Protokoll der Landratssitzung vom 12. Juni 2003

Nr. 2190

Begrüssung

Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungspräsidentin, die Herren Regierungsräte, die Medienvertreter sowie die Gäste auf der Tribüne herzlich zur Landratssitzung.

Mitteilungen

Rücktrittsschreiben

Sehr geehrte Frau Landratspräsidentin
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

An der letzten Landratssitzung wurde ich von Ihnen zur Wahl in den BLT-Verwaltungsrat vorgeschlagen. Für das entgegen gebrachte Vertrauen möchte ich mich herzlichst bedanken.
In der Konsequenz aus dieser Nomination gebe ich hiermit meinen Rücktritt als Beirat der BLT bekannt.
Hanspeter Ryser

Rücktrittsschreiben

Sehr geehrte Frau Landratspräsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Ländrätinnen und Landräte,

Hiermit teile ich Ihnen meinen sofortigen Rücktritt als nebenamtlicher Richter am Kantonsgericht mit. Ich gestatte mir, diesen wie folgt kurz zu begründen:
Im Rahmen des nun seit mehr als einem Jahr dauernden über mich geführten Disziplinarverfahrens hat sich ergeben, dass mich keinerlei Verantwortung für die Veröffentlichungen eines Klienten im Internet trifft. Insoweit betrachte ich mich als rehabilitiert. Verblieben ist der Vorwurf, ich als Anwalt hätte die anrüchige Natur der von einem Klienten vorgenommenen Publikationen erkennen müssen und in Rücksicht auf mein Amt als Kantonsrichter mit diesem keinen Kontakt pflegen dürfen. Aus meiner Sicht wird dieser Vorwurf meinem damaligen Verhalten und meinem damaligen Wissensstand nicht gerecht.
Ich bedaure hingegen den Ärger und die Umtriebe, die für alle Beteiligten entstanden sind. Gleichzeitig bin ich zum Schluss gelangt, dass das Amt eines nebenamtlichen Richters mit der freien und unabhängigen Ausübung des Berufs als Anwalt nicht vereinbar ist. Mit dem oben genannten Fall hat dies allerdings nichts zu tun. Als Konsequenz davon lege ich dieses Amt nieder.
In der Überzeugung, mein mir übertragenes Amt gut und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt zu haben, und dass ich mir auch ausser Amt nichts zu Schulden habe kommen lassen, grüsse ich Sie freundlich.
Silvan Ulrich

Dieter Schenk nimmt als Präsident der Geschäftsprüfungskommission gerne vom Rücktrittsschreiben Silvan Ulrichs Kenntnis und hält fest, dass die spezielle Untersuchungskommission keine vorsätzlichen oder fahrlässigen Straftaten von Kantonsrichter Silvan Ulrich feststellen und ihn diesbezüglich rehabilitieren konnte.
Trotzdem zieht Silvan Ulrich die Konsequenzen aus der Tatsache, dass er bei der Annahme des Auftrages die nötige Sorgfalt bei der Überprüfung seines Mandanten nicht walten liess, eine Bedingung, die von einem nebenamtlichen Kantonsrichter gefordert werden muss.
Mit dem Ausscheiden aus dem Richteramt wird gemäss
§ 54 des Dekrets zum Personalgesetz das Disziplinarverfahren eingestellt.

Entschuldigungen

StimmenzählerInnen
Seite FDP : Thomas Haegler
Seite SP : Patrizia Bognar
Mitte/Büro : Daniela Schneeberger

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 2191

19 2003/071
Berichte des Regierungsrates vom 25. Februar 2003 und der Personalkommission vom 31. Mai 2003: Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) betreffend Lohneinreihung der Dozierenden der kantonalen Pädagogischen Hochschule und Ergänzung des Einreihungsplanes

Christine Mangold macht einführend darauf aufmerksam, dass anlässlich der Besoldungsrevision das Lehrerseminar mit der Begründung ausgeklammert wurde, bald werde eine Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit geschaffen. Seit der letzten Landratssitzung ist klar, dass der Souverän über diese so genannte HPSA BB entscheiden wird. Die Inbetriebnahme der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit wird voraussichtlich noch einmal um ein Jahr verzögert.
In der Frage der Lohneinreihung der Dozierenden an der kantonalen Pädagogischen Hochschule hat der Landrat Handlungsbedarf, weil die Überführung aufgrund der Lohnrevisions-Ergebnisse für die Dozierenden nach wie vor nicht vollzogen ist. Unbestritten war in der Kommission allerseits, dass nun etwas geschehen müsse. Zu Diskussionen Anlass gaben folgende drei Punkte:

Mit Ausnahme der Lehrkräfte am damaligen Lehrerseminar, fand die Überführung aller Lehrkräfte per 1. 8. 2001 statt. Die Funktionen für die entsprechenden Lohnklassen wurden per 1. 1. 2001 bewertet. Am 13. März 2001 wurde dann das kantonale Lehrerseminar durch den Regierungsrat als kantonale Pädagogische Hochschule anerkannt und seit Beginn des Schuljahres 2002 haben die Lehrpersonen an dieser Hochschule einen Forschungsauftrag zu erfüllen. Wäre die Überführung - analog der übrigen Lehrkräfte - ebenfalls per 1. 8. 2001 vollzogen worden, wären die Lehrpersonen am Seminar aufgrund ihrer Funktionen am 1. 1. 2001 in die Lohnklassen 7 bis 10 eingereiht worden.
Heute gilt es nachzuholen, was am 1. 8. 2001 ausgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund wurde ein Antrag aus der Kommission, als Inkraftsetzungstermin sei nicht der 1. 8. 2001, sondern der 1. 8. 2003 zu bestimmen, abgelehnt.
In der Frage der Erfahrungsstufen müssen dieselben Rechte zur Anwendung kommen, wie sie auch für das übrige Lehrpersonal im Jahre 2001 galten.
Bei der Lohnrevision zählte für die Bewertung einzig der Funktionsinhalt per 1. Januar 2001. Diese Grundlage führte zur Definition der Lohnklassen 7 bis 10.
Weil die Erfahrungsstufen-Besitzstandsregelung damals für alle angewandt wurde, muss heute dasselbe Recht auch für die Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule gelten.
In der Frage, ob die Lohnklassen 7 bis 10 akzeptiert werden müssen, gelangte die vorberatende Kommission zum Schluss, dass ein Eingriff in die Lohnklassendefinition das gesamte Lohnsystem des Kantons Basel-Landschaft in Frage stellen würde.
Wenn sich die Inbetriebnahme der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit auch verzögert, muss die Vorlage trotzdem beschlossen werden, damit die Lohneinreihung für die Dozierenden endlich nachvollzogen werden kann.
Die Personalkommission beantragt dem Landratsplenum mit 6 Stimmen gegen 1 Stimme gemäss Landratsbeschluss (Beilage 1 im Bericht) zuzustimmen.

Daniel Münger spricht sich namens der SP für die Vorlage aus. Mit der Anerkennung des Lehrerseminars als Fachhochschule ist die Einreihung der Dozentinnen und Dozenten unbestritten. Der neue Lehrauftrag ist seit 1. 8. 2001 gültig. Die Lehrkräfte sollen per sofort im vorgeschlagenen Sinne eingereiht werden und dürfen nicht länger auf später vertröstet werden, zumal in Volkes Hand liegt, ob die HPSA BB überhaupt je zustande kommt.

Dölf Brodbeck bittet den Rat, auf das Geschäft einzutreten. Die FDP stimmt, wenn auch ohne Begeisterung, den Anträgen zu. Die Fraktion kommt nicht um den Eindruck herum, der präsentierte Vorschlag sei eine Maximallösung. Trotzdem, Handlungsbedarf besteht, die Einreihungslücke ist zu schliessen, die Überführung vorzunehmen.
Die Einreihung in die Lohnklassen 7 bis 10 wurde korrekt und sorgfältig vorgenommen. Zweifel bleiben indes bei den Vorgaben und den Anforderungen an die Funktionen. Es stellt sich die Frage, ob die massive Verschärfung der Ausbildungsvoraussetzungen notwendig ist. Immerhin werden 55 Prozent der Dozierenden die Lohnklasse 7 nicht erreichen. Fraglich auch, ob eine praxisbegleitende Forschung im vorgeschlagenen Umfang überhaupt nötig ist. Die FDP-Fraktion erwartet eine sorgfältige Überprüfung dieser Fragen. Es ist zu klären, welche Lehrpersonen, welche Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen und welche Personen einen Forschungsauftrag welchen Umfangs zu erfüllen haben.
In der Frage, ob die Dozierenden rückwirkend per 1. 8. 2001 zu überführen sind, sagt die FDP-Fraktion aus juristischen Gründen ja, doch faktisch wäre es doch so, dass eine Neueinstufung ab jenem Zeitpunkt Gültigkeit erlangt, da eine Schule zu einer Hochschule wird und neue Funktionen wahrzunehmen sind.
In der Frage des Besitzstandes und der Erfahrungsstufen ist die Exekutive gefragt. Leider ist oft eine Vermischung von Funktion und Person zu beobachten. Bei einer Neueinstufung geht es um eine Stelle, um eine Funktion und nicht um eine Person: Beim Besitzstand und den Erfahrungsstufen dagegen geht es um eine Person.

Peter Zwick gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion grossmehrheitlich für Eintreten und für Zustimmung votiert. Dass die Dozierenden nun in das neue Lohnssystem eingereiht werden, ist unumgänglich. Trotzdem stellte auch die CVP/EVP-Fraktion kritische Fragen zum Einreihungsplan.

Willi Grollimund erinnert an den in Sachen HPSA BB ablehnenden Beschluss von letzter Woche. Bei dieser Ausgangslage, das Volk hat vorerst zu entscheiden, sieht die Fraktion weder Bedarf noch Grund, den massiven Lohnerhöhungen rückwirkend zuzustimmen. Gewissermassen auf Vorrat Lohnerhöhungen zu sprechen, kommt für Willi Grollimund nicht in Frage.
Dass mit dem Namenswechsel vom Seminar zur Hochschule bei etwa gleicher Tätigkeit der Ausbildenden eine Lohnsteigerung im geplanten Ausmass einhergehen soll, findet die Fraktion der SVP nicht angebracht. Zumal heute anderswo Tausende um Einkommen und Arbeitsplätze bangen müssen. Die Steigerung der Löhne um 14 Prozent erscheint der SVP überrissen. Auch die jährlichen Mehrkosten von 600'000 Franken für den Steuerzahler und die Kosten für den Rückeinkauf in die Pensionskasse von weiteren 400'000 Franken veranlassen die Fraktion der SVP, gegen Eintreten auf die Vorlage zu votieren.

Bruno Steiger bemerkt, dass die Berufsgruppe der Lehrer bekanntlich nicht am Hungertuch nagen muss. Dass den Dozierenden am Lehrerseminar nun rückwirkend mehr Lohn ausbezahlt werden soll, passt absolut nicht in die aktuelle Konjunkturlage. Zudem wird damit einmal mehr das von einem grossen Teil des Landrates mitgetragene elitäre Denken dieser Berufsgruppe sichtbar.
Der alte Zopf Besitzstand sollte endlich abgeschafft werden. Unverständlich und enttäuschend findet Bruno Steiger auch, dass die FDP zwar ihr Missfallen gegenüber dem Geschäft kund tut, nicht aber den Courage aufbringt, die Mehrausgaben zu bodigen.
Die Schweizer Demokraten sprechen sich mehrheitlich gegen Eintreten auf das Geschäft aus.

Olivier Rüegsegger und die grüne Fraktion werden auf das Geschäft eintreten. Die Lehrpersonen nehmen ihre neuen Aufgaben wahr und sind folglich entsprechend einzustufen.

RR Adrian Ballmer dankt für die mehr oder weniger gute Aufnahme des Geschäftes und ist, vorausgesetzt das Hirn ist eingeschaltet, ebenfalls ein Verfechter des aufrechten Ganges und des Courage.
Sollte das Parlament die Freiheit, zum Geschäft nein zu sagen, nutzen, wird das Gericht festlegen, was Gerechtigkeit heisst.
Weil die meisten Menschen wohl der Ansicht sind, sie sollten eigentlich mehr verdienen, insbesondere verdiene der Nachbar zu viel für das, was er leistet, versucht man, das Lohnsystem mit einer analytischen Arbeitsbewertung zu objektivieren.
Im vorliegenden Falle ist - unabhängig von der HPSA BB - Handlungsbedarf gegeben, weil einzig die Lehrkräfte am Seminar noch nicht in das neue Lohnsystem überführt worden sind.
Die Einreihung ist, wie alle anderen Einreihungen, in derselben Art und Weise wie die übrigen Einreihungen in Zusammenarbeit mit dem Personalamt aufgrund eines Anforderungsprofils durchgeführt worden. Dem System liegt eine analytische Arbeitsbewertung mit 16 operationalisierten Merkmalen und Kriterien zugrunde. Letztlich ist nicht eine wissenschaftliche Erkenntnis das Ergebnis, vielmehr widerspiegelt das Ergebnis Werthaltungen und ist eingebettet in sein soziales und wirtschaftliches Umfeld.
Wichtig ist die richtige Umsetzung, das heisst, nicht alle können in derselben Lohnklasse eingereiht werden. Wer die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt, gehört nicht in die Lohnklasse 7.

Bruno Steiger bittet den Finanzminister zu klären, wie hoch den Kanton die rückwirkende Lohnaufstockung zu stehen kommen wird.

Eva Chappuis erinnert den Rat an die anlässlich der Besoldungsrevision durch alle Fraktionen hindurch getroffene Einigung, die Finger von der Einreihung zu lassen. Bisher wurde keine einzige Einreihung vom Parlament in Frage gestellt, sämtliche Begehren wurden auf den Beschwerdeweg verwiesen.
Einzig weil die Dozierenden heute als Einzelmasken auftauchen, wird über deren Gehalt überhaupt diskutiert. Die Fairness und die Gerechtigkeit gebieten, nun auch der Lohneinreihung der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule zuzustimmen.
Für die Dozierenden am Pädagogischen Institut Basel bedeutet die Vorlage zudem nicht eine Verbesserung, sondern für die Zukunft eine Lohnsenkung. Auch aus dieser Optik und im Vergleich mit anderen Pädagogischen Hochschulen kann nicht einfach von einem Übermarchen geredet werden.

RR Adrian Ballmer verweist Fragesteller Bruno Steiger, der sich über die Kosten informieren wollte, auf Seite 16 der Vorlage, wo die Zahlen aufgeführt sind. Der Finanzdirektor fügt bei, die Dozierenden am Lehrerseminar wären in der nun vorliegenden Art eingestuft worden, wenn nicht die baldige Gründung der HPSA BB schon damals im Raum gestanden wäre.
Im Bewusstsein, dass die Berufsgruppe der Lehrenden bei vielen Menschen Emotionen evoziert, rät der Regierungsrat, das Geschäft - der Vorlage folgend - rational anzugehen und zu beschliessen.

Christine Mangold hält mit Blick auf den Nichteintretensantrag der SVP fest, dass die Gruppe der Dozierenden an der Pädagogischen Hochschule als einzige noch nicht gemäss Besoldungsrevision überführt worden ist. Die Überführung wurde, wie schon dargelegt, deshalb nicht vorgenommen, weil man von einer schon baldigen Inbetriebnahme der HPSA BB ausging und weil noch nicht klar war, ob dannzumal das Besoldungssystem des Kantons Basel-Stadt oder jenes des Kantons Basel-Landschaft zur Anwendung gelangen würde.

://: Der Landrat lehnt den Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion ab.

Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret)

Titel und Ingress
I.
§ 5 Buchstabe i Keine Wortmeldungen

II.

Die SVP-Fraktion beantragt, den Satz Diese Änderung tritt rückwirkend am 1. August 2001 in Kraft zu streichen.

://: Der Landrat lehnt den SVP-Streichungsantrag zu Ziffer II. ab.

Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets vom 8. Juni zum Personalgesetz, Vorlage 2003/071 zu.

Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret)


Änderung vom 12. Juni 2003

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Dekret vom 8. Juni 2000 (1) zum Personalgesetz (Personaldekret) wird wie folgt geändert:

§ 5 Buchstabe i
i. Pädagogische Hochschule 21 / 25

Anhang I, Einreihungsplan, Funktionsbereich 4 (Bildungswesen)
415 Pädagogische Hochschule, Lohnklassen 10, 9, 8, 7

II.
Diese Änderung tritt rückwirkend am 1. August 2001 in Kraft.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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