Protokoll der Landratssitzung vom 29. November 2001

Nr. 1324

Begrüssung

Landratspräsident Ernst Thöni begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die Medienvertreterinnen und die Gäste auf der Tribüne zur Landratssitzung.




Nr. 1325

Erklärung des Landratspräsidenten

"Erneut schockiert haben wir am vergangenen Samstagabend die traurige Nachricht über den Absturz des Crossair-Fluges „Berlin - Zürich" bei Bassersdorf vernehmen müssen, und das macht uns alle auch heute noch tief betroffen und traurig.

Es ist uns ein Bedürfnis allen Hinterbliebenen nach diesem Unglück im Namen des Landrates und des Regierungsrates sowie im Namen der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft unser aufrichtiges Beileid und Mitgefühl auszusprechen.

Verbunden mit unserer tiefen Anteilnahme wünschen wir allen betroffenen Familien von Herzen viel Kraft und Gottes Segen in dieser schweren, schmerzhaften Zeit des Abschiednehmens.

Gleichzeitig wünschen wir den verletzten Überlebenden dieses Unfalles von Herzen gute und vollständige Genesung.
Wir wollen in Gedanken auch bei ihnen verweilen, um ihnen dadurch zu Kraft und Vertrauen zu verhelfen, das traumatische Erlebnis verarbeiten zu können.

Nicht vergessen wollen wir auch die Verantwortlichen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Crossair und wünschen ihnen viel Kraft und Mut, um diese schwierige Zeit, zusammen mit den kommenden neuen Aufgaben erfolgreich zu überwinden.

Wir fragen uns alle, wieso schon wieder ? und wieso nach New York, Zug und Gotthard - schon wieder bei uns ?

Ich will deshalb diese kurze Besinnung heute mit einem Zitat aus den Werken von Reinhold Niebuhr (1892 - 1971) schliessen:
"Gott gib uns die innere Ruhe zu akzeptieren was wir nicht ändern können, den Mut zu ändern was wir verändern sollten, und die Weisheit das Eine vom Anderen zu unterscheiden. "

Ich bitte Sie alle, sich zu Ehren der 24 Opfer, und um in Gedanken bei den Hinterbliebenen und den Verletzten zu verweilen, sich von Ihren Sitzen zu erheben."




Nr. 1326

Mitteilungen

Ernst Thöni weist darauf hin, dass Alfred Zimmermann am 26. November einen runden Geburtstag gefeiert hat.
Im Namen des gesamten Landrates gratuliert er ihm nachträglich herzlich und überreicht ihm ein Geschenk.

Einen "halbrunden" Geburtstag darf heute Hans Schäublin feiern. Der Landratspräsident entbietet auch ihm im Namen des Parlaments seine Glückwünsche.

Entschuldigungen
Ganzer Tag: Regierungsrat Peter Schmid, Heidi Tschopp, Urs Hintermann, Peter Tobler, Remo Franz, Peter Meschberger, Margrit Blatter, Roland Bächtold
Vormittag: Paul Rohrbach
Nachmittag:Regierungsrat Andreas Koellreuter

StimmenzählerInnen
Seite FDP :Jacqueline Halder
Seite SP :Patrizia Bognar
Mitte/Büro :Hanspeter Ryser

Ernst Thöni teilt mit, dass er am Nachmittag zusammen mit Regierungsrat Erich Straumann an der Trauerfeier der Crossair im Basler Münster teilnehmen werde.

://: Vizepräsidentin Ursula Jäggi vertritt den abwesenden Landratspräsidenten.

://: Die Vizepräsidentin wird vertreten durch Daniela Schneeberger.

://: Altlandratspräsident Peter Brunner ersetzt den ebenfalls abwesenden Thomas Haegler im Büro.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Bereinigung der Traktandenliste

Ernst Thöni macht darauf aufmerksam, dass in der Traktandenliste mit Traktandum 11 fortgefahren wird. Infolge Abwesenheit RR Peter Schmid werden die Traktanden 22 - 25 von der heutigen Traktandenliste abgesetzt.

Heinz Mattmüller beantragt im Auftrag Thomas Haeglers, dessen Postulat 2001/071 ebenfalls von der heutigen Traktandenliste zu streichen.

://: Die bereinigte Traktandenliste ist unbestritten.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1327

11 2001/139
Interpellation von Christoph Rudin vom 10. Mai 2001: Wessen Meinung vertritt die Regierung in ihren Vernehmlassungen? Antwort des Regierungsrates

Frage 1
Wer schreibt die Vernehmlassungen des Regierungsrates?

RR Andreas Koellreuter erklärt, dass wenn der Regierungsrat vom Bund eine Vorlage zur Vernehmlassung erhält, die Landeskanzlei diese in Empfang nimmt und dem Regierungsrat in der nächsten Sitzung die Geschäftszuweisung beantragt. Da die Regierungsratsgeschäfte durch die zuständigen Direktionen vorbereitet werden, wird durch diesen Zuweisungsbeschluss die sachlich zuständige Direktion beauftragt, dem Regierungsrat den Entwurf einer Vernehmlassung zu unterbreiten.

Sind mehrere Direktionen sachlich betroffen, überträgt der Regierungsrat einer Direktion die Federführung und die übrigen Direktionen werden zum Mitbericht eingeladen. Es liegt im Ermessen der federführenden Direktion, ob sie anstelle des schriftlichen Mitberichtsverfahrens eine Arbeitsgruppe einsetzen will, welche den Vernehmlassungsentwurf erstellt.

Im Falle des Bundesgesetzes über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts beauftragte der Regierungsrat die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme. Im übrigen wurde keine andere Direktion zum Mitbericht eingeladen.

Der Vertreter der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion entschied sich, die Meinung weiterer betroffener Behörden einzuholen und setzte dafür eine Arbeitsgruppe ein.

Bereits dieses aufwendige Kommissionsverfahren zeigt, wie ernsthaft diese Arbeitsgruppe diese Vernehmlassung zuhanden des Regierungsrates vorbereitet hat. In der 15 Seiten umfassenden Vernehmlassung wird die Revisionsvorlage sehr eingehend und vielseitig geprüft und diskutiert, was naturgemäss in der kurzen Medienerklärung nicht zum Ausdruck kommen kann.

Frage 2
Wie werden Vernehmlassungen vom Regierungsrat behandelt und verabschiedet?


Die Vernehmlassungen werden vom Regierungsrat anlässlich der regelmässigen Regierungsratssitzungen behandelt. Die Beratungen basieren auf dem Vernehmlassungsentwurf der antragstellenden Direktion.

Mit der Übernahme des Vernehmlassungsentwurfs und allenfalls der gestützt auf die Diskussion vorgenommenen Änderungen entsteht die Vernehmlassung des Kantons, die vom Gesamtinteresse des Kantons ausgeht.

Frage 3
Gibt es einen "kleinsten gemeinsamen Nenner"? Gibt es einen Katalog von Kriterien, welche bei allen eidgenössischen Gesetzesentwürfen geprüft wird?


Aufgrund der grossen Vielfalt der Vernehmlassungen und der breiten Palette von Bundesvorlagen ist ein einheitlicher Kriterienkatalog praktisch unmöglich. Die betroffenen Instanzen beurteilen die Vorlagen aus ihrer fachtechnischen Sicht und diese Mitberichte werden durch die federführende Direktion aufeinander abgestimmt und in einem Vernehmlassungsentwurf zusammengefügt.

Frage 4
Werden alle kantonalen Dienststellen angehört, welche sich mit der jeweiligen Materie befassen?


In erster Linie entscheidet der Regierungsrat im Rahmen der Zuweisung des Geschäfts darüber, welche Direktionen anzuhören sind. Die Direktionen werden dann diejenigen Dienststellen kontaktieren, die sich vertieft mit der entsprechenden Materie befassen.

Frage 5
Werden auch Interessenverbände oder externe Fachleute angehört oder zu Rate gezogen, allenfalls welche?


Die Interessenverbände werden vom Bund zur Vernehmlassung eingeladen und machen deshalb ihren Einfluss direkt beim Bund geltend. Sie werden für Kantonsvernehmlassungen von den kantonalen Stellen nicht beigezogen. Hingegen kommt es vor, dass diese dem Kanton ihre Stellungnahme unaufgefordert zur Kenntnisnahme zustellen.

Soweit die sogenannten Direktorenkonferenzen zu Bundevorlagen Stellung bezogen haben, wird diese geprüft und allenfalls ganz oder teilweise übernommen.

Frage 6
Berücksichtigt der Regierungsrat die Meinung verschiedener Interessengruppen: Welcher? Nach welchen Kriterien werden diese eingeholt?


Die Kantonsvernehmlassungen werden durch das verwaltungsinterne Mitberichtsverfahren von fachkundigen Stellen vorbereitet und vom Regierungsrat, in Kenntnis der Stellungnahmen von Interessenverbänden, im Gesamtinteresse des Kantons politisch gewichtet und verabschiedet.

Frage 7
Verzichtet der Regierungsrat manchmal auf die Möglichkeit zur Vernehmlassung, allenfalls unter welchen
Voraussetzungen?

Bei Vernehmlassungen gegenüber Bundesbehörden verzichtet der Regierungsrat in der Regel nicht auf sein Vernehmlassungsrecht. Ausnahmen wurden in jüngster Zeit dort gemacht, wo die Konferenz der Kantonsregierungen im Konsensverfahren eine für alle Kantone gültige Stellungnahme erarbeitet hat, z.B. bei den bilateralen Verhandlungen.

Christoph Rudin bedankt sich für die Ausführungen bei RR Andreas Koellreuter und bemerkt, dass er sich erhofft habe, dass der Kanton Baselland über einen Kriterienkatalog verfüge.
Es dürfe nicht geschehen, dass, wie im Falle des Haftpflichtrechts, wo sich die Vernehmlassung des Kantons eng an die der Economie Suisse anlehne, vor einzelnen Lobbies ein Kniefall gemacht werde.
Aufgrund der Ausführungen Regierungsrat Andreas Koellreuters gehe er jedoch davon aus, dass es sich hier um einen Einzelfall gehandelt habe.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1328

12 2001/123
Parlamentarische Initiative von Eric Nussbaumer vom 26. April 2001: Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen

Ernst Thöni orientiert, dass der Regierungsrat die Initiative ablehnt und bittet Regierungsrat Adrian Koellreuter die Ablehnung zu begründen.

Regierungsrat Andreas Koellreuter erläutert, dass gestützt auf § 28 des Landratsgesetzes die Fraktionen für die Erfüllung ihrer Aufgaben jährliche Beiträge, nämlich einen Grundbetrag pro Fraktion und Jahr von Fr. 2'000.-- und einen Zusatzbetrag pro Mitglied und Jahr von Fr. 300.-- erhält.

Die Aufgaben der Fraktionen sind in § 26 des Landratsgesetzes definiert. Sie bestehen in der Erörterung der Ratsgeschäfte und in der Vorbereitung der Wahlen im Landrat.
Demgegenüber gehört die Mitwirkung bei der Meinungs- und Willensbildung des Volks im Rahmen von kantonalen Abstimmungen nicht zu den Aufgaben der Fraktionen. Die Kantonsverfassung (§ 35) bestimmt, dass die Mitwirkung bei der Meinungs- und Willensbildung des Volks Aufgabe der politischen Parteien und Organisationen ist. Die Fraktionen selbst sind keine politischen Parteien, sondern, gemäss § 12 des Landratsgesetzes, Organe des Landrates.

Daraus kann folgendes Fazit gezogen werden:
Aus den Bestimmungen der Kantonsverfassung und des Landratsgesetzes ergibt sich keine Rechtsgrundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an die Informationsarbeit der Fraktionen bei kantonalen Abstimmungen. Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage im Landratsgesetz wäre
aber erforderlich, um die Idee der parlamentarischen Initiative umsetzen zu können.

Abgesehen von fehlenden Rechtsgrundlagen wäre es aber auch aus staatspolitischen Gründen unzulässig, die vom Volk abgelehnte Parteienförderung mit einer Aenderung der Geschäftsordnung des Landrats zu unterlaufen, um sie durch die Hintertür doch noch einzuführen.

Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte legt der Regierungsrat den Abstimmungsunterlagen jeder kantonalen Abstimmung sachliche Erläuterungen in Form des sogenannten "Abstimmungsbüchleins" bei.
Das Abstimmungsbüchlein umfasst auch die gegen- sätzlichen Standpunkte der Fraktionen. Bei Referendum und Initiative wird den Komitees Gelegenheit eingeräumt, ihre Standpunkte in angemessenem Umfang auf eigene Verantwortung selbst darzustellen. Die "Abstimmungsbüchlein" dienen zur Information und Meinungsbildung und werden allen Stimmberechtigten unentgeltlich zugestellt. Für die Fraktionen und Parteien entstehen daraus keinerlei Kosten.

Im Weiteren übernehmen die regionalen Medien eine wichtige Rolle bei der Informationsvermittlung und bei der Meinungsbildung von kantonalen Abstimmungen, indem bei umstrittenen Vorlagen Partei- und Fraktionsexponenten- und -exponentinnen ausführlich zu Wort kommen und dabei auch Partei- und Fraktionsparolen bekannt geben können.

Abschliessend bemerkt Regierungsrat Andreas Koellreuter, das für die in der Initiative geforderte Aenderung des Landratsdekrets die Rechtsgrundlage fehlt. Dazu wäre eine Gesetzes- wenn nicht sogar eine Verfassungsänderung nötig.
Der Regierungsrat empfehle deshalb die parlamentarische Initiative nicht zu überweisen.

Eric Nussbaumer ist erstaunt darüber, dass der Justizdirektor nicht auf die in der Verfassung verankerte Parteienförderung hingewiesen hat.
Das Parteienförderungsgesetz sei zwar als Konkretisierung der Verfassung abgelehnt worden, jedoch seien zwischen dem Gesetzesentwurf und der ursprünglich eingereichten Motion zehn Jahre ins Land gezogen.

Er frage sich nun, und dies sei auch der Grund, weshalb er die Initiative eingereicht habe, ob das Parlament weitere zehn Jahre auf die nächste Idee zur Stärkung der politischen Arbeit warten wolle.
Das Parteienförderungsgesetz wäre eine mögliche Antwort auf die wiederkehrende Frage nach einer guten Erfüllung der politischen Arbeit.
Eine weitere Idee sei der Ausbau des Parlamentsdienstes.
Dass man mit der politischen Arbeit an Grenzen stosse, sei schon längst offensichtlich.
Es nütze nichts, intern professionell zu politisieren, wenn man es nicht nach aussen kommunizieren könne.
Wenn die Parteien direkt mit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern kommunizieren wollen, entscheide man sich, unter dem Aspekt der Kosten, meist für Plakate.

Bewusst sei dabei der Vorstoss nur auf die kantonalen Abstimmungen ausgerichtet, die sich seit der Abschaffung des obligatorischen Gesetzesreferendums merklich reduziert haben.

Er sehe deshalb keinen Grund für eine Ablehnung der Initiative und bitte den Rat, der Initiative zuzustimmen.

Paul Schär in prägnantem Ton:
"1.So nicht! 2. Hintertüraktion. 3. Die Abstimmung im Frühjahr dieses Jahres ist zu respektieren. 4. Die FDP Fraktion fährt keinen Zick-Zack-Kurs und lehnt die Initiative deshalb ab."

Uwe Klein erinnert daran, dass, als vor einigen Monaten im Rat über das Parteienförderungsgesetz diskutiert wurde, die CVP/EVP und Schweizer Demokraten sich dafür stark gemacht haben.
Mit dem Volksentscheid wurde allerdings das Problem der Parteien nicht gelöst.
Die Parlamentarische Initiative Eric Nussbaumers zeige einen gangbaren Weg auf, dem die CVP/EVP zustimmen könne.

Hans Schäublin erklärt namens der SVP Fraktion die einstimmige Ablehnung der Initiative und unterstützt das Votum Regierungsrat Andreas Koellreuters.

Bruno Steiger bestätigt, dass die Schweizer Demokraten das Parteienförderungsgesetz gutgeheissen haben.
Nachdem es jedoch vom Volk abgelehnt wurde, empfände er es als "Zwängerei" via Hintertür das Ziel trotzdem erreichen zu wollen.

Da das Plakatwesen ausserdem auf Gemeindeebene geregelt sei, könne jede Gemeinde dem Plakatwildwuchs Einhalt gebieten.

Esther Maag meint einleitend, dass der Verstoss gegen Verfassungsaufträge in der Schweiz offenbar eine gewisse Tradition habe.
Ein Vergleich mit dem Ausland zeige, dass die Parteienförderung in der Schweiz derart dürftig sei, dass oftmals bereits die normale Parteiarbeit in Frage gestellt sei.
Gerade für eine kleine Partei sei es bereits ein Problem, den minimalsten Kommunikationsanforderungen gerecht zu werden.

Sie erinnere an die Debatte zu Parteienförderungsgesetz. Dort hat die FDP im letzten Moment ihre Meinung geändert

Die Initiative sollte eigentlich im Interesse sämtlicher Parlamentarierinnen und Parlamentarier sein, damit was in den Fraktionen und im Rat debattiert werde auch an die Oeffentlichkeit gelange.

Damit, dass alle Parteien beim Parteienförderungsgesetz gleich behandelt werden, sei sowohl die Verhältnismässigkeit als auch die demokratische Vielfalt und die Gerechtigkeit gewährleistet.

Heinz Mattmüller schlägt vor, nach dem Prattler-Modell zu verfahren, indem die Parteien ihr Informationsmaterial an einer Stelle anliefern, welche es zusammenträgt und gemeinsam versendet.
Da er befürchte, dass die Papierluft noch mehr zunehme, lehne er persönlich die Initiative ab.

Eric Nussbaumer ist der Ansicht, dass er mit der abgespeckten Variante bewiesen habe, dass er die Ablehnung des Gesetzes respektiere.
Er nehme lediglich eine Thematik auf und suche dazu die entsprechende Lösung.
Seine Initiative ziele zudem nur darauf ab, den Erfassungsauftrag zu erfüllen, wobei er für Gegenvorschläge durchaus zu haben sei.

Ruedi Brassel unterstützt die Aussagen seines Fraktionskollegen und unterstreicht, das es bei der Initiative um eine spezifische Dienstleistung gehe, welche finanziert werden soll.

Dieter Völlmin kritisiert, dass gewisse Kreise zwischen "richtigen" und "falschen" Volksentscheiden unterscheiden. Nur die "richtigen" würden akzeptiert, die "falschen" versuche man zu umgehen. Beim Volksentscheid über das Parteiförderungsgesetz handle es sich offenbar um einen "falschen" Volksentscheid.
Nachdem das Volk dagegen entschieden habe, suche man nun den Weg über die Dekretsänderung und halte es dabei nicht mal für nötig eine Anstandsfrist zu wahren.
Für ihn lasse dieser Vorstoss den nötigen Respekt vor der Demokratie und dem Volksentscheid vermissen.
Wenn man diesen Vorstoss unterstütze, könne das Volk zu Recht behaupten, dass man stimmen könne was man wolle, da sich die Politik sowieso nicht daran halte.

Regierungsrat Andreas Koellreuter findet es fantastisch, wie sich der Landrat aus Glatteis begibt.
So sicher wie das Amen in der Kirche sei, dass die geplante Dekretsänderung vor Gericht nicht durchkomme, da mit Sicherheit jemand die abstrakte Normkontrolle bemühen werde um korrigierend einzugreifen.

://: Bei 35 : 35 Stimmen wird die Parlamentarische Initiative mit dem Stichentscheid des Landratspräsidenten abgelehnt.

Alfred Zimmermann verlangt eine Nachzählung.

Die Nachzählung der Stimmen ergibt eine Ablehnung mit 35 : 36 Stimmen.

Dieter Völlmin
ist nicht einverstanden mit dem Vorgehen, da er bemerkt hat, dass bei der Nachzählung in jedem Fall eine Person ihre Meinung geändert hat. Damit handle es sich nicht mehr um eine Nachzählung und dies sei nicht zulässig.

Alfred Zimmermann begründet seine Forderung der Nachzählung damit, dass man sich beim Stimmenzählen leicht um eine Stimme vertun könne. Aus diesem Grunde habe er die Nachzählung verlangt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1329

13 2001/162
Postulat von Christoph Rudin vom 7. Juni 2001: Publikation der kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsentscheide

://: Der Rat überweist das Postulat 2001/162 ohne Wortbegehren.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1330

14 2001/167
Motion von Peter Tobler vom 21. Juni 2001: Vernehmlassung für formulierte Gesetzesinitiativen? (Behandlung am 29. November 2001)

Ernst Thöni erklärt, dass sich die Regierung bereit erklärt, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.

Sabine Pegoraro ist mit der Ueberweisung der Motion als Postulat einverstanden.

://: Der Landrat stimmt der Ueberweisung der Motion als Postulat grossmehrheitlich zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1331

15 2001/170
Postulat von Hildy Haas vom 21. Juni 2001: Flankierende Massnahmen, Sanierung Bölchentunnel

Ernst Thöni teilt mit, dass die Regierung bereit ist, das Postulat entgegen zu nehmen unter gleichzeitiger Abschreibung.

Hildy Haas ist informiert, dass bereits flankierende Massnahmen in Angriff genommen wurden.
Die Landrätin weist darauf hin, dass es sich bei Hölstein, Nieder- und Oberdorf sowie Waldenburg um Strassendörfer handelt, welche den Mehrverkehr seit der Sanierung des Bölchentunnels deutlich zu spüren bekommen.

Kinder und ältere Leute sind dabei speziell gefährdet.

Bei der von ihr erwähnten Kreuzung Diegten - Ebnet - Hölstein handle es sich um einen ausgesprochenen Flaschenhals, der bei regem Verkehr sofort zu grossen Rückstaus führe.
Sie möchte deshalb wissen, ob Massnahmen zur Behebung der anfallenden Staus in die Wege geleitet sind.

Regierungsrat Andreas Koellreuter erwidert, dass es selbstredend Einsatzpläne gebe.
Eine Sanierung in Grössenordnung des Bölchentunnels benötige unzählige Begleitmassnahmen. Auch für Hölstein gebe es ein entsprecheendes Szenario.

://: Gegen die Ueberweisung des Postulats 2001/170 an die Regierung unter gleichzeitiger Abschreibung regt sich kein Widerstand.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1332

16 2001/174
Interpellation von Hans Schäublin vom 21. Juni 2001: Erarbeitung eines Grundlagenpapiers betreffend der Verbreitung des Rechtsextremismus unter schweizerischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Baselbiet. Antwort des Regierungsrates

Andreas Koellreuter bemerkt, dass sich die von Hans Schäublin in seiner Interpellation angesprochene Arbeitsgruppe explizit mit dem Rechtsextremismus im Kanton Basel-Landschaft auseinander setzt. Der Regierungsrat hat anlässlich einer Medienorientierung über den Auftrag der Arbeitsgruppe und deren erste Erkenntnisse informiert.

Frage 1
Wieso wurde dieses Arbeitspapier veröffentlicht?


Es entspricht der gängigen Praxis, den abgegebenen Text auch auf der kantonseigenen Homepage zu publizieren. Von einer Preisgabe könne dabei keine Rede sein, da es sich um kein Geheimpapier handle.

Frage 2
Ist diese Veröffentlichung nicht eine Verunglimpfung von bestimmten Personen und Personengruppierungen?


Er könne zwar nirgendwo eine Verunglimpfung erkennen. Wenn sich allerdings jemand betroffen fühle, sei dies vielleicht eine Chance, einmal in sich zu gehen.

Frage 3
Wer ist mit bestimmten lokalen Politikern gemeint?


Die Systematik des Berichts beruht grösstenteils auf geführten Interviews, so auch die von Hans Schäublin zitierten Aussagen.

Frage 4
Wäre es nicht besser gewesen, im nachfolgenden Massnahmenkatalog, der ebenfalls durch die Arbeitsgruppe ausgeführt wird, die Zielsetzungen betreffend Links- Rechtsextremismus und Vandalismus bekannt zu geben?


Seit einiger Zeit ist auch im Kanton Basel-Landschaft eine Zunahme des Rechtsextremismus zu verzeichnen. Landrat und Regierung wollen deshalb einen aktuellen Schwerpunkt setzen.
Dies soll jedoch nicht heissen, dass linksextremistische Tätigkeiten geduldet werden, was man auch immer wieder zum Ausdruck gebracht habe.
Zudem hat der Regierungsrat sowohl in der Oeffentlichkeit als auch im Parlament zu vandalistischen Aktivitäten Stellung bezogen und Massnahmen eingeleitet.
Weitere Massnahmen in Zusammenhang mit einem vorliegenden Bericht sollen der Oeffentlichkeit anlässlich einer Medienorientierung am 12. Dezember 2001 vorgestellt werden.

Hans Schäublin bedankt sich für die Antwort. Er sei sich bewusst, dass das Grundlagenpapier durch irgendwen erarbeitet werden müsse. Wie dieser Grundlagenbericht jedoch veröffentlicht wurde, empfinde die SVP als störend.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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