Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 17. Oktober 2002 |
Nr. 1699
Begrüssung
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi
begrüsst nach den Herbstferien die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungspräsidentin und die Herren Regierungsräte ganz herzlich zur Landratssitzung. Speziell heisst die Präsidentin den Kantonsgerichtspräsidenten, Peter Meier, willkommen; er wird die Beratungen zum Amtsbericht mitverfolgen.
Nr. 1700
Mitteilungen
Geburtstage
Am heutigen Tag feiern Judith Van der Merwe und Walter Mundschin Geburtstag. Sie dürfen den Applaus des Plenums entgegen nehmen.
Baselbieter Wein
Die Gebäudeversicherung überreicht allen Landrätinnen und Landräten das Buch "baselbieter wein". Die Präsidentin bedankt sich ganz herzlich für das sehr schön gestaltete Werk.
Entschuldigungen
Vormittag: Aebi Heinz, Bächtold Roland, Baumann Urs, Grollimund Willi, Jermann Walter, Joset Marc, Maag Esther, Rohrbach Paul, Tobler Peter, Wenk Daniel und Zoller Matthias
Nachmittag: Aebi Heinz, Bächtold Roland, Baumann Urs, Grollimund Willi, Jermann Walter, Joset Marc, Jourdan Thomi, Krähenbühl Jörg, Maag Esther, Portmann Heidi, Rohrbach Paul, Tobler Peter, Wenk Daniel und Zoller Matthias
StimmenzählerInnen
Seite FDP : Jacqueline Halder
Seite SP : Patrizia Bognar
Mitte Büro : Toni Fritschi
Traktandenliste
://: Aufgrund der Abwesenheit von Heinz Aebi wird Traktandum 26 von der Liste abgesetzt. Die Traktandenliste ist nach dieser Änderung unbestritten.
Ausstellung NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen)
RR Adrian Ballmer empfiehlt den Landrätinnen und Landräten den Besuch der Wanderausstellung im Foyer des Regierungsgebäudes. Die von Bund und Kantonen gemeinsam gestaltete Ausstellung ist seit März 2003 quer durch die Schweiz unterwegs, anschliessend gastiert sie in Basel.
Als Ergänzung zu den auf allen Plätzen ausgelegten Dokumentationen ist auch die Internetseite www.nfa.ch sehr aufschlussreich.
Die NFA darf als das zur Zeit wichtigste Reformprojekt des Bundesrates zur Stärkung und Weiterentwicklung der föderalen Landesstruktur bezeichnet werden. Kernanliegen der NFA ist es, Bund und Kantone in ihren spezifischen Rollen zu stärken.
Der Ständerat hat die sehr aktuelle Thematik bereits behandelt und mit gewissen Modifikationen zu Null gutgeheissen. Die NFA beinhaltet folgende vier Teilbereiche:
- Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung
Vorgeschlagen ist, dass der Bund neu sieben Aufgaben alleine übernimmt, für dreizehn Aufgaben neu alleine die Kantone zuständig sind und zwölf Aufgaben weiterhin als gemeinsame Aufträge erledigt werden.
- Neue Zusammenarbeitsformen zwischen Bund und Kantonen
Das Rollenspiel zwischen Bund und Kantonen soll transparent werden, mittels Regeln werden falsche Finanzierungsanreize eliminiert. Die kostenproportionalen Subventionen - wer ein teureres Objekt realisiert, erhält höhere Suvbentionen - soll korrigiert werden.
- Interkantonale Zusammenarbeit mit institutionalisiertem Lastenausgleich
In neun Bereichen ist interkantonale Zusammenarbeit vorgesehen. Dazu wird eine interkantonale Rahmenvereinbarung geschaffen, welche die Spielregeln definiert. Die Verpflichtung zur interkantonalen Zusammenarbeit hat der Kanton Basel-Landschaft bereits weitgehend erfüllt, die Zusammenarbeit der beiden Basel gilt schweizweit und über die Grenzen hinaus als modellhaft.
- Finanzausgleich im engeren Sinne
Dazu stehen die Instrumente des Ressourcen- und des Lastenausgleichs zur Verfügung. Ziel dieses Instrumentariums ist es sicherzustellen, dass alle Kantone über genügend eigene Mittel zur eigenständigen Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben verfügen. Nach Einführung des neuen Finanzausgleichs stehen den Kantonen diese Mittel nicht mehr bloss zweckgebunden, sondern in hohem Ausmasse auch zweckungebunden zur Verfügung.
Ein weiteres Ziel des Finanzausgleichs ist die Verringerung der steuerlichen Belastung unter den Kantonen. Als grosser Vorteil des neuen Ressourcenausgleichs ist seine hohe Objektivität zu nennen und die Tatsache, dass er nicht mehr manipulierbar sein wird.
Der Lastenausgleich ist in einen geografisch topografischen (Gebirgskantone, dünn besiedelte Gebiete) und in einen sozio-demografischen (Sonderlasten der Agglomerationen, Armut, Auszubildende, Alters-, Sicherheits-, Sucht- AusländerInnenfragen) gegliedert.
Der Kanton Basel-Landschaft hat mit seinem innerkantonalen Finanzausgleich per 1.1.1983 eine Entflechtung der Aufgaben und Finanzströme umgesetzt und die nun über NFA aufgegriffenen Grundsätze weitgehend realisiert. Die finanziellen Auswirkungen (Modellannahmen) sind in der Botschaft quantifiziert. Danach sollte der Kanton Basel-Landschaft mit einer Nettoentlastung von 11 Millionen Franken rechnen dürfen; die Finanzdirektion geht aber davon aus, dass die finanzielle Bilanz nach Inkraftsetzung der NFA (frühestens 2006) letztlich neutral ausfallen wird.
Abschliessend rät der Finanzdirektor den ParlamentarierInnen, sich intensiv mit dieser für den Kanton ausserordentlich wichtigen Thematik auseinanderzusetzen.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1701
1 Ersatzwahl eines Mitgliedes der Justiz- und Polizeikommission anstelle von Urs Hintermann
://: Auf Empfehlung von Urs Wüthrich , SP, nimmt Peter Küng Einsitz in der Justiz- und Polizeikommission.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1702
2 2002/177
Berichte des Regierungsrates vom 13. August 2002 und der Petitionskommission vom 16. September 2002: 63 Einbürgerungsgesuche
Heinz Mattmüller gibt bekannt, dass die Petitionskommision die vorliegenden Gesuche, welche insgesamt 99 Personen umfassen, besprochen hat. Folgende Nationalitäten sind vertreten:
Türkei, 30
Jugoslawien, 21
Italien, 15
Bosnien Herzegowina, 6
Mazedonien, 5
Frankreich, Indien und China je 4
Sri Lanka, 3
Deutschland, Slowakische Republik und Schweden je 2
Kroatien, England, Spanien und Japan je 1
Da gemäss Akten gegen die Einbürgerungen nichts einzuwenden ist, beantragt die Petitionskommission dem Landrat, den 63 Einbürgerungsgesuchen die Zustimmung zu erteilen.
Elsbeth Schmied empfiehlt namens der Sozialdemokratischen Fraktion, den Einbürgerungen zuzustimmen, zumal die Gesuche auch für den FCB schönen Nachwuchs versprechen.
Bruno Steiger erachtet es als sehr bedenklich und nicht mehr tragbar, wie auch im Kanton Basel-Landschaft dem Islamisierungsprozess laufend Vorschub geleistet wird. Dass gewisse Personen aus einem bestimmten Land vor allem in Pratteln sehr stark vertreten sind, lässt sich leicht mit dem fragwürdigen Verfassungsgerichtsurteil aus dieser Gemeinde erklären.
Im Speziellen spricht sich die Fraktion der Schweizer Demokraten geschlossen gegen Gesuch Nummer 56 aus. Die Eltern des Gesuchstellers hätten seinerzeit, da sie der öffentlichen Hand zur Last gefallen waren, ausgewiesen werden sollen. Der Justizdirektor habe sich aber in Bern für diesen so genannten Härtefall eingesetzt. Heute lebten sowohl die Eltern wie der Sohn, der eine Automechanikerlehre angefangen hatte, von der IV. Ganz offensichtlich falle der Apfel nicht weit von Stamm. Strafrechtlich liege gegen die einbürgerungswillige Person zwar nichts vor, doch habe Bruno Steiger Kenntnis davon, dass der Gesuchsteller immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerate. Leider bagatellisiere die eidgenössische Einbürgerungsbehörde solche Vergehen als Kavaliersdelikte.
Vor diesem Hintergrund beantragen die Schweizer Demokraten, Einbürgerungsgesuch Nummer 56 noch einmal genauer zu prüfen. Sollte der Rat diesem Begehren nicht stattgeben, würde die Fraktion dem gesamten Einbürgerungspaket die Zustimmung verweigern.
Isaac Reber korrigiert an die Adresse von Bruno Steiger, das Verwaltungsgericht habe nicht ein Recht auf Einbürgerung postuliert, sondern das Recht auf ein rechtsstaatliches Einbürgerungsverfahren. Diesen Sachverhalt hätte die Schweizer Demokraten offensichtlich noch nicht begriffen.
Heinz Mattmüller ging auf telefonischen Hinweis von Bruno Steiger auf die Justizdirektion zur genaueren Überprüfung der Akten und stellte dabei keinerlei strafrechtliche Vergehen oder entsprechende Bemerkungen fest. Kollege Steiger möge doch seine Bedenken mit den notwendigen Präzisierungen konkretisieren, damit die erwünschten weiteren Abklärungen gestützt werden.
Bruno Steiger hält fest, dass gemäss Einbürgerungspraxis Verstösse gegen das Gesetz auf Antrag gelöscht werden können, sofern es sich nicht um Gefängnisstrafen gehandelt hat.
An die Adresse von Isaac Reber betont Bruno Steiger, eine Einbürgerung sei ein politischer Akt, ob ihm dies nun gefalle oder nicht.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Bruno Steiger, Einbürgerungsgesuch Nummer 56 nochmals zu überprüfen, ab.
://: Der Landrat stimmt den 63 Einbürgerungsgesuchen von Ausländern, Vorlage 2002/177, mit grossem Mehr gegen fünf Stimmen zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1703
3 2002/059
Berichte des Regierungsrates vom 5. März 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 21. Juni 2002: Drei kleine Revisionen des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft. 2. Lesung
Landratspräsidentin Ursula Jäggi verweist auf § 65 Absatz 2 der landrätlichen Geschäftsordnung, wonach dem Präsidium die Möglichkeit offen steht, bei der zweiten Lesung auf eine Detailberatung zu verzichten. Da vorab keine Anträge eingegangen sind, macht die Präsidentin dem Rat beliebt, gemäss diesem Verfahren vorzugehen.
://: Der Landrat verzichtet auf eine Detailberatung.
Präsenz: 70
://: Der Landrat stimmt der Revision des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft (2. Lesung) mit 70 zu 0 Stimmen zu.
Gesetzesänderung: Anhang 1
Max Ritter , Mitinitiant einer der drei kleinen Revisionen, dankt der vorberatenden Kommission, der Regierung und dem Landrat für dieses schöne, positive Zeichen zugunsten der Baselbieter Landwirtschaft.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1704
4 2002/092
Berichte des Regierungsrates vom 9. April 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 22. August 2002: Revision des Gesetzes über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR). 2. Lesung
://: Der Landrat verzichtet auf eine Detailberatung.
Präsenz: 71
://: Der Landrat stimmt der Revision des Gesetzes über die Einführung des Obligationenrechts (EG,OR) (2. Lesung) mit 70 zu 0 Stimmen zu.
Gesetzesänderung: Anhang 2
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1705
5 2002/001
Berichte des Regierungsrates vom 7. Januar 2002 und der Justiz- und Polizeikommission vom 5. Juni 2002: Revision des Gesetzes betreffend die Amtsvormundschaft. 2. Lesung
://: Der Landrat verzichtet auf eine Detailberatung.
Präsenz: 73
://: Der Landrat stimmt der Revision des Gesetzes betreffend die Amtsvormundschaft (2. Lesung) mit 73 zu 0 Stimmen zu.
Gesetzesänderung: Anhang 3
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1706
6 2002/107
Berichte des Regierungsrates vom 23. April 2002 und der Personalkommission vom 9. Juli 2002: Änderung des Personalgesetzes betreffend soziale Absicherung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter. 2. Lesung
://: Der Landrat verzichtet auf eine Detailberatung.
Präsenz: 74
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Personalgesetzes betreffend soziale Absicherung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (2. Lesung) mit 72 zu 0 Stimmen zu.
Gesetzesänderung: Anhang 4
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1707
7 2002/138
Berichte des Regierungsrates vom 4. Juni 2002 und der Finanzkommission vom 2. September 2002: Änderung des Sachversicherungsgesetzes zur Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe. 2. Lesung
://: Der Landrat verzichtet auf eine Detailberatung.
Präsenz: 74
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Sachversicherungsgesetzes zur Aufhebung der Versicherungspflicht für Fahrhabe (2. Lesung) mit 74 zu 0 Stimmen zu.
Gesetzesänderung: Anhang 5
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 1708
8 2002/172
Berichte des Regierungsrates vom 9. Juli 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 24. September 2002: Rechtsgültigkeit der formulierten Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen (Belchentunnelinitiative)
Karl Rudin beantragt dem Landrat namens der Bau- und Planungskommission, sowohl die Belchentunnelinitiative wie auch die Anti-Stau-Initiative (Vorlage 2002/173) für rechtsgültig zu erklären.
Urs Hintermann unterstützt im Namen der SP die Rechtsgültigkeits-Erklärung beider Initiativen.
Hanspeter Frey erkennt namens der FDP-Fraktion die beiden Initiativen als rechtsgültig.
Peter Holinger kann als Sprecher der SVP-Fraktion die Rechtsgültigkeit der beiden Initiativen ebenfalls unterstützen und merkt an, Baubeginn einer dritten Röhre wäre um das Jahr 2008 und dauerte bis 2014.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Bau- und Planungsplanungskommission, die Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der dritten Tunnelröhre am Belchen sei als gültig zu erklären, einstimmig zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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