LR Protokoll 4. Mai 2000 (Teil 2)
Protokoll der Landratssitzung vom 4. Mai 2000
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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)
Nr. 485
3 2000/015
Berichte des Regierungsrates vom 18. Januar 2000 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 11. April 2000: Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zum Regionalen Schulabkommen 2000 (RSA 2000) per 1. August 2000
Eugen Tanner erklärt, das mehr als 25 jährige Schulabkommen, RSA, habe sich mehr als bewährt. Idee ist es heute, die Schulen für Besucherinnen und Besucher der Region zu öffnen. Der Zutritt zu den Schulen soll auf möglichst unkomplizierte Art und Weise stattfinden können, die Freizügigkeit gewährleistet sein.
Verschiedentlich wurde das RSA revidiert, letztmals im Jahre 1993. Heute geht es darum, das im Kreis der nordwestschweizerischen Erziehungsdirektionen total revidierte Abkommen zu bestätigen.
Anpassungen wurden schwergewichtig im Tarifbereich vorgenommen. Man hat sich durchgerungen, Tarife im Vollkostenbereich zu schaffen, allerdings lassen die aktuell verfügbaren Unterlagen noch keine klaren Aussagen über die Vollkostenbeträge der einzelnen Schulen zu.
Auf den Kanton Basel-Landschaft werden Mehrkosten in der Höhe von 2,04 Millionen Franken zukommen. Baselland bezahlt für auswärts gehende Baselbieter Schülerinnen und Schüler rund 16 Millionen und nimmt etwa 9 Millionen ein.
Bilaterale Abkommen, beispielsweise für die Gymnasien Laufen oder Muttenz oder der Besuch von Schulen in Basel durch Allschwiler Schülerinnen und Schüler, sind vom RSA nicht betroffen.
Innerhalb der Kommission war das Geschäft unbestritten, die Anpassung an die effektiven Kosten ist gerechtfertigt.
Beatrice Fuchs muss feststellen, dass das Parlament - zusammen mit den anderen Kantonen - dem RSA nur zustimmen, daneben aber kaum Einflussmöglichkeiten geltend machen kann. Positiv erscheint der Landrätin, dass Schülerinnen und Schüler bei einem Kantonswechsel nicht automatisch auch die Schule wechseln müssen, sondern maximal 2 Jahre lang weiterhin ihre angestammte Schule besuchen können.
Der Mehraufwand von 2,04 Millionen Franken erweist sich angesichts der Anzahl Schülerinnen und Schüler, die vor allem in Basel-Stadt eine Schule besuchen, für den Kanton Basel-Landschaft als kostengünstig.
Wichtig ist für Bea Fuchs auch die Feststellung, dass mit dem neuen RSA kein Selbstbedienungsladung für die Einteilung in die Wunschschule der Eltern geschaffen wird, denn eine Bewilligung für eine ausserkantonale Schule wird nicht erteilt, solange im Kanton ein adäquates Schulangebot vorhanden ist.
Über die Spezialbestimmungen bleibt beispielsweise für die 500 Schülerinnen und Schüler aus Allschwil die Möglichkeit bestehen, die Schulen in der Stadt besuchen zu können.
Die SP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Zustimmung zum regionalen Schulabkommen aus.
Christine Mangold erklärt die unbestrittene Zustimmung zur Vorlage auch in der FDP-Fraktion.
Das bereits seit 1975/76 in Kraft stehende regionale Schulabkommen soll auch den Baselbieter Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ausserkantonale, im eigenen Kanton nicht angebotene Lehrgänge nutzen zu können.
Wenn auch das RSA nicht die Vollkosten abdeckt, so kommt es der Kostenwahrheit doch recht nahe.
Sollte der Kanton Basel-Landschaft dem Abkommen nicht beitreten, so müsste für jeden Schüler, der ein solches Angebot nutzen möchte, jeweils ein Tarif ausgehandelt werden und der Kanton könnte nicht von dem durch das Abkommen ausgehandelten Tarif profitieren.
Gerold Lusser betont, das bereits mehr als 20 Jahre alte Schulabkommen zeige, wie es möglich ist, Teile des Schulwesens flächendeckend zu optimieren und damit eine Qualitätserhöhung zu erzielen.
Zu den Kosten bemerkt der Fraktionssprecher der CVP, mit Erstaunen könne den Unterlagen entnommen werden, dass beispielsweise für die Sekundarstufe 1 immerhin 18'000 Franken einzusetzen sind. Solche Zahlen decken auf, welche finanziellen Mittel auch in Zukunft für das Schulwesen bereit gestellt werden müssen.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt das Abkommen einstimmig und ist besonders erfreut, dass damit ein weiterer Schritt in der partnerschaftlichen Gestaltung des Schulwesens getan werden kann. Damit ist ein Garant gegeben, dass kommende Generationen ihre angemessene Ausbildung zu einem verantwortbaren Preis erhalten werden.
Hanspeter Wullschleger gibt bekannt, in der SVP-Fraktion habe die Kostenerhöhung eine Diskussion ausgelöst, doch gelangte man zur Erkenntnis, die Vorteile des Abkommens überwiegten den Nachteil der Kostensteigerung, so dass er im Namen der Fraktion die Zustimmung zum RSA erklären könne.
Mirko Meier stimmt namens der Schweizer Demokraten dem Schulabkommen zu, hofft aber inständig, dass in diesem Bereich in Zukunft an den Kanton Basel-Landschaft keine weiteren Forderungen gestellt werden und endlich Ruhe einkehrt.
Roland Meury stimmt im Namen der Grüne Fraktion dem Schulabkommen zu und wünscht, dass die Schulen des Kantons ein qualitativ hohes Niveau halten können.
RR Peter Schmid ergänzt, für die Gemeinden werde das Abkommen keine Auswirkungen zeigen, weil die Bewegungen des regionalen Schulabkommens nicht dort stattfinden, wo die Gemeinden zuständig werden, sondern nur in den höheren Schulen.
An die Adresse von Mirko Meier bemerkt der Erziehungsdirektor, von ständigen Forderungen an den Kanton könne nicht die Rede sein, tatsächlich sei der Kanton Basel-Landschaft Nutzniesser des Abkommens. Der Kanton erhalte die Möglichkeit, Baselbieter SchülerInnen in ausserkantonale Bildungseinrichtungen schicken zu können, ohne dafür die Vollkosten tragen zu müssen.
://: Der Landrat genehmigt den Landratsbeschluss zum Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum regionalen Schulabkommen 2000 (RSA 2000) einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Regionalen Schulabkommen 2000
Vom 4. Mai 2000
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 64 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984, beschliesst:
1. Der vom Regierungsrat beschlossene Beitritt zum Regionalen Schulabkommen vom 8. Juli 1999 der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn und Zürich (RSA 2000) wird unter Vorbehalt der Inkraftsetzung von Ziffer 2 dieses Beschlusses genehmigt.
2. Der Landrat bewilligt für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem RSA 2000 für den Kanton Basel-Landschaft ergeben werden, für die Jahre ab 2001 als jährlich wiederkehrende Ausgabe 16,44 Mio. Franken, zuzüglich allfälliger Mehraufwendungen entsprechend der Entwicklung der Ausbildungskosten und der Nutzung des Ausbildungsangebots durch Auszubildende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft.
3. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
4. Es wird Kenntnis genommen, dass aus dem Beitritt zum RSA 2000 jährliche Aufwendungen von 16,44 Mio. Franken und Erträge von 8,86 Mio. entstehen, was im Vergleich zum bisherigen Abkommen einen jährlichen Mehraufwand von Fr. 2,04 Mio. Franken zur Folge hat.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 486
4 2000/016
Berichte des Regierungsrates vom 18. Januar 2000 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 11. April 2000: Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV)
Eugen Tanner verweist darauf, dass es sich bei der Vereinbarung quasi um die kleine Schwester, resp. eine Ergänzung des regionalen Schulabkommens handelt.
Die Regelung betrifft vor allem ausserregionale Schulen, d.h. es handelt sich um eine Institution gesamtschweizerischen Charakters, die es jungen Studierenden ermöglicht, eine Ausbildung ausserhalb ihres Wohnkantons zu besuchen.
Im Kanton Basel-Landschaft unterliegen lediglich zwei Schulen dieser Regelung, welche zur Zeit nur von vereinzelten Studierenden anderer Kantone besucht werden. Umgekehrt sind 19 Schülerinnen und Schüler des Kantons Basel-Landschaft in ausserkantonalen Schulen eingeschrieben, was mit Kosten von total Fr. 120'000.-- verbunden ist.
Der Beitritt zu Internkantonalen Fachhochschulvereinbarung ist aus dem Grunde sinnvoll, da eine wichtige Anzahl von Verfahrensfragen mit diesem Beitritt geregelt werden. Auch für die Erziehungs- und Kulturkommission war das Geschäft unumstritten, weshalb er empfehle dem Beitritt zuzustimmen.
Beatrice Fuchs erachtet die Vorlage als völlig unspektakulär, da wie bereits erwähnt, lediglich neunzehn Studierende davon betroffen sind.
Positiv findet sie die Tatsache, dass sämtliche Schweizer Kantone der Vereinbarung beigetreten sind und dass jeder Kanton frei entscheiden kann, an welche Schulen er Beiträge ausrichtet, ebenso dass gewährleistet ist, dass keine überhöhten Schulbeiträge zu leisten sind.
Christine Mangold bestätigt die Aussage des Kommissionspräsidenten, dass für die Anmeldung zum Beitritt die beiden Schulen Höhere Kaufmännische Gesamtschule in Reinach und die Kantonale Technikerschule für Informatik in Muttenz in Frage kommen.
Sollte kein Beitritt erfolgen, könnten keine ausserkantonalen Studierenden im Kanton Basel-Landschaft unterrichtet werden.
Als einziges Negativum bezeichnet sie, dass in der Vereinbarung lediglich das Verfahren nicht aber die Beiträge geregelt werden. Wie jedoch bereits erwähnt, besuchen zur Zeit 19 Baselbieterinnen und Baselbieter ausserkantonale Schulen, was mit Kosten von rund Fr. 112'000.-- verbunden ist.
Die FDP hat dem Beitritt der Internkantonalen Fachschulvereinbarung einstimmig zugestimmt.
Gerold Lusser macht darauf aufmerksam, dass die sogenannte Verfahrensregelung ein Bestandteil der Gesamtabkommen ist und damit nicht als unwesentlich bezeichnet werden darf. Als Teil der notwendigen Palette von Schulangeboten betreffe sie zwar im Moment wenige Schulen, aber auch diese wenigen seien wichtig. Die CVP/EVP setze sich für eine Durchsetzung der Vorlage ein.
Hanspeter Wullschleger bekräftigt namens der SVP-Fraktion die Unbestrittenheit des Beitritts zur Fachhochschulvereinbarung.
Auch für Mirko Meyer und die Schweizer Demokraten ist die Vorlage unbestritten.
Roland Meury spricht sich namens seiner Fraktion für die Vorlage aus. Auf die Bemerkung eines Ratsmitgliedes, "man habe dazu ja nicht viel zu sagen", erwidert er, dass für ihn die Kompetenz darin liege, eine Vorlage anzunehmen oder abzulehnen und nicht darin diese mitzugestalten.
Landratsbeschluss
betreffend Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV)
Vom 4. Mai 2000
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 64 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984, beschliesst:
Der vom Regierungsrat beschlossene Beitritt zur interkantonalen Fachschulvereinbarung wird genehmigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 4. Mai 2000