Protokoll der Landratssitzung vom 27. September 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 27. September 2001 |
Nr. 1226
Begrüssung
Landratspräsident
Ernst Thöni
begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die MedienvertreterInnen und die Gäste auf der Tribüne zur Landratssitzung. Speziell heisst der Landratspräsident die Damen vom Lehratelier der Berufsschule Liestal, unter der Leitung von Frau Oggier willkommen.
Nr. 1227
Mitteilungen
Einladung für Sa. 22. September zu ..."noonig erwaggse".
Ernst Thöni
erinnert die Anwesenden an seine am 6. September ausgesprochene Empfehlung, die Theateraufführung "...noonig erwaggse" hier im Landratssaal zu besuchen. Das Stück, das an der Uraufführung in Münchenstein mehr als 500 Personen begeisterte, handelt von der Jugend um 1920 und jener von heute. Der Landratspräsident dankte anlässlich der Aufführung für diesen Beitrag der Forschungsstelle Baselbieter Geschichte und auch für die sechs Bände der Kantonsgeschichte, die jedes Parlamentsmitglied mitnehmen durfte. Unter den insgesamt 16 Zuschauerinnen und Zuschauern befanden sich leider nur 4 Landräte. Verständlich, dass die Mitwirkenden sehr enttäuscht waren.
Berufsschau in Pratteln vom 25. Oktober 2001
Die Landratssitzung wird am 25. Oktober 2001 um 16.00 Uhr beendet. Danach soll der Landrat geschlossen die Berufsschau in Pratteln besuchen.
Vorgesehener Ablauf:
- 16.00 Uhr. Verschiebung nach Pratteln mit Bus ab Regierungsgebäude
- Geführter Rundgang durch die Berufsschau
- Apéritif und Nachtessen
- ca. 20.30 Uhr Rücktransport mit Bus zum Regierungsgebäude
Der Landratspräsident bittet die Kolleginnen und Kollegen, sich den Abend zu reservieren. Da der Kanton an den Berufsschauen mit 600'000 Franken beteiligt ist, kann der Landrat mit seinem Besuch demonstrieren, dass ihm die Unterstützung der gewerblichen Ausbildung ebenso wichtig ist wie der Ausbildungsweg über die Maturität.
Entschuldigungen
Ganzer Tag: RR Adrian Ballmer, Roland Bächtold, Matthias Zoller, Willi Grollimund, Heidi Tschopp, Franz Ammann, Urs Steiner, Max Ritter, Alfred Zimmermann, Jacqueline Halder
Nachmittag: Thomas Jourdan, Mirko Meier, Pascal Wyss, Esther Maag
://: Esther Aeschlimann vertritt die abwesende Jacqueline Halder im Büro.
StimmenzählerInnen
Seite FDP : Thomas Haegler
Seite SP : Hanspeter Ryser
Mitte/Büro : Daniela Schneeberger
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1228
15
2001/021
Berichte des Regierungsrates vom 23. Januar 2001 und der Justiz- und Polizeikommission vom 23. August 2001: Erlass des Anwaltsgesetzes Basel-Landschaft. 1. Lesung
Dieter Völlmin
hat, da er selbst als Anwalt tätig ist, die Behandlung des Geschäftes und die Berichterstattung dem Vizepräsidenten, Matthias Zoller, übertragen. Leider ist es Matthias Zoller nicht möglich, das Geschäft vor dem Landrat zu vertreten, weshalb der Präsident die Aufgabe selbst übernimmt.
Dieter Völlmin vergleicht das Gesetz mit einer Familie: Grossmutter ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Aufgrund dieses Freizügigkeitsabkommens musste der Bund ein Bundesanwaltsgesetz erlassen, die Mutter des nun auf Kantonsstufe erlassenen Anwaltsgesetzes. Da die "Mutter" ihre schützenden Fittiche weit ausgebreitet hat, verwundert es nicht, dass im kantonalen Anwaltsgesetz wenig politischer Zündstoff zu finden ist.
Das Bundesgesetz schreibt den Kantonen die Führung eines Anwaltsregisters vor. Alle darin registrierten Anwälte können im Rahmen der Inländerfreizügigkeit in anderen Kantonen auftreten. Das Bundesgesetz bestimmt gewisse Berufsregeln wie die Einschränkung der Werbefreiheit, das Unabhängigkeitsgebot oder das Berufsgeheimnis. Das kantonale Gesetz bezeichnet und organisiert die Aufsichtsbehörden für die Anwälte, die Modalitäten der Anwaltsprüfung und die Honorarordnung.
Grundsätzlich hält der Entwurf des kantonalen Gesetzes am Anwaltsmonopol vor Gericht fest, eine Ausnahme bildet die Vertretung von steuerlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsgericht. Das Gesetz regelt zudem die Aufsicht über die registrierten und in gleicher Weise auch für die nicht registrierten Anwälte.
Auf weiterreichende Bestimmungen zur Regelung des Disziplinarverfahrens verzichtet das kantonale Anwaltsgesetz, es begnügt sich mit den Bundesbestimmungen. Den Zwangstarif schafft das Gesetz ab und lässt Honorarvereinbarungen zu.
Neben der bisher gültigen Bezeichnung Advokatin und Advokat ist neu auch Anwältin und Anwalt gleichbedeutend zugelassen.
Obwohl die Frage durchaus im Raum stand, das Gesetz gemeinsam mit Basel-Stadt zu beraten, wurde darauf verzichtet, weil das Gesetz in Basel-Stadt offenbar mit gewissen Geburtswehen kämpfte. Es wurde denn auch erst am 29. Mai, als Baselland die Beratungen bereits abgeschlossen hatte, publiziert. Die beiden Entwürfe sind sich sehr ähnlich, der baselstädtische ist vielleicht etwas restriktiver, so führt Basel noch immer ausschliesslich die Berufsbezeichnung Advokat im Gesetztestext. Zur definitiven Abschaffung des Zwangstarifs konnte man sich in der Stadt nicht durchringen.
Eintreten auf die eher technische Materie war in der Kommission unbestritten und der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf wurde in der Kommission einstimmig beschlossen.
Christoph Rudin
führt aus, das Bundesgesetz über die Anwältinnen und Anwälte betreffe nicht nur den Anwaltsstand, sondern auch die Gerichte und die Recht suchenden Konsumentinnen und Konsumenten. Nach den sehr umfassenden Vorgaben des Bundesgesetzes bleibt dem kantonalen Gesetz nur noch wenig Spielraum. Unter dem Gesichtspunkt des Konsumentenschutzes wurde vor allem auf die Tarifierung geachtet, jedermann soll sich einen guten Anwalt leisten können. Zudem wird die Aufsicht weg vom Obergericht hin zu einem speziellen Gremium verschoben und auch die Prüfungskommission wird erweitert, so dass insgesamt von einer gegenüber der jetzigen Lage verbesserten Situation gesprochen werden darf.
Die SP-Fraktion ist für Eintreten und Gutheissung der Vorlage im Sinne der Kommission.
Ernst Thöni
begrüsst eine Muttenzer Primarschulklasse, die mit ihrem Klassenlehrer, Herrn Tobler, auf der Tribüne Platz genommen hat.
Peter Tobler
legt einleitend seine Interessen offen: Zugelassener Anwalt, keine Auftritte vor Gericht, Mitarbeiter einer grossen Firma und in diesem Sinne Kunde und nicht Mitglied des Berufsstandes der Anwälte.
Mit Christoph Rudin wertet er den Entwurf des Anwaltsgesetzes aus Kundensicht als Verbesserung. Dass man nun, ähnlich wie mit einem Ingenieur oder einem Architekten, Vereinbarungen über den Tarif treffen kann, hält die FDP für einen wesentlichen Fortschritt.
Zur Zusammenarbeit mit Basel stellt der Fraktionssprecher der FDP folgenden, inhaltlich nicht anzufechtenden, aber behäbigen, Basel typischen Satz vor, der in Baselland nicht mehr unwidersprochen bliebe.
Die Advokaten sind ferner gehalten, die Sache der Armen nicht von der Hand zu weisen, noch zu vernachlässigen und die ihnen zugewiesenenen Offizialvertretungen und Offizialverteidigungen gewissenhaft zu besorgen.
Im Übrigen empfiehlt Peter Tobler Zustimmung zu diesem unbestrittenen Gesetz.
Elisabeth Schneider
bespricht die wesentlichsten Änderungen aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion.
Die Honorarordnung, die nicht am Zwangstarif festhält, begrüsst die CVP/EVP-Fraktion genauso wie die Anpassung des kantonalen an das Bundesgesetz bezüglich der Unabhängigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Eine Lockerung der Regelung, die nur im eigenen Kanton Wirkung entfalten würde, brächte keine Vorteile.
Dass Treuhänderinnen und Treuhänder ihre Klienten in Fragen der Staatssteuer nun auch vor Verwaltungsgericht vertreten können, und dass die Anwaltsprüfungskommission von 5 auf 13 Mitglieder erhöht wurde, hält die CVP/EVP ebenfalls für richtig.
Sinnvoll erscheint der Fraktion auch, dass die Anwaltsaufsichtskommission nicht aufgestockt wurde, ein kleineres Gremium dürfte wirkungsvoller arbeiten.
Das vorliegende Anwaltsgesetz ist unspektakulär, entspricht in weiten Teilen dem Bundesgesetz und verdient die Zustimmung der CVP/EVP-Fraktion.
Fredy Gerber
ruft noch einmal den Zusammenhang des kantonalen Anwaltsgesetzes mit dem Bundesgesetz in Erinnerung und verweist auf die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt. Die SVP-Fraktion begrüsst den vorliegenden, ausgeglichenen Gesetzesentwurf und spricht sich einstimmig für Eintreten aus. Einzig in § 7 wird Fredy Gerber bei der Detailberatung noch einen Verbesserungsvorschlag einbringen.
Bruno Steiger
ist für die Annahme des Anwaltsgesetzes, obwohl die Schweizer Demokraten an sich keine Freunde der Personenfreizügigkeit sind. Neu werden auch Anwälte aus dem EU-Raum im Baselbiet zugelassen, was bedeutet, dass insbesondere auf die Qualität der Ausbildung geachtet werden muss, wenn die Schweizer Anwälte mit der ausländischen Konkurrenz Schritt halten wollen.
Esther Maag
bemerkt einleitend, Anpassungen an Bundesgesetze seien selten spannend, aber eben notwendig. Man könnte sich deshalb einmal mehr fragen, ob die Zusammenarbeit nicht noch wesentlich optimiert werden könnte, zum Beispiel indem Basel-Stadt und Basel-Land ein gemeinsames Gesetz erarbeitet hätten.
Ein Anliegen war der Landrätin in der Kommission, sich auf einen einzigen Titel zu einigen, auf Anwältinnen und Anwälte statt auch noch von Advokatinnen und Advokaten.
Okay findet Esther Maag auch , dass hier ein konsumentenfreundliches Gesetz geboren wird. Die grüne Fraktion ist für Eintreten.
RR Andreas Koellreuter
bedankt sich für die gute Aufnahme des Gesetzes. Wenn alles rund und wie geplant verläuft, sollte das Gesetz auf den 1.1.02 in Kraft gesetzt werden können.
Die Anwaltsgesetze der beiden Baseler Kantone sind inhaltlich in fast allen Punkten identisch. Baselland hatte das Basler Gesetz ursprünglich abgekupfert. Nun hat Basel mit der Honorarordnung noch etwas Probleme und damit Zeitverzug eingefangen.
Anwaltsgesetz Basel-Landschaft 1. Lesung
Titel und Ingress
§§ 1 bis 6 Keine Wortmeldungen
§ 7 Zulassung zur Anwaltsprüfung
Fredy Gerber
rechnet vor, dass 75 % der Studentinnen und Studenten die Anwaltsprüfung im ersten Durchgang bestehen. Von den verbleibenden 25 Prozent tritt etwa die Hälfte zu einem zweiten Versuch an. Von der Annahme ausgehend, dass davon rund die Hälfte reüssiert, wird klar, dass mit der jetzigen Formulierung für 3 bis 5 Prozent der Prüflinge noch eine dritte Chance geschaffen wird. Fredy Gerber fragt das Plenum, wo denn der Sinn einer Prüfung bleibe, wenn doch so oder so alle bestehen. Es gehe doch nicht einfach darum, möglichst viel Ausdauer zu zeigen, sondern das Fachwissen unter Beweis zu stellen, eine Anforderung, die vor dem Hintergrund der grossen europäischen Konkurrenz immer wichtiger werde.
Fredy Gerber beantragt aufgrund dieser Überlegungen, den ersten Satz in Absatz 3
Die Anwaltsprüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden
wie folgt zu ändern:
Die Anwaltsprüfung kann höchstens zwei Mal abgelegt werden.
Christoph Rudin
bittet diesen bereits in der Kommission abgelehnten Antrag nicht gutzuheissen. Die von Fredy Gerber aufgeführten Zahlen stimmten nicht. Wer sich zur Anwaltsprüfung anmelde, sei ein erfahrener Jurist, habe mehrere Praktika absolviert und sich in der Regel seriös auf die Prüfung vorbereitet. Denkblockaden seien in Ausnahmefällen und nur darum gehe es hier , schon mal möglich. Der Anwaltsaufsichtskommission und der Anwaltsprüfungskommission dürfe man hier sicher Vertrauen schenken.
Peter Tobler
hat vor vielen Jahren zusammen mit vier Kollegen die Prüfung, seine letzte, im ersten Durchgang bestanden. Die Folgerung, dass einer der vier nun ein schlechter Anwalt sei,wäre doch wohl nicht zulässig.
Peter Tobler, im Alter etwas milder und gnädiger geworden, bittet das Plenum, Fredy Gerber - ausnahmsweise - nicht zu folgen und den Antrag abzulehnen.
Ruedi Brassel
meint, mangelnde Ausdauer könne man Fredy Gerber wahrlich nicht vorwerfen. Wäre er allerdings konsequent, so hätte er seinen Antrag hier im Plenum nicht wieder gestellt, nachdem er in der Kommission schon zwei Mal damit durchgefallen sei.
Elisabeth Schneider
rät ebenfalls, den Antrag abzulehnen und macht Fredy Gerber darauf aufmerksam, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat, die/der, ein drittes Mal zur Prüfung antritt, noch längst kein schlechter Anwalt in der Praxis sein muss.
Esther Maag
kann Fredy Gerbers Argumente zwar nachvollziehen, als Psychologin sind ihr aber auch Phänomene wie Prüfungsblockaden und Prüfungshorror nicht unbekannt. Die Landrätin plädiert für Grosszügigkeit.
Für
Bruno Steiger
hört die Grosszügigkeit irgendwann mal auf, auch in andern Berufen könne man nicht x-mal zur Prüfung antreten. Die Schweizer Demokraten hätten kein Verständnis dafür, dass totale Versager um jeden Preis zum Anwalt gemacht werden.
Die akademischen Berufe sollten gleich behandelt werden wie andere und für sich nicht ständig Extrawürste herausschinden.
Der Antrag von Fredy Gerber werde von den Schweizer Demokraten unterstützt.
Eva Chappuis
ist es an sich "wurscht", ob Juristinnen und Juristen zwei oder drei Mal zu dieser Prüfung antreten dürfen. Allerdings möchte sie nicht übersehen haben, dass es keinem Lehrmeister einfiele, einen Auszubildenden ein drittes Mal zur Lehrabschlussprüfung antreten zu lassen, und jede/r ETH-Absolvent/in und jede/r Medizinstundent/in sei nach dem zweiten Nichtbestehen einer Zwischenprüfung weg vom Fenster.
Fredy Gerber
entgegnet Ruedi Brassel, in der Demokratie dürfe er sein Anliegen dem Plenum auch dann vortragen, wenn er in der vorberatenden Kommission damit schon zwei Mal abgeschifft sei.
Zur Prüfungsangst bemerkt Fredy Gerber, ein Anwalt könne später in Vertretung seines Mandanten vor Gericht nicht argumentieren, er fange noch einmal an, weil er gerade Lampenfieber hatte.
Der Antrag wird sprachlich wie folgt abgeändert:
Die Anwaltsprüfung kann höchstens ein Mal wiederholt werden.
://: Der Landrat nimmt den Antrag von Fredy Gerber mit 36 zu 27 Stimmen an.
§§ 8 bis 42 Keine Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1229
17
2001/106
Berichte des Regierungsrates vom 10. April 2001 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 15. August 2001: Schliessung des Lehrateliers für Damenschneiderinnen an der Gewerblich-industriellen Berufsschule Liestal (Behandlung am 27.9.2001)
Eugen Tanner
weist den potenziellen Einwand zurück, die vom Regierungsrat und der Erziehungs- und Kulturkommission beantragte Schliessung des Lehrateliers für Damenschneiderinnen entspringe ausschliesslich rein finanziellen Überlegungen oder einer momentanen wirtschaftlichen Stimmungslage. Der zuständige Modegewerbeverband Basel-Landschaft zählt gerade noch acht aktive Mitglieder. Von diesen sind noch deren drei als Lehrlingsausbildner tätig. Es steht somit die Frage im Raum, ob es wirklich im Interesse der jungen Leute sein kann, wenn der Staat im Sinne der Strukturerhaltung weiterhin eine Berufslehre anbietet, die sich in einem markant ändernden Umfeld befindet.
Ohnehin muss es als Unikum bezeichnet werden, dass der Staat ein Lehratelier führt. Mit Blick auf die Weiterbildungsmöglichkeit zur Handarbeitslehrerin konnte die Einrichtung noch gerechtfertigt werden, nachdem aber dieser Werdegang künftig nicht mehr möglich sein wird, drängt es sich auf, diese Berufsbildungseinrichtung, die heute auch von den Klassengrössen her subobptimal ausgelastet ist, zu überdenken. Stände die Frage nach einem solchen Ausbildungsangebot heute, 25 Jahre nach Einführung des Lehrateliers, erneut im Raum, würde sie mit Sicherheit anders beantwortet, der Staat würde nicht zulassen, dass ein Ausbildungsgang dieses Zuschnitts angeboten wird.
Wer ein Atelier führt, sich der Konkurrenz und den ständig steigenden Anforderungen stellen muss, ist sich im Klaren, dass handwerkliches Können allein nicht mehr ausreicht. Die Kommission folgerte, der Sache wäre ein schlechter Dienst erwiesen, wenn man in den alten Geleisen weiterfahren würde. Den jungen Menschen gegenüber wäre es nicht zu verantworten, sie auf ein Berufsleben ohne klare Perspektiven vorzubereiten. Auch die Problematik lernschwächerer Schulabgänger müsste auf anderen Wegen, die eine breitere Entwicklung zulassen, gelöst werden. Die Branche fordert für die Zukunft zweifellos ein anderes Rüstzeug.
Die Kommission kam aufgrund all dieser Überlegungen zum Schluss, dem Antrag des Regierungsrates sei Folge zu leisten und gleichzeitig sei der Regierung aufgetragen, bis zum Zeitpunkt der Schliessung, Mitte 2004, eine Neukonzeption auf regionaler Basis und in Zusammenarbeit mit privaten Ateliers einen Ausbildungsgang zur Bekleidungsgestalterin und zum Bekleidungsgestalter vorzubereiten.
Elsbeth Schmied
veranschaulicht die Thematik mit der Quintessenz des Märchens vom Kaiser und dessen Kleider: Der Kaiser war und blieb nackt. Im Gegensatz dazu sind die Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier im Saal recht gut angezogen, mit Kleidern, die von jemandem entworfen und genäht werden mussten.
Die Erfahrungen mit dem 1975 in Betrieb genommen Lehratelier für Damenschneiderinnen zeigen auf, dass ein Weiterführen der Einrichtung in der aktuellen Form nicht mehr möglich ist. Die Standortbestimmung zeigte für ausgebildete Damenschneiderinnen und -schneider aufgrund von Veränderungen in der Textilbranche und von Produktionsverlagerungen ins billiger produzierende Ausland nur noch geringe Zukunftschancen auf. Eine Damenschneiderin ohne Zusatzausbildung hat heute nur noch sehr wenige Einsatzmöglichkeiten. Lediglich drei der acht Ateliers im Kanton Basel-Landschaft bilden noch Lehrtöchter oder Lehrlinge aus.
Kleider können billiger gekauft werden als sie von einer Schneiderin genäht werden können. Textilfachfrauen und -männer braucht es in Zukunft weiterhin und die Nachfrage von jungen Frauen und Männern nach diesem Beruf besteht. Deshalb erteilt der Landrat heute dem Regierungsrat den Auftrag, die Ausbildung der Bekleidungsgestalterin und des Bekleidungsgestalters den heutigen Anforderungen entsprechend zu konzipieren und damit den jungen Leuten die handwerklichen Grundlagen beizubringen und sie auf weitergehende berufliche Herausforderungen vorzubereiten.
Die SP-Fraktion lehnt den vorliegenden Schliessungsantrag mit der Begründung ab, dass vor dem Hintergrund einer baldigen Neukonzeption die zwischenzeitliche Schliessung nicht notwendig ist.
Daraus folgernd beantragt die SP-Fraktion, Ziffer 1 des Landratsbeschlusses zu streichen und konsequenterweise in Ziffer 2 den zweiten Satz zu streichen.
Beatrice Geier
, Mitautorin der Vorlage, meint einleitend, noch selten habe eine Vorlage im Vorfeld derart viel Staub aufgewirbelt, derart viele Emotionen und Fehlinformationen ausgelöst. Es scheint, dass die Ausbildung zur Damenschneiderin in der Bevölkerung einen ganz hohen, fast mystischen Stellenwert geniesst - dies ganz im Gegensatz zum Image dieses Berufsbildes. Dies wurde auch deutlich, als Beatrice Geier im Vorfeld der Parteipräsidentinnenwahl erkennen musste, dass sich Exponenten der FDP Baselland eine Damenschneiderin als FDP Präsidentin absolut nicht vorstellen konnten.
Heute geht es nicht um die Abschaffung, nicht um die Verunmöglichung der Ausbildung zur Damenschneiderin, nicht um die Ausbotung der jetzigen Leiterin des Lehrateliers und auch nicht um Sparmassnahmen in der Höhe von 250'000 Franken. Notwendig ist es indes, die aktuell nicht mehr zeitgemässe Ausbildung auf eine neue Basis zu stellen, innovative, kreative Lösungen vorzuschlagen, Altes los-, nicht aber fallenzulassen.
Die FDP-Fraktion stimmt dem vorliegenden Beschluss mit der Begründung zu, dass sich die Verhältnisse seit 1975 radikal verändert haben: Damals gab es zu wenig Lehrstellen in privaten Ateliers, man sprach von einer guten Ausbildung für Hausfrauen, von einer guten Basis für Textilverkäuferinnen, für Handarbeits- Gewerbe- oder Fachlehrerinnen. Auch geistert bis heute in den Köpfen, dieser Ausbildungsgang eigne sich für schwächere Schülerinnen.
Heute streben viele Absolventinnen dieser Ausbildung in Zusatz- und Weiterbildungen an den Modefachschulen, oder in die Abteilung Schule für Gestaltung der FHBB. Die Chancen für Damenschneiderinnen ohne Zusatzausbildung auf dem Arbeitsmarkt sind gering, sowohl im eigentlichen Beruf wie auch im Verkauf.
Die Anforderungen an die Leiterin des Lehrateliers sind enorm: Sie muss fachlich, methodisch-dikatisch top sein, muss die Arbeiten der Lehrtöchter betreuen, modisches Flair einbringen, Vorbild sein, einkaufen, Kundinnen akquirieren, Modeschauen planen und durchführen und den Betrieb selbsttragend organisieren. Diesen Anspruch kann niemand erfüllen. In der Berufsschule Liestal hat die Leiterin des Ateliers zudem nicht den Status einer Lehrerin; sie hat keinen eigenen Arbeitsplatz, keinen Computer, keine Stellvertreterin, sie muss ihre Weiterbildung selber organisieren, sie lebt als Berufsfrau in der Schule sehr isoliert, ein traurig stimmender Zustand.
Das neu konzipierte Berufsbild der Bekleidungsgestalterin soll eine breitere Grundausbildung und bessere Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung bringen. Die Umsetzung dieses Berufsbildes bedingt neue Anforderungen und einen modifizierten Leistungsauftrag an die Leitung des Lehrateliers.
Die FDP stimmt dem klar und deutlich formulierten Landratsbeschluss zu.
Gerold Lusser
, beruflich auch mit Nadel und Faden befasst, sieht - nach intensiven Abklärungen - namens der CVP/EVP-Fraktion durch die Schliessung einen klaren Verlust in der Berufsbildungslandschaft des Kantons und muss - bitter - zur Kenntnis nehmen, dass sich das Umfeld gewandelt hat und dass die entsprechenden Lehr- und Fachkräfte fehlen. Die Fraktion unterstützt grundsätzlich die Kommissionsfassung beantragt aber, den zweiten Satz von Ziffer 2 des Landratsbeschlusses statt als Soll-Variante wie folgt zu neu zu fassen:
Die Umsetzung der Neukonzeption
erfolgt auf den Zeitpunkt der Schliessung des Lehrateliers.
Die CVP verlangt, dass für den Beruf der Bekleidungsgestalterin, des Bekleidungsgestalters neue Wege mit verbindlichen Modellen beschritten werden und dass das Atelier weitergeführt wird, bis die Neukonzeption vorliegt.
Silvia Liechti
verzichtet nach den ausführlichen Darlegungen auf Wiederholungen, befürwortet den vorliegenden Landratsbeschluss und gibt bekannt, dass auch die SVP-Fraktion auf einen nahtlosen Übergang vom jetzigen Lehratelier zum neuen Ausbildungsgang pocht.
Mirko Meier
kann sich im Namen der Schweizer Demokraten der Forderung nach einer Schliessung des Lehrateliers nicht anschliessen. Dass so tiefe Löhne gezahlt werden, hat die Fraktion erschreckt, obwohl natürlich bekannt ist, dass nur Elsässerinnen bereit sind, für solche Löhne zu arbeiten. Gemessen an den drohenden Kosten, die das neue Bildungsgesetz nach sich ziehen wird, nehmen sich die 250'000 Franken für das Lehratelier doch sehr bescheiden aus. Offenbar wird einmal mehr unten gespart und oben "geschüttet".
Die Gründe, die 1975 zur Eröffnung des Lehrateliers geführt haben, gelten für die Schweizer Demokraten noch heute.
Madeleine Göschke
, grüne Fraktion, muss erkennen, dass die Ausbildung zur klassischen Schneiderin überholt ist, denn wer möchte heute noch einen Beruf erlernen, der für unter 3000 Franken ausgeübt werden muss. Würden die Damenschneiderinnen so viel verdienen wie der ebenfalls mit Nadel und Faden sein Brot verdienende Gerold Lusser, sähe die Situation wohl anders aus.
Obwohl es nur sehr wenigen Absolventinnen der Ausbildung gelingt, erfolgreich ein Atelier zu führen, vertritt die grüne Fraktion doch die Meinung, dass die Gelegenheit zum Erwerb der handwerklichen Grundlagen vor allem für Volksschulabgängerinnen weiterhin angeboten werden sollte. Grundsätzlich sollte vorab ein neues Konzept ausgearbeitet und erst danach die Schliessung des Lehrateliers vorgenommen werden.
Karl Rudin
, SP, bittet den Rat, die Schliessung abzulehnen. Er erachtet dieses Vorhaben als Sparübung am falschen Ort und wehrt sich dagegen, 12 bis 14 Lehrstellen für ausbildungswillige junge Frauen abzubauen. Sollte der Landrat dem vorliegenden Beschluss zustimmen, wäre das Lehratelier zweifelsfrei gestorben.
Vor dem Faktum, dass sich für die jährlich vier Lehrstellen 20 Bewerberinnen melden, in Basel waren es gar 34, kann nicht behauptet werden, es fehle der Bedarf. Zudem teilt Karl Rudin die in der Resolution zum Ausdruck kommende Meinung, der Beruf der Damenschneiderin sei nach wie vor eine gute Grundlage zum Einstieg in die Arbeitswelt für junge Frauen. Begrüssenswert ist eine Neukonzeption für ein modernes praxisnahes Lehratelier. Die Geldfrage darf auch für diesen Ausbildungsbetrieb nicht erstrangige Bedeutung haben.
Das Absolvieren einer Lehre erachtet Karl Rudin als sinnvoller als irgendeine schulische Zwischenlösung. Das propagierte Vorgehen weckt den Verdacht, dass sich dahinter bloss die sanfte Abfederung der Atelierschliessung verbirgt.
An die Adresse der Gewerbetreibenden gibt Karl Rudin zu bedenken, dass mit der Neukonzeption erneut ein handwerklicher Beruf zugunsten einer kopflastigen Ausbildung geopfert wird.
Obwohl der Trend in eine andere Richtung weist, sollte sich der Landrat dafür einsetzen, dass auch die handwerkliche Grundausbildung zur Damenschneiderin nach wie vor die Zulassung zur Ausbildung als Handarbeitslehrerin offen lässt.
Bruno Steiger
findet es beschämend, wie hier im Rat mit "pseudoelitärem Gehabe" über diesen handwerklichen Beruf hergezogen wird. Wegen 250'000 "Fränkli" werde hier ein Riesentheater veranstaltet, während für "pseudoakademische Institutionen" wie die Fachhochschule für Sozialpädagogik nicht genug Geld aufgeworfen werden könne. Für unterdurchschnittliche und überdurchschnittliche Begabte habe man die Mittel, für die durchschnittlich Begabten offenbar nicht.
Nach wie vor habe Handwerk goldenen Boden, verschaffe das Rüstzeug für das spätere Leben. Die Schweizer Demokraten erachten es als Aufgabe des Staates, dieses Lehratelier weiterhin zu führen, lassen es nicht zu, dass dieser ehrbare Beruf "verhundst" wird und die Ausbildungsstätte wegen 250'000 Franken geschlossen wird.
Patrizia Bognar
befürchtet eine weitere Verarmung der Bildungslandschaft. Der Landrätin ist bekannt, dass das Lehratelier bis vor wenigen Jahren einen sehr guten Ruf hatte. Dem Umgang mit diesem typischen Frauenberuf fehle die notwendige Sorgfalt, dies im Gegensatz zu anderen Berufen. Von der Erkenntnis ausgehend, dass sich angesichts der neuen Bedingungen etwas ändern muss, bittet die Landrätin, wenigstens den Anträgen der SP beziehungsweise der CVP/EVP-Fraktion zu folgen.
Gerold Lusser
ruft zu mehr Pragmatismus im Umgang mit dem Thema auf. Es gehe doch nicht um die Disqualifikation dieses historisch unglaublich bedeutungsvollen Berufes, sondern darum, neue Möglichkeiten zu schöpfen, die auch wirtschaftlich zukunftsträchtig, interessant und attraktiv sind. Zudem hätten Abklärungen klar ergeben, dass die Ausbildungskräfte für dieses Berufsbild in Zukunft nicht verfügbar sein werden. Gäbe es die benötigten Lehrkräfte, so hätte man sich anders entschieden.
Persönlich beleidigt fühlte sich Gerold Lusser, wenn man sich über diesen Beruf despektierlich äussern würde. Ihm gehe es darum, diesen Beruf für die Zukunft zu retten, indem die ausgetretenen Pfade verlassen werden und der Regierung der Auftrag erteilt werde, einen nahtlosen Übergang zum neuen Beruf zu schaffen.
Beatrice Geier
beteuert, das Thema in der Kommission intensiv beraten zu haben. Man habe die Erkenntnis machen müssen, dass dieses Berufsfeld, das niemand sterben lassen möchte, aufgrund der veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einen neuen Boden gestellt werden müsse. Die Sprecherin der FDP-Fraktion bittet den Rat, den Mut zur Schliessung des Ateliers aufzubringen und den Antrag der CVP, unverzüglich ein mit dem neuen Berufsbildungsgesetz kompatibles neues Konzept zu schaffen, zu unterstützen.
Eva Chappuis
findet es unnötig über die Regulierung dieses Berufes zu streiten. Künftig werde die Ausbildung in einen High-Level und einen Low-Level im Umgang mit Textilien unterschieden. Dem Landrat obliege es nun, darauf zu achten, dass beide Elemente angeboten werden, weil in der Region die private Struktur dafür ganz offensichtlich nicht vorhanden sei.
Madeleine Göschke
unterstützt die zwei von Eva Chappzis aufgeführten Wege - jenen über eine schulische und jenen über eine handwerkliche Ausbildung - zu diesem Beruf und stellt klar, die grüne Fraktion möchte das Konzept sehen, bevor sie einer Schliessung des aktuellen Ateliers zustimme.
Paul Schär
erklärt, die FDP werde den Antrag Lusser unterstützen, weil die Fraktion mit offenen Karten spielen, der Jugend klar deklarieren wolle, dass der alte Pfad verlassen werden müsse, dafür aber ein neuer, chancenreicher Weg aufgezeigt werde.
Eugen Tanner
präzisiert, es gehe absolut nicht um eine Sparübung und auch nicht darum, diesen Beruf oder die Branche zu diskreditieren. Wer davon spricht, Handwerk habe goldenen Boden, müsse sich allerdings schon fragen, wo dieser goldene Boden für jene zu finden ist, die diese Ausbildung abgeschlossen haben.
Der Kommissionspräsident findet es unverantwortlich, der Jugend eine Ausbildung ohne Zukunftsperspektiven anzubieten.
Zum Antrag der SP, Ziffer 1 zu streichen, die Schliessung somit zu vertagen, meint Eugen Tanner, damit würden - unklugerweise - unklare Verhältnisse zurückgelassen. Zum Zweiten liesse man die Lehrtöchter im falschen Glauben, es gehe alles weiter wie gehabt.
Aufgrund dieser Überlegung macht Eugen Tanner dem Rat beliebt, den Antrag der SP abzulehnen, wie vorgesehen zu beschliessen und die Neukonzeption bis 2004 einzufordern.
Elsbeth Schmied
findet es falsch, wenn nächstes und übernächstes Jahr keine Lehrlinge aufgenommen werden, eine Lücke dürfe nicht entstehen, Ziffer 1 sei zu streichen.
Karl Rudin
kann nach den Diskussionen in den zwei möglichen Varianten kaum noch einen Unterschied feststellen, entweder gehe es offenbar mit oder ohne neues Konzept ganz einfach im gehabten Sinne weiter.
Madeleine Göschke
erklärt als wesentlichenUnterschied dass im einen Fall für die nächsten zwei Jahre Lehrtöchter und Lehrlinge aufgenommen werden und im anderen Falle nicht.
RR Peter Schmid
geht mit den von Kommissionspräsident Eugen Tanner dargelegten Argumenten einig. Der Erziehungsdirektor findet es falsch, wenn hier so getan wird, als fände ein Frontalangriff auf eine hochprosperierende Branche statt und es müsse in grossem Umfange gespart werden. Interessant auch, dass nun, da mal ein Sparvorschlag aufliegt, bereits wieder von einer unnötigen Sparübung gesprochen werde.
Die Regierung fokussiere die Gesamtthematik auf die Frage, ob es bildungspolitisch verantwortbar sei, eine Ausbildung anzubieten, deren Absolventinnen nach Lehrabschluss nicht wissen, wie es weiter gehen soll. Es gelte nun, den Wandel auch dieses über Jahrhunderte bedeutungsvollen Berufes zu erkennen und zu akzeptieren.
Mit der harten Sprachregelung "Schliessung" will die Regierung zum Ausdruck bringen, dass die neue Lösung ein anderes Ausbildungs- und Leitungskonzept bringen und wahrscheinlich einen anderen Ausbildungsort vorschlagen wird.
Tatsächlich wird, wie von Eva Chappuis eben angesprochen, mit Ziffer 2 eine Neukonzeption auf Stufe Sek II geplant - nicht zuletzt deshalb, weil der Kanton Basel-Landschaft auch Mitträger der Hochschule für Kunst und Gestaltung, HGK, ist. Die ist auch der Grund, warum der Regierungsrat den harten Begriff Schliessung für das heutige Lehratelier gewählt hat.
Die Regierung ist bereit, die Kommissionsfassung - plus Antrag Lusser -, zu übernehmen.
Madeleine Göschke
findet es unverantwortlich, jenen jungen Leuten, die in den nächsten zwei Jahren eine solche Lehre antreten möchten, den Zugang zu verschliessen.
Meldung aus dem Zuger Kantonsrat
Ernst Thöni
verliest, nachdem unter den Regierungsmitgliedern im Saal Unruhe ausgebrochen ist, folgende Polizeimeldung:
Im Zuger Kantonsrat ist es am Donnerstagmorgen zu einem Amoklauf gekommen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt. Ob es auch Todesopfer gab, steht noch nicht fest. Über den Hergang herrscht keine Klarheit. Der Amoklauf ereignete sich um 10.30 Uhr. Laut einem Zeugen wurden im Kantonsratssaal mehrere Schüsse abgegeben. Es kam auch zu Detonationen, möglicherweise von Handgranaten
.
Der Landratspräsident gibt bekannt, dass der Polizeidirektor, Andreas Koellreuter, für den Landrat Polizeischutz angeordnet und die Tribüne gesperrt hat, da noch nicht mit Sicherheit klar ist, ob es sich um eine Einzelaktion oder um eine konzertierte Aktion handelt.
Landratsbeschluss 2001/106
Titel und Ingress Keine Wortmeldungen
Ziffer 1
Die Sozialdemokratische Fraktion beantragt, Ziffer 1 zu streichen.
://: Bei einer Pattsituation von 36 zu 36 Stimmen spricht sich der Landratspräsident mit Stichentscheid für den Kommissionsantrag (Schliessung des Lehrateliers auf Ende Schuljahr 2003/2004) aus.
Ziffer 2
Auf Antrag der CVP/EVP-Fraktion soll der zweite Satz nicht als Soll-Variante, sondern wie folgt neu gefasst werden:
Die Umsetzung der Neukonzeption erfolgt auf den Zeitpunkt der Schliessung des Lehrateliers.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der CVP/EVP-Fraktion zu.
://: Der Landrat stimmt dem bereinigten Landratsbeschluss zu.
Landratsbeschluss
betreffend Schliessung des Lehrateliers für Damenschneiderinnen an der Gewerblich-industriellen Berufsschule Liestal
Vom 27. September 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Lehratelier für Damenschneiderinnen an der Gewerblich-industriellen Berufsschule Liestal wird auf Ende des Schuljahres 2003/04 geschlossen.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, zur Erarbeitung einer regionalen Neukonzeption der Ausbildung zur Bekleidungsgestalterin/zum Bekleidungsgestalter eine Projektgruppe einzusetzen. Die Umsetzung der Neukonzeption erfolgt auf den Zeitpunkt der Schliessung des Lehrateliers.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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