LR Protokoll 23. März 2000 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2000



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Nr. 424

8 2000/056
Bericht des Büros des Landrates vom 24. Februar 2000: Änderung des Dekretes zum Landratsgesetz (Landratsentschädigungen)

Walter Jermann
gibt bekannt , dass 1994 im Zusammenhang mit dem Erlass des Landratsgesetzes ein fortschrittliches neues System im Zusammenhang mit der Landratsentschädigung eingeführt wurde, in welchem der Grundbetrag, das Sitzungsgeld, und die Wegentschädigung festgesetzt wurde. Das Büro vertritt die Auffassung, dass am bestehenden Prinzip nicht gerüttelt werden sollte.

Der im Landratsgesetz unter den § 9 -11 der Geschäftsordnung geregelte Ist-Zustand setzt sich folgendermassen zusammen: aus einem jährlichen Grundbetrag von Fr. 3'500.-, einem Sitzungsgeld von Fr. 28.-- pro Std. und der Wegentschädigung von Fr. -.60 pro km. Diese Regelung wurde 1994 vom Volk gutgeheissen.

Das Büro erteilte den Fraktionen den Auftrag, die Entschädigungen einer Prüfung zu unterziehen. Dieses wurde letztmals 1988 erhöht. Die aufgelaufene Teuerung beträgt inzwischen mehr als 30%.
Das Büro geht davon aus, dass aktuelle System der festen Entschädigungen beizubehalten und ist für die neue Festlegung der Sitzungsgelder der Ratsmitglieder als Richtgrösse von einem fiktiven Stundenlohn eines langjährigen Primarlehrers ausgegangen. Das Büro ist sich bewusst, dass es sich bei der künftigen Entschädigung von Fr. 4'000.-- für den Pauschalbetrag und Fr. 45.-- pro Std. für den Stundenansatz um eine angemessene Entschädigung jedoch um keinen Riesenbetrag handelt, da das Amt eines Landrates eine zeitaufwendige Angelegenheit ist.
Das Büro stellt dem Rat den Antrag, die genannten Beträge in die Geschäftsordnung des Landrates aufzunehmen.

Heidi Tschopp merkt an, dass es schwierig sei in eigener Sache zu plädieren, vor allem wenn es um die Erhöhung der eigenen Entschädigung gehe.

In ihrer Tätigkeit als Landrätin, welche sie seit 1991 ausübt, habe sie praxisnah erlebt, wie gross der zeitliche Aufwand bei einer seriösen Ausübung des Amtes sei.
Bei einer hundertprozentigen Berufstätigkeit muss ein respektabler Teil der Freizeit geopfert werden, was nur mit Freude und Motivation am Amt eines Landrates oder einer Landrätin in Kauf genommen wird. Sie glaube auch nicht, dass sich jemand wegen der zusätzlichen Entschädigung als Landrat oder Landrätin zur Verfügung stelle.

Der Interpellationsbeantwortung Peter Toblers hat sie die unterschiedlichen Zahlungen der diversen Mandatsträger anderer Kantone und Gemeinden entnehmen können und kommt zum Schluss, dass mit jetzigen Abgeltung die Parlamentsarbeit unter ihrem Wert entschädigt wird. Eine Lösung stellt die Erwerbsausfallentschädigung dar, die jedoch mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist.
Die Mehrheit der FDP-Fraktion stimmt der Vorlage des Büros zu.

Jacqueline Halder gibt bekannt, dass sich die SP-Fraktion einstimmig dem Vorschlag des Büros anschliesst.
Seit ihrer Tätigkeit im Landrat wurden zu diesem Thema bereits zwei Vorstösse unternommen, einen dritten hält sie für lohnenswert, da sie die Erhöhung im Quervergleich zu ähnlich anspruchsvollen Aemtern als gerechtfertigt erachtet.
Es wurde seitens des Büros bewusst auf die im Gegenantrag von Max Ribi erwähnten begründeten Härtefälle verzichtet, um niemanden mit dieser heiklen Aufgabe betrauen zu müssen.
Sie könne sich noch lebhaft erinnern, wie schwer es ihr fiel, anlässlich ihres Eintrittes in den Landrat die damals noch geltende Erwerbsausfallentschädigung zu bean-tragen.
Aus diesem Grunde begrüsst sie die Lösung mit der Erhöhung der Stundenansätze.

Patrizia Bognar kann sich Heidi Tschopps und Jacqueline Halders Voten anschliessen und unterstützt namens der CVP/EVP-Fraktion den Vorschlag des Büros.

Hildy Haas vertritt die Ansicht ihrer Vorrednerinnen, dass die Entschädigung als nötig und angemessen bezeichnet werden kann und verweist darauf, dass der Kanton Basel-Landschaft ein günstiges Parlament habe, weshalb auch die SVP-Fraktion hinter dieser Erhöhung steht.

Auch Heinz Mattmüller unterstützt den Vorschlag im Namen der Schweizer Demokraten unter dem Aspekt, dass es sich beim Vorschlag des Ratsbüros um eine massvolle Erhöhung der Landratsentschädigung handelt, welche den Ratsmitgliedern, die ihre Aufgabe ernst nehmen durchaus zusteht, dies vor allem auch im Hinblick darauf, dass die häufige Abwesenheit vom Arbeitsplatz ein Hemmnis bezüglich Gehalt und Karriereplanung darstellt.

Da solche "Einbussen" in Zahlen schwer zu beziffern sind,
kann er den Vorschlag von Max Ribi, in begründeten Härtefällen Erwerbsausfallentschädigung zu beantragen nicht gutheissen, umsomehr die Betroffenen dadurch gezwungen würden im Ratsbüro "die Hosen runter zu lassen" .

Daniel Wyss freut sich, dass sein Anliegen im Landrat auf ein breites Echo gestossen ist. Er wünscht sich, dass auch die Bevölkerung realisiert, wie wenig Ratsmitglieder effek- tiv verdienen und er betont, dass seiner Ansicht nach allen die Möglichkeit offen stehen sollte, sich politisch zu betätigen, doch wer könne heutzutage schon auf ein Einkommen von rund Fr. 13'000.-- jährlich verzichten.

Den Gegenvorschlag von Max Ribi findet er grosszügig, da ihm damit bereits Fr. 12'000.-- zugesichert wäre.

Er hält den Vorschlag des Ratsbüros für angemessen und kann sich diesem bedingungslos anschliessen

Max Ribi würde das Kapitel mit der Ueberschrift "steter Tropfen höhlt den Stein" versehen. Insgeheim habe er gehofft, seine Landratstätigkeit beenden zu können, bevor dieses Thema wieder zum Politikum werde. Leider sei ihm dieser Wunsch nicht in Erfüllung gegangen.
Er kann ein gewisse Enttäuschung über den Vorschlag des Büros nicht verhehlen, da das Anliegen von Daniel Wyss nicht aufgenommen wurde, sondern mit dem vorliegenden Vorschlag das Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt wird.
Die Erhöhung um 50% erachtet er persönlich als übertrieben. In seinem Gegenvorschlag findet sich die Begründung. Man dürfe in der Vorlage nicht versichern, man habe die Entschädigung nie erhöht, denn die zwei Referendumsabstimmungen haben zu zwei Erhöhungen geführt.
Nach Rücksprache mit zwei Exponenten des damaligen Referendumskomitees habe er den vorliegenden Gegenvorschlag ausgearbeitet in der Hoffnung, diese moderate Variante stosse auf Zustimmung, was ihn allerdings aufgrund seiner VorrednerInnen zweifeln lasse.
Eine Aussage, die er gar nicht gerne höre, sei, dass Arbeit nur einen Wert darstelle, wenn sie bezahlt werde.

Er verweist darauf, dass in seinem Gegenvorschlag, im Gegensatz zur Vorlage des Ratsbüros dem Anliegen von Daniel Wyss Rechnung getragen wurde.
Er stimme der Meinung seiner Vorredner durchaus zu, dass die Entscheidung der Härtefälle keine einfache Sache sei.
Zum besseren Verständnis gebe er dazu einige Erläuterungen ab:

- Der Härtefall trete für ihn dann ein, wenn bei einem Selbstständigerwerbenden mehr als 25% der Landratsentschädigung als Aufwendung z.B. für einen Teil- zeitmitarbeitenden reinvestiert werde, resp. wenn einem/r Angestellten das Gehalt um diesen Betrag gekürzt wird.
Die Aussage von Heinz Mattmüller unterstütze er zwar nicht, aber er plädiere für die Beweispflicht, was bei den Selbständigerwerbenden nicht ganz unproblematisch sei, wobei dort die in den drei Jahren vor der Landratstätigkeit bezahlten AHV-Beiträge mit dem aktuellen Betrag verglichen und als Grundlage zu Rate gezogen werden können.

- Unter den Begriff der Erwerbausfallentschädigung falle auch die Betreuung, falls damit nachweisbare Auslagen verbunden sind und unter der Voraussetzung, dass sich keine Alternativlösung anbietet.

Eugen Tanner schätzte es als Familienvater nicht, wenn seine Söhne ihr Taschengeld in eigener Regie erhöhen wollten, deshalb habe er persönlich mit diesem Vorstoss auch seine liebe Mühe. Es sei jedoch wichtig, zwei Dinge klar auseinander zu halten, womit er sich vor allem an die Adresse von Max Ribi wendet.
Die im Landrat, in den Kommissionen und Gremien und nicht zuletzt zuhause geleistete Arbeit, ob von einem Direktor, von einem Juristen, einem Rentner oder einer Hausfrau erbracht, soll moderat entschädigt werden.
Hinter dieser Arbeit steckt viel Engagement, welches der Grossteil der Bürgerinnen und Bürger heute nicht mehr bereit ist zu leisten.
Ein weiterer Punkt sind ausserdem die Ausfälle am Arbeitsplatz, die er aber nicht durch die Erwerbsausfallentschädigung abgedeckt wissen will, wie von Max Ribi vorgeschlagen.
Die Bemerkung von Max Ribi, dass das Geld nach dem Giesskannenprinzip verteilt werde, könne er nicht nachvollziehen.

Geld sparen könne man, indem man den Betrieb im Parlament rationeller und zügiger gestalte und nicht die honoriert, die lange reden und wenig sagen, sondern diejenigen die mit wenigen Worten Substantielles zum Ausdruck bringen.

Für Dölf Brodbeck trägt der Landrat, der über seine eige- ne Entschädigung befindet eine grosse Verantwortung; einmal bezüglich der Sorgfaltspflicht und der Transparenz gegenüber der Bevölkerung, aber auch im Hinblick auf die zu schaffenden Rahmenbedingungen für die zukünftigen Landrätinnen und Landräte.
Die Entschädigung misst sich einerseits an den Anforderungen und andererseits an der Belastung des Mandates.
Die Arbeit des Landrates ist in den letzten Jahren erwiesenermassen anspruchsvoller und komplexer geworden und bedingt in Zukunft eine noch ausgereiftere Professionalität.
Die Angemessenheit der Entschädigung im Quervergleich des Ist-Zustandes mit dem Umfeld, erscheint ihm massvoll, weshalb er der Vorlage im Namen der FDP-Fraktion zustimmt .

Walter Jermann leitet zur Detailberatung des Dekrets über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrates (Geschäftsordnung des Landrates) über.


Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

§ 9, Absatz 1

Walter Jermann verweist auf den Antrag von Max Ribi:

"Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundbetrag von Fr. 3'500.-, einem Sitzungsgeld von Fr. 37.-- pro Stunde und einer Wegentschädigung von Fr. -.60 pro Kilometer. In begründeten Härtefällen kann das Büro des Landrates eine Erwerbsausfallentschädigung bis zu max. Fr. 12'000.-- pro Jahr bewilligen."

://: Der Antrag von Max Ribi wird grossmehrheitlich abgelehnt.

II. keine Wortbegehren

III. keine Wortbegehren


://: Der Rat stimmt mit einer Gegenstimme der Dekretsänderung zu.

Landratsbeschluss
betreffend Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)


Änderung vom 23. März 2000

Der Landrat des Kanton Basel-Landschaft beschliesst:

I.
Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:

§ 9 Absatz 1

1 Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einem jährlichen Grundbetrag von 4000 Fr., einem Sitzungsgeld von 45  Fr. pro Stunde und einer Wegentschädigung von 60 Rp. pro Kilometer.

II.
Diese Änderung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft.

III.
Die Dekretsänderung unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 425

9 1999/267
Postulat von Bruno Krähenbühl vom 15. Dezember 1999: Einleitung eines Revisionsverfahrens des Konkordats über die Schulkoordination an die heutigen gesellschaftlichen Bedürfnisse

Bruno Krähenbühl merkt an, dass der Generalsekretär der Erziehungsdirektorenkonferenz, Moritz Arnet, bei einem kürzlichen Interview in der BAZ folgende Behauptung aufgestellt hat:
"Schulwechsel zwischen den Kantonen sind heute nicht mehr schwieriger als Wechsel zwischen den Schulhäusern im eigenen Kanton".

Dies beweise, wie weit sich die heutigen Schulbürokraten von der Realität entfernt haben.

://: Das Postulat wird grossmehrheitlich überwiesen.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 23. März 2000

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