LR Protokoll 4. Mai 2000 (Teil 3)

Protokoll der Landratssitzung vom 4. Mai 2000



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 487

5 1999/025
Berichte des Regierungsrates vom 9. Februar 1999 und der Finanzkommission vom 6. Januar 2000: Anpassung des kantonalen Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974 an die zwingenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990. 1. Lesung

6 1999/025A
Berichte des Regierungsrates vom 20. April 1999 und der Finanzkommission vom 6. Januar 2000: Ergänzung der Vorlage 1999/025 aufgrund des inzwischen beschlossenen Stabilisierungsprogrammes 1998 des Bundes

7 1999/025B
Berichte des Regierungsrates vom 14. September 1999 und der Finanzkommission vom 6. Januar 2000: Ergänzung II der Vorlage 1999/025 aufgrund der zukünftigen Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes des Bundes betreffend Wechsel der Steuerpflicht im interkantonalen Verhältnis

Der Präsident Walter Jermann macht die Ratsmitglieder darauf aufmerksam, dass die Traktanden 5., 6. und 7. in einem Paket behandelt werden.

Roland Laube führt aus, dass das Eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz vom Bundesrat auf 1.1.1993 in Kraft gesetzt wurde. Dieses Gesetz verpflichtet alle Kantone, ihre Steuergesetze bis spätestens per 1.1.2001 entsprechend anzupassen.
Die lange Uebergangsfrist hat zur Folge, dass nun kurz vor Torschluss noch diverse Aenderungen des Bundesgesetzes erfolgen.
Für die Kantone, welche, wie der Kanton Basel-Landschaft zurzeit, die Steuergesetzrevision behandeln, bedeuten diese Aenderungen des Bundes eine laufenden Anpassung im kantonalen Steuergesetz, was in der Folge
im Verlaufe der Kommissionsberatungen noch die Vorlagen 1999/025 A und 1999/025 B auslöste. Zu einem späteren Zeitpunkt werden weitere Ergänzungen folgen.
In diesem Zusammenhang merkt er zur Vorlage 1999/025c "Aenderung des Steuerharmonisierungsgesetz betreffend der Einführung von steuerbegünstigtem Bausparen" an, dass hier die Regierung etwas vorschnell war, da zwar die Wiederaufnahme des Bausparens beim Bund diskutiert werde, jedoch noch kein Entscheid gefallen ist. Die Finanzkommission wird deshalb die Vorlage erst nach Vorliegen des Bundesbeschlusses behandeln.
Uebereinstimmend sind Regierungsrat und Finanzkommission der Meinung, dass mit der jetzigen Revision nur die zwingend notwendigen Aenderungen erfolgen sollen, was den Handlungsspielraum massiv einschränkt.
Weitere Steuerreformanliegen werden in weiteren Vorlagen Berücksichtigung finden.

Die zwingend vorgesehenen Aenderungen haben für den Kanton Basel-Landschaft einen Mehrertrag von rund 12 Mio. Fr. zur Folge. Dieser Betrag soll, hier sind sich Regierung und Kommission einig, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gesamthaft in irgend einer Form zurückerstattet werden, was dazu führt, dass über alles gesehen von einer ertragsneutralen Revision gesprochen werden kann.
Die jetzige Vorlage hat dennoch für verschiedene Kategorien Steuerpflichtiger recht einschneidende Auswirkungen, auf welche, um dies nachdrücklich zu betonen, keine Einflussnahme seitens des Kantons möglich ist.

Negative Auswirkungen zeichnen sich vor allem in drei Bereichen steuerpflichtiger Personen ab:

- In erster Linie sind die Rentnerinnen und Rentner betroffen, da sie durch die ersatzlose Streichung der Freibeträge der AHV/IV-Renten eine Mehrbelastung von 32 Mio. Franken trifft, was Roland Laube als sehr bedauerlich, aber vom Bund unabänderbar vorgegeben, taxiert.

- Die zweite betroffene Gruppe sind zukünftige Hausbesitzer. Hier ist der bisherige Abzug für das Bausparen nicht mehr zulässig, was dem Kanton Mehreinnahmen von rund 4 Mio. Fr. beschert.

Wie jedoch einleitend bemerkt, ist dieser Revisionspunkte seitens des Bundes noch nicht abschliessend behandelt.

- Die dritte Kategorie betrifft den bisherigen Kinderabzug für Privatschulen, der nicht mehr zugelassen wird. Daraus resultieren rund 1 Mio. Fr. an Mehreinnahmen.

Es existieren andererseits auch Bereiche mit positiven Auswirkungen.
Dies trifft vor allem auf Familien mit mittleren bis hohen Einkommen zu. Da das bisher praktizierte System mittels Kinderabzug nach neuer Rechtslage nicht mehr möglich ist, wurde nach einer Lösung gesucht, um den tiefen Einkommen keine Schlechterstellung gegenüber heute zuzumuten, was systembedingt dazu führte, dass höhere Einkommensklassen teilweise eine deutliche Besserstellung gegenüber heute erfahren haben.
Aus diesem Systemwechsel resultieren für den Kanton 13 Mio. Fr. Mindereinnahmen.

Beim einzigen Revisionspunkt, welcher nicht in Zusammenhang mit dem Steuerharmoninisierungsgesetz steht, der Neuregelung betreffend Teilsplitting bei Renteneinkommen, fallen rund 12 Mio. Fr. an Mindereinnahmen an.

Zusammenfassend spricht sich die Finanzkommission für die notwendigen Anpassungen in Zusammenhang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz aus und beantragt daher den Aenderungen im Steuergesetz gemäss Beilage zum Kommissionsbericht zuzustimmen.

Falls der Rat, oder bei einer allfälligen Abstimmung die Bevölkerung, die Vorlage ablehnt, werden dem Kanton Basel-Landschaft die Vorschriften vom Bund aufgezwungen.

Urs Wüthrich :"Ertragsneutral, drei Pakete ja, aber alle auf dem Tisch". Mit diesen Forderungen ist die SP zu den aktuellen Revisionsprojekten des kantonalen Steuergesetzes angetreten.
"Ertragsneutral", weil die Fraktion der Meinung ist, dass der Kanton Basel-Landschaft über den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum verfügt, welcher es ermöglicht, den Mehrertrag mit gezielten Entlastungen zu kompensieren.
"Drei Pakete ja, aber alle auf dem Tisch" bedeutet, dass die Aufgliederung der Projekte von der SP befürwortet wird, da die Uebersicht dadurch verbessert und damit die Chance einer differenzierten Diskussion gegeben ist.
Die Fraktion war indes immer der Meinung, dass auch bei einer gestaffelten Behandlung nie der Gesamtüberblick verloren werden darf, was nach Ansicht der SP bis heute gegeben war..

Die Fraktion tritt auf die Vorlage ein und unterstützt diese in der vorliegenden Form. Dies gilt in gleichem Masse für die beiden Ergänzungsvorlagen 1999/025 A und B.

Wie bereits seitens des Kommissionspräsidenten bemerkt, bietet der Vollzug von verbindlichen Vorgaben der Bundesgesetzgebung kaum Gestaltungsspielraum. Trotzdem wolle er auf drei Aspekte hinweisen.
Die SP-Fraktion begrüsst grundsätzlich die Harmonisierung der kantonalen Steuergesetze, im Bewusststein, dass mit der formellen Harmonisierung der Steuerwettbewerb und die Tatsache, dass die Kanton zunehmen erpressbar werden, damit nicht aus der Welt zu schaffen ist, was nur über eine materielle Harmonisierung zu schaffen wäre. Immerhin wird mit der formellen Harmonisierung eine Verbesserung der Uebersicht erreicht und ein einfacherer Vergleich verschiedener Steuersysteme ermöglicht.
Aber auch die Schattenseiten, die mit der Harmonisierung einhergehen, sollten nicht verschwiegen werden. Wie bereits ausgeführt ist dies einerseits der Wegfall der Freibeträge bei den AHV/IV Renten, wobei der Teilsplittingabzug für Renteneinkommen den Alleinstehenden nichts nützt.
Der zweite Aspekte betrifft den Systemwechsel beim Kinderabzug, bei welchem zwar die tieferen Einkommen nicht schlechter fahren als heute, was zusammen mit der Entlastung der mittleren und hohen Einkommen jedoch zu einer Mindereinnahme von 13 Mio. Fr. führt, die auf der Seite der Ausgleichsschaffung fehlen.
Die rollende Planung auf Bundesebene hat zur laufenden Anpassung und Einarbeitung und zur Erweiterung der Vorlage mittels Ergänzungen geführt.
Er windet in diesem Zusammenhang dem Kommissionspräsidenten, der trotz der schwierigen Umständen in der Lage war, einen guten und übersichtlichen Bericht zu verfassen, ein Kränzchen.

Daniela Schneeberger bringt zum Ausdruck, dass aufgrund des Steuerpaketes eins nun die restlichen zwingenden Anpassungen zum Steuerharmoniserungsgesetz mit dem Steuerpaket zwei vorgenommen werden müssen, da dieses bekanntlich ab 1.1.2001 in Kraft tritt.
Die FPD-Fraktion erklärt sich damit einverstanden und begrüsst den Umstand, dass dort wo ein Ermessensspielraum zur Verfügung stand keine Aenderungen erfolgt sind.
Die vorgeschlagenen Aenderungen ergeben einen Nettomehrertrag von rund 12 Mio. Fr., wobei sie auf die wichtigsten Aenderungen, welche dem Bericht der Finanzkommission zu entnehmen sind, hinweist.

Zur Vorlage 1999/025A betont Daniela Schneeberger, dass, obwohl es der Fraktion schwer falle, sie sich den zwingenden Vorgaben des Bundes beuge. Die Vorlage 1999/025B gab bei der FDP zu keinen Diskussionen Anlass.

Zusammenfassend begrüsst die FDP-Fraktion grundsätzlich das Vorgehen zur Anpassung an das Steuerharmoniesierungsgesetz an die zwingenden Bestimmungen mit dem Steuerpaket zwei und drei. Voraussetzung für dieses Vorgehen sei allerdings, dass das Steuerpaket drei rasch zur Vorlage gelange. Dem wurde insofern Rechnung getragen, als in der Finanzkommission die verfassungskonforme Familienbesteuerung bereits behandelt wurde und diese demnächst in den Landrat gelangt.
Mit der Einführung der einjährigen Steuerveranlagung war die Forderung verknüpft die Veranlagungen stark zu vereinfachen. Die Fraktion wartet noch auf die Erfüllung dieser Forderung.

Zu den Mehreinnahmen von 12 Mio. Fr. führt sie aus, dass sich die FDP für die Erhaltung eines attraktiven Standortes sowohl für natürliche als auch juristische Personen einsetze, was mittels der Mehrerträge des Steuerpaketes zwei möglich sei.

Neben den zwingend notwendigen, sollten nach Auffassung der Fraktion auch all jene Anpassungen vorgenommen werden, welche den Kanton als attraktiven Wirtschaftsstandort stärken.
Bei der Verrechnung der Verlustvorträge von bisher vier auf neu sieben Jahre ist diesem Punkt bereits teilweise Rechnung getragen worden.
Abschliessend sei festzustellen, dass keine Steuererleichterungen zu erwarten seien, da mit den zwingenden Anpassungen bisherige kantonal einzigartige Sonderregelungen ausser Kraft gesetzt werden. Freiräume bilden nur noch Tarife und Sozialabzüge.
Die FDP stimmt im Bewusstsein, dass ihr keine andere Wahl bleibt, den drei Vorlagen zu.

Urs Baumann erachtet die Vorlage als sinnvoll und stimmt namens der CVP/EVP-Fraktion der Vorlage zu.
Er äussert sich zufrieden darüber, dass unter dem Aspekt einer zügigen Abwicklung keine Ueberladung mit Wünschen erfolgte und die Kann-Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden.
Eine Zustimmung seitens der Fraktion erfolgt auch aufgrund der Tatsache, dass bereits eine weitere Vorlage über die Familienbesteuerung in Vorbereitung ist, bei welcher eine Kompensation der resultierenden Mehreinnahmen erfolgen soll.
Zum Bausparen gibt er seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich die übrigen Kantone dem bewährten Baselbieter-Modell anschliessen werden.

Hans Schäublin beantragt namens der SVP-Fraktion Rückweisung der Vorlagen mit der Begründung, dass damit keine Verzögerung geplant sei, dass jedoch vor Zustimmung durch die Fraktion ein transparenter Verteiler der Mehreinnahmen vorliegen müsse..

Heinz Mattmüller kann sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass offenbar im Bundeshaus alles daran gesetzt wird, alle Kantone in Sachen Steuern am Gängelband zu führen, damit im entscheidenden Moment das Steuerrecht der EU flächendeckend eingeführt werden könne. Der erste Schritt erfolge bereits mit der Steuerharmonisierung. Nach Zustimmung des Souveräns verbleibt dem Kanton lediglich noch der Vollzug.
Den Schweizer Demokraten erscheint es unhaltbar, dass der Abzug für die Rentner dahinfällt. Sie empfinden die daraus resultierenden Mehreinnahmen von 32 Mio. Fr. als überaus störend.
Die Schweizer Demokraten schliessen sich dem gewünschten Vorgehen an, nehmen aber als eingefleischte Föderalisten die Aenderungen und Anpassungen mit Bedenken zur Kenntnis.

Zu 1999/025B führt er aus, dass die Fraktion den Gedanken zum Erwerb selbstgenutzen Wohneigentums unterstützen.

Heinz Mattmüller kann sich erinnern, wie in der Finanzkommission über die Vor- und Nachteile zur Vorlage 1999/025C diskutiert wurde und stimmt namens der Schweizer Demokraten den Aenderungen zu.

Alfred Zimmermann befürwortet namens der Fraktion der Grünen die Steuerharmonisierung und favorisiert sogar eine vollständige Harmonisierung, da damit die Rivalität unter den Kantonen eliminiert werden könnte.
Die Zustimmung zur Vorlage fällt der Fraktion aufgrund der Anzahl der Verschlechterungen, allen vorab die Freibeträge der AHV/IV, nicht leicht.
Die Vorlage macht klar, dass der Kanton Basel-Landschaft bis anhin ein sehr liberales und grosszügiges Steuergesetz hatte, sowohl gegenüber den finanziell schwächeren aber auch gegenüber den mittleren und hohen Einkommen.
Erwähnenswert sind auch die beiden Tatsachen, dass keine Schulgelder mehr in Abzug gebracht werden dürfen und dass der Kinderabzug nur noch vom steuerbaren Einkommen gestattet ist.
Er erwähnt jedoch auf der Seite der Verbesserungen, dass beim Liegenschaftsunterhalt Abzüge für Massnahmen im Zusammenhang mit Energieeinsparungen möglich sind.
Er hoffe, dass mit dem Steuerpaket drei die Schlechterstellung vor allem der sozial Schwachen wieder einen Ausgleich erfährt.

Roland Laube kommt auf den Rückweisungsantrag der SVP zurück und bittet um Ablehnung des Antrags.
Die Haltung der Finanzkommission zielte immer darauf ab, dass die vorliegende Vorlage erst behandelt wird, wenn der Inhalt des Steuerpaketes drei bekannt ist, was auch heute noch Gültigkeit hat.
Inzwischen erfuhr die Nummerierung der Pakete eine Aenderung.
Es war aber klar die Meinung der Kommission, dass in Paket drei die Verteilung der sogenannten Kompensationen der durch die Steuerharmonisierung bedingten Mehreinnahmen bekannt sind. Dies ist inzwischen der Fall. Die Finanzkommission hat die Vorlagen "2000/070 Verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung und die Vorlage 2000/069 "Erbschafts- und Schenkungssteuer" beraten und sich mit dem Regierungsrat geeinigt, diese beiden Vorlagen als Kompensation der Mehreinnahmen für die Steuerharmonisierung vorzuschlagen.
Er wolle festhalten, dass er sich immer dafür eingesetzt habe, dass Geschäft erst nach Bekanntwerden der Vorlagen zu traktandieren.
Ausserdem ist vorgesehen, dass die zweite Lesung des Steuerharmonisierungsgesetzes zusammen mit den obgenannten Vorlagen stattfinden soll.

Hans Schäublin fragt nach, ob er richtig gehe in der Annahme, dass eine Befürwortung der Regierung und ein Beschluss der Kommission noch keine Rechtsgültigkeit beinhalte?

Roland Laube bejaht dies, bemerkt jedoch gleichzeitig, dass dieser Zustand bei Vorlagen, die parallell behandelt werden, Gang und Gäbe sei.

://: Der Rückweisungsantrag der SVP wird mehrheitlich abgelehnt.


Titel und Ingress keine Wortmeldungen

I. keine Wortmeldungen

§ 6 Absatz 2, Buchstabe d-g keine Wortmeldungen

§ 8 Absatz 3 keine Wortmeldungen

§ 10 bis 7. Besteuerung nach dem Aufwand keine Wortmeldungen

§ 11 V. Beginn und Ende der Steuerpflicht keine Wortmeldungen

§ 16 Absatz 1, Buchstaben d-f

Max Ribi fragt nach, ob alle Vereine, die die Kriterien d - f nicht erfüllen eine Steuererklärung abgeben müssen, wobei anschliessend festgestellt wird, dass kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.
Zudem bittet er um Auskunft, ob im zweiten Steuerpaket vorgesehen sei, dass wenn ein Verein eine Schenkung erhalte, diese von der Steuer befreit ist.
Er sei enttäuscht über die restriktive Haltung des Bundes.

Hans Fünfschilling verweist nochmals darauf, dass das was die Vorlage enthält ein Muss darstellt und dass bei Nichtbeachtung die Inkraftsetzung trotzdem erfolgt.
Was die Vereine anbelangt stimmt er der Aeusserung Max Ribi's zu. Auch er finde es absolut lächerlich. Er könne jeodch dazu nur das Versprechen abgeben, dass die Steuerverwaltung eine Handhabung mit Augemass vornehme.

§ 16 Absatz 2 keine Wortmeldungen

§ 16 Absatz 4 (Ergänzung) keine Wortmeldungen

§ 23 Absatz 3 keine Wortmeldungen

§ 24 Buchstabe b keine Wortmeldungen

§ 24 Buchstabe e ter keine Wortmeldungen

§ 24 Buchstabe e quater keine Wortmeldungen

§ 24 Buchstabe f keine Wortmeldungen

§ 24 Buchstabe i keine Wortmeldungen

§ 27 5. Leibrenten und Einkünfte aus Verpfründung

Peter Zwick bezieht sich auf das Wort "Freibetrag" und in diesem Zusammenhang auf die Steuerharmonisierung in der Bundesverfassung auf Art. 29, welcher besagt: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge".
Wenn es sich beim Abzug der AHV/IV um einen Freibetrag handelt, sei dies seiner Ansicht nach unzulässig, falls es sich jedoch um einen Steuerabzug handle, sehe es anders aus. Er bittet die Regierung um Abklärung bis zur 2. Lesung.

RR Hans Fünfschilling nimmt das Gesagte entgegen und verspricht, dass die Steuerverwaltung die Kommission im Hinblick auf die juristische Interpretation beraten werde.
§ 27 bis Absatz 2 Buchstabe a, b und c

Nach den Wissensstand von Eugen Tanner sollen die Renten ab 1.1.2002 zu 100% steuerpflichtig werden, wenn er jedoch Buchstabe a. lese, bedeute dies, dass weiterhin eine Besteuerung von 80% gegeben ist. Handelt es sich dabei um ein Missverständnis?

Roland Laube führt aus, dass vor dem bezeichneten Buchstaben a. ein bestehender Text im geltenden Gesetz existiert, welcher definiert, dass es sich hierbei um eine Uebergangsregelung handelt.

§ 28 Buchstabe b, e, g, h, i, k, l keine Wortmeldungen

§ 29 Absatz 1 Buchstabe b, f, g, i, k keine Wortmeldungen

§ 29 Absatz 1 Buchstabe k bis keine Wortmeldungen

§ 29 Absatz 1 Buchstabe l, m, n keine Wortmeldungen

§ 29 Absatz 2 bis keine Wortmeldungen

§ 29 Absatz 2 ter keine Wortmeldungen

§ 29 Absatz 3 keine Wortmeldungen

§ 29 bis Absatz 1 keine Wortmeldungen

§ 29 bis Absätze 2, 3, 4, 5, und 6 sowie Absatz 7 letzter Satz keine Wortmeldungen

§ 33 IV. Bestimmung des steuerbaren Einkommens keine Wortmeldungen

§ 34 Absatz 4 keine Wortmeldungen

§ 36 Absatz 1 und 3 keine Wortmeldungen

§ 36 bis (zweitletzter Satz) keine Wortmeldungen

§ 43 Absatz 4 keine Wortmeldungen

§ 46 Absatz 6 keine Wortmeldungen

§ 49 IV. Hausrat keine Wortmeldungen

§ 52 Absätze 2 bis und 3 keine Wortmeldungen

§ 53 Absatz 4 keine Wortmeldungen

§ 57 5. Verlustverrechnung keine Wortmeldungen

§ 59 Absatz 2, 3, 5, 6 keine Wortmeldungen

§ 59 bis 8. Altrechtliche Beteiligungen keine Wortmeldungen

§ 61 2. Verdecktes Eigenkapital keine Wortmeldungen

§ 63 Absatz 1 keine Wortmeldungen

§ 64 2. Domizilgesellschaften keine Wortmeldungen

§ 67 Absätze 1,2, und 4 keine Wortmeldungen

§ 68c Absatz 1 keine Wortmeldungen

§ 68f Absatz 2 (Ergänzung) keine Wortmeldungen

§ 68o Titel keine Wortmeldungen

§ 68o Absatz 3 keine Wortmeldungen

§ 68o bis 6b. Empfänger von privatrechtlichen Vorsorgeleistungen keine Wortmeldungen

§ 68p 7. Arbeitnehmer bei internationalen Transporten keine Wortmeldungen

§ 73 Buchstabe a, h, i keine Wortmeldungen

§ 75 Absatz 4 keine Wortmeldungen

§ 89 3. Verlustverrechnung keine Wortmeldungen

§ 106 Absatz 3 keine Wortmeldungen

§ 119 IX. Eröffnung der Veranlagung keine Wortmeldungen

§ 122 I. Form und Inhalt, Einsprachefrist, Aktivlegitimation keine Wortmeldungen

§ 124 Absatz 3 keine Wortmeldungen

§ 132 Revision keine Wortmeldungen

§ 143 VII. Rechen- und Schreibfehler keine Wortmeldungen

§ 146 X. Nachsteuer keine Wortmeldungen

§ 147 XI. Verjährung keine Wortmeldungen

A. Steuervergehen

§ 148 I. Steuerbetrug keine Wortmeldungen

§ 149 Absatz 4, 5 keine Wortmeldungen

§ 150 Absatz 1 keine Wortmeldungen

Zwischentitel vor § 151 keine Wortmeldungen

§ 151 I. Steuerhinterziehung - 1. Vollendetes Delikt keine Wortmeldungen

§ 152 2. Versuchtes Delikt keine Wortmeldungen

§ 153 3. Teilnahme keine Wortbegehren

§ 154 II. Verletzung von Verfahrenspflichten keine Wortmeldungen

§ 156 keine Wortmeldungen

§ 157 V. Besondere Fälle - 1. Bei juristischen Personen keine Wortmeldungen

§ 158 2. Beim Nachlassinventar keine Wortmeldungen

§ 159 3. Bei Ehegatten keine Wortmeldungen

§ 164 V. Verfahrensnachfolge keine Wortmeldungen

§ 166 VII. Verfolgungsverjährung keine Wortmeldungen

II. keine Wortmeldungen


://: Damit ist die 1. Lesung beendet.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 4. Mai 2000


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