Protokoll der Landratssitzung vom 30. November 2000

Nr. 723

Begrüssung

Landratspräsident Peter Brunner begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die Mitarbeitenden der Landeskanzlei sowie die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, insbesondere die Kleinklasse WBS und ihre Klassenlehrer.



Nr. 724

Mitteilungen

Geburtstag

Peter Brunner beglückwünscht Rita Kohlermann zu ihrem speziellen Geburtstag. Für einmal tritt der Landratspräsident nicht als Rosenkavalier auf, sondern beschenkt die Jubilarin mit einer ganz besonderen (Duft-) Note.

Sitzungsgelder- /Spesenabrechnungen

Abrechnnungen, die nach dem 30. November 2000 eingehen, werden erst auf Ende des ersten Semesters 2001 verrechnet.

Entschuldigungen

Ganzer Tag : Esther Gallacchi, Roland Bächtold
Vormittag : Peter Schmid, Peter Tobler, Heinz Aebi, Rita Bachmann, Monika Engel, Matthias Zoller, Roland Laube
Nachmittag : Ruedi Brassel

Stimmenzähler

Seite FDP : Christoph Rudin (Vormittag) Roland Laube (Nachmittag)
Seite SP : Patrizia Bognar
Seite Mitte/Büro : Hildy Haas

Traktadenliste

Peter Brunner
bittet die Ratsmitglieder um speditive Behandlung der vielen, teilweise auch unbestrittenen Vorstösse.

Heinz Mattmüller beantragt, Traktandum 29, Postulat des abwesenden Roland Bächtold, von der Traktandenliste zu streichen.

://: Der Landrat stimmt der Traktandenliste mit abgesetztem Traktandum 29 zu.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 725

1 2000/207
Bericht der Landeskanzlei vom 20. Oktober 2000: Anlobung von Thomas Haegler, Gelterkinden, als Mitglied des Landrates

Peter Brunner lässt den für Peter Degen nachrückenden Thomas Haegler, SD, geloben, Verfassung und Gesetz zu achten sowie die Pflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Der Landratspräsident wünscht dem in sein Amt eingesetzten neuen Ratsmitglied bei seiner Tätigkeit viel Glück, Weisheit und Freundschaft.

Thomas Haegler legt das Gelübde ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 726

2 Wahl eines Mitgliedes der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission anstelle des zurückgetretenen Peter Degen

Heinz Mattmüller schlägt Thomas Haegler als Mitglied der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vor.

://: Da keine weiteren Nominationen eingebracht werden, erklärt Peter Brunner Thomas Haegler als in stiller Wahl gewählt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 727

3 2000/124
Bericht des Verwaltungsgericht vom 23. Mai 2000: Wahl zweier Richter/ Richterinnen am Enteignungsgericht und eines/einer Vizepräsidenten/ Vizepräsidentin des Enteignungsgerichtes für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2002

Peter Brunner gibt bekannt, dass die FDP Hans Vorburger und die CVP Enrico Cantaluppi vorschlagen.

://: Der Landratspräsident erklärt die beiden von keiner Seite bestrittenen Bewerber in stiller Wahl für gewählt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 728

4 Wahl eines Ersatzmitgliedes des Enteignungsgerichtes für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2002

Peter Brunner gibt bekannt, dass die FDP Peter Issler vorschlägt.

://: Der Wahlvorschlag ist unbestritten, Peter Issler in stiller Wahl gewählt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 729

5 2000/192 2000/208
Berichte des Verwaltungsgericht vom 10. und 20. Oktober 2000: Wahl von 2 Mitgliedern und des Vizepräsidiums der Steuerrekurskommission für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. März 2002

Peter Brunner nennt Peter Brodbeck, Wahlvorschlag der FDP, als Mitglied und Vizepräsidenten sowie namens der SVP, Peter Salathé, als Mitglied der Steuerrekurskommission.
Da die Wahlvorschläge unbestritten sind, erklärt der Landratspräsident die beiden als in stiller Wahl gewählt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 730

6 2000/209
Berichte des Regierungsrates vom 24. Oktober 2000: Genehmigung der Regulierung der Grenze mit dem Kanton Solothurn in den Gemeinden Biel-Benken / Witterswil. Direkte Beratung

Peter Brunner kann feststellen, dass die Thematik kein Ratsmitglied zu einem Votum herausfordert.

://: Der Landrat heisst den vorliegenden Landratsbeschluss (2000/209) ohne Gegenstimme gut.


Landratsbeschluss
betreffend Genehmigung der Regulierung der Grenze mit dem Kanton Solothurn in den Gemeinden Biel-Benken / Witterswil


vom 30. November 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Regierungsratsbeschluss betreffend der Regulierung der Kantonsgrenze Basel-Landschaft / Solothurn, Gemeinden Biel-Benken / Witterswil wird genehmigt.
2. Die Genehmigung ist auf den Projektplänen unterschriftlich nachzuvollziehen.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 731

7 2000/153
Berichte des Regierungsrates vom 25. Juli 2000 und der Finanzkommission vom 1. November 2000: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes; Ergänzung lV der Vorlage 1999/025 aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen oder Neuerlassen von Bundesgesetzen; kommunale Nebensteuern. 1. Lesung

Roland Plattner erklärt, dass die Finanzkommission die Änderungen des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich gemäss Regierungsvorlage akzeptiert und gleichzeitig beantragt, das Postulat 1996/238 als erfüllt abzuschreiben.
Begründung: Das seit 1993 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung beschäftigt den Landrat immer wieder und vermutlich heute nicht zum letzten Mal. Die in der aktuell zu behandelnden Vorlage enthaltenen kantonalen Gesetzesbestimmungen zeigen Auswirkungen auf das Steuerharmonisierungsgesetz. Per 1.1.01 werden auf diesem Weg die neuen Bestimmungen für alle Kantone als verbindlich erklärt. Übergangsbestimmungen mit Übergangsfristen bestehen nicht. Damit ist die Handlungsfreiheit auf kantonaler Ebene in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nahe bei Null. Genau genommen, schwindet die Handlungsfreiheit auf die Ebene der eigenständigen Formulierung der im Bundesrecht vorgezeichneten Regelungen beziehungsweise auf die grammatikalische und systematische Einpassung in das kantonale Steuergesetz. Für die Steuerpflichtigen sind die Änderungen ab 1. 1. 01 in jedem Falle wirksam. Dies gilt beispielsweise für die Einkommenssteuerfreiheit auf Gewinne aus Glücksspielen, für die Unzulässigkeit, Bestechungsgelder von den Steuern abzusetzen, für den Umgang mit Personendaten im Zusammenhang mit der steuerlichen Bearbeitung und für die Anpassungen an das neue Scheidungsrecht. So richtig betrübt muss man sich allerdings wegen der fehlenden Handlungsfreiheit auf kantonaler Ebene nicht zeigen, weil mit der Steuerharmonisierung und den erforderlichen Anpassungen insgesamt Ziele angestrebt werden, die unterstützungswürdig sind, und mit den Zielen im Regierungsprogramm - Standortgunstfaktoren - Hand in Hand gehen. Alle anderen Schweizer Kantone sind ebenfalls und in gleicher Weise von den Änderungen betroffen, auch jene, die das Steuerharmonisierungsgesetz zum Anlass nahmen, eine Totalrevision ihres kantonalen Steuergesetzes vorzunehmen.
Die Finanzkommission beantragt die Beschlussfassung der Gesetzesänderungen gemäss den Anträgen der Landratsvorlage und die Festsetzung des Inkrafttretens per 1.1. 01.

Urs Wüthrich erklärt namens der SP-Fraktion kommentarlos Zustimmung zu den Geschäften mit den Traktandennummern 7 und 10.

Daniela Scheeberger bezeichnet die Tatsache, dass Bestechungsgelder nicht mehr abzugsfähig sind, als Konsequenz der Schmiergeldaffären und der Änderungen im Strafrecht. Allerdings erscheint es der Landrätin kaum vorstellbar, dass ein "normaler" Steuerbeamter beurteilen kann, wann es sich um Bestechungsgelder handelt und wann nicht, weshalb es fraglich ist, ob die Bestimmung durchsetzbar ist. Bei den Gewinn- und Glücksspielen ortet Daniela Schneeberger einen Widerspruch, weil in Spielbanken erzielte Gewinne steuerfrei sind, während Lotteriegewinne besteuert werden.
Alle übrigen Bestimmungen sind als übliche, vereinfachende und vereinheitlichende Anpassungen zu verstehen und zu begrüssen. Die FDP-Fraktion spricht sich für Eintreten aus und stimmt dem Vorschlag der Finanzkommission zu.

Urs Baumann stimmt der Vorlage im Namen der CVP/EVP-Fraktion zu.

Heinz Mattmülller muss einsehen, dass jeglicher Widerstand zwecklos ist.

Hildy Haas schliesst sich namens der SVP-Fraktion ihren Vorrednerinnen und Vorrednern an und votiert ebenfalls für Eintreten.

Alfred Zimmermann bemerkt an die Adresse des Finanzdirektors, wenn in Sachen Familienbesteuerung von Bundesbern her nichts unternommen werden sollte, so müsste die Thematik wenigstens vom Kanton in die Hände genommen werden.

RR Adrian Ballmer bedankt sich für die gute Aufnahme und gibt zu bedenken, dass der Kanton an sich auf bewegliche Ziele schiessen müsse, weil der Bund ständig Änderungen anbringt.
Zur Familienbesteuerung erwartet der Regierungsrat Massnahmen des Bundes, andernfalls müsste sich die Finanzdirektion Gedanken machen, wie sie das Thema an die Hand nehmen möchte.

Peter Brunner geht das der Vorlage angeheftete Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz) durch.

://: Es werden keine Änderungsanträge eingebracht. Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 732

8 2000/154
Berichte des Regierungsrates vom 25. Juli 2000 und der Finanzkommission vom 1. November 2000: Sammelvorlage betreffend 15 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Januar 1999 bis März 2000 / Genehmigung

Roland Plattner beantragt, den Landratsbeschluss mit den 15 Verpflichtungskrediten gemäss Regierungsvorlage zu genehmigen.
Die mit der Sammelabrechnung verbundene Rechenschaftsablage über 15 Abrechnungen umfasst den zufälligen Zeitraum von ebenfalls 15 Monaten. Sie erfasst eine teuerungsbedingte Kreditsumme von 127,2 Millionen Franken, 300'000 Franken weniger als seinerzeit bewilligt wurde. Die abgerechneten Gesamtkosten betragen demgegenüber 99,3 Millionen Franken. Aus der Optik des Finanzhaushaltes ist dieser Umstand zwar erfreulich, aus dem Blickwinkel einer geordneten Finanzhaushaltsführung bereitet es aber doch etwas Mühe, wenn bei einzelnen Vorhaben Kostenunterschreitungen von über 30 Prozent resultieren. Bei solchen Abweichungen muss die Beurteilung lauten: Schuss nicht auf der Scheibe! Die Diskussion wurde im Landrat folglich an der Kostenrealität vorbei geführt. Solche Abweichungsdimensionen decken die Gefahrenherde auf und machen es erforderlich, das Visier inskünftig genauer einzustellen und die wichtigen Fragen zu stellen.
Gefahr 1: In Bezug auf die Finanzkompetenzen ist es möglich, dass sie im Einzelfall über- oder unterschritten werden.
Gefahr 2: In Bezug auf die Volksrechte lauert die Gefahr, dass diese unbeabsichtigt auf der Strecke bleiben.
Gefahr 3. In Bezug auf die Bestimmungen des Vergaberechtes kann aus einer Ungenauigkeit resultieren, dass die Bestimmungen verletzt werden oder dass unnötige Einschränkungen vorgenommen werden.
Die Finanzkommission hofft, dass bei der Erarbeitung der Kostenvoranschläge eine höhere Präzision angestrebt wird.

Peter Meschberger steht namens der SP-Fraktion hinter den Anträgen der Finanzkommission. Bei aller Kritik ist es doch besser, von Kostenunterschreitungen Kenntnis zu nehmen als vom Gegenteil.

Juliana Nufer folgt im Namen der FDP-Fraktion den Ausführungen des Kommissionspräsidenten und stimmt der Sammelvorlage mit den 15 Abrechnungen zu.
Allerdings vertritt sie die Ansicht, dass künftig knapper budgetiert werden und allenfalls Nachtragskredite verlangt werden sollten. Zudem wünscht die Landrätin, dass die zeitlichen Spielregeln eingehalten werden, damit nicht mehr so uralte Vorlagen angesehen werden müssen.

Urs Baumann stimmt im Namen der CVP/EVP-Fraktion der Vorlage mit der Bemerkung zu, den etwas warmen Anzug bei der Budgetierung sollte die Verwaltung ablegen.Trotzdem ist auch Urs Baumann klar, dass das Budgetieren in den vergangenen Jahren eine schwierige Aufgabe war.

Hildy Haas erklärt die Bereitschaft der SVP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten.
Zur Budgetierungsfrage erscheint der Landrätin die Berücksichtung der konjunkturellen Lage wichtig. Die Unterschreitung der Kredite begründet sie mit den günstigen Offerten und den günstigen Arbeiten der Handwerksbetriebe.

Heinz Mattmüller meldet, dass die Vorlage in der Fraktion keine Diskussionen ausgelöst hat und sich die Schweizer Demokraten den Anträgen der Kommission anschliessen können.

Alfred Zimmermann erinnert, dass die Grünen schon früher die Ladenhüter kritisierten, heute aber feststellen können, dass eine Besserung eingetreten ist und dafür die Baudirektion loben wollen.
An die Baudirektorin richtet Alfred Zimmermann die Frage, was im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen der Hinweis bedeute, es gäbe Anzeichen für eine Trendumkehr.

Peter Holinger bestätigt die Schwierigkeit der Budgetierung in schwierigen kulturellen Situationen. Die Ausführenden waren stark unter Druck, konjunkturell und auch von der Wettbewerbskommission. Dazu wurden häufig auswärtige Anbieter berücksichtigt und auch intern wurden Arbeiten vergeben. Die Planer konnten sich dagegen auch in den schwierigen Zeiten auf gewisse Normen verlassen.

RR Elsbeth Schneider bedankt sich für die lobenden Worte und versteht angesichts von Kostenunterschreitungen von bis zu 30 Prozent durchaus auch die kritischen Gedanken zum Thema Budgetieren. Wie bereits von Peter Holinger gehört, wirkten sich vor allem konjunkturelle Faktoren aus. Positiv vermerkt die Regierungsrätin, dass die Mitarbeitenden der Baudirektion die vom Landrat gesprochenen Kredite nicht unbesehen aufbrauchen, sondern Sparmöglichkeiten beachten und mit geringerem Aufwand bessere Leistungen anstreben.
Das Aufarbeiten der Pendenzen hat Fortschritte gemacht, die Baudirektion bemüht sich, zweimal jährlich Sammelvorlagen zu präsentieren.
Trendwende bedeutet, dass bei den Submissionen ein spürbares Ansteigen der Preise beobachtet werden kann.

://: Der Landrat genehmigt den Landratsbeschluss (2000/154) in vorliegender Fassung.

Landratsbeschluss
betreffend 15 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Januar 1999 bis März 2000 / Genehmigung


vom 30. November 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Es werden folgende Abrechnungen genehmigt:

2312 Tiefbauamt

1.1 Objekt 2316.501.90-011
Kantonales Uferwegnetz,
2. Bauetappe 1987 - 1992
Kredit inkl. Teuerung Fr. 900'000.00
Gesamtkosten Fr. 626'456.45
Beiträge Dritter Fr. -.--
Minderkosten Fr. 273'543.55
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2316.501.90-011 im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

2320 Hochbauamt

1.2 2320.503.30-094
Umbau des Domizils für Geistigbehinderte "Windspiel"
im Südflügel des Kantonalen Altersheims Liestal
Kredit inkl. Teuerung Fr. 7'831'681.00
Gesamtkosten Fr. 6'510'918.80
Beiträge Dritter Fr. 3'234'566.00
Minderkosten Fr. 1'320'762.20
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.503.30-094 sowie die dazugehörigen Einnahmekonti im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

1.3 2320.503.30-146
Sanierungs-, Umbau- und Ausbaumassnahmen
der Haustechnik, der Küche und der geschützten
Werkstätte in der Kantonalen Psychiatrischen
Klinik, Liestal
Kredit inkl. Teuerung Fr. 7'704'836.90
Gesamtkosten Fr. 7'217'482.80
Beiträge Dritter Fr. 170'000.00
Minderkosten Fr. 487'354.10
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.503.30-146 sowie die dazugehörigen Einnahmekonti im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

1.4 2320.503.30-190
Schaffung einer Tagesklinik und Beratungsstelle
für die Externen Psychiatrischen Dienste in
Münchenstein
Kredit inkl. Teuerung Fr. 2'585'700.00
Gesamtkosten Fr. 2'321'382.35
Beiträge Dritter Fr. 385.00
Minderkosten Fr. 264'317.65
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.503.30-190 sowie die dazugehörigen Einnahmekonti im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

1.5 2320.703.30-162
Ausbau Gymnasium Liestal
Kredit inkl. Teuerung Fr. 13'927'518.65
Gesamtkosten Fr. 13'782'660.40
Beiträge Dritter Fr. 161'650.00
Minderkosten Fr. 144'858.25
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.703.30-162 sowie die dazugehörigen Einnahmekonti im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

1.6 2320.703.30-185
Kantonsspital Bruderholz; Sanierung der Heizkessel
Kredit inkl. Teuerung Fr. 5'301'314.--
Gesamtkosten Fr. 4'889'149.60
Beiträge Dritter Fr. 84'860.00
Minderkosten Fr. 412'164.40
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.703.30-185 sowie die dazugehörigen Einnahmekonti im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

1.7 2320.703.30-192
Kantonsspital Bruderholz; Mitteltransportanlage
Kredit inkl. Teuerung Fr. 3'800'000.00
Gesamtkosten Fr. 4'026'227.35
Beiträge Dritter Fr. -.--
Mehrkosten Fr. 226'227.35
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.703.30-192 im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

1.8 2320.703.30-194
Erneuerung der Telekommunikationseinrichtungen
bei den Kantonalen Psychiatrischen Diensten (KPD),
Liestal
Kredit inkl. Teuerung Fr. 2'126'388.40
Gesamtkosten Fr. 2'068'388.70
Beiträge Dritter Fr. -.--
Minderkosten Fr. 57'999.70
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.703.30-194 im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

1.9 2320.703.30-306
BL-Anteil an Ingenieurschule beider Basel (IBB),
Muttenz; Sanierung der Lüftungsanlage
Kredit inkl. Teuerung Fr. 1'431'700.00
Gesamtkosten Fr. 1'235'949.10
Beiträge Dritter Fr. -.--
Minderkosten Fr. 195'750.90
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2320.703.30-306 im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

2340 Amt für Industrielle Betriebe

1.10 Objekt 2347.701.51-042
Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Birsig,
Therwil
Kredit inkl. Teuerung Fr. 67'785'171.10
Gesamtkosten Fr. 43'802'970.55
Beiträge Dritter Fr. 13'082'670.90
Minderkosten Fr. 23'982'200.55
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat sind die Konti 2341.501.51-042, 2341.669.00-042 und 2341.661.70-042 im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

Erziehungs- und Kulturdirektion

1.11 Objekt 2539.361.30-3 (neu 2538)
BL-Anteil an Projektierungskredit für die Planung
eines CIM-Kompetenzzentrums IBB/HWV in Muttenz
Kredit inkl. Teuerung Fr. 1'520'000.00
Gesamtkosten Fr. 1'499'833.00
Beiträge Dritter Fr. -.--
Minderkosten Fr. 20'167.00
Das Konto 2539.361.30-3 für den Projektkredit CIM IBB wurde im "Nachweis der mehrjährigen Verpflichtungskredite in der laufenden Rechnung" nicht aufgeführt, eine Löschung erübrigt sich somit.

1.12 Objekt 2538.361.30-4
BL-Anteil an Aufbaukosten des CIM-Zentrums an
der IBB (FHBB) in Muttenz
Kredit inkl. Teuerung Fr. 5'444'000.00
Gesamtkosten Fr. 4'536'264.80
Beiträge Dritter Fr. -.--
Minderkosten Fr. 907'735.20
Das Konto 2538.361.30-4 für den Aufbaukredit CIM wurde im "Nachweis der mehrjährigen Verpflichtungskredite in der laufenden Rechnung" nicht aufgeführt, eine Löschung erübrigt sich somit.

1.13 Objekt 2552.565.40-100
Investitionsbeiträge an Wohnheim und Beschäfti-
gungsstätte Gelterkinden zugunsten Verein zur
Förderung geistig Behinderter, Baselland
Kredit inkl. Teuerung Fr. 4'993'531.00
Gesamtkosten Fr. 4'993'531.00
Beiträge Dritter Fr. -.--
Mehrkosten Fr. -.--
Nach Genehmigung dieses Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2552.565.40-100 im Verzeichnis der Verpflichtungskredite zu löschen.

Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

1.14 Objekt 2250.501.90-999
Konto 14958 Rheinhäfen Baselland
Projektierung eines Entwässerungs- und Havarie-
systems für das Hafen- und Industrieareal
Birsfelden
Kredit inkl. Teuerung Fr. 580'000.00
Gesamtkosten Fr. 575'051.10
Beiträge Dritter Fr. -.--
Minderkosten Fr. 4'948.90
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2250.501.90-999 um Fr. 200'000.-- zu reduzieren.

1.15 Objekt 2250.501.90-999
Konto 14952 Rheinhäfen Baselland
Ausbau der Lösch-, und Kühlwasserversorgung
im Auhafen Muttenz; Bewilligung eines Verpflich-
tungskredites für den kantonalen Anteil am privaten
Ausbauprojekt im Auhafen Muttenz
Kredit inkl. Teuerung Fr. 1'315'000.00
Gesamtkosten Fr. 1'249'011.35
Beiträge Dritter Fr. 54'228.95
Minderkosten Fr. 65'988.65
Nach Genehmigung dieser Schlussabrechnung durch den Landrat ist das Konto 2255.501.90-000 um Fr. 1'115'000.-- zu reduzieren.

2. Es wird nachträglich der fehlende Kredit zu folgender Abrechnung bewilligt:

2.1 Objekt 2320.703.30-192 Fr. 226'227.35
Kantonsspital Bruderholz,
Mitteltransportanlage

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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