LR Protokoll 13. Januar 2000 (Teil 1)
Protokoll der Landratssitzung vom 13. Januar 2000
Zur Traktandenliste dieser Sitzung
Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 262
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Walter Jermann begrüsst die Kolleginnen und Kollegen, die Pressevertreter und die TribünenbesucherInnen zur ersten Landratssitzung im neuen Jahrtausend. Er wünscht nachträglich alles Gute zum neuen Jahr und hofft, in speditiver Arbeitsweise die Traktandenliste durchzuarbeiten.
Rücktritt aus dem Landrat
Sehr geehrter Herr Landratspräsident
Werte Kolleginnen und Kollegen
Per 1. Dezember 1999 habe ich meine neue Stelle als Abteilungsleiter in der Gemeinde Binningen angetreten. Aufgrund dieser neuen beruflichen Tätigkeit sehe ich mich gezwungen, per 15. Janaur 2000 aus dem Landrat zurückzutreten. Einerseits bedauere ich diesen Schritt, andererseits freue ich mich darauf, mich voll auf meine neue berufliche Tätigkeit konzentrieren zu können.
Meiner Nachfolgerin, Simone Abt-Gassmann, wünsche ich viel Glück bei ihrer neuen Aufgabe. Bei ihnen allen möchte ich mich für das Vertrauen bedanken, welches mir in den letzten Jahren entgegengebracht worden ist. Nach dem Motto Der schönste Sprung ist der über den eigenen Schatten wünsche ich Ihnen bei der Lösung der an- stehenden Probleme in unserem Kanton viel konstruktiven Geist und Unvoreingenommenheit.
Philipp Bollinger
Entschuldigungen für den ganzen Tag
RR Andreas Koellreuter, Daniela Schneeberger, Roland Laube, Heinz Mattmüller, Karl Rudin, Hanspeter Frey, Dieter Völlmin, Esther Bucher, Roland Plattner
Entschuldigungen für den Vormittag
RR Elsbeth Schneider, RR Hans Fünfschilling, RR Erich Straumann
Entschuldigungen für den Nachmittag
Matthias Zoller
Ersatz für Roland Laube im Büro
Christoph Rudin
Stimmenzähler
Hildy Haas, Ernst Thöni, Christoph Rudin
Traktandenliste
://: Da am Vormittag 4 Regierungsmitglieder abwesend sind, werden die vom Finanzdirektor zu vertretenden Traktanden 8 bis 18 erst am Nachmittag beraten.
://: Traktandum 23, Vorlage 1999/184 wird infolge Rückzugs durch den Motionär abgeschrieben.
Barbara Fünfschilling bemerkt, unter Bezugnahme auf das Rückstrittsschreiben von Philipp Bollinger, sie habe mit Erstaunen festgestellt, dass die Nachfolgerin von Philipp Bollinger, Simone Abt, bei Ihrer Kandidatur in den Einwohnerrrat in Binningen bereits als Landrätin figuriert habe, eine seltsame Art für eine Juristin, zumal sie ja erst Landrätin in spe sei.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 263
1 1999/242
Berichte des Regierungsrates vom 23. November 1999: Ersatzwahl eines Mitglieds des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2003
Heidi Tschopp schlägt namens der FDP-Fraktion Daniel Schenk als Mitglied des Bankrates der Basellandschaftlichen Kantonalbank für den Rest der laufenden Amtsperiode vor. Der lizenzierte Betriebswirtschafter Daniel Schenk ist verheiratet, wohnt in Therwil und ist Eigentümer der 100 Mitarbeiter starken Van Baerle Company in Münchenstein. Die Fraktion ist überzeugt, dass Daniel Schenk dank seiner Erfahrung und seines Wissens im Bankrat die Anliegen der KMUs bestens vertreten und berücksichtigen kann.
://: Walter Jermann erklärt Daniel Schenk im stillen Wahlverfahren als gewählt.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 264
2 1999/243
Berichte des Obergerichts vom 17. November 1999: Verlängerung des ao. Richtermandates von Dr. F. Amrein am Strafgericht bis zum Ende der laufenden Amtsperiode
Ursula Jäggi erklärt, dass die SP-Fraktion der Verlängerung dieses Richtermandates mit Knurren zustimmen wird. Das Vorgehen wird als nicht ideal erachtet, da die Vorlage - begleitet von einer kurzen Bemerkung des Obergerichtspräsidenten - von der Strafgerichtspräsidentin verfasst wurde. Die SP vertritt die Ansicht, dass die personellen Fragen dem Obergerichtspräsidenten obliegen sollten. Die SP-Sprecherin ruft die Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Parteien auf, bei den nächsten Wiederwahlen am Strafgericht darauf zu achten, dass die Nominierten wirklich auch Zeit haben werden, an den Sitzungen teilzunehmen.
Matthias Zoller erklärt namens der CVP/EVP-Fraktion die einstimmige Annahme der Richtermandatsverlängerung von Dr. Amrein. Die Fraktion ist froh, dass Herr Amrein bereit ist weiterzuhelfen; deutlich wird allerdings auch, dass die Gerichtsreform nun eingeführt werden muss, weil die Probelme nicht mehr mit ausserordentlichen Mandaten zu lösen sind.
Esther Maag schliesst sich den kritischen Bemerkungen von Ursula Jäggi an. Wenn auch die Grüne Fraktion der Vorlage inhaltlich zustimmt, weil sie deren Notwendigkeit einsieht, so erachtet sie die Vorlage doch planerisch und personalpolitisch als absolut unbefriedigend.
://: Der Landrat stimmt der Verlängerung des ao. Richtermandates von Dr. F. Amrein am Strafgericht bis zum Ende der laufenden Amtsperiode, 31. 3. 2002, zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 265
3 1999/208
Berichte des Regierungsrates vom 19. Oktober 1999 und der Petitionskommission vom 24. November 1999: 70 Einbürgerungsgesuche
Vizepräsident Röbi Ziegler berichtet, dass die Petitionskommission nach Prüfung der Einbürgerungsgesuche zum Ergebnis gelangte, dass die Voraussetzungen zur Einbürgerung in allen 70 Fällen erfüllt sind.
Mit 6 Stimmen gegen 1 Stimme beantragt die Kommission, allen Einbürgerungen stattzugeben.
Bruno Steiger bemerkt einleitend, er würde auch dann zum Traktandum Stellung beziehen, wenn jetzt nicht Röbi Ziegler, sondern Parteikollege Heinz Mattmüller die Vorlage vertreten würde.
Grundsätzlich fällt nach Ansicht von Bruno Steiger auf, dass immer mehr Leute, diesmal sind es fünf, so genannte achtenswerte Gründe geltend machen können. Er ist der Ansicht dass die Aufweichung nicht so weit gehen darf, dass es am Schluss egal ist, wie lange jemand in einer Gemeinde gewohnt hat. Die Partei der Schweizer Demokraten wird aufgrund dieser Überlegungen das vorliegende Gesamtpaket ablehnen.
Röbi Ziegler bedauert den Entscheid der Schweizer Demokraten; er wertet den Entscheid, wegen fünf Ablehnungen die Stimme gegen alle 70 zu erheben, als nicht eben differenziert. Eine solche Argumentation weckt in Röbi Ziegler den Verdacht, dass sich die Ablehnung im Grunde gegen alle 70 Gesuche richtet.
://: Der Landrat stimmt der Vorlage 1999/208 Bericht der Petitionskommission betreffend 70 Einbürgerungsgesuche von Ausländern mit grossem Mehr zu.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 266
4 1999/263
Bericht der Petitionskommission vom 14. Dezember 1999: Begnadigungsgesuch
Röbi Ziegler erläutert, dass Gesuchsteller C.H. wegen versuchter Erpressung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Ein erstes Begnadigungsgesuch lehnte der Landrat am 14. Januar vergangenen Jahres ab. Am 9. August 1999 hat C. H. seine Strafe angetreten. Am 1. September reichte er erneut ein Begnadigungsgesuch an die Petitionskommission ein. Dabei schilderte er in einem Brief seine Situation in dramatischer Weise. Für die Begnadigung macht er folgendes geltend:
Seine Ehe könnte durch die lange Trennung während der Verbüssung der Strafe mit grösster Wahrscheinlichkeit Schaden nehmen. Auch die Ehe seiner Frau, die bereits einmal mit einem Mann verheiratet war, der eine Gefängnisstrafe verbüssen musste, scheiterte während der Haftzeit. Abklärungen ergaben, dass ihm seine Frau wohl kaum grosse psychologische Unterstützung wird geben können. Weiter macht C.H. geltend, dass die Beziehung zu seinem mittlerweile vierjährigen Sohn unheilbaren Schaden nehmen könnte und dass allein schon die viereinhalb Jahre lange Phase zwischen Urteil und Strafantritt für ihn eine schlimme Zeit bedeutete.
Geltend macht er auch, dass er während der vergange- nen vier Jahre durch verschiedene Computerkurse im Begriff war, die Voraussetzungen zu schaffen, um sich und die Familie auf selbständige Art und Weise zu ernähren.
Er führt zudem an, im Gefängnis bestehe die Gefahr, drogenabhängig zu werden und das Zusammenleben mit kriminellen Elementen könnte einen negativen Einfluss auf ihn ausüben.
Schliesslich meint er, eigentlich möchte er nur Verantwortung für seine Familie übernehmen können.
Aus den Darlegungen des Gesuchstellers geht hervor, dass er stark dazu tendiert, Andere für seine eigene Situation verantwortlich zu erklären und sich noch und noch als Opfer der Umstände darzustellen. Eine Einsicht in sein eigenes schuldhaftes Verhalten ist in seinen Ausführungen nicht zu erkennen.
C.H. weist auf gewisse Fragwürdigkeiten des Strafvollzugs hin. Beim genaueren Hinsehen muss man sagen, dass Strafvollzug und Psychotherapie offenbar nicht auf dieselbe Art das Ziel verfolgen und dadurch gegenseitig kontraproduktive Wirkung entfalten können. Allerdings bedürfen diese grundsätzlichen Fragen keiner besonderen Würdigung im Falle von C.H. Immerhin darf gesagt werden, dass sich C.H. nach Aussagen der Fürsorgerin im Gefängnis, wo er psychotherapeutisch begleitet wird, gut integriert hat und auch gute Arbeit leistet.
Die Petitionskommission beantragt aufgrund folgender Begründungen, dem Begnadigungsgesuch nicht stattzugeben:
- C.H. konnte vor Antritt seiner Strafe nicht als resozialisiert gelten.
- Er bringt keine Gründe ein, die nicht schon bei der Beantwortung des ersten Gesuches vorgebracht worden waren.
- Dass der Strafvollzug eine Trennung von der Familie zur Folge hat und damit auch Menschen betroffen sind, die mit der Tat nichts zu tun haben, gilt für jede Straftat, die jemand begeht, der Familie hat.
- Die Entwicklungschancen von C.H. werden von der Psychotherapeutin als positiv beurteilt, was darauf hinweist, das der Strafvollzug in Begleitung mit der psychotherapeutichen Behandlung für C. H. Sinn macht.
Ursula Jäggi erklärt, dass die SP-Fraktion gegen die Begnadigung von C. H. stimmen wird.
Paul Schär schliesst sich namens der FDP-Fraktion der Ablehnung des Begnadigungsgesuchs an.
Monika Engel lehnt das Begnadigungsgesuch im Namen der SVP-Fraktion ebenfalls ab.
Esther Maag erhielt bei der Begründung den Eindruck, der Gesuchsteller versuche die Begnadigung auf erpresserische Weise zu erwirken. Die Grüne Fraktion lehnt das Gesuch ab.
://: Der Landrat lehnt das Begnadigungsgesuch des C.H., Vorlage 1999/263, ab.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 267
5 1999/261
Bericht der Petitionskommission vom 10. Dezember 1999: Petition für die Aufschaltung eines albanischen TV-Senders
Röbi Ziegler führt aus, dass sich im Mai 1999 Skender Budakova zusammen mit 76 albanischen Mitunterzeichnern mit der Bitte an die Elektra Sissach wandten, den albanischen Fernsehsender ATSH auf das Netz aufzuschalten. Die Elektra Sissach lehnte das Gesuch mit der Begründung ab, es gebe zuwenig Sendeplätze und die Aufschaltung gestaltete sich zu teuer. In der Folge gelangten Skender Budakova und die Mitunterzeichner an die Petitionskommission.
Da der Betreiber der GGA Sissach ein privater Unternehmer ist, stellte sich die Frage, ob die Petitionskommission überhaupt Einfluss- oder Weisungsmöglichkeiten hätte. Der Rechtsdienst des Regierungsrates kam in Abklärung dieser Frage zu folgenden Schlüssen:
Die Kabelnetzbetreiber sind grundsätzlich frei in der Verbreitung von Programmen; sie sind einzig nach dem Radio- und TV-Gesetz dazu verpflichtet, alle SRG Programme zu verbreiten.
Das Anliegen der Petenten liegt offensichtlich ausserhalb der Zuständigkeit von Kanton und Landrat. Begründet wird dies mit der Informationsfreiheit, die das Recht umfasst, Nachrichten und Meinungen ohne Eingriffe von Behörden zu empfangen und sich so aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Dieses Recht schliesst ein, dass der Staat im Sinne einer Zensur keinen Einfluss darauf nehmen kann, welche Sender ein Kabelnetzbetreiber verbreitet. Warum der Anspruch auf Infomationsfreiheit nicht auch für die Petenten gelten soll, leuchtete einzelnen Mitgliedern der Petitionskommission allerdings nicht ein.
Bei der Beratung zeigte sich, dass für den Wunsch der Petenten Verständnis vorhanden ist, dass aber kein anderer als ein abschlägiger Entscheid möglich sein kann. Erwogen wurde auch, ob eine andere Möglichkeit gegeben sein könnte, sich für die Petenten bei der Elektra Sissach zu verwenden, durch eine eventuelle finanzielle Beteiligung des Kantons etwa. Davon riet der Rechtsdienst aber vehement ab, weil nicht Tür und Tor für weitere Bedürfnisse und Wünsche geweckt werden sollen.
Die Petitionskommission beantragt aus diesen Gründen, den Petenten einen abschlägigen Bescheid zukommen zu lassen.
Ursula Jäggi erklärt im Namen der SP-Fraktion, dass die Partei - nicht zuletzt aufgrund der Abklärungen durch den Rechtsdienst - nicht auf die Petition eintreten wird.
Paul Schär folgt namens der FDP-Fraktion den Empfehlungen der Kommission, weil klar geworden ist, dass der Landrat rechtlich nicht zuständig ist. Wenn auch ein Bedürfnis nicht von der Hand zu weisen ist, so würde mit dem Aufschalten des Senders doch ein Präzedenzfall geschaffen, da noch viele andere Gruppierungen dem Beispiel folgen könnten. Eine staatliche finanzielle Unterstützung dafür ist im freien Markt nicht denkbar.
Monika Engel schliesst sich den Voten der VorrednerInnen an und erklärt, dass die SVP-Fraktion nicht auf das Gesuch eintreten wird.
Bruno Steiger ist im Namen der Schweizer Demokraten der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Kantons sein kann, sich in die Freiheit der Programmauswahl der Kabelnetzbetreiber einzumischen, weshalb die Fraktion das Gesuch ablehnt.
://: Der Landrat lehnt die Petition für die Aufschaltung eines albanischen TV-Senders, Vorlage 1999/261, ab.
Walter Jermann macht die Landeskanzlei darauf aufmerksam, dass der Entscheid - wie im Antrag gefordert - den Petenten mittels eines freundlichen Briefes mitzuteilen ist.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 268
6 1999/127
Berichte des Regierungsrates vom 22. Juni 1999 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 20. November 1999: Ausrichtung staatlicher Beiträge an private Schulen auf der Volksschulstufe; Änderung des Schulgesetzes. 2. Lesung
Kommissionspräsident Eugen Tanner erklärt, dass seit der ersten Lesung im vorliegenden Geschäft keinerlei neue Fragen aufgetaucht sind. Somit könnte die Schulgesetzänderung gemäss Vorschlag der Kommission heute vom Rat beschlossen werden.
Walter Jermann erklärt, dass mit der nachfolgenden Abstimmung erstmals Gebrauch gemacht werden kann vom fakultativen Gesetzesreferendum, sofern eine Vierfünftelsmehrheit im Rat erzielt wird.
://: Landrat genehmigt die Schulgesetzänderung, Vorlage 1999/127, mit 69 Stimmen zu 1 Stimme und hat damit das erforderliche Quorum erreicht.
Landratsbeschluss
betreffend Schulgesetz
Änderung vom 13. Januar 2000
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Schulgesetz vom 29. April 1979 wird, gestützt auf § 99 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 2
Aufgehoben.
§ 145 Beiträge an private Schulen
1 Der Kanton kann beim Besuch privater und gemeinnütziger Schulen Beiträge an das Schulgeld ausrichten, sofern
a. zwischen Kanton und Schule ein entsprechender Vertrag mit Leistungsauftrag besteht;
b. die von Eltern als Alternative zu den öffentlichen Volksschulen gewählte Schule über eine Betriebsbewilligung des Standortkantons verfügt.
2 Verträge gemäss Absatz 1 Buchstabe a schliesst der Regierungsrat ab; sie obliegen der Genehmigung des Landrates. Im Bereich der Sonderschulung ist die Erziehungs- und Kulturdirektion für den Abschluss von Verträgen allein zuständig.
3 Auf Gesuch der privaten Schulen gemäss Absatz 1 Buchstabe b gewährt der Kanton für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft einen jährlichen Beitrag an die Kosten für den Besuch einer privaten Schule in der Höhe von 2'000 Franken.
Der Regierungsrat kann die Beiträge bis höchstens zum Ausgleich der aufgelaufenen Teuerung anpassen.
4 Der Landrat kann zum Erhalt einer für den gesamten Bildungssektor wichtigen privaten Schule zeitlich begrenzte Beiträge in Form von zinslosen Darlehen gewähren.
II.
Diese Änderung tritt am 1. August 2000 in Kraft.
III.
Diese Änderung untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem fakultativen Referendum.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 13. Januar 2000