Protokoll der Landratssitzung vom 6. Februar 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 6. Februar 2003 |
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, die verehrten Mitglieder auf der Regierungsbank, die MedienvertreterInnen sowie die Gäste auf der Tribüne herzlich zur Landratssitzung.
Geburtstage am 6. 2.
Die Geburtstagskinder Roland Plattner und Alex Achermann empfangen die Gratulationen der Präsidentin - und den Applaus des Plenums.
Entschuldigungen
Vormittag:
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Blatter Margrit, Bognar Patrizia, Friedli Thomas, Hintermann Urs, Laube Roland, Musfeld Dieter, Pegoraro Sabine, Rohrbach Paul, Rudin Karl, Rüegsegger Olivier und Völlmin Dieter
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Nachmittag:
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Blatter Margrit, Bognar Patrizia, Friedli Thomas, Kohlermann Rita, Laube Roland, Meier Mirko, Musfeld Dieter, Nussbaumer Eric, Rohrbach Paul, Rudin Karl, Rüegsegger Olivier, Völlmin Dieter und Wüthrich Urs
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Seite FDB
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: Jacqueline Halder
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Seite SP
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: Matthias Zoller (für Patrizia Bognar)
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Mitte / Büro
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: Daniela Schneeberger
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Traktandenliste
Esther Aeschlimann
beantragt, Traktandum 33 wegen Abwesenheit des Motionärs von der Traktandenliste abzusetzen.
Max Ribi
widersetzt sich dem Antrag mit der Begründung, bei Traktandum 33 handle es sich nicht um einen Vorstoss eines einzelnen Motionärs, sondern einer Partei.
://: Der Landrat beschliesst, Traktandum 33 sei auf der Traktandenliste zu belassen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1977
1 2002/213
Berichte des Regierungsrates vom 10. September 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 20. Dezember 2002: Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen (Partnerschaftliches Geschäft)
Rita Bachmann weist einleitend auf die bereits im Vorfeld intensiven medialen Auseinandersetzungen rund um diese Vorlage hin und erinnert den Landrat, dass der Grosse Rat Basel-Stadt bereits am 22. Januar 2003 die beantragte Erhöhung mit grossem Mehr gegen 18 Stimmen beschlossen hat. Entgegen der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Grossen Rates, die sich ebenfalls klar zu Gunsten der Vorlage ausgesprochen hat, empfiehlt die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrates mit 8 zu 5 Stimmen, die Erhöhung abzulehnen.
Zur Geschichte der Vorlage: Seit der Einführung der Kinderzulagen im Jahre 1963 erfolgten vor allem teuerungsbedingte Anpassungen. Die letzte Anpassung wurde vor gut 5 Jahren vorgenommen. Wenn immer möglich wurden die Erhöhungen mit dem Kanton Basel-Stadt koordiniert. Am 25. Januar 2001 wurde zudem eine Motion von Eva Chappuis mit folgenden zwei Forderungen als Postulat überwiesen:
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eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um mindestens 10% per 1.1.2002
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Aufnahme des Grundsatzes "ein Kind = eine Zulage"
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Heute befinden sich die beiden Basler Kantone am unrühmlichen Ende der Kinderzulagenrangliste, bei den Ausbildungszulagen findet man die beiden Basel im unteren Mittelfeld. Eine Kinderzulagen-Erhöhung um 20 Franken und eine Ausbildungszulagen-Erhöhung um 10 Franken darf als sehr angepasste Korrektur bezeichnet werden und entspricht jenen Beträgen, die das Staatspersonal dank der Indexierung schon heute bezieht. Bekannt ist zudem, dass viele Firmen ihre Kinderzulagen längst bis zu 200 Franken ausgebaut haben und zusätzlich noch Familienzulagen entrichten.
Unterschiedliche Zulagen zwischen den beiden Basel müssten als ausgesprochen unglückliche Lösung betrachtet werden. Beide Kantone sind wirtschaftlich eng miteinander verflochten, weshalb eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kaum verstände, warum sie beziehungsweise er im einen Kanton weniger bekäme als die Kollegin beziehungsweise der Kollege im anderen Kanton. Noch störender wäre eine unterschiedliche Zulagenhöhe bei einer Firma, die in beiden Kantonen Betriebe führt.
Unbestritten ist die aktuelle Wirtschaftslage nicht rosig. Speziell die KMU aber sind mehrheitlich bei einer Familienausgleichskasse angeschlossen, womit sich die Mehrbelastung gegenüber jenen Firmen, die einem Gesamtarbeitsvertrag angeschlossen sind, deutlich vermindert. Die kantonale Familienausgleichskasse rechnet mit einer Erhöhung von 1,5 auf 1,67 Prozent. Die Argumente für und wider eine Anpassung sind im Kommissionsbericht aufgelistet.
Zu korrigieren bleibt der Antrag im Bericht: Die VGK lehnt nicht das Dekret über die Kinderzulagen mit 8 zu 5 Stimmen ab, sondern die Änderung des Dekrets über die Kinderzulagen. Das Plenum hat folglich über den Antrag in der Vorlage zu befinden.
Eric Nussbaumer hält vorab fest, dass der Kanton Basel-Landschaft, was die Kinderzulagen betrifft, im schweizweiten Vergleich eine unrühmliche Position am Schluss der Rangliste einnimmt. Dies ist für die SP Grund genug, zu handeln. Will der Kanton Basel-Landschaft in der konkreten Familienpolitik nicht ausser Rang und Traktanden fallen, so braucht er diese Erhöhung der Kinderzulagen. Die Position der SP unterscheidet sich von der Mehrheit der Kommissionsmeinung in verschiedenen Punkten:
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Indem der Landrat die Kinderzulagen gemäss kantonalem Kinderzulagengesetz periodisch erhöht, setzt er auch periodisch ein Signal der Familienlasten-Anerkennung. Wir anerkennen damit die Leistungen der Familie mit Kindern und die damit verbundenen besonderen, eben auch finanziellen Lasten. Wer sich von dieser Aufgabe verabschieden will, verkennt aus Sicht der SP die realen familienpolitischen Herausforderungen.
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Die SP beurteilt die vorgeschlagene Anpassung als sehr zurückhaltend. Eine Erhöhung von 20 beziehungsweise 10 Franken muss als Kompromiss gesehen werden. Die SP meint, dass sowohl die Zentrale Aufsichtskommission wie auch die Regierung ein bescheidenes Paket geschnürt haben. Die spürbare Zurückhaltung wird die beiden Kantone nicht in die schweizerischen Spitzenränge führen. Allerdings wird sie die regionale Wirtschaft auch nicht mit ausserordentlichen Belastungen konfrontieren.
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Die Stellungnahmen der Basler Handelskammer und der Baselbieter Arbeitgeber sind aus Sicht der SP tendenziös. Arbeitgeber, die mit Gysin jede Steuersenkung und jedes Steuergeschenk für die Wohlhabenden unterstützen, bei einer Kinderzulagenerhöhung von 20 Franken aber nicht mehr einlenken, befinden sich tatsächlich in einer Vertrauenskrise. Das Organisieren von Konferenzen mit dem Thema "Vertrauenskrise" nützt in dieser Lage nichts. Die SP wünschte sich eine seriöse Auseinandersetzung zu dieser Thematik.
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Die Gegner der Anpassung fürchten eine Bundeslösung, sprich die Indexierung, der Kinderzulagen. Wer heute nein sagt, wird aber für genau diesen Punkt ein deutliches Zeichen setzen. Damit würden die Gegner nämlich bestätigen, dass die kantonale Politik nicht mehr in der Lage ist, eine paritätisch ausgehandelte Lösung durchzusetzen. Wer heute nein sagt, unterstützt in der Frage der Kinderzulagen die Zweiteilung in die Staatsangestellten, die 170 Franken erhalten, und die nicht im Staatsdienst Beschäftigten, die nur 150 Franken beziehen.
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Die Vorlage beschreibt die Belastung der Wirtschaft nicht sauber. So liest man die falsche Aussage, wer einem GAV unterstellt sei, müsse die gesamten Kosten aus der eigenen Betriebskasse begleichen. In Tat und Wahrheit kann auch ein Betrieb, der einem GAV unterstellt ist, eine Ausgleichskassen-Lösung treffen. Die Rechnung für irgend einen Betrieb lässt sich ganz einfach an folgendem Beispiel zeigen: Ein Betrieb mit einer Lohnsumme von 2 Millionen Franken käme auf eine zusätzliche Belastung von 3500 Franken, was einer Erhöhung des Prozentsatzes von 0,17 Prozent entspräche. Der Betrag wäre zudem n ausgesetzt, weil die kantonale Ausgleichskasse noch Reserven frei geben könnte. Wenn die Arbeitgeberseite angesichts dieser bescheidenen Zahlen derart opponiert, dann wahrt sie die Verhältnismässigkeit nicht mehr.
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Sagt der Landrat heute nein, dann trägt der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit dem Kanton Aargau ab 2003 in der Frage der Kinderzulagenhöhe die Schlusslaterne.
Die SP bittet um Zustimmung zur Vorlage, sie ist angemessen, zurückhaltend und anerkennt die Familienlasten.
Judith Van der Merwe
bemerkt vorab, der Regierungsrat habe die FDP mit der Vorlage stark gefordert. Die Partei hat sich in der Folge die Aufgabe nicht leicht gemacht, hat seriös die Interessen der Familie jenen der KMU, der Wirtschaft gegenübergestellt und abgewogen. Der Kommissionsbericht führte beim Gewerbe zu heftigen Diskussionen um das Pro und das Kontra dieses sehr emotional geladenen Geschäftes. Die Emotionen der FDP stehen auf der Seite der Familie, während der Sachverstand rät, die Vorlage abzulehnen.
Die Wirtschaftslage erweist sich als schlecht, die Prognosen sind düster. In dieser Situation darf Sozial- und Familienpolitik nicht auf dem Buckel der KMU betrieben werden. Die Frage, was mit der Erhöhung überhaupt erreicht werden könnte, wird die eben von der Finanz- und Kirchendirektion eingerichtete Fachstelle für Familienpolitik erst später seriös beantworten können. Diese Fachstelle hat just die Aufgabe, die Wirkungen familienpolitischer Massnahmen zu beurteilen und zu bewerten.
Persönlich empfindet Judith Van der Merwe die Erhöhung der Zulagen als eine Ausschüttung nach dem Giesskannenprinzip. Die Landrätin, selbst Mutter von vier Kindern, würde nicht zwingend nein sagen, wenn sie ohne Zusatzleistung einfach 80 Franken mehr erhielte. Mit echt gutem Gewissen könnte sie aber dieses Geschenk nicht verdanken, denn ihre persönlichen Lebensumstände würden sich durch das Geschenk nicht verändern. Als Besitzerin eines KMU sieht Judith Van der Merwe, wie die Margen schrumpfen und wie das Damoklesschwert einer Mehrwertsteuer-Erhöhung bedrohlich über den Betrieben schwebt. In dieser realen Wirtschaftslage können die Zusatzkosten, auch eine Mehrwertsteuer-Erhöhung, nicht mehr einfach auf die Kunden abgewälzt werden. Als Massnahmen bleiben einzig noch interne Sparübungen.
Der Verstand befiehlt Judith Van der Merwe somit die Ablehnung der Kinderzulagenerhöhung.
Administrativ zusätzlich belastend wirkt sich für die Betriebe aus, dass diese Kinderzulagenerhöhung sogar rückwirkend auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden soll. Die FDP wird Anträge gegen die rückwirkende Inkraftsetzung unterstützen.
Die Vorlage hat im Weiteren den Nachteil, als partnerschaftliches Geschäft definiert zu sein, ein Umstand, der sich sachlich nicht begründen lässt. Der Kanton sollte künftig wieder eigenständiger handeln, sich an die effektive Teuerung halten und sich nach der eigenen Wirtschaftsstruktur mit der im Vergleich zu Basel viel grösseren Anzahl KMU ausrichten.
Einige Fraktionsmitglieder, die dem Herzen folgen, werden für die Erhöhung der Kinderzulagen stimmen, eine zweite, dem Verstand verpflichtete Gruppe der Fraktion, wird die Erhöhung ablehnen, um zu vermeiden, dass auf dem Buckel der KMU Familienpolitik betrieben wird.
Elisabeth Schneider
muss die aktuelle Wirtschaftslage für viele Betriebe als schwierig und die Aussichten als wenig verheissungsvoll bezeichnen. Die CVP/EVP-Fraktion hat grosses Verständnis für diese schwierige Lage der KMU. Vordergründig könnte man meinen, ein Ja zur Erhöhung der Kinderzulagen lasse die CVP/EVP-Fraktion gegenüber der Wirtschaft, die sich wettbewerbsfähige Standortbedingungen wünscht, nicht günstig gesinnt erscheinen. Dem ist indes nicht so, denn die Erhöhung der im schweizerischen Vergleich ohnehin sehr tief angesetzten Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen um 20 beziehungsweise 10 Franken ist massvoll und dürfte aufgrund des gesunkenen Beitragssatzes für die ALV von den Unternehmen getragen werden können.
Es darf nicht sein, dass auf dem Buckel der Familien gespart wird, schlimm genug, dass die seit Jahren in Aussicht gestellten Steuererleichterungen für Familien weiterhin in den untersten Schubladen stecken. Es darf weiter nicht sein (Siehe auch der Forumsartikel von Rita Bachmann), dass Kinder in unserem Lande zu einem Armutsrisiko werden. Die Ablehnung der Vorlage könnte sich für die Wirtschaft zwar kurzfristig positiv auswirken, doch dürften die langfristigen Auswirkungen eines solchen Entscheides negativ ausfallen, denn die Kinder bilden das Fundament des Staates, die Kinder sind unsere Zukunft. Ein Entscheid zugunsten der Vorlage ist somit ein Entscheid für die Wirtschaft. Aus diesem Grunde spricht sich die CVP/EVP-Fraktion für die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulage aus.
Hans Schäublin
stimmt namens einer SVP-Mehrheit der Vorlage zu. Die SVP, die viel Verständnis für die KMU aufbringt, tat sich mit dem Entscheid angesichts des heutigen wirtschaftlichen Umfeldes äusserst schwer. Die SVP-freundlichen KMU wollen nicht, dass Kinder zu einem Armutsrisiko werden.
Mühe bereitete der Fraktion, dass dieses Geschäft partnerschaftlich und damit mit eingeschränktem eigenem Spielraum aufgezogen wurde.
Die von Eric Nusbaumer angestellten Vergleiche mit anderen Kantonen erachtet Hans Schäublin nicht für zulässig, weil ganz verschiedene unterschiedliche Zulagen und Entschädigungen bezahlt werden.
Thomas Haegler
scheint die Erhöhung der Kinderzulagen im Namen der Schweizer Demokraten nicht zwingend; zudem sollte sie, wenn schon, keinesfalls rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Während der aktuell schlechten Wirtschaftslage sind die KMU nicht bereit, noch mehr zu bezahlen. Immerhin sind es gerade die KMU, die für die Beschäftigung der Leute sorgen.
Die Schweizer Demokraten, die der Vorlage gespalten gegenüber stehen, vertreten die Auffassung, dass die Entwicklung beim Bund, die Initiative der SP und die Revision des Kinderzulagengesetzes vorerst abgewartet werden sollten.
Madeleine Göschke
begrüsst namens der Grünen die Erhöhung der Kinderzulagen um 20 und der Familienzulagen um 10 Franken sehr. Die Ablehnung der Erhöhung aus gewissen Kreisen nahmen die Grünen mit Erstaunen zur Kenntnis.
In den vergangenen Wochen konnte man auf Podien und in den Medien immer wieder vernehmen, der Nordwestschweizer Wirtschaft gehe es im gesamtschweizerischen Vergleich sehr gut, insbesondere im Kanton Baselland mit seinen vielen KMU. Regierungsrat Adrian Ballmer drückte diesen Sachverhalt wie folgt aus:
Wir jammern auf sehr hohem Niveau.
Tatsächlich jammern wir über 20 Franken pro Kind.
Schon heute bilden Kinder ein Armutsrisiko. Viele junge Paare mühen sich schwer mit dem Entscheid ab, ob sie Kinder haben sollen oder nicht. Die Ablehnung der Erhöhung käme einem falschen Signal gegenüber jungen Leuten, die vor der Familiengründung stehen, gleich.
Der Kanton Basel-Landschaft steht ganz unten auf der Liste, ein schwerwiegender, aller Logik entbehrender Widerspruch zur Aussage, der Wirtschaft dieses Kantons gehe es überdurchschnittlich gut.
Die Grünen, welche der SVP für ihren Entscheid, der Zulagenerhöhung zuzustimmen, ganz herzlich danken, bitten, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen.
Bruno Steiger
gibt bekannt, dass eine Mehrheit der Schweizer Demokraten für eine Erhöhung der Kinderzulagen votieren wird.
Persönlich findet Bruno Steiger mit Bezug auf die Revision des kantonalen Steuergesetzes und in Richtung des Finanzdirektors Adrian Ballmer, Familien, welche einen hohen Selbstbehalt auf sich nehmen, müssten doch ihre Krankenkassenkosten von den Steuern abziehen können. Weil man aber lieber die unanständig Reichen vorbehaltlos berücksichtigte, was das Volk bei der Erbschaftssteuer- Abschaffung leider nicht mitbekam, mussten die Familien dafür büssen. Deshalb ist es nur billig und recht, dass die Kinderzulagen nun massvoll erhöht werden.
Dölf Brodbeck
wird der Erhöhung der Kinderzulagen, die sachlich nicht zu begründen ist, nicht zustimmen. Bisher galt, die Kinderzulagen seien periodisch der Teuerung anzupassen. Die Teuerungsentwicklung seit dem letzten Beschluss des Landrates zeigt, dass bisher eine Teuerung von 4,2 Prozent aufgelaufen ist. Diese Zahl bedingte rechnerisch eine Anpassung um 6 Franken auf 156 und nicht auf 170 Franken. Als störend erweist sich, dass die Teuerung als Orientierungsgrösse nun plötzlich nicht mehr gelten soll.
Vermessen erscheint Dölf Brodbeck zudem die Forderung, die Kinderzulagen kantonsweit als Primärgrösse zu harmonisieren. Entscheidend ist doch, was letztlich für die einzelne Familie übrig bleibt. Wer die Kantone miteinander vergleicht, unterschlägt, dass damit nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Kartoffeln mit Birnen verglichen werden. Der Zahlendschungel mit dem kantonalen Zulagenvergleich am Schluss der Vorlage zählt 21 Fussnoten und Anmerkungen. Schaut man, was einem beim Kanton Wallis mit seinen hohen Kinderzulagen beschäftigen Bürger am Schluss bleibt, so kann man feststellen, dass sein Baselbieter Kollege, trotz viel tieferer Kinderzulagen, letztlich viel besser wegkommt.
Die Vorlage ist nicht nötig, höchstens wünschbar.
Jörg Krähenbühl
stellt fest, dass wieder einmal alle vom Sparen reden und gleichzeitig Geld ausgegeben wird. Das Gegenüberstellen der Vergleichstabellen lehnt Jörg Krähenbühl entschieden ab, weil die Kantone sich nicht nur in der Kinderzulagenhöhe, sondern auch in vielen anderen Parametern, wie etwa den Steuersystemen oder den Rückvergütungen, zum Beispiel der Krankenkassenprämien, unterscheiden.
Auf Bundesebene sind verschiedene Projekte in Bearbeitung: Eine Bundeslösung bezüglich der Kinderzulagen, eine Lösung der Mutterschaftsversicherung und die Unterstützung der Kinderkrippenplätze. Für alle drei Vorlagen bieten die Arbeitgeber Hand.
Ganz schlecht findet Jörg Krähenbühl, dass die Regierung das Geschäft partnerschaftlich aufgegleist hat, obwohl die beiden Kantone unterschiedliche Steuersysteme und Rückvergütungen anwenden.
Als Minderheitsvertreter der SVP wird Jörg Krähenbühl der Vorlage nicht zustimmen. Sollte die Vorlage angenommen werden, wird er einen noch zu begründenden Antrag einbringen.
Hildy Haas
schickt voraus, weder Kinderzulagen zu beziehen noch welche auszurichten, insofern vom Entscheid persönlich nicht betroffen zu sein.
Die Landrätin stört, dass der Rat über Geld, das er nicht hat und das ihn eigentlich nichts angeht, einen Beschluss fällt, den andere dann vollziehen müssen.
Einig dürfte man sich im Rat über die Wichtigkeit der Arbeit sein. Der Kanton Basel-Landschaft will ein wirtschaftsfreundlicher Kanton sein, der gute Arbeit schaffende Betriebe ansiedelt. Mit einem Beschluss zugunsten der Kinderzulagen-Erhöhung würde man sich von dieser Position abwenden.
Zudem liegt es in der Freiheit eines jeden Arbeitgebers, seinen Mitarbeitenden mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Kinderzulagen-Betrag auszurichten. Im Interesse des Arbeitsgebers ist es, gute Arbeitnehmer beschäftigen zu können.
Dass der Grosse Rat zu Basel das Geschäft anders gewichtet, ist sein gutes Recht. Das heisst aber nicht, dass der Landrat zu gleichem Handeln gezwungen ist. Der Landrat entscheidet im Sinne des Kantons Basel-Landschaft und gewichtet so, wie er es für richtig hält.
Bitte lehnen sie die Vorlage ab, diese 20 Franken sind, wie von SP-Seite richtig beurteilt, nicht matchentscheidend.
Daniela Schneeberger
, die schon von Berufes wegen einen guten Einblick in die Verhältnisse der KMU besitzt, kann die sehr positive Einschätzung der Wirtschaft durch Madeleine Göschke nicht teilen. Andererseits will die Landrätin die insbesondere für Familien mit Kindern sehr teuren Bedingungen in der Schweiz nicht verkennen. In Abwägung beider Bereiche, des Herzens wie des Verstandes, hat sie sich für die Zustimmung zur Erhöhung der Kinderzulagen entschieden.
Madeleine Göschke
freut es, dass Daniela Schneeberger Verstand und Herz in Kombination gebracht hat, diesen Vorschlag hätte sie der FDP ansonsten gerne empfohlen.
An die Adresse von Judith Van der Merwe meint Madeleine Göschke, der auf der Tribüne anwesende Herr Gysin werde den KMU wohl eine Lösung bereit halten, wie sie den Mehraufwand bewältigen und die Zusatzkosten abwälzen könnten.
Geleitet vom Wunsch, auch den Nachhaltigkeitsgedanken zu bedenken, bittet Madeleine Göschke Jörg Krähenbühl zu überlegen, wer denn in 20 Jahren die Arbeit verrichten soll, wenn die Geburtenzahlen weiterhin derart sinken sollten.
Urs Wüthrich
hält vorab fest, dass nicht alle Leute Spielraum zum Sparen haben und dass eine Erhöhung um 20 Franken für gewisse Personen nicht einfach ein "nice to have" bedeutet, sondern eine spürbare Verbesserung des Haushaltsbudgets. Weiter gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass Kinder in knappen finanziellen Verhältnissen wesentlich schlechtere berufliche und gesellschaftliche Chancen besitzen.
Die Teuerungsentwicklung darf nicht als absolute Vergleichsgrösse gelten. Wenn sich ein Familienvater mit der Erneuerung der Snowboardausrüstung seiner Kinder auseinander setzen muss, erweist sich der Teuerungsausgleich nicht als relevante Grösse.
Schliesslich erstaunt Urs Wüthrich der Widerstand einzelner Parteien gegen eine mit Basel koordinierte Realisierung der Verbesserungen, zumal die Wirtschaft genau dieses harmonisierte Vorgehen forderte.
Röbi Ziegler
ergänzt die Ausführungen Urs Wüthrichs mit dem Beispiel der Schulgelder für Gymnasien und Diplommittelschulen. Zurzeit steht der Betrag pro Kind auf über 1000 Franken, eine Betragshöhe, die für etliche Familien nur schwer zu erbringen ist. Vor diesem Hintergrund erscheint die Kinderzulagen-Anpassung mehr als berechtigt.
Dölf Brodbeck
weist Röbi Ziegler auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, die festschreiben, dass die Kinderzulagen periodisch der Teuerung anzupassen sind.
Peter Holinger
nimmt Bezug auf Seite 6 der regierungsrätlichen Vorlage, wo fehlerhaft steht, dass bloss 8 Prozent der Arbeitgebenden einem GAV angeschlossen sind. Bis vor Kurzem war Peter Holinger Mitglied einer Familienausgleichskasse und weiss seither, dass die Kassen nicht mehr auf Rosen gebettet sind. Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Sozialquote und dem entsprechenden Anstieg der Schuldenlast sollten die Befürworter der Vorlage bedenken, dass es die Kinder sein werden, welche diese Schulden später tragen und tilgen müssen.
RR Erich Straumann
gibt vorab Kenntnis von der überzeugten gesamtregierungsrätlichen Zustimmung zu dieser wichtigen und guten Vorlage.
Die Vorlage wurde im Sommer 2002, als völlig andere wirtschaftliche Bedingungen herrschten, verfasst. In der Zentralen Aufsichtskommission, ZAK, sind alle Vertragspartner beteiligt, das vorliegende Produkt hat die Regierung als Ergebnis der Verhandlungen mit allen betroffenen Akteuren übernommen.
Zugunsten der Familie, die im Wahlkampf immer wieder als wichtiges Element vorgeschoben wird, soll mit der Zustimmung zur massvollen Erhöhung der Kinderzulagen ein positives Signal ausgesandt werden.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung Dekret über die Kinderzulagen
Titel und Ingress
§ 1 Kein Wortbegehren
§ 2
Jörg Krähenbühl
beantragt, in Absatz 1 von § 2 den Inkraftsetzungszeitpunkt 1. Januar 2003 durch den 1. Januar 2004 zu ersetzen. Damit könnte hoher administrativer Aufwand vermieden und der Spielraum für die Betriebe vergrössert werden. Möglicherwiese könnte damit sogar die eine oder andere SVP-Stimme vom Nein- in das Jalager wechseln.
Rita Bachmann
weist auf Ziffer
1.2 Erhöhungsabsichten im Kanton Basel-Stadt
hin, der entnommen werden kann, dass in Basel der Wunsch und die Absicht nach Anpassung dieser Zulagen schon länger bestanden haben. Basel-Stadt wird nicht mehr zuwarten.
Die bescheidene Mehrbelastung dürfte sich zudem nicht unmittelbar auswirken, der Antrag erscheint somit eher der Versuch, ein Hintertürchen zu öffnen.
Schliesslich ist zu bedenken, dass die beiden Entscheide identisch sein müssen. Basel-Stadt hat den Entscheid mit Inkraftsetzungstermin 1. 1. 2003 gefällt. Entschiede der Landrat nun nicht in diesem Sinne, stände ein Differenzbereinigungsverfahren bevor. Am Landrat ist es zu entscheiden, ob sich dieser Aufwand lohnt.
RR Erich Straumann
hat von Ralph Lewin heute Morgen erfahren, dass der Grosse Rat der Regierung die Kompetenz zur Festlegung des Inkraftsetzungs-Termins übertragen hat.
Antrag Jörg Krähenbühl
Der erste Teilsatz von § 2 Absatz 1 soll wie folgt geändert werden:
1
Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2004 in Kraft, ...
://: Der Landrat lehnt den Antrag Krähenbühl mit 37 zu 30 Stimmen ab.
Namentliche Schlussabstimmung
Für die Änderung des Dekrets über die Kinderzulagen stimmen:
Simone Abt, Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Franz Ammann, Romy Anderegg, Rita Bachmann, Roland Bächtold, Ruedi Brassel, Esther Bucher, Ivo Corvini, Remo Franz, Hanspeter Frey, Anton Fritschi, Beatrice Fuchs, Fredy Gerber, Madeleine Göschke, Eva Gutzwiller, Edi Gysin, Jacqueline Halder, Franz Hilber, Ursula Jäggi, Hans Jermann, Marc Joset, Thomi Jourdan, Uwe Klein, Peter Küng, Silvia Liechti, Esther Maag, Christine Mangold, Heinz Mattmüller, Mirko Meier, Peter Meschberger, Daniel Münger, Eric Nussbaumer, Roland Plattner, Heidi Portmann, Isaac Reber, Max Ribi, Max Ritter, Christoph Rudin, René Rudin, Hanspeter Ryser, Paul Schär, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Elsbeth Schmied, Daniela Schneeberger, Elisabeth Schneider, Agathe Schuler, Bruno Steiger, Sabine Stöcklin, Eugen Tanner, Ernst Thöni, Helen Wegmüller, Daniel Wenk, Hanspeter Wullschleger, Urs Wüthrich, Pascal Wyss, Röbi Ziegler, Matthias Zoller, Peter Zwick
Gegen die Änderung des Dekrets über die Kinderzulagen stimmen:
Dölf Brodbeck, Willi Grollimund, Hildy Haas, Thomas Haegler, Gerhard Hasler, Peter Holinger, Rita Kohlermann, Jörg Krähenbühl, Roger Moll, Juliana Nufer, Liz Rytz, Patrick Schäfli, Stephan Schmidlin, Peter Tobler, Judith Van der Merwe
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets über die Kinderzulagen mit 61 zu 15 Stimmen zu.
Dekret über die Kinderzulagen
Vom 6. Februar 2003
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 8 Absatz 3 des Kinderzulagengesetzes vom 5. Juni 1978
(1)
, beschliesst:
§ 1
1
Die Kinderzulage gemäss § 8 Absatz 2 des Kinderzulagengesetztes wird auf 170 Fr. pro Monat festgesetzt.
2
Für Kinder nach vollendetem 16. bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die in Ausbildung begriffen sind, erhöht sich die monatliche Zulage auf 190 Fr. (§ 8 Absatz 2 des Kinderzulagengesetzes).
§ 2
1
Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2003 in Kraft, es ersetzt jenes vom 10. Dezember 1997
(2)
.
2
Anerkannte gesamtarbeitsvertragliche Regelungen und Kassenstatuten bzw. Reglemente, welche diesem Dekret widersprechen, sind bis zum 1. Januar 2003 anzupassen. Anderenfalls widerruft die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion die Anerkennung. Die erhöhten Zulagen sind in jedem Falle ab 1. Januar 2003 auszurichten.
Antrag 2, Abschreibung der als Postulat überwiesenen Motion von Eva Chappuis 2000/240
Ursula Jäggi
schlägt vor, den Vorstoss Chappuis im Rahmen einer der folgenden Sammelvorlagen abschreiben zu lassen.
://: Der Landrat ist mit diesem Vorgehen einverstanden.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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