Protokoll der Landratssitzung vom 12. Dezember 2001

Nr. 1367

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Ernst Thöni begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die MedienvertreterInnen und die Gäste auf der Tribüne zur heutigen Landratssitzung.

Der Landratspräsident gratuliert Roger Moll, der am 3.12.2001 seinen 60. Geburtstag feiern durfte.

Entschuldigungen:
Ganzer Nachmittag: Heidi Tschopp, Simone Abt, Peter Zwick, Elisabeth Schneider, Gerold Lusser, Franz Ammann, Beatrice Fuchs, Matthias Zoller, Margrit Blatter

StimmenzählerInnen
Seite FDP: Thomas Haegler
Seite SP: Daniela Schneeberger
Mitte/Büro: Patrizia Bognar

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1368

Zur Traktandenliste

://: Die Traktandenliste ist unbestritten.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1369

1 2001/193a
Berichte des Regierungsrates vom 11. September 2001 und der Petitionskommission vom 22. November 2001: Einbürgerungsgesuch

Heinz Mattmüller stellt fest, dass das türkische Ehepaar Gör im Jahre 1997 an ihrem Wohnsitz bei der Bürgergemeinde Allschwil ein Einbürgerungsgesuch einreichte.
Bei der üblicherweise auf dem Polizeiposten durchgeführten Eignungsprüfung gab Herr Gör zu Protokoll, dass er 100% arbeitsunfähig sei. Anlässlich der Befragung durch den Bürgerrat gab er jedoch an, 100% zu arbeiten.
Als ihn der Bürgerrat, nachdem er von der widersprüchlichen Aussage Kenntnis hatte, schriftlich aufforderte, seine Aussage zu belegen, präzisierte Herr Gör, dass er seit Oktober 1995 teilweise und seit Juni 1997 voll arbeitsunfähig sei.
Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen und der dadurch aufgekommenen Bedenken lehnte der Bürgerrat das Einbürgerungsgesuch ab und weigerte sich, dieses an die Bürgergemeinde weiterzuleiten.

Prinzipiell steht es den Einbürgerungskandidaten, welche vom Bürgerrat abgelehnt werden offen, den Entscheid zurückzuziehen oder aber darauf zu bestehen, dass das Gesuch von der Bürgergemeinde behandelt wird.

Da sich der Bürgerrat Allschwils, trotz Aufforderung des Ehepaars Gör, weigerte, das Gesuch an die Bürgergemeinde weiterzuleiten, wandte sich dieses an den Ombudsman. Der kam zum Schluss, dass das Verhalten des Bürgerrats Allschwils einer Rechtsvereitlung gleichkomme.
Nachdem auch die Aufforderung des JPMD nichts fruchtete, zog das Ehepaar Gör sein Einbürgerungsgesuch in Allschwil zurück, um dieses neu in der Gemeinde Niederdorf einzureichen.
Die Bürgergemeinde Niederdorfs hat sich daraufhin bereit erklärt, das Ehepaar Gör einzubürgern.

Da Wohn- und Einbürgerungsort nicht übereinstimmen, hatte sich die Petitionskommission mit dem Gesuch zu befassen.

Nach eingehender Prüfung und Beratung beschloss die Kommission mit 4:3 Stimmen, diesem Einbürgerungsgesuch stattzugeben.

Die Kommissionsmehrheit verbindet diesen Antrag mit dem Hinweis, dass es nicht dem Ehepaar Gör angelastet werden könne, wenn der Behörde ein Verfahrensfehler unterlaufe.
Die Kommissionsminderheit sei allerdings der Auffassung, dass die beiden Kandidaten den Rechtsweg hätten beschreiten können und finden es nicht korrekt, dass das Ehepaar in eine andere Gemeinde auswich.

Es liege nun am Parlament, ob es die aus Sicht der Befürworter achtbaren Gründe gelten lasse oder nicht.

Elsbeth Schmied verweist einleitend darauf, dass die Kinder des Ehepaars bereits 1996 eingebürgert wurden, bevor diese 1997 ebenfalls ein Einbürgerungsgesuch stellten.
Der Bürgerrat lehnte es jedoch in der Folge ab, das Gesuch an die Bürgergemeinde weiterzuleiten, was einem eindeutigen Verfahrenfehler gleichkommt.
Auf Nachfragen des Ombudsmans und des JPMD nach einer Begründung reagierte der Bürgerrat zuerst nicht, um zu einem späteren Zeitpunkt die widersprüchlichen Aussagen Herrn Görs bezügl. seines Arbeitsverhältnisses als Grund anzuführen.
Der Gesuchsteller zog, nachdem er erkannte, dass sein Gesuch in Allschwil keine Chance hatte, dieses zurück und stellte ein neues Gesuch in der Gemeinde Niederdorf.
Nach Rücksprache mit Allschwil hat die Gemeinde Niederdorf dem Gesuch des Ehepaars Gör nach Einbürgerung entsprochen, mit der Begründung, dass mit der formellen Rechtsverweigerung des Bürgerrats Allschwil die Wohnsitzfrage nicht als zwingend erachtet werde.

Das Ehepaar sollte nun nicht dafür bestraft werden, dass Allschwil ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, weshalb Elsbeth Schmied beliebt macht, dem Einbürgerungsgesuch stattzugeben.

Monika Engel stellt fest, dass in diesem speziellen Fall die Abweichung vom Wohnortsprinzip nicht gegeben sei, weshalb die Mehrheit der SVP Fraktion das Gesuch ablehne.

Bruno Steiger widerspricht den Aeusserungen Elsbeth Schmieds und hält fest, dass wenn ein Bürgerrat ein Einbürgerungsgesuch ablehne, dieses als abgelehnt gelte und im Normalfall kein Mensch auf die Idee komme, zu verlangen, dass sein Gesuch noch der Bürgergemeinde vorgelegt werde.

Herr Gör habe versucht den Bürgerrat mit seinen tatsachenwidrigen Behauptungen zu "linken". Als er den abschlägigen Bescheid erhielt, wurde er ausfällig und bedrohte sogar den Bürgerrat.

Da sich das Ehepaar um jeden Preis einbürgern lassen wollte, hat es sein Gesuch in Niederdorf eingereicht, einer Gemeinde, welche schon unzählige Einbürgerungsgesuche gutgeheissen hat.

Grundsätzlich spiele die Verweigerung der Weiterleitung des Gesuchs an die Bürgergemeinde hinsichtlich der Chance, die Einbürgerung zu erhalten, überhaupt keine Rolle. Es handle sich dabei um eine rein juristische Spitzfindigkeit.
Dass das Gesuch abgelehnt wurde, stehe mit dem zweifelhaften Verhalten Herrn Görs in Zusammenhang. Dass jemand, der den Bürgerrat Allschwils belüge, zur Belohnung noch den Schweizer Pass erhalte, sei für Allschwil undenkbar.

Die Schweizer Demokraten werden sich in ihrem Abstimmungskampf, je nach Entscheid des Landrates, an den Fall erinnern.
Mit Interesse registriere er, dass dieselben Politiker, welche es begrüssen, dass der Bürgerrat über die Einbürgerungen befinde, nun Zeter und Mordio schreien, weil die Bürgergemeinde keine Stellung beziehen konnte.
Dies, obwohl die Chance, dass die Bürgergemeinde das Gesuch gutgeheissen hätte, gleich null war.

Abschliessend appelliert er an den Regierungsrat, dass gegen Gemeinden wie Niederdorf, die solchen Missständen noch Vorschub leisten, entsprechende Sanktionen ergriffen werden.

In diesem Sinne lehnen die Schweizer Demokraten das Gesuch ab.

Paul Schär erklärt, dass sich die Petitionskommission ihre Arbeit nicht leicht gemacht habe.
Da das Einbürgerungsverfahren in Niederdorf jedoch als absolut korrekt taxiert werden muss, unterstützt die Mehrheit der FDP Fraktion den Antrag der Petitionskommission.

Für Hans Jermann bleibt dahingestellt, ob die Aussage Bruno Steigers, dass der Gesuchsteller den Bürgerrat linken wollte, zutreffe.
Tatsache bleibt jedoch, dass ein Verfahrensfehler gemacht wurde, der das Ehepaar Gör dazu veranlasste, sein Gesuch in Allschwil zurückzuziehen und in Niederdorf neu einzureichen.
Aus diesem Grund befand die Kommissionsmehrheit, dass der Gesuchsteller nicht für den Verfahrensfehler verantwortlich gemacht werden kann.
Die CVP/EVP Fraktion unterstützt deshalb den Kommissionsantrag.

Röbi Ziegler weist darauf hin, dass die Petitionskommission ihre Informationen aus den Akten bezieht. Aus diesen gehe nicht hervor, welchen Vorteil sich der Gesuchsteller infolge der widersprüchlichen Aussagen verschafft haben soll.
Die Akten geben auch keine Auskunft darüber, ob dem Ganzen ein Missverständnis zugrunde liegt, wohl aber geht daraus hervor, dass der Ombudsman einen Vermittlungsversuch unternahm, worauf er vom Bürgerrat Allschwils die Antwort erhielt, mit diesem Mann wolle der Bürgerrat nichts mehr zu tun haben.
Die Ablehnung wäre zu akzeptieren, hätte der Bürgerrat das Gesuch sachgerecht geprüft und der Bürgergemeinde vorgelegt. Allerdings liege kein sachliches Argument vor, welches gegen die Einbürgerung des Ehepaars Gör ins Feld geführt werden könnte.

Man müsse nun einen Schlussstrich unter diese unschöne Geschichte ziehen und der Einbürgerung zustimmen.
Er bedaure, dass sich die Sprecherin der SVP mit dem Bürgerrat Allschwils solidarisiere, es jedoch nicht als nötig erachte, eine sachliche Begründung zu liefern.

Bruno Steiger findet die Schönfärberei und Verharmlosung bedenklich. Damit das Gesuch gutgeheissen werde, ziehe man nun sämtliche Register.

Max Ribi verwehrt sich dagegen, dass der Bürgerrat Allschwils im Plenum schlecht gemacht wird, dies habe er nicht verdient.

Er gehe jedoch davon aus, dass der Kommissionsbericht korrekt abgefasst sei.

Für Anton Fritschi ist es unzulässig, den "Sack zu schlagen und den Esel zu meinen". Er fordert den Rat auf, diese Diskussion augenblicklich abzubrechen.

Wenn die Petitionskommission zum Schluss komme, dass keine Gründe für eine Ablehnung des Gesuchs existieren, so gebe es auch keine Gründe.
Ausserdem sei das Thema viel zu sensibel, um es im Plenum zu "zerreden". Namens der FDP Fraktion bittet der Votant dem Gesuch zuzustimmen.

://: Der Landrat stimmt dem Einbürgerungsgesuch - Vorlage 2001/193a - grossmehrheitlich zu.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1370

2 2001/246
Berichte des Regierungsrates vom 23. Oktober 2001 und der Finanzkommission vom 20. November 2001: Änderung des Sachversicherungsgesetzes, Projekt TERRENO. 1. Lesung

Roland Plattner beantragt namens der Finanzkommission, die Aenderungen des Gesetzes über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe, gemäss Entwurf in der Beilage zum Bericht, zu beschliessen.

Die Aenderungen, die per 1.1.2002 in Kraft treten sollen, haben zum Ziel, die Finanzierung der bei Grundstücken versicherten Risiken zu gewährleisten. Diese Finanzierung muss von Gesetzes wegen selbsttragend sein, doch die aktuellen Verhältnisse entsprechen diesem Gebot nachgewiesenermassen nicht. Somit ist Sanierungsbedarf gegeben.

Mit dem vorliegenden Sanierungspaket schlägt der Regierungsrat einen nach Auffassung der Finanzkommission vernünftigen Mix zwischen Leistungsreduktionen und Prämienerhöhungen vor. Flankiert wird dieser Mix mit einer Neuorganisation des Selbstbehaltes, der einen Fixbetrag von CHF 600.-- anstelle des bisherigen prozentualen Anteils von10% pro Schadenfall vorsieht.

Mit der Realisierung dieses Sanierungspakets sollen inskünftig die Einnahmen genügen, um die Schäden und die anfallenden Verwaltungskosten zu decken sowie ausreichende Reserven zu äufnen.

Die konkreten Auswirkungen der beabsichtigten Sanierung sind nach Auffassung der Finanzkommission tragbar. In der Detailberatung wurden die beabsichtigten Gesetzesänderungen akzeptiert und von der Aenderung der Regierungsverordnung betreffend Haftungsausschuss für Strassen, Plätze und Wege der Bürgergemeinde in zustimmendem Masse verbindlich Kenntnis genommen. Ebenso Kenntnis genommen wurde von den in der Kompetenz der Verwaltungskommission liegenden Entscheiden betreffend Erhöhung der Grundtaxe und Flächenprämie sowie betreffend den Systemwechsel beim Selbstbehalt.

Die Finanzkommission beantragt in diesem Sinne Beschlussfassung gemäss Entwurf.

Peter Meschberger fasst sich - nachdem seitens des Kommissionspräsidenten bereits alles gesagt wurde, was es zu sagen gibt - kurz und beantragt namens der SP Fraktion dem Sachversicherungsgesetz zuzustimmen.

Urs Steiner erklärt einstimmige Zustimmung der FDP Fraktion zu dieser Vorlage.

Walter Jermann schliesst sich den vorangegangenen Ausführungen an und tritt namens der CVP Fraktion auf die Vorlage ein.

Hildy Haas kann nachvollziehen, dass die Kasse unter den Sturmschäden gelitten hat, und hält den vorgeschlagenen Weg für akzeptabel.
Die SVP Fraktion stimmt der Vorlage ebenfalls zu.

Heinz Mattmüller stellt fest, dass die Schweizer Demokraten im vorgeschlagenen Weg eine faire Lösung sowohl für die Versicherung als auch den Versicherungsnehmer sehen und deshalb der Vorlage positiv gegenüberstehen.

Alfred Zimmermann : "Grüne, Zustimmung!!!"

Regierungsrat Adrian Ballmer verweist darauf, dass sich das Solidarsystem Grundstückversicherung zu einem Sanierungsfall entwickelt hat. Mit einer Feuerwehrübung soll nun versucht werden, per 1.1.2002 das System zu erhalten.
Es handle sich offensichtlich um eine optimal einvernehmliche Lösung, für deren Erarbeitung er der BGV an dieser Stelle herzlich danken möchte.

1. Lesung des Sachversicherungsgesetzes

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren
§ 26 Abs. 2 Bst. d, Abs. 3 keine Wortbegehren
§ 27 Abs. 1 Bst. c keine Wortbegehren
§ 28 Abs. 1 Bst. b, c und e keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

://: Damit ist die 1. Lesung beendet.

Fortsetzung des Geschäfts an der Sitzung vom 13.12.2001

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei





Nr. 1371

3 2001/245
Berichte des Regierungsrates vom 23. Oktober 2001 und der Personalkommission vom 22. November 2001: Statutenänderung der Basellandschaftlichen Pensionskasse

Dölf Brodbeck bemerkt einleitend, dass die Statutenäderung zwei Punkte betrifft, welche zwar nicht von eminenter Bedeutung aber von grosser Dringlichkeit sind.
Beide Punkte waren in der Personalkommission unbestritten.
Der erste Punkt betrifft die Anpassung der versicherungstechnischen Barwerttabelle im Anhang der Statuten.
Der Wechsel der versicherungstechnischen Grundlagen hat eine marginale Auswirkung auf die Barwerttabelle, sie führt zu einer leichten Erhöhung der Eintrittssummen beim Kasseneintritt und einer entsprechenden Erhöhung der Austrittsleistungen.

Die zweite Aenderung hat eine einmalige Verlängerung der Amtsperiode des Verwaltungsrates um zwei Jahre zum Ziel. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird erreicht, dass die Abgeordneten erst nach einer zweijährigen eigenen Amtszeit einen neuen Verwaltungsrat wählen müssen und dass, wenn die neuen Abgeordneten gewählt werden, der Verwaltungsrat seinerseits seit zwei Jahren besteht.

Dölf Brodbeck den Rat auf die Vorlage einzutreten und die Statuenänderung zu genehmigen.

Eva Chappuis gibt bekannt, dass sich die SP Fraktion in der Fraktionsberatung ihrer Stimme enthalten hat, um zu demonstrieren, dass die Regierung das Verfahren einzuhalten habe und auch in unumstrittenen Fällen die Meinung der Personalverbände einzuholen sei. Da dies inzwischen erfolgt ist, stimmt die SP Fraktion der Vorlage zu.

Christine Mangold unterstreicht, dass trotz der im 2002 anstehenden Statutenrevision diese beiden Aenderungen vorgezogen werden mussten.
Die FDP Fraktion spricht sich einstimmig zugunsten der Vorlage aus.

Uwe Klein tritt namens der CVP/EVP Fraktion ebenfalls auf die Vorlage ein und stimmt beiden Anträgen zu.

Willi Grollimund erklärt namens der SVP Fraktion Zustimmung.

Pascal Wyss erklärt die Zustimmung der Schweizer Demokraten zur Vorlage.

Madeleine Göschke heisst namens der Grünen Fraktion die Vorlage gut.

Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse

I. keine Wortbegehren

§ 35 Absatz 8 keine Wortbegehren

Anhang: Tabelle A und B keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

://: Der Landrat genehmigt folgende Statutenänderung der Basellandschaftlichen Pensionskasse einstimmig.

Landratsbeschluss (Beilage 1)

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Fortsetzung >>>
Back to Top