Protokoll der Landratssitzung vom 24. Januar 2002

Nr. 1438

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Ernst Thöni begrüsst seine Kolleginnen und Kollegen des Landrates, die Regierungsräte, die Medienvertreter sowie die BesucherInnen auf der Tribüne zur heutigen Landratssitzung und gibt Kenntnis von folgendem Rücktritt:

Rücktritt als Vize-Präsident der Steuerrekurskommission (neu Steuergericht) des Kantons Basel-Landschaft per 31. März 2002

Sehr geehrter Herr Präsident
Lieber Ernst

Nachdem ich im vergangenen Dezember als Präsident des Bezirksgerichts Liestal gewählt worden bin, werde ich dieses Amt per 1. April 2002 antreten.
Aus diesem Grunde (und in Berücksichtigung der Tatsache, dass die neue Amtsperiode für die gerichtlichen Instanzen am 1. April dieses Jahres wiederum beginnt) erkläre ich hiermit meinen Rücktritt als Vize-Präsident der Steuerrekurskommission Basel-Landschaft per 31. März 2002.
In fachlicher wie auch in persönlicher Hinsicht war die Tätigkeit in der Steuerrekurskommission stets interessant; gerne schaue ich auf eine schöne Zeit zurück.
Dem Landrat danke ich herzlich für das mir mit meiner damaligen Wahl entgegengebrachte Vertrauen sowie für das Verständnis für meinen Rücktritt.

Mit freundlichen Grüssen
Peter Brodbeck


Ernst Thöni präsentiert die Krawatten und Foulards, welche dem Kanton Basel-Landschaft neu als Repräsentationsgeschenke zur Verfügung stehen. Alle Landrätinnen und Landräte können auf der Weibelei je entweder eine Krawatte oder ein Foulard beziehen.


Entschuldigungen
Ganzer Tag: Regierungsrätin Elsbeth Schneider, Regierungsrat Erich Straumann, Franz Ammann, Esther Bucher, Franz Hilber, Hans Jermann, Walter Jermann, Heinz Mattmüller, Liz Rytz, Karl Rudin, Agathe Schuler, Urs Wüthrich
Vormittag: Regierungspräsident Peter Schmid, Roger Moll
Nachmittag: Remo Franz

Stimmenzähler
Seite FDP: Jacqueline Halder
Seite SP: Patrizia Bognar
Mitte/Büro: Daniela Schneeberger

Persönliche Erklärung von Urs Steiner:

Urs Steiner erinnert an das Postulat 2001/213 von Peter Brunner (Von der wirtschaftlichen Rand- zur Baselbieter Modellregion), welches vom Landrat an der Sitzung vom 13. Dezember 2001 an den Regierungsrat überwiesen wurde. In diesem Zusammenhang sei mehrmals auf die Wirtschaftsförderung Regio Laufental verwiesen worden und er habe sich nun erlaubt, allen Landrätinnen und Landräten eine Dokumentation über diesen Verein, welcher inzwischen seit vier Jahren besteht, verteilen zu lassen.

Urs Steiner zeigt sich zufrieden damit, dass der Landrat das Postulat überwiesen habe, jedoch sollten Kompetenzzentren aus Eigeninitiative geschaffen werden. Seiner Meinung nach mache es wenig Sinn, in diesem Bereich den Ball der Regierung zuzuschieben.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1439

Zur Traktandenliste

Da Urs Wüthrich heute abwesend ist, bittet Jacqueline Halder darum, Traktandum Nr. 22 abzusetzen.

://: Diesem Wunsch wird entsprochen.

Röbi Ziegler stellt fest, bei Traktanden 28 und 29 handle es sich um zwei Postulate zum Thema Anerkennung der Freiwilligenarbeit. Da bei der Petitionskommission eine Petition gleichen Inhalts eingereicht wurde, macht es seiner Meinung nach Sinn, die beiden Postulate und die Petition gemeinsam zu traktandieren.

://: Die beiden Postulate 2001/270 sowie 2001/284 werden von der heutigen Traktandenliste abgesetzt und zur Vorprüfung an die Petitionskommission überweisen.

Remo Franz wird am Nachmittag abwesend sein und bittet darum, Traktandum 16 abzusetzen.

://: Auch mit dieser Absetzung zeigt sich der Landrat einverstanden.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1440

1 2001/279
Berichte des Regierungsrates vom 13. November 2001 und der Petitionskommission vom 18. Dezember 2001: 8 Einbürgerungen

Der Vizepräsident der Petitionskommission, Röbi Ziegler, berichtet, die Petitionskommission habe die Akten zu den vorliegenden 8 Einbürgerungsgesuchen geprüft und dabei festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bei sämtlichen Gesuchen gegeben seien. Die Petitionskommission beantragt dem Landrat daher einstimmig, den vorliegenden Einbürgerungen zuzustimmen.

://: Der Landrat zeigt sich einstimmig mit den 8 Einbürgerungen einverstanden.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1441

2 2001/282
Berichte des Regierungsrates vom 19. November 2001 und der Petitionskommission vom 18. Dezember 2001: 21 Einbürgerungen

Auch diese Gesuche wurden von der Petitionskommission geprüft und erfüllen laut Röbi Ziegler die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

://: Den 21 Einbürgerungsgesuchen wird diskussionslos stattgegeben.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei





Nr. 1442

3 2001/295
Bericht der Justiz- und Polizeikommission vom 13. Dezember 2001: Vorlage zur Parlamentarischen Initiative von Bruno Krähenbühl vom 2. September 1999: Regelung der Mitwirkungsrechte des Kantons gemäss § 67 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung (1999/166); Änderung des Landratsgesetzes und der Geschäftsordnung des Landrates. 1. Lesung

Kommissionspräsident Dieter Völlmin merkt an, im Gegensatz zum komplizierten Titel der Vorlage sei deren Inhalt umso einfacher. Es gehe darum, die Mitwirkungsrechte der Kantone beim Bund (u.a. Standesinitiative, Kantonsreferendum) auch über eine parlamentarische Initiative - und nicht nur wie heute mit einer Motion oder einem Postulat via Regierungsrat - wahrzunehmen.
Sowohl die Behandlung im Landrat, anlässlich welcher die parlamentarische Initiative von Bruno Krähenbühl an die Justiz- und Polizeikommission überwiesen wurde, als auch die Diskussion in der Kommission zeigte, dass das Anliegen unbestritten sei. In der Vernehmlassung wurde ebenfalls keinerlei Opposition laut. Daher beantragt die Justiz- und Polizeikommission dem Landrat einstimmig und ohne Enthaltungen, dem der Vorlage beiliegenden Entwurf einer Änderung des Landratsgesetzes und des Dekrets zum Landratsgesetz zuzustimmen.
An dieser Stelle bedankt sich Dieter Völlmin bei den Mitarbeitenden der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, welche die Hauptarbeit für die aktuelle Vorlage leisteten.

Urs Hintermann stellt fest, das mit dem Vorstoss von Bruno Krähenbühl aufgegriffene Anliegen stelle momentan zwar kein Problem dar, jedoch sei es für den Landrat wichtig, auf ein Geschäft beim Bund möglichst schnell reagieren zu können, insbesondere wenn der Regierungsrat und der Landrat zu einem Thema nicht gleicher Meinung sind. Es macht daher Sinn, die von Bruno Krähenbühl angeregte Gesetzes- und Dekretsänderung vorzunehmen. In erster Linie gehe es dabei um eine möglichst grosse Handlungsfähigkeit des Parlaments, und erst in zweiter Linie um eine Stärkung des Landrats gegenüber der Regierung.

Peter Tobler gibt bekannt, die FDP-Fraktion unterstütze den Antrag der Justiz- und Polizeikommission einstimmig. Er geht mit Urs Hintermann einig, dass dadurch die Möglichkeit geschaffen werde, schneller zu handeln. Allerdings ist dabei nicht zu vernachlässigen, dass dem Landrat nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen und dieser daher auf Ressourcen der Verwaltung zurückgreifen müsse, was auch zu Mehrkosten führen könnte. Trotzdem bezeichnet er das Anliegen der aktuellen Vorlage als vernünftig.

Matthias Zoller betont, die hier diskutierte Vorlage sei nicht als Misstrauensvotum gegenüber der Regierung zu betrachten. Die CVP/EVP-Fraktion unterstütze die Kommissionsanträge einstimmig, auch wenn man sich bewusst sei, dass die Ressourcen des Landrats beschränkt seien und man auf die Mithilfe der Verwaltung zählen müsse.

Fredy Gerber unterstützt die Parlamentarische Initiative von Bruno Krähenbühl namens der SVP-Fraktion, da sie dem Landrat die Möglichkeit eröffnet, direkt und ohne Vermittlung des Regierungsrats eine Kantonsinitiative oder ein Kantonsreferendum zu lancieren. Damit werden die Möglichkeiten des Parlaments gestärkt und es entstehen keine störenden zusätzlichen Kosten.

Bruno Steiger erinnert sich, dass die Regierung anfänglich Bruno Krähenbühls Anliegen skeptisch gegenüber stand. Im Zusammenhang mit den Beratungen zur aktuellen Vorlage konnte festgestellt werden, dass der Landrat gestärkt und der Regierungsrat trotzdem nicht eingeschränkt werde. Er bezeichnet das neu einzurichtende Instrument als sinnvoll, weshalb sich die Schweizer Demokraten klar hinter das Anliegen stellen.

Esther Maag unterstützt die Vorlage seitens der Grünen. Diese stärke das Parlament und ermögliche schnelleres Handeln, ohne Mehrkosten zu verursachen.

Regierungsrat Andreas Koellreuter betrachtet es nicht als Misstrauensvotum, wenn sich das Parlament ein neues Instrument schaffen wolle. Jedoch müsse der Landrat sich bewusst sein, dass er in Bern seine Anliegen vor den national- und ständerätlichen Kommissionen selbst vertreten müsse. Er bittet den Landrat, das neue Instrument nicht allzu oft in Anspruch zu nehmen, denn die Knochenarbeit werde wohl jeweils in der Verwaltung geleistet werden müssen. Er relativiert zudem die Zeitersparnis, denn am Beispiel der Motion im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Vollkanton sehe man, dass eine Motion je nachdem genauso schnell behandelt werden könne.

Ernst Thöni führt die erste Lesung der Änderung des Landratsgesetzes durch (Beilage 1 zum Kommissionsbericht).

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 36 Absätze 1 und 1 bis
keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

://: Die erste Lesung des Landratsgesetzes ist damit beendet.

Anschliessend findet die erste Lesung des Dekrets zum Landratsgesetz (Beilage 2 zum Kommissionsbericht) statt.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 13 Buchstabe e keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

://: Auch die Dekretsänderung wird in erster Lesung verabschiedet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
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