Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2002 |
Nr. 1746
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
begrüsst die anwesenden Landrätinnen und Landräte, die Regierungspräsidentin, die Regierungsräte sowie die Vertreter der Presse und die ZuschauerInnen auf der Tribüne zur heutigen Landratssitzung.
Geburtstage
Am heutigen Landratstag kann Heinz Mattmüller seinen Geburtstag feiern. Die Landratspräsidentin gratuliert ihm herzlich.
In den beiden Landratsvorzimmern wurden
Papierkörbe
aufgestellt. Ursula Jäggi-Baumann bittet darum, dass jede Frau und jeder Mann ihre Abfälle dort entsorge und nicht im Landratssaal liegen lasse.
Entschuldigungen
Vormittag: Bächtold Roland, Friedli Thomas, Fuchs Beatrice, Laube Roland, Meier Mirko, Meschberger Peter, Rytz Liz, Schmidlin Stephan, Schneeberger Daniela, Tobler Peter und Wyss Pascal
Nachmittag: Bächtold Roland, Friedli Thomas, Laube Roland, Rytz Liz, Schmidlin Stephan, Schneeberger Daniela, Tobler Peter und Wyss Pascal
StimmenzählerInnen
://: Dieter Schenk ersetzt die heute abwesende Daniela Schneeberger im Büro des Landrates.
Seite FDP: Thomas Haegler
Seite SP: Dieter Schenk
Mitte/Büro: Anton Fritschi
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1747
Zur Traktandenliste
Ursula Jäggi-Baumann
gibt bekannt, dass Traktanden 28 und 29 von der Traktandenliste abgesetzt werden müssen, da die schriftlichen Antworten des Regierungsrates noch nicht verabschiedet werden konnten. Agathe Schuler muss die Landratssitzung am Nachmittag etwas früher verlassen, deshalb soll auch Traktandum 23 abgesetzt werden.
://: Der Landrat erklärt sich mit der vorgeschlagenen Absetzung der Traktanden 23, 28 und 29 einverstanden.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1748
1
2002/217
Bericht der Petitionskommission vom 18. Oktober 2002: Begnadigungsgesuch
Der Präsident der Petitionskommission,
Heinz Mattmüller
, nimmt an, dass alle Ratsmitglieder den vorliegenden Kommissionsbericht gelesen haben, weshalb er nicht noch einmal auf die Details eingehen wolle. Im Wesentlichen gehe es darum, dass N.M. für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis müsste. Weil er jedoch in der heutigen Situation als resozialisiert betrachtet werden könne, kam die Kommission mit 7:0 Stimmen zum Schluss, man wolle den Gesuchsteller nicht aus dem Arbeitsprozess herausreissen und ihm die Möglichkeit geben, ein Jahr seiner Strafe mittels Electronic Monitoring zu verbüssen. Dazu muss der über ein Jahr hinausgehende Teil der Strafe - vier Monate also - bedingt erlassen werden, wobei sich die Kommission für eine Probezeit von drei Jahren aussprach.
Röbi Ziegler
berichtet, der Gesuchsteller sei verschiedentlich vorbestraft und habe auch bereits zwei längere Gefängnisstrafen verbüsst. Seit der letzten Gefängnisstrafe - vor dem Urteil im Cosco-Prozess - jedoch liess er sich nichts mehr zu Schulden kommen und konnte sich sowohl beruflich als auch familiär sozialisieren. Eine Einweisung in den Strafvollzug zum heutigen Zeitpunkt würde die bisherigen Bemühungen des Gesuchstellers, seinem Leben eine neue Wende zu geben, in Frage stellen und gefährden. Die Petitionskommission sprach sich daher für eine bedingte Teilbegnadigung aus, damit die Reststrafe von 12 Monaten in einer erleichterten Form des Strafvollzugs verbüsst werden kann. Dem Gesuchsteller wird damit ermöglicht, die Verantwortung gegenüber seiner Familie und dem eigenen Leben wahrzunehmen. Röbi Ziegler bittet den Landrat, den Anträgen der Petitionskommission zu folgen.
Anton Fritschi
erklärt, wie bereits zwei frühere Gesuche stehe das vorliegende Begnadigungsgesuch ebenfalls im Zusammenhang mit dem Fall Cosco, welcher ins Jahr 1995 zurückgehe. Auch in diesem Fall gehe es für den Landrat darum, keine Präjudizien zu schaffen und sich keinen Fremdeinwirkungen beugen zu müssen. Ein unbedingter Strafvollzug würde alle Bemühungen bezüglich der seit Jahren stattfindende Resozialisierung zerstören. Aus diesem Grund unterstütze die FDP-Fraktion den Kommissionsantrag, dem Gesuchsteller den 12-monatigen Strafvollzug mittels Electronic Monitoring zu ermöglichen und ihm den Rest der Strafe mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren bedingt zu erlassen.
Hans Jermann
berichtet, die Petitionskommission habe sich den Entscheid zum vorliegenden Begnadigungsgesuch nicht leicht gemacht. Durch seinen guten Lebenswandel habe der Gesuchsteller Reue gezeigt, weshalb die CVP/EVP-Fraktion dem Antrag der Petitionskommission folgen wolle.
René Rudin
gibt die Ablehnung des Kommissionsantrags durch die SVP-Fraktion ab. Bei der Urteilsfindung durch die involvierten Instanzen seien alle Gesichtspunkte bereits erörtert worden, auch die Art und Weise, wie sich der Gesuchsteller später wieder in die Gesellschaft eingliedern könne.
Bruno Steiger
schickt seinen Ausführungen voraus, dass die Schweizer Demokraten zum vorliegenden Begnadigungsgesuch geteilter Meinung seien. Er selbst könne dem Kommissionsantrag nicht folgen, denn es handle sich beim Gesuchsteller nicht um einen harmlosen Gesetzesbrecher. Straftaten ziehen sich wie ein roter Faden durch den Lebenslauf des Gesuchstellers und von Einsicht war bisher kaum eine Spur vorhanden. Bruno Steiger glaubt nicht, dass der Gesuchsteller ehrliche Reue zeige, weshalb er die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen soll.
Esther Maag
ist der Ansicht, die Kommission sei zu einem weisen Schluss gelangt, denn für die Grünen stehe nicht in erster Linie die Einsicht (welche man so oder so nicht im Gefängnis gewinne), sondern die Eingliederung einer Person im Vordergrund. Auf dem Weg zur Eingliederung seien im vorliegenden Fall die wichtigen Schritte geschehen und die Grüne Fraktion unterstützt daher den Kommissionsantrag.
Röbi Ziegler
wendet sich an diejenigen Landratsmitglieder, welche sich gegen den Kommissionsantrag stellen, weil ihres Erachtens nicht genügend Einsicht des Gesuchstellers vorhanden sei. Wenn jemand nach einem Strafvollzug versuche, seine Finanzen in Ordnung zu bringen und bei einem geringen Verdienst während Jahren 30'000 Franken Schulden zurückbezahle, so könne man von einem echten Bemühen ausgehen und es handle sich um ein Zeichen der Reue.
Bruno Steiger
entgegnet Röbi Ziegler, der Gesuchsteller sei Prokurist und verfüge dementsprechend wohl nicht nur über einen geringen Lohn.
://: Der Landrat verabschiedet den Kommissionsantrag mit grossem Mehr bei wenigen Gegenstimmen. Dieser lautet:
1. Dem Gesuchsteller wird derjenige Teil seiner Strafe, welcher über 12 Monate hinaus geht, mit einer Bewährungsfrist von 3 Jahren bedingt erlassen.
2. Es wird empfohlen, für die verbleibenden 12 Monate den Vollzug der Strafe mittels Electronic Monitoring zu prüfen.
An dieser Stelle begrüsst
Ursula Jäggi-Baumann
Alt-Regierungsrat Clemens Stöckli, welcher auf der Zuschauertribüne Platz genommen hat.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1749
2
2002/218
Bericht der Petitionskommission vom 19. September 2002: Petition betreffend Bewilligungen von Mobilfunkanlagen im Kanton Basel-Landschaft
Kommissionspräsident
Heinz Mattmüller
berichtet, eine Einzelperson aus Münchenstein habe eine Petition an den Landrat gerichtet. Diese befasse sich mit einem Thema, welches im ganzen Land grosse Beachtung finde und wahrscheinlich noch lange für Diskussionsstoff sorgen werde, nämlich mit der Installation immer neuer Sendeanlagen für den Mobilfunk. Immer wieder klagen Anwohnerinnen und Anwohner nach der Inbetriebnahme solcher Anlagen über Schlafstörungen und andere gesundheitliche Probleme. Die Petentin verlangt daher, dass der Kanton zumindest vorläufig keine neuen Bewilligungen für Mobilfunkanlagen erteilt.
Das Regal für die drahtlose Kommunikation liegt jedoch in den Händen des Bundes und für Mobilfunkanlagen bestehen bereits einschlägige technische Bestimmungen, welche in jedem Fall eingehalten werden müssen. Solange die gesetzlichen Bestimmungen von den Betreibern erfüllt werden, kann der Kanton das Erstellen solcher Anlagen nicht verbieten. Aus diesem Grund blieb der Kommission nichts anderes übrig, als dem Plenum zu empfehlen, die Petition als unerfüllbar abzulehnen.
Elsbeth Schmied
stellt täglich fest, dass wir uns in einem Heer von Handy-Benutzerinnen und -Benutzern bewegen. Die uneingeschränkte Kommunikation hat von uns allen Besitz ergriffen. Damit aber alle Handys funktionieren können, sind Mobilfunkanlagen notwendig. Die Petentin möchte mit ihrer Petition verhindern, dass weitere Mobilfunkantennen errichtet werden, solange die gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch und Tier nicht erwiesen ist.
Man könne die Tatsache nicht verleugnen, dass sich viele Menschen durch Mobilfunkanlagen beeinträchtigt fühlen, jedoch war es bisher nicht möglich, die angeführten Störungen wissenschaftlich zu beweisen. Mit der Zunahme der Elektronik in unserem Leben nimmt auch die subjektive Angst davor zu.
Die Kompetenz, Bewilligungen zum Bau von Mobilfunkanlagen zu erteilen, liegt - wie bereits erwähnt - beim Bund. Abschliessend geregelt wird das Thema in der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung, welche verlangt, dass der Elektrosmog von Mobilfunkanlagen die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt und gewährleistet, dass auch langfristig mit keinen schädlichen Auswirkungen zu rechnen ist. Insbesondere trägt die genannte Verordnung sogar den noch nicht wissenschaftlich erwiesenen und kontroversen Aussagen über die Belastung der Bevölkerung Rechnung.
Laut der BUD wäre die Sistierung von Baugesuchen im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen bundesrechtswidrig, wenn die Voraussetzung nach der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung erfüllt sind. Die Petitionskommission liess sich von der Stellungnahme der BUD überzeugen und auch die SP-Fraktion schliesse sich grossmehrheitlich dem Kommissionsantrag an.
Paul Schär
erklärt, auch die FDP-Fraktion schliesse sich den Schlussfolgerungen der BUD an und lehne die Petition ab.
Bruno Steiger
verweist auf die klare Situation, wonach der Bau von Mobilfunkanlagen vom Bund bewilligt werden müsse. Zudem treffe die Aussage der Petentin, dem Anliegen ihrer Petition sei im Kanton Basel-Stadt stattgegeben worden, nicht zu. Die Schweizer Demokraten unterstützen den Antrag der Petitionskommission.
Esther Maag
ist selbst konsequente Nicht-Handy-Telefoniererin und fühlt sich daher berechtigt, gegen den Kommissionsantrag zu sprechen. Sie erhalte immer wieder verzweifelte Briefe von Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Kantons, welche sich gegen den Bau von Handy-Antennen wehren wollen. Absurderweise könne sie solchen Personen nur raten, die Antenne möglichst auf dem eigenen Haus bauen zu lassen, denn dann sei die Strahlenbelastung am geringsten. Zwar bestehen in der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung gewisse Grenzwerte, diese stellen jedoch eine willkürliche Grösse dar. Es gebe tatsächlich Personen, welche bereits bei Werten weit unter den offiziellen Grenzwerten sensibel reagieren.
Personen, welche gegen den Bau einer Mobilfunkantenne kämpfen wollen, können heute nur Heimatschutzgründe geltend machen und damit den Bau allenfalls verhindern. Diese Situation bezeichnet Esther Maag als unhaltbar. Menschen müssen gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen und haben keinerlei Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.
Die Hauptursache des Problems sieht Esther Maag darin, dass der Bund nicht beschlossen habe, alle Betreiber von Mobilfunkantennen zu zwingen, nur eine Netzanlage zu benutzen. Heute betreibt jede Gesellschaft ein eigenes Netz, was wenig sinnvoll sei, denn schliesslich beziehe man den Strom auch nur aus einem Netz. Trotz der Probleme im Bezug auf die Bundesrechtsprechung haben sich die Grünen klar dafür entschieden, die vorliegende Petition im Sinne eines Signals an den Regierungsrat zu überweisen.
://: Der Landrat lehnt die Petition betreffend "Bewilligungen von Mobilfunkanlagen im Kanton Basel-Landschaft" grossmehrheitlich ab.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1750
3
2002/114
Berichte des Regierungsrates vom 30. April 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 24. September 2002: Teilrevision des Rheinhafengesetzes. 2. Lesung
Ursula Jäggi-Baumann
gibt bekannt, es lägen ihr keine Anträge zu diesem Traktandum vor, weshalb sie auf die Detailberatung zur zweiten Lesung verzichten will.
://: Der Landrat erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
://: Von den 72 anwesenden Landrätinnen und Landräten stimmen alle der Teilrevision des Rheinhafengesetzes zu (72:0 Stimmen ohne Enthaltungen).
Gesetzesänderung siehe Anhang 1
[PDF]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1751
4
2002/154
Berichte des Regierungsrates vom 18. Juni 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 22. Oktober 2002: Projekt Zusammenführung Amt für Bevölkerungsschutz und Militärverwaltung
Dieter Völlmin
, Präsident der Justiz- und Polizeikommission, stellt fest, dass die neue Sicherheitspolitik des Bundes ihre Spuren in der Verwaltungsorganisation der Kantone hinterlasse. Militär, Zivilschutz und die übrigen Ereignisdienste sind in den letzten Jahren immer stärker zusammengewachsen und ihre Aufgaben überschneiden sich. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In anderen Kantonen wurden die Auswirkungen dieser Entwicklung ebenfalls erkannt und analoge Ämter zum Amt für Bevölkerungsschutz und zur Militärverwaltung wurden bereits zusammengeführt. Im Kanton Basel-Landschaft soll eine derartige Zusammenführung per 1. Januar 2003 erfolgen. Das Amt für Bevölkerungsschutz wird ins Gebäude der Militärverwaltung im Oristal ziehen.
Der Standort des neuen Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz blieb in der Kommission mangels realistischer Alternativen unbestritten. Die Kommission konnte sich davon überzeugen, dass der Prozess der Integration von zwei Ämtern in ein einzige Amt sich auf dem richtigen Weg befinde, dass die Schwierigkeiten erkannt worden sind und daran gearbeitet werde. Das Gebäude im Oristal ist 30 Jahre alt und muss bis in fünf Jahren saniert werden. Aus diesem Grund soll eine erste Etappe der Sanierung bereits im Rahmen der aktuellen Vorlage beschlossen werden. Es handelt sich dabei um die Sanierung der Fenster und Rollläden im ersten und zweiten Obergeschoss.
Nach einer Besichtigung der Gebäudesituation vor Ort konnte sich die Kommission davon überzeugen, dass die vorgesehenen baulichen Massnahmen sinnvoll sind und nicht zu wesentlichen Mehrkosten führen werden. Organisatorisch ist eine Etappierung der Sanierung vertretbar und sinnvoll, da die erste Etappe sich auf das erste und zweite Obergeschoss beschränken wird, während der Hauptteil der verbleibenden Sanierung vor allem das Unter- und Erdgeschoss betreffen wird.
Zu den Finanzen und Synergien:
In der Vorlage ausgewiesen ist die Einsparung eines Dienststellenleiters (rund Fr. 200'000.-). Ob und wann sich allenfalls weitere Synergien ergeben werden, lässt sich noch nicht mit Sicherheit voraussagen, da dies auch mit der Ausgestaltung der Sicherheitspolitik auf Bundesebene zusammenhängt. Die Kommission setzte sich zudem mit den ausgewiesenen baulichen Folgekosten der Vorlage auseinander und verlangte, dass auch die Minderkosten durch den frei werdenden Raum des Amtes für Bevölkerungsschutz berücksichtigt werden müssen. Eine Gegenüberstellung der Mehrkosten und der Minderkosten zeigt, dass erstere durch die Minderkosten praktisch aufgewogen werden.
Die Justiz- und Polizeikommission konnte sich einstimmig hinter die Vorlage 2002/154 stellen und beantragt dem Landrat, dieser ebenfalls zuzustimmen.
Ruedi Brassel
betont, obwohl die aktuelle Vorlage bescheiden und unspektakulär erscheine, sei diese - vielleicht etwas übertrieben ausgedrückt - doch von epochalem Zuschnitt. Sie sei in einen breiten Zivilisationsprozess einzuordnen, welcher in den letzten Jahren sogar das Schweizer Militär erfasst habe. Der Wandel in der Sicherheitspolitik bringe eine Konzentration auf zivile Problemstellungen (natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen) mit sich. Diese Änderungen werden auf kantonaler Ebene unter anderem mit der Zusammenlegung des Amtes für Bevölkerungsschutz mit der Militärverwaltung nachvollzogen.
Die geplante Zusammenlegung mache durchaus Sinn, denn die Bereiche Militär und Bevölkerungsschutz hängen thematisch zusammen. Sie bietet zudem die Perspektive, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Feuerwehr einzubeziehen. Die SP-Fraktion unterstützt diese Entwicklung und befürwortet die aktuelle Vorlage, ist jedoch der Ansicht, dem Wandel in der Sicherheitspolitik sollte dadurch Ausdruck verliehen werden, dass die neue Dienststelle "Amt für Bevölkerungsschutz und Militär" (und nicht wie vorgeschlagen "Amt für Militär und Bevölkerungsschutz) genannt würde. Man werde in der Detailberatung einen entsprechenden Antrag stellen.
Zur Bauvorlage sei den Ausführungen des Kommissionspräsidenten nicht viel beizufügen. Ruedi Brassel bezeichnet es als bedauerlich und erstaunlich, dass bereits nach 30 Jahren eine Fassadenrenovation notwendig sei. Es müsse dahingestellt bleiben, ob gewisse Mängel beim Bau des Gebäudes hätten vermieden werden können. Die SP-Fraktion werde den Kommissionsanträgen folgen.
Sabine Pegoraro
kündigt an, die FDP-Fraktion wolle auf die Vorlage eintreten und werde den Anträgen der Justiz- und Polizeikommission zustimmen, auch wenn man die Vorlage nicht unbedingt als "epochalen" Schritt bezeichnen könne. Die Zusammenlegung der beiden Ämter mache Sinn, und zwar neben den finanziellen Gründen vor allem im Hinblick auf die organisatorischen Vorteile. Der Zeitpunkt für die Zusammenlegung sei gut gewählt, da der verdiente Leiter der Militärverwaltung per Ende Jahr pensioniert werde. Die etappierte bauliche Sanierung bringe den Vorteil mit sich, dass auch während der Sanierung stets genügend Büroräume zur Verfügung stehen. Erfreulicherweise fand die Justiz- und Polizeikommission sogar heraus, dass die Einsparungen noch höher seien als in der Vorlage ausgewiesen.
Den Antrag der SP zur Benennung des neuen Amtes bezeichnet Sabine Pegoraro als etwas überraschend und sie macht beliebt, am Vorschlag des Regierungsrates festzuhalten.
Matthias Zoller
begnügt sich mit der Mitteilung, dass die CVP/EVP-Fraktion die Zusammenlegung der beiden Ämter als absolut sinnvoll und richtig betrachte. Längerfristig sollte vorgesehen werden, auch andere Dienste (beispielsweise die Feuerwehr) in das neue Amt für Militär und Bevölkerungsschutz zu integrieren. Auch der bauliche Teil der Vorlage werde von der CVP/EVP unterstützt. Unnütze und nicht notwendige Anträge jedoch sollen abgelehnt werden.
Fredy Gerber
betont, die geplante Zusammenlegung der beiden Ämter sei auch in der SVP-Fraktion unbestritten. Es sei positiv, dass vorhandene Synergien sinnvoll genutzt werden können, ohne dass personelle Härtefälle entstehen. Mit dem vorgeschlagenen Standort im Oristal zeigt sich die SVP einverstanden, auch wenn das Gebäude entsprechend saniert werden müsse. Ausserdem könne der frei werdende Büroraum des Amts für Bevölkerungsschutz an der Rheinstrasse anderweitig genutzt werden.
Bruno Steiger
gibt bekannt, auch die Schweizer Demokraten hätten an der aktuellen Vorlage grundsätzlich nichts zu bemängeln. Die geplante Zusammenführung ermögliche es, Synergien zu nutzen und mehr Effizienz zu erzielen. Die Regierungsvorlage habe ihm persönlich noch besser gefallen als der Kommissionsbericht, da dort jährliche Minderkosten von Fr. 75'000.- ausgewiesen wurden. Die Berechnungen der Justiz- und Polizeikommission ergaben jedoch eine jährliche Mehrbelastung von rund Fr. 40'000.-. Bruno Steiger geht davon aus, dass es sich bei all diesen Zahlen um Schätzungen handle und sich die Vorlage schliesslich kostenneutral auswirken werde. Mit der Zeit soll auch die Feuerwehr ins neue Amt einbezogen werden, jedoch erst nach einer Klärung sämtlicher Strukturen (Feuerwehr, Ölwehr) auf kantonaler Ebene. Die Schweizer Demokraten werden die Kommissionsanträge unterstützen und den Antrag der SP zur Benennung des neuen Amtes ablehnen.
Eduard Gysin
sieht die Zusammenlegung der beiden Ämter als ersten, wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Die Fraktion der Grünen unterstützt daher sämtliche Anträge der Justiz- und Polizeikommission ohne Vorbehalte.
Max Ribi
stellt fest, die Vorlage verweise auf Einsparungen und Synergien, welche nach der Zusammenlegung der beiden Ämter genutzt werden können. Das Bürogebäude des Amtes für Bevölkerungsschutz werde zwar leer, jedoch werde dieses dann von einer anderen Verwaltungsabteilung genutzt. Max Ribi glaubt daher, dass über die ganze Verwaltung gesehen keine Einsparungen zu erzielen seien.
Regierungsrat
Andreas Koellreuter
dankt dem Landrat im Voraus für die gute Aufnahme des hier diskutierten Geschäfts. Die Zusammenlegung der beiden Ämter spiegle den Wandel, in welchem sich die gesamtschweizerische Sicherheitspolitik befinde. Mit dem "sicherheitspolitischen Bericht 2000" habe der Bundesrat klar aufgezeigt, in welche Richtung sich die Armee, der Bevölke-rungs- und der Zivilschutz bewegen werden. Ende 2002 sollte auch die Revision des kantonalen Bevölkerungs-schutz-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt werden, welches bis zum Jahr 2004 umgesetzt sein sollte.
Die Zusammenlegung zweier Ämter sei nicht so einfach, wie es in gewissen Voten vielleicht den Anschein erweckt habe, handle es sich doch um zwei Ämter mit langer Geschichte und zwei verschiedenen Kulturen. Auch wenn keine Kündigungen ausgesprochen werden müssen, werde es im Pflichtenheft einzelner Mitarbeitenden zu Verschiebungen kommen. Nicht zuletzt aus Spargründen werde zudem erstmals im Kanton ein Grossraumbüro eingerichtet. Andreas Koellreuter hat jedoch den Eindruck, das Projekt sei intern gut aufgegleist worden und werde grösstenteils gut über die Bühne gehen.
Ab 1. Januar 2003 könne man noch nicht von einem Idealzustand sprechen, denn die Büros des neuen Amtes werden sich noch während rund eines Jahres an getrennten Standorten befinden. Da der Dienststellenleiter der Militärverwaltung jedoch in Pension gehe und auch andere Gründe dafür sprechen, wolle man die beiden Ämter offiziell auf den 1. Januar 2003 zusammenlegen.
Obwohl es Andreas Koellreuter bevorzugt, Bruno Steiger nicht zu widersprechen, muss er doch einige Korrekturen zu dessen Äusserungen betreffend die Finanzen anbringen. Er dankt der Kommission dafür, dass sie die Frage aufwarf, wie viel man durch die Aufgabe des bisherigen Standortes des Amtes für Bevölkerungsschutz einsparen könne. Allein daraus ergibt sich (wie im Kommissionsbericht ausgeführt) eine jährliche Einsparung von Fr. 15'000.-. Dazu kommt der Wegfall des Lohnes eines Dienststellenleiters.
Selbstverständlich existiert schon eine ganze Reihe von Dienststellen, welche in die frei werdende Liegenschaft an der Rheinstrasse einziehen möchten. Eine Dienststelle der FKD, welche dort untergebracht werden könnte, benutzt heute eine Mietliegenschaft, auf welche dann verzichtet werden könnte.
Allerdings müsse man schon feststellen, dass die staatlichen Institutionen grundsätzlich eher wachsen und das zusätzliche Personal auch irgendwo untergebracht werden müsse.
Die Regierung wehre sich nicht gegen den Vorschlag, die fusionierte Dienststelle "Amt für Bevölkerungsschutz und Militär" zu nennen. Allerdings bevorzugt Andreas Koellreuter die Abkürzung "AMB" gegenüber der Abkürzung "ABM", welche sich aus dem SP-Vorschlag ergeben würde.
Ursula Jäggi-Baumann
stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage 2002/154 fest und geht damit zur Detailberatung über.
Landratsbeschluss
Ziffer 1
keine Wortbegehren
Ziffer 2
keine Wortbegehren
Ziffer 3
keine Wortbegehren
Ziffer 4
keine Wortbegehren
Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 4 Absatz 1
Die SP-Fraktion beantragt folgende Formulierung:
-
neue Dienststelle:
Amt für Bevölkerungsschutz und Militär
Dieter Völlmin
stellt fest, die Justiz- und Polizeikommission habe die aktuelle Vorlage weder als epochal noch als symbolisch oder ideologisch empfunden. Aus diesem Grund seien auch keine Diskussionen über die Bezeichnung des neuen Amtes geführt worden. Würde dem Antrag der SP stattgegeben, empfände Dieter Völlmin dies als Ideologisierung und es sei nicht klar, ob dem Militär nun nur noch zweite Priorität zukommen soll.
Isaac Reber
erklärt, die Grünen unterstützten den SP-Antrag, denn mit der Nennung des Bevölkerungsschutzes an erster Stelle seien zumindest auf kantonaler Ebene die Prioritäten richtig gesetzt. Das Militärwesen sei in erster Linie Bundessache.
://: Der Antrag der SP wird abgelehnt.
II.
keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmte den Anträgen der Justiz- und Polizeikommission, wie sie auf Seite 3 des Kommissionsberichts vorliegen, einstimmig zu.
Landratsbeschluss
betreffend Zusammenlegung Amt für Bevölkerungsschutz und Militärverwaltung bauliche Massnahmen, Verpflichtungskredite
Vom 31. Oktober 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Umbauprojekt für das neue Amt für Militär und Bevölkerungsschutz im Zeughaus an der Oristalstrasse 100 in Liestal wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 1'385'000.- (inkl. Mehrwertsteuer von zur Zeit 7,6 %) zu Lasten des Kontos 2320.502.30-245 wird bewilligt.
2. Dem Fenster- und Storenersatz im 1. und 2. Obergeschoss des Zeughauses wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 890'000.- (inkl. Mehrwertsteuer von zur Zeit 7,6 %) als gebundene Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30-245 wird bewilligt.
3. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 2002 des Kredites unter den Ziffern 1 und 2 werden mit bewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
4. Die Ziffern 1 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Dekret siehe Anhang 2
[PDF]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1752
5
2002/121
Berichte des Regierungsrates vom 14. Mai 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 18. September 2002: Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), des Gesetzes betreffend die Zivilprozessordnung (ZPO) und des Dekretes über das Zivilstandswesen. 1. Lesung
Kommissionspräsident
Dieter Völlmin
kann seine Ausführungen zu den vorgeschlagenen Gesetzesrevisionen relativ kurz halten. Nachdem das neue Scheidungsrecht auf Bundesebene in Kraft trat, musste der Landrat dazu ziemlich zügig kantonale Ausführungsbestimmungen beschliessen. Diese wurden in Form eines Dekrets erlassen, weil mit einer solchen Lösung schneller und flexibler reagiert werden konnte. Man wollte ausserdem abwarten, wie sich die mit dem Dekret getroffenen Regelungen bewährten, bevor die entsprechenden Änderungen ins EG ZGB und in die ZPO überführt werden sollten.
Die aktuelle Vorlage kommt zum unspektakulären Schluss, dass sich das Dekret grundsätzlich bewährt habe. Ein Verfassungsgerichtsentscheid hob einige wenige Bestimmungen des Dekrets auf, weil diese im Rahmen eines Gesetzes hätten geregelt werden müssen. Im Wesentlichen geht es um die Zuständigkeit der Dreier- oder Fünferkammer bei umstrittenen Scheidungen. Der Landrat sprach sich bereits im Rahmen der Verabschiedung des Dekrets für die Dreierkammer aus, auch bei den Beratungen zur aktuellen Vorlage bevorzugte eine klare Kommissionsmehrheit die Dreierkammer, wie sie in der Vorlage des Regierungsrates vorgeschlagen wurde.
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen, der Revision des EG ZGB, der Revision der ZPO und der Revision des Dekrets über das Zivilstandswesen zuzustimmen.
Christoph Rudin
gibt Eintreten der SP-Fraktion auf die aktuelle Vorlage bekannt, auch wenn es sich dabei nicht unbedingt um ein Musterbeispiel effizienter Parlamentsarbeit handle, da der Landrat zum gleichen Thema in relativ kurzem Abstand zwei Vorlagen beraten musste. Es sei zu hoffen, dass zumindest die Reduktion des Spruchkörpers von 5 auf 3 RichterInnen im Falle von strittigen Scheidungen dazu beitrage, dass die Justiz in Zukunft effizienter und professioneller arbeiten könne.
Der SP ist es wichtig, dass Kindesanhörungen professionell und durch Fachpersonen durchgeführt werden. Im Rahmen der Kommissionsberatungen wurden entsprechende Anträge gestellt, welche nun nicht wiederholt werden sollen. Die SP verlasse sich darauf, dass die Gerichtspraxis in der Form weitergeführt werde, wie sie sich seit dem Jahr 2000 eingebürgert habe.
Die Forderung, dass beide Geschlechter im Gerichtsgremium vertreten sein müssen, wurde von der Kommission aufgeweicht. Im Zuge der Detailberatung wird die SP jedoch beantragen, hier zur ursprünglichen Regierungsvorlage zurückzukehren und die Vertretung beider Geschlechter als zwingend zu erklären.
Auch die FDP-Fraktion hat sich laut
Sabine Pegoraro
für Eintreten auf die aktuelle Vorlage ausgesprochen. Karl Spitteler habe zum Thema Scheidung einmal gesagt:
"Besser auseinander gehen in Einigkeit, als immerdar beisammen sein in Zank und Streit."
Das auseinander Gehen soll für die Ehegatten so einfach und schmerzlos wie möglich gestaltet werden, sogar wenn dies in Zank und Streit geschehen sollte. Aus diesem Grund sollen Kampfscheidungen von der Dreierkammer beurteilt werden. Die FDP-Fraktion unterstützt die Vorlage in ihrer aktuellen Form und wird keine Änderungsanträge vorbringen.
Elisabeth Schneider
stellt fest, die aktuelle Vorlage befasse sich mit dem Vollzug früher beschlossener Regelungen und die Diskussionen um den materiellen Inhalt seien bereits geführt worden. Die CVP/EVP-Fraktion wird daher auf die Vorlage eintreten. Schon jetzt gibt sie bekannt, dass ihre Fraktion den Antrag der SP ablehnen werde, denn solange RichterInnen vom Volk gewählt werden, kann eine Vertretung beider Geschlechter in den Richtergremien nicht garantiert werden.
Fredy Gerber
erklärt, die vorliegende Gesetzesrevision diene vor allem der Anpassung des kantonalen Rechts ans eidgenössische ZGB und betreffe vorwiegend das Scheidungsrecht. Die SVP-Fraktion stimme den geplanten Gesetzesanpassungen durchaus zu, einzig bei den strittigen Scheidungen würde nach wie vor die bewährte Fünferkammer bevorzugt. Die Entscheide wären ausgewogener und demokratischer, wenn diese von der Fünferkammer gefällt würden. Zudem wäre es einfacher, eine Vertretung beider Geschlechter in einer Fünferkammer zu garantieren. In der Kommissionsberatung zeigte sich aber bald, dass die SVP mit ihrer Forderung auf wenig Gegenliebe stösst, weshalb im Interesse einer speditiven Behandlung des aktuellen Geschäfts darauf verzichtet wird, nun erneut die Zuständigkeit der Fünferkammer im Falle von strittigen Scheidungen zu beantragen. Die SVP-Fraktion stimmt also den vorliegenden Gesetzes- und Dekretsentwürfen zu.
Bruno Steiger
gibt bekannt, dass sich die Schweizer Demokraten der Kommissionsmeinung anschliessen und auch klar an der Dreierkammer im Falle strittiger Scheidungen festhalten. Den Antrag der SP lehne man ab.
Andreas Koellreuter
dankt für die gute Aufnahme der Vorlage und bittet den Landrat, den SP-Antrag abzulehnen. In der Praxis werde heute darauf geachtet, dass immer beide Geschlechter im Spruchgremium eines Gerichts vertreten seien und der Antrag sei daher unnötig. Andreas Koellreuter ist zudem überzeugt, dass die Dreierkammer das richtige Gremium zur Beurteilung strittiger Scheidungen sei.
Ursula Jäggi-Baumann
stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage fest und führt die erste Lesung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen durch.
Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB)
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 1b 2. Zuständigkeit in Scheidungs-, Trennungs- und Eheungültigkeitsangelegenheiten
Esther Aeschlimann
beantragt im Namen der SP-Fraktion folgende Neuformulierung von Absatz 3:
3
In der Dreierkammer sind
nach Möglichkeit
beide Geschlechter vertreten.
Dieser Vorschlag entspricht der Formulierung in der ursprünglichen Regierungsvorlage. Schwierige Schei-dungs- und Trennungsfälle werden von der Dreierkammer beurteilt. Es handelt sich dabei um heikle und sensible Angelegenheiten für die betroffenen Männer und Frauen, weshalb eine Vertretung beider Geschlechter wichtig sei. Nur so können sich die Ehepartner objektiv und gerecht behandelt fühlen. Die SP möchte, dass die Vertretung beider Geschlechter im Gesetz zwingend vorgeschrieben ist.
Sabine Pegoraro
bittet ihre Kolleginnen und Kollegen im Landrat, diesen Antrag abzulehnen. Nicht umsonst habe die Justiz- und Polizeikommission beschlossen, es sollten "nach Möglichkeit" beide Geschlechter vertreten sein. So lange die BezirksrichterInnen per Volkswahl gewählt werden, könne die ausgeglichene Vertretung der Geschlechter nicht garantiert werden. Schon heute lege man bei den Gerichten grossen Wert darauf, dass jeweils beide Geschlechter vertreten seien. Falls ein Gericht diese Forderung einmal nicht erfüllen könne, ergäbe sich mit der Annahme des SP-Antrags die Möglichkeit, ein Urteil anzufechten.
Simone Abt
lässt sich durch Sabine Pegoraros Argumentation nicht beirren. Sie ist überzeugt davon, dass unsere Parteien der Stimmbevölkerung weiterhin Kandidatinnen und Kandidaten für Richterwahlen vorschlagen werden und eine entsprechende Zusammenstellung der Gerichte somit in Zukunft gewährleistet werden kann. Es sei ausgesprochen wichtig, dass bei Kampfscheidungen, bei welchen die Parteien häufig in sehr geschlechterspezifische Positionen gedrängt werden, jede Partei von ihrer biologischen Seite beurteilt werden kann. Sie bittet, den Antrag der SP zu unterstützen.
://: Der Antrag der SP-Fraktion, in Absatz 3 "nach Möglichkeit" zu streichen, wird abgelehnt.
§ 2 Titel
keine Wortbegehren
§ 2 Absatz 1
keine Wortbegehren
§ 3 Titel
keine Wortbegehren
§ 5 Absatz 1 Buchstabe b
keine Wortbegehren
§ 6 Absatz 8
keine Wortbegehren
§ 8 Buchstaben a, b und c
keine Wortbegehren
§ 9 Ziffer 1
keine Wortbegehren
§ 9 Ziffer 2 Buchstabe a
keine Wortbegehren
§ 10
keine Wortbegehren
§ 11 1. Gemeindepräsidium
keine Wortbegehren
§ 14 Absatz 1
keine Wortbegehren
§ 14 Absatz 2
keine Wortbegehren
§ 14 Absatz 3
keine Wortbegehren
§ 16 Buchstabe a
keine Wortbegehren
§ 16a Absatz 1
keine Wortbegehren
§ 28 II. Zivilstandswesen
keine Wortbegehren
§ 62 Absatz 2 Erster Satz
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
III.
keine Wortbegehren
Gesetz betreffend die Zivilprozessordnung (ZPO)
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 2 Absatz 2 Zweiter Satz
keine Wortbegehren
§ 3 Ziffer 21
keine Wortbegehren
§ 4
keine Wortbegehren
§ 5 Ziffer 8
keine Wortbegehren
§ 7 Buchstabe b
keine Wortbegehren
§ 8 Zweiter Satz
keine Wortbegehren
§ 10
bis
Absatz 2 neu
keine Wortbegehren
§ 12 Absatz 2 neu
keine Wortbegehren
§ 14
keine Wortbegehren
§§ 15 bis 24
keine Wortbegehren
§§ 26 bis 31
keine Wortbegehren
§§ 33 und 34
keine Wortbegehren
§ 36 Absatz 4
keine Wortbegehren
§ 36 Absatz 5
keine Wortbegehren
§ 37
keine Wortbegehren
§ 62 Absatz 1 Ziffer 3
keine Wortbegehren
§ 89
keine Wortbegehren
§ 125a
keine Wortbegehren
§ 125b
keine Wortbegehren
§ 130 Absatz 3
keine Wortbegehren
§ 190 Titel
keine Wortbegehren
§ 190 Absatz 3 neu
keine Wortbegehren
§ 191
keine Wortbegehren
§ 233 Absatz 6 Zweiter Satz
keine Wortbegehren
§ 233 Absatz 7 neu
keine Wortbegehren
§ 233 Absatz 8 neu
keine Wortbegehren
§ 235
keine Wortbegehren
§ 240 Dritter Satz
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
Dekret vom 12. März 1998 über das Zivilstandswesen
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 3 Absatz 3
keine Wortbegehren
§ 7
keine Wortbegehren
§ 8 Buchstabe a
keine Wortbegehren
§ 15
keine Wortbegehren
§ 16
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
://: Die erste Lesung ist damit abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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