Protokoll der Landratssitzung vom 23. Januar 2003

Nr. 1939

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann begrüsst die anwesenden Landräte und Landrätinnen sowie die Vertreter der Presse und die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne zur heutigen Landratssitzung.

Als erstes verliest die Landratspräsidentin das Rücktrittsschreiben von Dr. Matthias Löw, welcher seit 1987 als Ober- bzw. Kantonsrichter amtete und nun das AHV-Alter erreicht hat. Er möchte deshalb sowie auch aus gesundheitlichen Gründen sein Amt auf den 31. März 2003 niederlegen und bedankt sich für die ihm entgegengebrachte Sympathie und das geschenkte Vertrauen.

Entschuldigungen

://: Daniela Schneeberger ersetzt den heute abwesenden Hanspeter Ryser als Vizepräsidentin.

://: Silvia Liechti ersetzt Hanspeter Ryser für den heutigen Tag im Büro des Landrats.

://: Da Jacqueline Halder heute vorzeitig die Sitzung verlassen muss, vertritt Christoph Rudin sie ganztägig im Büro des Landrats.

StimmenzählerInnen
Seite FDP: Thomas Haegler
Seite SP: Patrizia Bognar
Mitte/Büro: Anton Fritschi

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei




Nr. 1940

Zur Traktandenliste

Hans Schäublin beantragt, Traktandum 11 abzusetzen, da der Motionär Fredy Gerber nicht anwesend ist.

://: Der Landrat erklärt sich mit der vorgeschlagenen Absetzung von Traktandum 11 einverstanden.

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Nr. 1941

1 2002/176
Berichte des Regierungsrates vom 16. Juli 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 16. Dezember 2002: Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL

Jacqueline Halder als Präsidentin der Umweltschutz- und Energiekommission erinnert daran, dass die Transportrisikoanalyse 1998 vom Landrat zur Kenntnis genommen wurde. Damals gab der Landrat dem Regierungsrat den Auftrag, für die 64 Strassensegmente mit untragbarem, d.h. hohem Risiko, Massnahmen zu erarbeiten. In der Zwischenzeit sind bei 8 Strassenabschnitten die entsprechenden Massnahmen bereits realisiert worden. Es verbleiben also noch 56 Strassensegmente. Risiko hoch sei nicht tragbar, und die Störfallverordnung verpflichte zu Massnahmen, gibt Jacqueline Halder zu bedenken. Ein Beispiel: Eine gefährliche Kurve allein ist noch kein Risiko. Fährt man da beispielsweise mit dem Velo und erwischt die Kurve nicht, so fällt man allenfalls in die Wiese, aber es sind noch keine anderen Menschen gefährdet. Steht aber neben dieser Kurve ein Restaurant oder befindet sich gar ein Bach oder Grundwassergebiet in der Nähe und die Strasse wird befahren von Lastwagen, die mit Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten beladen sind, so kann diese Kurve zu einem grossen Risiko werden. Schafft der Lastwagen die Kurve nicht, so kann es zur Katastrophe kommen. Für die UEK war klar, dass an Stellen mit hohem Risiko, also an 56 Strassenabschnitten, etwas unternommen werden muss. In diesem Sinne unterstützt die Kommission die Verwaltung, wenn diese bei Strassensanierungen die Risikomassnahmen direkt einbaut und nach Prioritäten aufteilt.
Jacqueline Halder erklärt, dass das Eintreten auf die Vorlage unbestritten war. Allerdings änderte die UEK den Landratsbeschluss ab. Im Bericht selbst sind Grobkosten für Investitionen mit rund 17 Mio Franken angegeben, dies bei einer Genauigkeit von + /-25 Prozent; das heisst, der Betrag kann variieren zwischen 12.5 Mio und 21 Mio Franken. Daher beantragt die Kommission dem Landrat, die Kosten von rund 17 Mio Franken noch nicht zu bewilligen, sondern lediglich zur Kenntnis zu nehmen, dass in den Jahren 2004 bis 2009 Kosten von 17.3 Mio Franken für Investitionen entstehen werden. Gleichzeitig wird auch zur Kenntnis genommen, dass mit jährlichen Folgekosten von Fr. 1'410'000.- zu rechnen ist. Diese Kosten sowie die Investitionen werden jährlich in den Budgets aufgenommen, und der Landrat kann nach Bedarf korrigierend einwirken. Hingegen sollen die Kosten für Ölwehrmassnahmen von Fr. 870'000.- für die Jahre 2004 - 2006, welche relativ dringlich sind, auf dem Konto des AUE bereits jetzt bewilligt werden. Die Kosten von zirka 17 Mio Franken und die jährlichen Folgekosten scheinen im Moment sehr hoch, gibt Jacqueline Halder zu. Man müsse sich aber bewusst sein, dass man nicht nur für die Finanzen des Kantons sondern auch für die Sicherheit der Bevölkerung sowie für die Natur und Umwelt verantwortlich ist. Prävention sei zudem aufs Ganze gesehen meist günstiger als Katastrophenbewältigung. In diesem Sinne beantragt die Umweltschutz- und Energiekommission dem Landrat einstimmig, dem abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.

Heidi Portmann gibt bekannt, dass die SP den neuen Beschluss einstimmig ablehnt und den Beschluss des Regierungsrates unterstützt. Sie weist energisch darauf hin, dass der Landrat vor ca. 10 Jahren Beurteilungskriterien definiert hat, welche quantitativ festlegten, wie viele Tote, Verletzte, wieviel Kontamination in Grund- oder Oberflächenwasser sowie Boden im Verhältnis zur Eintretenswahrscheinlichkeit eines Unfalles akzeptiert werden sollen. Versicherungen würden diese Risiken aus ethischer, sozialer und psychologischer Sicht in keiner Weise reduzieren. Sie könnten nur für wirtschaftliche Schäden haftbar gemacht werden. Zur Transportanalyse: Diese zeigt, dass das Risiko für Mensch und Umwelt (Bereiche Luft, Wasser, Boden) durch den Transport von gefährlichen Gütern auf 56 Strassenabschnitten in unserem Kanton so hoch ist, dass es nicht mehr tragbar ist. Daher müssen risikomindernde Massnahmen ergriffen werden. Sind solche Massnahmen nicht möglich, so steht man vor der Entscheidung, ob der Transport von gefährlichen Gütern nicht reduziert oder eingestellt werden soll oder ob man trotz hoher Risiken weiterhin solche Transporte ausführen will. Heidi Portmann stellt im Kommissionsbericht eine paradoxe Strategie fest: Niemand hat sich zwar gegen die Massnahmen, gegen die Beurteilungskriterien gewehrt, niemand sprach sich gegen die einmal beschlossenen Schutzziele aus und doch wehrt sich die Mehrheit der Kommission gegen den regierungsrätlichen Beschluss, welcher einen ganz klaren Verpflichtungskredit vorsieht. In Anbetracht der Schutzziele und in Anbetracht der immer zahlreicher werdenden Gütertransporte sollte man dem Verpflichtungskredit von 17 Mio Franken zustimmen, ist Heidi Portmann fest überzeugt. Will man dem Verpflichtungskredit aber nicht zustimmen, so fordert dies eine konkrete Begründung. Heidi Portmann bittet den Landrat, in Anbetracht dieser Überlegungen dem Beschluss des Regierungsrats zuzustimmen.

Patrick Schäfli gibt als erstes seinem Erstaunen über die 180°-Wendung der SP-Fraktion in dieser Sache Ausdruck, da sie ursprünglich noch der Kommissionsfassung zugestimmt habe. Auch er hält die Sicherheit auf unseren Strassen für ein wichtiges Thema. Die derzeitige Situation mit der Sanierung des Belchentunnels, welche zu massivem Mehrverkehr durch die Dörfer des Waldenburgertals und v.a. auf dessen Hauptstrassen geführt hat, zeige dies überdeutlich. Selbstverständlich gebe es auch hier zahlreiche Lastwagen mit z. T. nicht ungefährlichen Gütern, welche sich durch die engen Strassenabschnitte zwängen müssen. Die Mitte der neunziger Jahre erstellte Transportrisikoanalyse habe bereits aufgezeigt, dass in einigen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Im heutigen Zeitpunkt müsse man sich aber bewusst sein, dass diese Gefahreneindämmung und Sicherheitsmassnahmen nicht zum Nulltarif zu haben seien, im Gegenteil. Man habe die Zahlen gehört. Für die FDP-Fraktion ist eine klare Priorisierung zugunsten der dringlichsten Gefahrenschutzmassnahmen bzw. der am stärksten gefährdeten Strassenabschnitte unabdingbar. Randbemerkung: Das, was die Strasse hier aufgrund von Sicherheitsstandards erfüllen muss, wurde von der SBB bisher nicht ausreichend verlangt. Einmal mehr müsse hier die Strasse Vorleistungen erbringen, welche von anderen nicht in dem Sinne verlangt werden, meint Patrick Schäfli.
Einig war man sich in der Kommission auch mit der Regierung, dass es um ein Bündel von Einzelmassnahmen geht, welche die Gefahrensicherheit der Durchgangsstrassen verbessern könnten. Patrick Schäfli betont, die FDP habe sich auch in der UEK klar gegen einen "Wunschzeedel" von Sanierungsmassnahmen und für eine klare Unterscheidung zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren bzw. dringend Notwendigen ausgesprochen. Schliesslich müsse auch die Finanzierung gesichert sein. Man habe sich erfolgreich dagegen gewehrt, die 17,3 Mio Franken als Beschluss in die Vorlage zu nehmen. Erstens seien die Bandbreiten wesentlich zu gross, ohne dass man bei den konkreten Massnahmen genügend Details hätte, wo und wie diese entsprechend realisiert werden. Man möchte keine Carte blanche an die Regierung erteilen. Die FDP könnte nur dem Kommissionsantrag zustimmen. Die Vorlage wurde entsprechend abgeändert, so dass von den entsprechenden Kosten nur Kenntnis genommen wird. Die empfohlenen Massnahmen können im Rahmen eines Mehrjahresprogrammes angegangen werden. Die FDP verlangt aber, und dies möchte Patrick Schäfli herausstreichen, dass die entsprechenden Massnahmen mit den Kreditanträgen in separaten Landratsvorlagen dem Parlament wieder vorgelegt werden. Man möchte sich damit gegen eine Abbuchung im Budget unter 'ferner liefen' verwahren und verlangt die korrekte Umsetzung des Finanzhaushaltsgesetzes.
Bezüglich der Ölwehrmassnahmen an Fliessgewässern unterstützt die FDP die Übernahme der Massnahmen im Betrag von Fr. 870'000.-. Die FDP-Fraktion bittet den Landrat in ihrer grossen Mehrheit, der abgeänderten Vorlage, wie sie von der Kommission vorliegt, zuzustimmen. Einem erneuten Antrag auf Aufnahme von Budgetbewilligungen oder -genehmigungen würde die FDP aber nicht zustimmen.

Uwe Klein stellt die allseits bekannte Tatsache in den Raum, dass Sicherheit ihren Preis hat. Es sei bekannt, dass auf unseren viel befahrenen Strassen auch ein erhöhtes Risikopotential besteht. Organisatorische Massnahmen sind seiner Ansicht nach dort unerlässlich, wo auf Durchgangsstrassen Transporte mit gefährlichen Gütern stattfinden. Diese Strassen müssen entsprechend abgesichert werden, um das Risiko hoch zu eliminieren. Die CVP/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass durch eine Kombination der vorgeschlagenen Einzelmassnahmen das Risiko beim Transport von gefährlichen Gütern massiv reduziert werden kann. Eine Mehrheit der Fraktion ist mit einer Bewilligung der Fr. 17.3 Mio als Ziel einverstanden, d.h. man nimmt diese Kosten zur Kenntnis und möchte im Verlauf der nächsten fünf bis zehn Jahre die Massnahmen durchsetzen. Es sei bekannt, dass Mehrkosten von Fr. 17.3 Mio entstehen. Diese Zahl setze sich aus den Kosten der einzelnen Massnahmen zusammen. Es bleibe aber dahingestellt, ob dem letztlich auch so sein wird. Man nimmt zur Kenntnis, diese Summe zu bewilligen. Klar sei, dass diese Vorlage in der heutigen Zeit ein wenig schräg in der Landschaft stehe, betrachte man die nicht gerade rosige Finanzlage. Es müssen immer wieder Prioritäten gesetzt werden. Eine Mehrheit der Fraktion stimmt der abgeänderten Vorlage zu. Uwe Klein bittet das Landratskollegium, dies auch zu tun.

Hans Schäublin gibt bekannt, dass die SVP der Kommissionsvorlage einhellig zustimmt. Die Risiken und Gefahren auf der Strasse wurden ermittelt und sind erkannt. Sicherheitsmassnahmen können eingeleitet werden. Alle wünschen sich eine Gewährleistung der Sicherheit bei Gütertransporten. Dafür schafft die Vorlage die Voraussetzungen. Die SVP ist damit einverstanden, von dem Gesamtkredit über 17.3 Mio Franken Kenntnis zu nehmen und anschliessend mit Einzelvorlagen notwendige Massnahmen an bestehenden Strassen zu beschliessen. Hans Schäublin nimmt auch an, dass bei Strassen-Neubauten bereits die erforderliche Sicherheitsgewährleistung eingeplant ist. Zu den Diskussionen um die laufenden Kosten pro Jahr schlägt er den Ämtern vor, zu überprüfen und hin und wieder einen Antrag oder eine Vorlage zu machen, damit ersichtlich werde, wie das Geld verwendet wird.

Margrit Blatter erklärt im Namen der Schweizer Demokraten, dass ihre Fraktion die Sparmassnahmen ernst nimmt, obwohl auch ihnen Sicherheit viel wert ist. Die SD-Fraktion hat daher beschlossen, lediglich die im abgeänderten Landratsbeschluss veranschlagten Fr. 870'000 für die Ölwehrmassnahmen für die Jahre 2004 - 2006 zu bewilligen. Es gebe noch viel höhere Risikos als diejenigen auf der Strasse. Ausserdem wäre sie froh, wenn gefährliche Güter auch zum Teil auf die Bahn verladen würden.

Olivier Rüegsegger gibt seiner Verwirrung Ausdruck: Er war in der Kommission der Meinung, die gesprochenen Beträge würden ins jeweilige Budget genommen, der Regierungsrat übernehme dann die jeweiligen Massnahmen ins Budget und könne somit durch Priorisierung entscheiden, was in welchem Jahr zu tun ist; dies habe anschliessend der Landrat mit dem Budget zu genehmigen. Nun höre er aber aus den Reihen der FDP, dass diese es vorzieht, jetzt Kenntnis zu nehmen und anschliessend von Fall zu Fall zu entscheiden. Olivier Rüegsegger möchte aber umgekehrt jetzt ja sagen und anschliessend Kenntnis davon nehmen, was mit dem Geld gemacht wird. Seine Begründung: Es wurde eine Analyse gemacht, aus der hervorgeht, dass bei 56 Stellen Handlungsbedarf besteht. Man könne nicht mit dem Risiko leben, später etwas aus dem Programm 'rauszuschmeissen'. Angenommen es wird durch einen Lastwagenunfall Grundwasser verseucht und gerade für diesen Fall ist keine Massnahme vorgesehen; das könne wohl niemand verantworten. Wolle man im Landrat erst anschliessend über jede einzelne Massnahme entscheiden, so müsste man ja das jeweilige Risiko im vornherein abschätzen können. Olivier Rüegsegger betrachtet die Vorlage als ein Massnahmenpaket, welches als Gesamtes nach vom Regierungsrat gesetzten Prioritäten umgesetzt werden muss, verteilt auf die angesetzten Jahre. Es handle sich hier nicht um Einzelmassnahmen, von denen man sich rauspicken könne, was einem gefällt. Die Grüne Fraktion folgt dem Vorschlag der SP und unterstützt die ursprüngliche Fassung des Regierungsrates.

Urs Hintermann betont nochmals, dass die SP voll und ganz hinter der Vorlage der Regierung steht und den Antrag der Kommission klar ablehnt. Die gemäss Studie notwendigen Massnahmen für eine Reduzierung der Gefahren liegen vor und es gelte jetzt, ja oder nein zu sagen. Stimme man den Massnahmen zu, so müsse man logischerweise auch das notwendige Geld dafür bewilligen. Der Kommissionsantrag ist für die SP klar eine Mogelpackung. Die Kenntnisnahme sei eine Farce. Man könne auch nicht die Sanierung eines Spitals beschliessen und kein Geld dafür bewilligen. Hätte die SP bei der letzten Landratssitzung bereits gewusst, dass man neuerdings Massnahmen beschliesst, aber kein Geld dafür gibt, so hätte auch sie der dritten Belchenröhre zugestimmt, meint Urs Hintermann lakonisch. Es ist, seiner Meinung nach, ein ganz gefährliches Präjudiz, hier und jetzt Massnahmen gutzuheissen, um dann aber beim Geld nur von einer Kenntnisnahme zu sprechen. Er findet es auch einen absolut untauglichen, dem Finanzhaushaltsgesetz wohl widersprechenden Vorschlag, wenn nun für jedes einzelne "Projektli" eine Landratsvorlage gemacht werden müsse. Mit dem grundsätzlichen Ja zu den Massnahmen sei noch gar nichts gemacht. Man müsse auch das Geld bewilligen.
Die Kosten von 17 Mio Franken seien eindrücklich, meint auch Urs Hintermann. Verzichte man aber ein einziges Jahr auf den Motorfahrzeugsteuer-Rabatt, so habe man sämtliche dieser Kosten gedeckt, denn der Betrag belaufe sich auf genau Fr. 17 Mio. Würde es nun in unserer Region zu einem Unfall kommen, ohne dass die entsprechenden Massnahmen getroffen seien, so höre Urs Hintermann bereits jetzt das "Gejammer losgehen". Alle würden dann harte Massnahmen, eine konsequente Politik fordern und womöglich noch die Regierung "rüffeln", weil sie nicht vorausgedacht habe. Massnahmen können nicht erst beschlossen werden, wenn der erste Tanker in der Birs liege oder das Grundwasser veseucht sei, gibt auch Urs Hintermann zu bedenken. Man müsse jetzt die für die Sicherheit notwendigen Massnahmen beschliessen.
Urs Hintermann begreife sehr gut das Argument der finanziellen Situation sowie der Flexibilität. Hingegen verstehe er nicht, wo das Problem liege. Bewillige man heute die Fr. 17 Mio, so sei noch nichts in Bezug auf die nächste und übernächste Jahrestranche beschlossen. Üblich sei, dass man im Rahmen des Gesamtkredites Jahrestranchen vorschlage. Je nach Finanzlage bestehe dabei immer noch die Möglichkeit, eine Massnahme beispielsweise ein Jahr hinauszuzögern oder, wenn es angebracht ist, eine vorzuziehen. Die Flexibilität sei also gewährleistet. Bei Zustimmung zu den Mitteln habe man immer noch die Möglichkeit, Prioritäten zu setzen. Urs Hintermann bittet die Ratskollegen sehr, von den Fr. 17.3 Mio nicht nur Kenntnis zu nehmen, sondern die Summe zu bewilligen. Zusätzlich regt er die Aufnahme eines siebten Beschlusses in die Vorlage an, mit dem der Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Max Ribi sorgt, nach eigener Aussage, für zusätzliche Verwirrung, da er im Namen einer Minderheit der FDP einen Rückweisungsantrag an die Kommission stellt. Vorausschicken möchte auch er, dass ihm Sicherheit ein Anliegen ist. Vergleiche man mit den privaten, stationären Anlagen, so sei festzustellen, dass bei diesen längst Massnahmen ergriffen werden mussten, spätestens im Nachgang zu Schweizerhalle. Max Ribi beschäftigen im Speziellen zwei Dinge. Erstens das von Urs Hintermann angesprochene fakultative (Finanz-)Referendum. In der Verfassung ist von den gebundenen und nicht gebundenen Ausgaben die Rede. In Zusammenhang mit den nicht gebundenen Ausgaben erscheinen die Begriffe ob und wie . Wie man etwas mache, sei also offen. Im übrigen habe er die Vorlage nicht verstanden, bemerkt Max Ribi, sie sei für ihn zu kompliziert. Wenn er nun also die Sicherheitsmassnahmen betrachte, so müsse er wissen, "wie man das macht". Ein Beispiel: Nach Schweizerhalle habe man beschlossen, im Zuge der Sicherheitserhöhung die Rheinhäfen zu sanieren. Die erste Vorlage sei in diesem Zusammenhang sehr teuer ausgefallen, da zahlreiche Rückhaltebecken geplant waren. Dies hatte zur Folge, dass die Firmen im Rheinhafen sich gegen dieses Konzept wehrten. Daraufhin entschloss man sich für das einfachere Konzept Zisternen , welches bei gleicher oder sogar höherer Sicherheitsgewährleistung wesentlich weniger kostete. Mit anderen Worten gebe es in Bezug auf Sicherheit immer verschiedene Möglichkeiten von zu ergreifenden Massnahmen. Daraus folgert Max Ribi, dass das Wie offen ist und somit gemäss unserer Kantonsverfassung dem fakultativen Finanzreferendum untersteht. Ebenso müssten die bewilligten Fr. 870'000.- für Ölwehrmassnahmen bereits heute dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Was Max Ribi zudem als besonders bedenkenswert einstuft, ist die Tatsache der in Punkt 4 genannten jährlich wiederkehrenden Folgekosten von insgesamt Fr. 1'410'000.-. Nach seinem Verständnis der Vorlage gehöre dies als integrierter Bestandteil zu den Aufgaben des Tiefbauamtes, der Polizei und des Amtes für Umweltschutz, welche bereits andere (Sicherheits-) Aufgaben zu erfüllen haben. Seiner Meinung nach dürfe allein diese Vorlage nicht so riesige neue Kosten auslösen. Max Ribi beantragt aus diesen Gründen Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag zur juristischen Abklärung betreffend gebundene und ungebundene Ausgaben in Sachen Sicherheitsmassnahmen, sowie zur Minimierung der neuen, wiederkehrenden Kosten.

Peter Tobler gibt zu bedenken, dass in der Schweiz - im Unterschied zur EU - auch die Verkehrswege als Anlagen gelten, welche der Störfallverordnung unterliegen. Der Kanton ist laut Bundesrecht zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen für die Strassen verpflichtet. Die Vorlage sei eine Möglichkeit, das Problem anzugehen. Peter Toblers langjährige Erfahrung mit Sicherheitsmassnahmen ist, dass es unterschiedliche, diskutierbare Methoden gibt, einzelne Probleme zu lösen. Bessere Einsicht führe oft zu effizienteren Lösungen, die nicht selten auch billiger seien. Dies der Hintergrund zum prinzipiellen Ja der FDP, bei dem man sich im Einzelfall der geplanten Massnahmen aber eine Entscheidungsfreiheit bewahren möchte. Peter Tobler hält diese Lösung für sachgerecht. Das Thema Sicherheit sei nicht etwas, was man einfach übers Knie brechen könne; es erfordere sehr viel sorgfältige Arbeit. Momentan streite man lediglich über einen Nebenpunkt. Peter Tobler fände es schade, wenn die dringend notwendigen Sicherheitsmassnahmen wegen dieses Nebenpunktes übermässig verzögert würden.

Auch Ernst Thöni ist die Sicherheit auf den Strassen ein sehr wichtiges und grosses Anliegen. Allerdings ist ihm auch bekannt, was diejenigen, welche diese Strassen benutzen, bereits tun, um die Sicherheit von Gefahrentransporten zu gewährleisten. Heidi Portmann und Olivier Rüegsegger gegenüber gibt er seiner Überraschung darüber Ausdruck, dass nun - nach einem 13:0-Entscheid - im Landrat erneut eine "Kommissionsberatung" geführt werden müsse. Heute könne man unmöglich das Wort "bewilligt" wieder einbauen. Man habe lange genug in der Kommission darum gerungen. 17 Mio Franken können nicht bewilligt werden, wenn es auf Seite 19 heisse: bei einer Genauigkeit von +/-25% . Damit würde man einen Kostenrahmen zwischen Fr. 13 Mio Fr. und Fr. 21.5 Mio bewilligen - ein Ding der Unmöglichkeit. Man akzeptiert die Notwendigkeit der Massnahmen und deren Umsetzung, gestaffelt nach Prioritäten, welche die Baudirektion vorlegen wird. Richtig sei - wie Olivier Rüegsegger feststelle - dass man mit der Kenntnisnahme anschliessend die einzelnen Tranchen sehen möchte. Schaue man sich beispielsweise das Plänchen im Anhang 1 an, so gebe es dort ein langes Stück 200.10 - 13, welches die Rheinstrasse betrifft. Werde nun die H2 gebaut, so geschehe dies so, dass sie diesen Vorschriften gerecht wird. Dann müssten die vier Tranchen, welche nun noch vorliegen, in den nächsten Jahren wahrscheinlich gar nicht realisiert werden. Der Verkehr würde dann über die H2 führen.
Ernst Thöni appelliert auch an die Ratskollegen, speziell an Margrit Blatter, man solle die Güterstatistik des UVEK lesen, auch die Hafenberichte. Seit die LSVA eingeführt sei, werden laut Ernst Thöni unwahrscheinlich viele Flüssigtransporte auf der Bahn ab den Häfen geführt und viel weniger auf der Strasse. Er möchte gleichzeitig an die Unfälle im Güterbahnhof Muttenz, in Affoltern und in Stein-Säckingen erinnern; diese seien alle auf der Schiene passiert, und zwar mit wesentlich grösseren Mengen, als je auf der Strasse, auch heute nach der Gewichtserhöhung, transportiert werden. Ernst Thöni bittet abschliessend, dem Kommissionsbericht zu folgen.

Sabine Stöcklin bringt es folgendermassen auf den Punkt: Ist der Landrat der Auffassung, man wolle die in Punkt 1 des Landratsbeschlusses beschriebenen nicht tragbaren Risiken tragbar machen, so muss man etwas unternehmen. Die Position der FDP, welche bei den einzelnen Massnahmen ein Mitspracherecht fordert, hält sie nicht für sehr sinnvoll. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an das Postulat der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Sei man heute im Kanton der Auffassung, gemäss Störfallverordnung müsse man als Betreiber der Strassen die Verantwortung übernehmen, so könne man der Verwaltung auch grünes Licht für Massnahmen zur Umsetzung dieser Verordnung geben. Sie glaubt, dass dort genügend Fachkompetenz vorhanden ist, um in den laufenden Risiko- und Fachdiskussionen richtig zu entscheiden, wie mit den einzelnen Problemen konkret umgegangen werden soll. Der Landrat als strategische Behörde im Kanton sagt ja zur Risikoverminderung und übernimmt damit seine Verantwortung.

Willi Grollimund berichtet aus der Praxis der Tankfuhrwerke. Das Problem der Tankwagen, speziell im Heizölbereich, bestehe hauptsächlich darin, dass diese des öfteren wegen Notfällen in der kalten Jahreszeit bei Schnee und Eis in abgelegene Orte Heizöl ausliefern müssten. Dies sei ein Risiko, welches man gemeinhin unterschätze. Es habe schon mehrmals zu Unfällen geführt. Er appelliert daher an die Bevölkerung, ihr Heizöl möglichst frühzeitig, in der warmen Jahreszeit, nachzufüllen, um dieses zusätzliche Risikopotential auszuschalten. Jedermann und jede Frau könnte so zur Gefahrenverminderung beitragen, ohne dass es einen Rappen koste, macht Willi Grollimund deutlich.

Heidi Portmann findet die Vorstellung, man müsse sich jede der an den 56 Strassenabschnitten geplanten Massnahmen in der Kommission erklären lassen, um anschliessend darüber entscheiden zu können, eher abstrus. Die Kommission sei schliesslich nicht ein Gremium von Ingenieuren, Risikospezialisten und Planern und könne von daher nicht entscheiden, ob eine Massnahme gut sei oder ob es noch eine bessere oder billigere Variante gibt. Sie spielt auf die im Tunnel von Reinach geplanten Massnahmen an, welche dringend notwendig seien. Wer wolle es letztlich verantworten, wenn dort ein Unfall passiert. Heidi Portmann ist überzeugt, dass der Regierungsrat darauf bedacht ist, dort, wo es möglich ist, Geld zu sparen und sie stuft es schon beinahe als Misstrauensvotum gegenüber der Regierung ein, wenn man nun jede einzelne Massnahme im Landrat noch vorgelegt bekommen möchte. Immer wieder betone Elsbeth Kenel-Schneider zudem in der Kommission, dass Geld gespart werden muss. Habe die Mehrheit nun aber tatsächlich große Sorge, der Kanton mache es zu wenig effizient, so sei man bereit, meint Heidi Portmann, den Rückweisungsantrag von Max Ribi zu akzeptieren.

Hans Schäublin muss protestieren: Man unterstellt nun der Kommission, sie wolle diesen Kredit nicht. Diese Unterschiebung weist er klar zurück. Zudem hält er fest, dass die Kommission der abgeänderten Fassung des Kommissionsberichts einstimmig mit 13:0 Stimmen (inklusive SP) zugestimmt hat. Er weist zudem Heidi Portmann darauf hin, dass es sehr oft die SP sei, welche kleine Projekte wünsche und über alles diskutieren wolle, auch Fachleute in Frage stelle. Man solle nun also der abgeänderten Fassung des Landratsbeschlusses zustimmen, damit zumindest in der Sicherheitsfrage ein Schritt vorwärts gemacht wird. Eine Beratung finde dann beim einzelnen Projekt statt.

Roland Laube gesteht ein, dass er die Vorlage nicht intensiv studiert hat. Ihm sei nun aber u.a. durch die Diskussion im Plenum klar geworden, dass die Vorlage diverse Mängel aufweist. Einerseits sei in der regierungsrätlichen Vorlage keine Rede vom fakultativen Referendum, welches grundsätzlich hinein gehöre, wie Max Ribi richtig feststellte. Ein weiterer Punkt, welcher genauer unter die Lupe genommen werden müsste, sei die Genauigkeit von +/-25%. Seiner Meinung nach hat die Kommission die in der regierungsrätlichen Vorlage vorhandenen Mängel nicht korrigiert, geschweige denn erwähnt. Im Gegenteil, die Vorlage habe sich verschlechtert. Der Redner ist der Auffassung, dass sie klar gegen das Finanzhaushaltsgesetz verstösst, allein schon wegen des fehlenden Finanzreferendums. Ebenso hält er die Zerstückelung der Vorlage in Einzelteile für einen Widerspruch zum Finanzhaushaltsgesetz. Es handle sich hier um eine Vorlage, die nun nicht mithilfe der Salamitaktik unterteilt werden könne. Auch ein Strassenprojekt könne nicht in beliebige Einzelteile unterteilt werden. Aus diesen Gründen kommt Roland Laube zum Schluss, dass es am besten sei, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen und die diversen Fragen sauber juristisch abklären zu lassen.

Olivier Rüegsegger betont nochmals, dass er in der Kommission offenbar von falschen Prämissen ausgegangen sei. Die Prämisse sei gewesen, dass die Regierung jedes Jahr die von ihr als richtig erachtete Tranche ins Budget bringt. So habe der Landrat die Möglichkeit, einmal etwas zu verschieben, wenn es ihm nicht passe. Nun höre er aber von Patrick Schäfli, dass man Einzelvorlagen verlange, was für ihn eine neue Situation darstellt. Er habe damals dem abgeänderten Beschluss zugestimmt und tue dies heute nicht mehr.

Paul Schär ist erstaunt, dass bei dem in der Kommission einstimmig erlangten Resultat diese Vorlage derart die Gemüter erhitzt. Vor allem hätte er von der SP im Vorfeld eine Ankündigung erwartet oder zumindest ein Anzeichen für die nun eingetretene Kehrtwende in der Sitzung, mit welcher er etliche Mühe bekundet.

Uwe Klein möchte festhalten, dass die Sicherheit auf den Strassen im Kanton Baselland sehr hoch ist. Man stehe im Vergleich mit anderen Kantonen gut da. Des weiteren stellt er klar, dass in dem Beschlussentwurf nichts von Einzelvorlagen steht, und ebenso wenig habe Patrick Schäfli in seinen Augen einen diesbezüglichen Antrag gestellt. Davon geht die CVP/EVP-Fraktion immer noch aus sowie sie auch die von der Kommission mit 13:0 abgesegnete Vorlage zur Kenntnis nimmt. Uwe Klein verweist zudem auf Seite 19, Punkt 7.1, dritter Abschnitt: Bauliche Massnahmen (Details in Anhang G des Massnahmenberichts) mit separater Projektierung . Es sei sinnvoll, sich zu überlegen, wie es überhaupt weiter gehen solle. Nehme man beispielsweise die Rheinstrasse, so werde dort nun vorderhand mit Sicherheit nichts gemacht, obwohl es nötig wäre. Dieser Punkt falle also bereits weg, bis die Rheinstrasse sowieso saniert wird. Seien nun bei einer Strasse aber sowieso bauliche Massnahmen notwendig, wie zum Beispiel eine neue Leitplanke, so werde in diesem Fall mit Sicherheit eine eingesetzt, welche den neuen Anforderungen entspricht und vielleicht etwas mehr kostet, was aber bestimmt nicht nach einer Vorlage verlange. Gehe es aber darum, eine neue Strasse zu projektieren, dann möchte man gerne die darin enthaltene Sicherheit ausgewiesen haben. In diesem Sinne versteht die CVP/EVP-Fraktion die Vorlage. Uwe Klein bittet die Ratskollegen, der Vorlage in dieser Form zuzustimmen.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel findet es schwierig, nach dieser Diskussion eine Zusammenfassung zu machen und die Regierungsmeinung zu vertreten, obwohl sie nach wie vor klar hinter den Anträgen der Regierung steht. Es sei ein Novum, wie auch Urs Hintermann schon sagte, dass man hier einen Verpflichtungskredit zur Kenntnis nehmen will. So etwas gab es noch nie. Entweder wird ein Verpflichtungskredit gesprochen oder nicht. Alle sind für Sicherheitsmassnahmen, aber eine halbe Sicherheit gebe es nicht. Entweder wolle man Sicherheitsmassnahmen oder man wolle sie nicht, moniert die Regierungspräsidentin. Sie ruft in Erinnerung, warum man zu dieser Vorlage kam. Es ging ein klarer Auftrag des Landrats nach Kenntnisnahme der Risikoanalyse Strasse (Bericht) an die Regierung, Massnahmen und Kosten aufzuzeigen und dies in einer separaten Vorlage dem Parlament vorzulegen. Auch in der Beratung mit den Mitarbeitern des Sicherheitsinspektorats war es eine schwierige Vorlage, erklärt Elsbeth Schneider-Kenel. Man habe sich enorme Mühe gemacht abzuklären, was dringend notwendig und was weniger notwendig ist. Daher wurden in die Vorlage auch nur die Risiken hoch genommen, welche abgeschätzt und mit Fachleuten besprochen wurden, Risiken, welche dringend vermindert werden müssen, um den Risikostandard zu erreichen. Sage man nun, man wolle es zur Kenntnis nehmen und somit nur wohlwollend zustimmen, dann habe sie ein Problem. Es gebe ganz klar nicht für jede Massnahme anschliessend eine Vorlage, sondern es werde im Rahmen des jährlichen Budgets unterhalb des Tiefbauamtes vom Parlament beschlossen. Auch bei einer Rückweisung der Vorlage könne man die Frage nach dem Wie der Realisierung nicht abschliessend beantworten. Z. B. gebe es Sicherheitsplanken, welche verstärkt werden müssen. Rückhaltebecken müssen realisiert werden. Was es zusätzlich braucht, um die Risiken einzudämmen, wird erst in den Detailprojekten von den Ingenieurbüros aufgezeigt werden können. Diese Fragen wurden aber auch in der Kommission beantwortet, macht die Regierungspräsidentin deutlich, daher rühre die relativ hohe Spannbreite der Kosten von +/-25%. Eine genauere Zahl sei nicht möglich, es sei denn man nehme die 56 Projektdetails auseinander. Nur stelle sich die Frage, ob diese in fünf bis zehn Jahren bei der Umsetzung immer noch aktuell seien. Auch Elsbeth Schneider-Kenel wären +/-10% als Spannbreite sympathischer; nur könne man so nicht planen.
Zum Thema Sicherheit und Verantwortung führt Elsbeth Schneider-Kenel aus: Im Verlauf der Diskussionen mit den Vertretern des Sicherheitsinspektorats habe sie immer wieder auf die Geldfrage hingewiesen und wollte wissen, ob die Umsetzung der geforderten Sicherheitsmassnahmen denn bei der momentan sehr angespannten Finanzlage des Kantons auch unabdingbar sei. Vom Leiter des Sicherheitsinspektorats erhielt sie daraufhin die Antwort, seine Dienststelle habe die ihr gestellte Aufgabe erfüllt, indem sie die Risiken aufzeigte, nun liege die Verantwortung bei der Regierung. Auch Elsbeth Schneider-Kenel verweist auf das Risiko eines schweren Tankerunfalls, bei dem womöglich noch ein Menschenlaben beeinträchtigt würde, ein Risiko, welches die Regierung nicht bereit ist zu tragen.
Die Regierungspräsidentin bittet um Verständnis, dass die Vorlage in einem finanziell schwierigen Moment kommt. Es werde aber mit Sicherheit nicht "einfach umgesetzt", sondern man werde im Rahmen des Mehrjahresprogramms die Sicherheitsmassnahmen zu den vorgesehenen Massnahmen einbauen. Auch sie bekundet Mühe mit den jährlich wiederkehrenden Kosten. Der Finanzdirektor habe seine klaren Vorgaben für das Budget 2004 gegeben. am kommenden Dienstag geht die Regierung in Klausur, um das Budget zu diskutieren. Die Sparvorgaben ihrer Direktion bewegen sich wieder in mehrfacher Millionenhöhe. Auch sie wisse schlicht nicht, woher das Geld nehmen für derartige neue Aufträge. In der Gesamtschau müsse man aber vermehrt Prioritäten setzen. An erster Stelle stehe klar die Sicherheit; Dinge mit weniger hoher Priorität müssten somit in einem künftigen Budget etwas zurückgestellt werden, schlägt die Regierungspräsidentin vor. In Sicherheitsfragen lasse sie nicht mit sich reden. Hier tragen Regierung und Parlament eine große Verantwortung. Daher gebe es kein Entweder-oder, sondern nur ein klares Ja.

Jacqueline Halder stellt klar, dass in der Kommissionsberatung nicht von separaten Vorlagen die Rede war. Ebenso wenig habe man von einer Umsetzung der Massnahmen in den nächsten fünf bis zehn Jahren gesprochen, sondern man rechnete immer mit 5 Jahren. Zum Rückweisungsantrag von Max Ribi bemerkt Jacqueline Halder etwas resigniert, dass bei jeder Vorlage, welche von der UEK kommt, ein Rückweisungsantrag gestellt werde. Sie fragt sich, ob es daran liegt, dass man nicht den Mut habe, ja oder nein zu sagen und eine Verzögerungstaktik anwende. Sie bittet das Ratskollegium, dem Rückweisungsantrag nicht zuzustimmen. Jacqueline Halder ist mit Elsbeth Schneider-Kenel darin einig, dass Sicherheit erste Priorität hat. Zudem sei Prävention wesentlich günstiger als Katastrophenbewältigung. Besser wäre es auch ihrer Meinung nach, den Kredit jetzt zu bewilligen, aber sie bittet das Ratsplenum, doch zumindest der Kommissionsfassung zuzustimmen.

Max Ribi stellt klar, dass seine Argumentation eine rein sachliche sei. Er nehme seine Verantwortung gegenüber der Sicherheit wahr, spüre aber auch eine Verantwortung, dass das Ganze formal korrekt ablaufe. Sein Rückweisungsantrag sei daher durchaus legitim.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Ursula Jäggi-Baumann lässt eventualiter über Eintreten auf die Vorlage oder Rückweisung an die Kommission (Antrag Max Ribi) abstimmen.

://: Der Landrat beschliesst mit 45:31 Eintreten auf die Vorlage.

Des weiteren wird darüber abgestimmt, ob die Regierungsratsvorlage (Antrag SP) oder der Kommissionsbeschluss behandelt werden soll.

://: Der Landrat beschliesst, nach dem Kommisionsbeschluss zu verfahren.

Titel und Ingress Keine Wortbegehren

Punkte 1 bis 5 Keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem vorliegenden Landratsbeschluss zu.

Landratsbeschluss
über den Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL betreffend Sicherheitsmassnahmen zur Risikoreduktion


Vom 23. Januar 2003

Der Landrat des Kantons Basel- Landschaft beschliesst:

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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