch der Wohnhäuser an der Rheinstrasse 86 - 90 begründet ist. Die Forderung allerdings, dass mit dem Abbruch der Häuser erst bei Baubeginn der A2 begonnen werden sollte, konnte die Kommission nicht übernehmen, weil das Terrain für verschiedene Bauinstallationen bereits vor Baubeginn genutzt werden muss.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion wurde bereits über den Kommissionsbeschluss orientiert. Die BUD ist zur Mithilfe einer angepassten Lösung für die MieterInnen bereit. Somit hat die Petition ihren Zweck an sich erfüllt. Das Plenum wird aber der Form halber nun noch eingeladen, dem Kommissionsantrag zuzustimmen.

Elsbeth Schmied stellt die Hauptfrage der Petition in den Raum: Warum müssen die Häuser zwei Jahre vor Baubeginn abgerissen werden? Dass der Abbruch der Häuser bereits im Sommer 2002 stattfinden soll, hat die Kommission nicht restlos überzeugt. Warum es nicht möglich sein sollte, die Häuser noch ein Jahr lang bewohnbar stehen zu lassen, ist nicht einzusehen, weshalb der Landrat eingeladen wird, dem Kommissionsantrag zuzustimmen.

Paul Schär legt namens der FDP Wert auf die Feststellung, die Amtsstelle habe sich korrekt verhalten. Die Fraktion der FDP spricht sich für die Empfehlung aus, hofft aber auch, dass die MieterInnen das gewährte Entgegenkommen nicht missbrauchen werden.

Peter Holinger weiss aus eigener (Lehrlings-) Erfahrung, dass sich die alten Häuser in einem baulich und energetisch schlechten Zustand befinden.

Die SVP ist mit der Empfehlung einverstanden, tendiert aber doch zu einem möglichst schnellen Abriss der Häuser, denn damit setze der Landrat auch ein Signal, dass es mit der A2 nun tatsächlich vorwärts gehe.

Bruno Steiger würde weiteren Investitionen in diese Häuser nicht zustimmen, geht davon aus, dass die Regierung mit der Mehrheit der Petitionskommission einen tragfähigen, Härtefälle ausschliessenden Konsens gefunden hat und stimmt deshalb namens der Schweizer Demokraten dem Antrag der Kommission zu.

Esther Maag geht mit Peter Holinger einig, wenn er sagt, die Häuser befänden sich in einem schlechten und nicht investitionswürdigen Zustand. Die grüne Fraktion stellte sich einzig die Frage, worin der materielle Unterschied zwischen der Petition und der Empfehlung der Kommission besteht. Sollten die MieterInnen bis zum Baubeginn in den Häusern bleiben dürfen, wäre kein materieller Unterschied zur Petition mehr erkennbar und deren Ablehnung deshalb nicht logisch. Da die grüne Fraktion grundsätzlich und insbesondere die vorliegende basisdemokratische Aktion unterstützt, wendet sie sich gegen eine Ablehnung der Petition.

RR Elsbeth Schneider-Kenel beruhigt das Plenum mit dem Hinweis, zu Lasten der MieterInnen werde nichts unternommen. Die BUD habe mit dem Hauptpetitionär Kontakt aufgenommen. Man sei übereingekommen, allen Mieterinnen die benötigte Zeit für die Wohnungssuche einzuräumen. Der Petitionär brauche etwa 2 Monate länger als von der BUD geplant. Diesem Anliegen könne die Baudirektion Rechnung tragen.

://: Mit grossem Mehr wird beschlossen, die Petition abzulehnen. Der Bau- und Umweltschutzdirektion wird empfohlen, nach einer Lösung zu suchen, welche erlaubt, die Mieter so lange als möglich in ihren Wohnungen verbleiben zu lassen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1472

2 2001/295
Bericht der Justiz- und Polizeikommission vom 13. Dezember 2001: Vorlage zur Parlamentarischen Initiative von Bruno Krähenbühl vom 2. September 1999: Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung (1999/166); Änderung des Landratsgesetzes und der Geschäftsordnung des Landrates. 2. Lesung

2. Lesung Landratsgesetz

Keine Wortmeldung

://: Der Landrat stimmt der Änderung des Landratsgesetzes bei 72 Anwesenden mit 71 zu 0 Stimmen zu. Die Vierfünftel-Mehrheit ist damit zustande gekommen, eine Volksabstimmung muss nicht stattfinden.


Landratsgesetz

Änderung vom 7. Februar 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Gesetz vom 21. November 1994 (1) über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) wird wie folgt geändert:

§ 36 Absätze 1 und 1 bis

1 Mit der parlamentarischen Initiative können Ratsmitglieder ausgearbeitete Entwürfe einreichen
a. für den Erlass, die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- und Dekretsbestimmungen;
b. für Beschlüsse über Kantonsreferenden und Kantonsinitiativen (Artikel 141 und Artikel 160 Absatz 1 Bundesverfassung (2) .
1bis Die parlamentarische Initiative muss von mindestens 12 Ratsmitgliedern unterzeichnet sein.

II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.


2. Lesung Dekret zum Landratsgesetz

Keine Wortmeldung

://: Der Landrat stimmt dem Dekret zum Landratsgesetz ohne Gegenstimme zu.


Dekret zum Landratsgesetz

Änderung vom 7. Februar 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Dekret vom 21. November 1994 (1) zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrates) wird wie folgt geändert:

§ 13 Buchstabe e
Der Ratspräsident oder die Ratspräsidentin hat folgende weitere Aufgaben:
e. er oder sie leitet die Beschlüsse über Kantonsreferenden und Kantonsinitiativen an die Bundesversammlung weiter.

II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1473

3 1999/182 1999/182a
Berichte des Regierungsrates vom 14. September 1999 und der Justiz- und Polizeikommission vom 7. Januar 2000 sowie vom 14. Januar 2002: Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) in Sachen Vormundschaftswesen. 2. Lesung

2. Lesung EG ZGB

Keine Wortmeldung

://: Das Plenum stimmt der Revision EG ZGB in Sachen Vormundschaftswesen bei einer Präsenz von 77 Landrätinnen und Landräten mit 65 zu 9 Stimmen zu. Die Vierfünftel-Mehrheit von 62 Stimmen ist damit erreicht, eine obligatorische Volksabstimmung muss nicht stattfinden.

Anträge der Kommission

://: Der Landrat beschliesst mit grossem Mehr im Sinne der Justiz- und Polizeikommission, die Motion 90/204 der Geschäftsprüfungskommission und die Motion 96/236 von Peter Peter Tobler abzuschreiben.

Gesetzestext: EG ZGB

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 1474

4 2001/312
Bericht des Regierungsrates vom 18. Dezember 2001: Aufhebung der Vollziehungsverordnung vom 21. Mai 1953 zum kantonalen Gesetz vom 21. Mai 1953 über die Beitragsleistung an Umbauten und Sanierungen zur Beschaffung zusätzlichen billigen Wohnraumes. Direkte Beratung

RR Erich Straumann erklärt, die Vollziehungsverordnung stütze sich auf ein inzwischen aufgehobenes Gesetz ab, weshalb der Landrat aus formellen Gründen im Nachhinein nun auch die Vollziehungsverordnung aufheben müsse. Nach dem Schritt des Landrates, werde die Regierung auch die Verordnung aufheben, materielle Auswirkungen gebe es nicht.

://: Der Landrat stimmt der Aufhebung der Vollziehungsverordnung, Vorlage 2001/312, einstimmig zu.


Vollziehungsverordnung
zum kantonalen Gesetz vom 21. Mai 1953 über die Beitragsleistung an Umbauten und Sanierungen zur Beschaffung zusätzlichen billigen Wohnraumes


Aufhebung vom 7. Februar 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

l.

Die Vollziehungsverordnung vom 21. Mai 1953 1 zum kantonalen Gesetz vom 21. Mai 1953 2 über die Beitragsleistung an Umbauten und Sanierungen zur Beschaffung zusätzlichen billigen Wohnraumes wird aufgehoben

ll.

Die Aufhebung erfolgt rückwirkend auf den 1. Juli 1998


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top