Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2002

Nr. 1604

Begrüssung

Landratspräsidentin Ursula Jäggi begrüsst nach der traditionellen ökumenischen Besinnung die Kolleginnen und Kollegen herzlich zum Start ins letzte Jahr der laufenden Legislaturperiode. Die Präsidentin dankt Maria Klemm sowie Pfarrer Preiswerk für die besinnlichen Worte und Paul Rohrbach für die Organisation.


Ansprache von Landratspräsidentin Ursula Jäggi

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin
Sehr geehrte Herren Regierungsräte

Vor uns liegt für die nächsten zehn Monate ein gerüttelt Mass an Arbeit. Beim Nachdenken über die Zielsetzung für mein Amtsjahr kam ich zum Schluss, Ihnen die Möglichkeiten und Instrumente für eine effiziente Behandlung und Beschlussfassung der aktuell 46 Sachvorlagen in Erinnerung zu rufen. Die Verabschiedung des allergrössten Teils der noch hängigen Vorlagen bis Ende Amtsjahr muss im Interesse von uns allen liegen.
Sollte es nicht unser Ziel sein, dass die Anzahl der hängigen parlamentarischen Vorstösse Ende Juni 2003 nicht mehr als 100 betragen wird? Nachdem die Ratskonferenz auf meinen Antrag hin bereits zwei Einschaltsitzungen - 12. September 2002 und 12. Juni 2003 - festgesetzt hat, mache ich Ihnen folgende Massnahmen für die effiziente Bewältigung der hängigen Landratsvorlagen und der parlamentarischen Vorstösse schmackhaft:
- Könnten sich die Kommissionspräsidien in der Eintretensdebatte zu Sachvorlagen vielleicht auf eine kurze Ergänzung zu ihren Kommissionsberichten beschränken?
- Könnten sich die FraktionssprecherInnen in der Folge auf das Wesentliche beschränken und auf Wiederholungen verzichten?
- Wie wäre es, wenn die FraktionssprecherInnen bei unbestrittenen Vorlagen nach Möglichkeit auf lange Eintretensvoten und auf die Detailberatung verzichten würden, wenn beispielsweise keine Anträge eingereicht werden?
- Könnte vielleicht von der Möglichkeit, Interpellationen einzureichen, zurückhaltender Gebrauch gemacht werden? Zu Informationen gelangt die Parlamentarierin und der Parlamentarier auch im direkten Gespräch mit dem Regierungsmitglied oder bei der zur Auskunft verpflichteten zuständigen Dienststelle (§10 Landratsgesetz).
- Anstelle von Interpellationen könnte Mann und Frau oft auch das Mittel der schriftlichen Anfrage einsetzen.
- Sind Sie zudem nicht auch der Ansicht, dass die Fragen der Fragestunde kurz und nicht als versteckte Interpellationen formuliert sein sollten?
- Meinen Sie nicht auch, dass die dringliche Behandlung von Vorstössen wirklich nur in Ausnahmefällen beantragt werden sollte?
- Vergessen Sie nicht, dass hängige Vorstösse auch zurückgezogen werden können, wenn die Behandlung beziehungsweise die Beantwortung obsolet geworden ist. Den Rückzug eines Vorstosses können die Fraktionspräsidenten ganz einfach in der Ratskonferenz mitteilen.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle aber nicht nur Vorschläge für einen effizienteren Ratsbetrieb unterbreiten, sondern gerne auch meine eigenen Vorsätze, an die ich mich halten möchte, bekannt geben:
- Ich will die Sitzungen pünktlich eröffnen.
- Ich möchte, wenn nötig, von der Kompetenz Gebrauch machen, die Landratssitzung um - höchstens - eine halbe Stunde zu verlängern.
- Ich werde die von der Ratskonferenz verabschiedete Reihenfolge der Traktanden nur in sehr gut begründeten Fällen abändern.
- Ich bitte Sie, Anträge zu den traktandierten Vorlagen rechtzeitig und schriftlich einzureichen.
- Ein Vorstoss soll nur dann beraten werden, wenn ein gegenteiliger Antrag gestellt wird.
Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass in der Fragestunde nur Zusatzfragen, nicht aber Zusatzerklärungen zugelassen sind. Gemäss Artikel 76 des Dekrets wird zum gleichen Gegenstand in der Regel nur zweimal das Wort erteilt und gemäss § 81 kann ein Ratsmitglied eine persönliche Erklärungen abgegeben, um Angriffe auf seine Person zurückzuweisen; zudem können die Fraktionen Erklärungen zu bestimmten Vorkommnissen abgeben.
Sie werden Verständnis dafür aufbringen, dass ich unter Umständen vom Ordnungsantrag "Schliessung der RednerInnenliste" Gebrauch machen werde.
Ich hoffe, dass trotz meiner Vorschläge, die ich den Fraktionspräsidenten auf Verlangen gerne auch schriftlich abgebe, die Medien ihre Berichterstattung nicht einfach kürzen, sondern den Leserinnen und Lesern die wichtigen Informationen aus dem Landrat weiterhin liefern.
Ich wünsche uns zehn gute Monate mit konstruktiven, offenen Voten und guten Entscheiden zum Wohle unseres Kantons.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1605

Mitteilungen

Geburtstage

Ursula Jäggi beglückwünscht mit einem Präsent und persönlich an ihren Plätzen folgende Herren Landräte zu ihren runden Geburtstagen:
Dölf Brodbeck, 8. Juli, 60 Jahre
Eugen Tanner, 1. August, 60 Jahre
Peter Holinger, 11. August, 50 Jahre
Pascal Wyss, 28. Juli, 30 Jahre


Staatsrechtliche Beschwerde gegen das Sozialhilfegesetz

Sobald das begründete Urteil gesprochen ist, zur Zeit liegt erst das Urteilsdispositiv vor, kann das Urteil bei der Landeskanzlei bezogen werden.

Beschwerde vom 13. Juni von Max Ribi betreffend PUK EDV

Die Beschwerde und die Vernehmlassung des Rechtsdienstes zur Beschwerde von Max Ribi können bei der Landeskanzlei bestellt werden.

Entschuldigungen

Vormittag: Ammann Franz, Grollimund Will, Halder Jacqueline, Jermann Walter, Klein Uwe, Meier Mirko, Moll Roger, Rytz Liz, Völlmin Dieter und Wyss Pascal

Nachmittag: Ammann Franz, Baumann Urs, Grollimund Will, Halder Jacqueline, Jermann Walter, Joset Marc, Klein Uwe, Meier Mirko, Moll Roger, Musfeld Dieter, Nussbaumer Eric, Rytz Liz, Völlmin Dieter, Wegmüller Helen und Wyss Pascal

Ersatz für Jacqueline Halder im Büro

Anstelle der abwesenden Jacqueline Halder nimmt Esther Aeschlimann, SP, Einsitz im Büro.

StimmenzählerInnen

Seite FDP : Thomas Haegler
Seite SP : Daniela Schneeberger
Mitte/Büro : Toni Fritschi

Traktandenliste

Die Traktanden 17 bis 21 werden am 12. September behandelt.

Traktandum 25, Vorlage 2001/302, wird von der Traktandenliste abgesetzt, und auf Vorschlag von Hans Schäublin auch Traktandum 28, Vorlage 2002/007.


Nr. 1606

Überweisungen des Büros

Landratspräsidentin Ursula Jäggi gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

2002/168
Bericht des Regierungsrates vom 25. Juni 2002: Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden: Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde; an die Justiz- und Polizeikommission


2002/172
Bericht des Regierungsrates vom 9. Juli 2002: Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen (Belchentunnelinitiative); an die Bau- und Planungskommission

2002/173
Bericht des Regierungsrates vom 9. Juli 2002: Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative "für eine optimale Verkehrsstau-Bewältigung (Anti-Stau-Initiative)"; an die Bau- und Planungskommission

2002/174
Bericht des Regierungsrates vom 16. Juli 2002: Kantonsspital Bruderholz (KSB) - Aufstockung offenes Parkdeck Baukreditvorlage; an die Bau- und Planungskommission

2002/176
Bericht des Regierungsrates vom 16. Juli 2002: Massnahmenbericht Durchgangsstrasse BL; an die Umwelt- und Energiekommission

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1607

1 2002/170
Bericht der Landeskanzlei vom 4. Juli 2002: Nachrücken in den Landrat/Anlobung von Dieter Musfeld, Stephan Schmidlin, Eva Gutzwiller, Peter Küng und Ivo Corvini

Landratspräsidentin Ursula Jäggi lässt folgende, in den Landrat nachrückende Personen geloben, Verfassung und Gesetze zu achten sowie die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen.

- Dieter A. Musfeld, FDP, Binningen, für Barbara Fünfschilling, Binningen
- Stephan Schmidlin, FDP, Wahlen, für Urs Steiner, Laufen
- Eva Gutzwiller-Baessler, FDP, Liestal, für Beatrice Geier, Liestal
- Peter Küng-Trüssel, SP, Seltisberg, für Hannelore Nyffenegger, Liestal
- Ivo Corvini, CVP, Allschwil, für Gerold Lusser, Allschwil

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1608

2 Ersatzwahl von 3 Mitgliedern der Erziehungs- und Kulturkommission anstelle der zurückgetretenen Barbara Fünfschilling, Beatrice Geier und Gerold Lusser

Ursula Jäggi erklärt - nachdem keine weiteren Vorschläge eintreffen und niemand gegen Stille Wahlen votiert - folgende Personen als gewählt:
- Dieter A. Musfeld
- Eva Gutzwiller-Baessler
- Thomi Jourdan

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1609

3 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanzkommission anstelle des zurückgetretenen Urs Steiner

Ursula Jäggi erklärt - nachdem keine weiteren Vorschläge eintreffen und niemand gegen Stille Wahlen votiert - folgende Person als gewählt:
- Stephan Schmidlin

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1610

4 Ersatzwahl von 2 Mitgliedern der Umweltschutz- und Energiekommission anstelle von Thomi Jourdan und des zurückgetretenen Urs Steiner

Ursula Jäggi erklärt - nachdem keine weiteren Vorschläge eintreffen und niemand gegen Stille Wahlen votiert - folgende Personen als gewählt:
- Ivo Corvinio
- Stephan Schmidlin

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1611

5 2002/169
Bericht des Regierungsrates vom 25. Juni 2002: Nomination eines Landratsmitglieds in den Verwaltungsrat und Wahl der beiden Landratsmitglieder in den Beirat der BLT Baselland Transport AG für die Amtsperiode 2002 - 2006

Nomination eines BLT Verwaltungsratsmitglieds

Paul Schär , FDP, schlägt die erneute Nomination von Max Ribi als Landratsmitglied des BLT-Verwaltungsrates vor.

Urs Wüthrich bringt als Sprecher der SP-Fraktion zwar keinen weiteren Vorschlag ein, stimmt der Verlängerung des Mandates von Max Ribi zu, hält aber ausdrücklich fest, dass die SP nicht von einem Nachfolgerecht der Absenderfraktion ausgeht und an der Wahrnehmung von Verantwortungsübernahme im Verwaltungsrat der BLT sehr interessiert ist.

://: Max Ribi ist als Verwaltungsratsmitglied BLT in Stiller Wahl nominiert.

Wahl von zwei Landratsmitgliedern in den Beirat der BLT

Patrizia Bognar schlägt namens der CVP/EVP-Fraktion Elisabeth Schneider vor, die sich seit Längerem mit dem öffentlichen Verkehr befasst und als Einwohnerin einer Grenzgemeinde in besonderem Masse betroffen ist.

Hans Schäublin schlägt als Beiratsmitglied den bisherigen SVP-Vertreter Hanspeter Ryser vor. Zudem meldet Hans Schäublin das Interesse der SVP an einem Verwaltungsratsmandat bei den BLT an.

://: Elisabeth Schneider, CVP, und Hanspeter Ryser, SVP, sind in Stiller Wahl gewählt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 1612

6 2002/166
Bericht der Petitionskommission vom 30. Juli 2002: Begnadigungsgesuch

Heinz Mattmüller weist einleitend darauf hin, dass mehrere Täter in den Fall Cosco involviert waren und dass aufgrund der langwierigen Untersuchungen und der Appellationen an das Bundesgericht vom Zeitpunkt der Delinquenz bis zur endgültigen Verurteilung sieben Jahre verflossen.
Im vorliegenden Fall steht dem Verurteilten das Recht zu, ein Begnadigungsgesuch einzureichen. Man darf feststellen, dass der Täter seit Jahren resozialisiert ist, eine Familie hat und ein eigenes Geschäft eröffnet hat. In dieser Situation ist es für den Angeklagten nicht mehr einsichtig, warum er ins Zuchthaus sollte - und für die Petitionskommission war die Lösungssuche, die allen Ansprüchen gerecht wird, nicht einfach. Da ist auf der einen Seite der Gesuchsteller und seine Familie, auf der andern die strapazierte Gerichtsbarkeit und die Öffentlichkeit, die alle Gerechtigkeit erwarten. Für die Petitionskommission zählte die Situation und das Verhalten des Gesuchstellers in der Zeit nach der Tat. Die Kommission stellte einen Gesinnungswandel fest und trat auf das Gesuch ein. Ungeschoren kommt C.B. aber nicht davon. Mehr als ein Jahr verbrachte er bereits in Untersuchungshaft. Dank der vorgesehenen langen Bewährungszeit darf angenommen werden, dass C. B. von weiteren Straftaten Abstand nehmen wird. Würde er während der fünf Jahre Bewährungszeit wieder straffällig, so müsste er die gesamte Zeit im Zuchthaus verbringen. Um die neu aufgebaute Existenz nicht zu gefährden, möchte die Kommission C.B. das Verbüssen der Strafe in Form von Halbgefangenschaft oder electronic monitoring ermöglichen. Ein wichtiger Meinungsbildungsfaktor in der Kommission war, dass der Leiter des Massnahmenvollzugs der Haltung der Kommission folgte.
Die Petitionskommission bittet den Rat, gemäss Antrag im Bericht zu beschliessen.

Röbi Ziegler stellt vorab die Frage in den Raum, von welchen Gedanken, Massgaben sich eine Petitionskommission in der Frage einer Begnadigung leiten lassen soll. Sicherlich dürfe man sich nicht davon leiten lassen, ob der Aufwand zur Rechtsfindung des Falls hoch oder klein war; auch nicht davon, ob der Rechtsfall in der Öffentlichkeit grosse oder geringe Beachtung fand. Die Petitionskommission kann sich einzig davon leiten lassen, ob die Begnadigungswürdigkeit vorliegt oder nicht.
Die Biographie des Gesuchstellers zeigt die erste Straffälligkeit (Veruntreuung) mit 22 Jahren, derselbe Tatbestand tritt zwischen 24 und 26 Jahren erneut auf und mit 33 Jahren steigerte sich der mittlerweile 40 jährige Gesuchsteller zur gewerbsmässigen Veruntreuung.
In der Lebensphase zwischen 33 und 40 hat der Gesuchsteller, nach einer gesundheitlichen, psychischen Krise offensichtlich einen grossen Schritt in seiner persönlichen Entwicklung getan, die Erfahrung der Strafverbüssung und der Untersuchungshaft hat ihre Wirkung gezeigt, er hat die "Kurve" für ein geregeltes Leben, zur Wahrnehmung von Verantwortung für sich, seine Familie und sein Umfeld genommen. Aufgrund seiner neuen Lebensgestaltung beweist er Einsicht in das Unrecht seines früheren Lebens. Würde er nicht begnadigt, so stellte man seine Existenz in Frage und würde alle sozialen Bezüge, in denen er sich heute bewegt, zerstören.
Die Fraktion der SP beantragt dem Landrat, der Empfehlung der Petitionskommission zu folgen, die bedingte Begnadigung zu gewähren und mit einem erleichterten Strafvollzug für die Reststrafe C.B. die Möglichkeit für ein Leben in Verantwortung zu eröffnen.

Toni Fritschi stimmt den vorliegenden Anträgen der Petitionskommission zu. Besonderes Gewicht legt die FDP allerdings auf die lange Bewährungsfrist für C.B. Trotzdem ist die Begnadigungswürdigkeit gegeben, weil sich der Gesuchsteller in den vergangenen Jahren um ein geregeltes Leben bemüht hat und sozial reintegriert ist. Obwohl die Straftaten 7 beziehungsweise 12 Jahre zurückliegen, hält die Fraktion der FDP mit Nachdruck fest, dass hier ein Gesuch eines Einzeltäters bewilligt wird und keinesfalls ein Präzedenzfall geschaffen wurde.

Elisabeth Schneider zieht beim Gesuch von C.B. die Resozialisierung dem Sühnegedanken vor und entspricht namens der CVP-Fraktion der Gewährung der Begnadigung gemäss Vorschlag der Petitionskommission.

René Rudin kann sich im Namen der SVP-Fraktion nicht hinter die Anträge der Petitionskommission stellen. Die Fraktion erachtet die Begründung nicht für aussagekräftig genug und nicht für ausreichend nachvollziehbar, zumal die Kommission nur äusserst knapp, mit 4 zu 3 Stimmen, für Eintreten votierte. Die SVP lehnt die Begnadigung des C.B. ab.

Bruno Steiger kann feststellen, dass der Strafvollzug bei C.B. seine Wirkung nicht verfehlt hat. Die Fraktion der Schweizer Demokraten ist grossmehrheitlich der Ansicht, man sollte ihm seine Chance geben und dem Kommissionsantrag folgen.

Esther Maag stimmt dem Kommissionsantrag ebenfalls zu und macht den Sprecher der SVP darauf aufmerksam, dass es nicht üblich ist, Abstimmungs-Zwischenresultate aus der Petitionskommission ins Plenum zu tragen.

://: Der Landrat stimmt dem Begnadigungsgesuch 2002/166 gemäss Antrag der Petitionskommission:

1. Dem Gesuchsteller soll derjenige Teil seiner Strafe, der über 12 Monate hinaus geht, mit einer Bewährungsfrist von 5 Jahren bedingt erlassen werden;
2. Für die verbleibenden 12 Monate des Strafvollzuges wird empfohlen zu prüfen, ob Halbgefangenschaft oder "electronic monitoring" geeignet wären zu.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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