Protokoll der Landratssitzung vom 11. Januar 2001

Nr. 814


Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Peter Brunner heisst alle Anwesenden willkommen und wünscht ihnen und ihren Angehörigen zum neuen Jahr alles Gute, viel Glück und Gesundheit. Er freue sich auf die Fortsetzung der guten kollegialen Zusammenarbeit auch während der restlichen Legislaturperiode.


Gedenken
Landratspräsident Peter Brunner erklärt es als seine traurige Pflicht, den Rat davon in Kenntnis setzen zu müssen, dass das Landratsmitglied Ruedi Moser am Freitag, den 22. Dezember 2000, für alle unerwartet, verstorben sei. Dieser Kamerad und Freund habe seit 1998 dem Landrat angehört und es verstanden, sich auch in diesem Gremium wie schon zuvor in der Öffentlichkeit als Politiker über alle Parteigrenzen hinweg für die Anliegen des Sportes im Kanton und in der Region Basel engagiert einzusetzen. Für ihn habe Sport und Politik stets eine Einheit gebildet, und in diesem Sinne habe er in einer der letzten Landratssitzungen einen Vorstoss für die Schaffung einer ständigen Sport- und Umweltkommission lanciert, der vom Rat mit grosser Mehrheit an den Regierungsrat überwiesen worden sei. Mit der konsequenten Art, für seine Meinung einzutreten, habe der Verstorbene im Landrat viel Anerkennung und Zustimmung gefunden, und entsprechend gross sei die Bestürzung und der Schmerz, nun von dieser unvergesslichen Persönlichkeit Abschied nehmen zu müssen. Seiner Frau und seinen Angehörigen gelte das herzliche Beileid.
Zum Abschied von Ruedi Moser erheben sich in der Folge alle Anwesenden zu einer stillen Gedenkminute.


Zur Traktandenliste
Landratspräsident Peter Brunner weist darauf hin, dass die heutige Sitzung im Hinblick auf die Eröffnung des Jubiläums "500 Jahre Zugehörigkeit des Standes Basel zur Eidgenossenschaft" mit der Wiedergabe von Gustav Mahlers "Sinfonie der Tausend" bereits um 16 Uhr geschlossen werde.
Traktandum 21 werde im Einverständnis mit Eva Chappuis, dass es sich nicht um eine Interpellation, sondern um ein zusammen mit der Vorlage 2000 zu behandelndes Postulat handle, von der heutigen Traktandenliste abgesetzt. Die Traktanden 1 - 12 werde er heute Vormittag behandeln lassen; falls dies nicht gelingen sollte, würden die Beratungen am Nachmittag mit Traktandum 13 fortgesetzt, weil der für die ersten 12 Traktanden zuständige Regierungspräsident Andreas Koellreuter nach der Mittagspause an der Sitzung nicht mehr werde teilnehmen können.


://: Die so modifizierte Traktandenliste ist unbestritten.


Für das Protokoll:
Erich Buser, Landeskanzlei



Nr. 815

1 2000/234
Berichte des Regierungsrates vom 21. November 2000 und der Petitionskommission vom 14. Dezember 2000: 1 Einbürgerungsgesuch


Petitionskommissionspräsident Heinz Mattmüller stellt fest, dass es sich bei dieser Einbürgerung um eine reine Formalität handle, weil das betreffende Kind erst im Verlauf des Einbürgerungsverfahrens der Eltern das Licht der Welt erblickt habe und es niemandem eingefallen sei, den Nachwuchs in das Verfahren einzubeziehen. Für solche Fälle habe der Rat seinerzeit auf Vorschlag der Regierung und der Petitionskommission hin dieses unbürokratische Vorgehen zur Usanz erhoben.


://: Der Landrat stimmt der Einbürgerung einstimmig zu.


Für das Protokoll:
Erich Buser



Nr. 816

2 2000/235
Berichte des Regierungsrates vom 21. November 2000 und der Petitionskommission vom 14. Dezember 2000: 51 Einbürgerungsgesuche


Petitionskommissionspräsident Heinz Mattmüller macht darauf aufmerksam, dass die Akten zu diesen Gesuchen wie üblich von einem Mitglied der Kommission auf Herz und Nieren und insbesondere auf Übereinstimmung von Wohn- und Einbürgerungsgemeinde sowie im Abweichungsfalle auf das Vorliegen von achtenswerten Gründen gemäss Bürgerrechtsgesetz geprüft worden seien. Die prüfenden Mitglieder müssten im letzteren Falle häufig entweder sich in die Akten vertiefen oder die Hilfe der zuständigen Mitarbeiterinnen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion in Anspruch nehmen, weil die betreffenden Gemeinden es versäumten, das Vorliegen achtenswerter Gründe nachzuweisen.


Im vorliegenden Paket verhalte es sich so, dass bei den Gesuchen Nrn. 20 und 48 insofern achtenswerte Gründe vorlägen, als die Einbürgerungswilligen während des Verfahrens den Wohnort gewechselt und in der ursprünglichen Wohn- und heutigen Einbürgerungsgemeinde das Erfordernis der gesetzlichen Mindestaufenthaltsdauer erfüllt hätten. Bei Gesuch Nr. 24 habe in der Kommission der Umstand, dass die Gemeinde Hölstein einen in Pratteln wohnhaften Gesuchsteller eingebürgert habe, zu längeren Diskussionen und zu einer Rückfrage der JPMD beim Gesuchsteller geführt. Der letztere habe geltend gemacht, dass die Mindestaufenthaltsdauer in Pratteln 10, in Hölstein jedoch bloss 8 Jahre betrage und er und seine Familie möglichst rasch das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollten. Offensichtlich habe der Mann § 11 Abs. 5 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes übersehen, wonach eine Gemeinde keine längere Mindestwohnsitzdauer als 5 Jahre verlangen könne. Es müssten also andere Gründe gewesen sein, die ihn bewogen hätten, sein Gesuch nicht in Pratteln zu stellen.. Der dortige Bürgerrat habe schriftlich erklärt, dass er in Anbetracht der zahlreichen Gesuchsablehnungen an der letzten Bürgergemeindeversammlung nichts gegen die Einbürgerung dieses Gesuchstellers in Hölstein einzuwenden habe. Er persönlich möchte dieses Vorgehen nicht weiter kommentieren. Die Kommission habe sich bereit erklärt, angesichts der bekannten Schwierigkeiten, die damals in Pratteln geherrscht hätten, nochmals ein Auge zuzudrücken, sich aber vorbehalten, im Fortsetzungsfalle bei der JPMD zu intervenieren.


Bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimme beantrage die Petitionskommission dem Rat, den Einbürgerungsgesuchen gemäss Vorlage zuzustimmen.


Bruno Steiger wäre noch bereit, darüber zu diskutieren, ob Leuten, die im Verlaufe des Verfahrens den Wohnort gewechselt hätten, achtenswerte Gründe zugestanden werden könnten, während ein Verhalten, wie es sich die Gemeinde Hölstein bei Gesuch Nr. 24 erlaubt habe, von der Fraktion der Schweizer Demokraten als äusserst fragwürdig empfunden werde. Weil ein einzelnes Gesuch nicht aus einem Paket herausgenommen und abgelehnt werden könne, bleibe ihr nichts anderes übrig, als die Ablehnung sämtlicher Gesuche zu beantragen.


Heinz Mattmüller hält den Begriff "achtenswerte Gründe" für einen "Gummibegriff", dessen Interpretation eigentlich auf eine Ermessensfrage hinaus laufe, die einige Kommissionsmitglieder im Falle des Gesuches Nr. 24 dahin gehend beantwortet hätten, dass ein achtenswerter Grund durchaus vorliege, wenn der Gesuchsteller befürchtet habe, als Moslem in Pratteln nicht eingebürgert zu werden.


Esther Gallacchi , die mit der Aktenprüfung betraut war, informiert, dass dieser Gesuchsteller 19 Jahre alt gewesen war, bereits 8 Jahre in Pratteln gewohnt und in Basel die Schulen besucht hatte, als das Gesuch eingereicht worden war. Seitens der JPMD habe man sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestimmung, wonach die Mindestaufenthaltsdauer nur 5 Jahre betrage, nicht nur diesem, sondern auch vielen anderen Gesuchstellenden nicht bekannt sei. Übrigens würden Einbürgerungsgesuche der restlichen Familienmitglieder dem Rat in einem der nächsten Pakete unterbreitet. Weil auch sonst keinerlei Gründe dagegen sprächen, befürworte sie die Einbürgerung des jungen Mannes.


://: Den Einbürgerungsgesuchen wird grossmehrheitlich zugestimmt.


Für das Protokoll:
Erich Buser



Nr. 817

3 2000/255
Bericht der Petitionskommission vom 12. Dezember 2000: Begnadigungsgesuch


Petitionskommissionspräsident Heinz Mattmüller zieht nach ausführlicher Schilderung des Falles das Fazit, dass der Gesuchsteller wohl die so genannten sexuellen Handlungen mit der Minderjährigen zugegeben, den Tatbestand der Vergewaltigung aber stets bestritten und vor Appellations- und Bundesgericht sowie im Begnadigungsgesuch geltend gemacht habe, lediglich aufgrund von Aussagen der Klägerin, von Klassenkameradinnen und Verwandten verurteilt worden zu sein. Zeugen, die etwas gesehen oder gehört hätten, seien nicht vorhanden, und ausserdem habe das Gericht auf ein Zeugnis des Frauenarztes der inzwischen erwachsenen Frau abgestellt, obwohl er seine Untersuchungen nicht aufgrund irgend welcher Beschwerden oder gerichtlicher Verfügungen vorgenommen habe. Der Gesuchsteller vertrete die Ansicht, dass ihn das Gericht bei diesem Sachverhalt nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" von der Anklage der Vergewaltigung hätte freisprechen müssen; ferner mache er Verjährung der Delikte geltend, weil die Verfehlungen 1981 begonnen und nach Aussage der Klägerin 1991 aufgehört hätten. Er habe sich überdies aus freien Stücken einem Lügendetektortest unterzogen, der ergeben habe, dass seine Aussage, die Vergewaltigungen nicht begangen zu haben, der Wahrheit entspreche. Das Gericht sei nicht darauf eingegangen, weil es diese Methode anzweifle. Den Einwand, dass die Vorinstanzen seine Querschnittlähmung beim Strafmass nicht berücksichtigt hätten, habe das Bundesgericht nicht gelten lassen, weil das übliche Strafmass bei derartigen Verfehlungen ohne Behinderung wesentlich höher liege.


Im Begnadigungsgesuch argumentiere der Anwalt des Gesuchstellers, dass der letztere mit seiner lebenslänglichen Behinderung wohl genügend bestraft sei, zudem keine Rückfallgefahr bestehe und sogar die Klägerin vor Gericht zu Protokoll gegeben habe, dass sie in Anbetracht dieser Umstände einen Vollzug der Zuchthausstrafe eigentlich nicht wünsche. Dagegen spreche auch ein technisches Problem, indem keine Anstalt in der Lage wäre, einen Delinquenten mit der Behinderung des Gesuchstellers in den Strafvollzug aufzunehmen. Alternative Vollzugsmöglichkeiten gebe es nicht, wie im Kommissionsbericht nachgewiesen werde.


An dieser Stelle rufe er in Erinnerung, dass es sich bei einer Begnadigung nicht um einen juristischen Akt zwecks Aufhebung eines Gerichtsurteils und Freispruchs eines Gesuchstellers, sondern um einen rein administrativen Akt handle, bei dem eine Freiheitsstrafe gnadenhalber ausgesetzt werde, der aber rückgängig gemacht werden könne, wenn die Person wieder delinquieren sollte.


Was die Gründe der Kommissionsmehrheit für die Ablehnung des Gesuchs angehe, verweise er auf den Kommissionsbericht. Für eine Begnadigung spreche, dass zufolge der Behinderung keine Rückfallgefahr bestehe, die Klägerin auf einem Vollzug der Zuchthausstrafe nicht bestehe, und der Zweck einer solchen, nämlich einen Täter zu belehren, künftig keine solchen Delikte mehr zu begehen, hier nicht gegeben sei. Unter diesen Umständen müsse gefragt werden, welches Interesse der Staat an einem Vollzug haben könne, zumal sie einer Rehabilitation des Gesuchstellers nicht eben förderlich wäre.


Elsbeth Schmied kritisiert, dass der Präsident die Meinung der Petitionskommission nicht wiedergegeben und insbesondere die Delikte verharmlost habe, was den Feststellungen des Gerichtes klar widerspreche. Dieses habe entgegen der Ansicht des Täters bei der Strafzumessung die Behinderung berücksichtigt. Es sei allerdings sehr egoistisch, dass der Gesuchsteller seine Behinderung in den Vordergrund rücke und an das Opfer keinen Gedanken verschwende, das erfahrungsgemäss für sein ganzes Leben von den schweren Untaten, die ihm im Mädchenalter angetan wurden, gezeichnet sein werde.


Ihrer Ansicht nach sei es dem Gesuchsteller zuzumuten, bis zur Verjährung jederzeit mit dem Vollzug seiner Strafe rechnen zu müssen, falls sich sein gesundheitlicher Zustand zum Positiven wenden sollte.


Für die SP-Fraktion wiege die Tat schwerer als die Behinderung, die ja vom Gericht angemessen berücksichtigt worden sei. Sie beantrage dem Rat grossmehrheitlich, die Begnadigung abzulehnen.


Bruno Steiger schickt voraus, dass es sich bei Sexualstraftaten gegenüber Kindern wahrlich nicht um "Kavaliersdelikte" handle. Die SD-Fraktion könne die Argumentation des Gesuchstellers, mit der Behinderung genügend bestraft worden zu sein, schon deshalb nicht akzeptieren, weil er den ursächlichen Unfall selbst verschuldet habe. Überdies habe das Gericht die Behinderung im Strafmass gebührend berücksichtigt, so dass eine Begnadigung gegenüber nicht behinderten Tätern eine Ungleichbehandlung bedeuten würde. Die Mehrheit seiner Fraktion lehne aus diesen Begründen eine Begnadigung ab.


Esther Gallacchi wirft die Frage auf, ob nicht die Aussicht bestehe, dass der Täter schliesslich doch noch die beiden für eine Begnadigung ausschlaggebenden Kriterien -. Einsicht in das Unrecht der Tat und Reue - erfüllen könnte, falls er von dem über ihm schwebenden Damoklesschwert einer Zuchthausstrafe durch eine bedingte Begnadigung befreit würde. Aus dieser Überlegung stelle die CVP/EVP-Fraktion mehrheitlich folgenden Antrag: "Dem Begnadigungsgesuch des R.G. wird bedingt stattgegeben mit der Auflage einer fünfjährigen Probezeit mit Schutzaufsicht.".


Esther Maag sieht sich nach den unverständlich langen und detaillierten Ausführungen des Petitionskommissionspräsidenten veranlasst, sich kurz zu fassen und namens der Fraktion der Grünen darauf hinzuweisen, dass der Gesuchsteller auf der "Klaviatur der körperlichen Behinderung" spiele und damit vergessen machen möchte, dass die psychischen Schäden, die er dem Mädchen angetan habe, mindestens eben so schwer zu gewichten seien. Für das Opfer sei es keineswegs gleichgültig, ob sein Peiniger begnadigt werde oder nicht. Aus diesem Grund lehne ihre Fraktion eine Begnadigung ab.


Röbi Ziegler macht auf den krassen Widerspruch der heutigen, detaillierten Ausführungen des Präsidenten der Petitionskommission zu seinem sehr guten Bericht aufmerksam und bezeichnet die ersteren als deplatziert, weil er auf diese Weise die Intimsphäre des Opfers ein weiteres Mal verletzt habe. Ihm selbst sei die Entscheidungsfindung ausserordentlich schwer gefallen, weil er einerseits aus seiner seelsorgerischen Erfahrung um die schweren, lebenslangen Schäden wisse, die Frauen durch Inzesthandlungen und sexuelle Übergriffe in der Jugend zugefügt worden sein könnten, und andererseits die Vorstellung der Folgen einer Ablehnung der Begnadigung nicht zu befriedigen vermöchten. Diese beständen nämlich darin, dass während 22 Jahren alljährlich ein grosser Aufwand zur Abklärung der Hafterstehungsfähigkeit betrieben werden müsste. Ausserdem sehe er in einem über dem Kopf schwebenden Damoklesschwert keine Motivation für den Betroffenen, eine Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation anzustreben In diesem Falle würden mit einer Gutheissung des Gesuchs also in keiner Weise die Taten des Delinquenten, sondern in letzter Konsequenz die Baselbieter Steuerzahler begnadigt. Aus diesen Gründen habe er sich dazu durchgerungen, für die Begnadigung einzutreten.


Anton Fritschi bezeichnet es als unzulässig, ein Begnadigungsgesuch unter dem Aspekt der Kosteneinsparung für den Staat zu beurteilen. Da auch die heute vom Kommissionspräsidenten gelieferten zusätzlichen Informationen nichts an der Tatsache änderten, dass es sich bei den zu beurteilenden Tatbeständen um schwerwiegendste und verwerfliche Delikte an einem Kind handle, und in den Unterlagen nicht die geringsten Anzeichen von Reue und Einsicht des Gesuchstellers in sein Unrecht erkennbar seien, lehne die FDP-Fraktion eine Begnadigung ab. Es bestehe auch kein Anlass, diesem Mann mit der Entfernung des Damoklesschwertes zu einem ruhigeren Gewissen und Leben zu verhelfen.


Monika Engel gibt bekannt, dass für die SVP-Fraktion die Delinquenz des Gesuchsteller und deren fatale Auswirkungen auf die Seele der jungen Frau schwerer wiegen würden als seine eigene Behinderung, zumal die letztere vom Richter bei der Festsetzung des Strafmasses berücksichtigt worden sei. Da nach Meinung ihrer Fraktion mit einer Ablehnung der Begnadigung ein Zeichen an die Adresse des Opfers gesetzt werden müsse, stelle sie entsprechend Antrag.


Ursula Jäggi verurteilt die heutigen Ausführungen des Petitionskommissionspräsidenten einerseits als unzulässige Verletzung der Intimsphäre des Opfers und andererseits als einseitige Darstellung des Standpunktes der Kommissionsminderheit. Im Detail versteige er sich noch dazu, die Delikte wahrheitswidrig als "so genannte sexuelle Handlungen" zu apostrophieren. Sie sehe den Reaktionen der anderen Fraktionen auf eine derart eklatante Abweichung vom Inhalt eines Kommissionsberichts mit Spannung entgegen.


Weil der Gesuchsteller jedes Zeichen von Einsicht und Reue vermissen lasse, könne er nicht als begnadigungswürdig beurteilt werden. Auch eine Behinderung ändere nichts am Erfordernis der Begnadigungswürdigkeit. Sie lehne die Begnadigung ab.


://: Der Rat gibt dem Kommissionsantrag grossmehrheitlich den Vorzug gegenüber dem Antrag Gallacchi und lehnt damit das Begnadigungsgesuch ab.


Für das Protokoll:
Erich Buser



Nr. 818

4 2000/254
Bericht der Petitionskommission vom 12. Dezember 2000: Petition vom 22. Juni 2000 "Demokratischer Volksentscheid über die Zukunft der Universitätskinderklinik beider Basel"


Petitionskommissionspräsident Heinz Mattmüller fasst den Kommissionsbericht zusammen und hebt hervor, dass die Verfassungen der beiden Basler Kantone entsprechend geändert werden müssten, um die den Petenten vorschwebenden gemeinsamen Volksabstimmungen überhaupt durchführen zu können. Obwohl die Petitionskommission die SGSG schriftlich über diese Erkenntnis des rechtsdienstlichen Gutachtens in Kenntnis gesetzt und ihr den Rückzug der Petition wegen Aussichtslosigkeit empfohlen habe, hätten dies die Petenten abgelehnt. Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage er dem Rat, die Petition abzulehnen.


Röbi Ziegler bezeichnet die Idee der Petenten als an sich reizvoll, weil sich mit einer solchen Abstimmung klare Verhältnisse schaffen und Versuche der Sanitätsdirektoren, einander über den Tisch zu ziehen, unterbinden lassen würden. Doch liessen es die beiden Kantonsverfassungen nicht zu, dass sich die politischen Entscheidungsgremien in einer so emotionsträchtigen Frage durch diese Hintertür aus der Verantwortung stehlen könnten. Die SP-Fraktion plädiere daher für Nichteintreten.


Paul Schär nimmt vorweg, dass die FDP-Fraktion dem Antrag der Petitionskommission zustimmen werde, und erinnert nochmals ausdrücklich an ihre Forderung nach einer Verbesserung des Informationsmanagements, die sie bereits anlässlich der UKBB-Debatte erhoben habe. In der vorliegenden Petition sehe er einen weiteren Beweis dafür, dass diesbezüglich Mängel beständen und es mit dem Vertrauen in die öffentlichen Institutionen - auch in die Parlamente - nicht besonders gut bestellt sein könne. Seine Fraktion bitte den Regierungsrat dringend, diesen Aspekt ernst zu nehmen und sich in allen zuständigen Gremien für mehr Transparenz nach innen und aussen einzusetzen, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Staatsvertrag über das gemeinsame Kinderspital vom Stimmvolk abgelehnt werde.


Roland Meury gibt bekannt, dass die Fraktion der Grünen die Petition ablehne, weil sie primär einen fachlich-sachlich abgestützten Entscheid in dieser emotionsgeladenen Angelegenheit erwarte, um den alle Gremien - Regierungen, Verwaltungen und Parlamente - nicht mehr herum kämen. Sich mit vorgängigen Volksabstimmungen oder mit dem Hinweis, dass am Ende so oder so das Volk entscheiden werde, aus der Verantwortung stehlen zu wollen, gehe nicht an. Wenn es allerdings den Regierungen und Parlamenten nicht gelingen sollte, klare und saubere Entscheidungen zu treffen, stehe immer noch die Option "Volksabstimmung", wie sie hier gefordert werde, denn verfassungsmässige und gesetzliche Grundlagen liessen sich ändern bzw. schaffen.


In dieser Frage von grosser regionaler Bedeutung dürfe weder die Sache, noch das Volk fragmentiert werden. Aus diesem Grund möchte er die Option, die in der Petition aufgezeigt werde, in petto halten, um sie nötigenfalls, wenn alles wieder in einem Hickhack enden sollte, erneut aufs Tapet bringen zu können.


Monika Engel schliesst sich der Forderung von Paul Schär an und gibt bekannt, dass auch die SVP-Fraktion die Petition ablehne, nachdem das partnerschaftliche Geschäft auf gutem Wege sei und der partnerschaftliche Prozess weiter geführt werden solle.


Matthias Zoller interpretiert den Petitionstext nicht wie Paul Schär als Ausdruck eines Unbehagens, sondern als Forderung, dass das Volk entscheiden können solle. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Volksabstimmung sei derzeit nicht gegeben, sie liesse sich jedoch ausserhalb der UKBB-Problematik durchaus diskutieren.. Die CVP/EVP-Fraktion beantrage, der Empfehlung der Petitionskommission zu folgen und die Petition abzulehnen.


://: Die Petition wird einstimmig abgelehnt.


Für das Protokoll:
Erich Buser



Fortsetzung >>>
Back to Top