Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 28. November 2002 |
Nr. 1808
Begrüssung
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
begrüsst die Kolleginnen und Kollegen; speziell heisst die Ratspräsidentin die Medienschaffenden sowie die Gäste auf der Tribüne, im Besonderen die Vizepräsidentin der Gesundheitskommission des Grossen Rates Basel-Stadt, Andrea Frost, willkommen.
Einen besonderen Dank richtet Ursula Jäggi-Baumann an Hanspeter Ryser, der aus Anlass der grossen Gesundheitsdebatte für alle Anwesenden je eine Kiwi und eine Birne auf die Pulte legen liess.
Mitteilungen
KTK-Ausstelllung
Die Kindertagesklinik Liestal hat im Foyer eine kleine Ausstellung in eigener Sache organisiert.
Entschuldigungen
Vormittag: Aebi Heinz, Friedli Thomas, Klein Uwe, Moll Roger, Portmann Heidi, Schmidlin Stephan und Tobler Peter
Nachmittag: Aebi Heinz, Friedli Thomas, Hintermann Urs, Klein Uwe, Portmann Heidi, Schmidlin Stephan, Tobler Peter, Wüthrich Urs und Zoller Matthias
StimmenzählerInnen
Seite FDP : Jacqueline Halder
Seite SP : Thomas Haegler
Mitte / Büro : Daniela Schneeberger
Traktandenliste
://: Gegen den Antrag der Präsidentin, Traktandum 30 von der Liste abzusetzen, weil der dazu referierende Landrat Uwe Klein nicht an der Sitzung teilnehmen kann, erhebt sich kein Widerspruch.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1809
1
2002/239
Berichte des Regierungsrates vom 15. Oktober 2002 und der Petitionskommission vom 14. November 2002: 58 Einbürgerungen
Röbi Ziegler
, Vizepräsident der Petitionskommission, führt folgende zwei Bemerkungen zur Vorlage an:
1. Bei Gesuch mit der Nummer 3 ist der Zivilstand zu ändern; der Gesuchsteller hat im Oktober geheiratet.
2. Die Familie, welche das Gesuch mit der Nummer 9 betrifft, ist inzwischen nach Basel gezogen und hat dort ein Restaurant übernommen. Die Bürgergemeinde Binningen ist einverstanden, dass die Einbürgerung trotz des Wohnortswechsels vollzogen wird.
Im Übrigen hat die Petitionskommission alle Gesuche überprüft und empfiehlt sie dem Rat zur Annahme.
Hans Jermann
unterstützt im Namen der CVP/EVP-Fraktion die wie immer sehr seriös vorbereiteten Einbürgerungsgesuche gemäss Antrag der Petitionskommission.
René Rudin
stimmt den Einbürgerungsgesuchen im Namen der SVP-Fraktion zu. Nach Prüfung der teilweise unterschiedlichen Wohnorts- und Einbürgerungsorte kam die SVP zum Schluss, dass die Einbürgerungen unterstützt werden dürfen.
Heinz Mattmüller
, Präsident der Petitionskommission, hat immer wieder Fälle vertreten müssen, bei denen Wohnorts- und Einbürgerungsort nicht miteinander übereinstimmten. Allerdings lagen dabei jeweils einleuchtende Argumente, sprich achtenswerte Gründe vor. Wenn sich aber gleich zwei Gesuchsteller an einem andern Ort einbürgern lassen, nur weil sie sich am eigentlichen Wohnort nicht schnell genug berücksichtigt fühlen, dann darf nicht mehr von einem achtenswerten Grund im Sinne einer Ausnahme gesprochen werden, wie es der Gesetzgeber vorsieht.
Dass die Schweiz nicht nur das nationale, sondern auch das kommunale Bürgerrecht kennt, ist historisch mit der Armengenössigkeit begründet. Eine armengenössige Person wurde früher ganz einfach an die Bürgergemeinde abgeschoben. Seit Einführung der Niederlassungsfreiheit ist dieses Vorgehen nicht mehr möglich. Trotzdem erfüllen die Bürgergemeinden in den Kommunen weiterhin wichtige Aufgaben, teilweise in Fronarbeit. Finanziert werden diese Aufgaben nicht zuletzt mit den Einbürgerungsgebühren.
Die grundsätzliche, prinzipielle Kritik richtet sich heute an Gesuch mit der Nummer 38 in der Vorlage 2002/239 und an Gesuch mit der Nummer 30 in der Vorlage 2002/240: Wer in eine ländliche Gemeinde zieht und dort, wie im zweiten Gesuch, ein Haus kauft und seine Kinder dort zur Schule schickt, will sich gut begründet einbürgern lassen. Als die Bürgergemeinde verlangte, die Leute sollten sich vorerst einleben, was auch das Gesetz mit einer 5 Jahresfrist vorsieht, meinten die Gesuchsteller, sowas sei ihnen nicht zuzumuten, denn sie würden ja nicht auf das kommunale Bürgerrecht Wert legen, sondern auf den Erwerb des Schweizer Passes. In einem solchen Falle stimmt doch einiges nicht mehr ganz. Wenn diese Personen zudem noch bereit sind, Tausende von Franken an eine andere Bürgergemeinde zu bezahlen, wo sie den Bürgerbrief schneller erhalten, so ist diese Praxis als unfair, befremdend und als Verstoss gegen die guten Sitten zu betrachten. Auch gegenüber den anderen, ebenfalls im Dorfe wohnenden und sich an die Regeln haltenden Ausländer ist dieses Vorgehen als Zumutung zu verurteilen.
Wenn der Landrat die beschriebene Praxis als achtenswerten Grund anerkennen sollte, könnten sich auch andere Bewerberinnen und Bewerber künftig auf diesen Beschluss beziehen.
Der Landrat verstösst mit seinem Vorgehen gegen das Gesetz. Leider gibt es gar Landrätinnen und Landräte, welche die Meinung vertreten, ein Bürgerrecht sollte dort eingekauft werden, wo es am schnellsten zu haben ist und wo es am wenigsten kostet. Ein Bürgerrecht ist aber nicht käuflich, vielmehr stellt es die Frage der persönlichen Eignung und der Ehre.
Persönlich ist Heinz Mattmüller nach achtjähriger Landratstätigkeit viel daran gelegen, dass der Kanton Basel-Landschaft in der Sache Bürgerrecht nicht zum Selbstbedienungsladen wird. Weil seine Anträge aber im Rat nicht mehrheitsfähig sind, hat er den Weg über eine Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht eingeschlagen und beantragt, die angesprochenen Einbürgerungen seien als ungesetzlich und nichtig zu erklären.
Die Schweizer Demokraten lehnen beide Einbürgerungspakete ab.
Toni Fritschi
bittet das Plenum im Namen der FDP-Fraktion, allen Gesuchen die Zustimmung zu erteilen. Nun auf dem Buckel der GesuchstellerInnen irgendwelche systembedingten, verwaltungs- oder behördeninteren Ungereimtheiten auszutragen, dürfe nicht sein.
Bruno Steiger
ruft in Erinnerung, dass die Schweizer Demokraten wegen Fällen, wie sie heute wieder zur Debatte stehen, die so genannten, meist missbräuchlich verwendeten, "achtenswerten Gründe" nicht im Gesetz festschreiben wollten.
Die vorgängige berufliche, soziale und sprachliche Integration, wie von den beiden Gemeinden Itingen und Arisdorf verlangt, sei als sehr wichtig zu bezeichnen. Soll das Gemeindebürgerrecht hochgehalten werden, so müsse die Wohnsitzpflicht erfüllt sein.
Die Schweizer Demokraten werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Unwesen der Gesetzesumgehungen nicht weiter wuchern kann.
Olivier Rüegsegger
ist Bürger von Eggiwil i. Emmental, fühlt sich aber weder beruflich noch sozial oder kulturell in dieser Berner Gemeinde integriert.
Die Unterschiede in der Einbürgerungspraxis der verschiedenen Gemeinden zeigen eigentlich nur auf, wie willkürlich die Einbürgerungsentscheide getroffen werden. Dieser Willkür sollte der Landrat nicht folgen, vielmehr sollte er den Gesuchen gemäss Antrag der Petitionskommission zustimmen.
Röbi Ziegler
erachtet als wesentliche Vorgabe für eine Einbürgerung das Mass der Integration eines Gesuchstellers. Im einen Falle geht es um eine Person, die seit 20 Jahren in der Schweiz lebt, im anderen Fall um eine Gesuchstellerin, die seit 35 Jahren im Kanton Basel-Landschaft zu Hause ist. Verhältnisse wie in den zwanziger Jahren, als sich Italiner einbürgern lassen wollten, indem sie sich mit der Chiantiflasche in der Hand, von Haus zu Haus ziehend, vorstellen und beliebt machen mussten, dürften nicht mehr der Zeit angemessen sein.
://: Der Landrat stimmt den 58 Einbürgerungsgesuchen (Vorlage 2002/239) gemäss Antrag der Petitionskommission zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1810
2
2002/240
Berichte des Regierungsrates vom 15. Oktober 2002 und der Petitionskommission vom 14. November 2002: 38 Einbürgerungen
Röbi Ziegler
teilt mit, dass Gesuch Nummer 12 von der Genehmigung ausgenommen werden muss, da bis zur Beschlussreife noch weitere Abklärungen notwendig sind.
Olivier Rüegsegger
dankt für die Information und fügt an, er wäre froh, die Begründungen, warum ein Gesuch nicht bewilligt werden kann, jeweils mit dem Bericht der Kommission im Voraus zu erhalten.
://: Der Landrat stimmt den 38 Einbürgerungsgesuchen (Vorlage 2002/240) - Ausnahme Gesuch Nummer 12 - gemäss Antrag der Petitionskommission zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1811
3
2002/121
Berichte des Regierungsrates vom 14. Mai 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 18. September 2002: Revision der Gesetze über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB), der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Dekretes über das Zivilstandswesen. 2. Lesung
Ursula Jäggi-Baumann
regt an, auf eine detaillierte zweite Lesung zu verzichten, da keine Anträge eingereicht wurden.
://: Der Landrat verzichtet auf eine Detailberatung.
Abstimmung
Ursula Jäggi-Baumann
lässt, da eine 4/5-Mehrheit erforderlich ist, die Präsenz feststellen.
Es sind insgesamt 79 Landrätinnen und Landräte anwesend.
Revision EG ZGB
://: Der Landrat stimmt der Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches in zweiter Lesung mit 79 zu 0 Stimmen zu.
siehe Anhang 1 (Gesetz Einführung Zivilgesetzbuch, EG ZGB)
[PDF]
Revision ZPO
://: Der Landrat stimmt der Revision des Gesetzes betreffend die Zivilprozessordnung in zweiter Lesung mit 79 zu 0 Stimmen zu.
siehe Anhang 2 (Gesetz Zivilprozessordnung, ZPO)
[PDF]
Revision des Dekrets über das Zivilstandswesen
://: Der Landrat genehmigt die Revision des Dekrets über das Zivilstandswesen in zweiter Lesung einstimmig.
siehe Anhang 3 (Dekret Zivilstandswesen)
[PDF]
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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