Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2001 |
Nr. 1200
Begrüssung
Landratspräsident
Ernst Thöni
:
Meine sehr verehrten Damen und Herren
vom Landrat und dem Regierungsrat sowie von den Medien
Geschätzte Gäste auf der Tribüne
Vielleicht erinnern Sie sich, dass ich Ihnen am Schluss der letzten Landratssitzung am 6. September eine gute Heimkehr gewünscht habe. Ich mache das immer so, weil es für mich nie selbstverständlich war und ist, dass wir uns alle beim nächsten Mal wieder sehen können.
Stellen Sie sich vor, wie viele Mütter, Väter, Töchter, Söhne, Verwandte, Freundinnen und Freunde nach den barbarischen Terroranschlägen in Amerika nie mehr nach Hause kommen.
Was sich am Dienstag, dem 11. September in New York und Washington ereignet hat, übertrifft alles, was wir bisher erlebt oder gesehen haben.
Fassungslos, traurig und mit Entsetzen haben wir die Berichterstattungen in den Medien zur Kenntnis nehmen müssen.
Dass ein elitäres Denken und Hass es fertig bringen, aus Menschen Ungeheuer zu machen, die in verbrecherischer Art einen solch abscheulichen Terroranschlag auf Tausende unschuldiger Mitmenschen machen, erschüttert unseren Glauben an das Gute im Menschen zutiefst. Wir verurteilen aufs Schärfste und ohne Wenn und Aber jede Art des Terrors und der Gewalt.
Das Ziel dieses Verbrechens war das World Trade Center und das Pentagon in Amerika.
Getroffen aber wurden alle Menschen die guten Willens sind, sich für ein friedliches Zusammenleben aller Religionen und Hautfarben auf dieser Welt einzusetzen.
Die Grundwerte für das Zusammenleben der Menschheit sind in Gefahr.
Wir wollen hoffen, dass es dank der weltweiten Trauer, Solidarität und verstärkten Zusammenarbeit aller Länder gelingt, den zunehmenden Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen.
Auch nach neun Tagen ist es uns ein Bedürfnis, allen betroffenen Familien und Institutionen Im Namen des Landrates und des Regierungsrates sowie im Namen der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft unser aufrichtiges Beileid und Mitgefühl auszusprechen. Verbunden mit unserer tiefen Anteilnahme wünschen wir allen von Herzen viel Kraft und Gottes Segen in dieser schweren Zeit des Abschiednehmens und des Neubeginns.
Ich bitte Sie alle, sich zum Gedenken an die vielen Opfer der Terroranschläge für eine Schweigeminute von Ihren Sitzen zu erheben. Danke.
Nr. 1201
Mitteilungen
Entschuldigungen
Ganzer Tag: RR Peter Schmid, Jacqueline Halder, Peter Brunner, Sylvia Liechti, Heinz Aebi, Isaac Reber, Matthias Zoller
Nachmittag: RR Erich Straumann, RR Adrian Ballmer, Esther Maag, Eric Nussbaumer, Peter Holinger, Dieter Völlmin, Gerold Lusser, Röbi Ziegler, Judith Van der Merwe
Besetzung des Büros
://: Dem Vorschlag von Urs Wüthrich , anstelle der abwesenden Jacqueline Halder Esther Aeschlimann ins Büro zu delegieren, erwächst kein Widerstand.
StimmenzählerInnen
Seite SP : Patrizia Bognar
Seite FDP : Esther Aeschlimann
Mitte/Büro : Hanspeter Ryser
Rücktrittsschreiben von Obergerichtspräsident Toni Walter
Sehr geehrter Landratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte
Nachdem ich am 4. August dieses Jahres nach 37 Dienstjahren mein Rentenalter 64 erreicht habe, teile ich Ihnen mit, dass ich auf Ende September 2001 von meinem Amt als Obergerichtspräsident zurückzutreten gedenke.
Für das Vertrauen, das Sie mir entgegen gebracht haben und die gute Zusammenarbeit, die ich mit Ihnen und vor allem mit der Justiz- und Polizeikommission in all den Jahren erfahren durfte, danke ich Ihnen ganz herzlich.
Ich habe meine Ämter sehr geschätzt und gerne für die Justiz unseres Kantons gearbeitet.
Nun möchte ich das Obergericht, sechs Monate bevor es zu existieren aufhört, nicht einfach im Stich lassen. Mein Rücktritt erfolgt nicht zuletzt aufgrund rechtlicher Bedenken, das Amt über das vorgezogene Rentenalter 64 hinaus bis zum Ablauf meiner Amtsperiode auszuüben. Ich wäre gerne bereit, sofern das Parlament dies wünscht, bis Ende März 2002, wie ich es ursprünglich vorgesehen habe, weiter zu arbeiten und damit meinen Beitrag zu einem reibungslosen Übergang vom Obergericht zum Kantonsgericht zu leisten.
Möglich wäre dies durch einen Wechsel ins aussserordentliche Präsidium, das, anders als ein ordentliches Amt, über das Rentenalter, das während meiner Amtsperiode von 65 auf 64 Jahre herabgesetzt worden ist, hinausgehen könnte.
Das Obergericht wird dem Landrat eine Vorlage mit dem Inhalt, mich vom 1. Oktober 2001 bis zum 31. März 2002 zum ausserordentlichen Obergerichtspräsidenten zu wählen, unterbreiten.
Mit freundlichen Grüssen
Toni Walter
Traktandenliste
Urs Wüthrich beantragt, die Traktanden 26 und 27 erst am 27. September zu behandeln, weil die Verfasser der Vorstösse heute Nachmittag nicht an der Sitzung teilnehmen können.
://: Dem Antrag wird stillschweigend stattgegeben.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1202
1 2001/188
Bericht des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts vom 10. August 2001: Wahl der Abteilungspräsidien sowie des Präsidiums und des Vizepräsidiums desKantonsgerichts für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006
Wahlvorschläge
Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Dr. iur. Peter Meier, Lupsingen, FDP
Präsidium der Abteilung Zivil- und Strafrecht
Dr. iur. Christine Baltzer, Liestal, FDP
Teilamtliches Präsidium der Abteilung Zivil- und Strafrecht (50%-Pensum)
Dr. iur. Thomas Bauer, Reinach, SVP
Präsidium der Abteilung Sozialversicherungsrecht
Dr. iur. Andreas Brunner, Allschwil, SP
lic. iur. Eva Meuli Ziegler, Pratteln, SP
Präsidium des Kantonsgerichts
Dr. iur. Peter Meier, Lupsingen, FDP
Vizepräsidium des Kantonsgerichts
Dr. iur. Andreas Brunner, Allschwil, SP
Bruno Steiger erklärt, die Liste der Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte zeige, dass die grossen Parteien ihr Paket geschnürt haben, während die kleinen Parteien, wie die Schweizer Demokraten und die Grünen, nicht vertreten sind. Im Paket findet Bruno Steiger auch Richter, die seinerzeit in den Pratteler Einbürgerungsentscheiden sehr fragwürdige Rollen gespielt, sich als Totengräber der Demokratie erwiesen haben und deshalb aus Sicht der Schweizer Demokraten für solche Schlüsselpositionen untragbar sind.
://: Landratspräsident Ernst Thöni erklärt, nachdem sich gegen den Vorschlag, stille Wahlen durchzuführen, kein Widerstand erhebt, alle namentlich erwähnten Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Präsidenten als gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1203
2 2001/185
Bericht des Obergerichts vom 10. August 2001: Wahl der Präsidien des Strafgerichts, des Jugendgerichts und des Verfahrensgerichts in Strafsachen für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006
Wahlvorschläge
3 Präsidien des Strafgerichts beziehungsweise des Jugendgerichts
lic. iur. Jacqueline Kiss, Bottmingen, SP
Dr. iur. Adrian Jent, Liestal, CVP/EVP
lic. iur. Daniel Seiler, Liestal, SVP
Teilamtliches Präsidium (80%-Pensum) des Verfahrensgerichts in Strafsachen
lic. iur. Regina Schaub, Therwil, SP
Bruno Steiger beantragt, alle Richterinnen und Richter in geheimer Wahl zu wählen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Bruno Steiger ab.
://: Ernst Thöni erklärt alle namentlich erwähnten Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Präsidenten als in stiller Wahl gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1204
3 2001/187
Bericht des Verwaltungsgerichts vom 10. August 2001: Wahl der Präsidien des kantonalen Steuer- und Enteignungsgerichts für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006
Wahlvorschläge
Präsidium der Abteilung Steuergericht (50%-Pensum)
lic. iur. Caspar Baader, Gelterkinden, SVP
Präsidium der Abteilung Enteigunungsgericht (50%-Pensum)
lic. iur. Franziska Preiswerk-Vögtli
Bruno Steiger verlangt geheime Abstimmung.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Bruno Steiger ab.
://: Ernst Thöni erklärt den namentlich erwähnten Präsidenten und die namentlich erwähnte Präsidentin als in stiller Wahl gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1205
4 2001/186
Bericht des Obergerichts vom 9. August 2001: Wahl eines ausserordentlichen Obergerichtspräsidenten für die Zeit vom 1. Oktober 2001 bis 31. März 2002
Urs Wüthrich anerkennt namens der Sozialdemokratischen Fraktion die Person und die Arbeit von Toni Walter sowie auch seine Bereitschaft, über die ordentliche Pensionierung hinaus im Interesse der Kontinuität am Gericht seine Leistungen weiterhin zur Verfügung zu stellen. Allerdings hätte gemäss Personalgesetz korrekterweise eine Verlängerung bis Ende Jahr vorgeschlagen werden müssen. Der nun gewählte Kunstgriff einer befristeten Anstellung unterläuft Sinn und Geist des Personalrechtes und muss als problematisches Präjudiz zur Umschiffung der Altersgrenze auch für andere Funktionen betrachtet werden, weshalb ein Teil der SP-Fraktion die vorgeschlagene Verlängerung ablehnen und ein zweiter Teil sich der Stimme enthalten wird.
Paul Schär ist froh, dass für Urs Wüthrich nicht die Person von Toni Walter, sondern eine juristische Frage im Zentrum der Ablehnung steht. Die FDP-Fraktion habe im Vorfeld intensive Abklärungen getroffen, sich auch mit dem Personalchef des Kantons, mit dem Landschreiber und dem Rechtsdienst in Verbindung gesetzt und dabei festgestellt, dass die gewählte Vorgehensweise allen Einwänden standhält.
Dieter Völlmin hört den Protest der SP und erachtet die von Urs Wüthrich eingebrachten Bedenken für durchaus diskutabel, im Gegensatz zu den daraus abgeleiteten Konsequenzen der Stimmenthaltung und der Ablehnung. Dafür die Verantwortung zu tragen, wäre schon etwas schwieriger.
Eva Chappuis bestreitet die Rechtmässigkeit des Vorgehens nicht, doch bittet sie zu anerkennen, dass damit eine klare Umdribbelung dessen vollzogen wurde, was der Landrat eigentlich wollte.
://: Der Landrat wählt Dr. Toni Walter als ausserordentlichen Obergerichtspräsidenten für die Zeit vom 1. Oktober 2001 bis 31. März 2002.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1206
5 2001/199
Bericht des Regierungsrates vom 21. August 2001: Änderungen des Dekretes zum Verwaltungsorganisationsgesetz: Umbenennung von Dienststellen. Direkte Beratung
RR Adrian Ballmer sieht im vorliegenden Geschäft keine strategische Bedeutung, muss das Thema aber dem Parlament vorlegen, weil die Regelungen dazu eine Änderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes bedingen. Die neuen Namen sollten dem Publikum zeigen, was womit gemeint ist.
Anlass für die Übung bildete die Umbenennung des Fürsorgeamtes in Sozialamt aufgrund der Inkraftsetzung des Sozialhilfegesetzes. Sinn macht die Umbenennung nicht zuletzt deshalb, weil die Bezeichnung auch schweizweit üblich und allgemein verständlich ist.
Die Umbenennung von Fremdenpolizei in Amt für Migration drängt sich auf, weil für den grössten Teil der Klientel weder das Attribut fremd noch die Funktion der Polizei zutreffend ist. Die Begriffswahl Amt für Migration ist ebenfalls nicht eine basellandschaftliche Erfindung, sondern auch eine andernorts übliche Bezeichnung.
Der Begriff Direktionssekretariat bzw. Direktionssekretär, eine schlicht falsche Benennung, soll in Generalsekretariat bzw. Generalsekretär umgewandelt werden. Ein Generalsekretär hat die Funktion einer Stabschefin, eines Stabschefs mit mehreren hundert oder tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inne. Der Blick in andere Kantone zeigte, dass die angesprochene Funktion üblicherweise mit Generalsekretär bezeichnet wird.
Auch andere Namensgebungen werden mittelfristig kritisch durchleuchtet, so etwa das Wort Amt, doch bittet der Finanzdirektor nun, auch im Sinne von WoV, den Vorschlägen ohne lange Diskussionen die Zustimmung zu erteilen.
Urs Wüthrich geht mit Regierungsrat Adrian Ballmer einig, dass die Zukunftssicherung des Kantons nicht von den erwähnten Funktionsbezeichnung abhängen wird.
Die SP-Fraktion gewinnt allerdings den Eindruck, dass es sich bei den Namen um ausgesprochen nicht WoV-konforme Benennungen handelt. Nachdem die Beamten abgeschafft sind, kann es ja nicht mehr zutreffen, dass jemand in einem Amt arbeitet. Zudem findet die SP-Fraktion den Begriff Generalsekretär unglücklich, die Assoziation mit dem Generalsekretär der KPDSU aus alten Tagen der Sowjetunion dürfte für zukünftige Chefinnen und Chefs nicht unbedingt sehr angenehm sein. Weil nicht moderne, zukunftsgerichtete Begriffe gewählt wurden, wird sich die SP-Fraktion der Stimme enthalten.
Dölf Brodbeck ist mit dem Regierungsrat der Meinung, dass die Umbennung von Dienststellen auf der operativen Ebene anzusiedeln ist, fragt sich aber doch, ob die Umbenennung nicht eine Änderung der Einstufung oder eine Kette von Neueinstufungen auslösen könnte.
Weiter sieht der Präsident der Personalkommission im Zusammenhang mit dem Personalgesetz längerfristig auch Handlungsbedarf bei der Anpassung verschiedener noch nicht näher untersuchter Gesetze.
Uwe Klein stimmt im Namen der CVP/EVP-Fraktion den für logisch erkannten Namensänderungen zu.
Monika Engel äussert sich zur Umbenennung der Fremdenpolizei in Amt für Migration . Gerade bei einem Amt, das eine öffentliche Anlaufstelle darstellt, erscheint der Umgang mit den sprachlichen Begriffen von grosser Bedeutung. Das Fremdwort Migration erachtet die SVP als unklaren Begriff, weshalb die Fraktion beantragt, den beim Bund und in einigen Kantonen gebräuchlichen Begriff Amt für Ausländerfragen einzuführen.
Bruno Steiger spricht dem bei Weitem nicht allen Leuten verständlichen Begriff Migration die Bedeutung, die dahinter stecken sollte, ab und schliesst sich deshalb dem Antrag der SVP an.
Peter Tobler meint an die Adresse von Urs Wüthrich, er assoziiere im Gegensatz zur SP im Zusammenhang mit dem Begriff Generalsekretär nicht die UDSSR, sondern Kofi Anan und ist zur Sache der Auffassung, auf dem Gebiet der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerfragen sollte sich der Landrat auf seine Oberaufsichtsfunktion beschränken, statt sich in Detailkritik zu üben.
RR Adrian Ballmer präzisiert, die Direktion werde in zwei Phasen arbeiten: Erstens werde sie aus Anlass der
Inkraftsetzung des Sozialhilfegesetzes auf den 1.1.2002 den Namen ändern müssen und zweitens werde die Ausarbeitung einer Vorlage für weitere Namenswechsel mehr Zeit beanspruchen.
Zur Einstufung bemerkt der Finanzdirektor, eine neue Etikette sei keinesfalls mit einer Lohnänderung gleichzusetzen, der für den Lohn massgebende Aufgabenbereich der betroffenen Leute ändere sich nicht.
RR Andreas Koellreuter fügt zur Begriffswahl Amt für Migration bei, mit der Bezeichnung Amt für Ausländerfragen hätte man bloss die Hälfte der Betroffenen angesprochen, die Ausländerinnen hätten gefehlt. Eine AmtsBezeichnung Amt für Ausländerinnen und Ausländerfragen wäre ein Zungenbrecher gewesen. Zudem verstehen gerade die ausländischen Kundinnen und Kunden den Begriff Migration sehr gut.
Hildy Haas ist der Auffassung, dass der Begriff Amt für Migration auch missverständlich sein kann, es handle sich dabei bloss um einen Überbegriff. Migration heisse nämlich nicht, dass jemand, der in die Schweiz komme, sich bei diesem Amt informieren und Auskünfte einholen könne.
Röbi Ziegler entgegnet, in diesem Amt würden auch jene Menschen beraten, die unser Land wieder verlassen müssen.
Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz
§ 4 Absatz 1
Monika Engel beantragt, Amt für Migration durch Amt für Ausländerfragen zu ersetzen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Monika Engel ab.
://: Der Landrat stimmt der Dekretsänderung (Vorlage 2001/199) mehrheitlich zu.
Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz
Änderung vom 20. September 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret vom 6. Juni 1983 3 zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1
"Fremdenpolizei" wird durch "Amt für Migration" ersetzt.
"Fürsorgeamt" wird durch "Kantonales Sozialamt" ersetzt.
§ 4 Absatz 2
Ausserdem hat jede Direktion ein Generalsekretariat.
II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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