Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 21. März 2002 |
Nr. 1561
Begrüssung
Landratspräsident
Ernst Thöni
begrüsst die Kolleginnen und Kollegen des Landrates, die Herren Regierungsräte, die Damen und Herren der Medien sowie die Gäste auf der Tribüne herzlich zur Landratssitzung.
Nr. 1562
Mitteilungen
Entschuldigungen
Vormittag: Blatter Margrit, Bucher Esther, Friedli Thomas, Gerber Fredy, Gysin Eduard, Haegler Thomas, Jermann Hans, Lusser Gerold, Maag Esther, Meier Mirko, Reber Isaac, Rudin Karl, Schmied Elsbeth und Van der Merwe Judith
Nachmittag: Blatter Margrit, Bucher Esther, Friedli Thomas, Gerber Fredy, Gysin Eduard, Haegler Thomas, Halder Jacqueline, Jermann Hans, Meier Mirko, Reber Isaac und Van der Merwe Judith
Ersatzwahlen ins Büro
://: Esther Aeschlimann wird auf Empfehlung von Urs Wüthrich , SP, in das Büro delegiert.
://: Pascal Wyss wird auf Empfehlung von Heinz Mattmüller , SD, in das Büro delegiert.
StimmenzählerInnen
Seite FDP : Esther Aeschlimann
Seite SP : Hanspeter Ryser
Mitte/Büro : Patrizia Bognar
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1563
26 2002/010
Berichte des Regierungsrates vom 22. Januar 2002 und der Finanzkommission vom 12. Februar 2002: Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Informatik in der Finanz- und Kirchendirektion
Roland Plattner beantragt namens der Finanzkommission einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Entwurf zuzustimmen, damit die beabsichtigte Neuorganisation der Informatik in der FKD formell zu bestätigen und gleichzeitig vom geänderten Leistungsauftrag des GS FKD Kenntnis zu nehmen.
Um was geht es? Das AfI wird, unter Abspeckung seiner partiell strategischen Aufgaben als rein operative Verwaltungseinheit und unter dem Namen Zentrale Informatikdienste (ZID) in das GS FKD integriert. Die strategischen Aufgaben "ex AfI" werden der Informatik-Planung und Koordination (IPK), nach wie vor Teil des GS FKD, einverleibt. Daneben funktioniert wie bis anhin die dezentrale Direktionsinformatik FKD.
Im Sinne einer kurzen Zusammenfassung des Berichts der Finanzkommission sei darauf hingewiesen, dass
1. die Organisationsautonomie der Regierung in der vorliegenden Frage einen hohen Stellenwert besitzt und das Parlament ohne Not nicht in die von der Exekutive favorisierten Lösungen in der Aera "post AfI" abweichen sollte.
Immerhin sei an dieser Stelle der Hinweis angebracht, dass die Unterbringung der zentralen strategischen und operativen Informatik-Dienstleistungsbereiche auf gleicher hierarchischer Ebene und identischer Unterstellung im GS FKD eine besondere Herausforderung mit sich bringt.
2. über das richtige Mass an Zentralisierung gewiss vortrefflich und lange diskutiert werden kann, die vorliegende Lösung aber als eine unter den möglichen figuriert, dies insbesondere unter Berücksichtigung der mit der heutigen dezentralen Organisation geschaffenen Fakten sowie des Umstands, dass
3. die Informatikplanung und -koordination mit den Mitteln ausgestattet ist, verbindliche Entscheide zu fällen und - noch wichtiger - diese bei Bedarf auch autoritativ durchzusetzen,
4. mit der Reorganisation keine den heutigen Personaletat überschreitenden Bedürfnisse im Stellenbereich verbunden ist und
5. die geplante Reorganisation und Verwaltungsoptimierung sich kostenneutral durchführen lässt.
Zum Thema Leistungsauftrag: Im WoV-Umfeld ist der Leistungsauftrag das zentrale Instrument für die gezielte Steuerung von Leistungen und deren Kosten.
Weit wichtiger als die Frage, wie denn das Organigramm der kantonalen Verwaltung unterhalb der Direktionsebene aussieht bzw. aus welchem Kästchen des Organigramms heraus eine Leistungserbringung erfolgt, muss es die wirkungsorientierte Politik interessieren, welche Leistung wem gegenüber mit welcher Zielsetzung erbracht werden soll, was diese Leistung kostet oder erbringt und mit welchen Messgrössen oder Indikatoren und Standards die Zielerreichung gemessen wird, und wie im Bedarfsfall die erforderlichen Kurs-Korrekturen vorgenommen werden. Nach unserem WoV-Modell ist die Erstellung des Leistungsauftrages Sache der Regierung. Der Landrat nimmt die LA zur Kenntnis, mit der Möglichkeit, im Bedarfsfall rasch dessen Modifikation auf dem Weg eines politischen Vorstosses zu initiieren.
Die Finanzkommission hat aufgrund der Bedeutung des Instruments Leistungsauftrag Wert darauf gelegt, im Zuge des formellen Aktes der Genehmigung der geplanten Verwaltungsreorganisation die überarbeitete Version des Leistungsauftrages zur Kenntnis zu nehmen. Dies nicht zuletzt auch mit dem Ziel, den Leistungsauftrag vermehrt in die Mitte dieses Saals zu transportieren und auch für die anschliessende Behandlung politischer Vorstösse eine Vorstellung von den diversen Verwaltungsleistungen im Informatikbereich zu erhalten.
Sie haben mit nachträglicher Post den modifizierten Leistungsauftrag des GS FKD erhalten. Darin wird die Einbettung des ehemaligen AfI als ZID in das GS FKD ersichtlich.
Der Antrag der Finanzkommission zur Dekretsänderung und zur Kenntnisnahme des modifizierten Leistungsauftrages erfolgte, wie bereits erwähnt, einstimmig.
Bea Fuchs weist auf folgende unangenehme Ausgangslage hin: Einerseits soll der Rat der Neuorganisation der Informatik in der Finanz- und Kirchendirektion zustimmen und andererseits soll das Parlament über die Einsetzung einer EDV-PUK beschliessen.
Die Neuorganisation der Informatik und die daraus resultierende Auflösung des Amtes für Informatik erscheint der SP im jetzigen Zeitpunkt richtig. Dass dem AFI heute nicht mehr derselbe Stellenwert zusteht wie zu Beginn, kann gut mit der Entwicklung im EDV-Bereich erklärt werden. Die vorgeschlagene, plausible und zweckmässige Neuorganisation wird von einer verbesserten Koordination der Aufgaben in der Informatik profitieren können.
Aufhorchen lässt aber die Begründung für die Neuordnung wie etwa Abbau von Reibungsverlusten aufgrund des Konkurrenzkampfes oder: Die Wichtigkeit eines Bereichs misst sich nicht am Status Amt. Da stellt sich schon die Frage, was eigentlich in der kantonalen EDV-Welt vor sich geht.
Dass ein grosser Bereich der kantonalen Informatik noch immer dezentral organisiert ist und die jetzige Direktionsinformatik-Abteilung weiterhin bestehen bleibt, erscheint der SP-Fraktion nicht sehr sinnvoll. Eine EDV-Zentralisierung für den ganzen Kanton wäre die bessere Lösung.
Immerhin ist die heutige Gruppe Informatikplanung, in der alle wichtigen Informatikfachleute aus allen Direktionen Einsitz haben, und praktisch alle strategischen Entscheide fällen, ein Schritt in die richtige Richtung. Die SP-Fraktion stimmt der Dekretsänderung einstimmig zu.
Juliana Nufer stellt fest, dass die Dienststellen mit der Neuorganisation der Informatik eine bessere Informations- und Kommunikationsplattform erhalten werden. Dies ist für die FDP-Fraktion Grund genug, der vorliegenden Dekretsänderung zuzustimmen.
Urs Baumann wertet die Dekretsänderung als Eingeständnis für die Tatsache, dass der EDV-Bereich bisher nicht optimal funktionierte. Die Vorlage legt nun eindeutig eine strategische Ebene mit Entscheidungsbefugnissen fest, und eine operative Ebene, die sich an die strategischen Entscheide zu halten hat. Wichtig erscheint auch, dass die Verwaltung den landrätlichen Willen für diese Strukturänderung erkennt.
Die CVP/EVP-Fraktion steht hundertprozentig hinter der Vorlage.
Hildy Haas erklärt, dass die SVP-Fraktion von der Vorlage Kenntnis genommen hat. Mit der Dekretsänderung versucht die Regierung ein latent vorhandenes Problem auf organisatorischer Ebene in den Griff zu bekommen.
Schade findet die Landrätin, dass die Frage des Wie weiter? in diesem heiklen Bereich erst später zur Diskussion steht.
Olivier Rüegsegger erklärt die Zustimmung zur Dekretsänderung namens der grünen Fraktion. Mit der Neuorganisation wird eine Anpassung an den Fortschritt der Technik vollzogen. Nachdem lange Zeit dezentrale Lösungen praktiziert wurden, hat man nun erkannt, dass der Zugriff der NutzerInnen auf einen zentralen Server die richtige Lösung darstellt. Für die noch folgende Diskussion sollte sich der Rat bewusst sein, dass die Technik die Organisation determiniert.
RR Adrian Ballmer bedankt sich herzlich für die gute Aufnahme des Geschäftes, das an sich für den Landrat keine besondere Bedeutung haben sollte.
Mit RRB vom 8. März 1994 wurden über einen strategischen Entscheid die Informatik, das Personalwesen und die Buchhaltung der Kantonsverwaltung dezentralisiert. Mit diesem Entscheid wurde sowohl der Betrieb wie der Ausbau von Informatikmitteln im Rahmen des Budgets Sache jeder einzelnen Direktion. Die Gesamtkoordination für den Einsatz von Informatikmitteln obliegt der Stabsstelle IPK (Informatik, Planung, Koordination), geleitet vom Generalsekretär der FKD, Dr. Michael Bammatter. Zusätzlich amtet über die gesamte Verwaltung eine Koordinationsfachgruppe Informatik, welche die zentrifugalen Kräfte kompensieren soll. Dieser Gruppe gehört der Leiter IPK an, alle Leiter Direktionsinformatik, der Leiter Direktionsinformatik Landeskanzlei sowie der Leiter des Amtes für Informatik, das als Folge der Dezentralisierung im Verlaufe der Zeit an Bedeutung verloren hat.
Bereits im September 2000, kurz nach Amtsantritt des neuen Departementschefs, wurde das Amt für Informatik in die zwei Bereiche Kommunikation (Netz) und den Bereich Host (Rechenzentrum) gegliedert. Dazu kommen noch die zwei kleineren Bereiche Datenhaltung und Lehrlingsausbildung; bekanntlich ist der Kanton der wichtigste Ausbildner im Bereich Informatik.
Nachdem der Leiter des Amtes für Informatik gekündigt hatte, wurden gewisse Schnittstellen bereinigt, die zentralen strategischen Aufgaben an einem Ort gebündelt. Damit wurde zur Dezentralisierung im Sinne einer Klammerfunktion ein gewisses Gegengewicht geschaffen.
Beabsichtigt ist zudem, dass über die IPK Know-how und Ressourcen für die Leitung von Informatikprojekten bereit gestellt werden.
Der Streit zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung ist ein alter, er wird nie eindeutig zu entscheiden sein, beide Richtungen haben ihre guten Seiten. Die Schweiz baut als föderalistisch aufgebautes Staatswesen gerne auf dezentrale Lösungen. Persönlich findet der Finanzdirektor, dass die Staatsverwaltung im Kanton Basel-Landschaft eher zu dezentral agiert.
://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz, Vorlage 2002/010, einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Änderung vom 21. März 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 6. Juni 1983 (1) zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird wie folgt geändert:
§ 4 Dienststellen
1 Die Direktionen und die Landeskanzlei umfassen die folgenden Dienststellen:
...
"Amt für Informatik" wird gestrichen
...
II.
Diese Änderung tritt per sofort in Kraft.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1564
27 2001/219
Interpellation von Urs Wüthrich vom 6. September 2001: Probleme bei den Lohnabrechnungen für Lehrpersonen. Antwort des Regierungsrates
RR Adrian Ballmer startet seine Ausführungen mit dem Hinweis auf die landrätliche Zustimmung vom 15. Oktober 1998 zur Beschaffung einer neuen Software für die Personal- und Lohnadministration. Das alte Lohnabrechnungssystem SUPIS hätte die neue Lohnordnung nicht abbilden können, beziehungsweise sehr hohe Anpassungskosten verursacht. Zwei Systeme standen bei der Evaluation zur Verfügung: HR Access von IBM und eine Oracle-Lösung eines kleineren Informatikunternehmens. Die gewählte Lösung HR Access bietet eine gute Funktionalität, ist im Markt weit verbreitet und auch der Investitionsschutz sprach deutlich für IBM. Da keine Standardlösung für öffentliche Verwaltungen existierte, wurden gemäss dem Zwiebelschalenverfahren, ausgehend von einem Kernprogramm, schalenweise basellandspezifischen Anforderungen appliziert. Auch der Kanton Zürich entschied sich zur gleichen Zeit für HR Access von IBM.
Das Lohn- und Zulagensystem eines Kantons ist wesentlich komplexer, als das einer privaten Unternehmung. Mit den unterschiedlichen Nebenentschädigungen ergeben sich etwa 180 verschiedene Lohnarten. Bei Lehrpersonen gibt es zudem oft Mehrfachverträge mit unterschiedlichen Gemeinden, unterschiedlichen Schultypen und unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen, teilweise differieren die Pensen von Monat zu Monat.
Nachdem der Landrat im Juni 2000 eine Personaldekretsrevision beschlossen hatte, wurde das neue Lohnsystem per 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. Seither werden alle Löhne des Verwaltungspersonals (3000 Anstellungsverhältnisse) und der Lehrpersonen (4000 Anstellungsverhältnisse) über HR Access abgewickelt. Die Löhne des Spitalpersonals werden über ein separates System bearbeitet.
Gleichzeitig mit der Einführung von HR Access wurden die Löhne des Verwaltungspersonals in die neue Lohnordnung überführt, die Löhne des Lehrpersonals wurden auf Beginn des Schuljahres im August 2001 umgestellt. Die neue Software musste zwischen Januar und Juli 2001 sowohl das neue Lohnsystem des Verwaltungspersonals als auch die alte Lohnordnung für Lehrpersonen verarbeiten. Mit der Einführung des neuen Personalgesetzes am 1. April 1998 wurde die Personalverwaltung vom zentralen Personalamt zu den Anstellungsbehörden der Direktionen verlagert.
Von grosser Bedeutung zeigte sich der Einführungsrhythmus. Die neue Software musste vor beziehungsweise spätestens mit der Überführung der Löhne ins neue Lohnsystem per 1. Januar 2001 etabliert sein. Dieser Zeitdruck führte dazu, dass die neue Software zu wenig gründlich ausgetestet wurde, beziehungsweise zu wenig gründlich ausgetestet werden konnte. Eine angenehmere Situation hätte vorgelegen, wenn das neue Lohndekret ein Jahr später in Kraft gesetzt worden wäre.
Zu Frage 1: Mit der Lohnabrechnung August 2001 wurden die Lehrpersonen in die neue Lohnstruktur überführt. Sie erhielten mit dieser Lohnabrechnung eine beschwerdefähige Verfügung. Die technische Umsetzung der über 4000 Verträge, die einzeln in einem engen Zeitfenster bearbeitet werden mussten, erwies sich als weit zeitaufwändiger als angenommen. Zudem werden die einzelnen Verträge bei der Pensenlegung häufig verändert; die Vertragsverhältnisse sind im Bildungsbereich komplexer als beim Verwaltungspersonal. Sehr häufig unterrichten Lehrpersonen an verschiedenen Schulen und in mehr als einer Gemeinde. Neben zahlreichen Ein- und Austritten sowie Änderungen im Beschäftigungsgrad musste auf den 1. August 2001 auch die Änderung der Pflichtstundenzahlen umgesetzt werden. Die Menge der Zusatzarbeiten wurde von der Finanzverwaltung, wie sie selber eingesteht, unterschätzt. Trotz erhöhtem Personaleinsatz, Überzeit-, Wochenendeinsatz und zusätzlichen Ressourcen, konnten einzelne Verträge nicht rechtzeitig bearbeitet und dem neuen EDV-System angepasst werden.
Zu Frage 2: Die neuen Pensen- und Vertragsverhältnisse der Lehrpersonen für das bevorstehende Schuljahr liegen in der Regel anfangs Juli vor. Dementsprechend kurz ist der verbleibende Bearbeitungszeitraum bis zum Augustlohn. Anzahlmässig konnten folgende Vertragsverhältnisse nicht rechtzeitg bearbeitet werden:
- 240 Verträge von Lehrpersonen in weiterführenden Schulen; die Rektoren wurden Mitte August 2001 mit Beilage von detaillierten Personallisten schriftlich über diesen Umstand informiert. Den Lohn erhielten die Betroffenen trotzdem, allerdings nicht überall den ganz richtigen.
- Bei 400 Verträgen für Lehrpersonen an Volksschulen konnte der Beschäftigungsgrad nicht angepasst werden. Die Elemente Pflichtstunden und Lohnklassen wurden dagegen angepasst. Die Löhne wurden ausbezahlt.
- Bei 150 Schulleitungsmitgliedern wurde die Schulleitungsentlastung beziehungsweise die Pauschalvergütung nicht angepasst.
- In wenigen, etwa 50 Fällen traten Fehler aufgrund des Lohnabrechnungssystems auf, beispielsweise doppelt ausbezahlte Löhne oder Besitzstandsfehler.
Insgesamt waren von den 4000 Lehrpersonen deren 700 betroffen. Bei den beschwerdefähigen LehrerInnenlöhnen lag die Fehlerquote im August bei 17, im September bei knapp 2 Prozent und seit dem Januarlohn ist der Zielwert von 0,5 Prozent erreicht. Dies bedeutet, dass noch etwa 70 Lohnabrechnungen mit Fehlern behaftet sind, eine Nullfehlerquote ist bei 7000 Abrechnungen nicht realistisch.
Zu Frage 3: Die Auszahlung der Löhne des Verwaltungspersonals mit dem neuen Lohnsystem verlief ohne grössere Probleme, die Fehlerquote lag unter 1 Prozent. Fehler, die beim Lohnabrechnungssystem auftraten, wurden in den Folgemonaten behoben. Die Behandlung der Beschwerden des Verwaltungspersonals wurde durch die paritätische Kommission im Dezember abgeschlossen. Die Kommission ging auf 759 Beschwerden ein und hiess davon deren 49, also 6 Prozent, gut. 229 Beschwerden, 30 Prozent, wies sie ab und auf 353 Beschwerden, 47 Prozent, trat die Kommission nicht ein. 128 Beschwerden, 17 Prozent, wurden zurückgezogen. Der Regierungsrat wird alle Beschwerden behandeln und entsprechende Beschlüsse fällen, auch zu jenen, auf welche die paritätische Kommission nicht eingetreten ist.
Zu Frage 4: Einerseits sind die FKD-Ressourcen für die Projekte, das Projektmanagement und die Informatik knapp bemessen. Andererseits ist der Ressourcen- und Zeitbedarf für die Bewältigung der Vertragsmutationen der Lehrpersonen unterschätzt worden. Unter anderem mussten mehrere Verträge mehr als einmal mutiert werden. Während der Zeitpunkt der Lohnüberführung der Lehrpersonen per 1. August 2001 seit Anfang Jahr bekannt war, zeichnete sich erst im April ab, dass die gesamte Lohnbearbeitung der Lehrpersonen bis auf Weiteres durch die Finanzverwaltung geleistet werden muss. Trotz beschlossener Dezentralisierung war das EKD kapazitäts- und know how-mässig nicht in der Lage, die Löhne der Lehrpersonen zu bearbeiten. Richtigerweise ist geplant, dass die Lohnbearbeitung erst per Schuljahresbeginn August 2002 an das EKD übergeht. Im Nachhinein muss festgestellt werden, dass der Zeitpunkt August 2001 für die beschwerdefähigen Lohnverfügungen der Lehrpersonen falsch war.
Zu Frage 5: Mit Schreiben vom 7. Dezember 2001 informierte der Finanzdirektor sämtliche Lehrpersonen über die aufgetretenen Schwierigkeiten bei den Lohnabrechnungen vom August 2001. Zudem wurden sie in Kenntnis gesetzt, dass ihnen die Möglichkeit offen steht, gegen die Novemberabrechnung erneut Beschwerde einzureichen. Die Lehrpersonen erhielten auch Kenntnis, an wen sie sich bei Fragen wenden können. Ansprechpersonen sind die zuständigen SachberabeiterInnen. Alle Vertragsverhältnisse der Lehrpersonen wurden einer genauen Prüfung unterzogen und, wo nötig, berichtigt. Im Oktober wurde mit Hilfe der Schulleitungen eine umfassende Kontrolle der Beschäftigungsgrade vorgenommen. Mit dem Novemberlohn wurde für alle Lehrpersonen erneut eine beschwerdefähige Verfügung erlassen. Nachdem auf Basis des Augustlohnes noch 871 Beschwerden eingingen, reduzierte sich diese Zahl mit dem Novemberlohn auf 150. 99 Prozent der Beschwerden sind systembedingt, was bedeutet, dass sich die Beschwerden nicht auf die konkrete Einzelüberführung in die neue Lohnklasse beziehen, sondern auf die grundsätzliche Einreihung der Funktion und damit auf das vom Landrat erlassene Personaldekret.
Zu Frage 6: Mit den Lohnabrechnungen September bis Dezember wurden die Fehler bei den LeherInnenlöhnen behoben. Parallel dazu wurden die Fehler bei den Sozialversicherungsabzügen korrigiert. Die Beiträge an die Pensionskasse konnten aus Software- und Kapazitätsgründen noch nicht in allen Fällen angepasst werden. Es handelt sich um ein Softwareproblem für die volatilen (stark schwankenden) Pensen. Bis spätestens Mitte Jahr sind die Korrekturen bei den Pensionskassenbeiträgen aufgearbeitet.
Zu Frage 7: Die Lohnaufwendungen flossen korrekt in den Rechnungsabschluss ein. Die Lohnausweise wurden Mitte Februar 2002 an die Mitarbeitenden versandt. Der Rechnungsabschluss konnte also fristgerecht vorgenommen werden. Für die Budgetierung 2002 wurden den Direktionen Behelfsauswertungen, provisorische Hochrechnungen, zur Verfügung gestellt. Für die Budgetierung der Lehrpersonenlöhne waren die Schülerzahlenentwicklung, die Klassenbildung sowie die Pflichtstundenerhöhung massgebend. Seit November 2001 werden den Lohnverantwortlichen die Standards betreffend Mitarbeitende mittels WEB-Report im Wochenrhythmus aktualisiert zur Verfügung gestellt. Der Transfer der Lohndaten aus der Lohnsoftware in die Finanzbuchhaltung konnte erst im Dezember 2001 vorgenommen werden. Die Direktionen hatten für das Jahr 2001 ein eigenes Kontrollinstrumentarium aufgebaut. Allerdings hat diese Kontrolle nur für Dienststellen mit strak variierenden Pensen eine grosse Bedeutung. Im laufenden Jahr werden die Löhne monatlich in der Finanzbuchhaltung verbucht. Zudem werden den Lohnverantwortlichen zusätzliche Auswertungen zur Verfügung gestellt. Damit haben alle Direktionen die notwendigen Informationen, um die Einhaltung des Personalbudgets laufend kontrollieren zu können. Im Rahmen eines monatlichen Erfahrungsaustauschs der Lohnverantwortlichen werden die Anwendungstechniken laufend verbessert. Im Hinblick auf die Budgetierung 2003 werden die Personalverantwortlichen über die vorhandenen Budgetierungsunterlagen im Personalbereich speziell informiert. Zu den Planungsarbeiten existieren umfassende Personaldaten.
Die Einführung von HR Access, insbesondere auch die Probleme bei den LehrerInnenlöhnen freuten den Finanzdirektor natürlich in keiner Weise, doch hat die FKD, als die Schwierigkeiten erkennbar wurden, alles unternommen, um die Probleme zu beheben. Wesentlich ist letztlich, dass der GAU, nicht rechtzeitiges Auszahlen der Löhne, verhindert werden konnte.
Urs Wüthrich bedankt sich für die umfassende Beantwortung seiner Fragen. Zweckmässig wäre es wohl gewesen, diese Informationen schriftlich zu erhalten (Siehe oben, Votum RR Adrian Ballmer).
Mit Freude nimmt Urs Wüthrich zur Kenntnis, dass die Verantwortlichen die Komplexität der Materie nicht ignoriert haben. Ob in der Vergangenheit allerdings stets die richtigen Schlüsse aufgrund der Erkenntnisse gezogen wurden, erscheint eher fraglich.
Nicht befriedigen kann die Beantwortung von Frage 1. Offensichtlich wurde dieselbe Arbeit doppelt geleistet, nämlich sowohl bei der EKD wie auch bei der FKD, weil der EDV-Transfer von der einen in die andere Direktion nicht möglich war.
Nicht deutlich wurden auch die Beweggründe, warum man sich für die Lohnüberführung der Lehrerschaft nicht mehr Zeit genommen hatte, obwohl das Thema durchaus Verhandlungsgegenstand zwischen der Regierung und den Personalverbänden war.
Gerne wüsste Urs Wüthrich auch, wie hoch die internen Kosten für den entstandenen Mehraufwand sind.
Insgesamt erhielt Urs Wüthrich den Eindruck, dass grundlegende System- und Konzeptfehler vorliegen und sich die Problematik nicht einfach auf die Überführung beschränkt, sondern auch andere Bereiche davon betroffen sein dürften.
Eva Chappuis ergänzt, auch die Personalkommission habe sich schon zu Beginn der Beratungen zur Besoldungsrevision mit dem Thema der Überführung der Lehrpersonen beschäftigt und mehrmals Antwort auf die Frage gefordert, ob der Switch vom einem zum andern System auf Schuljahresbeginn machbar sei. Die Frage blieb leider bis zur letzten Sitzung eine Pendenz.
RR Adrian Ballmer , der nur den Schluss der Beratungen zur Besoldungsrevision miterlebt hat, und deshalb auch nicht Schuldige bezeichnen kann, will nicht dementieren, dass doppelte Arbeit notwendig geworden ist, allerdings habe es sich dabei nicht um ein System-, sondern - aufgrund der sehr komplexen Vertragsverhältnisse - um ein Eingabeproblem gehandelt.
Auf eine Verschiebung hat der Finanzdirektor verzichtet, weil das Lohndekret auf 1.1.2001 in Kraft treten musste und damit die Überführung auch bei den Lehrpersonen zu vollziehen war.
Wollte man den bisher nicht erhobenen internen Aufwand tatsächlich erheben, so wäre dies eine sehr umfangreiche Übung, weil sich ganz verschiedene Arbeitsfelder überlagern. Ohne sich gegen die Dezentralisierung stellen zu wollen, hält der Regierungsrat fest, dass für die Dezentralisierung ein besonders hoher Aufwand geleistet werden musste.
Dass sich das Projektmanagement ein nächstes Mal mehr Zeit zum Testen sämtlicher Fälle mit allen Anwendern wird nehmen müssen, ist für den Finanzdirektor völlig klar.
://: Damit ist die Interpellation 2001/219 von Urs Wüthrich beantwortet.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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