LR Protokoll 23. März 2000 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 426
10 2000/005
Motion von Hildy Haas vom 13. Januar 2000: Reorganisation des Sprachheilwesens im Kanton Baselland
Walter Jermann weist darauf hin, dass sich die Regierung bereit erklärt, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Walter Jermann erteilt Hildy Haas das Wort , welche unter dem Gelächter und den Anfeuerungsrufen der Ratsmitglieder von "ihren Schülern" auf der Tribüne in den Rats- saal hinunter spurtet.
Hildy Haas ist erfreut über die Tatsache, dass die Regierung erkannt hat, dass im Bereich Sprachheilwesen Handlungsbedarf besteht.
Entgegen anderslautender Meinungen gehe es ihr nicht um Sozialabbau oder um Sparübungen, aber als Landrätin und als Mitglied der Finanzkommission sehe sie ihre Verantwortung auch darin, mit öffentliche Geldern sorgfältig umzugehen und deren Verwendung transparent zu machen. Darauf sei auch ihre Motion mit dem Ziel das gesamte Sprachheilwesen im Kanton Basel-Landschaft zu reorganisieren und ein qualitativ hochstehendes Angebot anzubieten, ausgerichtet.
Im neuen Bildungsgesetz ist verankert, dass die finanzielle Verantwortung an die Gemeinden delegiert wird.
Sie sei sicher, mit ihrer Beharrlichkeit die Abläufe zu ordnen solange der Kanton dafür noch die Kompetenz habe, dem Sprachheilwesen einen Dienst zu erweisen.
Kontrollen könnten weder seitens der Therapeuten noch der Eltern erwartet werden, da beide Seiten an Maximallösungen interessiert sind. Da die Kosten von der Gemeinde und dem Kanton gemeinsam getragen werden, ist eine gewisse Einflussnahme durch die Behörden unabdingbar. Eine Anmeldung sowie eine unabhängige Ueberprüfung der Vorgeschichte sind deshalb gängige Massnahmen, ebenso, dass eine Verlängerung einer Neuanmeldung gleichzusetzen ist..
Die zu erstellenden Tätigkeitsberichte der TherapeutInnen ermöglichen gleichzeitig Auswertungen für statistische Zwecke.
Die TherapeutInnen sind der Gemeinde, von der sie angestellt und bezahlt werden Rechenschaft schuldig, was ein Kompetenzgerangel zwischen Schulpflege und den TherapeutInnen überflüssig macht.
Zwei Punkte ihrer Motion haben sie bewogen, der Ueberweisung als Postulat zuzustimmen:
1. Ihr Wissensstand erlaubt ihr nicht, zu beurteilen, ob Gruppentherapien in jedem Fall zur Anwendung gelangen können. Eine Prüfung sei ihr darum wichtig.
2. Bei den Massnahmen für auffällige Kinder habe sie sich belehren lassen müssen, dass genügend Angebote bestehen; sie plädiere dafür nach zusätzlichen
unkonventionellen Lösungen zu suchen.
Sie erklärt sich mit der Ueberweisung der Motion als Postulat einverstanden in der Hoffnung, dass ihrem Anliegen Rechnung getragen wird.
Elsbeth Schmied spricht sich, als flankierende Massnahme für die von den Gemeindevertretern eingesetzte Arbeitsgruppe, im Namen der SP-Fraktion für die Ueberweisung der Motion als Postulat aus. Als störend empfindet sie einzelne im Postulat integrierten Massnahmen.
Im Gegensatz zur Legasthenie, in welcher Gruppentherapien möglich sind, ist dies in der Logopädie nicht machbar, weil jedes Kind einem anderen Sprachgebrechen unterliegt. Die Entscheide über die Therapieform sollten ihres Erachtens unbedingt den Fachleuten überlassen werden.
Sie könne sich damit einverstanden erklären, dass wenn eine Verlängerung der Therapie anstehe, eine Fachstelle, z.B. die Sprachheilkommision einberufen werde, die Ein- willigung durch die Schulpflege lehne sie jedoch ab, da es sich dabei um kein Fachgremium handle.
Roland Meury gibt bekannt, dass sich die Fraktion der Grünen dem Entscheid der Vorrednerin anschliesst.
Er warnt davor, das Anliegen ausschliesslich aus dem Blickwinkel der Finanzen zu betrachten, wie es vor allem im Massnahmenkatalog zum Ausdruck kommt.
Er spricht die Frage an, warum die Zahl der Fälle stetig zunimmt und verweist in diesem Zusammenhang auf die Banalisierung der Sprache, auf die Einschulung nach dem Credo " noch früher, noch schneller und noch mehr" .
Deshalb plädiere er für eine ganzheitliche Sicht, die die Optik nicht ausschliesslich auf die Finanzen richte.
Für Christine Mangold ist als Mitunterzeichnerin der Motion wichtig, dass der komplexe Bereich Sprachheilwesen genauer unter die Lupe genommen und gleichzeitig transparent gemacht und damit auch für Nichtfachleute die Problematik klar erkennbar wird.
Bereits die Abfassung der Motion lässt deutliche Rückschlüsse zu, dass es noch einige Unklarheiten zu beseitigen gilt.
Sie merkt an, dass es schwierig ist, Zahlen von 1992 mit denjenigen aus dem Jahre 2000 zu vegleichen, weil 1996 eine neue Vereinbarung in Kraft trat, welche einige Veränderungen mit sich brachte, d.h. zwar nicht, dass der Kuchen grösser geworden ist, aber die Verteilung der Schwerpunkte ist heute anders gelagert, was mit sich bringt dass die Gemeinden und der Kanton gegenüber 1992 einen grösseren Beitrag leisten müssen, obwohl die Gesamtkosten unverändert sind.
In Gelterkinden kostet beispielsweise eine Unterrichts-
einheit für Logopädie Fr. 145.-. Davon trägt der Kanton Fr. 84.- ,sodass die Differenz von Fr. 61.-- von den Gemeinden getragen werden muss.
Sie stellt die Behauptung von Elisabeth Schneider, dass Gruppentherapie in der Logopädie nicht möglich sei, in Frage , da dies in Gelterkinden zur Zeit geprüft werde. Man sollte deshalb nicht von vornherein davon ausgehen, dass es nicht machbar sei.
Bezüglich der Verlängerungen würde sich nichts ändern, da die vorgeschlagene Massnahme bereits in die Praxis umgesetzt ist und ausserdem davon nur 10% aller Betroffenen tangiert werden. 50% der Patienten benötigen von den in erster Instanz bewilligten zwei Jahre nur gerade die Hälfte.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Im Gegensatz zu Roland Meury kennt Bruno Steiger Grenzen, was die Finanzen anbelangt. Ein Blick auf die Kosten zeigt ihm, dass sich diese seit 1992 mehr als verdoppelt haben, was dafür spricht, die Kosten im Auge zu behalten.
Unter diesen Voraussetzungen können auch die Schweizer Demokraten der in ein Postulat umgewandelten Motion zustimmen.
Heinz Mattmüller als zweiter Sprecher der Schweizer Demokraten bekräftigt das Einverständnis mit der Stossrichtung des Vorstosses, kritisiert aber den Detaillierungsgrad der Forderungen, was die Ueberweisung als Motion etwas erschwere, jedoch bei der Umwandlung in ein Postulat keine Probleme biete.
Aus der Sicht von Eugen Tanner und der CVP/EVP-Fraktion geht es nicht um eine Sparübung, sondern um den Vorstoss eines durchaus berechtigten Anliegens. In diesem Sinne wird der Vorstoss in Form eines Postulates unterstützt. Nicht unwesentlich erscheint ihm dabei, dass das Thema in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden angegangen wird.
RR Peter Schmid berichtigt die Aussage von Bruno Steiger, dass sich die Anzahl der erteilten Therapieeinheiten in den letzten Jahren nicht grundlegend erhöht hat, was er bereits mehrmals, jedoch offenbar nicht sehr erfolgreich, zu vermitteln versuchte.
Während etlicher Jahre konnte der Kanton Basel-Landschaft von einem mit dem Bund vereinbarten Abkommen in vorteilhafter Weise profitieren.
Der Bund hat seine Kostenbeteiligung inzwischen reduziert, was bedeutet, dass für die zusätzlich anfallenden Kosten ein neuer Kostenträger gefunden werden muss.
Bereits anlässlich der Budgetdebatte hat die Regierung zugesagt mit dem Gemeindeverband Kontakt aufzunehmen, was mit einem Schreiben am 16. Februar 2000 auch geschah. Der Gemeindeverband bat um Aufschub, um eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat und der Erziehungs- und Kulturdirektion konkrete Vorschläge zur Diskussion unterbreitet, die in sinnvolle Lösungen münden sollen.
Ein Teil der in der Motion erwähnten Punkte sind bereits eingeführt.
Was die Gruppentherapie im Logopädiesektor betrifft habe er sich von Fachkreisen informieren lassen, dass bei Symptomgleichheit sehr wohl eine Gruppentherapie möglich sei.
://: Das Postulat wird vom Rat grossmehrheitlich überwiesen.
Der Präsident Walter Jermann macht einmal mehr auf § 45 des Landratsgesetzes aufmerksam, welches u.a. folgende Tatsache festhält:
"Ist der Regierungsrat bereit, eine Motion als Motion oder ein Postulat entgegenzunehmen, findet eine Beratung nur statt, wenn aus der Mitte des Landrates ein gegenteiliger Antrag gestellt wird."
Wie er festgestellt habe, war von keiner Rednerin und keinem Redner eine gegenteilige Meinung zu hören, weshalb in so einem Fall aus Gründen der Zeitersparnis auf eine Diskussion verzichtet werden kann.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 427
11 1999/169
Motion der FDP-Fraktion vom 2. September 1999: Optimierung der Transportinfrastruktur am Oberrhein und Hochrhein
Walter Jermann teilt mit, dass die Regierung die Motion ablehnt und bittet RR Erich Straumann die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.
Die Motion der FDP, so Regierungsrat Erich Straumann , hat zum Ziel, die trinationale Zusammenarbeit zu fördern, um eine Effizienzsteigerung im Logistikbereich zu erreichen die Wettbewerbsfähigkeit am Ober- und Hochrhein zu stärken und mit innovativen Ansätzen voranzutreiben.
Der Motion liegt bereits eine von der Handelskammer in Auftrag gegebene Studie zu einem Regioterminalkonzept für den Raum Basel, Weil , Freiburg und Mulhouse vor. Auf dieser Basis soll ein Projekt, unter Einbezug von Vertretern der obgenannten Regionen sowie möglichst vieler Grundstückbesitzer, für die optimale Nutzung der Terminalflächen im Güterverkehr, in Angriff genommen werden.
In einem zweiten Schritt sollen die Häfen der Region auf der Infrastruktur- und der Betriebsebene eine neutrale Service- und Betriebsbsgesellschaft - unabhängig von den Grundstückeigentümern - gründen, um die optimale Nutzung der bestehenden Kapazitäten zu steigern und zu fördern.
Der Grund warum die Regierung die Motion ablehnt ist darin zu suchen, dass die Realisierung eines derartigen Projektes viel Zeit beansprucht, d.h. nicht in den zwei Jahren, in welchen eine Motion behandelt und umgesetzt werden muss, zu realisieren ist.
Zudem soll vorrangig das weitere Vorgehen mit Basel-Stadt besprochen werden.
Rita Kohlermann erwidert, dass das Regierungsprogramm 1999-2003 den Ausbau des Rheinhafens Birsfelden mit einer Verdoppelung der Kapazität berücksichtige.
Im gleichen Regierungsprogramm äussert die Regierung unter Pkt. 1.2. "Grenzüberschreitende Beziehungen" den Willen: "den interkantonalen, interregionalen und internationalen grenzüberschreitenden Beziehungen einen hohen Stellenwert zu geben und diesbezügliche Aktivitäten auszubauen und zu vertiefen ".
Auch im kürzlich vom Kanton der Oeffentlichkeit präsentieren " Orientierungsrahmen für das Oberrheingebiet" finden sich mehrfach Hinweise auf die Problematik des Güterumschlages und des Gütertransportes.
Erich Straumann wies bereits darauf hin, dass der Inhalt der Motion auf eine Gruppe von Fachleuten, welche im trinationalen Umfeld tätig sind und auf dem Sektor Güterumschlag Handlungsbedarf ausgemacht haben, zurückzuführen ist.
Zusammenfassend geht es aus Sicht der FDP-Fraktion darum,
- eine besser Nutzung der verfügbaren Flächen zu erreichen.
- durch eine gezielte Bündelung der Verkehrsteilnehmer zur Optimierung der Anbindung der Region nach aussen beizutragen.
- einer besseren Austauschbarkeit der Kapazitäten zum Zwecke der Optimierung internationaler Transportketten Hand zu bieten.
Der Ist-Zustand präsentiert sich wie folgt:
- das zur Diskussion stehende Gebiet umfasst einen Radius von 20 km und betrifft Deutschland, Frankreich und die Schweiz.
- in diesem Gebiet sind 12 Terminalstandorte mit einer Fläche von total 210 ha angesiedelt, die alle im Laufe der Zeit entstanden und gewachsen sind und deren Zusammenarbeit nicht sehr koordiniert verläuft.
- bei einer Erweiterung des Radius' sind zusätzliche 8 Terminals zu verzeichnen.
Allen ist bekannt, dass die Transportprobleme im Bereich Güterumschlag zunehmen und zu den wichtigsten zu lösenden Problemfeldern gehören, welchen in allen trinationalen Gremien oberste Priorität beigemessen wird.
Deshalb erscheint es der FDP-Fraktion wichtig, alle Möglichkeiten welche zu Problemlösungen beitragen, auch wenn es sich nur um Teilbereiche handelt, auszuloten.
Gleichzeitig mit der Einreichung dieser Motion im September 1999 gelangte ein Vorstoss zum selben Thema an den Grossen Rat Basel-Stadt: Der Vorstoss wurde entgegengenommen und vom Rat einstimmig überwiesen.
Die Ablehnung der Motion löst bei Rita Kohlermann die Befürchtung aus, dass die Verbesserung der Transportinfrastruktur Oberrhein nicht mehr mit den Nachbarn aus der Regio diskutiert wird. Die Fraktion würde deshalb auch einer Umwandlung der Motion in ein Postulat zustimmen, um der Regierung den zeitlichen Druck wegzunehmen.
Matthias Zoller bemerkt, dass schon mehrfach anlässlich der Diskussion dringend zu lösender Probleme festgestellt wurde, dass diese auf gesamtschweizerischer Ebene zu lösen seien.
Er anerkennt die Bedeutung des Themas, ist jedoch klar der Meinung, dass die Problematik aufgrund ihrer Vernetzung auf einer höheren Ebene diskutiert und einer koordinierten Lösung zugeführt werden muss, wobei vorgängig die Rahmenbedingungen abgestimmt sein müssen.
Die CVP/EVP-Fraktion erklärt sich einstimmig für die Ueberweisung des Postulates.
Heinz Aebi verweist auf die Broschüre "Lebensraum Oberrhein, eine gemeinsame Zukunft" die die Entwicklung der Raumordnung im Oberrheingebiet thematisiert.
Die vorliegende Motion trifft genau den Nerv des Themas, welche in obgenannter Broschüre behandelt wird.
Die SP kann aus diesem Grunde die Ablehnung der Motion durch die Regierung nicht verstehen. Ihm persönlich sei sie auch nach der Begründung durch RR Erich Straumann noch unverständlich, denn die Motion verlangt Instrumente, die die Wettbewerbsfähigkeit im Dreiländereck steigern, sie erwartet Massnahmen gegen das Anwachsen eines unkontrollierten Transitverkehrs auf der Strasse und befürwortet die grenzüberschreitende Vernetzung vorhandener Infrastrukturen.
Er kommt zurück auf den von RR Erich Straumann angesprochenen Container-Terminal Birsfelder-Hafen und erklärt, dass es nicht Sinn mache, zuerst den Bau des Terminals in Angriff zu nehmen um anschliessend trinational über dessen Zweckmässigkeit zu befinden.
Die SP bekennt sich einstimmig für die Ueberweisung der Motion als Motion, um die Regierung zum Handeln zu bewegen.
Zum Schluss erinnert Heinz Aebi die Regierung an ein SP-Postulat, überwiesen am 4. Dezember 1997. Das Postulat verlangt u.a. die Prüfung der Zusammenlegung der Rheinhäfen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Der Präsident Walter Jermann fragt bei Rita Kohlermann nochmals nach, ob der Entschluss der FDP die Motion in ein Postulat umzuwandeln definitiv sei.
Rita Kohlermann will auf Nummer sicher gehen und beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Bruno Krähenbühl greift klärend ein mit der Bemerkung, dass es sich inhaltlich um ein Postulat handelt, denn alles was verlangt werde, unterliege dem Zuständigkeitsbereich der Regierung. Gemäss Landratsgesetz umfasst ein Postulat " den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen" .
Nicht zu vergessen sei dabei auch, dass eine Motion der Regierung vier Jahre Zeit zum Handeln lasse, das Postulat hingegen nur ein Jahr.
Der Rat könne der Regierung nun grosszügigerweise zwei Jahre Zeit zur Behandlung einräumen.
Roland Bächtold stimmt namens der Fraktion der Schweizer Demokraten für die Ueberweisung der Motion als Postulat, da der Oberrheinrat sich bereits intensiv mit der Thematik auseinandersetzt.
://: Der Rat überweist die als Postulat umgewandelte Motion 199/169 einstimmig.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 23. März 2000