Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2002

Detailberatung

10 Stände- und Landrat keine Wortbegehren

20 Allgemeine Verwaltung

2005 Landeskanzlei

Budgetantrag 2002/216-06
Antrag der Grünen Fraktion zu Konto 318.52

Zum gleichen Thema liegt unter Traktandum 11 das Postulat 2002/160 von Esther Maag vor.

Esther Maag erklärt, das Postulat 2002/160 sei mit den Fraktionspräsidien besprochen worden und der Antrag der Grünen daher nicht neu. Die Verfassung enthalte klar den Auftrag, die Parteien zu fördern. Bereits in Kürze werden die Parteien wieder damit konfrontiert sein, Personen in einen Grossteil der 86 Gemeinden zu entsenden, welche dort einen Abend lang Wahlunterlagen der Parteien verpacken. Dies sei eigentlich ein Unsinn, da die Unterlagen der Parteien gleichzeitig mit dem Wahlmaterial versandt werden könnten. Zudem handle es sich nicht um einen grossen Mehraufwand für den Kanton, da ein solcher Versand nur alle vier Jahre stattfinde. Esther Maag kann nicht verstehen, dass hier nicht schon längst eine effizientere Organisationsform gewählt wurde. Sie sehe in ihrem Vorschlag auch kein Hintergehen des Volksentscheids zum Parteienförderungsgesetz. Sie bittet den Landrat, ihrem vor der erwähnten Volksabstimmung eigentlich in allen Parteien unbestrittenen Anliegen zuzustimmen, damit der gesamte Wahlversand zentral erfolgen könne.

Adrian Ballmer gibt bekannt, die Regierung lehne den hier diskutierten Budgetantrag und auch das Postulat 2002/160 ab. Das Baselbieter Volk habe das Parteienförderungsgesetz am 4. März 2001 mit 61,8 % der Stimmen abgelehnt. In diesem Gesetz war vorgesehen, dass die Gemeinden bei Landrats-, Regierungsrats-, National- und Ständeratswahlen den Stimmberechtigten die Unterlagen der Parteien direkt mit dem Stimmrechtsausweis zustellen. Die Verteilung der Wahlunterlagen sei Sache der Gemeinden, welche auch das Stimmregister mit den Adressen führen. Der Kanton stellt die Wahlzettel her und verteilt diese an die Gemeinden, welche die Stimmrechtscouverts bereitstellen und das Material verpacken.

Die zusätzliche Verteilung von Wahlprospekten würde Kosten verursachen, welche nach dem Parteienförderungsgesetz im Wesentlichen von den Gemeinden getragen worden wären. Eine Übernahme des Parteienversands bedinge das Einverständnis der Gemeinden, denn der Kanton könne diesen eine solche Aufgabe nicht vorschreiben. Ausserdem würde die Mithilfe der Gemeinden kaum freiwillig und unentgeltlich erfolgen. Laut Schätzungen der Landeskanzlei würde der Antrag der Grünen pro Wahlgang Kosten von ungefähr 100'000 Franken bedeuten. Das deutlich abgelehnte Parteienförderungsgesetz enthielt zwei Massnahmen und es wäre bedenklich, eine davon nun durch die Hintertür doch einzuführen. Ein derartiger Ausgabenbeschluss dürfte zudem nicht ohne genügende Rechtsgrundlage gefasst werden. Adrian Ballmer bittet den Landrat sehr, das Budgetpostulat 2002/216-06 abzulehnen.

Heinz Mattmüller betont, die Schweizer Demokraten hätten sich von Anfang an hinter das Postulat und somit auch hinter den Budgetantrag gestellt. Es gehe dabei nicht in erster Linie um die Förderung der Parteien, sondern um die Förderung der Information an die Bevölkerung. Es sei immer schwierig, genügend Leute zu finden, welche die Wahlprospekte verpacken, weshalb eine Entlastung der Parteien in diesem Bereich unterstützt werde.

Esther Maag betont, die Gemeinden müssten den vorgeschlagenen Versand nicht neu organisieren, denn schon heute verschicken sie die Wahlunterlagen.

://: Der Budgetantrag 2002/216-06 wird mit 38:25 Stimmen abgelehnt.

://: Esther Maag zieht ihr Postulat 2002/160 zurück.


41 Ombudsman keine Wortbegehren


21 Finanz- und Kirchendirektion

2115 Kantonale Steuern

://: Die von der Finanzkommission angebrachten Korrekturen zu diesem Konto (Kommissionsbericht Seite 9) sind unbestritten. Der Ertrags-Überschuss vermindert sich damit um Fr. 32,1 Mio. (Fr. 9 Mio. Ertragsverminderung wegen der Ablehnung der Steuergesetzrevision, Fr. 23,1 Mio. Aufwandvermehrung mit dem neuen Finanzausgleich per 01.08.2003).

2160 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

://: Auch hier schlägt die Finanzkommission eine Korrektur vor. Der Aufwand-Überschuss wird dank des Finanzausgleichs per 01.08.2003 um 24,2 Mio. Franken geringer ausfallen.

2163 Ergänzungsleistungen zu den AHV-/IV-Renten

://: Der Finanzausgleich per 01.08.2003 bewirkt eine Steigerung des Aufwands um Fr. 13'439'200.-.

2165 Krankenversicherungs-Prämienverbilligung

://: Aufgrund der aktualisierten Schätzung der Aufwendungen für die Prämienverbilligung KVG wird der Aufwand-Überschuss um 2,21 Mio. Franken zunehmen und eine entsprechende Korrektur im Budget vorgenommen.

22 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion

Eva Chappuis bezieht sich auf Seite 26 der Vorlage und stellt fest, dass unter Konto 565.40 Investitionsbeiträge an Heime und Anstalten von 7 Mio. Franken eingestellt wurden. Der Kommentar dazu lautet, dass der Regierungsrat diese Investitionsbeiträge auf 9 Mio. Franken plafoniert habe, obwohl aus den Vorjahren ein Investitionsrückstau zu verzeichnen sei. Wieso werden also 7 Mio. Franken budgetiert, wenn der Plafond bei 9 Mio. liege? Zudem wird unser Kanton in den nächsten Jahren dringend auf zusätzliche Pflegebetten angewiesen sein und in den rechtlichen Grundlagen sei verankert, dass die Trägerinnen und Träger derartiger Einrichtungen für Erneuerungs- und Erweiterungsbauten oder generell für Investitionen nicht mehr als 30 % Fremdmittel aufnehmen dürfen. Wie soll nun also der Notstand bezüglich der Pflegebetten behoben werden, wenn der Kanton den Teil, welcher von ihm finanziert werden müsste, auf die lange Bank schiebe und den TrägerInnen gleichzeitig verbiete, mehr als 30 % Fremdmittel zu beanspruchen?

Regierungsrat Erich Straumann gibt bekannt, für das Jahr 2003 seien rund 8 bis 10 Projekte in Ausführung oder in Planung, welche Investitionen von rund 13 Mio. Franken bedingen. Jedoch werden noch nicht unbedingt alle Projekte umgesetzt und der Regierungsrat beschloss daraufhin, ein Kostendach von 7 Mio. Franken vorzusehen. Die Regierung sei sich bewusst, dass damit zwar vorübergehend eine Glättung der Ausgabenkurve erreicht werden könne, trotzdem jedoch ein Kostenschub zu erwarten sei. Diese Problematik sei auch den Gemeinden bekannt und man warne diese immer wieder davor, im Bereich Pflege- und Altersheime Überkapazitäten zu schaffen. Sämtliche Projekte im Bereich der Heime laufen über die VSD und werden anschliessend geprüft und begleitet, damit die Investitionen gezielt vorgenommen werden können.

Urs Wüthrich hat seine Skepsis gegenüber dem Budget anlässlich der gestrigen Sitzung unter anderem damit begründet, dass er den Eindruck habe, in einzelnen Bereichen seien die Saldovorgaben realitätsfremd. Diese Kritik treffe speziell auf die Spitäler zu und er will wissen, ob die Regierung im Rahmen ihrer Saldovorgaben an die Spitäler Aussagen dazu mache, wie die Ziele erreicht werden sollen. Weiss die Regierung, welche Pläne zur Erreichung der Ziele vorliegen? Liegen Einschätzungen zu den Konsequenzen der Vorgaben für den Personalbereich vor (im Kantonsspital Bruderholz spreche man offenbar von Kündigungen)? Wurden die Sparvorgaben an die verschiedenen Betriebe nach einheitlichen Kriterien formuliert und sind somit alle im gleichen Rahmen betroffen?

Erich Straumann erklärt, auch nach dem so genannten Streichkonzert in der Regierung müsse das Budget noch so aussehen, dass die Spitäler ihren Leistungsauftrag erfüllen können. Es stimme nicht, dass Personen im Pflegedienst entlassen werden müssen. Die Regierung habe in den Jahren 1999 bis 2001 in den Spitälern sogar 160 neue Stellen geschaffen. Es wurden dabei gesamtschweizerische Vergleiche darüber angestellt, wie viele Pflegende pro Bett benötigt werden. Sämtliche Spitäler in unserem Kanton haben die gleichen Vorgaben erhalten und sind gefordert, Optimierungen vorzunehmen.


23 Bau- und Umweltschutzdirektion

2320 Hochbauamt

Budgetantrag 2002/216-02

Antrag von Eric Nussbaumer zu Konto 503.30

Eric Nussbaumer beantragt, das Investitionsbudget mit einer ersten Finanzierungstranche für die Planung eines Neubaus der Berufsschule für Pflege zu ergänzen. Wie der Antwort des Regierungsrates zu einer entsprechenden Interpellation entnommen werden konnte, sei geplant, diese Tranche im nächsten Jahr ins Budget aufzunehmen. In der Budgetdebatte sei jedoch auch die Prioritätensetzung ein Thema und Eric Nussbaumer habe sich erlaubt, seinen Antrag bereits heute einzubringen, da ein Neubau für die Berufsschule für Pflege seit zehn Jahren auf der Prioritätenliste der Regierung stehe. Mit der Aufnahme eines ersten Teils der dafür notwendigen Mittel werde zudem dem Prinzip der Verstetigung Rechnung getragen.

Heute befinden sich drei bis vier grössere Vorhaben im Hochbauamt in Ausführung: die Kantonsbibliothek, die kantonale psychiatrische Klinik, das Kantonsspital Liestal und die Kaserne. Projekte liegen zwei vor: Gymnasium Oberwil und Staatsarchiv. Wenn Bauprojektvorlagen nicht rechtzeitig ins Budget aufgenommen werden, funktioniere das Prinzip der Verstetigung im Hochbaubereich bis in einigen Jahren nicht mehr. Öffentliche Bauvorhaben seien grundsätzlich auch oft mit rechtlichen Hindernissen konfrontiert, was zu grösseren Verzögerungen führen könne. Aus den genannten Gründen erachtet es Eric Nussbaumer als richtig, die vorgeschlagene Tranche von Fr. 300'000.- ins Investitionsbudget aufzunehmen und damit ein Signal im Bereich Baukonjunktur zu setzen. Er bittet also, seinem Antrag zuzustimmen und dem Prinzip der Verstetigung Rechnung zu tragen.

Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel bittet den Landrat darum, Eric Nussbaumers Antrag aus den bereits in der Vorlage des Regierungsrates dargelegten Gründen abzulehnen.

://: Budgetantrag 2002/216-02 wird abgelehnt.

2330 Amt für Umweltschutz und Energie

Budgetantrag 2002/216-03
Antrag der Grünen Fraktion zu Konto 318.20

Olivier Rüegsegger hat im Dienststellenkommentar zum genannten Konto Folgendes gelesen:

"Der Budgetbetrag 2003 erlaubt nun entweder die Weiterführung der systematischen Erkundung von Betriebsarealen mittels Drittaufträgen oder eine Beteiligung an vertieften Abklärungen bei kritischen Standorten, zum Beispiel Deponie in Muttenz. Es können aber nicht, wie im Jahresprogramm vorgesehen, beide Arbeiten mit Nachdruck weitergeführt werden."

Mit seinem Postulat ziele er nun darauf ab, dass beide Aufgaben, wie sie im Jahresprogramm genannt werden, wahrgenommen werden können. Laut Begründung der Ablehnung in der Regierungsvorlage sei es aber möglich, die Aufgaben durch Kreditübertragung zu erfüllen. Er bittet den Regierungsrat, ihn genau darüber zu informieren, wie dies funktioniere und weshalb im Dienststellenkommentar etwas anderes stehe.

Jacqueline Halder spricht sich sehr dafür aus, sowohl Betriebsareale als auch kritische Standorte zu untersuchen. Offene Fragen bestehen für sie ebenfalls im Bereich der Kreditübertragung. Zwar habe man dem Landrat in nächster Zeit eine Vorlage zu den Altlasten versprochen, in deren Rahmen ein entsprechender Kredit gesprochen werden könne, jedoch wurde der Landrat auch belehrt, dass Kredite erst dann gelten, wenn sie im Budget eingestellt sind. Aus diesem Grund unterstützt sie Olivier Rüegseggers Antrag.

In einem Jahr wird die Frist zur Erstellung eines Altlasten-Katasters auslaufen und Jacqueline Halder will wissen, ob diese eingehalten werden könne. Falls nicht: Wird Basel-Landschaft zumindest versuchen, die Frist nicht allzu stark zu überschreiten? Jacqueline Halder hat den Eindruck, die Fristen der Umweltschutzgesetzgebung würden überhaupt nicht ernst genommen.

Elsbeth Schneider-Kenel betont, sowohl die Regierung als auch die BUD nehme Gesetze, Verordnungen, Dekrete und Fristen sehr ernst. Da die Expertenberichte weniger weit fortgeschritten seien als geplant, habe man auch nicht alle Mittel aus dem Altlastenkonto ausgeschöpft. Aus diesem Grund sei eine Kreditübertragung auf das neue Jahr möglich. Aus bereits bekannten Gründen könne die Frist zur Erstellung des Altlastenkatasters nicht eingehalten werden.

Olivier Rüegsegger hakt nach und will wissen, ob der Dienststellenkommentar durch die Kreditübertragung nichtig werde und beide Aufgaben ausgeführt werden.

Elsbeth Schneider-Kenel kann dies heute noch nicht sagen. Erst im Januar könne man feststellen, was übriggeblieben sei und welcher Betrag übertragen werden könne.

://: Der Budgetantrag 2002/216-03 wird abgelehnt.

2357 ARP Öffentlicher Verkehr

Budgetantrag 2002/216-04
Antrag von Hildy Haas zu Konto 364.00

Hildy Haas weiss als Mitglied der Finanzkommission, dass jeder Auftrag mit Kosten verbunden sei. Da ihr Postulat zur Buslinie Hägendorf-Allerheiligenberg-Bärenwil-Langenbruck überwiesen wurde, habe sie nun einen Budgetantrag eingereicht, damit die Mittel für die Wiedereinführung dieser Buslinie vorhanden seien. Es handle sich um einen relativ kleinen Betrag für eine gute Lösung und sie bittet, ihrem Antrag zuzustimmen.

Elsbeth Schneider-Kenel bittet den Landrat darum, diesen Antrag abzulehnen, auch wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handle. Im Rahmen des überwiesenen Postulats werde sich die Regierung jedoch bemühen, dem Landrat eine sinnvolle Lösung vorzuschlagen.

Christoph Rudin teilt mit, die SP-Fraktion unterstütze Hildy Haas' Antrag. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Weilers Bärenwil habe das "Allerheiligen-Büssli" eine grosse Bedeutung.

Esther Maag begibt sich ein Stück weit aufs Glatteis, da die Grünen sonst immer den öffentlichen Verkehr unterstützen und fördern wollen. Die Fahrgastzahlen der diskutierten Buslinie zeigen jedoch, dass pro Kurs nur 0,8 Personen die Busverbindung nach Bärenwil benutzen und es sei ökologisch nicht unbedingt sinnvoll, für diese wenigen Personen einen ganzen Bus fahren zu lassen. Eine Lösung mittels Ruftaxi wäre ökologisch sicherlich besser.

://: Der Landrat lehnt den Budgetantrag 2002/216-04 ab.

Peter Holinger sprach sich zwar für Eintreten auf das Budget 2003 aus, macht sich aber über den Finanzplan und den darin aufgezeigten Personalaufwand grosse Sorgen. Trotzdem freut er sich, dass zur Zeit einige alte Häuser an der Rheinstrasse abgerissen werden, ein Zeichen dafür, dass der H2-Anschluss nun tatsächlich gebaut werde. Er fragt, ob es richtig sei, im Budgetposten 2300 (Generalsekretariat BUD), Konto 301.20, eine Leistungsprämie von rund 300'000 Franken einzubauen. Dieser Posten fehle bei anderen Dienststellen, was er als ungerecht empfinde.

Röbi Ziegler fällt auf, dass beim Unterhalt für die Hochleistungsstrassen (Konto 2314) eine massive Kostensteigerung zu verzeichnen sei. Er fragt, wie sich die Zunahme von Fr. 727'000.- für Löhne (301.30) rechtfertige und wie sich die Zunahme von über 200'000 Franken des Kontos "Baulicher Strassenunterhalt" (314.42) begründe.

Elsbeth Schneider-Kenel dankt Peter Holinger für das Kompliment und betont, der Baubeginn sei auf das nächste Jahr vorgesehen. Die rund 400'000 Franken für Leistungsprämien wurden gemäss dem Vorschlag und den Richtlinien des Personalamtes beim Generalsekretariat angesiedelt. Über die Verteilung der Leistungsprämien wird also in der Direktion entschieden und nicht auf den einzelnen Dienststellen. Beim Betrag für die Leistungsprämien handle es sich um rund 5 % der BUD-Gesamtlohnsumme.

Die Fragen zu den einzelnen von Röbi Ziegler genannten Konti kann Elsbeth Schneider-Kenel ohne die entsprechenden Unterlagen nicht beantworten. Es handle sich beim Unterhalt höchst wahrscheinlich um Ausbauleistungen. Im Bereich Hochleistungsstrassen wurde bisher intensiv mit der Firma Aegerter und Bosshardt AG zusammengearbeitet. Um nun aber den gesamten Bereich Hochleistungsstrassen beim Tiefbauamt anzusiedeln, wurden drei neue Stellen im Werkhof Sissach geschaffen.


24 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion

Willi Grollimund bezieht sich auf den Bereich 2425, Motorfahrzeugkontrolle, und fragt zu den Konten 310.50, 311.50 und 315.50, welche einen grossen Mehraufwand wegen der Einführung von Fahrausweisen im Kreditkartenformat ausweisen, ob es sich dabei um eine einmalige oder eine wiederkehrende Mehrbelastung der genannten Konten handle.

Regierungsrat Andreas Koellreuter betont, bei den Maschinen handle es sich um einen einmaligen Mehraufwand, zumindest so lange, bis sie kaputt seien und ersetzt werden müssen. Was die Ausweisformulare betrifft, so müsse man vom Bund eine entsprechende Menge (2-Jahres-Bedarf) auf einmal beziehen. Noch nicht bekannt ist, wie viele Personen ihren Fahrausweis erneuern lassen wollen, abgedeckt werden diese Kosten jedoch über die Gebühren.


25 Erziehungs- und Kulturdirektion

Die Finanzkommission beantragt hier weitere Korrekturen.

2521 Kindergärten

://: Der Aufwand wird um Fr. 4'083'500.- reduziert (Finanzausgleich per 01.08.2003).

2522 Primarschulen

://: Es ergibt sich mit dem neuen Finanzausgleich ein Mehraufwand von Fr. 15'807'400.-.

2527 Sekundarschulen

://: Der Aufwand-Überschuss wird um Fr. 26'249'600.- reduziert.

Zu den Sekundarschulen liegt ausserdem folgender Antrag vor:

Budgetantrag 2002/216-01
Antrag von Urs Wüthrich zu Konto 352.10

Urs Wüthrich erklärt, die aktuellen Unsicherheiten und Unklarheiten führten dazu, dass einzelne Gemeinden ihre Schulanlagen verlottern lassen. Der Kanton selbst hat in einem eigenen Gutachten dokumentiert, dass die heutigen Abgeltungsansätze von Fr. 43.-/m 2 knapp der Hälfte der tatsächlichen Kosten entsprechen. Eine kostendeckende Abgeltung der Unterhaltskosten durch den Schulträger müsste im Interesse der Substanzerhaltung und der Fairness selbstverständlich sein und Urs Wüthrich geht davon aus, dass sein Budgetantrag daher mehrheitsfähig sein.

Erstens seien die Vertreterinnen und Vertreter der Standortgemeinden sicherlich an einer kostendeckenden Abgeltung der Unterhaltskosten interessiert, zweitens müssten sich die Landratsmitglieder aus dem Baugewerbe über dieses Impulsprogramm freuen, drittens müssen BildungspolitikerInnen ihre Verantwortung wahrnehmen und für eine gut funktionierende Infrastruktur und lernfreudige Rahmenbedingungen einstehen, viertens liege es im Interesse der Kantonsfinanzen, dass in Zukunft keine Unterhaltsleistungen nachgeholt werden müssen, weil die Schulbauten heute nicht laufend und rechtzeitig unterhalten wurden. Schliesslich hofft Urs Wüthrich vor allem auf die Zustimmung derjenigen Landrätinnen und Landräte, für welche Fairness kein leeres Wort darstellt. Die Unterhaltszahlungen müssen, wie aus seinem Antrag hervorgeht, klar zweckgebunden eingesetzt werden. Urs Wüthrich bittet die Ratsmitglieder, seinem Budgetantrag zuzustimmen.

Regierungsrat Peter Schmid stellt fest, Urs Wüthrichs Vorschlag erscheine ein Stück weit genial, denn die Regierung könne eigentlich nicht im Ernst gegen eine Lösung sein, welche sie selbst in einer Vorlage vorschlage. In Tat und Wahrheit sei der ganze Vorgang allerdings komplex. Ausgangspunkt der Debatte um die Schulbauten waren vor vielen Jahren in der Tat die Unterhaltsbeiträge. Die Regierung habe über alle Jahre hinweg immer die gleiche Haltung vertreten und betonte, im Gleichschritt mit der Anpassung der Unterhaltsbeiträge müssten auch die Eigentumsverhältnisse der Schulbauten klar geregelt sowie der Finanzierungsmodus angepasst werden.

Seit einiger Zeit liege nun eine entsprechende Vorlage auf dem Tisch des Landrates und es wäre verkehrt, sich heute nur über die Unterhaltsbeiträge zu unterhalten. Ausserdem sei der in der neuen Vorlage vorgeschlagene Betrag für die Unterhaltszahlungen im Landrat offenbar nicht unbestritten.

://: Urs Wüthrichs Budgetantrag (2002/216-01) wird abgelehnt.

2538 Fachhochschulen

://: Die von der Finanzkommission beantragte Korrektur (Erhöhung des Aufwands um Fr. 137'000.-) wird genehmigt.

2581 Förderung Kunst und Kultur, Subventionen und Projekte

Budgetantrag 2002/216-05
Antrag von Bruno Steiger zu Konto 365.90

Bruno Steiger betont, der Kulturvertrag zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sehe die Zahlung von einem Prozent des Steuersubstrats der natürlichen Personen an kulturelle Institutionen in Basel-Stadt vor. Trotzdem sei die Regierung der Ansicht, man müsse zusätzliche 305'000 Franken für die Sinfonietta Basel ins Budget aufnehmen. Er frage sich, wo das Demokratieverständnis der Regierung bleibe, denn ein derart fragwürdiges Begehren dürfe nicht auf Vorrat budgetiert werden. Die Begründung, weshalb die Regierung seinen Antrag ablehne, sei haltlos. Für den Beitrag an die Sinfonietta hätte der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage unterbreiten müssen, anstatt die Bevölkerung in dieser Angelegenheit zu hintergehen. Er hofft, dass zumindest die SVP den Antrag der Schweizer Demokraten unterstützen werde.

Peter Schmid erklärt, im demokratisch beschlossenen Finanzhaushaltsgesetz sei die Art und Weise der Budgetierung geregelt. Vorhaben, welche der Regierung bekannt und/oder von dieser beabsichtigt sind, müssen ins Budget aufgenommen werden. Es sei nie Ziel gewesen, die Sinfonietta "getarnt und versteckt" zu unterstützen, denn sonst hätte dies niemand dem Budget entnehmen können. Selbstverständlich bedinge die Unterstützung der Sinfonietta eine Vorlage, und in diesem Zusammenhang könne auch die inhaltliche Debatte stattfinden.

://: Der Budgetantrag 2002/216-05 wird abgelehnt.


40 Gerichte keine Wortbegehren


Verpflichtungskredite keine Wortbegehren


Öffentlich-rechtliche Anstalten keine Wortbegehren


Bericht 2002/216 der Finanzkommission, Beilage A,
Landratsbeschluss

Titel und Ingress
keine Wortbegehren

Ziffern 1 bis 5 keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Voranschlag 2003 gemäss unten stehendem Landratsbeschluss mit grossem Mehr bei vereinzelten Gegenstimmen zu.

Landratsbeschluss
unter Berücksichtigung der Korrekturen und eines Antrags der Finanzkommission (Annahme Antrag EKD zu FHBB, Konto 2538.361.30)


Vom 12. Dezember 2002

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Budget 2003 der Laufenden Rechnung mit einem Aufwand von CHF 2'305.5 Mio (einschliesslich Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von CHF 125.0 Mio) und einem Ertrag von CHF 2'261.5 Mio, ergebend einen Aufwandüberschuss von CHF 44.0 Mio, wird zugestimmt.
2. Dem Investitionsbudget 2003 mit einem Aufwand von CHF 188.9 Mio und einem Ertrag von CHF 39.3 Mio, ergebend einen Aufwandüberschuss von CHF 149.6 Mio, wird zugestimmt.
3. Von der Gesamtrechnung, bestehend aus einem Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 44.0 Mio, Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von CHF 125.0 Mio, einem Aufwandüberschuss in der Investitionsrechnung von CHF 149.6 Mio, was einen Finanzierungsbedarf von CHF 68.6 Mio ergibt, wird Kenntnis genommen.
4. Dem Voranschlag der Stiftung Kirchen- und Schulgut wird zugestimmt.
5. Die neuen Leistungsaufträge der Landeskanzlei und des Staatsarchivs und die geänderten Leistungsaufträge der Finanz- und Kirchendirektion, der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion werden zur Kenntnis genommen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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