Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 19. September 2002 |
Nr. 1675
Begrüssung
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi
begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungspräsidentin und die Herren Regierungsräte herzlich zur Landratssitzung. Einen speziellen Gruss richtet die Präsidenten an Peter Graf, Generalkonsul in der Dominikanischen Republik, an Cesarina Morell, Vertreterin der Dominikanischen Republik im zentralamerikanischen Parlament sowie an alt Landratspräsident Bruno Weishaupt.
Nr. 1676
Mitteilungen
Geburtstag
Ursula Jäggi
gratuliert der heute Geburtstag feiernden Daniela Schneeberger.
Entschuldigungen
Vormittag: Bächtold Roland, Blatter Margrit, Friedli Thomas, Moll Roger, Schäfli Patrick, Schmied Elsbeth, Wyss Pascal und Zoller Matthias
Nachmittag: Bächtold Roland, Baumann Urs, Blatter Margrit, Friedli Thomas, Holinger Peter, Kohlermann Rita, Meier Mirko, Moll Roger, Ritter Max, Schäfli Patrick, Schmied Elsbeth, Wyss Pascal und Zoller Matthias
StimmenzählerInnen
Seite SP : Patrizia Bognar
Seite FDP : Thomas Haegler
Mitte/Büro : Daniela Schneeberger
Traktandenliste
Urs Wüthrich
schlägt aus Rücksichtsnahme gegenüber den fremdsprachigen Gästen vor, sich für heute des Schriftdeutschen zu bedienen.
://: Der Landrat lehnt den Gebrauch der Schriftsprache während der Landratssitzung ab.
Urs Wüthrich
beantragt, das an der letzten Sitzung von Karl Rudin, SP, eingereichte dringliche Geschäft 2002/219
Budgetierung der Gemeinden im Hinblick auf das neue Bildungsgesetz
auf die Traktandenliste zu setzen.
Zudem merkt der Fraktionspräsident der SP an, dass die inhaltlich kaum differierenden Geschäfte 15 und 16 gemeinsam beraten werden können.
Ursula Jäggi
führt aus, dass die gemeinsame Beratung der Traktanden 15 und 16 bereits vorgesehen ist und lässt über die Traktandierung des Vorstosses Rudin abstimmen.
://: Der Landrat bewilligt die Behandlung der dringlichen Interpellation von Karl Rudin mit grossem Mehr. Die Landratspräsidentin legt die Beratung der Interpellation als zweites Traktandum fest.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1677
1
2002/171
Berichte des Regierungsrates vom 9. Juli 2002 und der Petitionskommission vom 21. August 2002: 38 Einbürgerungsgesuche
Heinz Mattmüller
bemerkt anerkennend, die Gesuche würden auf der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion stets sehr sorgfältig vorbereitet.
Die vorliegenden 38 Einbürgerungsgesuche wurden gemäss neuem Gesetz behandelt, was zu einer schnelleren Bearbeitung geführt hat. Durchschnittlich dauert die Bearbeitung nun etwa eineinhalb Jahre, ein schnelleres Verfahren ist kaum noch möglich.
Die Petitionskommission hat keine Einwände zu den vorliegenden Einbürgerungsgesuchen vorzutragen und beantragt Zustimmung.
Hans Jermann
schliesst sich den Ausführungen des Kommissionspräsidenten namens der CVP/EVP-Fraktion an und ergänzt, bei den Gesuchen 24, 31 und 33 stimme wegen Umzugs der betreffenden Familien der Einbürgerungsort nicht mit dem Wohnort überein.
René Rudin
beantragt im Namen der SVP-Fraktion nach Prüfung der Gesuche den Kommissionsantrag zu unterstützen.
://: Der Landrat stimmt den 38 Einbürgerungsgesuchen gemäss Petitionskommissionsantrag mit grossem Mehr gegen 1 Stimme zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
1a
2002/219
Interpellation von Karl Rudin: Budgetierung der Gemeinden im Hinblick auf das neue Bildungsgesetz
://: Der Landrat bewilligt auf Antrag Karl Rudins Diskussion.
Karl Rudin
bedankt sich vorab für die abmachungsgemäss eingetroffene Antwort des Regierungsrates. Leider wurden die Unklarheiten weder mit den regierungsrätlichen Antworten noch nach der gestrigen Budgetvorstellung aus dem Wege geräumt.
Erstaunt hat Karl Rudin, dass das Gespräch mit dem Gemeindeverband erst am 5. September, also mitten in der Budgetierungsphase der Gemeinden, stattgefunden hat, zumal der Inhalt des Bildungsgesetzes nicht erst seit ein paar Wochen bekannt ist.
Nachdem die Finanz- und Kirchendirektion mit Ihrem Schreiben die Gemeinden aufgefordert hat, nach altem System zu budgetieren, arbeitet der Kanton nach neuem System an seinem Budget, was die Verwirrung noch steigert. Irgendwo dürfte die Differenz übrigbleiben - unklar bleibt allerdings, wer sie wird begleichen müssen. Das Ziel des Nullsummenspiels wird Karl Rudin nach den schlechten Erfahrungen mit der Aufgabenteilung 1 zwischen Kanton und Gemeinden nicht akzeptieren. Denn insbesondere kleinere und mittlere Gemeinden wurden damals mit Mehrkosten belastet. So planen beispielsweise die Realschulkreis-Gemeinden jetzt mit den Einnahmen der Nachbargemeinden. Auch bei den Jugendmusikschulen budgetieren die Gemeinden mit dem Kantonsbeitrag. Wenn der Kanton seinerseits nach neuem Bildungsgesetz budgetiert, muss angenommen werden, dass der Kantonsbeitrag nicht enthalten ist.
Als Fazit muss Karl Rudin einen sehr unsorgfältigen Umgang mit den Gemeinden feststellen.
Für
Urs Baumann
ist vorab wesentlich, dass die Gemeinden - noch vor der Abstimmung über das Bildungsgesetz - klar informiert werden, wie sie budgetieren müssen.
Ab 1. August 2002 sind im Kantonsbudget für die Realschulen 33 Millionen eingesetzt. Zwar geht der Kanton davon aus, dass das Finanzausgleichsgesetz ab 1.1.2003 in Kraft gesetzt werden kann, empfiehlt aber den Gemeinden so zu budgetieren, als würde das Gesetz nicht auf 1. 1. 2003 in Kraft gesetzt. Dasselbe beim Bildungsgesetz: Da erhalten die Gemeinden die Information, sie sollten den Budgetierungsprozess doch gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen vornehmen. Das bedeutet für die Gemeinden konkret, dass sie die Löhne für die Lehrkräfte der Realschulen in ihre Budgets aufnehmen müssen.
Leider ist die entscheidende konsolidierte Betrachtungsweise kaum noch möglich, mit der Konsequenz, dass zum Ersten das Budget 2003 nicht stimmt, zum Zweiten die Rechnung 2002 nicht stimmt und zum Dritten Unsicherheiten für die Zeit ab 2004 bestehen.
Vor diesem Hintergrund gilt es heute, Klarheit zu schaffen, um überhaupt vernünftig weiter fahren zu können.
Urs Hintermann
teilt die Kritik der Vorredner vollumfänglich und ergänzt die Verwirrung mit der Frage, welche Folgen auf den Budgetierungsprozess bei einer Annahme des Bildungsgesetzes und gleichzeitiger Ablehnung des Finanzausgleichsgesetzes zu erwarten wären.
RR Adrian Ballmer
entgegnet, die Verwirrung wäre weniger gross, wenn man sich an die vom Kanton gemachten Empfehlungen hielte, die in Absprache mit dem Gemeindeverband verfasst wurden. Selbstverständlich wäre der Finanzdirektor bereit, für die Gemeinden kurzfristig einen Anlass einzuberufen.
Die Budgetierung 2003 hat die Finanzdirektion am 5. September unter Teilnahme des Steuerverwalters Peter Nefzger, der Finanzverwalterin Yvonne Reichlin und des Kantonsstatistikers August Lienin eingehend besprochen und den Gemeinden - nach Absprache mit dem Gemeindeverband - am 9. September ein Schreiben mit der Offerte zugestellt, entsprechende, für ihren individuellen Fall kompetente Auskunftspersonen bereit zu halten.
Die Gemeinden sind im Rahmen des Gemeindegesetzes und der Gemeinde-Finanzordnung in der Frage des Budgetierens frei. Jede Ebene, der Kanton wie die Gemeinden haben für sich zu budgetieren. Dabei stellt der Kanton den Gemeinden selbstverständlich seine guten Dienste zur Verfügung. Allerdings ist die Problemlage sehr komplex, einfache Lösungen sind nicht möglich.
Das noch nicht beschlossene Bildungsgesetz setzt die Revision des Finanzausgleichs voraus, weil es den Wechsel der Realschul-Trägerschaft von der Gemeinde zum Kanton beinhaltet, ein Schritt, der mit 33,5 Millionen Franken zu Buche schlägt.
In Umstellungsphasen ist die Budgetierung stets mit Unsicherheiten behaftet, damit gilt es zu leben. So könnte man auch beim Bewährten, nämlich der Basis 2002, bleiben, zumal unter dem Strich, beim Ergebnis keine enormen Abweichungen auftreten werden.
Die Ausgangslage ist für den Kanton nicht dieselbe wie für die Gemeinden. Aus Sicht des Kantons scheint es vernünftig, wenn die Gemeinden auf der rechtlichen Basis des Jahres 2002 budgetieren.
Bei den Gemeinden verändert sich eine grosse Anzahl Positionen: Der ungebundene Finanzausgleich, der gebundene Finanzausgleich, Wegfall der Löhne an der Realschule, Beiträge an AHV/IV/EL, Wegfall Steueranteile bei Handänderung Grundstücksteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Wegfall der Subventionen an die Jugendmusikschulen.
Beim Kanton müssen deutlich weniger Positionen verändert werden, die Unsicherheit ist wesentlich kleiner und unter dem Strich stehen zu Lasten des Kantons "nur" 4,7 Millionen Franken. Der Kanton ist allerdings gemäss Finanzhaushaltsgesetz § 23 gehalten, vom Regierungsrat verabschiedete Vorlagen im Budget zu berücksichtigen.
Die Finanzausgleichsvorlage berücksichtigt den Wechsel der Realschulträgerschaft von den Gemeinden zum Kanton, hat die übrigen aufgabenverteilungs-relevanten Neuerungen des Bildungsgesetzes aber noch nicht aufgenommen. Eine Arbeitsgruppe inklusive Gemeindevertreter versucht die Neuerungen noch rechtzeitig in das Finanzhaushaltsgesetz einzufügen.
Die Verschiebung der Sonderschulen an den Kanton wird die Gemeinden um 10,8 Millionen entlasten, die Musikschulen werden die Gemeinden mit 6,3 Millionen belasten, sodass der Kanton mit etwa 4,5 Millionen Mehrbelastung zu rechnen hat.
Obwohl die Problemfelder zusammenhängen, war es nach Auffassung des Finanzdirektors richtig, sie voneinander zu trennen.
Urs Baumann
widersetzt sich der Saldobetrachtungsweise, die der Finanzdirektor den Gemeinden aufzwingen möchte. Bisher wurde sowohl bei den Ausgaben wie bei den Einnahmen nach dem Bruttoprinzip budgetiert.
Zur Zeit gibt es Gemeinden, die sich mit dem Gedanken der Steuererhöhung tragen müssen, es kann keine Rede davon sein, dass es nur um ein Nullsummenspiel geht. In der Gemeinde Reinach geht es beispielsweise um 2 Millionen.
Beatrice Fuchs
teilt die vorgetragenen Kritiken und ergänzt an die Adresse von Regierungsrat Adrian Ballmer, die Gemeinden hätten sich über das Vorgehen beim Budgetieren während des Sommers schlau zu machen versucht und stets die Antwort erhalten: "Wir wissen es auch nicht. Schaut, wie ihr zurecht kommt!"
In den Gemeinden ist der Budgetierungsprozess sehr schwierig geworden. In Allschwil liegt ein Defizit von 1,5 Millionen vor. Da fragt sich, wie der Einwohnerrat ein solches Resultat angesichts der herrschenden Unsicherheiten im Bereich der Schulen, der Lehrerlöhne und des Finanzausgleichs vertreten soll. Der Kanton verschafft sich mit seinem Vorgehen ein miserables Image bei den Gemeinden.
Ursula Jäggi
begrüsst auf der Tribüne ganz herzlich das erweiterte Büro des Kantonsrates Appenzell Ausserrhoden mit ihrem Präsidenten Rolf Degen.
Eugen Tanner
geht mit RR Adrian Ballmer in der Einschätzung einig, dass die Thematik hoch komplex ist; zudem ist er noch heute davon überzeugt, dass es richtig war, die drei Projekte voneinander zu trennen. Enttäuscht ist Eugen Tanner über die Koordination, zumal die Richtung des Bildungsgesetzes seit Monaten bekannt ist, und Finanzverschiebungen beziehungsweise Folgen für den Finanzausgleich vorhersehbar waren. Spätestens am 6. Juni 2002 wusste man, wo die Sonderschulen, wo die Jugendmusikschulen angesiedelt sein werden. Eugen Tanner empfiehlt dringend, den Finanzausgleich unter Einbezug des neuen Bildungsgesetzes auf Sommer 2003 in Kraft zu setzen und die Gemeinden entsprechend zu informieren.
RR Adrian Ballmer
wiederholt, dass für komplexe Themen keine simplen Lösungen erwartet werden dürfen. Wer nicht mit einer Phase der Unsicherheit leben kann, darf keine Neuerungen einführen und keine Verschiebungen wagen.
Wenn Gemeinden wie Reinach gemäss Bildungsgesetz und Finanzhaushaltsgesetz budgetieren möchten, dürften sie dies tun, sofern sie trotz der durch die Verschiebungen auftretenden Veränderungen einen vernünftigen Saldo erreichen. Die Rechnung wird allerdings nicht gemäss Budgetierung im Herbst zu erstellen sein, sondern gemäss Realität. Für die Steuern bleibt der Saldo der entscheidende Faktor und nicht die einzelne Position.
Sollte das Image des Kantons in den Gemeinden ein schlechtes sein, so würde dies der Finanzdirektor sehr bedauern. Die Gespräche mit dem Vorstand des Gemeindeverbandes, VBLG, nimmt der Regierungsrat als sehr offen und kommunikativ wahr.
Helen Wegmüller
stellt fest, dass sich die Gemeinde Münchenstein in einer ähnlichen Lage befindet wie die Gemeinde Allschwil. Von grosser Wichtigkeit ist es für die Gemeinden zu wissen, wie sie budgetieren sollen. Der Kanton sollte die Mahnungen ernst nehmen.
Paul Schär
konstatiert einen dreifachen Problemkomplex:
- Die Konsequenzen des parlamentarischen Vorgehens für die Gemeinden
- Die Probleme mit der Zeitachse
- Das Informationsmanko
Vor diesem Hintergrund macht Paul Schär den Vorschlag, den Gemeinden den Ball zuzuschieben und den Weg der Verständigung zu suchen.
Peter Meschberger
führt aus, im Gespräch mit dem Vorstand des VBLG sei man zur Erkenntnis gelangt, dass die Gemeinden nun eine Information erhalten sollen, auch wenn klar sei, dass damit die Probleme der einzelnen Gemeinde nicht gelöst werden. Zu hoffen bleibe, das die Regierung bei der Prüfung der allenfalls nicht ganz optimalen Gemeinderechnungen Nachsicht walten lassen wird.
Walter Jermann
verlangt eine klare Aussage zu den die Realschulträgerschaft betreffenden 33 Millionen Franken. Wenn das neue Bildungsgesetz am Wochenende angenommen werde, sei der Kanton ab 1. August für die LehrerInnenlöhne der Realschule zuständig, gleichzeitig würden die Gemeinden entlastet. Für kleine Gemeinden bedeute ein Reallehrerlohn eine hohe Belastung, weshalb er nun vom Finanzdirektor erfahren möchte, ob der Kanton oder die Gemeinde diesen Posten zu budgetieren habe.
Christine Mangold
sieht nicht bloss ein Informationsproblem, sondern tatsächlich eine Situation, in welcher niemand genau weiss, wie sie sich verlagern wird. Deshalb sind für alle gültige Aussagen kaum möglich. Persönlich meint die Landrätin, jede Gemeinde müsste pragmatisch vorgehen und so verfahren, wie sie es für richtig hält. Die einen dürften nach alten Recht, wie gewohnt, budgetieren und die andern werden die durch das neue Bildungsgesetz sich ändernden Positionen in ihr Budget aufnehmen. Für gefährlich hielte Christine Mangold einen Mischweg, indem Teile nach altem und andere Positionen nach neuem Recht budgetiert würden.
RR Adrian Ballmer
meint, nur eine einzelne Position, beispielsweise die Reallehrerlöhne, herauszugreifen, gehe nicht an, auch die Kompensationsmassnahmen auf der anderen Seite müssten berücksichtigt werden. Meinung sei es, dass die ganze Übung plus/minus neutral ausfallen sollte.
Hanspeter Wullschleger
ortet das Problem im Drang, das neue Bildungsgesetz auf den 1. August 2003 in Kraft setzen zu wollen. Hätte man sich für die Verschiebung um ein Jahr entschieden, wäre bis dann auch der Finanzausgleich und die Übernahme der Realschulbauten geregelt gewesen.
Urs Baumann
verlangt von der Regierung einzig, dass den Gemeinden sowohl auf der Ausgaben- wie der Einnahmenseite auf den Tisch gelegt wird, was sie im Budget 2003 plane, was den Gemeinden also weggenommen und was ihnen zugeschoben werden soll.
Zudem betont Urs Baumann noch einmal, dass die Saldobetrachtungsweise gemäss Finanzhaushaltsgesetz nicht statthaft ist. Die Aussage, es handle sich um ein Nullsummenspiel, sei falsch. Erst wenn der Kanton klar stellt, welche Beträge er eingesetzt hat, können die Gemeinden ihrerseits entsprechend reagieren.
Heinz Aebi
ergänzt, nicht nur Kanton und Gemeinden, sondern auch zwischen den Gemeinden seien Verschiebungen möglich. Vor diesem Hintergrund dürfte es für die Gemeinden - wie auch immer sie budgetieren - empfehlenswert sein, zumindest den Steuerfuss nicht anzufassen.
://: Damit ist die Interpellation 2002/219 von Karl Rudin beantwortet
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1678
2
2002/138
Berichte des Regierungsrates vom 4. Juni 2002 und der Finanzkommission vom 2. September 2002: Änderung des Sachversicherungsgesetzes zur Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe. 1. Lesung
Roland Plattner
beantragt im Namen der Finanzkommission:
- Beschlussfassung der Änderungen im Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe gemäss Entwurf in Beilage 1 zum Bericht.
- Abschreibung Motion Krähenbühl, die dieses Geschäft angeschoben hat.
Das Geschäft wurde in der Finanzkommission einstimmig beschlossen, es gehört zur Kategorie einfach, politisch unbestritten; die faktische Auswirkungen intern und extern sind unerheblich, die Kosten vernachlässigbar klein, der Grad der Handlungsfreiheit gross.
Daraus folgt gemäss präsidialer Instruktion: Kommentierung im Ratsplenum: kurz.
Die Gesellschaft - im vorliegend interessierenden Fall der kantonale Gesetzgeber - hat die Definitionsmacht, in welchen Bereichen sie ihre Angehörigen vor sich selber, vor einander bzw. vor existenziellen Risiken in solidarischer Weise schützen will. Dies indem sie darüber einen generell gültigen Entscheid fällt, welche Versicherungen zwingend abgeschlossen werden müssen und dafür sorgt, dass dieser Entscheid auch vollzogen wird. Dies ist beispielsweise der Fall in den Bereichen Krankenversicherung, Fahrzeug-Haftpflicht und Schutz der Liegenschaften vor Elementarschäden.
Der Kanton Baselland kennt bis heute bzw. voraussichtlich 31.12.2002 auch noch das Versicherungs-Obligatorium betreffend die Fahrhabe. Die Frage, ob wir eine Hausratversicherung abschliessen wollen, wird mit einem obligatorischen Ja beantwortet. Die kantonale Gebäudeversicherung wacht aus einiger Distanz über die Einhaltung dieses Versicherunsgobligatoriums. Die Gemeinden sind mit in der Pflicht und stehen im Bedarfsfall für ausstehende Prämien grade. Der nicht erfolgte Einbezug der Gemeinden in die Vernehmlassung ist vor diesem Hintergrund sowie dem Verfassungsgebot in § 49 KV nicht verständlich.
Mit ihrem Antrag stellt sich die Finanzkommission auf den Standpunkt, dass dieses Versicherungsobligatorium durch Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarung mit den Versicherungsgesellschaften abgeschafft werden kann, ohne dass dadurch eine wichtige Aufgabe des kantonalen Gemeinwesens zu Gunsten seiner Mitglieder entfällt.
Anders verhält es sich beim - hier nicht zur Debatte stehenden - Sachversicherungsobligatorium für Liegenschaften. Angesichts der rezenten Unwetter und Überschwemmungen im Osten und östlich der Schweiz wurde uns drastisch vor Augen geführt, wie sinnvoll dieses unbestrittene Obligatorium ist. Die Finanzkommission hat sich anlässlich der Beratung des vorliegenden Geschäftes mit Fragen der Existenzsicherung bei Naturereignissen mit katastophalen Auswirkungen auseinander gesetzt.
Dies hat dazu geführt, dass Sie in der Beilage 2 ein entsprechendes, von der BGV eigens zusammengestelltes Factsheet mit interessanten und Vertrauen bildenden Informationen finden. Die beste Versicherung bleibt allerdings immer noch diejenige, die man hat, aber nicht gebraucht.
Peter Meschberger
schliesst sich namens der SP den Ausführungen des Kommissionspräsidenten an, fügt allerdings auch die Hoffnung bei, dass es sich bei den Problemen im Zusammenhang mit der Vernehmlassung um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt hat.
Daniela Scheeberger
verzichtet auf ein Eintretensvotum und gibt die Zustimmung der FDP-Fraktion zum vorliegenden Geschäft bekannt.
Walter Jermann
stimmt dem revidierten Sachversicherungsgesetz im Namen der CVP/EVP zu.
Hildy Haas
spricht die leider in den Gemeinden nicht durchgeführte Vernehmlassung an. Bisher wurden die fürsorgeabhängigen Personen durch die Gemeinden versichert, was zwar recht aufwändig war, im Schadenfall aber auch von Nutzen. Die Befürchtungen gehen heute dahin, dass mit der neuen Regelung Personen in bedrängten finanziellen Verhältnissen womöglich Prämien sparen und im Schadenfall auf die Fürsorge zurückgreifen. Aus diesem Grunde ist die SVP-Fraktionsmeinung geteilt.
Heinz Mattmüller
erinnert daran, dass der Kanton Basel-Landschaft nur gegen das Risiko Feuer eine Versicherung vorschreibt. Wer nur ein paar wenige, billige Möbel besitze, müsse trotzdem eine Versicherung von minimal 20'000 Franken abschliessen und folglich zuviel Prämien bezahlen.
Die Schweizer Demokraten schliessen sich der neuen liberalen Regelung an.
RR Adrian Ballmer
bedankt sich für die gute Aufnahme des Geschäfts und entschuldigt sich für den Nichteinbezug der Gemeinden in die Vernehmlassung, ein Fehler, der nicht absichtlich begangen worden sei. Immerhin sei der Gemeindeverband involviert gewesen und die Lösung werde sich für die Gemeinden nicht als nachteilig erweisen.
Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe
(Sachversicherungsgesetz)
Keine Wortmeldungen
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1679
3
2002/093
Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2002 und der Finanzkommission vom 2. September 2002: Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 2000
Roland Plattner
beantragt namens der Finanzkommission:
- Beschlussfassung gemäss Antrag in der Beilage zur Vorlage des Regierungsrates und damit Genehmigung des Staatsbeitrages im Betrag von CHF 2'000'806; Verpflichtung der Gemeinden zur Bezahlung des hälftigen Anteils von CHF 1'000'403.
Die Finanzkommission fasste auch zu diesem Geschäft einen einstimmigen Beschluss.
Das Geschäft gehört zur Kategorie einfach, politisch unbestritten, finanzielle Auswirkungen sind relativ klein, der Grad der Handlungsfreiheit ist sehr klein.
Daraus folgt: Kommentierung im Ratsplenum: kurz.
Die Prüfung des Geschäftes durch die zuständige Subkommission 2 unter Leitung von Peter Meschberger unter Mitwirkung von Helen Wegmüller und Toni Fritschi sowie die Beurteilung durch die Finanzkommission haben keine Erkenntnisse zu Tage gefördert, welche neu wären oder noch nicht bereits erkannten Handlungsbedarf betreffen.
Nach wie vor sind die späte Rechenschaftsablegung, sie wird zwar plausibel, aber dennoch Fragen aufwerfend mit zusätzlichen Korrekturrunden begründet, sowie der Abrechnungsmodus als solches Thema.
Die Finanzkommission begrüsst die aktuellen Bestrebungen nach einer rascheren, vereinfachten und transparenten Rechnungslegung und hofft im Sinne eines "Ceterum censeo" auf baldige Remedur.
In materieller Hinsicht bleibt festzustellen, dass die aktiven und passiven Anstrengungen der öffentlichen Hand, die Mobilitätsbedürfnisse unserer Zeit vermehrt mit Mitteln des öffentlichen Verkehrs wahrzunehmen, zu intensivieren sind. Das Angebot und dessen Erweiterungen sowie die Passagierfrequenzen sollten in einer möglichst angemessenen Relation stehen.
Peter Meschberger
kann sich namens der SP auch bei diesem Geschäft den Ausführungen des Finanzkommissionspräsidenten anschliessen. Kritisiert werden muss das viel zu späte Abliefern der Daten durch die BVB und dass ein Fehler in der Höhe von 500'000 Franken zu Ungunsten des Kantons Basel-Landschaft festgestellt werden musste. Dem Mitarbeiter, der den Fehler entdeckt und gemeldet hat, sollte auch die Regierung ihren Dank aussprechen.
Juliana Nufer
kann, nachdem die Fehler erkannt wurden und die FDP immer wieder die Frage stellt, wie teuer der öffentliche Verkehr sein darf, der Vorlage im Namen der FDP zustimmen.
Urs Baumann
stimmt der Vorlage namens der CVP/EVP-Fraktion zu und ergänzt, es sollte doch endlich möglich sein, die Abrechnungen zu einem einigermassen noch aktuellen Zeitpunkt zu erhalten.
Hildy Haas
ist im Namen der SVP-Fraktion ebenfalls der Auffassung, dass viel zu viel Zeit verstreicht, ehe jeweils die Abrechnung vorliegt. Wenn auch die Verrechnungsmodalitäten nicht ganz einfach sind, so müsste es doch das Ziel sein, dass sich die Fahrleistungen der beiden Unternehmen die Waage halten.
Die SVP-Fraktion spricht sich trotzdem für Eintreten auf und Zustimmung der Vorlage aus.
Heinz Mattmüller
stimmt im Namen der Schweizer Demokraten der vorliegenden Rechnung, an der niemand mehr etwas rütteln kann, zu.
Regierungspräsidentin
Elsbeth Schneider
wird sich wiederum bemühen, die Rechnung früher zu liefern und dankt für die grundsätzlich positive Entgegennahme und Zustimmung.
Ursula Jäggi
fügt im Landratsbeschluss das noch fehlende Datum 9. 4. 2002 ein
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 2002/093
Beiträge an die Basler Verkehrsbetriebe für das Jahr 2000
einstimmig zu.
Landratsbeschluss
betreffend Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 2000
Vom 19. September 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 sowie auf das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 und auf einen Bericht des Regierungsrates vom , beschliesst:
1. Den Basler Verkehrs-Betrieben wird für das Jahr 2000 ein Staatsbeitrag von
Fr. 2'000'806.--
ausgerichtet.
2. Die Gemeinden werden verpflichtet, den gesetzlichen Mindestbeitrag von total Fr. 1'000'403.-- (50 % von Fr. 2'000'806.--) zu leisten.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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