Protokoll der Landratssitzung vom 5. April 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 5. April 2001 |
Nr. 973
Begrüssung
Landratspräsident
Peter Brunner
begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin und die Herren Regierungsräte, die Mitarbeitenden der Landeskanzlei, die PressevertreterInnen sowie die Gäste auf der Tribüne herzlich zur Landratssitzung.
Nr. 974
Mitteilungen
Wasserleitungsbruch
Aufgrund eines Wasserleitungsbruchs gibt es im Regierungsgebäude zur Zeit kein warmes Wasser.
Geburtstag
Der Landratspräsident gratuliert Willi Grollimund zu seinem speziellen Geburtstag. Unter dem Applaus des Plenums wechselt zwischen SD und SVP für einmal nicht ein schweizerisches, sondern ein spanisches Gewächs die Hand.
Wirtschaftstagung
Peter Brunner bedankt sich für die hohe Präsenz des Landrates an der Wirtschaftstagung.
Erklärungen aus dem Plenum zur Wirtschaftstagung
Paul Schär , Fraktionspräsident FDP, erklärt, partnerschaftliche Zusammenarbeit sei auch für die FDP-Fraktion ein Thema. Allerdings unterscheide sich die FDP dadurch, dass sie die Lösungsansätze sehr kritisch hinterfrage und situativ pragmatisch vorgehen wolle.
Trotz gewisser Vorbehalte im Vorfeld, begrüsste die FDP den Entscheid für die Durchführung einer gemeinsamen ausserordentlichen Sitzung zwischen Grossem Rat und Landrat.
Die FDP spricht den Initianten Brunner und Ritter sowie den Organisatoren den Dank aus für den Anlass. Dieser habe sicherlich einiges bewirkt, Denkanstösse zur Thematik Wirtschaft und Politik geliefert und bezüglich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit sensibilisiert. Zudem ermöglichte das Treffen Kontakte zwischen den ParlamentarierInnen der Stadt und des Landkantons.
Ob solche Anlässe jährlich wiederholt werden sollten, empfiehlt die FDP mittels eines Fragebogens abzuklären.
Maya Graf erinnert an die vor der Tagung schriftlich an den Grossen Rat gerichtete Kritik des Grünen Bündnisses Basel-Stadt. Das Bündnis forderte eine Fortsetzungssitzung zu weiteren, die Wirtschaft betreffenden Themen. Die Grüne Fraktion unterstützt das Bündnis und hat sich entschlossen, einen offenen Brief an den Landratspräsidenten zu richten, in welchem angeregt wird, auch die soziale Verantwortung der Wirtschaft, nachhaltige Wirtschaft, Migrationsfragen und die Ökonomie der unbezahlten Arbeit zu thematisieren.
Die Fraktion der Grünen hofft, dass darüber nicht einfach Referate gehalten werden, sondern dass eine Diskussion entsteht.
Peter Brunner dankt für die lobenden Worte und wird die Anregungen zusammen mit Ernst Thöni aufnehmen und prüfen.
Entschuldigungen
Ganzer Tag
Regierungspräsident Andreas Koellreuter, Margrith Blatter, Pascal Wyss, Fredy Gerber, Eric Nussbaumer
Vormittag
Thomas Haegler
Nachmittag
Ruedi Zimmermann, Eva Chappuis, Franz Hilber
Stimmenzähler
Seite FDP
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: Roland Laube
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Seite SP
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: Hildy Haas
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Seite Mitte/Büro
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: Patrizia Bognar
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Nr. 975
Zur Traktandenliste
Paul Schär beantragt, Traktandum 13, Wirtschaftsförderung im Kanton Basel-Landschaft, Vorlage 2000/099, abzusetzen und zusammen mit dem Wirtschaftsbericht zu traktandieren.
://: Der Landrat setzt Traktandum 13 ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 976
1 2000/122
Berichte des Regierungsrates vom 23. Mai 2000 und der Finanzkommission vom 28. Februar 2001: Überführung des Amtes für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung in eine Aktiengesellschaft. 1. Lesung
Roland Plattner beantragt namens der Finanzkommission, den Landratsbeschluss gemäss Beilage 1 gutzuheissen.
Um was geht es bei diesem Geschäft? Es geht in erster Linie darum,
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das Amt für Industrielle Betriebe aus seinem heutigen Status als Dienststelle der kantonalen Zentralverwaltung (genauer der BUD) in eine nach den Regeln der privatrechtlichen AG funktionierende, öffentlich dominierte Unternehmung zu überführen, sie zu dezentralisieren. Nicht mehr und nicht weniger, auch wenn die Papierflut respekteinflössend ist: IBBL-Gesetz, Konzession, Statuten, Revers bzw. neu Aktionärbindungsvertrag, GAV, güterrechtliche Auseinandersetzung, um nur einige Unterlagen zu nennen.
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Es geht zusätzlich darum zu definieren, wie weit diese Dezentralisation gehen soll, d.h. welche Randbedingungen einzuhalten und welche Kautelen (d.h. Vorsichtsmassnahmen) zur Wahrung des hoheitlichen und öffentlichen Einflusses anzubringen sind.
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Es geht als Nebenprodukt oder sogar Vorstufe dieses Geschäftes indirekt aber auch darum, die aktuelle Haltung des Kantons Basel-Landschaft zum ebenso aktuellen Thema der Erfüllung von Aufgaben des Service public durch ausserhalb der Zentralverwaltung organisierte Dienstleistungserbringer zu formulieren.
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Schliesslich wird sich in diesem Geschäft zeigen, ob sich das Parlament als tauglich erweist, Teil eines über eine Legislaturperiode hinaus reichenden Projektmanagements zu sein.
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Als Ergebnis der Kommissionsbehandlung unterbreiten wir Ihnen zur heutigen Beratung und Beschlussfassung eine Vorlage, welche die ordnungsgemässe Überführung des AIB in eine IBBL AG im Detail so gewährleistet, wie es gemäss Landratsbeschlusses vom 30. Oktober 1997 in genereller Weise gefordert worden ist. Die Finanzkommission hat dabei an verschiedenen Stellen eingegriffen und konsensual Regelungen getroffen, welche wichtigen Kritikpunkten angemessen Rechnung tragen.
Die massgeblichen Aspekte der Diskussion in der Finanzkommission lassen sich dem Kommissionsbericht entnehmen. In letzter Konsequenz hat sich die Finanzkommission als Ergebnis ihrer Beratungen knapp mehrheitlich von der Sinnhaftigkeit der geplanten Ausgliederung überzeugen lassen. Die potentiellen Vorteile einer IBBL AG sind auf S. 5 Kommissionsbericht erwähnt und seien auszugsweise wie folgt kommentiert.
1. Mit der Ausgliederung des AIB in eine IBBL AG wird eine zukunftweisende und zur Problemlösung meistgeeignete Unternehmensform definiert.
Das AIB bildet als Dienststelle der BUD auch heute zweifellos eine funktionstüchtige Betriebseinheit. Eine unausweichliche Veränderung drängt sich in absolut gebieterischer Form nicht auf. Das AIB gilt sogar als überdurchschnittlich wirkungsorientierte und erfolgreiche Dienststelle. Es hat seine Leistungsfähigkeit im übrigen auch bei der Vorbereitung des komplexen Geschäftes unter Beweis gestellt.
Das in der Vorlage vorgesehene Rechtskleid der öffentlich dominierten Aktiengesellschaft nach privatrechtlichem Regelwerk ist nach Auffassung der Finanzkommission aufgrund der gegebenen Rahmen- und Randbedingungen allerdings als Bestvariante aller Zukunftsoptionen zu bezeichnen. Folgende Vorteile seien erwähnt:
Eine IBBL AG besitzt eine erhöhte Flexibilität in den Entscheidfindungs- und Umsetzungprozessen, sie kann einfacher und rascher handeln und verkörpert bzw. verstetigt die gemeinsame Willensbildung über die hierarchische Stufenordnung Kanton und Gemeinden.
2. Die Ausgliederung institutionalisiert eine paritätische/gleichberechtigte Mitsprache der Gemeinden.
Anders als in der Vorlage vorgesehen stellt die Finanzkommission dem Ratsplenum den Antrag, den Verwaltungsrat als Exekutivorgan der AG durch Kanton einerseits und das Kollektiv der Gemeinden anderseits paritätisch besetzen zu lassen. Nicht nur wird dadurch dem Anliegen der Initianten entsprochen, sondern auch durch die Strukturen untermauert, dass Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden mit dem Gemeinwohl im Blick die Unternehmung gleichwertig führen sollen. Aus diesem Grund auch ist das VR-Präsidium nach sachlichen Gesichtspunkten durch den VR selbst zu bestimmen.
Mit der Ausgliederung wird auf diese Weise eine breitere Abstützung im wichtigen Entsorgungsbereich und damit erhöhte Akzeptanz von diesbezüglichen Entscheidungen erreicht.
3. Mit der Ausgliederung kann der Aufwand bei gleichzeitig positiven Auswirkungen auf den Umwelt- und Kundennutzen gesenkt werden.
Eine entsprechende Erwartungshaltung entbehrt aufgrund des vorhandenen Synergiepotentials nicht der Logik. Auf jeden Fall aber garantiert die vorgesehene Ausgliederung minimal, dass die Kosten von den betroffenen Gemeinden partizipativ beeinflusst werden können und damit voll legitimiert sind. Da aufgrund des umweltrechtlichen Verursacherprinzips keine Gewinnstrebigkeit zulässig ist, sind Befürchtungen von unkontrollierten Kostenspüngen, wie sie sich im Falle von Voll-Privatisierungen andernorts bewahrheitet haben, unangebracht.
Eigentlich bleibt heute aufgrund der Vorgeschichte und der fundamentalen Weichenstellung zu diesem Geschäft durch Landratsbeschluss aus dem Jahre 1997 rational lediglich zu beurteilen, ob einerseits der seinerzeitige Beschluss korrekt umgesetzt wurde. Antwort : Ja, und ob andererseits zwischenzeitliche negative Erfahrungen mit unternehmerischen Verselbständigungen auf den vorliegenden Fall übertragen werden können und ein No Go rechtfertigen. Antwort: Nein.
Dazu als vorgezogener Beitrag zur Sachlichkeit der folgenden Parlaments-Beratungen folgende Stichworte:
1. Die politischen Einflussmöglichkeiten des Landrates.
Sie bleiben mit der installierten Oberaufsichtsfunktion im Aktionärbindungsvertrag jederzeit garantiert. Dadurch, dass die operativ ausgerichtete und das parlamentarische Entscheidvermögen übersteigende Einflussnahme auf das einzelne Geschäft, z.B. die einzelne Kläranlage, entfällt, gewinnt der Landrat Kapazität, um auf der strategischen Ebene der Gesetzgebung zu wirken.
2.
Kostensprünge
zur Ertragssteigerung sind aufgrund des umweltrechtlich verankerten Verursacherprinzips ausgeschlossen, so dass nicht von einer künstlichen Verteuerung der Dienstleistungen aus kommerziellen Interessen ausgegangen werden kann.
3. Auch eine
unmoralische und sachlich nicht haltbare Bereicherung des VR
ist grundsätzlich nicht zu befürchten. Die besondere Sensitivität in dieser Frage steht entsprechenden Machenschaften von vornherein ebenso entgegen wie der Umstand, dass Gemeinden und Kanton die Selektion der Verwaltungsratsangehörigen mit der nötigen Umsicht vornehmen werden. Sollte in diesem Bereich die Skepsis überwiegen, könnte der Landrat die Aufnahme einer entsprechenden statutarischen Bestimmung verlangen, welche die VR-Entschädigungen limitiert.
4.
Lohndumping zu Lasten der Belegschaft
oder Kostenexplosion zu Lasten der Kundschaft, beides tritt aufgrund von § 20 IBBL Gesetz nicht ein. Gemäss dieser Bestimmung gelten für das Personal der IBBL AG die gleichen Anstellungsbedingungen wie für das übrige Personal des Kantons.
5. Von einem
wettbewerbsverzerrenden Einbruch
in die privatwirtschaftliche Domäne ist nicht auszugehen. Vielmehr ergibt sich eine Bereicherung des Wettbewerbs. Bis zum Beweis des Gegenteils ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben von der Redlichkeit einer IBBL AG im Wettbewerb auszugehen. Nach dem (gelungenen) Beweis des Gegenteils wären oberaufsichtsrechtliche Massnahmen angezeigt. Es ist in diesem Zusammenhang aber nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei einer Teilnahme am Wettbewerb die IBBL AG verpflichtet ist, eine Vollkostenrechnung zu führen. Somit ist eine Wettbewerbsbevorzugung gegenüber den KMU zu verneinen bzw. die gleiche Länge der Speere gegeben. Eine allenfalls befürchtete Quersubventionierung zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen ist ausgeschlossen, da diese eigene Betriebsrechnungen führen.
A propos NPM: Eine überholte Situation aufgrund des WOV-Szenarios ist schliesslich ebenfalls nicht gegeben. Die Philosophie wirkungsorientierte Verwaltungsführung verlangt von der öffentlichen Hand, ihre vielgestaltige Leistungserbringung so bzw. in denjenigem Rechtskleid und Organisationsform zu erbringen, welches dafür meistgeeignet ist.
Das AIB bietet eine singuläre Situation und stellt eine für eine Ausgliederung im Sinne von NPM überaus geeignete Betriebseinheit dar. Eine Ausgliederung führt zu einer Optimierung in Bezug auf die gesamtheitliche Organisation des Entsorgungszyklus, die Schliessung der Wertschöpfungskette und den Einbezug aller interessierten Kreise in die Entscheidfindungsprozesse. Wenige andere kantonale Betriebseinheiten sind für eine Ausgliederung ähnlich geeignet.
Roland Laube
leitet mit dem Hinweis ein, dass sich die SP-Fraktion mit dem vorliegenden Geschäft nicht leicht getan hat. Aufgrund verschiedener Umstände wurde die Meinungsbildung - nicht nur in der SP - erschwert. So etwa die Diskrepanz zwischen der Annahme, was eine Annahme der Vorlage bewirken würde und den tatsächlichen Folgen einer Ausgliederung. Zwei Gruppen lehnen - etwas vereinfacht gesagt - die Vorlage ab: Die eine, weil sie gegen eine Privatisierung des AIB eintritt und die andere, weil sie für die Privatisierung des AIB ist.
Erstaunlich auch, dass gewisse Parteien, die vor vier Jahren einer Ausgliederung des AIB noch begeistert zugestimmt haben, heute in der Ausgliederung ein Ding des Teufels erkennen.
Zur Verunsicherung trägt sicherlich auch bei, weil für die Ausgliederungsübung ein Amt ausgewählt wurde, das zu den besten im Kanton zählt.
Unter diesen Vorzeichen haben sich auch innerhalb der SP zwei Meinungen herausgeschält: Eine Minderheit will nicht auf die Vorlage eintreten. Eine Mehrheit spricht sich aus folgenden drei Gründen für Eintreten aus.
1.
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Mit einer Ausgliederung wird der service public deutlich gestärkt. Um eine Privatisierungsvorlage handelt es sich also aus Sicht der SP nicht. Auf eine Beteiligung Dritter kann getrost verzichtet werden, die SP wird diesbezüglich einen Antrag stellen.
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2.
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Das Personal wird der künftigen IBBL AG muss zu gleichwertigen Bedingungen wie das Kantonspersonal angestellt sein.
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3.
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Die gefundene Lösung der Oberaufsicht kommt den Bedürfnissen des Parlamentes nach und könnte später allenfalls auch auf partnerschaftliche Geschäfte mit Basel-Stadt übertragen werden.
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Urs Steiner ruft in Erinnerung, dass die Gemeindeinitiative ursprünglich die Absicht verfolgte, Kanton und Gemeinden je zur Hälfte an der AG zu beteiligen. Die Gemeinden argumentierten damals, sie möchten den Aufwand im Gewässerschutz beeinflussen, transparenter gestalten und nicht ausgeschöpftes Sparpotenzial nutzen. Mit der Gemeindeinitiative hätte man das überholte System der Zentralisierung im Vollzug des Gewässerschutzes zugunsten eines regionalisierten und privatisierten Vollzugs überdenken wollen. So hätte man erreicht, dass jener, der bezahlt, auch hätte befehlen können.
Auch die FDP ist dezidiert der Meinung, dass die jetzige Situation der Abwasserbewirtschaftung unbefriedigend ist. Dem Kanton kommt primär die Aufgabe zu, Wasser und Abwasser zu trennen, zu reinigen und den Gewässerschutz sicher zu stellen. In der Frage, wer den Gewässerschutz betreibt und wie er das tut, gibt es Gestaltungsspielraum. Dieser Gestaltungsspielraum wurde aber in der Vorlage bewusst unterdrückt.
Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass die gesteckten Ziele, nämlich effiziente Mitsprache, Erhebung von nicht ausgeschöpften Spar- und Effizienzpotenzialen, Kosteneinsparung und Transparenz mit dieser Vorlage nicht erreicht werden. Die FDP bekennt sich zur Privatisierung, nicht aber zu einer monopolistischen Scheinprivatisierung, die mit einem geschickten Kontrakt die Vorteile einer privatisierten Aktiengesellschaft mit den Vorteilen des Staates, sprich Staatsgarantie, Staatsschutz, Besitzstandsgarantie der Anstellungsbedingungen verknüpfen will. Ein solches Staatsgebilde wirkt wettbewerbsverzerrend, es konkurrenziert die KMU.
Der Ansatz der Vorlage ist deshalb verfehlt, weil lediglich die Form geändert wurde.
Je länger die Vorlage beraten wurde, desto mehr wurde sie zu einem Flickwerk.
Im einzelnen stimmt die FDP aus folgenden Gründen der Vorlage nicht zu:
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Unter dem Deckmantel Mitsprache ist eine Auslagerung geplant. Allerdings handelt es sich bloss um eine monopolistische Scheinprivatisierung.
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Die Abwasserbehandlung und Teile der Abwasserbewirtschaftung werden weiterhin im Monopol betrieben.
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Die Wettbewerbsneutralität fehlt.
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Das Problem der Quersubventionierung führt zu Nachteilen für die privaten Anbieter im freien Wettbewerb.
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Sehr komfortabel ist, dass die IBBL keinen Gewinn erwirtschaften muss. Die wettbewerbsrechtlichen Spiesse sind dadurch ungleich lang.
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Das Problem der Mitsprache wird nur bedingt gelöst.
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Das klare Bekenntnis, wohin sich die AG mittelfristig bewegen soll, fehlt.
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Der Businessplan, der aufzeigt, wie Kosten und Aufwand gesenkt werden können, fehlt.
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Die in der Vorlage ausgewiesenen Kosteneinsparungen sind marginal und werden lediglich durch veränderte Finanzierungsmodelle herbeigeführt.
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Um echte Effizienz zu erzielen, ist der Wettbewerb notwendig.
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Der FDP fehlt das Bekenntnis für die Beteiligung Dritter. Die FDP hätte die sofortige Bereitschaft erwartet, Aktienkapital für die Beteiligung Dritter frei zu halten. Ebenso hätte die FDP erwartet, dass Vertreter der Wirtschaft im VR hätten Einsitz nehmen können.
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Urs Baumann setzt seine Ausführungen unter den Titel politische Glaubwürdigkeit und liest aus dem LR-Protokoll vom 30. 10. 1997:
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Urs Steiner stellt fest, dass der Kanton Basel-Landschaft noch einer der wenigen Kantone ist, der die Abwasser- und Abfallanlagen selbst betreibt. Aus diesem Blickwinkel begrüsst die FDP den Grundsatz, das AIB aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.
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Die FDP erklärt sich einverstanden. Die FDP stellt zwar keinen Antrag, besteht aber auf der Zusicherung dass die Aktiengesellschaft auch einer Beteiligung Dritter offen stehen muss.
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Die FDP-Fraktion stimmt dem vorliegenden Landratsbeschluss einstimmig zu.
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Urs Steiner erklärt, dass das Laufental unter Einhaltung der Vorschriften mit den günstigsten Wasser-, Abwasser- und Entsorgungsgebühren des Kantons aufwarten kann. Ursache dafür sind die von den Gemeinden delegierten Personen, welche die Verantwortung für ihre Gemeinden wahrnehmen.
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Hansruedi Bieri, damals FDP-Fraktionschef, staunte über die Tatsache, dass überaupt so lange darüber diskutiert werde und sagte, es sei doch eine gute Sache, wie die Gemeindeinitiative formuliert sei.
Die Vorlage beinhaltet sämtliche Forderungen, Anforderungen und Wünsche, die von der FDP damals gestellt wurden. In der Vorlage ist eine paritätische Beteiligung von Gemeinden und Kanton festgelegt. Einer der zentralen Punkte, der jetzt draussen ist, war, dass der Kanton 5 Personen und die Gemeinden 4 Personen in den Verwaltungsrat delegieren.
Die Forderung der FDP, die Privaten zu beteiligen, bleibt drinnen. Nie wurde davon geredet, dass die Privaten eine Mehrheit übernehmen können. Das Ziel, zwischen Kanton und Gemeinden ein gemeinsames Werk zu schaffen, ist mit der Vorlage erreicht.
Privatisierung war 1997 nie ein Thema, auch die FDP erwähnte nie etwas davon.
Es geht darum, dass ein heute dem Kanton gehörender Betrieb, an den die Gemeinden bezahlen müssen, mehr unternehmerischen Freiraum erhält. Die Gemeinden sind in dieser Idee kapitalmässig, in der Verwaltung und in den Entscheidungsgremien eingebunden.
Der Einbezug der Privatwirtschaft ist gegeben, es steht den Gemeinden schon heute frei, einen wirtschaftsorientierten Vertreter in den Verwaltungsrat zu delegieren. Als Aufsichtsgremium kann die Finanzkontrolle jederzeit tätig werden, zudem kann die Finanzkontrolle vom Landrat jederzeit Aufträge entgegen nehmen, wenn es zum Beispiel um das Infragestellen von Quersubventionierungen geht.
Die Beratung zeigte, dass sich die Verantwortlichen hervorragend vorbereitet und eine ausgezeichnete Vorlage zustande gebracht haben und die so wichtigen Vorarbeiten zum Businessplan ebenfalls geleistet wurden. Die von der Kommission gestellten Fragen wurden allesamt gut, seriös und fundiert beantwortet.
Das ganze Projekt kostet, ohne zu übertreiben, sicher eine Million Schweizer Franken, all die aufgewendete Zeit nicht eingerechnet. Wenn nun gesagt wird, was heute vorliege, entspreche nicht dem, was man haben wollte, dann ist die politische Glaubwürdigkeit nicht mehr gegeben.
Aus dem Protokoll vom 30. 10. 1997:
Peter Tobler rät seinen Kolleginnen und Kollegen, die eigenen Unterlagen, die sie erhalten und genehmigt haben, zu lesen. Würde der jährlich abgegebene Jahresbericht der Pro Rheno gelesen, würde man feststellen, dass diese Organisation, eine AG, funktioniert, zur Senkung der Kosten beiträgt, eine ökologische Wirksamkeit erzielt, die besser ist als verlangt und die Demokratie nicht gefährdet.
Nun kommen plötzlich Publikationen auf den Markt, die falsche Aussagen machen:
a)
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Von einer Privatisierung wurde nie geredet.
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b)
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Im Vorfeld regte sich seitens der FDP nie Widerstand gegen die Vorlage, zumindest nicht in der Kommission.
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c)
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Ob Quersubventionierungen stattfinden, kann problemlos überprüft werden, alle Möglichkeiten dafür sind vorhanden.
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Wenn der Schritt zur Privatisierung überhaupt getan werden sollte, dann müsste zuerst genau das geschehen, was man jetzt tut, nämlich eine Aktiengesellschaft zu gründen. Danach müsste eine stärkere Öffnung für Private organisiert werden. Eine direkte Privatisierung müsste aber über eine Verfassungsänderung stattfinden. Man müsste eine Auktion veranstalten und das "Familiensilber" dem Meistbietenden verkaufen. Ein anderer Weg ist nicht möglich. Ob er zudem politisch durchsetzbar wäre, bleibt sehr fraglich.
Der Wettbewerb funktioniert, allerdings liegt es auch an der Regierung und den Gemeinden, dass sie mit den Delegationen in den Verwaltungsrat die strategische Richtung der Geschäftstätigkeit vorgeben.
Die CVP/EVP-Fraktion bedauert den von der FDP eingeschlagenen Sinneswandel ungemein. Dies vor allem deshalb, weil alle Forderungen erfüllt sind und keine neuen Argumente eingebracht werden.
Die CVP/EVP-Fraktion beantragt - grösstmehrheitlich - Eintreten.
Helene Wegmüller ist namens der SVP-Fraktion der Meinung, dass der Staat keine Aufgaben erfüllen soll, die nicht auch von Privaten ebenso gut erledigt werden können und ist deshalb Auslagerungen gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt. RR Erich Straumann hat sich als Gemeindepräsident von Wintersingen an vorderster Front für die Gemeindeinitiative vom 28. April 1995 stark gemacht und auf diesem Gebiet für die Gemeinden mehr Mitsprache gefordert. Die Landratsfraktion hat den Landratsbeschluss vom 30. 10. 1997, der die Vorlage ausgelöst hatte, unterstützt. Nach wie vor steht die Fraktion hinter den Anliegen der Gemeinden, die im Bereich der Abwasser nicht nur zahlen, sondern auch mitreden wollen. Im vorliegenden Fall möchte die SVP aber gründlich und sorgfältig vorgehen und Fehler, die bei früheren Auslagerungen gemacht wurden, vermeiden.
Bei der Behandlung fiel der Fraktion auf, dass die Hauptforderung der Gemeinden, die paritätische Vertretung im Verwaltungsrat, nicht erfüllt wurde. Mit einer Stimme weniger haben die Gemeinden faktisch keine Möglichkeit, ihren Einfluss geltend zu machen.
Auf Antrag der SVP wurde die Forderung in der Finanzkommission aufgenommen und in § 7 nun berücksichtigt. Dazu kommt, dass die Gemeinden nicht einverstanden sind mit der vorgeschlagenen Bewertung der Anlagen für die Übertragung an die IBBL. Sie rügen auch, dass die Erträge aus dem Risikofonds jetzt in die allgemeine Staatskasse geflossen sind und nicht dem neuen Unternehmen gutgeschrieben werden.
Der Regierungsrat besteht auf dem in der Vorlage dargestellten Vorschlag, dem Kanton 5 und den Gemeinden 4 Verwaltungsratsmandate zukommen zu lassen.
Der letzte Brief des Gemeindeverbandes bestätigt, dass die Forderungen der Gemeinden nicht erfüllt sind.
Das Vorhaben kann nicht als reine Privatisierung und auch nicht als reine Auslagerung bezeichnet werden. Das neue Unternehmen hat im Bereich der Abwasserreinigung und Abwasserbewirtschaftung eine Monopolstellung und somit auch keine Konkurrenz.
Der Kanton wird zudem das finanzielle Risiko tragen müssen, weil die Abwasserreinigung und die Abfallbeseitigung zu den Staatsaufgaben zählen.
Das neue Unternehmen hat einerseits eine privatrechtliche Struktur und andererseits übernimmt es das Reglement des Kantons und verliert damit einen grossen Teil seines Handlungsspielraumes.
Durch Synergien Kosteneinsparungen zu erzielen, war ein wichtiger Auslöser für die erste Vorlage zur Privatisierung. Die Beratungen zeigten aber, dass das IBBL die Aufgaben wohl nicht günstiger wird lösen können als das AIB heute.
Die SVP ist deshalb einstimmig für Nichteintreten auf die Vorlage. Das SVP-Nein bedeutet aber kein Nein zum Anliegen der Gemeinden, sondern zum vorliegenden Vorschlag und zur Art, wie er erfüllt werden soll. Die SVP erwartet von Regierung und Verwaltung in naher Zukunft einen einfachen Vorschlag und behält sich vor, ansonsten in dieser Angelegenheit wieder vorzustossen.
Heinz Mattmüller redet, wie es für die Schweizer Demokraten üblich ist, aus der Sicht des Normalverbrauchers, der in der Auslagerung des AIB keine Notwendigkeit erkennen kann. Allerdings ist es ein Anliegen der Gemeinden, mit diesem Schritt eine paritätische Mitsprache und Mitbeteiligung zu erzielen. Bekanntlich hat sich der Landrat bereits in früheren Jahren über die gegenseitige Verrechnung von Leistungen auseinander gesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass eine bessere Lösung angestrebt werden sollte. Inzwischen kam man zur Überzeugung, dass zur Umsetzung des Gedankens eine Aktiengesellschaft gegründet werden müsste, wobei der Anteil von Drittpersonen auf 20 Prozent beschränkt wird.
Die Schweizer Demokraten sehen darin keine Privatisierung im eigentlichen Sinne, legen darauf aber auch keinen besonderen Wert. Vielmehr möchten die Schweizer Demokraten, dass das AIB ein Unternehmen wird, das effizient und zum Nutzen der Allgemeinheit tätig ist.
Nachdem der Kanton und die Gemeinden in den IBBL ihre Privilegien bei der Bewirtschaftung des Abfalls und der Abwasser weiterhin wahrnehmen und die Mitarbeitenden dieser Organisation nach den Grundsätzen des kantonalen Personalrechtes eingestellt und entlöhnt werden, besteht keine Gefahr, dass sich so etwas wie ein Zewa-Effekt bilden könnte. Einen Antrag, der unterschiedliche Besoldungen für alte und neue Mitarbeitende vorsieht, würden die Schweizer Demokraten, die für Eintreten stimmen, also ablehnen.
Alfred Zimmermann stellt fest, dass eines der Modethemen Privatisierung heisst. Ziel dieser Stossrichtung ist mehr Effizienz, Kosteneinsparungen und Profit. Die Wirtschaftspartei FDP hat sich diese Modeströmung auf die Fahne geschrieben. Ihre Ablehnung des aktuellen Vorschlages, der ihrer Ansicht nach nicht der reinen Lehre einer Privatisierung entspricht, darf - im Gegensatz zur Haltung von Urs Baumann - als konsequent betrachtet werden. Weil das Gesetz kostendeckende Gebühren vorschreibt, ist es dieser AG nun verwehrt, Geld zu verdienen.
Die Grünen beantragen Nichteintreten aus folgenden, von den Vorrednern abweichenden Gründen:
Abwasserreinigung und Abfallbeseitigung sind hoheitliche Aufgaben des Staates, wie Urs Steiner bereits in der Kommission feststellte.
Im Unterscheid zu Roland Laube bezweifelt die Grüne Fraktion, dass mit einer Auslagerung der service public gestärkt würde.
Die Grüne Fraktion ist Privatisierungen und Auslagerungen gegenüber grundsätzlich misstrauisch eingestellt, weil die Erfahrung lehrt, dass dieser Modetrend, wie bei der Post oder den britischen Eisenbahnen demonstriert wird, schief gehen kann.
Obwohl die Finanzkommission das Aufsichtsrecht in der Vorlage noch leicht abgeändert hat, bleibt doch die Tatsache, dass der Landrat in der AG nicht mehr über die Art der Kläranlagen mitreden könnte und auch das Referendum könnte nicht mehr ergriffen werden.
Die Grüne Fraktion hält die Beteiligung der Gemeinden in irgend einer Art für sinnvoll.
Die Arbeit des AIB war bis anhin ausgezeichnet, eine Verbesserung ist kaum noch möglich.
Zudem befürchtet die Fraktion, dass so genannte unnötige Ausgaben, als Beispiel sei die naturnahe Bepflanzung einer ARA genannt, nicht mehr getätigt würden, wenn es nur noch ums Geld ginge. Die Grüne Fraktion ist gegen Eintreten.
Bruno Krähenbühl spricht als Minderheitsvertreter der SP-Fraktion.
Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung sind gemäss Verfassung eine öffentliche Aufgabe. Die Verfassung lässt auch zu, dass die Aufgaben unter Beachtung gewisser Auflagen privatrechtlich durch Dritte erfüllt werden können. Heute wird die Abwasserentsorgung als öffentlicher Dienst betrieben. Das zuständige kantonale Amt untersteht sowohl in betrieblicher wie in finanzieller Hinsicht der direkten Kontrolle durch die Regierung und dem parlamentarischen Budget unter Oberaufsichtsrecht. Die Kundschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Dienstleistung gegen Entrichtung einer öffentlich-rechtlichen Gebühr in Anspruch zu nehmen. Rechtlich betrachtet handelt es sich somit um ein Polizeimonopol des Kantons.
Die heutige Betriebsart hat sich bewährt, die Qualität der Abwasserentsorgung hat einen hohen Standard erreicht, Pannen sind selten, das zuständige kantonale Amt wird sehr gut geführt.
Die nach dem Verursacherprinzip festgelegten Abwassergebühren sind recht hoch, von der Bevölkerung aber inzwischen akzeptiert. Moniert wird eigentlich bloss das fehlende Mitspracherecht der Gemeinden bei der Tariffestsetzung. Regierung und Finanzkommission schlagen vor, das AIB aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und die neue AG zu gründen . Es wird betont, dass es sich um eine Auslagerung, keinesfalls aber um eine Privatisierung handelt. In Tat und Wahrheit handelt es sich aber um eine Teilprivatisierung nach dem englischen Prinzip PPP, (Public Private Partnership). Mit einer kunstvollen Konstruktion soll verhindert werden, dass der Zwitter zu einem reinrassigen Modell mutiert. Insbesondere soll die Dominanz der öffentlichen Hand durch einen garantierten Aktienanteil von mindestens 80 Prozent gesichert werden. Die Verfasser des Projektes glauben an die Sicherheit des Modells, doch wird es auch bei der Swisscom, die ebenfalls nach dem Modell PPP aufgebaut wurde, nicht mehr lange dauern, bis sie gänzlich privatisiert sein wird. Sobald Aktien im Spiel sind, entwickelt sich eine kaum mehr zu bremsende Eigendynamik.
Der Unternehmenszweck der neuen IBBL ist sehr eindeutig formuliert: Es ist der Gesellschaft ferner insbesondere möglich, ihr Aufgabengebiet in verwandte Bereiche, zum Beispiel im Bereich Wasserversorgung zu erweitern, um ihren Kundinnen und Kunden ein abgerundetes Leistungspaket anzubieten. Sobald man auf diesen Weg einschwenken sollte, geriete das IBBL in einen internationalen Sog. Wer über die Grenzen schaut, stellt fest, dass der öffentliche Dienst in der Wasserversorgung als Auslaufmodell deklariert, im Wassermarkt Wettbewerb gefordert wird und die Liberalisierung auf dem Wasser- und Abwassermarkt zur Diskussion steht. Viele Fachleute erwarten im Zeithorizont 2002 bis 2005 eine wachsende Internationalisierung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung. Es geht also im Hinteregrund um handfeste Geschäfte, vor allem französische Grosskonzerne interessieren und engagieren sich für diesen neuen, offenbar lukrativen Markt.
Mit dem neuen Modell IBBL wird die Basis für eine spätere Übernahme gelegt, und dann wird ein privates Monopol installiert sein.
So muss man sich fragen, welchen Nutzen die Konsumentinnen und Konsumenten aus der Teilprivatisierung ziehen, ob die Abwassergebühren billiger werden, die Dienstleistungsqualität erhöht wird und ob die Verwaltungsräte die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten besser vertreten werden als die neunzig gewählten Volksvertreter dies bis anhin taten.
Auch muss man sich fragen, ob die Steuern sinken werden, die Wasserqualität besser wird und die Umwelt Nutzen daraus ziehen kann.
Im Namen der Minderheit in der SP-Fraktion beantragt Bruno Krähenbühl folglich Nichteintreten auf die Vorlage und rät der Stimmbürgerschaft, die Gemeindeinitiative abzulehnen und den Gemeinden mit der Schaffung einer paritätischen Tarifkommission mehr Mitsprache einzuräumen.
Peter Meschberger meldet sich im Auftrag des Gemeindeverbandes zu Wort und erinnert an die Zeit, da AIB und Regierung die Abwassergebühren jährlich nicht nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben, sondern nach dem Vergleich mit Basel oder Zürich. Dieses Vorgehen war ein Grund für das Lancieren der Initiative, die Bewegung auslöste und die neue Baudirektorin veranlasste, dieses Prinzip aufzugeben.
Die Initiative fordert: Kanton und Gemeinden gründen eine oder mehrere in der Regel paritätisch geführte öffentlich-rechtliche Anstalten für den Bau, Unterhalt und Betrieb von regionalen und überregionalen Abwasser- und Abfallanlagen. In dieser Aussage steckt der Nutzen, den die Gemeinden suchten. Dass die Dezentralisierungsmöglichkeiten der Initiative erst heute realisiert werden, nachdem sechs Jahre an der Vorlage gearbeitet wurde, ist doch etwas seltsam. Der Vorschlag des Gemeindeverbandes stellt einen guten, akzeptablen Kompromiss dar. Auch der privaten Beteiligung von 20 Prozent kann der Verband zustimmen.
Von den Gemeinden kam nie der Wunsch nach Privatisierung. Würde den Gelüsten nach Privatisierung nachgegeben, so wäre dafür ein Preis zu bezahlen. Von den Freisinnigen ist zu hoffen, dass sie doch noch zu Gunsten der Gemeinden entscheiden, indem sie zur neuen Gesellschaft ja sagen.
Walter Jermann spricht als Mitglied des Steuerungsausschusses. An die Adresse von Urs Steiner hält er fest, dass von keiner Gemeinde je die Privatisierung verlangt wurde. Als überheblich bezeichnet es Walter Jermann, dass der Landrat bestimmen möchte über einen Bereich, den die Gemeinden zu 100 Prozent selber bezahlen.
Im vorliegenden Fall haben die Gemeinden nicht einfach das Anliegen, die Gebühren mitzubestimmen, vielmehr wollen sie, statt nur zu bezahlen, auch den Standard mitbestimmen.
Von der FDP hätte der Steuerungsausschuss schon erwartet, dass sie früher ihre Absichten bekannt gegeben hätte.
Karl Rudin erinnert sich als Vertreter einer Gemeinde, die der Initiative zugestimmt hat, dass der Hauptgrund der Zustimmung in den ständig steigenden Gebühren lag. Auch bei einer Umwandlung in eine AG werden aber keine grossen Änderungen mehr eintreten und tiefere Kosten sind nicht zu erwarten. Vom Prinzip, dass die grossen Kläranlagen die kleineren bezahlen helfen, sollte nicht abgewichen werden. Auch die Mitsprache der Gemeinden dürfte sich nicht wesentlich ändern.
Die ganze Übung dürfte für die Einwohnerinnen und Einwohner nichts und für die Gemeinden herzlich wenig eintragen.
Die Abwasserentsorgung ist eine typische staatliche Kernaufgabe, die durch einen gut geführten Staatsbetrieb wie das AIB mit einem klar definierten Leistungsauftrag effizient, umweltgerecht und ökonomisch gelöst werden kann.
Einig ist sich die SP-Fraktion in der Forderung nach einer Stärkung des service public und der Ablehnung der Privatisierung dieser Aufgabe. Nicht einig ist man sich im Weg: Die einen sehen eine Stärkung des service public und die anderen, die der Vorlage zustimmen, hoffen, dass damit die Privatisierung vom Tisch wäre.
Persönlich sieht Karl Rudin in der Vorlage nur einen halben Schritt, eine Art Salamitaktik, wie sie bei der Swisscom schon zu beobachten war. Dem später sicher folgenden Ruf nach besseren Zukunftsmöglichkeiten dürfte sich niemand entgegenzusetzen wagen.
Die Angst einer echten Privatisierung teilt Karl Rudin nicht, weil die Gesellschaft inzwischen - angesichts der vielen verunglückten Versuche - hellhörig geworden ist.
Auf die Vorlage soll nicht eingetreten werden und die Gemeindeinitative soll, wenn sie zur Abstimmung gelangt, abgelehnt werden.
Eugen Tanner erhält den Eindruck, dass verschiedene Parlamentsmitglieder den Landratsbeschluss nicht kennen. Absatz 2 zur Erinnerung: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage mit folgendem Inhalt zu unterbreiten: Überführung des Amts für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung in eine Aktiengesellschaft, an welcher der Kanton und die Gemeinden paritätisch beteiligt sind.
An dieser Ausgangslage, am gesamten Umfeld, im AIB, beim Kanton oder den Gemeinden hat sich nichts geändert. Der Rückweisungsantrag kann nur als unanständiger Versuch gewertet werden, einen klaren Auftrag umzubiegen und umzufunktionieren. Geradezu unerhört ist Urs Steiners Hinweis, man habe sehr wohl Verständnis für die Anliegen der Gemeinden.
Der Gemeindeverband hat sich, wie Peter Meschberger ausführte, klar hinter die Vorlage gestellt.
Die Abwasserentsorgung gilt seit jeher als Teil des service public.
Unredlich ist die Behauptung, es handle sich um eine Pseudoprivatisierung. Eine Privatisierung, wie sie nun SVP und FDP verlangen, würde bedeuten, dass Gewinn erwirtschaftet werden müsste und diesen diktierten Gewinn müssten die Gemeinden tragen.
An der Vorlage wurde sehr viel gearbeitet, sie nun zurückzuweisen, grenzt an Verschleuderung von Steuergeldern.
Max Ribi , der sich schon bei der Beratung des Projektierungskredites zweifelnd der Stimme enthaltend hat, pflegt die Grundhaltung, dass eine Aufgabe vom Staat sehr gut und von Privaten sehr gut, aber auch vom Staat schlecht und von Privaten schlecht erfüllt werden kann. Die Ahnung, dass die Gebühren nicht sinken werden, teilt Max Ribi mit Karl Rudin, der Spielraum scheint gering.
Wenn man nun auf die Vorlage nicht eintreten würde, der Motion aber zugestimmt würde, wären die Gemeindevertreter eingebunden, müssten sich mit der Materie befassen und hätten ein Einspracherecht gegen den Regierungsrat, der die Gebühren festlegt.
Peter Brunner begrüsst den auf der Tribüne eingetroffenen Ständerat Hans Fünfschilling.
Rita Kohlermann spricht als Einzelperson mit wirtschaftsnaher Positionierung. Hauptgrund der Vorlage ist die fehlende Mitsprachemöglichkeit der Gemeinden im Bereich Gewässerschutz, ein Thema, das sich anders als über die IBBL lösen liesse.
Heute scheint man einem ganzen Bereich von Privatunternehmen die Daseinsberechtigung entziehen zu wollen. Im Bereich Abfallentsorgung könnte die Privatwirtschaft, wie bis anhin schon, durchaus Aufgaben übernehmen. Wenn die IBBL ihren definierten grossen Spielraum ausnützen würde, hätte die Privatwirtschaft keine Chance mehr. Zudem könnte die IBBL ihr Tätigkeitsgebiet auch noch in verwandte Bereiche erweitern.
Würde der Vorlage heute zugestimmt, so entzöge man dem bisher gelebten Nebeneinander die Daseinsberechtigung.
Röbi Ziegler befürchtet, der Schlagwortabtausch zwischen service public und Privatisierung könnte dazu verleiten, eine dogmatische Diskussion vom Zaun zu reissen.
Sachlich betrachtet geschieht das Einsammlen von Abfall jetzt schon in Zuammenarbeit mit Privaten, die Entsorgung wird in der KVA Basel vorgenommen. Die Abwasseranlagen sind im Kanton gebaut, für die nächsten 15 bis 20 Jahren ist nicht viel weiteres zu unternehmen. Die Kostenstruktur im Abwasserbereich ist in hohem Masse kapitalintensiv und bedingt vergleichweise nur wenig Personalkosten. Ein Einsparungspotenzial ist folglich kaum gegeben, es sei denn, man möchte die Kapitalbeschaffung für Private günstiger ermöglichen als für den Staat.
Die Frage, ob auf die Vorlage eingetreten werden soll oder nicht, erscheint auch als Streit um des Kaisers Bart. Dass auf den ersten kleinen ein grösserer zweiter Schritt folgen wird, ist nicht anzunehmen, weshalb man den Schritt auf die Gemeinden hin tun und Eintreten beschliessen sollte.
Heidi Portmann bemerkt, bezüglich des Innovationsgeistes hätten sich die heutigen Gegner nicht besonders unterstützend hervorgetan. Gerade in den Kommissionen UEK und BPK hätten sich die Gemeindevertreter engagieren können, statt der Regierung und dem AIB einfach alles abzukaufen. Wenn heute Eintreten verweigert werden sollte, dürfte dieses Engagement für die Zukunft wenigstens erwartet werden.
Peter Meschberger präzisiert, die Gemeinden verlangten eine paritätische Mitsprache, während der Vorstoss der FDP bloss von Mitsprache rede.
Sabine Stöcklin stört sich am Hinweis von Peter Meschberger, der Kanton habe aus politischen Überlegungen die Gebühren erhöht. Grund dafür war ihres Erachtens die technisch billige Abfallentsorgungsmöglichkeit Elbisgraben. Ein technisch hochgerüstete Kehrrichtentsorgungsanlage sei dagegen viel teurer zu unterhalten. Um den nachfolgenden Generationen keine schwierig zu kontrollierenden Deponien zu übergeben, wurde das System und die Umweltschutzgesetzgebung geändert. Da die Kosten auf Verbrennungsniveau ansteigen werden, wurden die Gebühren Schritt für Schritt angehoben. Damit konnte verhindert werden, plötzlich mit einer gigantischen Steigerung aufwarten zu müssen.
RR Elsbeth Schneider wird sich nach der zweistündigen Debatte kurz halten. Persönlich ist die Regierungsrätin erfreut über die Deklaration der tollen Leistung des AIB, sie wird den betreffenden Herren dieses Lob weitergeben. Den vom Landrat erteilten Auftrag, die Mitsprache der Gemeinden zu erhöhen, kann die Baudirektorin als klar erfüllt erkennen.
Nicht glücklich ist die Regierungsrätin über die so genannte Parität und hält fest, die Regierung habe im Gegensatz zur Kommission, die sich für 4 - 4 - 1 entschieden habe, für sich das Verhältnis 5 - 4 beschlossen. Dies, weil sich das Parlament 1997 gegen "Fremde" und für eine Aktiengesellschaft zwischen Kanton und Gemeinden ausgesprochen habe.
Sollte das Parlament heute Nichteintreten beschliessen, so werden die Verantwortlichen nicht für irgend eine Privatisierungsvorlage oder für einen - wie gehört - einfachen Vorschlag zu motivieren sein.
Einig ist die Regierungsrätin mit Bruno Krähenbühl, dass bei den Gebühren kein allzu grosser Nutzen zu erwarten wäre, dass die Gebühren kaum billiger werden dürften. Trotzdem bleibe die Zielsetzung, die Gebühren zu senken.
Der Dienstleistungslevel soll auf hohem Niveau gehalten werden.
Ein grösserer Nutzen für den Umweltschutz dürfte nicht erzielt werden, da schon bisher auftragsgemäss im Sinne der Nachhaltigkeit ein Optimum angestrebt wurde.
Namentliche Abstimmung
Für Eintreten stimmen: Simone Abt, Franz Ammann, Rita Bachmann, Urs Baumann, Ruedi Brassel, Peter Brunner, Esther Bucher, Eva Chappuis, Beatrice Fuchs, Urs Hintermann, Hans Jermann, Walter Jermann, Marc Joset, Uwe Klein, Roland Laube, Gerold Lusser, Heinz Mattmüller, Mirko Meier, Peter Meschberger, Hannelore Nyffenegger, Roland Plattner, Paul Rohrbach, Christoph Rudin, Elsbeth Schmied, Elisabeth Schneider, Bruno Steiger, Eugen Tanner, Theo Weller, Urs Wüthrich, Röbi Ziegler, Matthias Zoller, Peter Zwick
Gegen Eintreten stimmen: Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Roland Bächtold, Dölf Brodbeck, Monika Engel, Hanspeter Frey, Anton Fritschi, Barbara Fünfschilling, Beatrice Geier, Madeleine Göschke, Maya Graf, Willi Grollimund, Hildy Haas, Jacqueline Halder, Franz Hilber, Peter Holinger, Ursula Jäggi, Hans Ulrich Jourdan, Rita Kohlermann, Bruno Krähenbühl, Jörg Krähenbühl, Silvia Liechti, Esther Maag, Christine Mangold, Roger Moll, Juliana Nufer, Sabine Pegoraro, Heidi Portmann, Max Ribi, Max Ritter, Karl Rudin, Hanspeter Ryser, Liz Ritz, Pattrick Schäfli, Paul Schär, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Daniela Schneeberger, Urs Steiner, Sabine Stöcklin, Ernst Thöni, Heidi Tschopp, Judith Van der Merwe, Helen Wegmüller, Hanspeter Wullschleger, Daniel Wyss, Alfred Zimmermann, Ruedi Zimmermann
Enthaltungen: Patrizia Bognar, Remo Franz
://: Der Landrat stimmt mit 48 zu 32 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen Eintreten auf die Vorlage 2000/122.
Keine Wortmeldungen
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 52 zu 3 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
betreffend Überführung des Amtes für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung in eine Aktiengesellschaft
Vom 5. April 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Auf das Gesetz über die Industriellen Betriebe Baselland AG (IBBL) (IBBL-Gesetz) wird nicht eingetreten.
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2.
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InWiedererwägung von Ziffer 1 des Beschlusses des Landrates vom 30. Oktober 1997 wird die nichtformulierte Gemeindeinitiative vom 28. April 1995 betreffend separate Trägerschaft für die Abwasser- und Abfallanlagen abgelehnt.
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3.
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Die nichtformulierte Gemeindeinitiative vom 28. April 1995 betreffend separate Trägerschaft für die Abwasser- und Abfallanlagen wird vom Volk mit der Empfehlung auf Verwerfung zur Abstimmung unterbreitet.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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