Protokoll der Landratssitzung vom 20. Februar 2003

Nr. 2009

Begrüssung

Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungspräsidentin, die Herren Regierungsräte sowie die MedienvertreterInnen und die Gäste auf der Tribüne herzlich zur Landratssitzung.

Mitteilungen

Neuer lic. phil. hist.

Ursula Baumann-Jäggi gratuliert Olivier Rüegesegger zu den bestandenen Lizentiatsprüfungen.

Rücktritt als Richter am VGS
Dr. Dieter M. Troxler erklärt in einem Schreiben seinen sofortigen Rücktritt als Richter am Verfahrensgericht für Strafsachen. Der Demissionär, der seinen Rücktritt nicht begründet, bittet den Landrat, eine Ersatzwahl zu veranlassen.

Entschuldigungen
Ammann Franz, Brassel Ruedi, Friedli Thomas, Klein Uwe, Nufer Juliana, Reber Isaac, Van der Merwe Judith und Zwick Peter

StimmenzählerInnen
Seite FDP: Jacqueline Halder
Seite SP: Toni Fritschi
Mitte/Büro: Daniela Schneeberger

Traktandenliste

Rita Bachmann nimmt Bezug auf die schriftlich angekündigte zweite Lesung zum Geschäft "Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen", Kommissionsbericht 2002/213A. Das Problem bei diesem partnerschaftlichen Geschäft liegt im Umstand begründet, dass der Beschluss formell von jenem des Grossen Rates abweicht. Das Basler Parlament hat noch während seiner Beratungen festgestellt, dass für Basel eine rückwirkendes Inkrafttreten auf den 1. Januar 2003 nicht möglich ist. Dazu ist anzumerken, dass der Beschluss des Grossen Rates dem Referendum unterstellt ist, das ab jenem Zeitpunkt läuft, da die Beschlüsse beider Räte rechtskräftig sind. Der Beschluss des Landrates vom 6. Februar konnte nicht rechtskräftig werden, weil Baselland ein rückwirkendes Inkrafttreten beschlossen hatte, während die Stadt die Kompetenz zur Festlegung des Inkraftsetzungsdatums dem Regierungsrat übertragen hatte.
Die beiden Präsidien kamen angesichts dieser Ausgangslage zum Schluss, dass der Landrat sinnvollerweise heute, am 20. Februar, seine 2. Lesung durchführen und § 2 der Gesetzesänderung so ändern sollte, dass die Regierung das Inkraftsetzen festlegen kann. Als Termin wurde eindeutig der 1. Juli kommuniziert.
Offenbar ist nun gegen dieses Vorgehen, das eine Zweidrittelsmehrheit des Rates bedingt, Opposition entstanden. Zwar hat auch die CVP/EVP-Fraktion keine Freude daran, dass die Kinderzulagen erst ab Juli ausbezahlt werden, doch wünscht sich die Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sehr, dass auf wahltaktisches Geplänkel verzichtet und dem Vorschlag, das Geschäft heute in 2. Lesung zu beschliessen, zum Durchbruch verholfen wird.

Eric Nussbaumer gibt bekannt, dass eine deutliche Mehrheit der SP-Fraktion gegen eine erneute Traktandierung des Geschäftes stimmen wird. Der SP ist es ein Anliegen, ihre Überlegungen einerseits zum Thema rückwirkende Inkraftsetzung und andererseits zum Thema "Partnerschaftliches Geschäft" darzulegen:
Die Rückwirkung des Geschäftes erachtet die SP als fadenscheiniges Argument. Die Geschichte der Vorlage zeigt auf, dass der Landrat das Geschäft im Januar 2001 mit der eindeutigen Auflage überwiesen hat, die Kinderzulagen seien auf 1. Januar 2002 zu erhöhen. Im Dezember 2001 entschied der Regierungsrat auf Antrag der Zentralen Aufsichtskommission, in welcher ArbeitnehmervertreterInnen und ArbeitgebervertreterInnen paritätisch vertreten sind, die Erhöhung auf den 1.1.2003 zu planen. Die im September 2002 erschienene Vorlage basierte auf diesem, von der ZAK im ersten Halbjahr 2002 getroffenen paritätischen Entscheid. Die einzige stichhaltige Begründung sieht Eric Nussbaumer beim Parlament selbst beziehungsweise bei der Kommission, die es versäumt hat, die Vorlage bereits im Dezember zu beschliessen. Künftig sollten Direktiven von aussen - wenn überhaupt - vor der Diskussion im Parlament entgegen genommen werden. Nicht angebracht erscheint der SP die Kommunikation von aussen mit Herrn Gysin, der im vorliegenden Fall die Verfassung hoch halten will, was ihm in anderen Fällen weniger wichtig ist
Aus Sicht der SP besteht in Sachen Partnerschaft absolut keine Differenz, BL und BS sind sich materiell einig. Man könnte sich auch fragen, was denn falsch wäre, wenn sich die Stadt mal dem Baselbieter Tempo anschliessen würde, und was denn falsch wäre, wenn die geringfügige Differenz stehen gelassen würde. Anlässlich der Änderung der Geschäftsordnung des Landrates vom Januar 2001 wurde ausgeführt:
Nun lässt sich bei gewissen partnerschaftlichen Geschäften auch mit insbesondere relativ geringfügigen Differenzen in den Beschlüssen der beiden Parlamente durchaus leben.
Die SP ist angesichts der sehr geringfügigen Differenz der Auffassung, dass für eine weitere Traktandierung des Geschäftes heute kein Anlass besteht.

Rita Kohlermann unterstützt namens der FDP-Fraktion einstimmig das von der Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vorgetragene Prozedere, nachdem die Fraktion bereits anlässlich der letzten Sitzung auf die grosse Opposition der Unternehmerschaft gegen eine rückwirkende Inkraftsetzung hingewiesen hat.

Elisabeth Schneider muss feststellen, dass das Geschäft nach einigen Informationspannen aus formellen Gründen leider nicht auf den 1.1.2003 in Kraft gesetzt werden kann. Die CVP kommt auf den Entscheid zurück, obwohl der spätere Inkraftsetzungstermin nicht den familienpolitischen Grundsätzen der CVP Baselland entspricht.

Jörg Krähenbühl spricht sich namens der SVP-Fraktion mit der bereits von der Kommissionspräsidentin vorgetragenen Begründung für eine Traktandierung des partnerschaftlichen Geschäftes "Erhöhung der Kinderzulagen" aus.

Heinz Mattmüller schliesst sich im Wesentlichen den Ausführungen Eric Nussbaumers an. Für die Schweizer Demokraten ist das Geschäft beschlossen, sie werden heute nicht ein weiteres Mal darauf eintreten.

Madeleine Göschke unterstützt namens der grünen Fraktion die Darlegungen von Eric Nussbaumer. Die Grünen orten nicht ein verfassungsrechtliches, sondern ein Problem der Unternehmerschaft.

Ursula Jäggi gibt bekannt, dass ein Zweidrittelsmehr der Anwesenden für eine Änderung der Traktandenliste erforderlich ist:

Präsenz: 80
Quorum: 54

://: Mit 46 zu 32 Stimmen wird die Zweidrittelsmehrheit nicht erreicht. Das Geschäft "Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen" gelangt folglich nicht auf die Traktandenliste.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 2010

1 2002/241
Berichte des Regierungsrates vom 15. Oktober 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 20. Dezember 2002: Schwangerschaftsabbruch; formelle Aufhebung von § 26 des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. 2. Lesung

Kommissionspräsidentin Rita Bachmann erkennt keinen Bedarf für weitere Wortmeldungen.

Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Titel und Ingress
I.
§ 26
II.
Keine Wortmeldungen

Präsenz: 79
Quorum: 16

://: Der Landrat beschliesst die Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches bei 79 Anwesenden und einem Quorum von 64 mit 75 Stimmen gegen 1 Stimme.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Nr. 2011

2 2002/168
Berichte des Regierungsrates vom 25. Juni 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 19. November 2002: Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden: Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde. 2. Lesung

Dieter Völlmin sieht sich aufgrund falscher Wiedergaben seiner Ausführungen veranlasst zu betonen, dass die generell geplante Mikrochippflicht für alle Hunde nichts mit der Gefährlichkeit potenziell gefährlicher Hunde zu tun hat. Begründet ist die Kennzeichnung aller Hunde mit einem Mikrochip vielmehr mit der Überzeugung, dass die Kennzeichnung für die Hunde selbst und die Hundehalter einen Schutz bedeutet.

Gesetz über das Halten von Hunden; 2.Lesung

Titel und Ingress
§ 2a,
§3 Absatz 1, Satz 1
§ 3 Absatz 3
§ 3a
§ 4
Keine Wortmeldungen

§ 5 Kennzeichnungspflicht

René Rudin hat nach wie vor kein Verständnis für die generelle Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht aller Hunde mit einem Mikrochip, zumal bis dato kein Fall bekannt geworden ist, bei dem nach einem Unfall beziehungsweise einem Vorfall die Besitzerin oder der Besitzer des Tieres nicht hätte eruiert werden können. Diverse Reaktionen nach der ersten Lesung zeigten vor allem seitens der praktizierenden Tierärzteschaft ein enormes finanzielles Interesse. nach Aussagen des in Allschwil praktizierenden Tierarztes Markus Moser kann der Eingriff bis zu 100 Franken teuer sein. Nachdem - wie im Kommissionsbericht ausgeführt wird - im Baselbiet etwa 10'000 Hunde leben, kann leicht ausgerechnet werden, dass im Baselbiet mit dem Einsetzen der Mikrochips eine runde Millionen zu verdienen ist.
Aufgrund einer seriösen journalistischen Arbeit, die René Rudin an dieser Stelle sehr herzlich verdankt, konnte die Berechtigung seiner aufgeführten Mängel voll bestätigt werden.
Beabsichtigt war eine mit der Stadt Basel analoge Lösung. In der Regierungsvorlage wurde diese Absicht unter Punkt 4 ausdrücklich erwähnt. Weitsicht zeigte der Regierungsrat mit seinem Argument, der eidgenössischen Regelung nicht vorgreifen zu wollen. In der Vorlage der JPK wurde die generelle Mikrochippflicht nun leider eingeführt. Die SVP stellt deshalb den Antrag, § 5 der JPK-Vorlage zu streichen und durch § 5 Absatz 4 der Regierungsvorlage zu ersetzen.

§ 5
4
Potenziell gefährliche Hunde müssen zusätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.


Paul Schär erscheint der Vorschlag von René Rudin sympathisch und vernünftig. Ein Teil der FDP-Fraktion wird denn auch zustimmen. Eine Radikallösung ist - auch unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten - nicht angezeigt.

Elisabeth Schneider bittet den Rat, den Antrag von René Rudin abzulehnen, weil die Frage der Partnerschaft in diesem Geschäft nicht gestellt ist. Interessanterweise bemüht das Argument der Partnerschaft hier nun jene Seite, die üblicherweise die Partnerschaft im Landrat bekämpft.
Beim Entscheid sollte berücksichtigt werden, dass die generelle Kennzeichnung von Hunden mit Mikrochips von Bundes wegen so oder so eingeführt wird.
Auch aus Sicht der Gemeinde, die Elisabeth Schneider vertritt, ist die Kennzeichnung der Hunde nur von Gutem, denn immer wieder kommt es vor, dass die Behörden streunende Hunde nicht identifizieren können.
Schliesslich haben das Votum von René Rudin und im Besonderen auch der Pressebericht nicht nur positive Reaktionen hervor gebracht. Viele betroffene Personen, Hundehalter, aber auch Tierärzte haben René Rudins Thesen widerlegt, so etwa die Behauptung, eine Datenbank existiere nicht. Der Kantonstierarzt konnte praktisch alle Argumente René Rudins widerlegen; der Antrag ist abzulehnen.

Peter Tobler führt aus, die FDP votiere in ihrer Mehrheit nach wie vor für den Beschluss der letzten Sitzung. Die Massnahme der generellen Kennzeichnung mache Sinn, endlich könne das Schicksal von Hunden abgeklärt werden. Die Chippflicht wirke sich zum Wohl der Tiere und der Tierhalter aus. Zudem gehöre der Gang zum Tierarzt so oder so zum kynologisch korrekten Verhalten eines Tierbesitzers.

Bruno Steiger kann als anerkannt kompromissbereiter Politiker mit der nun vorliegenden Version des Gesetzes leben. René Rudin rät er, diese kompromissfähige Haltung zu übernehmen und den Antrag zurückzuziehen.

RR Erich Straumann bestätigt, dass die vorliegende Gesetzesversion nicht ganz jener der Stadt entspricht, für störend hält der Sanitätsdirektor aber, dass die Partnerschaftlichkeit bei Einzelnen offensichtlich immer dann gilt, wenn sie gerade in den Kram passt.
Wichtig ist auch die Feststellung, dass der Bund die Kennzeichnungspflicht einführen wird, ebenso die EU. Als die Stadt ihr Gesetz diskutierte, waren diese Zusammenhänge noch gar nicht bekannt. Als fortschrittlich und richtig erweist sich somit die Umsetzung der regierungsrätlichen Vorlage an den Landrat.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Rudin, neuer § 5 Absatz 4, Potenziell gefährliche Hunde müssen zusätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden mit grossem Mehr ab.

§ 8 Absätze 4 und 5
§ 9 Absätze 3, 4, 5 und 6
II.
Übergangsbestimmungen
III.
Inkrafttreten
Keine Wortmeldung

://: Der Landrat stimmt dem geänderten Gesetz über das Halten von Hunden bei 73 Anwesenden und einem Quorum von 59 mit 66 gegen 6 Stimmen zu.
Postulat 2000/142 von Franz Hilber

://: Der Landrat schreibt das Postulat 2000/142 von Franz Hilber ab.

Beilage 1 (Änderung des Gesetzes)

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung >>>
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