LR Protokoll 18. Mai 2000 (Teil 2)

Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2000



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Nr. 513

10 1999/259
Berichte des Regierungsrates vom 7. Dezember 1999 und der Justiz- und Polizeikommission vom 25. April 2000: Revision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993. 1. Lesung

Dieter Völlmin nimmt einleitend zur Frage Stellung, warum das Geschäft gerade jetzt behandelt wird: Im Nachgang zum Entscheid des Verwaltungsgerichtes wurde allerorten die Überlegung angestellt, ob es nicht sinnvoll wäre, die Vorlage zu sistieren und erst mal zu schauen, ob und welche grundsätzlichen Änderungen im Einbürgerungsverfahren im Kanton Basel-Landschaft notwendig und wünschbar sind. Die Kommission stellte sich die Frage zwischen erster und zweiter Lesung. Deutlich, mit 8 Stimmen gegen 1 Stimme bei 1 Enthaltung, sprach sich die Kommission dafür aus, die Sistierung nicht auszusprechen. Man kann den Entscheid mit der Redewendung umschreiben, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. An dem in Anschluss noch zu behandelnden Postulat von Esther Maag lässt sich unter den Ziffern 1 bis 5 erkennen, wie umstritten die Thematik debattiert werden dürfte. Einer Mehrheit der Kommission ist es wichtig, die zu mindestens 90 Prozent unumstrittenen technischen Verbesserungen innert nützlicher Frist zu realisieren. Sistierte man die Vorlage heute, so bedeutete dies Rückweisung an den Regierungsrat, Ausarbeiten einer neuen Vorlage, somit eine Pause von mindestens zwei Jahren, verbunden zudem mit dem Risiko, dass entweder die Landratsmehrheit oder das Volk nicht mitmachen würde.
Wenn auch Eintreten nicht bestritten wurde, so waren doch unterschiedliche Marschrichtungen der Fraktionen zu erkennen. Ein Block wollte nur die rein verfahrensmässigen Änderungen akzeptieren, ein zweiter wäre auch noch einen kleinen Schritt weiter gegangen, wollte aber aus politisch taktischen Gründen die Vorlage nicht überladen, und ein dritter Block empfand die Vorlage als mutlos, akzeptierte sie aber unter dem Druck, lieber wenig als gar nichts in der Hand zu haben
Inhaltlicher Ausgangspunkt der Vorlage ist die als zu lange empfundene Verfahrensdauer von 2 bis 2 1/2 Jahren für die Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen. Mit einer Straffung und einer besseren Koordination des Verfahrens -nur noch acht statt ehemals 13 Verfahrensschritte - kann Zeit gewonnen werden. Zu Diskussionen führte einzig der Umstand, dass das Leumundszeugnis zum Zeitpunkt noch nicht vorliegt, da die Bürgergemeinden das Eignungsgespräch führen.
Kontrovers diskutiert wurde auch der Vorschlag, die Kompetenz zur Verleihung des Gemeindebürgerrechtes von der Bürgergemeindeversammlung auf den Bürgerrat zu übertragen.
Zu der heute beim Landrat liegenden Zuständigkeit für die Zuteilung des Kantonsbürgerrechtes fand in der Kommission der Antrag Zustimmung, der auf 13 Mitglieder aufzustockenden Petitionskommission solle diese Zuständigkeit übertragen werden. Dieser Antrag wurde in zweiter Lesung allerdings wieder rückgängig gemacht.
Schliesslich wurden verbindliche Fristen im Gesetz festgelegt.
Die Kommission beantragt mit 6 : 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, gemäss dem zum Bericht beigelegten Entwurf zu beschliessen.

Christoph Rudin spricht die schweizerische Spezialität des dreifachen Bürgerrechtes an. Leider wirkt sich dieses Recht aufgrund des komplizierten, vielschichtigen Verfahrens auch nachteilig aus, indem eine Einbürgerung heute im Kanton Basel-Landschaft 2 1/2 bis 3 Jahre dauert. Klar ist allerdings auch, dass auf den kleinen, formellen Schritt der Straffung weitere, an die materiellen Grundlagen heran reichende Schritte folgen müssen.
Die Forderung von Esther Maag in ihrem dringlichen Postulat, die Vorlage zurückzuweisen, um materiell rechtliche Fragen abzuklären, unterstützt Christoph Rudin an sich, gibt aber zu bedenken, dass nun prioritär das unzumutbar lange dauernde Verfahren gestrafft werden soll und die von Esther Maag angesprochenen Fragen in einer weiteren Vorlage behandelt werden sollen.
In einem sehr lesenswerten Artikel der Basler Zeitung führte Staatsrechtsprofessor Paul Richli aus, Einbürgerungen stellten einen klassischen Rechtsanwendungsakt dar, vergleichbar etwa mit einem Baugesuch, einer Steuerveranlagung oder einem Subventionsvertrag. Im Gegensatz zu den Gesetzen, die vielleicht auch mal ein willkürliches Element in sich bergen, müsse die Rechtsanwendung frei von Willkür sein, weshalb sich das Parlament auf seine ureigene Aufgabe konzentrieren und nicht Gesetzesanwendung zu betreiben versuchen sollte. Nach Ansicht von Christoph Rudin müsste die Kompetenz der Einbürgerung, genau wie in anderen Kantonen auch, auf den Regierungsrat übertragen werden. Der Fraktionssprecher schlägt im Sinne eines Kompromisses vor, die Einbürgerungskompetenz auf die bereits jetzt mit Exekutivfunktionen ausgestattete Petitionskommission zu übertragen.

Sabine Pegoraro unterstützt namens der FDP-Fraktion die regierungsrätliche Vorlage. Obwohl sich die Fraktion für das Einbürgerungsverfahren auch andere Wege hätte vorstellen können, ist sie doch der Meinung, dass die dringend notwendigen Anpassungen beim Verfahren jetzt umgesetzt werden müssen. Dies ist auch der Grund, warum Sabine Pegoraro den Rat bittet, dem Sistierungsantrag von Esther Maag nicht zu folgen.
Für die Gemeinden wird auch die Möglichkeit geschaffen, einzelne, vom Verfassungsgericht aufgezeigte Änderungsvorschläge aufzunehmen. Das Urteil des Verfassungsgerichtes setzt nach Ansicht von Sabine Pegoraro für das künftige Vorgehen der Bürgergemeindeversammlungen die Leitplanken. Für die weiteren Änderungen sollte man sich Zeit lassen und sie nach der Revision in einer breiten Diskussion neu angehen.
Aufgrund der bisher guten Zusammenarbeit zwischen Petitionskommission und Landrat vertritt die FDP-Fraktion die Ansicht, die Einbürgerungskompetenz sollte weiterhin beim Landrat bleiben.

Elisabeth Schneider sieht den Sinn der Vorlage vor allem in der Effizienzsteigerung und in der Straffung des Einbürgerungsverfahrens. Mit dem Pratteler Urteil ist das bisherige Einbürgerungsverfahren grundlegend in Frage gestellt worden. Die Kompetenz der Bürgergemeindeversammlung oder des Bürgerrates, das Bürgerrecht zu verleihen, wird, so Elisabeth Schneider, früher oder später fallen. Immer mehr fürchten die Bürgergemeinden um ihre Daseinsberechtigung, da ihnen Stück für Stück Aufgaben entzogen werden. Um das Ziel eines diskriminierungsfreien und willkürfreien Einbürgerungsverfahrens nicht zu gefährden, muss eine weitere Einbürgerungsvorlage sehr sorgfältig geplant werden. Die CVP/EVP-Fraktion bittet um Zustimmung zur Revision, betrachtet sie als einen ersten Schritt in die richtige Richtung und lehnt das dringliche Postulat von Esther Maag ab. Um der beabsichtigten Effizienzsteigerung Rechnung zu tragen, beantragt die Fraktion, die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes für ausländische Staatsangehörige der Petitionskimmision zu übertragen.

Fredy Gerber begrüsst im Namen der SVP grundsätzlich die Vereinfachung und Straffung des Einbürgerungsverfahrens. Das dringliche Postulat für eine Sistierung der Beratung lehnt die Fraktion ab. Die Übertragung der Einbürgerungskompetenz an den Gemeinderat lehnt die SVP ebenfalls ab. In derart wichtigen Entscheiden wie den Einbürgerungen darf nach Ansicht der SVP kein substanzieller Abbau der Volksrechte geduldet werden. Aus diesem Grunde macht für die Partei auch eine allfällige Übertragung vom Landrat auf die Petitionskommission keinen Sinn.

Bruno Steiger stimmt im Namen der Schweizer Demokraten der Vorlage zu, solange sich die vorgesehene Revision des Bürgerrechtes auf sinnvolle Verfahrensbeschleunigungen und die Verhinderung von Doppelspurigkeiten bei der Behandlung von Einbürgerungsgesuchen von ausländischen Staatsangehörigen beschränkt. Ganz und gar nicht einverstanden sind die Schweizer Demokraten dagegen mit der in § 16 Absatz 2 enthaltenen Möglichkeit, die Einbürgerungskompetenz der Bürgergemeindeversammlung neu auf den Bürger- bzw. an den Gemeinderat zu übertragen. Dies käme klar der Ausschaltung der Bürgergemeindeversammlung und damit einem schrittweisen Abbau der direkten Demokratie gleich. Den Antrag auf Sistierung des Geschäftes aufgrund des ominösen Verfassungsgerichtsentscheides lehnt die Partei ebenfalls ab. Offensichtlich habe die politische Justiz die Achtung vor den Volksentscheiden verloren.
Bruno Steiger fragt den Justizdirektor abschliessend, wo denn die politische Gewaltentrennung geblieben sei.

Maya Graf ruft in den Saal, man könne als Legislative doch nicht so tun, als sei in den letzten Jahren nichts passiert. Verunsicherung herrsche, Missstände seien aufgedeckt und Unwille sei kund getan worden. Ein in der Schweiz bisher einmaliges Verfassungsurteil liege zudem nun schriftlich vor. Das Gericht weist den Landrat darauf hin, dass es seine Aufgabe ist, Lücken im Gesetz zu schliessen. Die Grüne Fraktion wird heute eine Rückweisung an die Regierung beantragen. Der Landrat soll den Mut aufbringen, in der Vorlage die heute erkennbaren Probleme anzugehen. Dieses Vorgehen beinhaltet auch, das Postulat von Esther Maag zu überweisen und die darin aufgelisteten Punkte miteinzubeziehen. Dies bedeutet, dass die Grüne Fraktion unter anderem für die Straffung des Verfahrens eintritt, und dass geprüft wird, ob aus der Einbürgerung ein Verwaltungsakt gemacht werden könnte. Schade finden die Grünen, dass die Justiz- und Polizeikommission zwischen erster und zweiter Lesung ihre Chance nicht wahrgenommen hat und damit die Rückweisung der Vorlage herausgefordert hat.
Soweit das Volk staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist es an Verfassung und Grundrechte gebunden. Bewusst ist sich die Fraktion, dass emotionale Entscheide wie in Pratteln diese Bedingung oft stürzen, sie hält aber doch entschieden fest, dass es sich dabei um ein rechtsstaatlich unwürdiges Verhalten handelt.
Die Fraktion bittet den Rat, die Rückweisung zu unterstützen, den Mut aufzubringen, die Vorlage neu anzusehen und die Gesetzeslücken zu schliessen.
Neben dem bereits zitierten Professor Richli in Basel hat sich auch Professor Auer in Genf folgendermassen zur Sache geäussert:
Kantonale und kommunale Zuständigkeitsvorschriften, die den Stimmbürgerinnen das Recht und die Pflicht erteilen, letztinstanzlich und frei über Einbürgerungsgesuche von AusländerInnen zu befinden, sind verfassungsmässig höchst fragwürdig.

Es ist dem Landrat übertragen, so Maya Graf, die Verantwortung in dieser Aufgabe zu übernehmen.

Paul Schär meint an die Adresse von Maya Graf, von den Bürgerratspräsidentinnen und Präsidenten verlaute anderes als von den Herren Professoren. Wenn die Gemeinde im Zentrum der Einbürgerungsfrage bleiben soll, was Paul Schär unterstützt, ist es auch richtig, dass sich die Bürgergemeinde damit befasst.
In der Petitionskommission erfuhr Paul Schär während der vergangenen sechs Jahren, dass, überspitzt gesagt, l'art pour l'art betrieben wird. Die Arbeit wird zwar so gewissenhaft wie nur möglich geleistet, doch müsse man sich schon fragen, ob es Sinn mache, eine Petitionskommission dazwischen zu schalten. Den ersten, nun zu gehenden Schritt erachtet Paul Schär somit zwar als durchaus richtig, doch bleibe Potenzial zur Straffung an verschiedenen Stellen.

Esther Maag weist einleitend auf Punkt vier ihres Postulates hin, wo ganz klar auch ihrerseits das Bekenntnis zur Verfahrensstraffung aufgeführt ist. Doch das Zögern, Zaudern und Hinweisen auf die Politik der kleinen Schritte ist der Landrätin ganz und gar unverständlich. Sie möchte das Thema jetzt, da sich immer mehr Widerstand in der Bevölkerung regt, und nachdem das Verwaltungsgerichtsurteil vorliegt, grundsätzlich angehen. Tatsächlich sei es doch auch rechtsstaatlich sehr fragwürdig, wenn eine Bürgergemeinde einen Verwaltungsakt vornehme. Und von einem Volksentscheid könne doch bei einer Bürgergemeinde, die nur eine Minderheit repräsentiere, nicht die Rede sein.
Esther Maag fordert den Rat dazu auf, ihr Postulat im Dienste einer jetzt zu führenden Grundsatzdiskussion zu überweisen.

Heinz Mattmüller führt aus, dass es urspünglich darum ging, den Einbürgerungsprozess administrativ effizienter zu gestalten. Bezüglich der Länge des Verfahrens ist festzuhalten, dass Ähnliches auch in anderen staatlichen Bereichen zu beobachten ist, etwa bei einer Einsprache vor Verwaltungsgericht. Ebenfalls viel zu langsam funktioniert die konsequente Wegweisung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber. Diese Ungeduld ist in der Bevölkerung weit grösser, so Heinz Mattmüller, als die Ungeduld der Einbürgerungskandidaten.
Die Einbürgerung als solche zu einem reinen Verwaltungsakt degradieren zu wollen, ist der Fraktion der Schweizer Demokraten ein Dorn im Auge.
Im Rahmen der Steuerharmonisierung wurde argumentiert, Ausnahmen dürfte es nicht geben, damit "gewisse Kapitalisten" nicht einfach in einen steuergünstigeren Kanton ausweichen könnten; in der Einbürgerungspraxis soll nun aber genau dieser Missstand geduldet werden, indem ein Ausländer, der am Ort x abgewiesen wurde, einfach am nächsten "sein Glück versuchen darf".
Dass die Einbürgerungen in der Schweiz immer deutlicher auf Ablehnung stossen, ist laut Heinz Mattmüller darauf zurückzuführen, dass der Bund jahrzehntelang eine verantwortungslose Einwanderungs- und Asylpolitik betrieben hat und betreibt. Diese katastrophale Politik mit all den bekannten sozialpolitischen Auswüchsen führte dazu, dass die Toleranz in der Bevölkerung überstrapaziert wurde.
In einer von den Schweizer Demokraten nun lancierten und mit den nötigen Unterschriften zustande gekommenen Volksinitiative wird unter anderem verlangt, dass die Einbürgerungskandidaten mindestens einigermassen Deutsch verstehen müssen. Von diesem Kriterium ist im vorliegenden Gesetz nichts mehr zu finden, da 1993 das Erfordernis der Assimilation gestrichen wurde.
Insgesamt sollte die Vorlage nicht überfrachtet, weiter gehende Forderungen sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Vereinfachung des administrativen Ablaufs geht in Ordnung, während das Postulat Maag abzulehnen ist.

Ruedi Brassel reagiert auf das Diktum, die Verlagerung der Einbürgerungskompetenz würde einen substanziellen Demokratieabbau bedeuten. Völlig irrig ist diese Ansicht laut Ruedi Brassel, weil es die Substanz der Demokratie ist, dass das Volk das Recht setzt. Jedes Handeln hat sich an dieses Recht zu halten, unabhängig davon, ob eine Behörde, eine Bürger- oder Einwohnergemeinde die Einbürgerung vornimmt. In der Rechtsauslegung muss die Willkürfreiheit, ein in der Bundesverfassung verankertes Grundrecht, gewährleistet werden. Genau das macht die untrennbar mit der Demokratie verbundene Rechtsstaatlichkeit in der Substanz aus. Demokratie ist eben gerade nicht, wie am 10. Februar an dieser Stelle behauptet wurde, die Willkür der Mehrheit, weil auch die Mehrheit an diesen demokratisch verfassten Grundkonsens gebunden ist.
Heute geht es neben den unbestrittenen Straffungen auch um das Schaffen von Möglichkeiten, dass eine Behörde stellvertretend für die Bürgergemeinde das Bürgerrecht verleihen kann. Dieser wichtige Schritt zeigt, dass es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt. Allerdings kann es nicht sein, wie Maya Graf meinte, dass die Definition des Einbürgerungsverfahrens als Verwaltungsakt auch ein Recht auf Einbürgerung statuiert. Falsch ist es laut Ruedi Brassel auch, dies an die Adresse von Esther Maag, das Verabschieden der Vorlage als Zaudern zu qualifizieren; vielmehr wäre eine Rückweisung eine Zaudern, weil dies die Möglichkeit, Erfahrungen im beschleunigten Verfahren zu sammeln, verhindern würde.

Peter Tobler bittet, den Rückweisungsantrag abzulehnen und erinnert an das Zitieren von Professor Auer im Zusammenhang mit der Gültigkeit einer Volksinitiative, die dann vom Landrat mit einer Stimme Differenz für ungültig erklärt wurde. Damals bestätigte Professor Auer die Richtigkeit des landrätlichen Entscheides, worüber sich die Grünen dann bitterlich beklagten.
Der Landrat soll sich nun sehr sorgfältig und gründlich für die Diskussion vorbereiten und überprüfen, ob nach dem Verfassungsgericht auch noch das Bundesgericht sprechen wird. Weiter wird eine Vernehmlassung in den Bürgergemeinden zu organisieren sein und letztlich wird nach einer gründlichen Diskussion das Volk das letzte Wort zu sprechen haben.

Ruedi Moser wehrt sich dagegen, die Vorlage als kleinen Schritt zu bezeichnen. Wenn etwas beschleunigt und verbessert werden kann, handle es sich um einen wesentlichen Schritt.
Der Verwaltungsgerichtsentscheid zu Pratteln wirbelte viel Staub auf. Trotzdem geht es nach Meinung von Ruedi Moser nicht an, sich nur mit diesem Urteil zu beschäftigen, vielmehr müsse man sich mit der gesamten Thematik auseinander setzen. Als Pratteln noch 17'000 Einwohner und 3500 Ausländer hatte, lag der Einbürgerungsanteil bei 1,59 Prozent. Heute leben über 5000 Ausländer in Pratteln, das nur noch 15'000 Einwohner zählt und der Einbürgerungsanteil liegt bei 0,61 Prozent. Diese nur noch kleine Einbürgerungszahl macht, so Ruedi Moser weit weniger Angst als der insgesamt hohe Ausländeranteil.

Maya Graf erachtet es als besonders wichtig, dass das Umfeld der Einbürgerungen, so wie eben von Ruedi Moser beschrieben, in die Überlegungen einbezogen wird. So lässt sich erkennen, welche Faktoren, die aus dem Schussfeld der Einbürgerungen entfernt werden müssten, auch noch mitspielen. Emotionen rund um die Einbürgerungsthematik müssten zu Gunsten eines korrekten rechtsstaatlichen Verfahrens weichen. Als Legislative biete sich nun mit der Rückweisung die Chance, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen.

RR Andreas Koellreuter ist wieder klar geworden, dass sich der Rat in den nächsten Jahren regelmässig mit dem Bürgerrechtswesen wird beschäftigen dürfen und müssen. An die Adresse von Maya Graf bemerkt der Justizdirektor, er werde sich in Zukunft wohl hüten, brieflich an eine Kommission zu gelangen, nachdem er davon ausgehen müsse, dass die Kommissionsberatung nicht mehr vertraulich ist. In seinem Brief an die Justizkommission habe er den Wunsch geäussert, die Kommission sollte doch mit der zweiten Lesung so lange zuwarten, bis das Verfassungsgerichtsurteil vorliegen würde. Zum damaligen Zeitpunkt habe er diesen Weg als den richtigen erkannt, mehr habe er mit diesem Brief nicht gewollt.
Unterdessen liegt das Verfassungsgerichtsurteil, das auf die Revision keine direkten Auswirkungen hat, vor. Dass aber Handlungsbedarf besteht, wird auf Seite 23 des Urteils folgendermassen deutlich: Wie bereits ausgeführt, sieht das Gericht davon ab, die Kompetenznorm gemäss §6 Bürgerrechtsgesetz aus den Angeln zu heben und eine richterliche Normkorrektur vorzunehmen. Dies wird vielmehr Aufgabe der Legislative sein.
Nun ist, so der Justizdirektor, diese Legislative gefordert. Falsch wäre es allerdings, das Geschäft in die Warteschlaufe zu stellen.
Wie schon mehrmals erwähnt, betont Regierungsrat Koellreuter erneut, dass auf diesem emotional geladenen Gebiet nur in kleinen Schritten voran gegangen werden kann, weshalb es richtig ist, nun so, wie vorgeschlagen, zu verfahren.


Antrag auf Rückweisung an den Regierungsrat von Esther Maag

Ausarbeitung einer neuen Vorlage unter Berücksichtigung des Verwaltungsgerichtsurteils vom 29. 3. 2000 und des Postulates 2000/078 (Sistierung der Beratung des Bürgerrechtsgesetzes)

://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag von Esther Maag ab und hat damit Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

Fortsetzung der Beratungen der Vorlage 1999/259

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 514

Frage der Dringlichkeit

2000/110
Interpellation von Simone Abt vom 18. Mai 2000: Änderung der Verordnung über Art und Massnahmen der Fürsorgeunterstützung per 1. Juni 2000

Walter Jermann erklärt die Bereitschaft von Finanzdirektor Hans Fünfschilling, die Dringlichkeit im Rahmen der Fragestunde und im Zusammenhang mit Frage 1 zu beantworten.

://: Der Landrat gibt der Dringlichkeit statt. [ Zur Debatte ]

Walter Jermann kündigt die Bürositzung für 13.40 Uhr an, wünscht guten Appetit und schliesst die Beratungen um 12.05 Uhr.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 515

Überweisungen des Büros

Landratspräsident Walter Jermann gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:

Bericht des Regierungsrates vom 9. Mai 2000: Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes vom 7. Februar 1974; Abschaffung der Billettsteuer: an die Finanzkommission;

Bericht des Regierungsrates vom 16. Mai 2000: Nachtragskredite zum Budget 2000: an die Finanzkommission .

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 516

2000/110

Interpellation von Simone Abt: Änderung der Verordnung über Art und Massnahmen der Fürsorgeunterstützung per 1. Juni 2000

Nr. 517

2000/111

Motion von Dieter Schenk: Änderung von § 86 des Steuergesetzes

Nr. 518

2000/112

Motion von Dieter Schenk: Rasche Realisierung des J2-Halbanschlusses Gasstrasse Liestal

Nr. 519

2000/113

Motion von Dieter Völlmin: Einführung einer proportionalen Ertragssteuer für juristische Personen

Nr. 520

2000/114
Motion der SVP-Fraktion: Unabhängige Finanz- und Projektkontrolle

Nr. 521

2000/115

Postulat von Bruno Krähenbühl: Modernisierung der kantonalen Gesetzgebung

Nr. 522

2000/116

Postulat von Dieter Völlmin: Angemessene Beteiligung der Standortgemeinden am Ertrag der Basellandschaftlichen Kantonalbank

Nr. 523

2000/117

Postulat von Peter Holinger: Umgestaltung, Verschönerung und Verbesserung des Bahnhofareals in Liestal

Nr. 524

2000/118

Postulat von Esther Maag: Massnahmen für mehr Sicherheit am Fussgängerstreifen

Nr. 525

2000/119

Postulat von Esther Maag: Bahnhofgestaltung der Kantonshauptstadt

Nr. 526

2000/120

Interpellation von Alfred Zimmermann: Revision des Pistenbenützungskonzepts/ neue An- und Abflugrouten

Zu allen Vorstössen keine Wortmeldung.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 18. Mai 2000

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