Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2000
Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2000 |
Nr. 643
Begrüssung
Landratspräsident Peter Brunner heisst die Kolleginnen und Kollegen, die Herren Regierungsräte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskanzlei, die Medienvertreter und die Tribünenbesucherinnen und -besucher zur Landratssitzung herzlich willkommen.
Nr. 644
Mitteilungen
Rücktrittsschreiben Peter Degen
Sehr geehrter Herr Landratspräsident, geschätzte Damen und Herren
Mit diesem Schreiben gebe ich Ihnen und der Bevölkerung meinen Rücktritt aus dem Baselbieter Landrat bekannt.
Während neuneinhalb Jahren durfte ich im Parlament mitarbeiten und habe mit Ihnen Hoch und Tief, Begeisterung und Enttäuschung erlebt. Meine relativ kurze Zeit im Landrat hat mir neben viel Einsicht in das Funktionieren unseres Kantons wertvolle persönliche Kontakte mit Mitgliedern aller Fraktionen gebracht.
Als Mitglied der Erziehungs- und Kulturkommission während der Jahre 1991 bis 1995 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zwischen 1995 und 2000 erhielt ich Einblick in die vielfältigen Aufgaben der kantonalen Verwaltung.
Ich hoffe natürlich, mit meiner Tätigkeit etwas zum Nutzen unseres Kantons beigetragen zu haben. Dies geschah mehr in kleinen als in grossen Dingen, aber auch kleine Schritte bringen weiter. In dieser Überzeugung überlasse ich mein Mandat gerne einem jüngeren, dynamischen Nachfolger.
Zum Schluss bleibt mir ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die mich kameradschaftlich begleitet, meine Anliegen angehört, ihnen Verständnis entgegengebracht und gelegentlich sogar zugestimmt haben. Ausserdem wünsche ich dem Landrat, der Regierung und der Verwaltung weiterhin eine erspriessliche Zusammenarbeit zum Wohle unseres Kantons.
Peter Degen
Verabschiedung von Peter Degen durch Landratspräsident Peter Brunner
Lieber Peter Degen
Als Politiker und Landräte erhalten wir immer wieder sehr interessante Einblicke in die verschiedensten Gesellschaftsbereiche, pflegen Kontakte und Freundschaften. Wir sind in unserer Rolle geachtet und umstritten zugleich. Für gewisse Vorgesetzte ist es nicht einfach, ihren Mitarbeiter oder ihre Mitarbeiterin auch als Politiker, als Landrat und Menschen zu achten, vor allem, wenn man als Vorgesetzter und Staatsangestellter ebenfalls im Spannungsfeld von Politik und Gesellschaft steht. Dieser Zusammenhang ist auch der Grund Deiner überraschenden Demission.
Wir Fraktionskollegen wussten, dass trotz Deiner grossen Freude an der Politik während der laufenden Amtsperiode der Tag Deines Abschiedes kommen wird, denn die Interessen an Gesundheit, Beruf und Familie sollten für Dich einen neuen Stellenwert erhalten.
Während rund zehn Jahren hast Du als Landrat und als Mitarbeiter der Kantonspolizei das Bild des Parlamentes geprägt und in der Öffentlichkeit ein sehr positives Bild unserer Legislative wahrnehmen können.
Gerade im Oberbaselbiet, wo Du Deinen Wohnsitz hast, schätzt und achtet man Deine Funktionen.
Als Landrat gehörtest Du nicht zu jener politischen Spezies, die zu jedem Geschäft noch etwas zu sagen hatte. Wichtiger war es Dir, die Argumente der Gegenseite zu respektieren und den Dialog im persönlichen Gespräch zu suchen.
Du hast nicht nur für Dich in vielen Sitzungen Einblicke in die vielfältigen Aufgaben der Kantonsverwaltung erhalten, Du hast dieses Wissen auch in Deinem Beruf zum Nutzen des Kantons eingesetzt.
Lieber Peter, wir wünschen Dir für die Zukunft alles Gute, viel Glück und Erfolg in Beruf, Familie und Freizeit und danken Dir für die langjährige Freundschaft und Mitarbeit im Landrat.
Rücktritt aus der Steuerrekurskommission per 31. Dezember 2000 von Patrick Burgy
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit grossem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich aus persönlichen Gründen (Arbeitsüberlastung etc.) entschliessen musste, mein Amt als Richter und Vizepräsident der Steuerrekurskommission per Ende diesen Jahres niederzulegen.
Die spannende richterliche Arbeit hat mir während all dieser Jahre viel Freude bereitet. Mit Genugtuung denke ich an Beiträge zur Streitschlichtung zwischen Bürgern und Gemeinwesen, die zu leisten mir vergönnt war.
Dankbar werde ich mich auch der angenehmen und anregenden Zusammenarbeit mit den Richterkolleginnen und -kollegen und den Mitarbeitern des Aktuariates erinnern.
Danken möchte ich auch Ihnen, den gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Souveräns, für das mir entgegengebrachte Vertrauen, von dem ich guten Gewissens annehmen darf, dass ich es nicht missbraucht habe.
Ich trete zurück ins Glied als "normaler" Bürger, mit einem weinenden und einem lachenden Auge sozusagen, und verbleibe hochachtungsvoll
Patrick Burgy
Entschuldigungen
Entschuldigungen ganzer Tag
Franz Ammann, Mirko Meier, Ruedi Brassel, Heidi Tschopp, Regierungsrätin Elsbeth Schneider
Entschuldigungen Vormittag
Regierungsrat Erich Straumann
Entschuldigungen Nachmittag
Ruedi Moser, Urs Steiner, Röbi Ziegler, Rita Kohlermann
Stimmenzähler
Seite FDP : Jacqueline Halder
Seite SP : Patrizia Bognar
Mitte/Büro : Daniela Schneeberger
://: Die Traktandenliste wird in vorliegender Fassung akzeptiert.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 645
Bericht der Landeskanzlei vom 14. September 2000: Anlobung von Urs Hintermann, Reinach, als Mitglied des Landrates
Peter Brunner lässt Urs Hintermann, Reinach, als Mitglied des Landrates vor erhobenem Plenum geloben, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen.
Urs Hintermann legt das Gelübte ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 646
2 Wahl eines Mitgliedes der Justiz- und Polizeikommission anstelle des zurückgetretenen Franz Bloch
Urs Wüthrich empfiehlt namens der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Urs Hintermann als Mitglied der Justiz- und Polizeikommission.
://: Da keine weiteren Nominationen eingebracht werden, erklärt Peter Brunner Urs Hintermann als in stiller Wahl gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 647
Berichte des Regierungsrates vom 28. März 2000 und der Finanzkommission vom 3. Mai und 30. Juni 2000: Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 7. Januar 1980; Gesetzesinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" und Gegenvorschlag des Regierungsrates. 2. Lesung des Gegenvorschlages; Beschluss über die Initiative
Zweite Lesung Keine Wortmeldungen
Alfred Zimmermann spricht sich angesichts der Pattsituation gegen das vom Präsidenten angeordnete Abstimmungsprozedere aus und beantragt, sowohl Gegenvorschlag wie Initiative ohne Empfehlung dem Volk vorzulegen.
Peter Brunner klärt, erst gehe es darum zu eruieren, ob der Gegenvorschlag eine Mehrheit erziele oder nicht. Falls nicht, so käme die Initiative zur Abstimmung, ansonsten gelangte das allen schriftlich vorliegende Abstimmungsprozedere (grünes Blatt) zur Anwendung.
Alfred Zimmermann ist dagegen der Ansicht, man sollte ohne das Wissen um die Mehrheitsverhältnisse auf eine Empfehlung verzichten, gewissermassen über der Sache stehen und den Entscheid dem Stimmvolk überlassen.
Roland Meury entgegnet, es gehe doch um jenen Teil des bürgerlichen Lagers, der auch der Meinung sei, das Volk sollte zwischen den beiden Möglichkeiten entscheiden können. Da der Entscheid aufgrund der sehr knappen Mehr-, beziehungsweise Minderheitsverhältnisse von Zufällen abhängig sei, gehe es um ein taktisches Spiel.
Dieter Völlmin weist auf das Landratsgesetz hin, das eine erste und eine zweite Lesung und danach eine Abstimmung über das Gesetz vorschreibt. Aus politischer Opportunität dürfe dieses Prozedere nicht gekippt werden.
Urs Steiner ergänzt, alle Landrätinnen und Landräte hätten vor dem Volk ihre Meinung zu vertreten. Meinung sei vor allem dann gefragt, wenn ein Geschäft umstritten und kontrovers debattiert werde. Undenkbar, dass sich nun die FDP einer Nichtmeinung anschliessen würde. Die FDP wolle eine Empfehlung, auch dann, wenn sie knapp unterliegen sollte.
Roland Laube unterstützt das auch von Dieter Völlmin noch einmal erklärte Vorgehen. Bevor formell gesagt werden könne, ob eine Empfehlung abgegeben werden kann, müsse über den Gegenvorschlag abgestimmt werden, weil ja davon auszugehen sei, dass die beiden Varianten nur dann zur Ausmarchung gelangen, wenn der Gegenvorschlag angenommen werden sollte. Möglich aber sollte es jetzt sein, dass die Fraktionen - wie bereits von Urs Steiner vorweggenommen - ihre Bekenntnisse einbringen.
Urs Wüthrich stellt klar, das sich an der materiellen Position der Sozialdemokratischen Partei nichts geändert hat. Eine Massenflucht vermögender Leute befürchtet die Partei nicht, nach wie vor ist sie mit dem früheren Finanzminister der Meinung, dass es sich bei der Erbschaftssteuer nicht um eine ungerechte Steuer handelt. Finanzpolitische Verantwortung ist für die SP kein Lippenbekenntnis, die im Rahmen des Regierungsprogramms beschlossenen Vorgaben im Finanzplan und damit das Anliegen der Kantonsfinanzensanierung erachtet Urs Wüthrich namens der SP nicht einfach als Wahlslogan. Den Tatbeweis will die Partei mit der Unterstützung des Gegenvorschlages erbringen. Damit nicht nur eine laue Unterstützung eintritt, ist ein Abstimmungskampf zwischen den beiden Vorlagen Voraussetzung. Die Stimmberechtigten sollen dann die Chance erhalten zu entscheiden.
Hildy Haas lehnt namens der SVP-Fraktion den Gegenvorschlag ab, will ihn auch nicht dem Volk vorlegen und befürwortet die Initiative. Eine Auswahl könne nur zwischen gleichen Dingen getroffen werden . Die SVP möchte den Standortvorteil stärken, gute Steuerzahler anziehen beziehungsweise nicht vertreiben. Dieses Ziel könnte mit dem Gegenvorschlag nicht erreicht werden.
Urs Baumann ist im Namen der CVP/EVP noch immer der Meinung, dass die Erbschaftssteuer, die den Charakter einer Reichtumssteuer trage, abgeschafft werden soll. Nur eine Fraktionsminderheit vertritt die Ansicht, sowohl Gegenvorschlag wie Initiative sollte dem Stimmvolk vorgelegt werden.
Zum Demokratieverständnis merkt der Fraktionssprecher an, ob ein Resultat mit 51 zu 49 Prozent oder mit 80 zu 20 ausgehe, spiele letztlich keine Rolle, in der Demokratie gelte die Mehrheit.
Alfred Zimmermann , Sprecher Grüne Fraktion, befürwortet den Gegenvorschlag, wenn die Partei auch an sich gegen die Abschaffung der Erbschaftssteuer ist. Die Zustimmung zum Gegenvorschlag bedeutet für die Fraktion bereits ein Entgegenkommen. Welchen Ausgang die Abstimmung im Plenum auch immer nehmen wird, Alfred Zimmermann appelliert an die bürgerlichen Parteien, dem Volke beide Varianten zur Auswahl vorzulegen.
Roland Laube weist Alfred Zimmermann darauf hin, dass sein Vorschlag nicht realisiert werden kann, weil der Gegenvorschlag in der Schlussabtimmung eine Mehrheit finden müsste, nur dann könnte er zur Abstimmung kommen.
RR Adrian Ballmer stellt klar, dass die Regierung bei der Argumentation vom 7. September bleibt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass Handlungsbedarf besteht, empfiehlt die Initiative abzulehnen befürwortet den Gegenvorschlag und vertritt die Meinung, beide Varianten müssten dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden.
Peter Brunner teilt das Demokratieverständnis von Fredi Zimmermann und möchte - egal welche Variante letztlich obsiegen wird - eine Ausmarchung über die Abstimmungsempfehlung vornehmen.
Dieter Völlmin findet es zumindest unkorrekt, wenn der Landratspräsident in einem derart umstrittenen Geschäft wissentlich ein unzulässiges Verfahren wählt und bittet ihn, noch einmal zu überlegen, ob er tatsächlich beim gefassten Entschluss bleiben möchte.
Gerold Lusser bittet angesichts der verfahrenen Situation um juristisch fachliche Rechtsauskunft. Seines Erachtens muss eine dem Volk vorzulegende Gesetzesabstimmung von der Stellungnahme des Landrates begleitet sein.
Max Ribi deutet, als Nichtjurist, das Resultat, wie auch immer es ausgehen möge, gleichzeitig auch als Empfehlung. Deshalb ist aus seiner Optik eine zusätzliche Aushandlung gar nicht notwendig.
Peter Brunner lenkt auf Grund der Argumentationen ein und verzichtet auf die Abstimmung.
Der Landratspräsident bringt folgende Fragestellung zur Schlussabstimmung:
Wer den Gegenvorschlag der Regierung unterstützt, sagt ja, wer ihn ablehnt, sagt nein.
Mit Ja stimmen:
Simone Abt, Heinz Aebi, Esther Aeschlimann, Rita Bachmann, Roland Bächtold, Margrith Blatter, Peter Brunner,Esther Bucher, Eva Chappuis, Beatrice Fuchs, Esther Gallacchi, Maya Graf, Jacqueline Halder, Franz Hilber, Urs Hintermann, Ursula Jäggi, Hans Jermann, Marc Joset, Bruno Krähenbühl, Roland Laube, Esther Maag, Heinz Mattmüller, Peter Meschberger, Roland Meury, Eric Nussbaumer, Hannelore Nyffenegger, Roland Plattner, Heidi Portmann, Paul Rohrbach, Christoph Rudin, Karl Rudin, Elsbeth Schmied, Bruno Steiger, Sabien Stöcklin, Eugen Tanner, Theo Weller, Urs Wüthrich, Daniel Wyss, Pascal Wyss, Röbi Ziegler, Alfred Zimmermann
Mit Nein stimmen:
Urs Baumann, Patrizia Bognar, Dölf Brodbeck, Monika Engel, Remo Franz, Hanspeter Frey, Anton Fritschi, barbara Fünfschilling, Beatrice Geier, Fredy Gerber, Willi Grollimund, Hildy Haas, Peter Holinger, Walter Jermann, Hansueli Jourdan, Uwe Klein, Rita Kohlermann, Jörg Krähenbühl, Silvia Liechti, Gerold Lusser, Roger Moll, Ruedi Moser, Juliana Nufer, Sabine Pegoraro, Max Ribi, Max Ritter, Hanspeter Ryser, Lyz Ritz, Paul Schär, Hans Schäublin, Daniela Schneeberger, Elisabeth Schneider, Urs Steiner, Ernst Thöni, Peter Tobler, Judith Van der Merwe, Dieter Völlmin, Helen Wegmüller, Hanspeter Wullschleger, Matthias Zoller, Peter Zwick
Enhaltungen:
Christine Mangold, Dieter Schenk
://: Der Landrat lehnt den Vorschlag der Regierung mit 42 zu 40 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Vom 19. Oktober 2000
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
|
Der formulierten Gesetzesinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" vom 12. Juni 1998 wird zugestimmt.
|
2.
|
Den Stimmberechtigten wird die Annahme der formulierten Gesetzesinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" empfohlen.
|
://: Der Landrat genehmigt den Landratsbeschluss (2000/069a) mit 40 zu 36 Stimmen.
://: Die Abschreibung des Postulates 89/235 Betreffend Aenderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes der SVP/ EVP-Fraktion sowie das Stehenlassen des Postulates 91/285 gleichen Titels von J. Affentragenger beschliesst der Landrat stillschweigend.
Damit ist das Geschäft beschlossen.
Urs Wüthrich erklärt, die SP-Fraktion erachte das Ziel des im Finanzplan an die Regierung erteilten Auftrages, einen Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent anzustreben, nach dem heutigen Ergebnis nicht mehr als verbindliche Planungsgrundlage.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
Back to Top