LR Protokoll 13. April 2000 (Teil 4)
Protokoll der Landratssitzung vom 13. April 2000
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Nr. 475
12 2000/013
Interpellation von Alfred Zimmermann vom 13. Januar 2000: Sicherheitsrisiko Korean Air. Antwort des Regierungsrates
Die Fragen des Interpellanten lauten wie folgt:
1. Ist der Regierungsrat mit mir der Meinung, dass die Flugbewegungen der Korean auf dem EAP für die Anwohnerschaft ein unzumutbares Risiko bedeutet?
2. Sind sich der Regierungsrat und die Organe des EAP bewusst, dass sie eine Mitverantwortung tragen, falls ein schwerer Unfall der KAL geschieht?
3. Ist der Regierungsrat bereit, zusammen mit Direktion und Verwaltungsrat des Flughafens Massnahmen zu ergreifen, die das Risiko durch die Korean Air namhaft verkleinert?
4. Ist der Regierungsrat bereit, sich für ein Landeverbot der KAL einzusetzen?
5. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass es höchste Zeit ist, die in Aussicht gestellte Risikoanalyse für den EAP in Auftrag zu geben?
RR Hans Fünfschilling bemerkt, dass vor der Beantwort-
wortung der einzelnen Fragen auf die Zusammenhänge hingewiesen werden muss.
Die Grundlage bildet das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, welches festhält, dass die Zulassung eines Luftfahrzeuges und die Aufsicht über dessen Betrieb beim Registrierstaat liegt, was nichts anderes bedeutet, als dass für den Betrieb der Korean Air die südkoreanischen Behörden zuständig sind, welche auch dafür verantwortlich zeichnen bei technischen oder operationellen Mängel einzuschreiten.
Die primäre Verantwortung für die Flugsicherheit liegt jedoch bei der jeweiligen Fluggesellschaft, welche die entsprechenden Kontrollen und Revisionen vorzunehmen hat.
Sollte anlässlich eines Unfalls von den Untersuchungsbehörden ein Mangel festgestellt werden, der einen bestimmten Flugzeugtyp betrifft, ist dafür der Herstellerstaat verantwortlich. In dem von der Fraktion der Grünen angeführten Beispiel, wäre dies die „American Federal Aviation Administration", welche für grundsätzliche Mängel des Flugzeutyps haftet und ihrerseits entsprechende Weisungen an die Flugzeuggesellschaften erlässt, welche die entsprechenden Massnahmen vorzukehren haben.
Auf europäischer Ebene wurde eine neue Organisation ins Leben gerufen, welcher die Aufgabe zufällt,die Sicherheit fremdbetriebener Fluggeräte mittels lokaler Inspektionen der ansässigen Luftfahrtbehörden zu überprüfen.
Dies funktioniert so, dass vor Abflug der jeweiligen Flugzeuge Ueberprüfungen, sogenannte „ramp checks", stattfinden. Sollten sich daraus Mängel ableiten lassen, wird die Luftfahrtgesellschaft angewiesen, diese zu beheben; gleichzeitig wird die Luftfahrtbehörde des Registrierstaates informiert.
In Basel-Mulhouse liegt die Verantwortung für die ramp checks und die Ueberwachung der Korean Air somit bei der Direction Générale de l'Aviation Civile (DGAC).
Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Zivilluftfahrt in Bern, BAZL, wurden durch die DGAC auf dem Flughafen Basel-Mulhouse Flugzeuge der Korean Air kontrolliert. Die Inspektion hat keine Mängel aufgezeigt.
Zu Frage 1:
Die Wahrscheinlichkeit durch ein abstürzendes Flugzeug umzukommen, ist um hundert Millionen mal geringer, als die Möglichkeit bei einem normalen Verkehrsunfall zu verunglücken.
Zu den Fragen 2 und 3:
Was die Mitverantwortung anbelangt, tragen wir alle laufend Mitverantwortung für Risiken mit sehr kleiner Eintretenswahrscheinlichkeit. Andererseits kann Verantwortung nur übernommen werden, wenn gleichzeitig die Möglichkeit gegeben ist, das Risiko zu beeinflussen und damit zu mindern, was in diesem Falle, wo die Zuständigkeit bei den französischen und den südkoreanischen Behörden angesiedelt ist, für die Schweizer Behörde nicht möglich ist.
Zu Frage 4:
Die Regierung ist nicht bereit sich für ein Landeverbot der KAL einzusetzen, da dies einem Eingriff in die Kompetenzen des Bundes gleich käme.
Das Erstellen einer Risikoanlayse, eine der Auflagen des Landrates im Zusammenhang mit der Krediterteilung, wird von der Regierung überwacht und vorangetrieben.
Alfred Zimmermann verlangt die Diskussion.
.//. Der Diskussion wird stattgegeben.
Alfred Zimmermann weist darauf hin, dass es sich beim Flugzeug der Korean Air um eine Maschine handelt, welche zweimal wöchentlich ab Basel-Mulhouse startet und führt in diesem Zusammenhang aus, dass die Maschine nicht nur bedrohlich wirke, sondern bedrohlich sei.
Seiner Interpellation sei zu entnehmen, dass es sich bei der KAL um diejenige Fluggesellschaft handle, welche in den letzten zehn Jahren die meisten Unfälle produzierte. Diese Tatsache sei ausschlaggebend für die Verunsicherung der Bevölkerung.
Zusammenfassend zu den Antworten von RR Hans Fünfschilling stellt er fest, dass
1. Die Regierung das Risiko für zumutbar hält.
2. Eine Mitverantwortung abgelehnt wird, da nur diejenigen verantwortlich zeichnen können, welche dafür
zuständig sind.
Seines Erachtens habe der Regierungsrat die Mitsprache beim Flughafen gesucht und trage nun wenigstens eine moralische Mitverantwortung.
3. Die Regierung beabsichtigt nicht Massnahmen zur Risikominderung in die Wege zu leiten.
Dazu stellt Alfred Zimmermann die Zusatzfrage, ob sich der Verwaltungsrat überhaupt mit dem Absturz der KAL befasst habe oder gedenke dies noch zu tun.
4. Dass der Regierungsrat sich nicht für ein Landeverbot stark mache, davon sei er eigentlich ausgegangen. Es handle sich hier mehr um eine rhetorische Frage.
5. Zur Risikoanalayse hofft er zu einem späteren Zeitpunkt von der Regierung noch detailliertere Informationen zu erhalten.
Beifügen möchte er, dass aus seiner Sicht, die Sicherheit auf dem EuroAirport nicht sehr gross geschrieben werde.
Im Februar 2000 haben zwei Journalisten der Zeitung „der Bund" einen Test gemacht, indem sie die Frachthalle betreten, sich einem Flugzeug näherten und die Halle auf dem gleichen Weg wieder verliessen. Diese Aktion erfolgte unbehelligt von jeglichem Personal.
Der veröffentliche Artikel über diesen Vorfall lösten Démargen seitens des Flughafens aus. Als risikoreich kann dieser Vorfall bezeichnet werden, da es sich bei einem Teil der Fracht um Gefahrengut aus der Chemischen Industrie handelt.
Bereits vor drei Jahren hat der französische Präfekt in Colmar für den Flughafen Basel Mulhouse eine Verfügung betreffend Sicherheitsstandard erlassen, mit der Aufforderung bis zum Mai 2000 verschiedene Massnahmen umzusetzen, um die Sicherheit im Frachtbereich zu erhöhen. Trotz zweier Unfälle mit Gefahrengut von Novartis und Lonza im April 1999 wurden die meisten der erlassenen Vorschriften bis heute nicht umgesetzt., was seitens des Flughafendirektors Urs Sieber auch nicht bestritten wird.
Zusammenfassend kann daraus abgeleitet werden, dass die Sicherheit im Frachtbereich den Anforderungen nicht entspricht, der Flughafen kein Musterbetrieb darstellt und dem Verwaltungsrat noch eine Menge Arbeit bevorsteht.
Der Flughafen verfolge offenbar vorwiegend zwei Ziele, nämlich möglichst rasch zu wachsen und seine Kassen zu füllen um damit den dritten Ausbau zu finanzieren.
Jacqueline Halter ist keineswegs beruhigt von der Antwort von Hans Fünfschilling, im Gegenteil fühle sie sich einmal mehr darin bestätigt, dass sich die Regierungsvertreter im Verwaltungsrat nicht besonders für die betroffene Bevölkerung engagieren.
Massiv störend empfand sie den Vergleich zwischen dem Risiko auf der Strasse und in der Luft.
Wenn sie sich aktiv dem Verkehr aussetze, sei dies mit dem Velo, Auto oder zu Fuss, trage sie das Risiko. Wenn aber über das Dach ihres Reiheneinfamilienhauses ein Flugzeug hinweg donnere, sei sie völlig machtlos. Deshalb seien die Aussagen von Hans Fünfschilling für sie unbefriedigend und sie fühle ihre Interessen überhaupt nicht vertreten und könne sich einmal mehr des Eindrucks nicht erwehren, dass er gesprochene Kredit von 35 Mio. Franken in den Sand gesetzt sei.
Auch Roland Bächtold ist mit den Antworten zur Interpellation ebenfalls nicht zufrieden.
Man kenne das mit diesem Flugzeug verbundene Risiko und sei somit in der Lage sich das entstehende Inferno bei einem Absturz über Allschwil oder Basel vorzustellen.
Die Zuständigkeit bezeichnet er als rein finanzielle Frage. Wenn dann wirklich etwas passiere, komme das grosse Geheul. Dies habe man beim Absturz der Crossair-Maschine eindrücklich erlebt.
Er beantrage, dass sich der Regierungsrat dafür einsetze, das der Jumbo der KAL vor jedem Start einer gründlichen Kontrolle unterzogen werde.
Rita Bachmann glaubt zu wissen, dass sich die angesprochene Risikoanalyse vor allem auf den Ausbau des Flughafens bezieht.
Sie erwartet deshalb von RR Hans Fünfschilling die Antwort, ob ihre Annahme richtig sei. Zusätzlich interessiert sie, ob es möglich wäre, falls sich bei einer Risikoanlayse die KAL betreffend ein unverhältnismässig grosses Risiko abzeichnen würde, ein Landeverbot auszusprechen.
Heidi Portmann widerspricht Hans Fünfschilling, dass das Risikopotential, welches er mit eins zu fünfzehn Millionen angegeben habe, nicht das Risikopotential sondern die Eintretenswahrscheinlichkeit manifestiere.
Das Risikopotential setzt sich zusammen aus Eintretenswahrscheinlichkeit und Katastrophenausmass. Ausserdem sei die genannte Zahl offensichtlich aufgrund sämtlicher Flugbewegungen errechnet, denn für eine Gesellschaft wie die KAL mit einer derart schlechten Vergangenheit könne diese Zahl unmöglich zutreffen.
Wenn die Verwaltungsräte sich für die Interessen der betroffenen Bevölkerung nicht besser einsetzen, sehe sich ihre Fraktion gezwungen einen Vorstoss zu lancieren..
Dieter Völlmin bekundet Mühe mit einem Grossteil der Argumente. Angenommen man befinde sich in New York oder Peking und mache einen Vorstoss gegen die Swissair, welche vor zwei Jahren einen Flugzeugabsturz mit einer grossen Anzahl von Toten erlitt, dessen Ursache bis heute ungeklärt ist. Man stelle sich nun vor, was passieren würde, wenn jede Maschine der Swissair, bis zur endgültigen Abklärung des Unfalls vor jedem Start kontrolliert würde.
Es erscheint ihm bedenklich, dass Parlamentarier, welche sich als Spezialisten bezeichnen, von Fluggesellschaften behaupten, dass diese fluguntauglich und schlecht organisiert seien und unser Regierungsrat solle gefälligst nach dem Rechten sehen und ein Startverbot erlassen. Mit dieser Mentalität habe er wirklich Mühe.
RR Hans Fünfschilling merkt an, dass man sich einmal mehr in einer "Risikodiskussion" befinde.
Er wiederholt seine Aussage, dass nämlich das Risiko, dass eine einzelne Person durch einen Flugzeugabsturz umkommt im Verhältnis 1 : 100'000'000 steht, gegenüber der Wahrscheinlichkeit, dass dieselbe Person einem Verkehrsunfall zum Opfer fällt.
Er wage sogar zu behaupten, dass in einem Einfamilienhaus, welches in einer Kurve steht, die Wahrscheinlichkeit, dass ein LKW in das Haus fährt und die Insassen tötet, grösser sei als bei einem Flugzeugabsturz ums Leben zu kommen.
Zur Verantwortlichkeit habe er ausgesagt, dass alle mit sämtlichen Verantwortungen die sie eingehen, mit einem Restrisiko leben müssen.
Andererseits könne nicht die Verantwortung übernommen werden wenn die Kompetenzen fehlen.
Er betont nachdrücklich, dass die Verantwortung und der Entscheid aufgrund eines multilateralen Abkommens besagt, dass ein südkoreanisches Flugzeug mit demselben Recht die Schweiz überfliegen darf, wie das für eine Swissair-Maschine in Südkorea gilt.
Dieser Entscheid geht nicht vom Verwaltungsrat des Flughafens aus, sondern wird auf Bundesebene getroffen.
Die Kompetenzen zwischen Verwaltungsrat und Sicherheit sind auf dem EuroAirport klar getrennt.
Für die Sicherheit ist der französische Staat, d.h. der Commandant, welcher direkt Paris untersteht, verantwortlich.
Hanspeter Frey versteht, dass der Verwaltungsrat das "grosse Geschäft" nicht beeinflussen kann, eine Einflussnahme sowohl seitens des Flughafens als auch des Verwaltungsrates erscheine ihm jedoch durchaus gegeben bezüglich der Umschlagsmenge der KAL.
Auf Pkt. 3 der Interpellation verweisend frage er sich, ob es wirklich unmöglich sei, dass der Verwaltungsrat resp. die Geschäftsführung, bewirken könne, dass die KAL
besseres, sprich neueres Flugmaterial einsetzt.
Wünschenswert wäre zusätzlich, dass die schweren Maschinen in Richtung Norden starten und der Anflug von Süden her stattfindet.
Hier sehe er zwei Punkte, bei der die Geschäftsleitung Einflussnahme ausüben könnte.
Alfred Zimmermann erwidert an die Adresse von Dieter Völlmin, dass sein Vergleich zwischen KAL und der Crossair und Swissair nicht statthaft sei.
Bei der KAL handle es sich wirklich um eine berüchtigte Gesellschaft , was die Delta Air nach einer Ueberprüfung der Sicherheitspraxis der KAL bewog, die Zusammenarbeit aufzukündigen.
Allein dass die KAL in Basel lande oder dass sie im vergangenen Jahr einen Unfall in England hatte, habe ihn nicht zu einer Interpellation provoziert, sondern dass was zusätzlich über die Medien immer wieder zu hören sei über die Fluggesellschaft..
Er bittet RR Hans Fünfschilling um Beantwortung der Frage, ob sich der Verwaltungsrat überhaupt mit dieser "Bagatelle" befasst habe, andernfalls bestehe doch via Commandant die Möglichkeit in Paris vorstellig zu werden, um mögliche Lösungen abzuklären.
Es gehe ihm in erster Linie darum, dass sich der Verwaltungsrat aktiv um eine Lösung bemühe und sich nicht nur für kommerzielle Aspekte sondern auch für die Sicherheit einsetze.
RR Hans Fünfschilling beantwortet die Frage von Hanspeter Frey mit einer Gegenfrage. Ist es Aufgabe des Verwaltungsrates der Geschäftsleitung des EuroApirport vorzuschreiben mit wem sie Geschäfte machen darf und mit wem nicht? Er gesteht ein, dass die Möglichkeit dafür im Gegensatz zum Bereich Sicherheit, gegeben sei.
Das Gesamtgremium des Verwaltungsrates hat sich mit der Problematik der KAL nicht auseinander gesetzt, wohl aber der Verwaltungsratsausschuss, dem RR Hans Fünfschilling jedoch nicht angehört.
://: Die Interpellation gilt damit als beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 476
13 2000/024
Postulat von Ruedi Brassel vom 27. Januar 2000: Steuererleichterungen für neue Unternehmen
Fragen des Interpellanten:
1. Welche Möglichkeiten gibt es, bei solchen Steuererleichterungen die Ansätze für die Staats- und die Gemeindesteuer von einander zu entkoppeln, um damit der unterschiedlichen Belastung durch die Infrastrukturkosten Rechnung zu tragen und mehr Gemeindeautonomie zu gewährleisten.
2. Wie könnte eine solche Entkoppelung bewerkstelligt werden, ohne die Gemeinden dadurch in einen verstärkten Standortwettbewerb zu verstricken?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen solcher Wirtschaftsförderung auf die Gewerbestruktur und den Arbeitsmarkt, wenn sie neu angesiedelte, überregional und international operierende Grossunternehmen steuerlich bevorzugt, während das konkurrenzierte lokale und regionale Gewerbe solche Vergünstigungen nicht erhält?
Walter Jermann informiert über die Ablehnung des Postulates durch die Regierung und bittet Hans Fünfschilling um Begründung.
RR Hans Fünfschilling erläutert eingangs das Zustandekommen der Möglichkeit Steuererleichterungen zu gewähren. Unter den Kantonen besteht ein Konkordat, welches eine Konkurrenz bezüglich Steuererleichterungen verunmöglicht. gemäss Konkordats- und Steuerharmonisierungsgesetz können Steuererleichterungen an Neuunternehmen erteilt werden, wenn davon die wirtschaftlichen Interessen des Kantons tangiert werden. Damit wird die Verantwortung dem Kanton überbunden. Eine gesetzliche Regelung für eine Entkoppelung wäre grundsätzlich denkbar, die Frage stellt sich nur, ob man das will.
Die Regierung steht diesem Ansinnen ablehnend gegenüber, mit der Begründung, damit einen Steuerwettstreit zwischen den Gemeinden auszulösen und die Ansiedlungspolitik entsprechend zu beeinflussen.
Die Regierung ist sich bewusst, dass die Steuererleichterung für die Neuunternehmen zwischen diesen und den bereits ansässigen Firmen die Frage der gleich langen Spiesse auslöst. Eine der geforderten Kriterien ist deshalb, dass Investitionen zu tätigen sind, was bei einem Neuunternehmen gegenüber einer bestehenden Firma logischerweise eher gegeben ist.
Unter besonderer Berücksichtigung der Konkurrenzsituation bei der Steuererleichterung wurden vor ca. fünf Jahren folgende Massnahmen eingeführt: Wo kein bestehendes Unternehmen derselben Branche konkurrenziert wird, erhält der Neuunternehmer eine Erleichterung von 60%, bei bereits bestehender Konkurrenz werden noch 40% gewährt.
Ruedi Brassel bemerkt, dass das vorliegende Postulat den Charakter einer "Interpostulation" aufweise.
Das Postulat wende sich nicht grundsätzlich gegen Steuererleichterungen.
Wie von Hans Fünfschilling dargelegt, werden die Steuererleichterungen im Steuer - und Finanzgesetz und offensichtlich auch im Konkordat formuliert: Zur Förderung der wirtschaftliche Interessen des Kantons" .
Die Frage sei nun, spielen die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinden dabei auch eine Rolle?
Andererseits geht es dabei auch um eine Wirtschaftsförderungsmassnahme. Ein Beschluss des Regierungsrates sollte nach Anhörung des Gemeinderates gefasst werden.
Diverse Vorfälle lassen die Frage jedoch laut werden, welche Rolle die Anhörung des Gemeinderates spielt. Ausserdem stellt sich die Frage, ob aus dem "kann der Regierungsrat gewähren" nicht ein "muss" resultiert, aus der einfachen Tatsache, dass aufgrund einer Konkurrenzsituation für den Neuunternehmer in jedem Fall eine Steuererleichterung von 40% gewährt wird, wogegen das bereits ansässige Unternehmen leer ausgeht.
Er warnt davor, das was im Sinne einer Wirtschaftsförderung als Anreiz gedacht ist, nicht in einem Anspruch endet, da es sich dabei um einen Anspruch ungleich besserer Behandlung gegenüber dem ansässigen Gewerbe handelt, was er als stossend erachtet.
Das Postulat soll eine Anregung zur Prüfung einer grösseren Selbständigkeit der Gemeinden auslösen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel der Firma IKEA in Pratteln. Beim Quartierplanverfahren wurde seitens IKEA gegenüber dem Einwohnerrat kommuniziert, dass kein Anspruch auf Steuererleichterung geltend gemacht werde, was dann allerdings anlässlich des Bewilligungsverfahrens doch gemacht wurde. Die Bewilligung wurde erteilt, obwohl seitens Gemeinderat eine Einsprache vorlag. Er erachtet diesen Zustand als untragbar und ist der Meinung, dass dagegen etwas unternommen werden muss.
Für ihn keine befriedigende Antwort resultierte auf die Frage 2, welche klar zum Ausdruck brachte, dass er an einer Entkoppelung ohne Verstrickung der Gemeinden in einen Standortwettbewerb interessiert sei.
Da diese Antwort unbefriedigend ausgefallen ist, plädiert er für die Aufrechterhaltung seines Postulates.
RR Hans Fünfschilling erwidert, dass er in seiner gesamten Amtszeit als Finanzdirektor nur auf positive Reaktionen bei den Gemeinden stiess. Der nun einmalige Fall stelle für ihn nun kein grundsätzliches Problem dar.
Wie der Regierung seitens der Gemeinde mitgeteilt wurde, geht es um die mündliche Aussage eines Versprechens.
Es liege nichts schriftliches vor, andernfalls hätte der Kanton darauf Regress genommen. Da bis jetzt in keinem einzigen Fall mit den Gemeinden Probleme aufgetaucht sind, sah man keine Veranlassung für eine Ablehnung. Die Regierung habe zwar Verständnis für den Aerger des Gemeinderates, für sie müsse jedoch das Interesse einer Gleichbehandlung im Vordergrund stehen.
Er gibt Ruedi Brassel insofern recht, dass er seine Meinung, dass kein Rechtsanspruch aus der Erleichterung abgeleitet werden darf, unterstützt. Es sollte sich jedoch das Bild eines Kantons abzeichnen, welcher sich unter gleichen Bedingungen gleich verhält und keine Willkür zulässt.
Wenn sich Gemeinde und Kanton bei einem Neuzuzüger darüber einig sind diesem, aus welchen Gründen auch immer, keine Steuererleichterung gewähren zu wollen, muss diese Entscheidungsfreiheit gegeben sein.
://: Das Postulat wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 13. April 2000