LR Protokoll 23. März 2000 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2000



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Nr. 414

6 1999/151
Berichte des Regierungsrates vom 6. Juli 1999 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 15. Februar 2000: Nichtformulierte Volksinitiative "zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen" der Primar- und Sekundarstufe l; Entgegennahme

EugenTanner ruft einleitend den Wortlaut der nichtformulierten Volksinitiative "zur Errichtung von Mittagstischen an den Schulen" der Primar- und Sekundarstufe I in Erinnerung:

Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft setzen sich für die Errichtung von Mittagstischen an den öffentlichen Schulen der Primar- und Sekundarstufe I ein.

In materieller Hinsicht kam die Regierung zum Schluss, auf die Initiative einzutreten, nicht zuletzt weil sie aufgrund veränderter Lebens- und Familienformen ein berechtigtes, auch von den Kommission anerkanntes Anliegen aufnimmt. Die Regierung schlägt vor, im neuen Bildungsgesetz die Schulträger - auf Stufe Primarschule die Gemeinden und auf Sekundarstufe I der Kanton - zu verpflichten, für eine Verpflegungsmöglichkeit über die Mittagszeit besorgt zu sein, sofern ein entsprechendes Bedürfnis vorhanden sein sollte. Entsprechend ist im neuen, zur Zeit in Vernehmlassung befindlichen neuen Bildungsgesetz in § 10 festgehalten: Die Trägerschaft sorgt bei Bedarf für eine Verpflegungsmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler über die Mittagszeit.
Die Kommission beschäftigte sich mit folgenden drei Fragen:

1. Ist das Anliegen der Initianten grundsätzlich berechtigt?
2. Ist die von der Regierung vorgeschlagene Lösung angemessen und nimmt sie die Anliegen der Initiative auf?
3. In welchem Ausmass ist ein Eingriff in die Autonomie der Gemeinden als Trägerinnen der Primarschulen gerechtfertigt?

Zu 1. Die Erziehungs- und Kulturkommission geht in der Beurteilung mit dem Regierungsrat einig, dass der Wunsch, vor allem der allein erziehenden und der berufstätigen Eltern, nach einem betreuten Mittagstisch vorhanden ist. Von dem Angebot soll aber auf freiwilliger Basis Gebrauch gemacht werden können, was bedeutet, dass nicht auf diesem Wege, gewissermassen durch die Hintertüre die Tagesschule eingeführt werden soll. Nicht zwingend soll auch sein, dass die Schule oder der Schulträger als Realisator der Idee auftritt.

Zu 2. Einerseits ist die Frage, warum das Anliegen nicht bereits im alten, bestehenden Schulgesetz verankert werden soll, durchaus berechtigt, doch kam die Kommission zum Schluss, die Idee im neuen Bildungsgesetz zu verankern, zumal die Gemeinden ja heute schon frei sind, ob sie eine entsprechende Einrichtung realisieren wollen oder nicht.
Es stellt sich weiter die Frage, ob nicht zwingendere, griffigere Vorschriften an die Adresse der Trägerschaften erlassen werden müssten, da das neue Bildungsgesetz als Rahmengesetz konzipiert ist. Wesentlich erscheint sowohl für die Regierung wie für die Kommission, dass der Bedarf periodisch erhoben wird, weshalb die Kommission in Punkt 2 des Landratsbeschlusses folgende Ergänzung aufgenommen hat:
Der Schulträger ist gehalten, alle drei Jahre eine Bedarfsabklärung durchzuführen.

Zu 3. Die Erziehungs- und Kulturkommission erhielt bei der Behandlung der Initiative den Eindruck, dass die Initianten die Bedeutung der Gemeindeautonomie nicht ganz richtig eingeschätzt haben. Dem Anliegen könnte angesichts des föderalistischen Aufbaus des Gemeinwesens auch auf kommunaler Ebene zum Durchbruch verholfen werden. Eine Erhebung der kantonalen Verwaltung ergab Angebote, von unterschiedlichem Ausmass allerdings, in immerhin 14 Gemeinden. Gebrauch gemacht wird von diesen Angeboten, bezogen auf die Schülerzahlen auf der Primarschulstufe, in der Grössenordnung zwischen 2 und 5 Prozent. Zumindest lässt sich auf Grund dieser Zahlen die Frage stellen, ob die verbleibenden 98 oder 95 Prozent mit der bestehenden Lösung wirklich so unglücklich sind.
Abschliessend weist der Kommissionspräsident darauf hin, dass mit der Einführung von Mittagstischen dem Staat und den Gemeinden neue, mit Kosten verbundene Aufgaben übertragen werden.
Die Erziehungs- und Kulturkommission beantragt dem Landrat, dem Vorschlag der Regierung Folge zu leisten, auf die Initiative einzutreten, eine Verpflichtung der Schulträger festzuhalten und den Bedarf im Dreijahresrhythmus zu verlangen.

Elsbeth Schmied gibt bekannt, dass die SP geschlossen hinter der Idee eines Mittagstisches steht, sie unterstützt die Initiative der Jungfreisinnigen, ist aber der Ansicht, dass die Errichtung eines Mittagstisches noch im alten Schulgesetz und nicht erst im neuen Bildungsgesetz festgeschrieben werden soll. Deshalb stellt die SP den Antrag, das Geschäft mit dem klaren Auftrag an die Regierung zurückzuweisen, dem Landrat eine Vorlage zu präsentieren, welche die Bedarfsabklärung schon im aktuell gültigen Schulgesetz vorschreibt.

Beatrice Geier befürchtete schon im Vorfeld, dass in der Diskussion nicht die Errichtung eines Mittagstisches an sich, sondern der Weg zu dessen Realisierung umstritten sein wird. Die FDP-Fraktion unterstützt die gesellschaftspolitisch wichtige Vorlage. Interessanterweise gehen die Jungfreisinnigen mit ihrer Initiative nicht so weit wie das freisinnige Postulat aus dem Jahre 1995, das einerseits die familienergänzende Betreuung der Kinder nach Bedarf und die Einführung von Tagesschulen anregt.
Die Landrätin bedauert das zaudernde und halbherzige Verhalten, zumal die Forderungen doch den Bedürfnissen der jungen, im Landrat leider wenig vertretenen und im Erwerbsleben stehenden Elterngeneration entsprechen. Trotzdem beruft sich die Politik immer wieder gern auf den Rohstoff Humankapital.
Von der Befürchtung, der Staat mische sich in die Privatsphäre der Familie ein, kann nach Ansicht der Landrätin nicht die Rede sein. Der freisinnigen Partei geht es darum, mit liberalen Grundsätzen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Berufstätigkeit beider Eltern zu ermöglichen, wenn sie es wollen oder müssen. Auch das Argument einer finanziellen Überforderung der Gemeinden weist Beatrice Geier zurück, da eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten auch mit gemischten Trägerschaften bekannt sind.
Die Einführung von Mittagstischen kann somit zusammen mit den Blockzeiten und der Einführung des freien Samstags als Anpassungsschritt an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen gesehen werden.
Persönlich findet die Landrätin die Bedarfsabklärung wegen der Kontinuität und dem Einhalten eines immer wieder gleichen Systems besonders wichtig und ruft den Landrat auf, den Landratsbeschluss in vorliegender Fassung zu genehmigen und damit einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung zu gehen.

Patrizia Bognar erkennt, dass die Frage des Mittagstisches dank der im Landrat vertretenen Frauen in allen Fraktionen große Diskussionen ausgelöst hat.
Die CVP/EVP-Fraktion kam mehrheitlich zum Schluss, dem Kommissionsantrag sei Folge zu leisten.
Den SP-Antrag weist die Fraktion zurück, weil die Erfahrung im Landrat lehrt, dass man mit kleinen Schritten ans Ziel gelangt.

Hanspeter Wullschleger erklärt, dass die SVP-Fraktion die von der SP geforderte Rückweisung klar ablehnen wird. Die Fraktion bekundete mit der Vorlage einige Mühe und entschied sich deshalb für Stimmfreigabe. Die Gegner votierten, die Kinder gehörten über Mittag in die Familie und stellten sich gegen eine gesetzliche Verankerung der Mittagstische.

Mirko Meier berichtet, dass die Vorlage auch in der Fraktion der Schweizer Demokraten keine Begeisterung auslöste. Aber auch das bisher im Landrat vernommene Argumentarium überzeugt den Vertreter der Schweizer Demokraten nicht. Vielmehr schürten die Befürworter die Ahnung, wenn der Mittagstisch nicht eingeführt würde, träte im Kanton der Bildungsnotstand auf.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten ist der Ansicht, die Einführung eines Mittagstisches sollte Angelegenheit der Gemeinde bleiben. Mit dem Regierungsvorschlag könnte die Partei knapp leben, nicht aber mit jenem der Sozialdemokraten.

Roland Meury meint zu den geforderten kleinen Schritten, er stehe noch immer am selben Ort wie vor zehn Jahren, und bezeichnet das vorgeschlagene Tempo für die Grüne Fraktion als inakzeptabel.
Die Fraktion der Grünen unterstützt die Initiative der Jungfreisinnigen, das Anliegen könnte durchaus auch aus den Reihen der Grünen gestellt sein. Der Einsatz der Behörden erscheint ihm allzu defensiv und hält sich seines Erachtens sehr in Grenzen, auch wenn beteuert wird, das Begehren werde erfüllt.
Die Grüne Fraktion stellt Rückweisungsantrag an die Kommission mit dem Auftrag, eine Gesetzesbestimmung in das bestehende Schulgesetz aufzunehmen, welche die Schulträger zur regelmässigen Abklärung des Bedarfs verpflichtet, den Handlungsbedarf zu definieren und eine Frist zur Umsetzung festzulegen. Mit dieser Forderung würde mehr Klarheit, mehr Verbindlichkeit und weniger Willkür erreicht. An die Kommission soll die Vorlage zurückgewiesen werden, um keine oder zumindest weniger Zeit zu verlieren und weil die Fraktion der Ansicht ist, die Kommission müsste in der Lage sein, eine Gesetzesbestimmung dazu zu formulieren.

Eva Chappuis wertet den Umstand als nicht uninteressant, dass die Linke ein Anliegen der Jungfreisinnigen verteidigen muss, während die Freisinnigen die Jungen auf später vertrösten.
Der nachwachsenden Generation sollte nach Ansicht von Eva Chappuis nicht vorgeschrieben werden, wie sie zu leben haben wird. Die Lebensumstände wandelten sich und mit einem Lohn von 3000 Franken könne eine Familie nicht existieren. Der Bedarf sei längstens nachgewiesen, man müsste jetzt nur endlich handeln.

Bruno Krähenbühl zitiert § 28, Ziffer 3 der Verfassung:
Mit dem nichtformulierten Begehren wird dem Landrat beantragt, eine Vorlage im Sinne des Begehrens auszuarbeiten.
Die Jungfreisinnigen wollen mit ihrer Initiative, so Bruno Krähenbühl, ganz klar eine Lösung im jetzigen Schulgesetz, dies verpflichte den Landrat, sich an die Verfassung zu halten und eine Vorlage im Sinne der Jungfreisinnigen auszuarbeiten.

Elsbeth Schmied wiederholt, als Antwort auf die Darlegungen von Beatrice Geier, es gehe der SP wirklich nur darum, die Thematik jetzt anzugehen, nicht auf die Zeit des neuen Bildungsgesetzes zu vertagen und somit nicht den bloss kleinen Schritt im Sinne von Patrizia Bognar zu gehen.

Patrizia Bognar verteidigt die kleinen Schritte gegen die grossen Sprünge und plädiert noch einmal für die Chance des kleinen Anfangs.

Beatrice Geier entgegnet, nicht die Idee von Elsbeth Schmied, sondern der Antrag von Roland Meury wäre, wenn schon, der richtige.

Eugen Tanner wiederholt, dass im Initiativtext der Einsatz der Behörden gefordert wird. Sowohl Regierung wie Kommission würden auf die Initiative eintreten und die Umsetzung des Begehrens im neuen Bildungsgesetz ist bereits vorgesehen. Zudem soll nicht so geredet werden, als wäre noch gar nichts vorhanden, immerhin hätten bereits 14 Gemeinden einen Mittagstisch eingerichtet und man könne bei den erwähnten Prozentahlen nicht behaupten, der Mittagstisch entspreche einem generellen Bedürfnis.

Eva Chappuis ergänzt, die Initiative der Jungfreisinnigen beziehe sich nicht nur auf die Primarschule, sondern auch auf die im Handlungsbereich des Kantons befindliche Sekundarstufe I. Wolle der Landrat der Initiative gerecht werden, so müsse er jetzt handeln, alles andere wäre Augenwischerei.

Franz Bloch machen nicht nur die kleinen Schritte des Rates Mühe, sondern auch die gewissermassen hoheitlichen Ausführungen des Kommissionspräsidenten, der für sich in Anspruch nimmt zu wissen, was die Initianten wollen.
Franz Bloch ist der Auffassung, dass die Jungfreisinnigen nicht das wollen, was der Rat jetzt beschliessen möchte; er ruft dazu auf, die Jungen ernst zu nehmen, den Schritt zu tun, die Rückweisung im Sinn und Geiste der Initianten zu unterstützen und nicht auf das Bildungsgesetz zu warten.

Eugen Tanner hält Franz Bloch entgegen, zu beurteilen sei der vorliegende Initiativtext, wer etwas anderes wolle, habe dies entsprechend zu formulieren.

Roland Meury wirft ein, es liege am Landrat zu bestimmen, wie hoch der Einsatz für den Mittagstisch sein soll. Die Regierung sage, sie habe genug getan, doch könnte man mit griffigen Bestimmungen auch etwas mehr beschliessen.

RR Peter Schmid meint zur Frage der grossen und der kleinen Schritte, die Debatte um den Mittagstisch sei nicht eine Erfindung des gestrigen Tages.
Heute befänden sich jene, die Bedenken gegen solche Verpflegungsmöglichkeiten hätten, in der gut schweizerischen Situation, gegen den Rest der Welt und auch gegen die Romandie anzutreten. In weiten Teilen Europas, wo die gesellschaftlichen Entwicklungen andere Wege gingen, hielten sich die Schülerinnen und Schüler ganz selbstverständlich über Mittag in der Schule auf; trotzdem sei das Familienleben auch ausserhalb der Schweiz grundsätzlich möglich. Auch früher mussten, vor allem die OberbaselbieterInnen, in der Schule zu Mittag essen, als sie dazumal die Bezirksschulen besuchten.
In der Ausgestaltung habe sich die Regierung bewusst um Schlichtheit bemüht, weil sie die Einnahme eines Mittagessens in der naturgegebenen Schlichtheit des Vorgangs umschreiben und nicht unbedingt eine pädagogisch therapeutische Einrichtung empfehlen möchte. Von der Benützung her soll der Mittagstisch freiwillig sein, wer nach Hause gehen möchte, soll dies weiterhin tun können.
Für die Regierung stellt sich nun die Situation, dass der entsprechende Passus bereits in dem mit dem zur Vernehmlassung verschickten Gesetz aufgenommen ist. Trotzdem könnte sich die Regierung auch dem präzisierenden und ergänzenden Vorschlag der Kommission anschliessen.
Zur Frage der Rückweisung fügt der Regierungsrat bei, wenn sich der Rat für Rückweisung entscheiden möchte, so empfehle er, Rückweisung an die Regierung mit einem klaren Auftrag.

Roland Meury schliesst die Debatte mit dem Hinweis ab, in seinem Rückweisungsantrag sei ein klarer, mittlerer, drei Punkte umfassender Schritt festgehalten.

://: Der Rückweisungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion an die Regierung wird mit 41 zu 31 Stimmen abgelehnt.

Titel und Ingress, Ziffer 1 Kein Wortbegehren

Ziffer 2

Roland Meury möchte Ziffer 2 ändern, Ziffer 3 wie im LR-Beschluss aufgeführt, belassen, Ziffer 4 ändern und eine neue Ziffer 5 vorschlagen.

Ziffer 2 : Der Regierungsrat wird beauftragt, in das bestehende Schulgesetz folgende Bestimmung aufzunehmen:

§ Mittagstisch

1 Im Bedarfsfall sind die Schulträger für eine Verpflegungsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht ausserhalb des Elternhauses besorgt.
2 Die Schulträger haben die Bedarfszahlen für eine Verpflegungsmöglichkeit gemäss Abs. 1 in ihrem Verantwortlichkeitsbereich jeweils vor Beginn eines neuen Schuljahres zu erheben.
Das Dekret bestimmt, bei welchem Bedarf Verpflegungsmöglichkeiten durch die Schulträger anzubieten sind.

Walter Jermann unterbricht Roland Meury mit der Bitte, über Ziffer 2 abstimmen zu lassen.

Eugen Tanner warnt die Ratsmitglieder vor dem Abfeuern solcher Schnellschüsse und wünscht, die vorgeschlagene Version von Ziffer 2 im Landratsbeschluss beizubehalten.

://: Der Landrat lehnt die Version § Mittagstisch ab und beschliesst die Kommissionsfassung von Ziffer 2.

Damit erübrigt sich, wie Roland Meury feststellt, die Besprechung der übrigen Punkte.


Ziffer 3 Kein Wortbegehren


Ziffer 4

Barbara Fünfschilling beantragt, die von Roland Meury eingebrachten Vorschläge an die Kommission zu weisen.

Eugen Tanner entgegnet, die Vorschläge repräsentierten nichts andres als das, was der Kommission zur Verfügung gestanden habe.

Walter Jermann macht darauf aufmerksam. dass die Rückweisung abgelehnt und somit kein Rückweisungsantrag mehr möglich ist.

Bruno Krähenbühl findet den Zeitrahmen der Bedarfsabklärung von drei Jahren zu lange; der Bedarf ändere sich mit jedem Jahr.

Alfred Zimmermann bringt namens der Grüne Fraktion den Antrag ein, auf den Landratsbeschluss zurückzukommen und danach noch einmal Sinne des Wunsches von Barbara Fünfschilling über die Rückweisung an die Kommission abzustimmen.

Mirko Meier findet, man könnte das Prozedere noch komplizierter gestalten, indem das Geschäft dem Volk zur Abstimmung vorgelegt würde. Dort würde das Anliegen mit Sicherheit abgelehnt, was dann bedeuten würde, dass nicht einmal ein kleiner Schritt getan worden wäre.


://: Der Rückkommensantrag von Alfred Zimmermann wird abgelehnt.


Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss 1999/151 in unveränderter Fassung zu.


Landratsbeschluss
betreffend nichtformulierte Volksinitiative "zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen" der Primar- und Sekundarstufe I; Entgegennahme



Vom 23. März 2000

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf §§ 8 und 17 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984, auf §§ 21 des Einführungsgesetzes zum Gleichstellungsgesetz vom 27. November 1997) sowie auf §§ 78 Absatz 4 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1991, beschliesst:

1. Der am 4. Januar 1996 im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft veröffentlichten und per Verfügung der Landeskanzlei vom 7. August 1997 mit 1595 gültigen Unterschriften zustande gekommenen nichtformulierten Volksinitiative «zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen» der Primar- und Sekundarstufe I wird Folge gegeben.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, in die Vorlage an den Landrat betreffend das neue Bildungsgesetz im Paragraphen über die Aufgaben der Trägerschaft folgende Bestimmung aufzunehmen: «Im Bedarfsfall sind die Schulträger für eine Verpflegungsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht ausserhalb des Elternhauses besorgt. Der Schulträger ist gehalten, alle drei Jahre eine Bedarfsabklärung durchzuführen.»
3. Der Landrat nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass für den Vollzug dieser gesetzlichen Bestimmung auf der Primarstufe abschliessend die Einwohnergemeinden als Trägerinnen der Primarschulen zuständig sind.
4. Der Landrat nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass der Regierungsrat die näheren Bestimmungen für den Vollzug auf der Sekundarstufe I nach Inkraftsetzung des neuen Bildungsgesetzes, vorbehältlich der Genehmigung des Voranschlags durch den Landrat, auf Verordnungsstufe festlegt.



Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 415

7 2000/011
Interpellation von Peter Tobler vom 13. Januar 2000: Ist die Landratsentschädigung hoch oder niedrig? Schriftliche Antwort vom 22. Februar 2000

Walter Jermann fragt den Interpellanten Peter Tobler, ob er sich mit der schriftlich vorliegenden Antwort einverstanden erklären könne.

Peter Tobler erklärt sein Einverständnis und dankt für das Vorlegen der Zahlen.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Begründung der persönlichen Vorstösse

Walter Jermann gibt bekannt, dass sechs Vorstösse eingereicht wurden, kann feststellen, dass keine Begründung verlangt wird und bittet 11 Minuten vor 12.00 Uhr zum Mittagstisch.

Nr. 416

2000/061
Motion der Grünen Fraktion: Kinderspital: Kurskorrektur!

Nr. 417

2000/062
Motion von Alfred Zimmermann: Paritätische Vertretung in der Fluglärmkommission

Nr. 418

2000/063
Motion der Grünen Fraktion: Aufhebung der vergünstigten Benzinabgabe an das Staatspersonal

Nr. 419

2000/064
Postulat von Bruno Krähenbühl: Einführung von staatlichen (oder staatlich anerkannten, kontrollierten und geförderten) Vorbereitungskursen für einbürgerungswillige ausländische Staatsangehörige

Nr. 420

2000/065
Postulat von Remo Franz: Schneller zahlen ist Wirtschaftsförderung

Nr. 421

2000/066
Interpellation von Maya Graf: Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen: Wie reagiert der Kanton Basel-Landschaft auf mögliche Freisetzungsgesuche


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 422

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

2000/057; Bericht des Regierungsrates vom 29. Februar 2000: Postulat 1996/036 vom 15. Februar 1996 betreffend Abschaffung des Datenschutzbeauftragten; Abschreibung; an die Justiz- und Polizeikommission ;

2000/060; Bericht des Regierungsrates vom 21. März 2000: Erteilung eines Verpflichtungskredites für die Unterbau- und Oberbausanierung auf der Strecke Altmarkt-Hölstein der Waldenburgerbahn AG; an die Bau- und Planungskommission ;

Petition der SP Münchenstein vom 2. März 2000 betreffend Buslinie 63; an die Bau- und Planungskommission zur Behandlung in Zusammenhang mit der Vorlage "Genereller Leistungsauftrag 2001 - 2005 für den öffentlichen Verkehr";

Petition von Paula Pakery Keller vom 14. März 2000 betreffend Verkehrsberuhigungs- und Lärmschutzmassnahmen in Münchenstein; an die Petitionskommission ;

Petition "Stopp - die Fremdenpolizei geht zu weit!" von "augenauf Basel" vom 21. März 2000; die Petition wird allen Mitgliedern des Landrates zur Kenntnisnahme zugestellt im Hinblick auf die in der Landratssitzung vom 6. April 2000 vorgesehene Behandlung des Berichtes der Petitionskommission betr. Eingabe des Ehepaares H. und S.T. bezüglich Aufenthalt in der Schweiz 2000/058..


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei




Nr. 423

Mitteilungen

Der Präsident Walter Jermann begrüsst auf der Tribüne die Sekundarschule Münchenstein mit ihrem Lehrer Heinz Turtschi und Lehrer Widmer mit seiner Berufswahlklasse aus Hölstein.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei


Fortsetzung des Protokolls vom 23. März 2000

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