LR Protokoll 22. Juni 2000 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 22. Juni 2000



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Walter Jermann heisst die Kolleginnen und Kollegen, Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die Pressevertreter und die zahlreichen Gäste auf der Tribüne zur Landratssitzung herzlich willkommen.

Besetzung des Büros

://: Dem Vorschlag Urs Wüthrichs , die abwesende Jacqueline Halder durch Ursula Jäggi zu ersetzen, stimmt der Landrat zu.

Stimmenzähler

Seite DFP Roland Laube
Seite SP Urs Steiner
Seite Mitte/Büro Ernst Thöni

Wahlbüro

Hildy Haas
Ursula Jäggi
Rolf Gerber

Traktandenliste

://: Die Traktandenliste wird in vorliegender Fassung akzeptiert.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 559

1 Anlobung von Adrian Ballmer, Liestal, als Mitglied des Regierungsrates

Walter Jermann lässt den neuen Regierungsrat Adrian Ballmer das Gelöbnis sprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen und wünscht ihm für die Amtsführung alles Gute.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 560

2 Anlobung von Christian Erbacher als Präsident des Bezirksgerichtes Liestal

3 Anlobung von Caroline Horny als Staatsanwältin

4 Anlobung von Pia Glaser als Mitglied des Strafgerichtes

Walter Jermann lässt Christian Erbacher als Präsident des Bezirksgerichtes Liestal, Caroline Horny als Staatsanwältin und Pia Glaser als Mitglied des Strafgerichtes geloben, in ihren zukünftigen Funktionen die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 561

5 Wahl des Präsidenten des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001

Heinz Mattmülller schlägt im Namen der Schweizer Demokraten Peter Brunner vor, der als Vizepräsident des Landrates im laufenden Amtsjahr bewiesen hat, dass er tadellose Arbeit leisten kann. In der Fraktion hat sich Peter Brunner als jene Persönlichkeit erwiesen, die es immer wieder versteht, Brücken zu den anderen Fraktionen zu schlagen, in der Breite zu politisieren und Verständnis für Anliegen anderer politischer Richtungen aufzubringen.
Heinz Mattmüller bittet die Kolleginnen und Kollegen des Landrates, mit ihrer Stimme Peter Brunner zu einem guten Resultat zu verhelfen.

://: Der Landrat wählt Peter Brunner, SD, mit 52 Stimmen als Präsidenten des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001.

Das Alphorntrio Echo vom Blauenberg, Pfeffingen, ehrt Peter Brunner mit einer musikalischen Darbietung.

Peter Brunner
bedankt sich beim Alphorntrio Echo vom Blauenberg Pfeffingen für die wundervollen Klänge. Der neu gewählte Landratspräsident freut sich insbesondere, dass die drei Freunde das Alphorn in der Region Basel, fernab der Berge, auch im städtischen Raum einer neuen Bestimmung zuführen. Längst erfreuen die Alphornbläser nicht nur einen kleinen Kreis Interessierter, sondern bieten Kultur für alle, mit Verpflichtungen weit über die Landesgrenzen hinaus. Mit Interesse und erfreut nimmt Peter Brunner auch zur Kenntnis, dass das Trio neue Wege der Musiktransformation sucht, indem es beispielsweise in Kirchen mit Orgelbegleitung auftritt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 562

Antrittsrede von Landratspräsident Peter Brunner

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskanzlei, Herr Regierungsratspräsident, sehr geehrte Frau Regierungsrätin, sehr geehrte Herren Regierungsräte, sehr geehrte Pressevertreter, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne

Ich danke Ihnen herzlich für meine Wahl zum Landratspräsidenten. Mit der Wahl eines Schweizer Demokraten zum Landratspräsidenten ist der Baselbieter Landrat einmal mehr seiner Politik der Konsensfähigkeit über die Parteigrenzen hinweg treu geblieben. Ich darf stolz sein, einem Parlament anzugehören, das im Gegensatz zu vielen anderen Schweizer Parlamenten nicht kurzsichtig zwischen links und rechts einen Graben der Trennung und der Sprachlosigkeit gezogen hat. Im ausgehenden Parlamentsjahr durfte ich zur Kenntnis nehmen, dass im Baselbieter Landrat in Sachfragen über alle Fraktionen und über alle Parteigrenzen hinweg eine Konsenspolitik praktiziert wird. So geschehen vor einigen Jahren mit der Wahl eines Grünen zum Landratspräsidenten und nun auch wieder mit der Wahl eines Schweizer Demokraten.
Für einige Parlamentarier stand die Wahl unter dem Motto: "So schlucken wir eben die Kröte!" Ich möchte daran erinnern, dass die Kröten neben dem Wasserfrosch und dem Froschkönig im Märchen zu den bekanntesten Froschlurchen überhaupt gehören. Von ihrem meist gemütlichen Temperament, ihrer einfache Haltung und ihrer Nützlichkeit ist in jedem Tierbuch die Rede. Aus diesem Grunde haben Kröten ihre Freunde. Allerdings werden sie, und dies nicht zu Unrecht, oft auch für giftig gehalten. Ich darf Sie aber versichern, dass meine Gattung nicht zu dieser Sorte gehört. Wie ich auch in meinem Amtsjahr als Vizepräsident feststellen durfte, kommt im Parlament diese Giftigkeit nicht zur Anwendung. Als zukünftiger Präsident hoffe ich - dem Beispiel meines Lehrmeisters Walter Jermann folgend - dem Parlament nach bestem Wissen und Gewissen, mit Umsicht und Verständnis meinen Beitrag zu einem positiven Bild des Landrates in der Öffentlichkeit vermitteln zu dürfen - und dies in gegenseitiger Achtung. Selbstverständlich bin auch nicht unfehlbar und ich hoffe deshalb auf ihre konstruktive Unterstützung aus der Ratsmitte.
Meinen Dank möchte ich auch meiner Fraktion, die mich nominiert hat, aussprechen. Damit hat sie mir das Vertrauen für die grosse Aufgabe geschenkt. Mein Dank geht aber auch an den Pfeffinger Gemeindepräsidenten und CVP-Landratskollegen Eugen Tanner und die vielen Helferinnen und Helfer, die alle dazu beigetragen haben, dass meine Wohngemeinde Pfeffingen den Anlass heute Abend gebührend begehen darf. Ich freue mich, Sie alle heute Abend in Pfeffingen begrüssen zu dürfen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 563

6 Wahl des Präsidenten des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001

Heidi Tschopp bittet den Rat, dem seit Jahren als Justizdirektor amtenden und hervorragende Arbeit leistenden Andreas Koellreuter die Stimme zu geben.

://: Der Landrat wählt Regierungsrat Andreas Koellreuter, FDP, mit 68 Stimmen als Präsidenten des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 564

7 Wahl des Vizepräsidenten des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001

Heidi Tschopp schlägt als Vizepräsidenten des Landrates den seit 1989 im Landrat sitzenden Ernst Thöni vor. Seit 1997 ist er auch Mitglied des Büros. In vielen Kommissionen hat er mitgewirkt, aktuell in der Erziehungs- und Kultur- sowie in der Umweltschutz- und Energiekommission.
Die Landrätin bittet ihre Kolleginnen und Kollegen, Ernst Thöni in Anerkennung seiner Verdienste die Stimme zu geben.

://: Der Landrat wählt Landrat Ernst Thöni, FDP, mit 70 Stimmen als Vizepräsidenten des Landrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 565

8 Wahl des Vizepräsidenten des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001

Urs Wüthrich schlägt Regierungsrat und Erziehungsdirektor Peter Schmid als neuen Vizepräsidenten des Regierungsrates vor.

://: Der Landrat wählt Regierungsrat Peter Schmid, SP, mit 61 Stimmen als Vizepräsidenten des Regierungsrates für das Amtsjahr vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 566

11 2000/072
Bericht des Obergerichts vom 28. März 2000 und der Justiz- und Polizeikommission vom 25. Mai 2000: Wahl eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums für die Zeit vom 1. August 2000 bis 31. März 2002 sowie Wahl von 7 ausserordentlichen Strafrichter- und Strafrichterinnen für die Zeit vom 1. August 2000 bis 31. März 2002

Walter Jermann gibt den Beschluss der Ratskonferenz bekannt, im Dienste einer effizienten Arbeitsweise am Gericht, die Wahl eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums noch vor den Sommerferien durchzuführen. Die ausserordentlichen 7 Strafrichterinnen u nd Strafrichter sollen dann im September gewählt werden.

Dieter Völlmin präzisiert einleitend, die Kommission habe sich nicht mit der Frage nach Personen beschäftigt, sondern nur damit, ob ein ausserordentliches Strafgerichtspräsidium und ausserordentliche StrafrichterInnen notwendig sind oder nicht. Die grundsätzliche Bejahung der Frage begründete die Kommission mit der vom Landrat beschlossenen Erweiterung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden wie etwa dem BUR oder dem Konzept der erweiterten Kriminalitätsbekämpfung auf Stufe Polizei. Eine glaubwürdige Justiz ist auf eine gerichtliche Kapazität angewiesen, die das Eintreten von Verjährungen verhindern kann und in der Lage ist, mit der Entwicklung der Strafverfolgung in jeder Beziehung Schritt zu halten.
Die Einführung eines ausserordentlichen Präsidiums war in der Kommission nicht bestritten, zumal sich die Kriminalitätsrate ja nicht reduziert hat. Weiter bringt das BUR nun die ersten grossen Fälle zur Anklage, was neben dem üblichen Gerichtsbetrieb ein drittes Gerichtspräsidium bedingt.
Diskutiert wurde, ob es nicht ehrlicher wäre, statt eines ausserordentlichen, ein drittes Gerichtspräsidium einzuführen. Da heute nicht klar ist, wie sich die neue Strafprozessordnung auf die Arbeitsbelastung auswirken wird, soll der endgültige Entscheid bis 2001 hinausgeschoben werden.
Zeitlich etwas weniger dringend präsentiert sich die Frage der ausserordentlichen StrafrichterInnen. Doch der Fall Coso zeigte, wie hoch die nebenamtlichen RichterInnen zeitlich und vom Sachverstand her belastet werden können. Mit einer grösseren Anzahl von Richterinnen gewänne man also Kompetenz dazu und eine höhere Disponibilität.

Franz Bloch erklärt die geschlossene Zustimmung der SP-Fraktion sowohl zum ausserordentlichen Gerichtspräsidium wie zur Wahl von 7 ausserordentlichen StrafrichterInnen.

Sabine Pegoraro unterstützt namens der FDP-Fraktion beide Begehren, da auch die FDP ein Interesse an einer schnellen und glaubwürdigen Justiz hat.
Als störend wird in der Fraktion das kurzfristige Einreichen der Vorlage empfunden. Es dürfe wohl davon ausgegangen werden, dass die Engpässe am Strafgericht nicht erst seit drei Monaten bekannt geworden sind. Die FDP hätte es schon gern gesehen, wenn den Fraktionen ausreichend Zeit geboten worden wäre, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Positionen zu suchen. Insbesondere wäre es heute - auch gemäss Vorlage - sehr wichtig, Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, welche die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen für die Beurteilung von Wirtschaftsdelikten mitbringen.
Sabine Pegoraro gibt die Unterstützung des auch in Wirtschaftsfragen kompetenten SVP-Kandidaten Daniel Seiler bekannt und stellt abschliessend den Antrag, die Zahl der ausserordentlichen RichterInnen nicht auf sieben zu zementieren, sondern vorerst nur fünf zu wählen.

Elisabeth Schneider bestreitet die konstante Überlastung des Strafgerichtspräsidiums nicht und ergänzt, die Fälle würden ständig komplexer und der Gesamtaufwand pro Fall steige an. Auch die neue Strafprozessordnung zeige nicht die erhoffte Entlastung, weshalb die CVP/EVP-Fraktion der Einsetzung eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidium ebenso zustimme wie der Wahl von sieben ausserordentlichen Strafrichterinnen und Strafrichtern. Den Antrag auf bloss fünf ausserordentliche Strafrichterinnen lehnt die Fraktion ab.

Fredy Gerber , SVP, anerkennt angesichts der deutlich gestiegenen Geschäftslast am Strafgereicht die Notwendigkeit eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums und von sieben ausserordentlichen Strafrichterinnen und stimmt den Anträgen der Justiz- und Polizeikommission zu.

Bruno Steiger sieht in der neuen Strafprozessordnung den Auslöser für die beiden gestellten Begehren, dies, obwohl im Vorfeld behauptet wurde, mit der neuen Strafprozessordnung gewinne man an Effizienz und der Aufwand werde sinken.
Die Schweizer Demokraten bedauern überdies, dass vermehrt der Ausbau des Täterschutzes berücksichtigt wird und damit eine grössere Anzahl StrafrichterInnen notwendig wird.
Trotzdem stimmt die SD-Fraktion dem ausserordentlichen Präsidium und der Wahl von 7 Strafrichterinnen zu.

Maya Graf erklärt das Ja der Grüne Fraktion zum ausserordentlichen Strafgerichtspräsidium und zu sieben ausserordentlichen StrafrichterInnen. Nach Ansicht der Fraktionssprecherin gilt es nun, die dringend eingeführten Reformen, besonderes Untersuchungsrichteramt BUR, im konkreten Fall auch mit dem notwendigen Personalbestand zu dotieren.
Den Antrag der FDP-Fraktion, die Anzahl der StrafrichterInnen auf fünf zu beschränken, lehnt die Grüne Fraktion ab. Der Antrag wird als kleinlich empfunden, zumal die Zahl der zu wählenden Personen keinen Einfluss auf die Kosten hat.

Franz Bloch lehnt den Antrag der FDP-Fraktion mit der Begründung ab, dass die Verfügbarkeit der nebenamtlichen RichterInnen durch eine Beschränkung auf fünf eher schlechter als besser werden dürfte.
Die SP-Fraktion ist zudem geschlossen der Meinung, dass Daniel Seiler, der die Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt, der richtige Mann für das Amt ist.

Hans Schäublin schlägt namens der SVP-Fraktion Daniel Seiler als Präsidenten des ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums vor. Die von der Fraktion durchgeführte Anhörung ergab, dass Daniel Seiler die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt, die notwendige Erfahrung aus anderen Gerichten mitbringt und in Wirtschaftsfragen bewandert ist.

://: Der von Sabine Pegoraro vertretene Antrag der FDP-Fraktion, statt sieben nur fünf ausserordentliche Strafrichterinnen zu nominieren, wird mit 44 gegen 29 Stimmen abgelehnt.

://: Der Landrat stimmt der Einsetzung eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums vom 1. August 2000 bis Ende Amtsperiode (31.März 2002) sowie der Einsetzung von 7 ausserordentlichen Strafrichterinnen und Strafrichtern vom 1. August 2000 bis Ende Amtsperiode (31. März 2002) zu.

://: Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden, erklärt Landratspräsident Walter Jermann Daniel Seiler im stillen Wahlverfahren als Präsident des ausserordentlichen Gerichtspräsidiums für gewählt.

Anlobung von Daniel Seiler als ausserordentlicher Strafgerichtspräsident

Walter Jermann lässt Daniel Seiler das Gelöbnis sprechen, Verfassung und Gesetze zu beachten sowie die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen, wünscht dem so in sein Amt eingesetzten ausserordentlichen Strafgerichtspräsidenten Befriedigung in seiner neuen Funktion und alles Gute.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 567

12 1999/259
Berichte des Regierungsrates vom 7. Dezember 1999 und der Justiz- und Polizeikommission vom 25. April 2000: Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993. 2. Lesung

Landratspräsident Walter Jermann stellt die geänderten Paragraphen des Bürgerrechtsgesetzes in zweiter Lesung zur Diskussion.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 6
Fredy Gerber beantragt (wie bereits in der ersten Lesung) seitens der SVP-Fraktion, Absätze 2 und 3 sowie den letzten Satz von Absatz 1 in § 6 zu streichen. Eine Übertragungsmöglichkeit der Einbürgerungskompetenz vom Volk auf den Bürger- respektive Gemeinderat werde abgelehnt. Nach Ansicht der SVP müssen derart wichtige Entscheide wie die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern vom souveränen Stimmvolk getroffen und mitgetragen werden. Würde dieser Antrag vom Landrat abgelehnt, sähe sich die SVP gezwungen, die Gesetzesrevision als Ganzes abzulehnen, denn ein weiterer Abbau der demokratischen Bürgerrechte dürfe auf keinen Fall unterstützt werden.

Maya Graf gibt bekannt, dass die Grünen den oben gestellten Antrag, wie bereits in der ersten Lesung, ablehnen. Es gebe keinen Grund dafür, es den Bürgergemeindeversammlungen nicht freizustellen, ob die BürgerInnen diese Kompetenz an den Bürgerrat übertragen wollen. Es entspreche absolut demokratischen Gepflogenheiten, eine Aufgabe zu delegieren. Würde die delegierte Aufgabe von der entsprechenden Stelle nicht wahrgenommen, könnten die Verantwortlichen an den nächsten Wahlen immer noch abgewählt werden.

Was kürzlich in Nenzlingen geschehen sei, empfinde sie als schockierend. Einmal mehr habe sich gezeigt, wie gross die Willkür sein könne, wenn emotionale Widerstände gegen eine Person bestehen. In unserem demokratischen Staat dürfe es einfach nicht geschehen, dass jemandem ein Recht verweigert wird, obwohl dieser sämtliche Voraussetzungen erfüllt. Die Möglichkeit, die Einbürgerungszuständigkeit an den Gemeinderat zu übertragen, würde die Gefahr von emotionalen Entscheiden verringern.

Die Grünen können der Vorlage zustimmen. Zwar handle es sich nur um einen kleinen Schritt, welcher nicht mutig genug sei. Trotzdem seien sie aber froh um die Verkürzung des Verfahrens und man hoffe, mit den nächsten Revisionen an diese ersten Schritte anknüpfen zu können. Maya Graf bittet die Mitglieder des Landrates dringend, den Antrag der SVP abzulehnen und der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Bruno Steiger gibt die Unterstützung des SVP-Antrags durch die Schweizer Demokraten bekannt. Sollte § 6 in der jetzigen Form im Gesetz bestehen bleiben, werden auch die Schweizer Demokraten die ganze Vorlage ablehnen.

Elisabeth Schneider denkt, nachdem dieser Antrag sowohl in der Kommission wie auch in der ersten Lesung im Landrat bereits ausführlich diskutiert worden sei, habe die SVP wohl nicht begriffen, dass die Bürgergemeindeversammlung über die Kompetenzen des Bürgerrates bestimmt und auch den Bürgerrat wählt. Durch eine Änderung des Einbürgerungsreglementes kann die Einbürgerungskompetenz auch jederzeit wieder an die Bürgergemeindeversammlung zurückgehen. Die CVP/EVP-Fraktion kann diesbezüglich keine Probleme entdecken und lehnt daher den Antrag der SVP ab.

Christoph Rudin erklärt, auch die SP-Fraktion lehne den Antrag ab. Eine Straffung des Verfahrens sei dringend notwendig und er glaube, hinter diesem ersten Schritt könnten alle stehen. Die weiteren Schritte, wie beispielsweise die erleichterte Einbürgerung für junge AusländerInnen, werden dann wohl zu grossen Diskussionen führen. Dazu wünscht er allen Ratsmitgliedern schon heute sehr viel Mut.

Sabine Pegoraro lehnt den Antrag ebenfalls ab, denn die Gemeinden sollten die Kompetenz erhalten, selbst über die Gestaltung des hier besprochenen Punktes zu entscheiden.

Hans Schäublin betont, der Bürgerrat solle wie bis anhin die Gesuche der Einbürgerungswilligen prüfen, jedoch soll der Entscheid auf der Stufe des Volkes behalten werden, was nicht zu zeitlichen Verzögerungen des Einbürgerungsverfahrens führe. Auch habe die Bürgergemeinde Pratteln hinsichtlich der immer wieder zitierten Bürgergemeindeversammlung, an welcher viele Gesuche abgelehnt wurden, die Zeichen verstanden und einige der damals abgelehnten BewerberInnen seien heute eingebürgert.

Regierungsrat Andreas Koellreuter schwant bezüglich der weiteren Revisionspakete Schlimmes, wenn der Landrat es nicht einmal zustande bringe, diese kleine Änderung in die aktuelle Revision einzubauen. Schlussendlich werde sich der Landrat nur noch im Kreise drehen und das Gericht werde den Weg weisen. Dann werde sich die SVP noch mit ganz anderen Fragen auseinander setzen müssen.

Andreas Koellreuter hofft, dass die unbedingt notwendige Verfahrensstraffung nicht durch unheilige Allianzen zu Fall gebracht werde.

Walter Jermann lässt über den Antrag der SVP, Absätze 2 und 3 in § 6 zu streichen, abstimmen.

://: Der Landrat lehnt diesen Antrag der SVP ab.

§ 13 keine Wortbegehren

§ 14 keine Wortbegehren

§ 15 keine Wortbegehren

§ 16 und 17 keine Wortbegehren

§ 28a keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

Um das revidierte Bürgerrechtsgesetz ohne Volksabstimmung in Kraft setzen zu können, ist eine 4/5-Mehrheit bei der Abstimmung im Landrat notwendig.
://: Von 78 anwesenden Landrätinnen und Landräten stimmen 57 dem Landratsbeschluss zu, 17 lehnen ihn ab. Damit wurde das Quorum von 4/5 (63) nicht erreicht, so dass es zu einer obligatorischen Volksabstimmung kommen wird.


Landratsbeschluss
betreffend Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993


Änderung vom 22. Juni 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Bürgerrechtsgesetz vom 21. Januar 1993 (1) wird wie folgt geändert:

§ 6 Zuständigkeit
11 Die Bürgergemeindeversammlung erteilt das Gemeindebürgerrecht, der Regierungsrat das Kantonsbürgerrecht an Schweizer Bürger und Bürgerinnen und der Landrat das Kantonsbürgerrecht an ausländische Staatsangehörige. Vorbehalten bleibt Absatz 2.
22 Die Bürgergemeindeversammlung kann im Einbürgerungsreglement die Zuständigkeit zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und/oder Schweizer Bürger und Bürgerinnen an den Bürger- bzw. Gemeinderat übertragen.
3 Die Regelung von Absatz 2 gilt auch für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts.

§ 13 Gesuchseinreichung
11 Gesuche von ausländischen Staatsangehörigen um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts sind bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion schriftlich einzureichen.
22 Gesuche von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen um Erteilung des Gemeinde- bzw. Kantonsbürgerrechts sind beim Bürger- bzw. Gemeinderat schriftlich einzureichen.
33 Die um das Bürgerrecht sich bewerbenden Personen haben die für die Beurteilung der Einbürgerungsvoraussetzungen und für die Festsetzung der Gebühren erforderlichen Unterlagen beizubringen und Auskünfte zu erteilen.

§ 14 Ausländische Staatsangehörige
11 Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion übermittelt das Gesuch dem Bürger- bzw. Gemeinderat zur Prüfung der Eignung zur Einbürgerung der um das Bürgerrecht sich bewerbenden Person gemäss § 10 Absatz 1 und trifft die Erhebungen über den Leumund und für den Entscheid der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung.
22 Der Bürger- bzw. Gemeinderat prüft die Eignung zur Einbürgerung und teilt innert 6 Wochen seit der Übermittlung des Gesuchs seine Stellungnahme zur Eignung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion mit. Stützt sich die um das Bürgerrecht sich bewerbende Person auf achtenswerte Gründe (§ 10 Absatz 2), so legt der Bürger- bzw. Gemeinderat diese dar.
3 Liegen die Voraussetzungen zur Einbürgerung vor, erteilt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion die Bewilligung zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts und stellt beim Bund Antrag auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung. Andernfalls stellt sie beim Bund Antrag auf Verweigerung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung
4 Der Bürger- bzw. Gemeinderat unterbreitet innert 6 Monaten seit Erteilung der kantonalen Einbürgerungsbewilligung der Bürgergemeindeversammlung das Gesuch mit einem Antrag auf Annahme oder Ablehnung sowie auf Festsetzung der Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Die Bürgergemeindeversammlung entscheidet über das Gesuch und die Gebühr in offener Abstimmung, sofern nicht geheime beschlossen wird. Der Bürger- bzw. Gemeinderat übermittelt innert 30 Tagen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion das Abstimmungsprotokoll und meldet die Höhe der Gebühr und deren Bezahlung. Vorbehalten bleibt Absatz 5.
5 Ist der Bürger- bzw. Gemeinderat für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig, hat er innert 3 Monaten seit Erteilung der kantonalen Einbürgerungsbewilligung über das Gesuch zu entscheiden und der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion seinen Beschluss sowie die Höhe und die Bezahlung der Gebühr bekanntzugeben.
6 Bei Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Gemeindebürgerrechts beantragt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion dem Regierungsrat zuhanden des Landrates die Erteilung des Kantonsbürgerrechts sowie die Höhe der zu entrichtenden Gebühr.
7 Liegen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion sowohl das Abstimmungsprotokoll der Bürgergemeindeversammlung bzw. der Beschluss des Bürger- bzw. Gemeinderates als auch die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vor, so stellt sie innert 3 Monaten ihren Antrag gemäss Absatz 6. Der Landrat fasst seinen Beschluss innert 10 Wochen seit Antragstellung des Regierungsrates.

§ 15 Schweizer Bürger und Bürgerinnen
11 Der Bürger- bzw. Gemeinderat prüft das Gesuch und übermittelt dieses innert 6 Wochen seit dessen Einreichung mit einem Antrag auf Annahme oder Ablehnung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion. Ablehnende Anträge sind zu begründen, und der um das Bürgerrecht sich bewerbenden Person ist diese Begründung mitzuteilen. Stützt sich die um das Bürgerrecht sich bewerbende Person auf achtenswerte Gründe (§ 10 Absatz 2), so legt der Bürger- bzw. Gemeinderat diese dar.
22 Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Einbürgerung erteilt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion die Bewilligung zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts, andernfalls verweigert sie diese.
33 Liegt die kantonale Einbürgerungsbewilligung vor, gilt für das Verfahren zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts und die Mitteilungen an die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion § 14 Absätze 4 und 5.
4 Bei Erteilung des Gemeindebürgerrechts beantragt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion dem Regierungsrat bezüglich Schweizer Bürger und Bürgerinnen anderer Kantone die Erteilung des Kantonsbürgerrechts sowie die Höhe der zu entrichtenden Gebühr und bezüglich Kantonsbürger und Kantonsbürgerinnen die Genehmigung der Abstimmung.

§ 16 und 17
Aufgehoben

§ 28a Übergangsbestimmung der Änderung vom ...
Für die Einbürgerungsverfahren, die beim Inkrafttreten der Änderung vom ... betreffend die § 6, 13, 14, 15, 16 und 17 hängig sind, gelten die § 6, 13, 14, 15, 16 und 17 in der Fassung vom 21. Januar 1993.

II.
Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieser Änderung.



Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 22. Juni 2000


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