LR Protokoll 6. April 2000 (Teil 3)
Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 442
10 2000/073 Fragestunde
1. Heinz Mattmüller: Öffentlichen Informationsveranstaltung über die Bilaterale Abkommen Schweiz - EU
In der BaZ vom 1. April 2000 lädt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt mit einem Inserat zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Bilaterale Abkommen Schweiz - EU ein. Dies dürfte kein Aprilscherz sein. Die Referenten rekrutieren sich jedoch einseitig und ausschliesslich aus dem Lager der Befürworter. Dieses Vorgehen betrachte ich als eine empörende, weil einseitige Einmischung in eine bevorstehende Volksabstimmung.
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ebenfalls im Begriff, eine Veranstaltung zum gleichen Thema durchzuführen?
2. Wenn ja, werden die Referenten der Gerechtigkeit wegen aus beiden Lagern bestellt?
3. Was hält die Baselbieter Regierung von solchen tendenziösen Machenschaften der baselstädtischen Kollegen?
RR Hans Fünfschilling antwortet, der Regierungsrat werde keine Informationsveranstaltung zum Thema Bilaterale Abkommen durchführen. Die Regieungsmitglieder würden individuell an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Zudem sei die Baselbieter Regierung geschlossen Mitglied des Komitees für die Bilateralen Verträge und nehme immer wieder postitiv Stellung dazu.
Bruno Steiger fasst sicherheitshalber mit der Frage nach, ob das gesamte Regierungskollegium diese Meinung teile.
RR Hans Fünfschilling wiederholt, dass der Baselbieter Regierungsrat g e s ch l o s s e n dem Komitee für die Bilateralen Verträge angehört.
2. Roland Plattner: Förderung von Nachwuchs-Leistungssportler/innen in kantonalen Diensten
Die große Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft ist in unserem Kanton klar erkannt, wie jüngste Beratungen im Landrat (Sportklassenversuch) mit erfrischender Deutlichkeit gezeigt haben und noch zeigen werden (KASAK). Lebensqualität, Gesundheit, Freizeitgestaltung, soziale Integration, Bildung, Tourismus und Volkswirtschaft profitieren vom Sport, der durch Verfassungsauftrag und gesetzliche Verpflichtungen Anspruch auf umfassende Förderung besitzt.
Sportaktivitäten und Fitness fördern erwiesenermassen auch die Arbeitskapazität und Stresstoleranz. Sportliche Bewegung bildet einen gesunden Ausgleich für mehrheitlich statisch angelegte Tätigkeitsfelder. Die Privatwirtschaft hat diese Zusammenhänge schon lange entdeckt und bietet, zumindest in Grossfirmen, ihrer Belegschaft entsprechende Möglichkeiten an und setzt gezielte Anreize.
Leistungssport und Berufstätigkeit lassen sich allerdings oft nur schwer miteinander in Einklang bringen. Oft sehen sich talentierte Nachwuchs-Sportler/innen beim Einstieg in das Berufsleben gezwungen, ihre Sportaktivitäten zugunsten der Ausbildung und Präsenz am Arbeitsplatz zu reduzieren. Die Gefahr, auf diese Weise den Anschluss an die Spitze zu verlieren, ist erheblich. Dabei liesse sich oft durch ein angemessenes Entgegenkommen von Arbeitgeberseite und Auszubildenden sowie flankierende organisatorische Massnahmen ein Weg finden, den Leistungssport weiter zu betreiben.
Fragen:
1. Besteht im Zusammenhang mit der Förderung/ Unterstützung des Breiten- und des Leistungssports durch Angehörige der kantonalen Verwaltung ein Konzept? Eine einheitliche Praxis?
2. Welche Möglichkeiten bestehen in der kantonalen Verwaltung für Lehrlinge und Lehrtöchter, die Leistungssport betreiben und dies auch während der Ausbildung (und im späteren Berufsleben) zu tun gedenken? (zeitliche Freistellungen, modifizierte Arbeitszeiten, weitere)
3. Existiert im Zusammenhang mit Fragen betreffend Leistungssport und Anforderungen der Arbeitstätigkeit eine Anlaufstelle, welche bei Fragen/ Problemen beratend und im Bedarfsfall vermittelnd zu wirken vermag?
RR Hans Fünfschilling antwortet, zur Förderung von Nachwuchs-LeistungssportlerInnen in kantonalen Diensten bestehe kein Konzept und keine einheitliche Praxis, weil das Problem nicht allzu häufig auftrete und Beobachtungen aufzeigen, dass firmeninterne Einrichtungen laufend an Attraktivität verlieren.
Arbeitszeit zum Erhalten der Fitness wird zum Beispiel bei der Polizei zur Verfügung gestellt und gegenüber den SpitzensportlerInnen wird im Kanton grundsätzlich eine wohlwollende Haltung eingenommen.
Zur Zeit absolvieren zwei auf nationaler Ebene Sport treibende Lehrlinge eine Ausbildung beim Kanton. Die entsprechenden Dienststellen sind gehalten, die notwendige Rücksichtnahme für die Trainingslager und Veranstaltungen zu nehmen.
Als Anlaufstelle für entsprechende Fragen fungiert das kantonale Personalamt.
3. Heinz Mattmüller: Goldpläne des Bundesrates.
Verschiedenen Medienmitteilungen konnte entnommen werden, dass sich eine Mehrheit der Kantone gegen die Goldpläne des Bundesrates und gegen eine Änderung des Verteilschlüssels des Notenbankgewinnes stellen. Die Kantone beanspruchen demnach wie bei der Verteilung des SNB-Gewinnes zwei Drittel oder rund 7 Milliarden Franken aus dem Verkauf von 800 Tonnen Gold der Nationalbank.
Fragen:
1. Welche Haltung hat der Kanton Basel-Landschaft betreffend den Goldplänen des Bundesrates (Solidaritätsstiftung, Zweckbindung AHV / Bildung usw.) ?
2. Um welchen Betrag handelt es sich für den Kanton Basel-Landschaft und was gedenkt der Regierungsrat mit einem allfälligen Gewinn aus dem Gold der Nationalbank zu unternehmen?
RR Hans Fünfschilling antwortet auf die Frage nach den Goldplänen des Bundesrates, der Regierungsrat habe positiv zur Schaffung der Solidaritätsstiftung Stellung bezogen, habe allerdings auch darauf hingewiesen, dass der Kanton an einer eventuellen Gewinnausschüttung beteiligt sein möchte.
Da der Kanton im Besitz von 0,8 Prozent des Aktienkapitals der Nationalbank ist (7 Milliarden Franken), würde diese Gewinnausschüttung etwa 56 Millionen Franken betragen. Dafür, was der Kanton mit diesem Geld allenfalls tun würde, bestehen zur Zeit keine Pläne.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Fortsetzung der Beratung
Nr. 443
Frage der Dringlichkeit
Von den 11 eingereichten Vorstössen tragen deren drei (Klein, Maag, SVP-Fraktion) den Vermerk dringlich.
2000/076 Interpellation von Uwe Klein vom 6. April 2000: Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes betreffend Einbürgerung von Ausländern
2000/077 Interpellation von SVP-Fraktion vom 6. April 2000: Stellungnahme des Justizdirektors zum Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 29. März 2000 betreffend Einbürgerung
2000/078 Postulat von Esther Maag vom 6. April 2000: Sistierung der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes
Uwe Klein erklärt im Namen der InterpellantInnen den Verzicht auf die Dringlichkeit, bittet aber Regierungsrat Koellreuter um eine kurze Erklärung.
RR Andreas Koellreuter verweist auf den Entscheid des Verfassungsgerichtes von letzter Woche, der für den Kanton durchaus Handlungsbedarf auslösen könnte. Nach den Ereignissen von Pratteln, Emmen und Beromünster lag ein Entscheid in der Luft. Interessant war die parteipolitische Zusammensetzung des Verfassungsgerichtes: 2 SVP- Vertreter, 2CVP- sowie 1 SP-Vertreter und auch 1 Freisinniger durfte Stellung beziehen.
Die schriftliche Begründung soll laut Verfassungsgericht Ende April vorliegen. Zur Zeit scheint dem Justizdirektor vor allem Ruhe angezeigt. Die Bürgergemeinde Pratteln kann dann den Entscheid analysieren und entscheiden, ob sie vor Bundesgericht gehen will oder nicht.
Bereits hat der Regierungsrat ein Schreiben an die landrätliche Justiz- und Polizeikommission versandt, weil er an sich der Meinung ist, dass die Beratungen sisitiert werden sollten, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Man sollte sich bewusst sein, dass zwei Rechtsgüter zueinander im Widerspruch stehen, zum Einen das Gut Volkswille und andererseits die Rechtsgleichheit oder das Willkürverbot.
Damit ist die Dringlichkeit erledigt.
Walter Jermann bedankt sich für die Mitarbeit, kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an und wünscht einen guten Appetit.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Begründung der persönlichen Vorstösse
Nr. 444
2000/076
Interpellation von Uwe Klein: Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes betreffend Einbürgerung von Ausländern
Nr. 445
2000/077
Interpellation der SVP-Fraktion: Stellungnahme des Justizdirektors zum Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 29. März 2000 betreffend Einbürgerung
Nr. 446
2000/078
Postulat von Esther Maag: Sistierung der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes
Nr. 447
2000/079
Motion von Eric Nussbaumer: Atomstromfreie Elektrizitätsbeschaffung für den Kanton - 25 Jahre nach der Besetzung in Kaiseraugst
Nr. 448
2000/080
Motion von Max Ritter: Änderung des Gesetzes über den Denkmal- und Heimatschutz
Nr. 449
2000/081
Motion von Franz Ammann: Volkswahl des Baselbieter Verfassungsgerichts
Nr. 450
2000/082
Postulat von Eric Nussbaumer: Berufe im Gesundheitswesen
Nr. 451
2000/083
Interpellation von Paul Schär: "Ausbildung in den Gesundheitsberufen" Alleingang oder regionale partnerschaftliche Zusammenarbeit?!
Nr. 452
2000/084
Interpellation der SVP-Fraktion: Hat der Ombudsman die Funktion des Hetzers oder des Schlichters?
Nr. 453
2000/085
Interpellation von Helen Wegmüller: Besorgnis bezüglich Kostenüberschreitung im Informatikbereich
Nr. 454
2000/086
Schriftliche Anfrage von Max Ribi: Stand der Umsetzung der Auflagen im Zusammenhang mit dem Investitionsbeschluss von 33,35 Mio Fr. des Kanton Basel-Landschaft an den Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 455
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2000/069; Bericht des Regierungsrates vom 28. März 2000: Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 7. Januar 1980; an die Finanzkommission ;
2000/070; Bericht des Regierungsrates vom 28. März 2000: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung; an die Finanzkommission ;
2000/071; Bericht des Regierungsrates vom 28. März 2000: Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal Baukreditvorlage; an die Bau- und Planungskommission ;
2000/072; Bericht des Obergerichts vom 28. März 2000: Wahl eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums vom 1. August 2000 bis Ende Amtsperiode. Wahl von 7 ausserordentlichen Strafrichtern und Strafrichterinnen vom 1. August 2000 bis Ende Amtsperiode; an die Justiz- und Polizeikommission ;
2000/075; Bericht des Regierungsrates vom 4. April 2000: Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV); an die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission ;
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 456
10 2000/073 Fragestunde
4. Hildy Haas: Verpflichtungskredit zugunsten der Gesundheitsförderung im Frühbereich (98/256)
Am 29. April 1999 hat der Landrat einem Verpflichtungskredit zugunsten der Gesundheitsförderung im Frühbereich (Vorlage 98/256) zugestimmt.
Frage:
Wie weit ist diese Arbeit inzwischen gediehen und in welcher Weise profitiert der Frühbereich davon?
RR Erich Straumann erinnert daran, dass der Landrat am 29. April 1999 mit der Vorlage 98/256 einem Verpflichtungskredit zu Gunsten der Gesundheitsförderung im Frühbereich zustimmte.
Zur Frage von Hildy Haas nach dem Stand der Arbeiten könne er folgende Aussage machen:
Frau Karin Keller-Schuhmacher konnte für die Aufgabe gewonnen werden, welche Sie seit Juli 1999 in der Funktion einer Projektleiterin mit einem 60% Pensum versieht.
Anlässlich einer Medienkonferenz der VSD im November 1999, zu welcher unter anderem auf dem Sektor Gesundheitsförderung im Frühbereich tätige Vertreterinnen und Vertreter geladen waren, wurde die Oeffentlichkeit orientiert.
Der erste "Rundbrief Frühbereich", welcher die wichtigsten Informationen zum Gesamtprojekt enthält, konnte anlässlich der Medienkonferenz abgegeben werden; der zweite wird in Kürze erscheinen.
Der Einladung zu einer Fachtagung folgten Vertretungen aus Oesterreich, Deutschland und der Schweiz.
Inzwischen ist das Projekt gut angelaufen, die Projektleitung hat mit den involvierten Stellen Kontakte geknüpft, um den Dialog voranzutreiben und die verschiedenen Fäden der Prävention im Frühbereich zusammenzuführen.
Dem vorhandene Handbuch, das demnächst in aktualisiertem Zustand aufliegen wird, geht eine Bestandesaufnahme aller Angebote und deren "Lieferanten" voraus.
Daneben ist eine Dokumentation, das gesamte Projekt "Frühbereich" umfassend, mit dem Ziel einer flächendeckenden kantonalen Umsetzung in Arbeit.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich das Projekt nach einer Anlaufphase gut entwickelt und dass es inzwischen gelungen ist, Fachkreise sowohl in- als auch ausserhalb des Kantons für das Projekt zu interessieren.
Die Landratsvorlage hält u.a. fest, dass zu Handen der VSD ein jährlicher Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten informieren soll. Der nächste Bericht wird Ende August 2000 fällig.
5. Bruno Steiger: Justizaffäre kommt Baselland teuer zu stehen
In der Justizaffäre Graziella Klages muss gemäss Medienberichten mit erheblichen Schadenersatzforderungen und Genugtuungszahlungen in Millionenhöhe zu Lasten des Kantons Baselland gerechnet werden.
Fragen:
1. Welche maximalen Entschädigungsforderungen sind zur Zeit vor Gericht hängig?
2. Mit welchen Erfolgen und zu Lasten welcher Personen kann ein Regress geübt werden ?
3. Mit welchen Massnahmen kann in Zukunft verhindert werden, dass in ähnlichen Situationen allfällige Folgekosten zu Lasten des Kantons bzw. des Steuerzahlers minimiert bzw. ausgeschlossen werden können?
RR Andreas Koellreuter gibt zu den Fragen eins bis drei folgende Stellungnahmen ab:
Zu Frage 1:
Aus der BAZ vom 29.2.2000 kann entnommen werden, dass der 58-jährige baselstädtische Kriminalkommissar für die Einkommenseinbusse aufgrund der frühzeitigen Pensionierung eine Schadenersatzforderung in sechstelliger Höhe gestellt hat.
Es ist zutreffend, dass der Rechtsvertreter des betroffenen Kommissars ein entsprechendes Schadenersatzbegehren bei der Justizdirektion eingereicht hat.
Dieser mögliche Staatshaftungsfall wurde wie in analog gelagerten Fällen der Haftpflichtversicherung angemeldet, welche die Sachlage prüft um alsdann mit dem Rechtsvertreter des Klägers Verhandlungen aufzunehmen.
Der baselstädtische Staatsanwalt hat präventiv bei der Justizdirektion ein nicht beziffertes Schadenersatzbegehren für mögliche zukünftige Erwerbseinbussen eingereicht, welches zur Zeit ebenfalls näher überprüft wird.
Zu Frage 2:
Gegen fehlbare Behörden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Regierungsrat gemäss Verantwortlichkeitsgesetz verpflichtet auf Schadenersatz zu klagen, d.h. Regress zu üben, sofern der oder die Betroffene eine Amtspflichtverletzung beging.
Darunter versteht man ein grobfahrlässiges oder vorsätzlich rechtswidriges Verhalten.
Wurden von der Haftplichtversicherung Leistungen erbracht, kann sie das Regressrecht ausüben.
In den letzten zwanzig Jahren wurden jedoch nie Regressforderungen geltend gemacht.
Die Ueberweisungsbehörde hat das Verfahren mangels Erfüllung bzw. mangels Nachweis der vorgehaltenen Tatbestände eingestellt.
Herr Prof. Stratenwerth ist in seinem Gutachten zum Schluss gelangt, dass es sich bei keinem der festgestellten Fehlentscheide oder Versäumnisse um einen schwerwiegenden Verstoss gegen rechtsstaatliche Grundsätze handelt
Ein möglicher Regress auf den basellandschaftlichen Untersuchungsrichter bzw. Untersuchungsorgane käme mangels Vorliegen einer Amtspflichtverletzung nicht in Frage.
Zu Frage 3:
Es ist zu bedenken, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht nur für Schäden aus Amtspflichtverletzungen haftet, sondern aufgrund der Kantonsverfassung (§ 13 Abs. 2 KV) sogar für Schäden, den seine Organe rechtmässig verursacht haben, wenn Einzelne unverhältnismässig schwer betroffen sind und ihnen daher nicht zugemutet werden kann, den Schaden selber zu tragen (Billigkeitshaftung).
Die Haftung für Amtspflichtverletzungen wird durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt. Zur möglichen Deckung von rechtmässig verursachten Schäden schafft die Finanz- und Kirchendirektion neu einen sogenannten Schadenpool.
Weitere Massnahmen können gegen Haftungs- und Schadenfälle nicht ergriffen werden. Ebenso wie im privaten Bereich können Schadenverursachungen durch menschliches Handeln auch im staatlichen Bereich nicht ausgeschlossen werden
6. Pascal Wyss: doppelt abkassieren?
Gemäss Medienberichten sollen vermehrt Asylsuchende, die freiwillig und mit einer finanziellen Rückkehrprämie in ihr Heimatland ausreisen, aus Bosnien wieder in die Schweiz zurückkehren.
Fragen:
1. Sind im Kanton Basel-Landschaft auch solche Fälle bekannt und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
2. Wenn ja, mit welchen organisatorischen, finanziellen und asylpolitischen Vorkehrungen wird in diesen Fällen verhindert, dass doppelt abkassiert wird? Was für Konsequenzen hat ein Versuch, doppelt abzukassieren?
RR Andreas Koellreuter kann die von Pascal Wyss gestellten Fragen folgendermassen beantworten:
Zu Frage 1:
RR Andreas Koellreuter führt aus, dass dem Kanton Basel-Landschaft seit 1.1.1999 insgesamt 28 Asylsuchende aus Bosnien-Herzegowina zugewiesen wurden. Lediglich eine dieser Personen hielt sich von 1992 - 1993 bereits einmal als Asylbewerber in der Schweiz auf. Die damalige Ausreise erfolgte ohne Beanspruchung von Rückkehrhilfe.
Das zweite Asylgesuch dieser Person wurde mit einem Nichteintretensentscheid abgeschlossen, was die Gewährung von Rückkehrhilfe gemäss Art. 64 Abs. 1 Bst. a der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen explizit ausschliesst. Diese Person wurde am 14.2.2000 ohne Rückkehrhilfe nach Bosnien-Herzegowina zurückgeführt.
Zu Frage 2:
Es lässt sich grundsätzlich nicht ausschliessen, dass jemand in Unkenntnis der entsprechenden Bestimmungen den vergeblichen Versuch unternimmt, mittels Einreichung eines zweiten Asylgesuches erneut Rückkehrhilfe zu beanspruchen. Der Versuch scheitert aber in jedem Fall, weil eine Rückkehrhilfe gemäss Art. 62 Abs. 3 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen nur einmal gewährt wird.
Auch der allfällige Versuch, erneute Rückkehrhilfe mittels Einreichung eines neuerlichen Asylgesuches unter einem anderen Namen zu erhalten, scheitert, weil alle Asylsuchenden seit 1988 daktyloskopisch erfasst werden und die Einreichung eines zweiten Asylgesuches unter einem anderen Namen innert weniger Stunden festgestellt wird. Dies zur individuellen Rückkehrhilfe.
Bei den speziellen Rückkehrhilfeprogrammen (z.B. Bosnien-Herzegowina oder Kosovo) verhält es sich zudem so, das nur diejenigen Personen von einem solchen Rückkehrhilfeprogramm profitieren können, die sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des speziellen Programmes bereits als Asylsuchende in der Schweiz aufhalten. Personen, welche erst nach diesem Datum ein Asylgesuch einreichen, können sich nicht für ein solches Programm anmelden. Man will damit verhindern, dass die Bekanntgabe eines speziellen Rückkehrhilfeprogrammes die Leute erst motiviert, in die Schweiz einzureisen.
Als Beispiel dazu sei erwähnt, dass das Rückkehrhilfeprogramm für Personen aus dem Kosovo am 1.7.1999 veröffentlicht wurde und tatsächlich nur diejenigen Personen betrifft, welche ihr Asylgesuch vor dem 1.7.1999 eingereicht haben.
In aller Regel wird über ein zweites Asylgesuch sehr rasch, d.h. innert weniger Wochen entschieden. Vielfach werden zweite Asylgesuche mittels Nichteintretensentscheid beantwortet und die betreffenden Personen haben die Schweiz innert kürzester Frist und ohne Rückkehrhilfe wieder zu verlassen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zumindest der Versuch des doppelten Abkassierens nicht ausgeschlossen werden kann. Indes scheitert ein solcher Versuch in jedem Fall. Im Kanton Basel-Landschaft ist kein Versuch des doppelten Abkassierens bekannt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 6. April 2000