LR Protokoll 10. Februar 2000 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 10. Februar 2000



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 332

Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident Walter Jermann begrüsst Frau Regierungsrätin, die Herren Regierungsräte, die Kolleginnen und Kollegen des Landrates, die Pressevertreter und die TribünenbesucherInnen zur Landratssitzung.

Gratulation
Der Präsident gratuliert allen Landratsmitgliedern, die am vergangenen Wochenende anlässlich der Gemeinderatswahlen eine politische Charge errungen haben und betont die Wichtigkeit der Gemeindevertreter auch im Landrat.

Stimmenzähler
Jacqueline Halder, Urs Steiner, Hildy Haas


Nr. 333

Traktandenliste

Walter Jermann
nimmt Bezug auf die Diskussion der letzten Sitzung rund um die Frage der Traktandenverschiebung zu Beginn der Sitzung.
Der Präsident ruft in Erinnerung, dass die Traktandenliste und die Reihenfolge der Traktanden von der Ratskonferenz festgelegt werden.
Richtig ist aber auch, dass jedes Ratsmitglied Antrag auf Absetzung eines Traktandums stellen oder ein neues Traktandum auf die Liste nehmen kann.

://: Der Rat klärt sich stillschweigend damit einverstanden, dass die Traktanden 20, 21 und 22 abgesetzt werden, weil Regierungsrat Hans Fünfschilling am Nachmittag an einer EuroAirport-Sitzung teilnehmen muss.

://: Traktandum 5, Motion 1999/234, entfällt, da der Motionär, Alfred Zimmermann, seinen Vorstoss zurückzieht.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 334

1 1999/258
Berichte des Regierungsrates vom 7. Dezember 1999 und der Petitionskommission vom 18. Januar 2000: 27 Einbürgerungen

Heinz Mattmüller bespricht die beiden Fälle, Gesuche 2 und 19, in denen Wohnort und Bürgergemeinde nicht miteinander übereinstimmen. Die Ausländerin und der Ausländer wuchsen in den betreffenden Gemeinden auf und zogen erst vor 2 Jahren in andere Gemeinden um.
Die vorgängig in den Einbürgerungsgemeinden eingereichten Einbürgerungsgesuche werden nun vollzogen, ein Vorgehen, dem nach Meinung der Petitionskommission nichts Weiteres hinzuzufügen ist.
Gesuch 21 wurde intensiver diskutiert, weil der Gesuch-steller und dessen Gattin angeblich nicht erwerbestätig sind und in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Zur Klärung der Sachlage wurden die Akten der Justizdirektion konsultiert. Daraus geht hervor, dass der Gesuchsteller offensichtlich während den Einbürgerungserhebungen arbeitslos war. Inzwischen sind aber beide Personen berufstätig, Fürsorgeleistungen muss der Staat keine erbringen und das Betreibungsregister ist "sauber". Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes konnten in den Akten keine weiteren Angaben ausfindig gemacht werden. Die Kommision beschloss mit 6 Stimmen gegen 1, die Einbürgerungsgesuche zur Annahme zu empfehlen.

Bruno Steiger weist darauf hin, dass die Gesuchsteller Nummer 21 zum Zeitpunkt, da sie Antrag stellten, auf Stellensuche waren, und der Mann bereits seit 2 Jahren arbeitslos war. An Kenntnissen über die Schweiz nannten sie die Fasnacht und den 1. August. Mit Schweizern pflegen sie keine Bekanntschaften. Der Mann äusserte zudem, am liebsten würde er im Kosovo seine Heimat verteidigen.
Während eines Jahres hatte der Mann Arbeit in Reinach, warum ihn die Firma dann nicht mehr beschäftigen wollte, geht aus den Akten nicht hervor und auch seine Vergangenheit in Basel-Stadt wird unter Verweis auf den Personen- und Datenschutz nicht bekannt gegeben.
Die Niederlassungsbewilligung der beiden Personen liefe am 31. Oktober 2000 ab. An Lohn hätten die drei Personen einen Betrag von 2550 Franken zur Verfügung. Davon könnten sie ohne öffentliche Unterstützung nicht leben, auch wenn in den Unterlagen noch von einer Eigentumswohnung und anderen widersprüchlichen Angaben die Rede ist.
Aus all den genannten Gründen beantragt Bruno Steiger im Namen der Fraktion der Schweizer Demokraten, das Gesuch 21 zwecks einer genaueren Überprüfung zurückzugeben. Persönlich kann er auch dem vorliegenden Einbürgerungspaket nicht zustimmen.

Ursula Jäggi klärt allgemein, Sondierungen, ob einzubürgernde Personen fürsorgeabhängig sind, lägen in der Kompetenz der Wohngemeinde und könnten nicht als Aufgabe an die Petitionskommission delegiert werden.
Unter Bezugnahme auf den von Bruno Steiger besprochenen Fall findet es Ursula Jäggi äusserst gefährlich, dass hier im Plenum Informationen verbreitet werden, die nicht stimmen. Sollte es überdies stimmen, dass die beiden Personen zusammen einen Lohn von 2550 Franken beziehen, so müsste man doch - falls überhaupt stimmt, was hier erzählt wurde - eher an den Pranger stellen, dass die Arbeitgeber offenbar Löhne bezahlen, von denen niemand leben kann.
Die Landrätin bittet das Parlament, sich an die Realitäten und an die Tatsachen zu halten und den Einbürgerungsgesuchen zuzustimmen.

Hans Schäublin stimmt den Gesuchen namens der SVP-Fraktion zu. Der Fraktionssprecher ist der Ansicht, die Kommission habe gut recherchiert.

://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag, Gesuch Nummer 21, von Bruno Steiger ab.

://: Der Landrat stimmt den Einbürgerungsgesuchen der Vorlage 1999/258 mit wenigen Gegenstimmen zu.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 335

2 1999/275
Berichte des Regierungsrates vom 21. Dezember 1999 und der Personalkommission vom 25. Januar 2000: Änderung des Gesetzes vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz). 1. Lesung

Dölf Brodbeck erinnert an den Beschluss der Teilrevision der Basellandschaftlichen Pensionskasse vom Dezember letzten Jahres, in welchem unter anderem ein Pensionsalter 64 für Frau und Mann festgelegt wurde. Da im Personalgesetz die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Anspruch auf die AHV-Rente gekoppelt ist, muss nun § 23 des Personalgesetzes angepasst werden. Die Kommission stimmt dem Regierungsantrag zu.
Leider hat sich ein Formulierungsfehler eingeschlichen. Richtig muss § 23 Absatz 1 wie folgt lauten: Das Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich am letzten Tag des Monats, in dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das vierundsechzigste Altersjahr vollendet haben.
Auch in § 18 der neuen Statuten ist der Begriff vollendet einzusetzen.

Eva Chappuis spricht sich namens der SP-Fraktion für die Änderung aus. Als Bitte an die Regierung bringt die Landrätin an, für jene Personen, die eben jetzt im Alter 64 oder 65 stehen und ihren Rücktritt bereits geplant haben, flexible Lösungen zu treffen.

Sabine Pegoraro spricht sich im Namen der FDP-Fraktion für die Änderung aus.

Uwe Klein erklärt namens der CVP-Fraktion ebenfalls die Zustimmung zur vorgesehenen Gesetzesänderung.

RR Hans Fünfschilling nimmt die Anregung von Eva Chappuis entgegen und versichert, die betroffenen Einzelfälle mit Vernunft und Augenmass behandeln zu lassen.


://: Damit ist die erste Lesung beendet.



Nr. 336

3 1999/260
Berichte des Regierungsrates vom 7. Dezember 1999 und der Bau- und Planungskommission vom 27. Januar 2000: 2. Ausbauetappe Werkhof Tiefbauamt Kreis 1, Reinach; Baukreditvorlage

Karl Rudin weist einleitend darauf hin, dass es sich bei der Vorlage um die zweite Ausbauetappe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes handelt. 1990 stimmte der Landrat dem Gesamtausbaukonzept für den Werkhof des Strassenverwaltungskreises 1 und der Ausführung der ersten Etappe zu. Vor allem aus finanziellen Gründen entschied man sich damals für eine Etappierung.

Die Bau- und Planungskommission beriet einerseits betriebliche und personelle Fragen und ging zum Zweiten auf die bautechnischen und planerischen Aspekte ein. Die Kommission konnte sich überzeugen lassen, dass die Zusammenführung der Strassenverwaltungskreise 1 (Reinach) und 4 (Zwingen) betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Der Kreis 1 erhält mit dieser Strukturierung eine optimale Betriebsgrösse mit rund 160 Strassenkilometern. Dies ermöglicht einen effizienten Einsatz der technischen Mittel. Der Personalbestand wird durch die Zusammenlegung von 42 auf 36 Stellen reduziert, allerdings wird es dadurch nicht zu Entlassungen kommen. Der Wechsel der Arbeitsorte und der Arbeitsbereiche wird als zumutbar erachtet. Die Angestellten sind über die geplante Zusammenführung ebenso informiert worden wie der Bezirksrat Laufen und die Laufentaler Gemeinden, welche Verständnis äusserten.

Zum selben Schluss wie die Baudirektion kam übrigens auch eine externe Beratungsfirma.

Mit der zweiten Etappe werden nicht nur zwei Strassenverwaltungskreise zusammengeführt, sondern auch zahlreiche Fremdeinmietungen gekündigt.

Die zweite Ausbauetappe umfasst Einstellhallen, Büro- und Lagerräume. Im Gegensatz zum vorgelegten Gesamtkonzept kann alles in einem Gebäude realisiert werden, statt wie ursprünglich vorgesehen in zweien. Dadurch konnte das Volumen verringert werden, es entstand eine grössere Freifläche und zudem ist damit die Möglichkeit für künftige Erweiterungen gegeben.

Die Bau- und Planungskommission erachtet das vorliegende Projekt in Bezug auf die Architektur, aber auch bezüglich der betrieblichen Aspekte wie etwa der Schnitzelheizung und der Regenwassernutzung als gut.
Die Gemeinde Reinach erlässt dem Kanton die Anschlusskosten für Wasser und Abwasser in Höhe von rund 225'000 Franken; um diesen Betrag kann der Gesamtkreditbetrag folglich gekürzt werden.
Die Bau- und Planungskommission beantragt einstimmig, der 2. Ausbauetappe und dem entsprechenden Kredit zuzustimmen.

Franz Hilber unterstützt die Vorlage namens der SP-Fraktion. Persönlich schätzt er zwar Fusionen wenig, doch kann er wenigstens feststellen, dass der Arbeitsplatzabbau vom Kanton sozialverträglich gestaltet wird. Mühe bereitet Franz Hilber der Umstand, dass Arbeitsplätze immer wieder von den Randregionen in die Zentren verlagert werden.

Max Ribi fasste in der FDP-Fraktion, die zur Hälfte dafür und zur anderen Hälfte dagegen ist, den schwierigen Auftrag, die Vorlage zu vertreten.
Die Befürworter, zu denen Max Ribi selber auch zählt, argumentieren, dass die Konsequenzen der Zustimmung zum Konzept zu tragen sind. Aus den Protokollen wird auch ersichtlich, dass die BPK - entgegen der Regierung - schon damals den heute zur Diskussion stehenden zweiten Teil gerne bewilligt hätte.
Das ständige, zeitgeisttypische Hinterfragen des Konzeptionellen zum Zeitpunkt, da man sich an die Realisation der Projekte machen sollte, wie etwa jetzt wieder bei den kantonalen Laboratorien oder beim Wisenbergtunnel, stört Max Ribi sehr. Im Vergleich zu dieser Haltung hatten die Grossväter und Grossmütter noch den Mut zu grossen Würfen.
Als in Genf die Umfahrung der Stadt zur Diskussion stand, meinte der Kantonsbaumeister, er müsse sich "flex-stur"
verhalten. Damit drückte er aus, dass die Umfahrung einerseits zu realisieren und andererseits auch Flexibilität gegenüber den Einwänden gefordert war.
Die Gegner des Projektes in Reinach stimmen der Zusammenlegung der Verwaltungskreise zu. Nachgeholt werden müsste noch der Auftrag der GPK, die Werkhöfe gesamtkonzeptionell zu untersuchen.
Auch die Frage, ob die Fahrzeuge wirklich in einer Einstellhalle untergebracht werden müssen, tauchte auf. Und schliesslich wurde moniert, so wie die Folgekostenrechnung in der Vorlage ausgewiesen ist, werde sie üblicherweise im Kanton nicht sichtbar.
Max Ribi bittet auch die zweite Hälfte der Fraktionsmitglieder um Zustimmung zur Vorlage.

Remo Franz berichtet, dass in der CVP-Fraktion unter anderem darüber diskutiert wurde, ob in der heutigen Zeit, da Werkhöfe eher verkleinert oder zusammengelegt werden, eine Erweiterung überhaupt noch sinnvoll sein könnte, und ob nicht eine Privatisierung möglich wäre.
Die BPK konnte allerdings feststellen, dass die Baudirektion eine Zusammenlegung realisiert. Aus der Schliessung des Werkhofes Zwingen ergeben sich zudem mittelfristig bei Erhaltung der gewohnten Leistungsfähigkeit Einsparungen von 700'000 Franken. Dass der Werkhof Laufen gar nie hätte geschaffen werden dürfen, kann nicht der Baudirektion angelastet werden, vielmehr musste man der damaligen, politisch sehr sensiblen Zeit Rechnung tragen.
Als sinnvoll wird erachtet, dass die GPK die Einsparungen überprüfen wird.
Erfreut nimmt die Fraktion zu Kenntnis, dass die Personalmassnahmen sozialverträglich gehandhabt werden sollen.
Nicht entgangen ist der CVP die Grosszügigkeit der getroffenen Lösung, doch bleibt auch nicht unerkannt, dass die Anforderungen an den Strassenunterhalt laufend zunehmen.
Die CVP-Fraktion geht davon aus, dass die Leistungen weiterhin kostengünstig erbracht werden und stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Peter Holinger gibt bekannt, dass die Vorlage in der Fraktion unbestritten war, wenn auch einige Fragen noch beantwortet werden müssen.
Die Vergabe des Architekturauftrages macht Peter Holinger - wenn auch immerhin ein einheimischer Architekt zum Zuge kam - wenig Freude, weil das Vorgehen gemäss neuem Beschaffungsgesetz in dieser Art nicht mehr möglich wäre. Das rund 465'000 Franken teure Architektenhonorar macht fast 10 Prozent der Bausumme aus. Darauf angesprochen meinte das Hochbauamt, die Architekten sollten beim Kanton nicht für ein Butterbrot arbeiten müssen.
Der in der Planungsphase für rund 130'000 Franken beigezogene Berater klärte die Grösse und die Verkleinerung von vier auf drei Kreise ab.
Die Frage des Outsourcing wurde zwar beantwortet, doch wird Peter Holinger bei Gelegenheit mit den Tiefbauern darüber das Gespräch suchen.
Das relativ luxuriöse Projekt passt sich schön ins bestehende Umfeld ein.
Der Zusammenschluss der beiden Werkhöfe schafft kostensparende Synergieeffekte und die Möglichkeit, einige
Mietverträge zu kündigen.
Es bleibt die Hoffnung, dass durch Verzicht auf Luxus letztlich unterhalb des Kostenvoranschlages abgerechnet werden kann.
Erfreulich bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde Reinach auf die Anschlussbeiträge verzichten wird.

Roland Bächtold , der sich den Vorrednern anschliesst, ist zudem wichtig, dass der Abbau der Arbeitsplätze nicht über Kündigungen vollzogen wird.
Die Schweizer Demokraten bitten um Zustimmung zur Vorlage.

Daniel Wyss ist erstaunt, dass das Projekt doch noch so viel zu reden gibt. Positiv findet der Landrat der Grüne Fraktion, dass trotz Rationalisierungen keine Entlassungen ausgesprochen werden, dass die Gebäude mit Holzschitzelfeuerungen beheizt werden, der Wärmedämmwert vorbildliche Werte erreicht und das Regenwasser genutzt wird.

Ruedi Moser  sieht in der Tatsache, dass die Gemeinde Reinach die Anschlusskosten für Wasser und Abwasser übernimmt, einen Widerspruch grundsätzlicher Art. Nach seinem Rechtsverständnis können Beiträge nicht erlassen werden, wenn sie anderweitig in den Spezialeinrichtungen (Regiekasse) ausgeglichen werden.

RR Elsbeth Schneider ist überrascht und zugleich erfreut über den unterstützenden Grundtenor zur Vorlage. Die Regierungsrätin bezeichnet die Vorlage als eindeutige WOV-Vorlage. In wirkungsorientierter Verwaltungsführung hinterfragt die Baudirektion tagtäglich, was noch gut ist, und wo Verbesserungen und Synergien erzielt werden können.
Zum Hinweis von Max Ribi, Konzepte nicht ständig zu hinterfragen, meint die Baudirektorin, bevor eine neue Vorlage herausgegeben werde, hinterfrage die Baudirektion die Konzepte immer, eine automatische Fortschreibung sei nicht vorgesehen, schon gar nicht bei einem Projekt, dessen Konzept aus dem Jahre 1990 stammt. Gerade wegen des Hinterfragens konnten im vorliegenden Falle Kürzungen erzielt werden.
Zur Frage der Einstellhalle erklärt die Regierungsrätin, die Maschinen und Fahrzeuge der Werkhöfe müssten, zumal im Winter, sofort und zu jeder Nachtzeit einsatzbereit sein, ein Vergleich mit Lastfahrzeugen, die nachts im Freien stehen, sei unstatthaft.
Die Einhaltung der Folgekosten überprüfe die Baudirektion strikt, das Einsichtsrecht darüber gewähre die Direktion Interessierten gerne.
Die Frage, ob eine private Trägerschaft die Werkhofaufgaben nicht viel günstiger erfüllen könnte, sollte gerade nicht am vorliegenden Beispiel, das nach den Richtlinien von WOV geplant wurde, diskutiert werden.
Zum Vorwurf, der Kanton baue luxuriös, gibt die Baudirektorin zurück, niemand könne ihr sagen, was der Begriff luxuriös beinhalte, konkret erhalte sie schlicht keine Antworten. Ganz im Gegenteil beweist die Baudirektorin, dass die Verwaltung gegenüber dem Projekt von 1990 nur noch von einem Bau ausgeht und folglich entsprechend redimensioniert hat. Insgesamt hält sie fest, die Baudirektion baue heute günstig und bedarfsgerecht. Auch Daniel Wyss könne als Vertreter der Fraktion der Grünen in der Bau- und Planungskommission spüren, dass die Baudirektion die Aspekte der Ökologie beachtet.

Karl Rudin betont, eine Ablehnung der Vorlage werde in den nächsten Jahren weder betriebswirtschaftlich noch planerisch zu einer besseren Lösung führen, wie schon die Kommissisionsberatungen gezeigt hätten.

Peter Holinger antwortet Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider, anlässlich der Besichtigung habe er einen gewissen Luxus beispielsweise in den besteheden Werkstätten festgestellt und zudem sei ihm aufgefallen, dass in den vier Werkstätten eine einzige Person mit einem Rasenmäher beschäftigt war. Der Landrat gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Anlagen nach der zweiten Bauetappe besser ausgelastet werden.

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 1999/260 mit wenigen Gegenstimmen zu.

Landratsbeschluss
betreffend 2. Ausbauetappe Werkhof Tiefbauamt Kreis 1, Reinach; Baukredit


Vom 10. Februar 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der 2. Ausbauetappe des Werkhofes des Tiefbauamtes Kreis 1 in Reinach wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 6'115'000.-- zu Lasten des Kontos 2320.703.30.196 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 1999 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 337

4 1999/273
Berichte des Regierungsrates vom 21. Dezember 1999 und der Finanzkommission vom 21. Januar 2000: Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1998

Roland Laube leitet seine Präsentation mit dem Hinweis ein, anlässlich der Vorstellung der BVB-Beiträge für das Jahr 1997 habe jemand ironisch festgestellt, erfreulicherweise sei die verspätete Vorlage immerhin einen Tag früher eingetroffen als die vorletzte. Eine entsprechende Hochrechnung ergibt, dass die Abrechnung in etwa 350 Jahren auf dem aktuellen Stand sein wird. Nach der nun doch mehr als sieben Monate früher eingereichten Abrechnung kann aber davon ausgegangen werden, dass die Abrechnung für das Jahr 2001 im Jahr 2002 beim Landrat sein wird, bemerkt Roland Laube.
Mit einem Staatsbeitrag von 300'000 Franken wird das bereits in den letzten Jahren festgestellte tiefe Niveau bestätigt. Gegenüber 1997 liegt der von Baselland zu bezahlende Betrag sogar noch um 1,4 Millionen Franken tiefer.
Bezüglich des Abrechnungsverfahrens stellte die Finanzkommission einen deutlichen Fortschritt in Sachen Verständlichkeit fest.
In Abweichung zu früheren Abrechnungen sind die Gemeindebeiträge nicht mehr aufgeführt, weil sie aufgrund des revidierten Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Zusammenhang mit der Abrechnung des generellen Leistungsauftrages abgerechnet werden.
Im Übrigen sind gegenüber früher keine markanten Änderungen bekannt zu geben. Die Finanzkommission beantragt dem Rat, dem Landratsbeschluss (Datum 21.12. 1999 einsetzen!) gemäss Regierungsratsvorlage zuzustimmen.

Peter Meschberger stimmt der Vorlage im Namen der SP-Fraktion zu.

Juliana Nufer ergänzt, es werde bei der Betrachtung der Frequenzen deutlich, dass Linie 37 in Binningen weniger benutzt werde. Gut findet die Landrätin, dass durch spezielle Aktionen wie dem Job-Ticket die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gefördert wird.
Die Fraktion ist für Eintreten und stimmt der Vorlage zu.

Urs Baumann stimmt der Vorlage im Namen der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls zu. Mit Freude hält der Fraktionssprecher die unwahrscheinlich dynamische Entwicklung bei den Abrechnungsfristen fest, und es entgeht ihm auch nicht, dass die Vorlage als Novum in Farbe gehalten ist.

Hildy Haas meldet, dass die SVP-Fraktion von der Vorlage Kenntnis genommen und zugestimmt hat. Die Landrätin freut, wenn sich die Fahrleistungen gegenseitig annähern und in vielleicht nicht allzu ferner Zukunft kein Geld mehr hin und her geschoben werden muss.

Heinz Mattmüller konstatiert, dass die finanziellen Verpflichtungen des Kantons zur Abgeltung der Kosten an die BVB vertraglich geregelt sind, durch die unerbittliche Finanzkontrolle und auch die fleissige Finanzkommission überprüft werden und deshalb einer Zustimmung nichts im Wege steht.

Alfred Zimmermann stimmt der Vorlage namens der Grüne Fraktion zu. Die Ausgleichszahlungen nahmen seit 1992 kontinuierlich von ehemals 12 Millionen auf nun 296'000 Franken ab. Noch erfreulicher ist die Tatsache, dass sich der Rechnungsabschluss der BLT derart günstig entwickelt hat.
Obwohl er und seine Kolleginnen und Kollegen die Rechnung nicht begriffen haben - und wie eine spontane konsultative Kurzerhebung des Sprechers ergibt die allermeisten übrigen Landrätinnen und Landräte auch nicht - hegt er das Vertrauen, dass die Rechnung ordnungsgemäss erstellt ist und registriert erfreut die inzwischen wohl optimale farbige Darstellung.
Nachdem Alfred Zimmermann von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen darauf hingewiesen wurde, ein Landrat müsse gar nicht in allen Belangen ein Fachmann sein, dafür stehe eine gute Verwaltung in Diensten, hat er sich entschlossen, seinen Vorstoss zurückzuziehen.

RR Elsbeth Schneider bekennt, nicht nur die Landrätinnen und Landräte müssten nicht überall drauskommen, es gehe dem Regierungsrat in dieser Frage durchaus ähnlich. Für weitere klärende Informationen sei die Verwaltung aber gerne bereit. Ziel sei es, dank der optimalen Zusammenarbeit zwischen BVB und BLT schon bald eine ausgeglichene Rechnung vorlegen zu können.

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 1999/273 einstimmig zu.

Landratsbeschluss
betreffend Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1998


Vom 10. Februar 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Den Basler Verkehrs-Betrieben wird für das Jahr 1998 ein Staatsbeitrag von Fr. 295'580.-- ausgerichtet.
2. Die Gemeinden werden verpflichtet, den gesetzlichen Mindestbeitrag von total Fr. 147'790.-- (50 % von Fr. 295'580.--) zu leisten.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 10. Februar 2000


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