Protokoll der Landratssitzung vom 10. April 2003

Nr. 2062

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Ursula Jäggi-Baumann begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungspräsidentin, die Herren Regierungsräte, heisst auch die MedienvertreterInnen sowie die Gäste auf der Tribüne zur ersten Landratssitzung nach den Wahlen willkommen und gratuliert allen Wiedergewählten herzlich.

Entschuldigungen
StimmenzählerInnen

Traktandenliste
://: Die Traktandenliste wird in vorliegender Fassung akzeptiert.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 2063

1 2002/152
Berichte des Regierungsrates vom 11. Juni 2002 und der Umweltschutz- und Energiekommission vom 12. September 2002 und vom 4. März 2003: Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft zur Einführung einer Grundgebühr in der kommunalen Abfallfinanzierung. 2. Lesung

Jacqueline Halder hat ihren an der letzten Sitzung eingebrachten Ausführungen nichts beizufügen.

LRB, Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft

Titel und Ingress
I. Keine Wortmeldungen

§ 21 Absatz 3

Röbi Ziegler wiederholt seinen Antrag aus der ersten Lesung betreffend des zweiten Satzes in Absatz 3:

Die Finanzierung muss zu mindestens drei Vierteln durch eine Gebühr erfolgen, deren.....

Röbi Ziegler und mit ihm die SP-Fraktion sind der Meinung, mit diesem Vorschlag würde man sich dem Gebot der verursachergerechten Finanzierung der Entsorgungskosten annähern. Die Mehrheit der SP-Fraktion macht ihre Zustimmung zum geänderten Umweltschutzgesetz von dieser Grenzziehung bei drei Vierteln abhängig.

Bruno Steiger erinnert an die Vorbehalte der Schweizer Demokraten anlässlich der ersten Lesung und beantragt, eine namentliche Schlussabstimmung durchzuführen.

Uwe Klein bereitet es ausserordentlich Mühe, dass nach dem lang erkämpften demokratischen Entscheid anlässlich der ersten Lesung nun derselbe, bereits letztes Mal abgelehnte Antrag von Röbi Ziegler erneut gestellt wird. Uwe Klein bezweifelt, ob das Volk, das bei Nichterreichen einer Vierfünftelsmehrheit im Landrat an die Urne gerufen werden müsste, versteht, worum es da geht.
Man müsste doch den Gemeinden überlassen zu entscheiden, was sie einführen wollen und wie hoch allenfalls ihre Gebühr sein soll.
Der Antrag von Röbi Ziegler sei auch beim zweiten Versuch abzulehnen.

Patrick Schäfli lehnt namens der FDP-Fraktion den Antrag von Röbi Ziegler ab. Wenn schon die Möglichkeit einer Grundgebühr eingeführt werden soll, müsste den Gemeinden ein entsprechender Spielraum gelassen werden. Allerdings ist Patrick Schäfli der Auffassung, ein Unglück wäre es nicht, wenn das Volk zur Frage der Einführung einer Grundgebühr an die Urne gerufen würde.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Röbi Ziegler zum zweiten Satz in Absatz 3,
Die Finanzierung muss zu mindestens drei Vierteln durch eine Gebühr erfolgen, deren.....
grossmehrheitlich ab.

§ 21 Absätze 4 und 5
II. Keine Wortmeldungen

Namentliche Schlussabstimmung

://: Der Landrat genehmigt die Änderung des Umweltschutzgesetzes mit 53 zu 30 Stimmen. Damit ist die Vierfünftelsmehrheit nicht erreicht, eine Volksabstimmung muss durchgeführt werden.

Für die vorliegende Gesetzesänderung votieren:
Heinz Aebi, Esther Aerschlimann, Romy Anderegg, Rita Bachmann, Urs Baumann, Patrizia Bognar, Dölf Brodbeck, Esther Bucher, Remo Franz, Hanspeter Frey, Toni Fritschi, Fredy Gerber, Willi Grollimund, Eva Gutzwiller, Hildy Haas, Gerhard Hasler, Franz Hilber, Urs Hintermann, Peter Holinger, Hans Jermann, Walter Jermann, Uwe Klein, Rita Kohlermann, Jörg Krähenbühl, Peter Küng, Silvia Liechti, Christine Mangold, Peter Meschberger, Roger Moll, Dieter Musfeld, Juliana Nufer, Sabine Pegoraro, Max Ribi, Max Ritter, Paul Rohrbach, Karl Rudin, René Rudin, Hanspeter Ryser, Liz Rytz, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Daniela Schneeberger, Elisabeth Schneider, Agathe Schuler, Eugen Tanner, Ernst Thöni, Judith Van der Merwe, Dieter Völlmin, Helen Wegmüller, Daniel Wenk, Hanspeter Wullschleger, Matthias Zoller, Peter Zwick

Gegen die vorliegende Gesetzesänderung votieren:
Simone Abt, Franz Ammann, Roland Bächtold, Margrith Blatter, Ruedi Brassel, Eva Chappuis, Bea Fuchs, Madeleine Göschke, Edi Gysin, Thomas Haegler, Jacqueline Halder, Ursula Jäggi, Marc Joset, Roland Laube, Esther Maag, Heinz Mattmüller, Daniel Münger, Eric Nussbaumer, Roland Plattner, Heidi Portmann, Isaac Reber, Christoph Rudin, Olivier Rüegsegger, Patrick Schäfli, Elsbeth Schmied, Bruno Steiger, Sabine Stöcklin, Urs Wüthrich, Pascal Wyss, Röbi Ziegler


Landratsbeschluss
betreffend Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft


Änderung vom 10. April 2003

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) vom 27. Februar 1991 1) wird wie folgt geändert:

§ 21 Absätze 3 - 5
3 Sie decken die gesamten Kosten der Abfallbeseitigung durch Gebühren und allfällige Konzessionsabgaben. Die Finanzierung muss zu mindestens zwei Dritteln durch eine Gebühr erfolgen, welche von der Menge der nicht wiederverwertbaren Siedlungsabfälle abhängig ist. Die Gemeinden können überdies eine Grundgebühr erheben.
4 Sie können Unternehmen, welche bei Gewerbe- und Industriebetrieben die Sammlung von Siedlungsabfällen durchführen, eine Konzession erteilen und für diese eine Konzessionsabgabe erheben.
5 Sie können für die Abfuhr von Grünabfällen und deren Verwertung eine eigene, von der Menge abhängige Gebühr verlangen, die jedoch geringer sein muss als die Gebühren nach Absatz 3.

II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.

Beilage [PDF]

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 2064

2 2002/060
Berichte des Regierungsrates vom 5. März 2002 und der Bau- und Planungskommission vom 21. März 2003: Kantonaler Nutzungsplan Rheinhäfen

Karl Rudin führt aus, dass der Landrat bereits vor 5 Jahren über den kantonalen Nutzungsplan befunden hat. Wegen Einsprachen der Naturschutzorganisationen, die sich für eine Orchideenpopulation am Rheinufer einsetzten, konnte er aber nicht in Kraft gesetzt werden. Am Rheinbord, wo die Orchideen wachsen, wird intensiv Güterumschlag betrieben.
In der Zwischenzeit konnte eine Ersatzfläche gefunden und die Angelegenheit dergestalt in einer Verordnung geregelt werden, dass die Naturschutzorganisationen bereit sind, ihre Einsprachen zurückzuziehen. Damit sollte der Zustimmung zum Zonenplan und zum Zonenreglement nichts mehr im Wege stehen.
Der Rechtsdienst des Regierungsrates meint nun allerdings, derart verbindliche Detailbestimmungen dürften nicht in einer Verordnung, sondern müssten im Reglement festgeschrieben werden. Aus diesem Grunde liegt heute ein doch sehr detalliertes Reglement zum Zonenplan vor.
In Abänderung zur Regierungsratsvorlage wurde festgehalten, dass die Sicherheitsbelange im Rheinhafen allen betrieblichen und ökologischen Nutzungen voranzustellen sind.
Die Beschränkung der Geleiseerweiterung konnte, nachdem für die Orchideen ein Ersatzstandort gefunden wurde, gestrichen werden.
Dass einem Baugesuch zwingend ein Umgebungsgestaltungsplan beigefügt sein muss, hat die Kommission gestrichen.
Die Bau-und Planungskommission beantragt dem Landrat, dem vorliegenden Landratsbeschluss die Zustimmung zu erteilen.

Franz Hilber ist vorab die Bemerkung wichtig, dass der kantonale Nutzungsplan Rheinhäfen in Zusammenarbeit mit den Hafennutzern und den Naturschutzverbänden zustande gekommen ist. Die SP wird die Vorlage unterstützen, weil mit der Schaffung von Ersatzstandorten für die seltenen Orchideen den Forderungen der Naturschutzverbände sowie der bestehenden Gesetze Rechnung getragen wurde, was belegt, dass wirtschaftliche Nutzung bei gleichzeitigem Naturschutz möglich ist.
Künftige Änderungen in der Nutzung der Basler und Baselbieter Rheinhäfen bedürfen einer Änderung des Zonenplans. Dabei wird es wichtig sein, die betroffenen Gemeinden mit einzubeziehen und deren Interessen wahrzunehmen.
Die SP wird dem Landratsbeschluss zustimmen.

Max Ribi begrüsst die Einsicht von pro natura, dass die Rheinhäfen wirtschaftlich genutzt werden müssen. Diese Erkenntnis zeigte die Naturschutzorganisation 1998 noch nicht, was mit zu den Verzögerungen geführt hat. Nun ist der Weg zur Umsetzung der Nutzung frei.
Die FDP spricht sich klar dafür aus, dass der Standort Rheinhäfen künftig noch umfassender genutzt werden kann.
Die Frage lautet, ob die wirtschaftliche Attraktivität durch die Zeitverzögerung von fünf Jahren gewachsen ist oder nicht. Zweifellos wurde dadurch die Haltung von pro natura bekannt. Interessanterweise entstand die Orchideenpopulation in den Rheinhäfen aber durch industrielle Nutzung.
An den Gemeindepräsidenten von Birsfelden richtet Max Ribi die Warnung, auf diesem Gelände dürften keine Wohnbauten zugelassen werden. Mischzonen zwischen Wohnen und Gewerbebetrieben führen in der Regel, wie die Vergangenheit zeigt, zu Problemen. Immerhin erzielt die Gemeinde Birsfelden mit den juristischen Personen einen Steuerertrag von 2,2 Mio. Franken oder 15 % der Einnahmen.
Auch wenn der Landrat den Beschluss betreffend kantonaler Nutzungsplan Rheinhäfen fasst, sind nicht alle Hürden überschritten, mit Planauflageverfahren und Einsprachen ist zu rechnen. Generell dauert es zu lange bis Nutzungs- und Quartierpläne erstellt sind.
Die FDP-Fraktion stimmt dem Landratsbeschluss betreffend kantonaler Nutzungsplan Rheinhäfen zu.

Peter Zwick ist namens der CVP/EVP-Fraktion der Auffassung, dem kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen sollte nun endlich zugestimmt werden, damit die Leitung der Rheinhäfen die Zukunft planen kann. Allerdings soll nicht vergessen werden, dass die Rheinhäfen einen wirtschaftlichen Auftrag zu erfüllen haben, was einem bei der Lektüre von Anhang 3 eher schwer fällt, denn hier steht, dass es um Sichtschutz, Trittsteinbiotope, Biotopvernetzung sowie Nist- und Nahrungsplätze für Tiere geht. Eine Industrie- und Wirtschaftszone wie die Rheinhäfen sie repräsentieren, muss sich weiterentwickeln können.
Die CVP/EVP-Fraktion ist sich der Spannungsfelder zwischen Wirtschaftsaufgaben, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz bewusst. Es gilt, sinnvolle Überlegungen anzustellen, wie sich Natur und Wirtschaft vertragen können.
Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem Nutzungsplan Rheinhäfen einstimmig zu.

Peter Holinger stimmt dem Nutzungsplan im Namen der SVP-Fraktion einstimmig zu. Problemfelder der Vorlage waren: Wirtschaft contra Naturschutz, Einsprachen, Rechtsunsicherheiten etc. Die Bau- und Planungskommission beugte sich fünfmal über die Vorlage.
Für wichtig hält Peter Holinger, dass die Sicherheitsbelange den wirtschaftlichen und ökologischen vorangestellt werden.

Roland Bächtold freute sich anlässlich der Begehung, dass die Natur in diesem Wirtschaftsgebiet nicht ausgeklammert wird, und dass für die seltenen Orchideenarten dank der Verständigung mit Industrie und Gewerbe ohne Einschränkung für die wirtschaftliche Nutzung ein Ersatzlebensraum gefunden werden konnte.
Mit Max Ribi geht Roland Bächtold einig, dass die Ansiedlung einer Wohnzone in diesem Raum nicht der richtige Weg wäre.
Die Schweizer Demokraten stimmen der Vorlage zu.

Isaac Reber stimmt namens der grünen Fraktion dem Nutzungsplan Rheinhäfen zu.

Peter Meschberger bemerkt an die Adresse von Max Ribi, er schätze es nicht, falsch zitiert zu werden und bittet seinen Ratskollegen § 121 Absatz 1 der Kantonsverfassung zu Rate zu ziehen und seinen Vorstoss zu lesen. Innerhalb von 10 Jahren gelang es nicht, den Rheinhafen wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Die Schuld dafür trägt nicht allein die Regierung, auch wirtschaftliche Aspekte müssen berücksichtigt werden. Wie schon immer und nach wie vor will die Gemeinde Birsfelden die Rheinhäfen wirtschaftlich nutzen, sie ist einverstanden mit dem Plan.

RR Elsbeth Schneider-Kenel freut sich, dass die fünfjährige Entwicklungsgeschichte mit dem vorliegenden Landratsbeschluss ein Ende erreicht. Mit Max Ribi ist die Regierungspräsidentin der Meinung, dass hier kein beispielhafter Planungsprozess abgeschlossen wurde. An die Adresse von Max Ribi und Peter Meschberger hält die Baudirektorin fest, dass die wirtschaftlichen Aspekte der Rheinhäfen für die Regierung stets im Vordergrund standen. Weiterhin sollen gute Unternehmer für diesen Wirtschaftsraum gewonnen werden.

Landratsbeschluss

://: Der Landrat stimmt dem Entwurf eines Landratsbeschlusses betreffend Kantonaler Nutzungsplan Rheinhäfen bei einer Gegenstimme zu.


Landratsbeschluss
betreffend Kantonaler Nutzungsplan Rheinhäfen


Vom 10. April 2003

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Beilage 1 (Nutzungsplan Rheinhäfen)

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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