LR Protokoll 23. März 2000 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 428

12 1999/173
Postulat von Esther Maag vom 2. September 1999: "Fördermodul Energie" für Baselland

RR Erich Straumann bezieht sich auf die vom Kanton Basel-Landschaft seit 1988 erbrachte Unterstützung der umweltverträglichen Energietechnologie mit je Fr. 50'000.-- pro Unternehmen. Mit dieser Praktik ist der Kanton Basel-Landschaft der Stadt Basel bereits um Längen voraus und erfüllt das Postulat von Esther Maag seit nahezu zwölf Jahren.
Zwischen 1988 und 1998 wurden insgesamt 23 Mio. Franken in die Förderung umweltfreundlicher Energie- technologie investiert, mit dem Ziel, zukünftig die Primärenergie zu Gunsten der erneuerbaren Energien zu reduzieren.
Er erachtet eine gesunde Konkurrenz zwischen den Halbkantonen als förderlich und ist der Meinung, dass nicht immer alle Aktionen gegenseitig abgestimmt werden müssen.

Esther Maag ist sich im Klaren, dass der Kanton Basel-Landschaft auf dem Gebiet der Förderung umweltverträglicher Energien seit Jahren aktiv ist, sie ist jedoch der Ansicht, dass gerade in diesem Bereich nie zu viel getan werde.
Das Motiv hinter der städtischen Aktion, nämlich mit umweltverträglichen Energien neue Arbeitsplätze zu schaffen, erachtet sie als nachahmenswert.
Die Förderung im Rahmen der Innolink-Energie besteht aus Gutscheinen, welche bei öffentliche Institutionen einzulösen sind und zu fachtechnischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung berechtigen. Die Initianten beabsichtigen damit eine Verbesserung der Standortattraktivität.
Eine Vernetzung der Angebote von Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft, aber auch eine Einbindung der Kantone Solothurn und Aargau wäre zweckmässig und könnte eine Steigerung des Synergieeffekts bewirken.

Theo Weller möchte keine neuen Fördergutscheine. Für ihn ist das der falsche Weg. Er plädiert für die Beibehaltung des bestehenden erfolgreichen Systems.
Er habe die Geschichte mit den Gutscheinen in der Stadt erlebt. Da gehe jeder hin, hole einen Gutschein und gehe dann damit hausieren.
Deshalb lehnt die CVP/EVP-Fraktion das Postulat ab.

Urs Steiner stellt fest, dass mit dem Postulat unter dem Deckmantel der Wirtschaftsförderung versucht wird, wettbewerbsverzerrende Massnahmen in die Wege zu leiten, welche aufgrund der bestehenden Gesetzgebung völlig überflüssig sind und zu unübersichtlichen,schwer reglierbaren Geschäften und zur Verzettelung von Mitteln
führen.
Mit den propagierten Fördergutscheinen könne neuen Technologien, welche unsere Energieprobleme nachhaltig lösen, nicht zum Durchbruch verholfen werden.
Er verweist auf den Wirtschaftsförderungsfond und das Energiegesetz welche beide zum Ziel haben konkrete Forschungsprojekte zu unterstützen um lebensfähige Un- ternehmen zu erhalten.
Seit 1988 hat der Landrat drei Verpflichtungskredite in der Höhe von insgesamt 13 Mio. Franken für Förderungsmassnahmen im Energiebereich bewilligt. Zusätzlich wurde dem Kanton 1993 aus dem Energieförderungsfond weitere 3 Mio. Franken zugesprochen.
Ein weiterer Verpflichtungskredit von 4 Mio.Fr. ist momentan noch hängig.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass der Kanton in den letzten Jahren über 20 Mio. Franken für Fördermassnahmen im Energiebereich zur Verfügung gestellt hat.
Dieser Weg ist in diesem Sinne weiter zu verfolgen und man soll sich nicht durch die Methoden des Kantons Basel-Stadt beirren lassen.
Das Postulat wird von der Fraktion einstimmig abgelehnt.

Heidi Portmann nimmt an, dass RR Erich Straumann, mit seiner Aussage "wir haben ein Modul " den Energiesparartikel § 14 anspreche. In diesem Falle sei ihrer Ansicht nach Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider die zuständige Ansprechsperson.
Falls mit diesem Artikel tatsächlich Wirtschaftsförderung betrieben werde, möchte sie gerne anhand einiger Beispiele erfahren, welche Betriebe unterstützt wurden.
Sie betont, dass bereits seit bald zwanzig Jahren die Sonnenkollektoren und die Photovoltaik eingeführt sind, aber das Gros der Bevölkerung mit diesen Begriffen noch immer nicht vertraut ist.
Ihr sei eine Aussage wichtig, was bisher in Sachen Wirtschaftsförderung effektiv geleistet wurde.

Bruno Steiger findet es schön, dass der Kanton Basel-Landschaft neuerdings auch im ökologischen Bereich für Basel-Stadt Vorbildfunktion übernimmt.
Er nehme darum die Ausführungen von RR Erich Straumann erfreut zur Kenntnis und lehne namens der Schweizer Demokraten das Postulat ab.

RR Elsbeth Schneider stellt richtig, dass es sich eindeutig um ein Wirtschaftsförderungspostulat handle, dass sie jedoch unter Absprache mit Kollege Straumann dazu einige Bemerkungen machen möchte.
Die Art und Weise wie Basel-Stadt die Förderung der Alternativenergien aufgreift ist ein möglicher Weg.
Im Kanton Basel-Landschaft wurde ein anderer, ebenfalls erfolgreicher Weg gewählt. Aus diesem Grunde soll der eingeschlagene Weg beibehalten und ausgebaut werden.
Es ist nicht die Meinung, sich auf den Lorbeeren auszuruhen, sondern den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Gerade im Solarbereich seien gute Erfolge zu verzeichnen. Die Feststellung von Heidi Portmann sei jedoch richtig, dass man in diesem Sektor nie genug tun könne.

://: Die Ueberweisung des Postulates wird abgelehnt.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 429

13 1999/216
Motion von Rita Kohlermann vom 28. Oktober 1999: Schaffung von Strukturen für die Koordination nach innen und den gemeinsamen Auftritt nach aussen, die dem Kanton Basel-Landschaft eine optimale touristische Weiterentwicklung ermöglichen

Regierungsrat Erich Straumann begründet, warum die Regierung die Motion als Postulat entgegennehmen wolle. Die offenere Form eines Postulats erlaube es der Regierung, in der Weiterentwicklung der Tourismusfrage freier reagieren zu können. Das Regierungsprogramm 1999/211 enthalte unter 3.03.02 das Ziel, den Bekanntheitsgrad der touristischen Region Oberrhein zu verstärken sowie entsprechende Förderungsmassnahmen anzugehen.

Rita Kohlermann ist nicht bereit, ihre Motion in ein Postulat umzuwandeln. Sie wird auch an der nachstehend traktandierten Motion 1999/217 festhalten und äussert sich zu beiden wie folgt: Bereits vor vier Jahren habe sie zu diesem Thema ein Postulat eingereicht, welches zwar überwiesen, später aber zur Abschreibung empfohlen wurde. Damals protestierte sie nicht gegen dieses Vorgehen, hat ihre Anliegen nun aber neu formuliert und ist überzeugt davon, dass die beiden Vorstösse als Motionen überwiesen werden sollten.

Die in 1999/217 geforderte Wertschöpfungsstudie sei absolut notwendig, damit man nicht immer nur von Mutmassungen ausgehen müsse. Dabei soll die touristische Situation, wie in ihrer Motion dargestellt, sehr breit gefasst werden. Als Beispiel nennt sie die Region Südschwarzwald, wo im Hotelbereich gemeinsam mit Basel Packages angeboten werden, während die Übernachtungen im Kanton Basel-Landschaft in den letzten zehn Jahren um 40'000 abnahmen. Dass Langenbruck zur Tourismusregion Berner Mittelland zählt, ist nicht richtig und gibt Anlass zum Handeln.

Die Schaffung von Strukturen für die Koordination nach innen (1999/216) und vor allem für einen gemeinsamen Auftritt nach aussen sind dringend notwendig. Sie erwähnt den Regio TriRhena-Rat, welcher eine Standortimagebroschüre der Regio herausgibt. Auch dort ist Basel-Landschaft nicht enthalten. Im Kanton wurden scheinbar zu wenig Grundlagen erarbeitet, um aktiv an Prozessen der Tourismusförderung teilzuhaben. Mehr Selbstbewusstsein im Bereich des Tourismus tut Not, denn der Kanton müsse aus dem Schattendasein gegenüber Basel und der übrigen Umgebung heraustreten.

Sie bittet den Landrat, beide Vorstösse als Motionen zu überweisen.

Sabine Stöcklin gibt die Unterstützung der beiden Motionen durch die SP-Fraktion bekannt. Der Kanton Basel-Landschaft soll sich mit den beiden vorgeschlagenen Ansätzen um die touristische Weiterentwicklung kümmern. Mit den Motionen soll die Regierung bindend beauftragt werden, die Forderungen der Vorstösse zu erfüllen. Bei Postulaten bestünde die Gefahr, dass deren Abschreibung beantragt würde, ohne die beiden vorgeschlagenen Ansätze zu realisieren.

Rita Bachmann nimmt ebenfalls zu beiden Motionen Stellung. Tourismusförderung ist gleichzeitig auch Wirtschaftsförderung. Der Motion 1999/217 ist der grosse Übernachtungsrückgang in unserem Kanton während der letzten zehn Jahre zu entnehmen. In einem Gespräch mit dem Präsidenten des Verkehrsbüros Basel-Landschaft erfuhr sie, dass der Kanton Basel-Landschaft bezüglich Tourismusförderung im schweizerischen Vergleich weit abgeschlagen auf einem der letzten Ränge liegt. Das offizielle Verkehrsbüro für Basel-Landschaft und Liestal verfügt über ein Budget von 45'000 Franken, davon 30'000 vom Kanton und 15'000 von den Mitgliedern. Von diesem Betrag werden 15'000 Franken zur Abgeltung von Leistungen an das Verkehrsbüro Basel-Stadt weitergeleitet. Mit diesem knappen Budget ist eine echte Tourismusförderung gar nicht möglich.

Rita Bachmann bedauert sehr, dass die Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht beauftragt wurde, sich mit der Tourismusförderung zu beschäftigen. Beispielsweise in den Kantonen Solothurn und Basel-Stadt sind Massnahmen im Tourismus über die Wirtschaftsförderung möglich. Die CVP/EVP-Fraktion ist überzeugt davon, dass Basel-Landschaft eine Reise wert ist und nicht nur einen reinen Übernachtungsort für den Stadtkanton darstellen muss. Die abnehmenden Übernachtungen der vergangenen Jahre sollten Grund genug sein, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben.

Mit dem eidgenössischen Turnfest 2002 steht der nächste Grossanlass in unserem Kanton vor der Tür, eine optimale Gelegenheit für gute Werbung. Die CVP/EVP-Fraktion ist sich der Wichtigkeit der beiden Vorstösse bewusst, unterstützt diese jedoch in Form von Postulaten.

Max Ritter nimmt als Vertreter der SVP-Fraktion und einer Berufsorganisation, welche auf das Landschaftsbild grossen Einfluss ausübt, zu den Motionen Stellung und unterstützt Rita Bachmanns Voten. Die SVP unterstützt beide Motionen.

://: Die Motion 1999/216 wird vom Landrat an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 430

14 1999/217
Motion von Rita Kohlermann vom 28. Oktober 1999: Erarbeitung einer Wertschöpfungsstudie als Grundlage für die Optimierung der touristischen Entwicklung des Kantons Basel-Landschaft

Bereits unter Traktandum 13 haben die VertreterInnen der Fraktionen sich zu diesem Traktandum geäussert. Erich Straumann , welcher erst zu 1999/216 Stellung genommen hat, betont, ihm seien die Anliegen des Tourismus sehr wichtig. Ein erstes Ziel sei das Eidgenössische Turnfest, an welchem sich der Kanton mittels einer Broschüre vorstellen soll. Der Stadtkanton ist Basel-Landschaft eine Spur voraus, denn mit dem Stadtmarketing wurden bereits erste Schritte für den Tourismus unternommen, an welchen die Wirtschaftsförderung beider Basel mitarbeitete. Selbstverständlich wird auch der Kanton Basel-Landschaft sämtliche Institutionen und Verbände, welche in irgendeiner Art und Weise mit dem Tourismus verknüpft sind, in dessen Förderung einbeziehen.

://: Der Landrat überweist die Motion 1999/217.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 431

15 1999/222
Interpellation von Eric Nussbaumer vom 28. Oktober 1999: Stromverkauf des Kantons aus dem Kraftwerk Augst. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider beantwortet die Interpellation, betont jedoch, die Materie sei sehr komplex und nicht einfach zu erklären.

Zu Fragen 1 und 2:
Als der Vertrag (noch unter Regierungsrat Eduard Belser) in Vorbereitung stand, hätten die Elektras eine einfache Abtretung des Strombezugsrechts des Kantons Basel-Landschaft, wenn möglich gegen eine fixe Entschädigung, bevorzugt. Der Kanton jedoch wollte sein Strombezugsrecht nicht, wie beim Kraftwerk Birsfelden, einfach den beiden Elektras übertragen und damit zum Vornherein auf eine Gewinnbeteiligung während der ganzen Vertragsdauer verzichten. Er ging bei den Vertragsverhandlungen davon aus, dass das Kraftwerk Augst das Stromgeschäft mittel- bis langfristig profitabel betreiben werden könne. Von dieser Chance wollte der Kanton möglichst ohne Unternehmerrisiko profitieren. Zudem sah der Kanton dieses Vorgehen als wesentlichen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energie an. Der Regierungsrat steht nach wie vor voll zu dieser Strategie und dem damaligen Vorgehen.

Als Miteigentümer des Kraftwerks Augst diskutierte der Kanton damals zwei Varianten, wobei die Zweite gewählt wurde. Zuerst wurde überlegt, ob der Kanton seinen Produktionsanteil selbst verwerten sollte. Man sprach sich aber dafür aus, dass der Kanton seinen Produktionsanteil von jährlich 50 Mio. Kilowatt langfristig an Dritte abtreten soll, welche diesen zu bestimmten Bedingungen verwerten.

Mit dem Kraftwerk Augst-Vertrag aus dem Jahr 1996 wird dem Kanton von den beiden Elektras das ganze unternehmerische Risiko abgenommen, jedoch partizipiert dieser zur Hälfte an den unternehmerischen Chancen.

Der bis 2068 gültige Vertrag kann in drei Phasen aufgeteilt werden. Die erste Phase dauert so lange, wie die KWA-Gestehungskosten die mittleren Strom-Ankaufskosten der beiden Elektras übersteigen. In Phase I bezahlen die beiden Elektras dem Kanton die höheren KWA-Gestehungskosten. Mehrkosten gegenüber den mittleren Strom-Ankaufskosten von EBM und EBL werden in einer Schattenrechnung verzinst gutgeschrieben. Zur Zeit handelt es sich dabei um 50 Mio. Kilowatt a 5,5 Rappen, was 2,75 Mio. Franken entspricht.

Ab Phase II, wenn die mittleren Strom-Ankaufskosten von EBM und EBL die Gestehungskosten des Kraftwerks Augst übersteigen, ergibt sich für die Elektras eine positive Differenz. In dieser Phase zahlen die beiden Elektras die nun tieferen KWA-Gestehungskosten an den Kanton. Diese Phase dauert so lange, bis der negative Saldo der Schattenrechnung aus Phase I durch eine positive Differenz abgetragen werden kann, bis zum sogenannten Break-even-point also.

In Phase III übersteigen die mittleren Strom-Ankaufskosten von EBM und EBL die KWA-Gestehungskosten. Die positive Differenz wird zwischen dem Kanton und den Elektras geteilt, so dass ab diesem Zeitpunkt beide profitieren. Sollte Phase III vor dem Jahr 2068 nicht erreicht werden und somit der negative Saldo der Schattenrechnung nicht ausgeglichen werden können, bleibt der negative Saldo der Schattenrechnung das alleinige Unternehmensrisiko der beiden Elektras.

Zu Frage 3:
Die Regierung bezeichnet die Interpretation des Interpellanten als falsch. Der Interpellant unterstellt der Regierung eine Preisgarantie zu Lasten des Kantons, jedoch garantieren, wie oben aufgezeigt, die beiden Elektras dem Kanton einen Preis mindestens in der Höhe der Gestehungskosten.

Zu Frage 4:
Der Kanton gewährt der EBM und der EBL mit dem Kraftwerk Augst-Vertrag keine finanzielle Hilfe. Er hat auch nicht zu Gunsten der beiden Elektras ein schwieriges Problem gelöst, sondern im Gegenteil die Anderen für den Kanton. Richtig ist hingegen, dass der Kanton Förderungsbeiträge an die Produktion erneuerbarer Energie gemäss § 16 des Energiegesetzes an private und andere Unternehmen leistet. Elsbeth Schneider erlaubt sich, hier die ADEV (Arbeitsgemeinschaft für dezentrale Energieversorgung), zu welcher der Interpellant gehört, speziell zu erwähnen. Gemäss § 13 des Energiegesetzes stellt der Kanton sicher, dass dezentral erzeugte, überschüssige Energie der Elektrizitätswerke zu einem Preis über dem Marktwert übernommen werden muss.

Zu Frage 5:
Gemäss Artikel 7 des Kartellgesetzes verhalten sich marktbeherrschende Unternehmen "unzulässig, wenn sie durch Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen." Dieser Tatbestand liegt im hier diskutierten Geschäft in keiner Art und Weise vor. In einer einvernehmlichen Lösung mit den beiden Elektras wurde erreicht, dass diese den Stromanteil Basel-Landschaft aus Augst zu höheren Selbstkosten übernehmen. Voraussetzung dafür war, dass der Mehraufwand der Unternehmer nach einem für den Kanton günstigen Prozedere gutgeschrieben und verzinst wird.

Zu Frage 6:
Der Kraftwerk Augst-Vertrag gibt keinerlei Anlass zu einer Unterstellung, wie sie der Interpellant anbringt. Diesem sollte sehr wohl bekannt sein, dass sich der Kanton Basel-Landschaft in jeder Hinsicht stark für eine ressourcenschonende Stromproduktion einsetzt. Wichtig sind dabei die kantonseigenen Anlagen, Kantonsbeiträge für Solar-stromproduktion und unter speziellen Voraussetzungen sogar auch für Kleinkraftwerke der ADEV. Selbstverständlich hat der Kanton nie auf Kosten der Allgemeinheit irgendwelchen Strom bis hinunter zu einem Marktpreisniveau subventioniert.

Zu Frage 7:
Im Gegensatz zu anderen Investitionen brauchen Wasserkraftwerke regelmässige, jahrzehntelange Play-back-Zeiten. Wasserrechtskonzessionen werden daher üblicherweise in der ganzen Schweiz auf 80 Jahre vergeben. Der Vertrag sieht eine vorzeitige Beendigung im Falle eines Rückkaufs der Konzession nach 40 oder 60 Jahren vor. Beendet werden kann er nur, wenn der Kanton seine KWA-Beteiligung verkauft. Dieser hat aber überhaupt kein Interesse, aus dem Vertrag auszusteigen. Eine Vertragskündigung seitens der Elektras ist im Vertrag nicht vorgesehen und auch in § 29 des Entwurfs des neu vorliegenden Elektrizitätsmarktsgesetzes kann keine Kündigungsmöglichkeit seitens der Elektras abgeleitet werden.

Eric Nussbaumer erklärt, in seiner Interpellation gehe es ihm nicht um Ressourcenschonung und darum, ob der Kanton Basel-Landschaft in dieser Hinsicht genügend unternehme. Es werden ordnungspolitische Fragen angesprochen, insbesondere, ob eine gesetzliche Grundlage für das Handeln des Kantons Basel-Landschaft bestehe. Er selbst ist der Meinung, es bestünden keinerlei gesetzliche Grundlagen dafür, ein Unternehmen in der Art und Weise zu behandeln, wie dies im Vertrag geregelt ist. Im Gegenteil dazu habe seine eigene Unternehmung das Verfahren ordentlich durchlaufen.

Laut Ausführungen von Elsbeth Schneider standen zwei Varianten zur Diskussion, einerseits eine eigene Vermarktung durch den Kanton oder eine Vermarktung via Unternehmungen der öffentlichen Energieversorgung. Die Aussage, das unternehmerische Risiko werde mit einer Vermarktung durch die öffentliche Energieversorgung dem Kanton voll abgenommen, sei so nicht ganz richtig. Das Problem liege darin, dass einem Unternehmen gewährt wurde, einen zu hohen Marktpreis in einer Schattenrechnung gutzuschreiben und zu verzinsen. Ähnliches ist von anderen Unternehmen nicht bekannt und eine gesetzliche Grundlage für diese Handlungsweise des Kantons besteht nicht.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 23. März 2000


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