LR Protokoll 18. Mai 2000 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2000


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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 530

15 2000/074
Berichte des Regierungsrates vom 4. April 2000 und der Finanzkommission vom 4. Mai 2000: Jahresbericht für das Jahr 1999 der Basellandschaftlichen Kantonalbank

Roland Laube: Nachdem die Kommissionsmitglieder im Vorfeld bereits den offiziellen Geschäftsbericht wie auch den Erläuterungsbericht der Revisionsstelle prüfen konnten, wurden sie am 19. April 2000 von den zuständigen Personen der Basellandschaftlichen Kantonalbank eingehend über das Geschäftsjahr 1999 informiert. Auch die Kantonalbank hat den allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung 1999 gespürt. Zwar wird ein praktisch unveränderter Jahresgewinn von rund 64 Mio. Franken ausgewiesen, doch konnten die Rückstellungen für allgemeine Bankrisiken um rund 50 Mio. Franken erhöht werden. Auch die eigenen Mittel der Kantonalbank sind deutlich gestiegen, die Ueberdeckung gegenüber dem vom Bankengesetz geforderten Eigenkapital lag bei 88 % (Vorjahr: 70 %). Der Obolus an den Kanton belief sich auf 22 Mio. Franken (+ 3 Mio).

Die bankengesetzliche Revisionsstelle empfiehlt aufgrund ihrer umfangreichen Prüfungen die vorbehaltlose Genehmigung der Jahresrechnung 1999. Die Finanzkommission schliesst sich dieser Empfehlung an; sie beantragt einstimmig Genehmigung von Jahresrechnung und Geschäftsbericht 1999 der Basellandschaftlichen Kantonalbank und spricht dem Personal, der Geschäftsleitung und dem Bankrat ihren Dank für die geleistete gute Arbeit aus.

Namens der SP-Fraktion beantragt Roland Plattner Genehmigung von Jahresrechnung und Geschäftsbericht 1999 der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB). Die Mitglieder der Finanzkommission konnten sich anlässlich der Sitzung davon überzeugen, dass bei der BLKB eine professionelle Führungs-Crew an der Arbeit ist, welche von einer kompetenten Belegschaft unterstützt wird. Die BLKB könne im kantonalen Benchmarking denn auch als überdurchschnittlich erfolgreich qualifiziert werden.

Aus der Optik des Oberaufsichtsorgans beleuchtet R. Plattner einen speziellen Aspekt näher, den Oeko-Bericht. Zitat aus dem Geschäftsbericht 1999: «Oekologie ist nicht weniger wichtig als vor zehn Jahren, als die BLKB als eine der ersten Banken ein eigenes ökologisches Konzept entwickelt hatte. Heute wird sie aber in einem breiteren Spektrum unternehmerischer Tätigkeit und Verantwortung verstanden. Umwelt, Ethik und Nachhaltigkeit sind Begriffe von zentraler Bedeutung.»

Was die bankinternen Belange betreffe, leiste die BLKB im ökologischen Bereich - z.B. bei der eigenen Bautätigkeit und durch den sparsamen Umgang mit der Energie - Vorbildliches, was der Bank die notwendige Glaubwürdigkeit verleihe, ihrem Oekokonzept auch extern zum Durchbruch zu verhelfen. Dass die Bank jedoch ihre frühere Leader-Funktion in diesem Bereich aufgegeben hat, bedauert R. Plattner. Als bankinterne Gründe würden dafür die starke Bindung von Ressourcen durch ein Migrationsprojekt und den Erwerb der ATAG Asset Management AG (AAM) angeführt. Auch das Interesse der Kreditsuchenden sei gemäss BLKB rückläufig, was R. Plattner so nicht hinnehmen mag. Wenn im Jahr 1999 gerade ein einziger Oeko-Kredit gewährt worden sei, sie das zuwenig angesichts der gesamthaft zur Verfügung stehenden Mittel und des vorhandenen Nachholbedarfs in ökologischen Belangen. Seitens der Bank seien vermehrt offensive Anstrengungen erforderlich, um diesem Anlage- und Kreditzweig von hoher Nachhaltigkeit zum nötigen Erfolg zu verhelfen (z.B. durch joint ventures mit der Fachhochschule beider Basel FHBB, welche eine Positionierung als ökologisches Kompetenzzentrum anstrebe).

Immerhin habe die BLKB den Handlungsbedarf erkannt und arbeite derzeit an einer neuen Werbestrategie. Die SP begrüsst dieses Engagement und hofft, die Nachfrage nach Oekokrediten werde schon bald die dafür zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, damit das derzeit eher ein «Mauerblümchen-Dasein» fristende Oeko-Image der BLKB wieder vermehrt Blüten treiben möge...

Anton Fritschi beantragt namens der FDP Genehmigung von Jahresrechnung und Geschäftsbericht 1999 der BLKB. Der positive Rechnungsabschluss gefällt; alle Sparten - mit Ausnahme des Handelsgeschäfts - weisen 1999 einen Gewinnzuwachs aus, die eigenen Mittel konnten um 72 Mio. Franken verstärkt werden. Erfreulich sei auch die Zuweisung an den Kanton in der Höhe von 22 Mio. Franken, was deutlich mehr sei als aus einer ordentlichen Besteuerung resultieren würde.

Der Kauf der ATAG Asset Management AG (AAM) werde im Vermögensverwaltungsbereich zu einer gesteigerten Eigenkapitalrendite führen, was sich auch im Ergebnis der Gesamtbank niederschlagen dürfte. Gleichzeitig werde damit die Abhängigkeit der Bank von den zinsabhängigen Einnahmen reduziert.

Das Geschäft mit den Kleinen und Mittleren Unternehmungen KMU stellt einen Kernbereich der BLKB dar. A. Fritschi betont, zu dieser Kategorie zählten auch Neu- und Jungunternehmen, welche die bankenüblichen Anforderungen für eine Kreditgewährung oft nicht erfüllen können. Die Bank habe für zukunftsträchtige Projekte von KMUs einen entsprechenden Rahmenkredit reserviert. Die durch die BLKB vorgenommenen Rückstellungen und Wertberichtigungen deckten die erkennbaren Risiken ab.

Urs Baumann stimmt gerne in das Loblied auf die BLKB ein. Differenzierter geht er auf die Frage der KMU-Finanzierung und des Risikokapitals ein:

In der Bilanz der BLKB erscheinen die Ausleihungen gegliedert nach hypothekarischer und sonstiger Deckung sowie ohne Deckung (= Ausleihungen an KMUs ohne genügende Sicherheiten). Mit Blick auf die Eigenkapitalbasis der BLKB hält U. Baumann einen grosszügigeren Kreditrahmen für möglich, zumal diese Ausleihungen gegenüber dem Vorjahr um rund 65 Mio. Franken abgenommen haben. Dies mag teilweise auf die Abschöpfung durch die Grossbanken zurückzuführen sein, welche die KMU neu entdecken, doch beurteilt U. Baumann diese Entwicklung als ungünstig für die hiesige Wirtschaft. Er wünscht sich von den BLKB-Verantwortlichen, dass sie das Feld nicht anderen Banken überlassen, sondern mehr Mut zur Kreditsprechung ohne Deckung und damit zur KMU-Förderung zeigen.

Im Auge behalten will U. Baumann die Entwicklung der Personalkosten. Diese sind zwar im 1999 gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegen, doch wurden andererseits verschiedene Bereiche ausgegliedert, was zu Reduktionen beim Personalbestand geführt habe.

U. Baumann gibt namens der CVP/EVP-Fraktion Eintreten bekannt.

Hildy Haas schliesst sich ihren Vorrednern in den meisten Punkten an. Auch die SVP-Fraktion freut sich am Abschluss 1999 der BLKB, welche als gut geführtes, dynamisches Unternehmen erscheint, das sich seiner Verankerung im Baselbiet bewusst ist.

Der Finanzkommission sei es nicht möglich, eine so komplexe Rechnung wirklich zu prüfen. Sie müsse sich deshalb auf die bankexterne Revisionsstelle, welche eine vorbehaltlose Genehmigung der Jahresrechnung 1999 empfiehlt, verlassen.

Die SVP beantragt Genehmigung von Jahresrechnung Geschäftsbericht der BLKB.

Heinz Mattmüller erwähnt, dass anlässlich der Sitzung mit den Vertretern der BLKB auch spezielle Fragen zu Themen gestellt wurden, welche nicht Gegenstand des Jahresberichts sind. Auch diese wurden zur allgemeinen Zufriedenheit beantwortet.

H. Mattmüller hält fest, der Geschäftsverlauf der BLKB sei vom Wirtschaftsaufschwung auch ohne bilaterale Verträge begünstigt worden. Die Bilanz der BLKB sei erfreulich, und dass rund 80 % der Kantonsbevölkerung bei der BLKB ein Konto führen, widerspiegle das Vertrauen in die Bank.

Die SD schliessen sich der Sympathiewelle für die BLKB an und befürworten Genehmigung von Jahresrechnung und Geschäftsbericht.

Alfred Zimmermann erklärt namens der Grünen Genehmigung von Jahresrechnung und Geschäftsbericht der BLKB.

In Sachen Oeko-Kredite schliesst er sich dem Votum von Roland Plattner an. Die Grünen hätten schon vor Jahresfrist bedauert, dass diese Kredite rückläufig sind und denken, die Bank sei zuwenig aktiv in deren Förderung. Wettgemacht werde dies teilweise durch die Förderung der Bauökologie, welche in den eigenen Gebäuden vorbildlich berücksichtigt werde. Dass in der BLKB derzeit ein neues Ethikkonzept ausgearbeitet wird, welches Oekologie, Nachhaltigkeit und Ethik verbinden soll, werten die Grünen sehr positiv und sind gespannt auf das Ergebnis.

://: Der Landrat genehmigt die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 1999 der Basellandschaftlichen Kantonalbank einstimmig.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei



Nr. 531

11 2000/078
Postulat von Esther Maag vom 6. April 2000: Sistierung der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes

Landratspräsident Walter Jermann war davon ausgegangen, dass das Postulat 2000/078 von Esther Maag mit der Behandlung von Traktandum 10 stillschweigend erledigt sei. Er erklärt Rückkommen auf Traktandum 11, um dieses formell korrekt zu behandeln.

://: Das Postulat von Esther Maag wird grossmehrheitlich abgelehnt.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei



Nr. 532

16 2000/070
Berichte des Regierungsrates vom 28. März 2000 und der Finanzkommission vom 21. April 2000: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung. 1. Lesung

Roland Laube : Dass im Bereich Ehegatten- und Familienbesteuerung Handlungsbedarf aus verfassungsmässiger wie aus politischer Sicht besteht, ist allgemein unbestritten. Die Kommission stellt sich deshalb einstimmig hinter die Vorlage, welche eine Erhöhung des Teilsplittingabzugs von 16'000 auf 20'000 Franken vorsieht. Klar festzuhalten ist aber, dass es sich dabei nur um eine Minimal- und vor allem nur um eine Uebergangslösung handeln kann. Wenn sich der Bund dereinst für eines der derzeit fünf zur Diskussion stehenden Modelle entscheidet, wird auch im Kanton Basel-Landschaft eine umfassendere Revision erforderlich sein.

Die jetzt vorgeschlagene Uebergangslösung wird im Kanton zu Mindereinnahmen von rund 4 Mio. Franken führen.

Die Finanzkommission beantragt einstimmig, die Aenderung des Steuer- und Finanzgesetzes gemäss Entwurf in der Regierungsvorlage gutzuheissen.

Eine Differenz zum Regierungsantrag besteht bei den gleichzeitig zur Abschreibung vorgesehenen Vorstössen: Die Kommissionsmehrheit beantragt, das Postulat 1998/153 der CVP-Fraktion stehenzulassen, weil mit der aktuellen Vorlage nur eine der darin aufgestellten vier Forderungen erfüllt wird.

Peter Meschberger bekundet einstimmiges Einverständnis der SP-Fraktion mit den Anträgen der Finanzkommission.

Juliana Nufer erklärt namens der FDP-Fraktion ebenfalls Zustimmung.

Mit der Erhöhung des Teilsplittingabzugs könne ein Teil des Versprechens eingelöst werden, die Mehreinnahmen von rund 12 Mio. Franken aus dem Steuerpaket 2 (zwingende Anpassungen gemäss Steuerharmonisierungsgesetz StHG) wieder an die Bevölkerung zurückzugeben. Die restlichen 8 Mio. könnten erst verteilt werden, nachdem der Entscheid auf Bundesebene gefallen sei. Im Vordergrund stehe derzeit das Modell der Individualbesteuerung, welches auch die FDP stark favorisiere.

Urs Baumann s CVP/EVP-Fraktion stimmt ebenfalls grossmehrheitlich zu, obschon man nicht ganz zufrieden sei mit der vorliegenden Kompromisslösung. Die Forderungen, welche die damalige CVP-Fraktion im Postulat 1998/153 aufgestellt habe, seinen nur in einem Punkt erfüllt, weshalb man zumindest das Postulat stehen lassen wolle. Die übrigen Forderungen des Postulats seien zudem nicht abhängig vom Bundesentscheid und hätten ebenfalls berücksichtigt werden können. U. Baumann bittet, die Familienbesteuerung dereinst auch wirklich mit echten Entlastungen zu versehen (Abzüge für Versicherungen pro Kind, Fremdbetreuungen etc.).

Hildy Haas erinnert daran, dass die SVP-Fraktion für eine Rückweisung der Vorlage 1999/025 plädiert habe, weil die Verwendung der voraussichtlichen Steuermehrerträge von rund 12 Mio. Franken nicht aufgezeigt wurde. Die blosse Zusicherung, dass diese den Familien zugute kommen sollten, war der Fraktion zu vage. Die jetzt vorgesehene Aenderung des Steuer- und Finanzgesetzes sei nun ein Schritt in die richtige Richtung. Mit der Erhöhung des Teilsplittingabzugs sei eine derzeit mögliche, einfache und rasch wirksame (Minimal-) Lösung getroffen worden.

Die SVP-Fraktion befürwortet die Vorlage in der Hoffnung, dass weiterführende Schritte zur Familienentlastung folgen, sobald die Bundeslösung steht.

Heinz Mattmüller : Ziel ist die steuerliche Gleichbehandlung von Verheirateten (mit und ohne Kinder) mit Konkubinatspaaren, Familien «mit oder ohne Lizenz» sollen steuerlich gleichgestellt werden. Die SD würden lieber sofort zur Individualbesteuerung übergehen, was jetzt nicht möglich ist, weil eine solche dem geltenden Bundesgesetz widersprechen würde.

Auch wenn die jetzt vorgesehene Massnahme nicht das Gelbe vom Ei darstelle, befürworten die SD die Vorlage.

Alfred Zimmermann erklärt namens der Grünen Zustimmung zur vorgeschlagenen Aenderung des Steuer- und Finanzgesetzes und zu den Anträgen der Finanzkommission.

Regierungsrat Hans Fünfschilling wundert sich, wenn Mitglieder der Finanzkommission von «noch zu verteilenden 8 Mio.» sprechen. Ein Steuerfranken sei für ihn ein Steuerfranken, woher er auch stammen möge. Mit Hinweis auf das nachfolgende Traktandum bemerkt er, dass den 8 Mio. Mehreinnahmen bereits 30 Mio. voraussichtliche Mindereinnahmen gegenüberstehen.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung / 1. Lesung:

Titel und Ingress: keine Wortmeldungen

I. keine Wortmeldungen

§ 8 Absatz 3 keine Wortmeldungen

II. keine Wortmeldungen.

Rückkommen wird nicht beantragt.

://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




Nr. 533

17 2000/069
Berichte des Regierungsrates vom 28. März 2000 und der Finanzkommission vom 3. Mai 2000: Änderung des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 7. Januar 1980; Gesetzesinitiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" und Gegenvorschlag des Regierungsrates

Für Roland Laube ist es manchmal nicht einfach, das Präsidium der Finanzkommission auszuüben. Weil der Antrag der Kommission zum vorliegenden Geschäft nicht ganz kompatibel sei mit dem, was Landrat und Finanzkommission eben erst im Zusammenhang mit Regierungsprogramm und Finanzplan beschlossen haben, legt er Wert darauf, einige allgemeine Bemerkungen vorauszuschicken:

Wichtig für die Glaubwürdigkeit von Finanzkommission und Landrat sei es, die Kantonsfinanzen als Ganzes im Auge zu behalten. Dabei seien die mittel- und langfristigen Leitlinien für die Finanzpolitik zu beachten und nicht fallweise spontane Entscheide «aus dem Bauch heraus» zu treffen. Am 13. April 2000 hat der Landrat dazu klare Beschlüsse gefasst: Der von der Regierung vorgelegte Finanzplan 1999-2003 sollte gemäss Landratsbeschluss jährlich um rund 14 Mio. Franken verbessert werden, was von der Regierung als schwierig, aber erreichbar beurteilt wurde. Auf diese Weise könnte ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 % für die ganze Finanzplanperiode erreicht werden. Bei mehr als 100 % wäre sogar ein Schuldenabbau möglich, was R. Laube in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs als unbedingte Notwendigkeit für ein öffentliches Gemeinwesen bezeichnet. Auch aus diesem Grund war in der Finanzkommission immer unbestritten, dass die drei laufenden Steuergesetzrevisionen gesamthaft ertragsneutral sein müssen.

Wie von RR Hans Fünfschilling erwähnt, könne nicht davon ausgegangen werden, es seien nun noch 8 Mio. Franken vorhanden für weitere Massnahmen im Bereich Familienförderung. R. Laube rekapituliert die finanziellen Auswirkungen der drei laufenden Steuergesetzrevisionen:

Die zwingend erforderlichen Aenderungen im Steuergesetz (Steuerharmonisierung) hätten Mehreinnahmen von rund 12 Mio. Franken ergeben. Weil aber davon auszugehen ist, dass das Bausparen reanimiert wird, verbleiben davon voraussichtlich nur rund 8 Mio. Franken Mehreinnahmen aus der Steuerharmonisierung. Davon werden aus der eben verabschiedeten Vorlage zur verfassungskonformen Ehegattenbesteuerung 4 Mio. beansprucht, womit noch 4 Mio. zu «verteilen» wären. Aus der jetzt zur Behandlung stehenden Vorlage zur Erbschaftssteuer würden allein schon bei Annahme des regierungsrätlichen Gegenvorschlags mehr als 4 Mio. Franken Mindereinnahmen resultieren. Würde gar die Initiative angenommen, wären aus den drei Steuervorlagen gesamthaft jährliche Mindereinnahmen von ca. 18 Mio. Franken zu verzeichnen.

Roland Laube zur Vorlage 2000/069:
Vor zwei Jahren wurde eine Initiative eingereicht, welche die Befreiung der direkten Nachkommen von der Erbschaftssteuer fordert. Der Regierungsrat lehnt diese Initiative wegen der damit verbundenen erheblichen Steuerausfälle ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag, der ebenfalls massive Entlastungen für direkte Nachkommen vorsieht. Dieser Gegenvorschlag beinhaltet auch eine Ermässigung der Erbschaftssteuer bei Unternehmensnachfolgen um 50 % (unabhängig vom Verwandtschaftsgrad).

Die Mehrheit der Finanzkommission gelangte zum Schluss, die Initiative sei dem Volk ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten und zur Annahme zu empfehlen.

Als Argumente für die Initiative wurden vorgebracht:


Die Kommissionsminderheit spricht sich u.a. mit folgenden Argumenten gegen die Initiative aus und würde gegebenenfalls hinter dem Gegenvorschlag der Regierung stehen:




Die Finanzkommission beantragt mit 6 : 4 Stimmen (bei einer Enthaltung), die Gesetzesinitiative «Für eine vernünftige Erbschaftssteuer» anzunehmen und auf den Gegenvorschlag des Regierungsrates nicht einzutreten.

Bei den von der Regierung im Zusammenhang mit der Vorlage zur Abschreibung beantragten Vorstössen spricht sich die Finanzkommission in einem Fall dagegen aus: Das Postulat 1991/285 von Jörg Affentranger sei stehenzulassen, weil seine Forderungen mit der Initiative nur teilweise erfüllt würden.

Peter Meschberger hat in den Reihen der SP niemanden gefunden, der gerne Steuern zahlt, auch wenn seiner Partei gelegentlich nachgesagt wird, sie befürworte neue und höhere Steuern. Der Landrat trage aber Mitverantwortung für die Geschicke des Staates. Dem Einzelnen mag es verlockend erscheinen, bei einem Vermögensübergang noch etwas mehr zu erhalten. Angesichts des erwarteten Resultats - Mindereinnahmen für den Kanton von rund 30 Mio. Franken - fehlt für P. Meschberger aber jeglicher Gegennutzen für das Gemeinwesen.

Für die geäusserte Befürchtung, vermögende Leute würden wegen der Erbschaftssteuer abwandern, oder die Hoffnung, solche würden bei Annahme der Initiative zuwandern (Konkurrenz der Kantone), fehlen P. Meschberger konkrete Hinweise. Die Steuermüdigkeit könne auch kein Argument sein - Steuern sind nun mal nötig, um zum Funktionieren des Staates beizutragen, in dem man lebt.

Das Argument der Mehrfachbesteuerung mag P. Meschberger ebensowenig gelten lassen. Auch wenn das irgendwann von jemand anderem verdiente Geld seinerzeit bereits versteuert worden sei, falle dem Erben doch Vermögen zu, zu dessen Erwerb er nichts beigetragen und dafür selbst auch noch keine Steuern bezahlt habe. Und eine Schädigung des Mittelstandes liege kaum vor, wenn bei Annahme des Gegenvorschlags der Regierung jedem einzelnen direkten Nachkommen ein Freibetrag von 200'000 Franken zugestanden würde.

Beim Bekenntnis zur Standortgunst des Kantons (Regierungsprogramm) habe man nicht an einzelne vermögende Personen als potentielle Vererber/innen gedacht, sondern vor allem an Unternehmungen, welche in unserem Kanton Arbeitsplätze anbieten und zur Wertschöpfung beitragen.

Vereinzelt war zu hören, die Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen fördere den Familiengedanken, woran P. Meschberger doch stark zweifelt - zu oft hat er erlebt, dass Familien bei einer Erbschaftsteilung auseinanderbrachen...

Zur Förderung von Wohneigentum wiederum erscheint der im Gegenvorschlag der Regierung vorgesehene Freibetrag schon recht ansehnlich. Der Gegenvorschlag sehe massive Entlastungen für direkte Nachkommen und eine sinnvolle Lösung bei Unternehmensnachfolgen vor.

P. Meschberger bezeichnet die Erbschaftssteuer als gerechte Steuer. Er sähe die Glaubwürdigkeit des Landrates gefährdet, wenn wenige Wochen nach Genehmigung von Regierungsprogramm und Finanzplan ein gegenläufiger Beschluss gefasst würde.

Die SP-Fraktion lehnt die Initiative ab, könnte aber hinter dem Gegenvorschlag stehen. Sie stellt folgende Anträge:




Urs Steiner bekundet, eine grosse Mehrheit der FDP-Fraktion befürworte die Annahme der Gesetzesinitiative «Für eine vernünftige Erbschaftssteuer» und Nichteintreten auf den Gegenvorschlag der Regierung. Dies sei kein willlkürlicher, sondern ein finanzpolitisch sachlich abgewogener Entscheid der FDP.

U. Steiner führt folgende Hauptgründe für die Unterstützung der Initiative an:

Das in eine Erbschaft fallende Vermögen wurde vom Verstorbenen bereits mehrfach - zuerst als Einkommen, dann als Vermögen - versteuert. Der Druck auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer nimmt gesamtschweizerisch laufend zu. Bei ihrer Einreichung vor zwei Jahren wurde die Initiative als chancenlos abgetan. Seither hat sich ein klarer Trend herausgebildet, mit dem Entscheid das Kantons Glarus vor wenigen Wochen hat ein weiterer Kanton diese Steuer abgeschafft, womit inzwischen mehr als die Hälfte der Kantone den fiskalischen Zugriff auf die direkten Nachkommen aufgegeben hat. In diesem Umfeld sollte sich das Baselbiet vorsehen, an Ende in der Region nicht zur Insel zu werden.

Vor fünf Jahren hätte man vielleicht von einem grotesken Kampf um Standortvorteile sprechen können, heute aber gehe es darum, einen Standort nachteil zu eliminieren: Wenn die Vermögenden wegen der Erbschaftssteuer wegzögen, entgehen dem Kanton nicht nur Erbschaftssteuern, sondern vorab die Einkommens- und Vermögenssteuern jener Personen, die Zeche zahle der Mittelstand.

Die Gegner der Abschaffung der Erbschaftssteuer führten oft an, nur der Erbschaftssteuer wegen ziehe niemand in einen anderen Kanton - das treffe sogar zu, denn diese Personen müssten gar nicht effektiv wegziehen, sondern könnten mit Leichtigkeit lediglich ihre Papiere in einen anderen Kanton verschieben, in dem sie bereits Liegenschaftsbesitz haben.

Weil der Trend zur Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen gesamtschweizerisch gesetzt ist, vermutet U. Steiner bei Annahme der Initiative mittelfristig gar einen geringeren Steuerausfall als bei einer Beibehaltung der Erbschaftssteuer (fehlende Attraktivität für mobile Vermögen). Das Baselbiet habe mit der Reichtumssteuer seine Erfahrungen gemacht; jetzt gehe es lediglich darum, gleich lange Spiesse wie andere Kantone zu erhalten.

Die FDP-Fraktion spricht sich grossmehrheitlich für eine Annahme der Gesetzesinitiative aus und beantragt Nichteintreten auf den Gegenvorschlag der Regierung.

Urs Baumann ist kein Freund von statischen Momentaufnahmen. Die bei Annahme der Initiative auf 30 Mio. Franken veranschlagten Steuerausfälle erachtet er als falsch und betrachtet das Ganze etwas dynamischer: Wohl sind die Ausfälle bei der Erbschaftssteuer gut bezifferbar, doch gehören ins Gesamtbild auch die vor einem Erbanfall während Jahren zu leistenden Einkommens- und Vermögenssteuern jener Leute, die ihren Wohnsitz bei Ablehnung der Initiative in einen anderen Kanton verlegen würden.

Im gesamtschweizerischen Vergleich der Einkommenssteuern bewegt sich der Kanton Basel-Landschaft heute im Mittelfeld, bei der Vermögenssteuer steht er recht gut da. Dieser Standortvorteil müsse erhalten bleiben, der im Regierungsprogramm entsprechend verankerte Wille sei nicht nur zugunsten der Unternehmungen, sondern auch der Privaten gedacht.

Die CVP/EVP-Fraktion tritt grossmehrheitlich für die Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen ein, weil sie davon mittelfristig sogar einen positiven Effekt auf die Steuereinnahmen des Kantons erwartet.

Landratspräsident Walter Jermann erachtet das Geschäft als zu wichtig, um es unter Zeitdruck durchzuziehen (die Uhr zeigt 17.00 Uhr, es folgen noch drei Fraktions- sowie verschiedene Einzelsprecher). Er vertagt die Fortsetzung der Eintretensdebatte deshalb auf den 8. Juni 2000 und erklärt die Sitzung als geschlossen.

Hildy Haas protestiert und stellt Antrag auf Weiterberatung.

://: Die Ratsmehrheit befürwortet Abbruch der Debatte und Weiterberatung anlässlich der nächsten Sitzung vom 8. Juni 2000.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei



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