Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2002
Protokoll der Landratssitzung vom 11. Dezember 2002 |
Nr. 1868
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsidentin
Ursula Jäggi-Baumann
begrüsst die Landrätinnen und Landräte, die Regierungspräsidentin und die Herrn Regierungsräte zur nachmittäglichen Landratssitzung.
Entschuldigungen
Nachmittag: Corvini Ivo, Friedli Thomas, Fritschi Anton, Fuchs Beatrice, Gerber Fredy, Rudin Karl, Rudin René, Rüegsegger Olivier, Thöni Ernst und Zwick Peter
StimmenzählerInnen
Seite FDP: Jacqueline Halder
Seite SP: Patrizia Bognar
Mitte/Büro: Daniela Schneeberger
://:
Dieter Schenk
wird als Ersatz für den heute abwesenden Anton Fritschi ins Büro des Landrates gewählt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1869
Zur Traktandenliste
Da parallel zur heutigen Landratssitzung in der Gemeinde Allschwil die Budgetberatung stattfindet, der die Landrätinnen und Landräte Allschwils beiwohnen sollten, beantragt
Bruno Steiger
die Behandlung der Traktanden 9. und 10. auf Donnerstag vormittag zu verschieben.
://: Der Antrag Bruno Steigers wird abgelehnt; es wird nach der vorliegenden Traktandenliste verfahren.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1870
1
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Bankrates der Basellandschaftlichen Kantonalbank für den Rest der laufenden Amtsperiode vom 1. Januar 2003 bis 30. Juni 2003
Uwe Klein
schlägt als Nachfolger Dr. Alfred Peters, welcher sein Mandat per 31.12.2002 niederlegt Urs Baumann als neuen Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank vor.
Urs Baumann ist seit siebeneinhalb Jahren Mitglied des Parlaments und der Finanzkommission. In dieser Zeit lernte man die konsequente Art, mit der Urs Baumann die finanzpolitischen Geschäfte hinterfragt hat, schätzen.
Seine pointierten Voten und sein Fachwissen sind allen im Rat bestens bekannt und seine konsequente Haltung hat ihm über die Parteigrenzen hinweg Achtung und Anerkennung eingetragen.
Neben der Finanzkommission ist Urs Baumann Mitglied
der EDV-PUK, des WoV-Ausschusses und der Arbeitsgruppe Sekundarschulhausbauten.
Mit hoher Sachkompetenz bewies er in diesen Gremien, dass er für die Funktion eines Bankrates prädestiniert ist.
In Zusammenhang mit dem Artikel in der BZ vom 6.12.2002 erinnert Uwe Klein daran, dass das Gesetz zur Gewaltentrennung per 1. Juli 2003 in Kraft tritt
.
Da die Verwaltungsgerichtsklage der CVP Fraktion im Jahre 1999 abgelehnt wurde, gelte die noch aktuelle Regelung für die CVP so gut wie für alle andern Parteien.
Die Fraktion erachte es als sinnvoll, dass Urs Baumann begonnene Arbeiten noch zu Ende führen könne.
Uwe Klein bittet das Parlament, der Empfehlung der CVP zuzustimmen und Urs Baumann in den Bankrat der Basellandschaftliche Kantonalbank zu wählen.
Urs Wüthrich
bemerkt, dass es aufgrund der Geräusche im Vorfeld heute nicht darum gehen könne, die Nachfolge in stiller Wahl zu regeln sondern eine Geheime Wahl angesagt sei.
Eine überwiegende Mehrheit der SP-Fraktion stimmt der Wahl Urs Baumanns in den Bankrat zu
,
hält das Doppel- mandat jedoch für unzulässig und verfassungswidrig und spricht sich deutlich dagegen aus.
Der bereits 1998 von der CVP-Fraktion gefasste Beschluss, keine Landratsmitglieder als Vertreter in ein entsprechendes Gremium zu delegieren
,
müsse unverändert gelten.
Die SP-Fraktion vertritt daher die Auffassung, dass es der Glaubwürdigkeit des künftigen Bankrates Urs Baumann wesentlich zuträglicher wäre, wenn er seinen Rücktritt aus dem Landrat bekannt geben würde.
Hans Schäublin
zeigt sich erstaunt über die Tatsache, dass die CVP-Fraktion offensichtlich mit zwei verschiedenen Ellen misst, aber auch darüber, dass nicht ein Konsens mit dem zurücktretenden Bankrat gefunden werden konnte.
Die SVP-Fraktion mache beliebt, die heutige Wahl abzusetzen, und damit allen Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen die Sachlage nochmals in Ruhe zu überdenken.
Sollte Urs Baumann einem Rücktritt aus dem Rat zustimmen, könne er mit der Unterstützung der SVP rechnen.
Jörg Krähenbühl
müsste aufgrund seiner Geradlinigkeit grundsätzlich hinter der Fraktionsmeinung der SVP stehen.
Wenn er aber, die von Urs Baumann vielzitierte Kosten-/Nutzenrechnung mache, komme er zur Erkenntnis, dass eine gewisse Toleranz am Platz sei.
Esther Maag
schickt voraus, dass die Qualifikation Urs Baumanns von der Fraktion der Grünen keinesfalls angezweifelt werde.
Nachdem jedoch der Rat für eine Trennung plädiert habe, halte sie ein Doppelmandat, obwohl juristisch korrekt, psychologisch für ungeschickt. Dies umso mehr, als sich Urs Baumann damals vehement gegen das Doppelmandat Ursula Jäggis gewehrt habe.
Die Fraktion der Grünen schliesst sich dem Vorschlag der SVP auf Wahlverschiebung an.
Eugen Tanner
macht darauf aufmerksam, dass das erwähnte Gerichtsurteil, welches Doppelmandate bis zum 30.6.2003 zulässt, für alle Parteien gilt.
Es gebe deshalb keinen Grund, die Wahl heute nicht zu vollziehen.
Paul Schär
stellt fest, dass die FDP-Fraktion die Kandidatur Urs Baumanns diskutiert hat und für unbestritten hält. Die FDP erachtet das Doppelmandat zwar nicht als ideal, eine Verschiebung der Wahl wäre der Sache jedoch nicht dienlich. Die FDP unterstützt die Wahl Urs Baumanns.
Nachdem die Schweizer Demokraten die CVP damals unterstützt haben, ist
Bruno Steiger
enttäuscht über deren Doppelmoral.
Sollte die CVP nicht in der Lage sein einen anderen Kandidaten vorzuschlagen, werde man sich dem Antrag der SVP anschliessen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag Hans Schäublins, die Wahl des Bankrates auszusetzen, mit 39:24 Stimmen ab.
://: Mit 39:25 Stimmen beschliesst der Landrat Geheime Wahl für die Wahl eines Mitgliedes in den Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank.
Zahl der Stimmberechtigten: 90
Zahl der eingelegten Wahlzettel: 77
Leer eingelegte Wahlzettel: 24
Ungültige Wahlzettel: 0
Gültige Stimmen: 53
Absolutes Mehr: 27
://: Gewählt ist mit 40 Stimmen: Urs Baumann.
Lukas Brodbeck erhält 7 Stimmen, "Andere" erhalten 6 Stimmen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1871
2
2002/136
Berichte des Regierungsrates vom 28. Mai 2002 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 12. November 2002: Änderung des Spitalgesetzes. 2. Lesung (Partnerschaftliches Geschäft)
2. Lesung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I.
keine Wortbegehren
§ 15a Absätze 4 und 65 keine Wortbegehren
§ 15c Kinderspitalrat
keine Wortbegehren
II.
keine Wortbegehren
Ursula Jäggi-Baumann
lässt, da eine 4/5-Mehrheit erforderlich ist, die Präsenz feststellen.
Es sind 59 Landrätinnen und Landräte im Saal anwesend.
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Spitalgesetzes in zweiter Lesung einstimmig mit 59:0 zu.
Beilage: Anhang 1 (Änderung des Spitalgesetzes)
[PDF-Format]
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1872
3
2001/127
2001/127a
Berichte des Regierungsrates vom 8. Mai 2001 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 29. August 2002 und vom 26. November 2002: Gesetz über den Schutz und die Erforschung von archäologischen Stätten und Objekten (Archäologiegesetz). 2. Lesung
Eugen Tanner
erinnert vorab daran, dass in der 1. Lesung des Archäologiegesetzes § 14 um einen 2. Absatz ergänzt wurde.
Zur Ueberarbeitung an die Kommmission zurückgewiesen wurde § 22. Die bereinigte Fassung des Archäologiegesetzes liegt den Ratsmitgliedern vor.
2. Lesung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
A. - E.
keine Wortbegehren
://: Mit 60 anwesenden Landrätinnen und Landräten ist die 4/5-Mehrheit erreicht.
://: Der Landrat stimmt dem Archäologiegesetz einstimmig mit 60:0 Stimmen zu.
://: Die Motion 92/47 zur Schaffung einer besseren gesetzlichen Grundlage für die Archäologie wird als erfüllt abgeschrieben.
Beilage: Anhang 2 (Archäologiegesetz)
[PDF-Format]
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1873
4
2002/062
Berichte des Regierungsrates vom 12. März 2002 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 12. August 2002: Genehmigung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein (Partnerschaftliches Geschäft)
Eugen Tanner
bemerkt einleitend, dass das Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein TSM, 1979 gemeinsam mit Basel-Stadt ins Leben gerufen wurde. An der Schule werden rund 130 motorisch- und sehbehinderte Kinder und Jugendliche unterrichtet.
Daneben werden 80 weitere Kinder in Regelklassen von TSM-Lehrkräften unterstützt.
Rund 55% der Schülerinnen und Schüler sind aus dem Baselbiet, ca. 30% aus Basel-Stadt und der Rest aus den Nachbarkantonen Solothurn und Aargau.
Am TSM teilen sich 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 80 Stellen.
Der neue Staatsvertrag sieht die Zuständigkeit Basel-Stadts für den Betrieb und denjenigen Basellands für den baulichen Unterhalt und die fachliche Aufsicht vor.
Aufgrund der festgestellten Notwendigkeit einer Gesamtrestrukturierung haben im Mai 2000 beide Parlamente die Auflösung des bestehenden Vertrags per Ende 2002 beschlossen.
Heute gilt es, eine neue Organisationsform, basierend auf einem gemeinsam ausgearbeiteten Vertragswerk zu beschliessen.
Das gewählte Trägerschaftsmodell entspricht demjenigen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Oberstes Führungsorgan der TSM ist der Schulrat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen grundsätzlich baselstädtischem Personalrecht, wobei abweichende Regelungen in Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie der Einteilung der Arbeitszeit bestehen.
Bildungsgesetzlich gelangen die Bestimmungen des Kantons Baselland zur Anwendung.
Basel-Stadt und Baseland schliessen mit der TSM einen Leistungsvertrag ab, für die Schülerinnen und Schüler der beiden Nachbarkantone werden die Vollkosten berechnet.
Die Oberaufsicht liegt bei den Regierungen Basel-Stadt und Baselland, die beiden Finanzkontrollen haben Einsichts- und Ueberprüfungsrecht.
Nachdem die Kommission die von ihr nachgeforderten zusätzlichen Varianten auf ihre Vor- und Nachteile untersucht hat, ist sie heute überzeugt, dass das Trägerschaftsmodell nicht nur in die Bildungslandschaft passt sondern auch die gewünschte Autonomie gewährleistet, auch wenn damit gewisse Mehrkosten verbunden sind.
Die Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rates hat dem partnerschaftlichen Geschäft am 1.11.2002 mit 10:2 Stimmen zugestimmt. Die Beratung im Grossen Rat ist am 12.12.2002 vorgesehen.
Die Erziehungs- und Kulturkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss zuzustimmen und das vorliegende Vertragswerk zu genehmigen.
Elsbeth Schmied
unterstreicht, dass der Landrat der Auflösung des alten Vertrags mit dem Vorbehalt zugestimmt hat, dass dem Parlament im Verlauf der Kündigungsfrist eine Anschlusslösung unterbreitet wird. Heute liegt dieser in Form eines Staatsvertrages vor.
Der Staatsvertrag kann vom Parlament nur abgelehnt oder angenommen werden, Aenderungen liegen nicht in seiner Kompetenz.
Die SP bemängelt diesen Umstand und hat dazu eine Motion eingereicht.
Vorteile der neuen Lösung sind vermehrte Flexibilität, eine klare Führungs- und Leistungsstruktur; die Ausrichtung erfolgt nach dem Baselbieter Bildungsgesetz, die Strukturierung entspricht derjenigen der restlichen heilpädagogischen Schulen des Kantons.
Die Meinungen der SP zu diesem Projekt sind gespalten. Ein Teil der Fraktion hätte die TSM lieber in die Volksschule integriert und beanstandet überdies, dass beim Kündigungsschutz das OR und nicht die Bestimmungen Basel-Stadts zur Anwendung gelangen.
Nicht zuletzt, weil es sich um ein zukunftsorientiertes Vertragswerk mit einem hohen Qualitätsstandard handelt, unterstützt die Votantin mit dem Rest der SP das partnerschaftliche Geschäft.
Christine Mangold
stellt fest, dass die Vereinbarung über Einrichtung und Betrieb der TSM per 31.12.2002 mit der Zusage aufgelöst wurde, bis zu diesem Datum eine neue Lösung zu unterbreiten.
Mit der Vorlage wird die TMS aus der Verwaltung beider Kantone herausgelöst und neu als öffentlich-rechtliche Anstalt konstituiert. Für die betroffenen Kinder und deren Eltern entstehen durch den Staatsvertrag und die Leistungsvereinbarung keinerlei Veränderungen.
Für die Mitarbeiter/innen bringt der neue Vertrag eine klare Regelung.
Zwar bedeutet der neue Vertrag für Baselland Mehrkosten. Solche würden jedoch auch mit dem Beibehalten der bestehenden Lösung anfallen.
Die FDP tritt einstimmig auf die Vorlage ein.
Thomi Jourdan
teilt namens der CVP/EVP-Fraktion die Ueberzeugung, dass mit dem neuen Staatsvertrag das Fundament für die bestmögliche Ausbildung geschaffen wurde.
Die CVP/EVP unterstützt aus diesem Grund die Vorlage einstimmig.
Namens der Mehrheit der SVP-Fraktion spricht sich auch
Sylvia Liechti
für den neuen Staatsvertrag aus.
Mirko Meier
bestätigt, dass auch bei den Schweizer Demokraten die Meinung vorherrscht, dass das TSM gute Arbeit leistet. Nachdem das neue Bildungsgesetz vom Volk deutlich angenommen wurde, ist der Weg einer autonom geleiteten Schule vorgezeichnet. Ganz im Sinne der Schweizer Demokraten sei die Transparenz bei den Schulkosten. Die Fraktion unterstütze deshalb den Landratsbeschluss uneingeschränkt.
Für
Jörg Krähenbühl
ist die Vorlage zwar gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht. Störend empfinde ter den Mix aus Bildungsgesetz BL, Personalrecht BS und dem Controlling durch beide Finanzkontrollen.
Er beantragt Rückweisung an die Kommission, mit dem Auftrag die Verantwortlichkeiten neu zu definieren.
Esther Maag
kann dem partnerschaftlichen Aspekt im Gegensatz zu Jörg Krähenbühl durchaus Positives abgewinnen. Die Fraktion der Grünen stimmt der Vorlage zu.
://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag Jörg Krähenbühls ab und beschliesst Eintreten auf die Vorlage.
Ursula Jäggi-Baumann
weist vor der Detailberatung darauf hin, dass, da es sich um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, der Landratsbeschluss nachfolgenden Punkt ergänzt wird:
3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer zweiten Lesung gemäss § 66 Absatz 1
bis
der Geschäftsordnung des Landrates.
Detailberatung
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
1., 2., 3.
keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der Genehmigung des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das TSM Schulzentrum in Münchenstein zu.
Landratsbeschluss
betreffend Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein (Partnerschaftliches Geschäft)
Vom 11. Dezember 2002
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein wird genehmigt.
2. Der Vertrag tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt und der Annahme in allfälligen Volksabstimmungen am 1. Januar 2003 in Kraft.
3. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer zweiten Lesung gemäss § 66 Absatz 1
bis
der Geschäftsordnung des Landrates.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1874
5
2002/224
Berichte des Regierungsrates vom 17. September 2002 und der Finanzkommission vom 25. November 2002: Übernahme der Lohnadministration durch die Evangelisch-reformierte Landeskirche: Änderung des Kirchendekrets
Roland Plattner
bemerkt einleitend, dass die Finanzkommission dem Landrat einstimmig beantragt die Aenderung des Kirchendekrets zu genehmigen.
Das Geschäft falle unter die Kategorie einfach und politisch unbestritten mit bescheidenen finanziellen Auswirkungen.
Mit dem Wegfall der Dekretsbestimmung wird per 1.1.2003 die Trennung zwischen der Evangelisch-reformierten Landeskirche und dem Staat auch in Bezug auf die Lohnadministration vollzogen. Diese stellt ein Ueberbleibsel der traditionellen Verbundenheit zwischen Kanton und Kirche dar.
Im Laufe des letzten Jahrhunderts wurden die Berührungspunkte zwischen kantonaler Verwaltung und Evangelisch-reformierter Kirche sukzessive aufgehoben. Mit dem Wegfall von § 2 des Kirchendekrets entfällt auch die gesetzliche Grundlage für eine Uebernahme der Lohnadministration der übrigen Landeskirchen.
Mit dem Wegfall der Lohnadministration entgehen dem Kanton jährlich rund Fr. 11'000.-.
Eine Beschlussfassung gemäss Antrag erscheint damit gerechtfertigt.
Juliana Nufer
teilt die Beurteilung des Kommissionspräsidenten und spricht sich seitens der FDP-Fraktion für Eintreten aus.
Urs Baumann
bedankt sich vorab für die Wahl seiner Person in den Bankrat.
Auch die Subko 3 der Finanzkommission kann die Vorlage unterstützen. Urs Baumann weist darauf hin, dass die drei Jahre, bis das Geschäft im Landrat beraten wurde, darauf hindeuten, dass politische Wege manchmal etwas langwierig sind.
Hanspeter Wullschleger
erklärt namens der SVP-Fraktion Zustimmung zur Aenderung des Kirchendekrets und damit einer Vereinfachung der Lohnadministration.
Heinz Mattmüller
teilt mit, dass die Schweizer Demokraten eine Entflechtung von Kirche und Staat generell befürworten und damit auch der Aenderung des Kirchendekrets zustimmen.
Esther Maag
hält fest, dass sich nicht nur für die Fraktion der Grünen rede sondern gleichzeitig von der SP-Fraktion ermächtigt wurde, deren Meinung zu vertreten.
Beide Fraktionen finden die Dekretsänderung sinnvoll und stimmen ihr zu.
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
I., II.
keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend der Uebernahme der Lohnadministration durch die Evangelisch-reformierte Landeskirche und der damit verbundenen Kirchendekretsänderung zu.
Beilage: Anhang 3 (Landratsbeschluss: Änderung des Kirchendekrets)
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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