Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2000
Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2000 |
Nr. 665
Begrüssung
Landratspräsident Peter Brunner begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die Landeskanzlei- und MedienvertreterInnen sowie die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne herzlich zur Landratssitzung.
Nr. 666
Mitteilungen
Geburtstage
In der Rolle des Rosenkavaliers beglückwünscht der Landratspräsident die Damen Lyz Rytz und Diana Boner zu ihren runden - nicht identischen - Geburtstagen.
48. Baselbieter Orientierungslauf vom 22. 10. 00
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Maya Graf, Sabine Stöcklin und Esther Maag wurden zweite in der Kategorie Seniorinnen I.
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In der Kategorie "Blaue Fahne" erzielte Eric Nussbaumer Rang 2 und Ruedi Moser Rang 9. Roland Plattner holte zusammen mit seiner Familie ebenfalls Lorbeeren.
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Ihr Bestes gaben in der Kategorie "Sie und Er" auch Roland Laube und Franz Hilber mit ihren Partnerinnen.
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Bei den Senioren erzielte der oberste Organisator des Laufes, Regierungsrat Peter Schmid - trotz Pfeifenrauchens - den ausgezeichneten 2. Rang
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Entschuldigungen
Ganzer Tag: RR Peter Schmid, Paul Rohrbach, Margrith Blatter
Vormittag : Remo Franz, Urs Wüthrich
Nachmittag : RR Andreas Koellreuter
Stimmenzähler
Seite FDP : Roland Laube
Seite SP : Hildy Haas
Seite Mitte/Büro : Daniela Schneeberger
://: Die Traktandenliste ist unbestritten.
Heidi Tschopp bedankt sich für das allen ausgeteilte Buchgeschenk "Die Waldenburgerbahn". Das Werk erschien zum 120-jährigen Jubiläum der Waldenburgerbahn und erzählt die interessante Geschichte der Bahn, aber auch interessante Geschichten rund um die Bahn, welche die Entwicklung des Tales ganz wesentlich mitgeprägt hat.
Peter Brunner verdankt den Beitrag von Heidi Tschopp und schliesst sich dem Dank und der Würdigung an.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 667
1 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Personalkommission anstelle von Sabine Pegoraro
Paul Schär schlägt namens der FDP-Fraktion Christine Mangold vor.
://: Christine Mangold wird in stiller Wahl Mitglied der Personalkommission.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 668
Bericht des Regierungsrates vom 5. September 2000: Wahl von vier Mitgliedern der Verwaltungskommission der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung für die Amtsperiode vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2004
Wahlvorschläge der Fraktionspräsidenten
Esther Aeschlimann , SP: Rolf Rück
Uwe Klein , CVP/EVP: Matthias Herzog
Paul Schär , FDP: Hans Ulrich Jourdan
Hans Schäublin , SVP: Max Ritter
Heinz Mattmüller , SD: Rudolf Keller
Wahlresultat
Zahl eingelegter Wahlzettel : 81
Leere Wahlzettel : 2
Ungültige Wahlzettel : 0
Gültige Wahlzettel : 79
Absolutes Mehr : 27
Gewählt sind:
Hans Ulrich Jourdan : 60 Stimmen
Max Ritter : 56 Stimmen
Rolf Rück : 48 Stimmen
Matthias Herzog : 36 Stimmen
Rudolf Keller erhielt 7 Stimmen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 669
Bericht des Obergericht vom 26. September 2000: Wahl von Oberrichter Dr. Stephan Gass zum ausserordentlichen Vizepräsidenten des Obergerichts für das Cosco-Verfahren inkl. Jasmil-Verfahren und Berliner Fälle (Verfahrensnummer 61-99 / 1034, A 238)
://: Der Landrat wählt den von keiner Seite bestrittenen Dr. Stephan Gass als ausserordentlichen Vizepräsidenten des Obergerichts für das Cosco-Verfahren.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 670
Berichte des Regierungsrates vom 13. Juni 2000 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 21. September 2000: Bauinventar Baselland (BIB)
Jacqueline Halder führt einleitend aus, dass neben Glarus und Appenzell Ausserrhoden der Kanton Basel-Landschaft der dritte im Bunde ohne Bauinventar ist. Dies bedeutet, dass wenig Kenntnisse über die zu schützenden Zeugnisse der gemeinsamen Vergangenheit vorhanden sind. Die Folge davon sind Verluste von Kulturdenkmälern, aber auch Umbauten, die den Wert der Objekte zerstören. Damit verbunden ist auch eine Rechtsunsicherheit bei EigentümerInnen und Gemeinden, die den kulturhistorischen Wert der Bauten und Objekte nicht kennen. Die Baubewilligungsverfahren werden verzögert, weil die Denkmalpflege zum Teil vorsorgliche Einsprache erheben muss. So entsteht für alle Beteiligten unnötiger Mehraufwand.
Die Regierung schlägt nun vor, ein Bauinventar mit zwei Objektkategorien zu erstellen. Für die Aufnahme ins Bauinventar sind die sechs in der Vorlage aufgelisteten Kriterien entscheidend. Erfüllt ein Objekt die sechs Kriterien im kantonalen Vergleich, so gehört es in die Kategorie der zu schützenden Kulturdenkmäler. Der Regierung ist es anheim gestellt, ein solches Objekt ins Inventar aufzunehmen oder unter Denkmalschutz zu stellen.
Erfüllt ein Objekt alle sechs Kriterien im kommunalen oder regionalen Vergleich, so gelangt es in die Kategorie erhaltenswertes Baudenkmal.
Zur Erstellung des Inventars wird eine Fachperson angestellt, die in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Eigentümern für das Inventar zuständig ist. Ein verwaltungsunabhängiges, aber vom Regierungsrat eingesetztes Fachgremium prüft die Bewertung und Beurteilung der Objekte. Die Leitung der Denkmalpflege gehört diesem Gremium von Amtes wegen an.
Die Ergebnisse des Bauinventars stellen eine unentbehrliche Arbeitsgrundlage für die Denkmal- und Ortsbildpflege, für die Ortsplanung, die Baubewilligungsbehörden, die Gemeinden sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer dar. Mit den Ergebnissen werden fachlich und wissenschaftlich einwandfreie Bewertungen sowie Situationsklärungen für EigentümerInnen und Behörden möglich. Nicht zu unterschätzen ist schliesslich, dass damit ein Anreiz geschaffen wird, die inventarisierten Objekte fachgerecht zu unterhalten. So wird das Bauinventar Baselland auch für das Amt für Raumplanung ein wichtiges Umsetzungsinstrument zur Sicherstellung der Standort- und Wohnqualität des Kantons.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen hat das Bauinventar Baselland nur Hinweischarakter und nicht Grundeigentümerverbindlichkeit. Es dient also vor allem der Orientierung.
Nach Annahme der Vorlage dauert die Inventarisierung sechs Jahre. Die Kosten belaufen sich auf 810'000 Franken, davon 660'000 Franken Honorar für die Fachperson, 120'000 Franken für Spesen und 30'000 Franken für Unvorhergesehenes.
Die Umweltschutz- und Energiekommission begrüsst die Idee des Bauinventars und hofft, damit auch Diskussionen um Bauverzögerungen und Unsicherheiten zu beseitigen. Wenn genauere Informationen über Wert und Bedeutung eines Gebäudes bekannt sind, so ist die Bereitschaft für eine fachgerechte Erhaltung wesentlich grösser. Ob ein Objekt erhalten werden kann, ist dann nicht mehr dem Zufall überlassen.
Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt deshalb, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Esther Bucher stellt die Vorlage Bauinventar Baselland unter das Motto: Neues gestalten, ohne Bestehendes zu gefährden. Wer allerdings Bestehendes erhalten und schützen will, braucht systematische Informationen, die im Bereich der Denkmalpflege heute leider noch weitgehend fehlen. Überrascht nimmt die Landrätin zur Kenntnis, dass der Standortkanton von Augusta Raurica mit seiner grossen historischen Sensibilität im Bereich der schützens- beziehungsweise erhaltenswerten Bauten ein ebenso grosses Defizit zeigt. Der Zustand, Erhalt oder Zerstörung wertvoller Bausubstanz dem Zufall zu überlassen, muss dringend korrigiert werden, genauso der Versuch, der Denkmalpflege unberechtigterweise die Etikette einer Verhinderungs- oder Verzögerungsbehörde anzuheften.
In Zusammenarbeit mit Gemeinden und Eigentümern sollen nun die fraglichen Bauten bewertet und inventarisiert werden. So werden die Grundlagen für eine Baukultur, welche Vergangenes und Neues verbindet, ergänzt und geschaffen.
Im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion bittet Esther Bucher den Rat, der Erstellung eines Bauinventars zuzustimmen.
Hanspeter Frey berichtet von intensiven Auseinandersetzungen der FDP mit der Vorlage des Bauinventars. Die Meinungen gingen auseinander, doch war sich die Fraktion einig, dass eine Grundlage geschaffen werden soll, die aufdeckt, was schützenswert und was erhaltenswert ist.
Kritisiert wurde, dass die Gemeinden nicht zur Stellungnahme begrüsst wurden. Einverstanden ist die Fraktion mit dem Hinweischarakter des Inventars, dass also keine Rechtsverbindlichkeit besteht. Einig war sich die Fraktion auch, dass mit dem Inventar beschleunigte Baubewilligungs- und Planungsverfahren möglich werden. Einsprachen und Zufallsentscheidungen können dank eines Bauinventars vermieden werden.
Die Unterscheidung in schützenswerte und erhaltenswerte Objekte begrüsst die FDP.
Aufgrund des vorgebrachten Argumentariums stimmt die FDP-Fraktion dem Kredit zu, beantragt aber, folgende Bestimmung in den Beschluss aufzunehmen:
Das Inventar ist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu erstellen.
Uwe Klein überraschte am meisten, dass der Kanton Basel-Landschaft zu den wenigen gehört, die kein Bauinventar kennen. Die kantonale Denkmalpflege besitzt deshalb zu wenig Information über die zu schützenden und erhaltenswerten Kuturdenkmäler. Folge davon ist, dass die entsprechenden Objekte der Denkmalpflege erst dann bekannt werden, wenn der Bagger auffährt.
Den finanziellen Aufwand erachtet Uwe Klein als bescheiden und gerechtfertigt, und den Antrag der FDP-Fraktion unterstützt er namens der CVP-Fraktion.
Hans Schäublin begrüsst, dass der in anderen Belangen stets vorpreschende Kanton Basel-Landschaft beim Bauinventar bis anhin Zurückhaltung geübt hat. Bedenken hat die SVP gegenüber dem Bauinventar, weil damit die Diskussionen um die Frage, was schützenswert und erhaltenswert ist, nicht vom Tisch sein werden. Schon immer hat die Bauwirtschaft darauf geachtet, was schützenswert ist. Zudem sollte nicht jeder alte Holzbalken im Baselbiet geschützt werden.
Die SVP beantragt, nicht auf das Geschäft einzutreten.
Roland Bächtold kann sich im Namen der Schweizer Demokraten der Meinung von FDP und SP anschliessen und den Antrag von Hanspeter Frey unterstützen.
Daniel Wyss erachtet es - im Gegensatz zu Hans Schäublin - für allerhöchste Zeit, mit einem kantonalen Bauinventar zu beginnen.
Die Grüne Fraktion unterstützt das Erhalten und sachgerechte Unterhalten von schützens- und erhaltenswerten Baudenkmälern, begrüsst das Wecken von Verständnis bei Behörden und EigentümerInnen sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Der Einbezug der Gemeinden, Antrag der FDP, ist sicherlich bei der Unterschutzstellung wichtig, ob die Gemeinwesen aber bereits beim Inventar einzubeziehen sind, möchte die Grüne Fraktion erst nach Anhörung der Baudirektorin entscheiden.
Max Ribi beantragt - in Vertretung einer FDP-Minderheit - Rückweisung des Geschäftes an die Regierung und begründet seine Ablehnung wie folgt:
Ohne über die Instrumente der Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten der Kommissionen zu verfügen, erreichte Denkmalpfleger Dr. Heyer dank seiner Überzeugungsarbeit und seiner Publikationen sehr viel für den Denkmalschutz im Kanton Basel-Landschaft. Der Erfolg von Dr. Heyer regte Max Ribi als Mitglied der Denkmalschutzkommission an, den Satz aufzunehmen, es sei stets nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.
Die Vorlage kommt zwar, so Max Ribi, ganz harmlos, nicht rechtsverbindlich, sondern nur mit Orientierungscharakter ausgestattet, daher, doch ist Skepsis bezüglich der späteren Auslegung angebracht. In der Praxis wird das Bauinventar zumindest Richtplancharakter haben und deshalb nicht weit vom Nutzungsplan entfernt sein, der bekanntlich verbindlich festlegt, was möglich ist und was nicht.
Max Ribi findet, das Bauinventar trage die Züge des Zentralismus Liestal, es werde diktiert und sei psychologische völlig falsch aufgegleist. So wurde in den Gemeinden keine Vernehmlassung durchgeführt, obwohl doch gerade in den Gemeinden das notwendige Wissen über die Bauten und darüber, was schützenswert ist, vorhanden ist. Sinn des konstruktiven Rückweisungsantrages an den Regierungsrat ist somit, die Vernehmlassung bei den Gemeinden nachzuholen.
Hanspeter Ryser kann zwar nicht für alle Gemeinden sprechen, doch für Oberwil auf das geltende Zonenreglement hinweisen, in welchem die erhaltens- und schützenswerten Objekte - Bauten, aber auch Bäume - schon heute aufgeführt sind. Mit den gesetzlichen Grundlagen ist es bisher in Oberwil problemlos möglich gewesen, Schützenswertes zu erhalten und zu pflegen, so dass die vorliegenden kantonalen Begehren allenfalls als Übung im Sinne von nice to have zu werten ist.
800'000 Franken erscheinen im ersten Moment zwar nicht allzu viel, doch muss ein Bauinventar auch unterhalten werden, was nicht ohne zusätzliche Personalkosten zu bewerkstelligen sein wird.
Aus den genannten Überlegungen und um Adrian Ballmer das Sparen etwas zu erleichtern, kommt Hanspeter Ryser zum Schluss, man sollte auf das Geschäft nicht eintreten.
Eugen Tanner erachtet das Wissen und die Kenntnisse über die schützens- und erhaltenswerten Bauten im Kanton als wünschenswert. Allerdings dürfte dies nicht das Problem sein, vielmehr müsste Klarheit geschaffen werden über die Frage, was das Bauinventar im Falle eines konkreten Bauprojektes bedeutet. Zwar soll das Bauinventar nur Hinweischarakter haben, doch gleichzeitig wird in der Vorlage die falsche Hoffnung geweckt, man könnte bestehende Rechtsunsicherheiten aufheben. Eugen Tanner bittet, diesem Sachverhalt bei der Umsetzung des Bauinventars allergrösste Aufmerksamkeit zu widmen.
Jacqueline Halder weiss aus den Beratungen in der Kommission, dass ausser Frage steht, das Inventar gemeinsam mit den Gemeinden zu erstellen. Ob der Antrag der FDP aufgenommen wird oder nicht, ist somit nicht von Bedeutung, dem Anliegen wird so oder so Rechnung getragen.
RR Elsbeth Schneider rät, den Antrag der FDP zu unterstützen, die Baudirektorin geht - wie auch Jacqueline Halder - von der Annahme aus, dass ein solches Inventar nur mit den Gemeinden und den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erstellt werden kann.
Den Antrag der SVP auf Nichteintreten sowie jenen von Max Ribi, Rückweisung an die Regierung und Vernehmlassung bei den Gemeinden, bittet die Regierungsrätin abzulehnen. Es gehe nun erst mal um die Auflistung der Objekte, verabschiedet werde nichts, mit dem die Betroffenen nicht einverstanden wären.
Persönlich spürt die Baudirektorin ein gewisses Misstrauen, obwohl ein Bauinventar gerade im Rahmen von Baubewilligungsverfahren helfen würde, Klarheit zu schaffen, Reklamationen zu vermeiden und damit die Verfahren abzukürzen.
An die Adresse von Max Ribi hält die Regierungsrätin fest, die sehr wertvolle Vorarbeit von Dr. Heyer werde ganz selbstverständlich in das Inventar übernommen. Sie bittet den Rat, dem Projekt positiv gegenüber zu stehen und die Kreditanträge zu bewilligen.
Bruno Krähenbühl liest in § 33 des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter, dass die Gemeinden verpflichtet sind, über sämtliche Kulturgüter von lokaler Bedeutung ein Verzeichnis zu führen. Bruno Krähenbühl möchte wissen, ob die Gemeinden diesem gesetzlichen Auftrag nachleben und dieses Verzeichnis flächendeckend geführt werde. Wenn ja, so fände es der Landrat angezeigt, das kantonale Inventar mit den lokalen Verzeichnissen zu kombinieren.
RR Elsbeth Schneider gibt bekannt, dass diese Verzeichnisse in den Gemeinden noch nicht bestehen, doch könnte gerade die Arbeit am Bauinventar für die Gemeinden den Anstoss zur Erledigung dieser Aufgabe geben. Zudem sollten auch bisher nicht bekannte Objekte in das Inventar aufgenommen und den Gemeinden Hilfestellungen geboten werden für die Frage, was schützenswert ist.
Nichteintretensantrag Hans Schäublin, SVP
://: Der Landrat lehnt den Nichteintretensantrag mit grossem Mehr ab.
Rückweisungsantrag an die Regierung und Auftrag zu einer Vernehmlassung bei den Gemeinden von Max Ribi, FDP
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Max Ribi ab.
Neue Ziffer 2, Antrag der FDP-Fraktion: Das Inventar ist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu erstellen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag zu. Damit wird Ziffer 2 alt neu zu Ziffer 3.
://: Der Landrat stimmt dem mit neuer Ziffer 2 versehenen Landratsbeschluss zu.
Landratsbeschluss
betreffend Bauinventar Baselland (BIB)
vom 2. November 2000
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Für die Bestandesaufnahme von zu schützenden Kulturdenkmälern und erhaltenswerten Baudenkmälern "Bauinventar Baselland" (BIB) für die Jahre 2001 bis 2006 wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 810'000.-- (jährlicher Richtwert Fr. 135'000.--) bewilligt (Konto 2354.318.20).
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2.
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Das Inventar ist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu erstellen.
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3.
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Die Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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