LR Protokoll 6. April 2000 (Teil 6)
Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 463
25 2000/012
Interpellation von Margrit Blatter vom 13. Januar 2000: Förderung und Erhaltung alter Tier-, Pflanzen- und Obstsorten im Baselbiet
Elsbeth Schneider beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die revidierte Tierzuchtverordnung des Bundes, in Kraft seit 1. Januar 1999, sieht vor, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen Beiträge zur Erhaltung alter Schweizer Rassen aller Nutztiergattungen leisten kann. Dabei werden auch Massnahmen wie die Inventarisierung und Erhaltungszuchtprogramme unterstützt. Auf internationaler und nationaler Ebene befassen sich private Stiftungen wie beispielsweise die "Pro Specie Rara" mit der gleichen Materie. Unser Kanton verfolgt die Arbeit dieser Stiftung mit grossem Interesse und unterstützt sie.
Als weitere Massnahme betreibt das Amt für Kultur Basel-Landschaft in Augst einen öffentlich zugänglichen römischen Haustierpark mit verschiedenen traditionellen Nutztiersorten und -rassen. Auch leistete der Kanton finanzielle Hilfe an Baselbieter Naturschutzorganisationen beim Aufbau von zehn Baumgärten mit speziellen Arten und Sorten, sogenannten Arboreten. Es wurden über 400 Bäume, darunter 206 Apfelsorten, gepflanzt. Dafür setzte der Kanton in den Jahren 1993 bis 1995 40'000 Franken ein. Der Verein "Edelrüster" übernahm die Betreuung der verschiedenen Standorte, das landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain ist im Vorstand vertreten.
In den Jahren 1996/97 unterstützte der Kanton Basel-Landschaft das Projekt "biologische Vielfalt der Kirschen" der Forschungsanstalt Wädenswil, indem im Kanton zwei Spezialisten mit der Identifizierung und Dokumentierung der Sorten beauftragt und finanziert wurden. Das landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain leistete logistische, aber auch fachliche Hilfe. Anlässlich dieses Projekts wurden in der Nordwestschweiz 330 verschiedene Kirschensorten inventarisiert.
Das Forstamt beider Basel fördert die Nachzucht und Verbreitung seltener Baumarten via Aufforstungsfonds, beispielsweise durch die kostenlose Abgabe von Jungpflanzen an interessierte Forstbetriebe. In den letzten fünf Jahren wurden so mehrere tausend Jungbäume gepflanzt.
Zu Frage 2:
Zur Erhaltung alter Nutztiersorten und Pflanzen leistet der Kanton Basel-Landschaft wie oben aufgezeigt verschiedene Beiträge. Im Sinne einer kulturhistorischen Leistung freuen sich die entsprechenden Stellen, dass es gelingt, der Nachwelt einige alte, in der Schweiz entstandene Rassen und Sorten, erhalten zu können. Im Übrigen sei man sich aber auch bewusst, dass Nutztierrassen und Pflanzensorten von den Menschen und den herrschenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst werden und sich daher laufend verändern. Aus diesem Grund entstehen immer wieder neue Rassen und neue Rassenkombinationen.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2000 läuft das Projekt "Obst- und Beerensorten / Inventarisierung der Schweiz" an, betreut von der Forschungsanstalt Wädenswil. Das landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain wird sich im gleichen Rahmen wie bei den Vorgängerprojekten aktiv beteiligen, beispielsweise bei der logistischen Hilfe oder Entschädigung der entsprechenden Fachpersonen. Dieses Projekt wird während den kommenden vier Jahren laufen, wobei für den Kanton Basel-Landschaft während drei Jahren mit jährlichen Kosten von je Fr. 4'000.- zu rechnen ist. Sobald die Inventarisierung vorliegt, kann über eine gezielte Förderung alter Obstsorten beschlossen werden.
Heinz Mattmüller bedankt sich im Namen der Interpellantin für die sehr interessanten Ausführungen.
Röbi Ziegler schlägt vor, als Beitrag des Kantons zur Erhaltung bedrohter Fruchtsorten in Anlagen, Parkanlagen oder Gärten des Kantons Obstbäume zu pflanzen.
Elsbeth Schneider erklärt, dies sei problematisch. Schon heute werden beispielsweise Kirschen oftmals nicht einmal mehr gepflückt. Auch sei der Standort in Parkanlagen nicht unbedingt ideal.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 464
26 2000/037
Postulat von Hanspeter Frey vom 10. Februar 2000: Umfahrung Allschwil/Verkehrsentlastung Leimental
Walter Jermann gibt bekannt, die Regierung wolle das Postulat entgegen nehmen.
Sabine Stöcklin erklärt, die SP-Fraktion habe sich darüber den Kopf zerbrochen, was Hanspeter Frey mit seinem Postulat unter dem Titel "Umfahrung Allschwil / Verkehrsentlastung Leimental" eigentlich erreichen wolle, und was die Regierung glaube, was Hanspeter Frey sich vorstelle. Wird eine Umfahrungsstrasse wie von der IG wohnliches Allschwil vorgeschlagen angestrebt (Tangentialstrassenstück Binningerstrasse - Napoleonstrasse südlich von Allschwil zur Entlastung des Allschwiler Dorfkerns), oder schwebt dem Postulanten der sogenannte Zubringer Allschwil vor, ein Strassenbauprojekt aus dem Jahre 1983 (Nordtangente, Bachgrabengebiet, Tunnel unter Allschwil). Vor letzterem Projekt fürchtet man sich in den hinteren Gemeinden des Leimentals, da dadurch Mehrverkehr erwartet wird. Als dritte Idee besteht ein grosses Projekt "vollständige Südumfahrung" aus den 70er-Jahren mit geschätzten Baukosten von 1,5 Mia. Franken. Dieses würde die Bemühungen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Leimental torpedieren.
Für die SP blieb bisher unklar, was erreicht werden soll, weshalb das Postulat abgelehnt wird. Im Übrigen besteht bereits eine Verkehrskommission Leimental, in welcher alle Gemeinden (auch aus dem solothurnischen Leimental), inklusive Allschwil, Einsitz haben. Gemeinsam mit einem Ingenieurbüro hat diese Kommission die Grundlagen für den politischen Entscheidungsprozess zusammengetragen und sich mit verschiedenen Strassenbau-Ideen und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs befasst. Sie empfiehlt viele, kurzfristig wirksame Massnahmen im öffentlichen Verkehr und nicht ein grosses Projekt Südumfahrung. Dieses käme laut Kommission eventuell in rund 40 Jahren in Frage.
Hanspeter Frey dankt der Regierung, dass sie bereit sei, das Postulat zu übernehmen. Die Regierung habe erkannt, dass Probleme in den Gemeinden im Leimen- und Birsigtal, insbesondere aber auch in Allschwil, bestehen. Zum Fragenkatalog von Sabine Stöcklin könne er persönlich sagen, er wolle eine Umfahrung und damit verbunden eine Verkehrsentlastung im Leimental und in Allschwil erreichen. Welche Ideen der Regierung vorschweben, wisse er selbst allerdings nicht.
In erster Linie gehe es um eine Entlastung der Wohngebiete und des Dorfkerns in Allschwil, aber auch um eine Entlastung des Hegenheimer-, Neubad- und St. Johanns-Quartiers. Obwohl der öffentliche Verkehr im vorderen Leimental gut ausgebaut sei, könne dieser keine grössere Entlastung mehr bewirken, weshalb auch dort neue Lösungen gesucht werden müssen. Wichtig erscheint ihm, dass zumindest das Gewerbegebiet zwischen Oberwil und Therwil sowie elsässische Gemeinden grossräumig an eine Umfahrungsstrasse angebunden werden können. Mit der entsprechenden Infrastruktur im ÖV und im Strassenverkehr kann sich Allschwil und seine Umgebung als attraktiver Wirtschaftsstandort behaupten.
Um das Gewerbegebiet in Schönenbuch zu erreichen, befahren heute EU-Norm-Lastwagen schmale Strassen in Allschwil. Mit einem qualitativen Strassenbau könne auch ökologischen Aspekten Rechnung getragen werden. Würden nun Massnahmen beschlossen, können gemeinsam mit Basel-Stadt beim Bund die nötigen Anträge auf Bundessubventionen gestellt werden. Mit einer Überweisung des Postulats könnten sicherlich gute Lösungen erarbeitet werden, und zwar für alle, welche im unteren Baselbiet, Leimental und Sundgau wohnen.
Alfred Zimmermann gibt die Ablehnung des Postulats durch die Grüne Fraktion bekannt. Hanspeter Frey spreche von qualitativem Strassenbau, seiner Partei sei allerdings qualitativer Landschaftsschutz und qualitativ gute Luft wichtiger. Zudem falle immer wieder das Stichwort Entlastung. Er sei jedoch der Meinung, das Leimental müsse nicht vom Strassenverkehr entlastet werden. Seinerzeit habe man auf den Zubringer Allschwil verzichtet und statt dessen die BLT-Linie 10 mit grossem Erfolg ausgebaut. Während einiger Jahre wuchs daraufhin der Autoverkehr nicht mehr. Die Zustände im Leimental sind offenbar erträglich, da sonst mehr Leute ihr Auto zu Hause lassen und das Angebot des Trams nützen würden.
Demgegenüber besteht ein ernsthaftes Problem im Dorfkern Allschwil, wofür er der Baudirektorin zwei Lösungen ans Herz legt, welche ohne Strassenbau auskommen. So könnte die Oberwilerstrasse/Napoleonstrasse für den Lastwagenverkehr gesperrt werden, ein Vorschlag des Allschwiler Gemeinderates, welcher jedoch vom damaligen Baudirektor abgelehnt wurde. Täglich durchfahren 40-Tönner den Allschwiler Dorfkern, um in Schönenbuch den Lastwagenumschlagplatz zu erreichen. Der Kanton soll hier dafür besorgt sein, dass das Verteilzentrum ins Gewerbegebiet verlegt wird, womit auch dieses Problem gelöst wäre.
Die Grünen lehnen das Postulat ab, da eine neue Strasse neue Probleme für die Luft und die Landschaft bringen wird.
Bruno Steiger sieht zwar ein, dass Allschwil entlastet werden müsse, jedoch ist er nicht begeistert davon, auch gewisse Quartiere in Basel-Stadt zu entlasten, wie dies Hanspeter Frey vorschlägt. Grundsätzlich unterstützen die Schweizer Demokraten das Postulat.
Elsbeth Schneider ruft Sabine Stöcklin in Erinnerung, dass in einem Postulat von der Regierung verlangt werde, diese solle prüfen und berichten. Von ihrer Arbeit in der Bau- und Umweltschutzdirektion wisse Sabine Stöcklin, dass dort gesamtheitlich geplant und gearbeitet werde. Die grossen Verkehrsprobleme in Allschwil seien bekannt, und die Baudirektorin des Kantons Basel-Stadt, Barbara Schneider, äussere sich in einem Brief wie folgt:
"Als Voraussetzung für Verkehrsberuhigungsmassnahmen im Gebiet Basel West/Kannenfeld werde ich mich dafür einsetzen, dass der im Kanton Basel-Stadt gelegene Abschnitt des Zubringers Allschwil so schnell als möglich erstellt wird."
Es sei also unerlässlich, dass man sich auch im Kanton Basel-Landschaft das weitere Vorgehen überlege. Es wird versucht, das Problem Zubringer Allschwil gemeinsam mit Basel-Stadt zu lösen. Selbstverständlich müsse auch der Bund Stellung beziehen und bekanntgeben, welche Beiträge er zu leisten gedenke. Elsbeth Schneider spricht sich dafür aus, die ganze Problematik in der BUD zu prüfen und eine Lösung vorzulegen, welche anschliessend etappenweise realisiert werden könne.
://: Das Postulat 2000/037 wird vom Landrat an die Regierung überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 465
27 2000/042
Interpellation von Juliana Nufer vom 10. Februar 2000: "Schlackentransport" in die KELSAG durch das AIB verärgert das ansässige Gewerbe im Laufental. Schriftliche Antwort vom 28. März 2000
://: Die von Juliana Nufer beantragte Diskussion wird bewilligt.
Die Interpellantin bemerkt zur Beantwortung der Frage e, ein Konkurrent habe in der Kalkulation des Schlackentransports mit einer 40%-igen Auslastung des Schlackentransports inklusive Fahrer gerechnet. Die restlichen 60 % würde das Fahrzeug anderweitig genutzt. Das AIB rechnete wohl mit einer Auslastung im ähnlichen Rahmen, das Gefährt bleibt danach aber ungenutzt stehen. Ebenfalls wird der Fahrer täglich vom Elbisgraben zum LKW gefahren. Es werden hier also offensichtlich zwei unterschiedliche Dinge miteinander verglichen.
Zu Punkt f habe sie sich die Mühe gemacht, in der Verkehrsregelverordnung VRV Artikel 83 Absatz 1 nachzulesen, dass die Kantone Ausnahmen bis maximal 44 Tonnen für den komprimierten Verkehr erteilen können. Im Kanton Bern wurde eine entsprechende Sonderbewilligung für den Schlackentransport vom Bahnhof Bern in die Deponie Teuffenthal erteilt. Dadurch musste kein Spezialfahrzeug angeschafft werden.
Seit dem 1. Januar 2000 werden Transporte von einem Laufentaler Fuhrunternehmen zu einem rund 30 % höheren Tarif ausgeführt, weil das AIB die notwendigen Infrastrukturen noch nicht bereitstellen konnte. Wer übernimmt diese Zusatzkosten?
Willi Grollimund kann über das Konzept des AIB für die Schlackentransporte von Liesberg in die Deponie Hinterm Chestel nur den Kopf schütteln. Die gesamte Schlackenlogistik basiere auf dem System Container, zusammengesetzt aus einem Container mit einem Inhalt zwischen 30 und 50 m 3 und einem Vierachser-Fahrzeug mit einem Hakengerät. Diese Kombination wiegt gesamthaft 28 Tonnen und, wie in der Vorlage richtig vermerkt, man sei heute gesetzlich nicht in der Lage, diese schweren Container zu transportieren. Das Gesamtgewicht dieser Fahrzeuge wird jedoch per 1. Januar 2001 auf 34 Tonnen erhöht, so dass die entsprechenden Lasten transportiert werden könnten. Mit einer Sonderbewilligung wäre der entsprechende Transport zwischen Liesberg und der Deponie schon heute möglich, zumal das Laufental in einem 40-Tonnen-Korridor liegt.
Willi Grollimund zeigt Unverständnis für den Kauf eines unüblichen und viel teureren Gefährts, da angeblich kein Personal vorhanden sei, welches den Ausweis zum Führen eines Lastwagens besitzt. Normalerweise richte sich die Einstellung von Personal nach den Maschinen, und nicht umgekehrt. Zudem sei das Umladen von der Bahn auf das entsprechende Gefährt mit der gewählten Fahrzeugkombination umständlicher. Der jetzige Fuhrhalter erledige den Schlackentransport in rund drei bis vier Stunden, während das AIB wohl den ganzen Tag damit beschäftigt sein werde. Die heute gewählte Lösung sei alles in allem sicher teurer, als wenn ein Fuhrhalter den Auftrag erhalten hätte.
Urs Steiner spricht sich für freie Marktwirtschaft und den damit verbundenen freien Wettbewerb aus. Obwohl er Ausgliederungen und Privatisierung unterstütze, empfand er es als nicht besonders geschickt, dass das AIB sich um diesen Auftrag bewarb. Die Umwandlung vom AIB zur IBBL AG sei seiner Meinung nach auf einem guten Weg, jedoch überwiege auch bei ihm in diesem Fall noch immer das ungute Gefühl einer allfälligen Quersubventionierung.
Röbi Ziegler ist überzeugt, die von Willi Grollimund aufgeworfenen Fragen seien bereits geprüft worden. Er denkt, auch hier spiele der Mythos, die Privatwirtschaft sei gegenüber dem Staat kostengünstig und effizient, eine Rolle. Dabei wird verkannt, dass in unserem Kanton und unseren Ämtern sehr motivierte und kompetente Leute arbeiten. Dem Landrat bleibt jederzeit die Möglichkeit, via Geschäftsprüfungskommission zu überprüfen, ob keine Quersubventionierungen stattfinden.
Elsbeth Schneider zeigt die Ausgangslage für die Offerte des AIB auf, welches vor einer Ausgliederung ins IBBL steht. Nachdem der Landrat der Ausgliederung bereits zugestimmt hat, muss dieser in einer zweiten Vorlage noch darüber befinden, wie die Aktiengesellschaft bestückt werden soll. Es sei vorgesehen, dass sich die IBBL künftig bei Ausschreibungen mitbewerben könne. Ganz klar habe man festgelegt, dass eine Quersubventionierung nicht vorgenommen werden dürfe. Die entsprechenden Berechnungen können der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission selbstverständlich vorgelegt werden. Als Ziel galt einzig die Entlastung der Abfallrechnung.
Gerade die Tatsache, dass das AIB nur 3 % unter dem Anbieter im zweiten Rang lag, habe die Regierungsrätin davon überzeugt, dass die Berechnungen des AIB stimmen. Ob eine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt als politisch geschickt betrachtet werden könne, müsse im Raum stehen gelassen werden.
://: Die Interpellation 2000/042 ist hiermit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 466
28 2000/043
Interpellation der Fraktion der Grünen vom 10. Februar 2000: Neue Um- und Ausbaupläne auf dem Gutsbetrieb Ebenrain. Schriftliche Antwort vom 21. März 2000
://: Der Landrat bewilligt auf Antrag des Interpellanten die Diskussion.
Daniel Wyss hat nichts dagegen einzuwenden, dass der Stall auf dem Ebenrain zu einem tierfreundlichen Laufstall umgebaut werde, denn es gelte, tierfreundliche Haltungssysteme zu fördern. Seine kritischen Fragen richten sich nicht gegen das Stallsystem, sondern gegen das Vorgehen bei der Stallentwicklung auf dem Ebenrain. Er zeigt sich mit der Beantwortung seiner Fragen nur teilweise zufrieden.
Als Begründung für den Stallneubau wird das Tierschutzgesetz aus dem Jahr 1981 erwähnt, welches verbietet, Rindvieh dauernd angebunden zu halten. Tiere sollten regelmässig geweidet werden, was in einem Anbindestall einen erheblichen Zusatzaufwand zur Folge hätte. Beim Umbau des Stalls auf dem Ebenrain für 1,5 Mio. Franken war das Tierschutzgesetz allerdings bereits in Kraft. War dieser Umbau eine Fehlplanung? Welcher private Bauer könnte es sich leisten, nach neun Jahren bereits wieder umzubauen? Mit der Verpachtung des Betriebs sollte erreicht werden, dass der Hof rentiert, trotzdem greift jetzt aber der Staat bereits wieder ein.
Daniel Wyss erklärt sich einverstanden damit, dass der Ebenrain ein Vorzeigebetrieb sein soll, weshalb er eine Verpachtung auch nicht unterstützte. Er bemängelt das Vorgehen, einen Betrieb aus Spargründen zu verpachten, dann aber trotzdem künstlich einzugreifen.
Auch mit der Intensivierung des Betriebs kann er sich nicht anfreunden. Der heutige Stall ist für 26 Tiere ausgelegt, während der neue zusätzlichen 30 Kühen Platz bieten soll. Es wird wegen der zu knappen Produktion an Gras und Heu notwendig sein, dass der Bauer für seinen Viehbestand Kraftfutter zukauft, was mit der damit verbundenen Steigerung der Milchleistung einer klaren Intensivierung gleichkommt.
Unbefriedigt zeigt sich Daniel Wyss von der Beantwortung der Frage 6. Nach 1,5 Jahren könne seiner Meinung nach noch nicht von einer erfolgreichen Verpachtung gesprochen werden. Daher würde er den Bauzeitpunkt weiter hinausschieben, bis allenfalls noch innovativere Stallsysteme bekannt wären. Da sich die Umbausumme auf 450'000 Franken beläuft, kann der Landrat keinen Einfluss auf das Vorhaben nehmen. Er hofft, der jetzige Regierungsrat werde seine Kritik weiterleiten.
Liz Rytz stellt fest, der Regierungsrat habe vor nur drei Jahren aus Spargründen eine Trennung des Gutsbetriebs von der Schule Ebenrain vollzogen. Damit wurde der Gutsbetrieb zu einem selbständigen Unternehmen mit einem Handlungsspielraum innerhalb eines definierten Rahmens. Wichtig ist vor allem, dass der Betrieb nun kostentragend operiert und Entscheide über gewisse Mehrkosten, in diesem Falle bedingt durch den Bau des Laufstalles, selbständig fällt. Zu den Bemerkungen von Daniel Wyss meint sie, Verzerrungen entstünden unter anderem auch dann, wenn ein Unternehmen mehr als nötig von aussen gesteuert wird. Da der Gutsbetrieb Ebenrain ein Vorzeigebetrieb bleiben soll, müsse man auch in der Kostenbetrachtung etwas grosszügiger sein und das Betriebskonzept dauernd den neuesten Erkenntnissen und Richtlinien anpassen. Sie bittet, nicht schon jetzt mit Kritik den Handlungsspielraum des Gutsbetriebs einzuengen.
Max Ritter erklärt, auch er sei von einer Verpachtung nicht begeistert gewesen. Egal, ob der Betrieb Ebenrain verpachtet sei oder nicht, müsse er ein Vorzeigebetrieb bleiben und sich in jeder Beziehung auf dem neuesten Stand befinden. Die von Daniel Wyss befürchtete Intensivierung werde nicht stattfinden, denn um die Produkte unter dem Signet der Bio-Knospe verkaufen zu können, werden Minimalanforderungen gestellt und kontrolliert. Der Ebenrain wird in Zukunft grössere Flächen bewirtschaften, so dass die Intensität pro Fläche nicht gesteigert wird. Es dürfe so oder so nur 10 % Kraftfutter zugekauft werden.
Der Erhöhte Viehbestand führt dazu, dass die Pächterfamilie diesen nicht mehr allein pflegen kann und daher auf den Laufstall angewiesen ist. Den Landwirten im Kanton Basel-Landschaft ist es wichtig, dass das Vorzeigemodell Ebenrain erhalten bleibt und auch die nicht-bäuerliche Bevölkerung sich über die Konsequenzen der Agrarpolitik informieren kann. Er stehe hinter dem Umbau und hoffe, er werde möglichst rasch durchgeführt.
Erich Straumann informiert, dass BUD und VSD in diesem Geschäft zusammen gearbeitet haben. Auch die Aufsichtskommission des Ebenrain habe die neuen Projekte geprüft und sei der Ansicht, es handle sich dabei um eine gute Lösung. Die Investitionen werden eine klare Erhöhung des Pachtpreises zur Folge haben. Die letzte Stallsanierung ging von einer anderen Ausgangslage aus, da damals das Jungvieh nicht selbst grossgezogen wurde. Heute sei dies für einen Bio-Betrieb aber sogar Voraussetzung, so dass nun ein neuer Stall für das Grossvieh gebaut wird, während der alte für die Nachzucht des Jungviehs genutzt werden kann. Auch dem Kraftfutterzukauf sind auf einem Bio-Betrieb klare Grenzen gesetzt. Mit dem Neubau eines Stalles werden die gesamten Arbeitsabläufe optimiert.
Daniel Wyss kann beinahe alle aufgezeigten positiven Aspekte vorbehaltslos unterschreiben, er kritisiert einzig, dass nach nur neun Jahren bereits wieder ein neuer Stall gebaut werde.
://: Die Interpellation ist somit beantwortet.
Walter Jermann wünscht allen einen schönen Abend und eine gute Heimkehr.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 13. April 2000, 10.00 Uhr